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Schluss mit Lustig: Gemeinsam das Beste erreicht

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Gemeinsam das Beste erreicht!

Wie immer habe ich in meinen 35 Jahren versucht, mich den Themen der Automobilwirtschaft aus unterschiedlichen Perspektiven zu nähern. Jedenfalls habe ich mich intensiv damit auseinandergesetzt. Mit den besten Journalisten der Branche schaffte ich mir neben „viel Feind auch etwas Ehr“. Im Team drängten wir an die Spitze der heimischen Fachmedien. Zu meinem Erfolg, so Sie den in meinem journalistischen Handeln erkennen wollen, haben mich hochkarätige Menschen inspiriert. Hervorheben will ich Eurotaxund Mediengründer sowie Mentor Helmuth H. Lederer, AutohausHerausgeber Hannes Brachat, Autohändler Omnipräsenz Josef Schirak, Fachjurist Fritz Knöbl oder Branchengrößen wie Hans Peter Schützinger oder Albert Still. Sie und viele andere gaben mir in meiner Verlagsarbeit Orientierung. Am Ende meiner Verneigung vor der Autobranche will ich keinesfalls die Leistung meiner Berufsbegleiter im Verlag vergessen und nicht meine Lebenspartnerin, die mich vor der einen oder anderen Fehleinschätzung bewahrt hat. Danke!

Eine lange Reise geht zu Ende

Mit Vollenden meines 70. Lebensjahres Mitte Jänner 2022 ist der Zeitpunkt gekommen, mich als fachmediales Printgeschöpf zu verabschieden. Das ist traurig für mich, weil ich 35 Jahre mit sehr viel Herzblut für die Autowirtschaft bei der Sache war. Und ich hoffe, dass es auch für Sie etwas wehmütig ist, denn das hieße, dass Ihnen etwas fehlt.

Ich war und bin zuletzt auch deshalb stolz auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, weil Sie sich nie durch meinen dynamischen Arbeitsstil die Energie rauben ließen, sondern weiter mit meinen Nachfolgern im A&W Verlag kooperieren.

Und die, die immer noch nicht genug von mir haben: Meine Zugangsdaten bleiben Ihnen in gewohnter Weise erhalten und persönlich stehe ich Ihnen weiterhin und gern zur Verfügung.

Mir bleibt an dieser Stelle nur, mich von Ihnen als Herausgeber zu verabschieden und alles Gute für Ihre Zukunft zu wünschen.

ACHTUNG: NEUE VERSION! Empfohlene Kaufverträge und Zustandsprüfberichte

des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesgremiums des Fahrzeughandels

Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge PKW:

€ 86,– *

Format A3, zu 100 Stück verpackt ÖNORM V5080

Zustandsprüfbericht für gebrauchte PKW:

€ 86,– *

Format A3, zu 100 Stück verpackt ÖNORM V5080

Dieser Musterkaufvertrag wurde von der Sektion Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im für Konsumentenschutz zuständigen Bundesministerium einvernehmlich mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet. Die Bewertungstabelle entspricht der ÖNORM V5080. Zur Vermeidung späterer Meinungsverschiedenheiten wird dringend empfohlen, alle Punkte des Vertragsformblattes vollständig

auszufüllen und alle besonderen Zusagen des Verkäufers oder seiner Vertreter (Angestellten) unter der Rubrik „Sonstige Vereinbarungen“ schriftlich festzuhalten.

Nachstehende GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind Vertragsinhalt

I. Gewährleistung

Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 1 Jahr nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.

II. Garantie

Eine freiwillige Garantiezusage darf die Gewährleistungspflicht des Verkäufers nicht einschränken und muss Namen und Anschrift des Garantiegebers, Inhalt, Dauer sowie räumliche Geltung enthalten. Gehen aus der Erklärung die garantierten Eigenschaften nicht hervor, so haftet der Garantiegeber dafür, dass das Fahrzeug die gewöhnlichen vorausgesetzten Eigenschaften hat.

III. Erfüllung

1. Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist. 2. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf)

Prozent über dem Basissatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. 3. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort ver- einbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hievon nachweis- lich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Die Abholfrist beträgt 2 (zwei) Wochen ab der Verständigung des Käufers. 4. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, deren Höhe dem Käufer bei Ablauf der Abholfrist zur Kenntnis zu bringen ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wird das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer

ausgefolgt, bleibt es bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. 2. Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Fahrzeug gegriffen, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer unverzüglich zu verständigen.

V. Vertragsstrafe

1. Kommt ein Teil mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verzug vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist, kann ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kauf- preises verlangt werden. Verbraucher sind berechtigt, zusätzlichen Schadener- satz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden 10 % des Kaufpreises übersteigt. 2. Tritt ein Teil vor Übergabe des Fahrzeuges unberechtigt vom Vertrag zurück, ist der andere Teil berechtigt, im Fall des Verschuldens einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises zu verlangen. Verbraucher sind berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden 10 % des Kaufpreises übersteigt.

VI. Ankaufsüberprüfung

Wird das rechtswirksame Zustandekommen des Vertrages von einer Ankaufsüberprüfung abhängig gemacht, kann diese der Käufer mangels besonderer Vereinbarung bis zur Übernahme des Fahrzeuges – längstens jedoch bis zur behördlichen Zulassung – bei einem Autofahrerclub, einem unabhängigen Sachverständigen oder einer neutralen Fachwerkstätte durchführen lassen. Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung nicht bloß in unerheblichem Umfang vom vertraglich vereinbarten Zustand lt. Bewertungstabelle ab, ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag für gegenstandslos zu erklären. Probefahrt durchgeführt* und die obenstehenden Bestimmungen einschließlich der Zustandsbewertung als Bestandteile dieses

Kaufvertrages zur Kenntnis genommen.

..............................................., am ............................................... ............................................... ............................................... Ort Datum Verkäufer Käufer

Fahrzeug und Genehmigungsdokument sowie zur Zulassung geeignetes Gutachten gemäß § 57a KFG („Pickerl“) übernommen.

..............................................., am ............................................... ............................................... Ort Datum Käufer

*) Nichtzutreffendes streichen **) Soll keine Ankaufsüberprüfung vereinbart werden, ist diese Klausel zu streichen Jänner 2022

NEUE Musterkaufverträge für gebrauchte Pkw und gebrauchte Motorräder/Motorfahrräder: die neue Gewährleistungsregelung erfordert neue Verträge, die bisherigen Varianten sind nicht mehr gültig.

* + 20 % MwSt. + € 6,60 Versand Preise gültig bis 31.12.2022

Dieser Musterkaufvertrag wurde von der Sektion Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im für Konsumentenschutz zuständigen Bundesministerium einvernehmlich mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet. Zur Vermeidung späterer Meinungsverschiedenheiten

wird dringend empfohlen, alle Punkte des Vertragsformblattes vollständig auszufüllen und alle besonderen Zusagen des Verkäufers oder seiner Vertreter (Angestellten) unter der Rubrik „Sonstige Vereinbarungen“ schriftlich festzuhalten.

Nachstehende GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind Vertragsinhalt

I. Gewährleistung

Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 1 Jahr nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.

II. Garantie

Eine freiwillige Garantiezusage darf die Gewährleistungspflicht des Verkäufers nicht einschränken und muss Namen und Anschrift des Garantiegebers, Inhalt, Dauer sowie räumliche Geltung enthalten. Gehen aus der Erklärung die garantierten Eigenschaften nicht hervor, so haftet der Garantiegeber dafür, dass das Fahrzeug die gewöhnlichen vorausgesetzten Eigenschaften hat.

III. Erfüllung

1. Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen

Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist. 2. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Basissatz der Österrei- chischen Nationalbank als vereinbart. 3. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereit- gestellt und den Käufer hievon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernom- men hat. Die Abholfrist beträgt 2 (zwei) Wochen ab der Verständigung des Käufers. 4. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrech- nen, deren Höhe dem Käufer bei Ablauf der Abholfrist zur Kenntnis zu bringen ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wird das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt, bleibt es bis zur vollständi- gen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. 2. Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Fahrzeug gegriffen, hat der Käufer den Vorbe- haltseigentümer unverzüglich zu verständigen.

V. Vertragsstrafe

1. Kommt ein Teil mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt, unter Setzung einer Nach- frist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verzug vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist, kann ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises verlangt werden. Verbraucher sind berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden 10 % des Kaufpreises übersteigt. 2. Tritt ein Teil vor Übergabe des Fahrzeuges unberechtigt vom Vertrag zurück, ist der andere Teil berechtigt, im Fall des Verschuldens einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises zu verlangen. Verbraucher sind berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden 10 % des Kaufpreises übersteigt.

VI. Ankaufsüberprüfung

Wird das rechtswirksame Zustandekommen des Vertrages von einer Ankaufsüberprüfung abhängig gemacht, kann diese der Käufer mangels besonderer Vereinbarung bis zur Übernahme des Fahrzeuges – längstens jedoch bis zur behördlichen Zulassung – bei einem Autofahrerclub, einem unabhängigen Sachverständigen oder einer neutralen Fachwerkstätte durchführen lassen. Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung nicht bloß in unerheblichem Umfang vom vertraglich vereinbarten Zustand lt. Bewertungstabelle ab, ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag für gegenstandslos zu erklären.

Probefahrt durchgeführt* und die obenstehenden Bestimmungen einschließlich der Zustandsbewertung als Bestandteile dieses Kaufvertrages zur Kenntnis genommen.

Fahrzeug und Genehmigungsdokument sowie zur Zulassung geeignetes Gutachten gemäß § 57a KFG („Pickerl“) übernommen.

........................................., am ........................................... ........................................... ........................................... ..........................................., am ........................................... ........................................... Ort Datum Verkäufer Käufer Ort Datum Käufer

*) Nichtzutreffendes streichen **) Soll keine Ankaufsüberprüfung vereinbart werden, ist diese Klausel zu streichen Jänner 2022

Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder/ Motorfahrräder:

€ 58,– *

Format A3, zu 50 Stück verpackt

Zustandsprüfbericht für Landmaschinen:

€ 46,– *

Format A4, zu 25 Stück verpackt

Bestellungen unter: www.autoundwirtschaft.at/vorlagen oder kontaktieren Sie uns unter: T: +43 2243 36840 • F: +43 2243 36840-593 • E: formulare@autoundwirtschaft.at

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