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Raiffeisen Leasing FPM
Mehr Gesamtgewicht, weniger Kosten
Welche Vorteile E-Nutzfahrzeuge haben und was man bei der Anschaffung eines neuen Modells beachten sollte, erklärt Renato Eggner, Geschäftsführer von Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement.
Text: Mag. Severin Karl, Fotos: Petair, Sailer
Aufgrund der schweren Batterien haben E-Nutzfahrzeuge oft ein größeres Eigengewicht als Vergleichsmodelle mit Verbrennungsmotoren. Um gleich hohe Transportmengen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, vollelektrische Nutzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein zu fahren. Allerdings müssen Lenker bestimmte Punkte beachten.
Keine anhänger möglich
Dazu gehören die Führerscheinklasse und der Gültigkeitsbereich. Bis Ende Februar 2022 gibt es dazu die Bedingung, dass Lenker eine Ausbildung von fünf Unterrichtseinheiten absolvieren und der Code 120 im Führerschein eingetragen ist. Überdies gilt diese Regelung nur für Fahrten in Österreich und Deutschland. Diese Regelung entfällt ab 1. März 2022 für alle PkwLenker, die schon seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sind. Darüber hinaus muss man auf die Themen Autobahnmaut, Fahrtenschreiber und Anhänger achten. Wenn das E-Nutzfahrzeug das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet, ist auf Autobahnen eine Go-Mautbox zu verwenden, ein Fahrtenschreiber („EU-Kontrollgerät“) ist vorgeschrieben und Anhänger sind nicht gestattet.
Fristen müssen eingehalten werden
Darüber hinaus rät Renato Eggner, Geschäftsführer von Raiffeisen Leasing Fuhrparkmanagement, allen künf-
Renato Eggner, Geschäftsführer Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement: „Bei uns wurden von Jänner bis Oktober 2021 bereits 44,5 Prozent aller neuverträge für ein elektrifiziertes Fahrzeug abgeschlossen.“
tigen E-Nutzfahrzeuglenkern beim Beantragen der E-Mobilitätsförderung zu Vorsicht: „Wenn man sich online bei der Kommunal Kredit (KPC) registriert, muss innerhalb von 24 Wochen
die Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen, sonst verliert die Registrierung ihre Gültigkeit. Diese Frist kann aktuell aufgrund von Lieferverzögerungen nicht immer eingehalten werden.“ Die KPC ersucht, sich gegebenenfalls neu zu registrieren. „Bei uns wurden von Jänner bis Oktober 2021 bereits 44,5 Prozent aller Neuverträge für ein elektrifiziertes Fahrzeug abgeschlossen! Damit sind wir Nummer 1 unter den heimischen Fuhrparkmanagern“, erläutert Eggner, der die Total Cost of Ownership als gutes Argument für E-Fahrzeuge nennt. „In den meisten unserer Berechnungen schneiden umweltfreundliche Fahrzeuge schon deutlich besser ab als solche mit Verbrennungsmotoren.“ •