Gute Gr端nde f端r eine Zusammenarbeit. Mitgliederreglement von Basel Tourismus f端r B&Bs.
1 Mitgliedschaft bei Basel Tourismus 1.1 Wesen und Zweck von Basel Tourismus Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen. Er wurde 1890 unter dem Namen Verkehrsverein Basel als eine Vereinigung all derer, denen das Wohl der Stadt Basel und ihrer Region am Herzen liegt, gegründet. Basel Tourismus bezweckt in enger Zusammenarbeit mit den Behörden, den touristischen Partnern und weiteren interessierten Kreisen die Förderung des Tourismus für die Stadt Basel und ihre Umgebung. Basel Tourismus • • • • • •
Dient als Informations- und Auskunftsstelle für seine Gäste Stellt die touristische Basiswerbung für Basel sicher und profiliert die Marke Basel aus touristischer Sicht Hilft bei der touristischen Angebotsgestaltung und der Qualitätssicherung mit Strebt die Öffnung der Distributionskanäle für interessierte Partner an und fördert den Verkauf touristischer Angebote Bereitet touristische Marktinformationen als Entscheidungsgrundlage für sich und seine Mitglieder auf Vertritt die touristischen Interessen nach aussen und beteiligt sich aktiv am zielgruppenübergreifenden Marketing für Basel
1.2 Finanzierung und Haftung Basel Tourismus beschafft sich seine Mittel durch: • Mitgliederbeiträge • Abgeltung von Dienstleistungen unter Einschluss der Beiträge der öffentlichen Hand • Freiwillige Zuwendungen und Beiträge Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
1.3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Gesellschaften des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Er kann die Aufnahme ohne Angaben von Gründen ablehnen. Sein Entscheid ist endgültig. Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten Austritt auf das Ende eines Kalenderjahres, Tod, Auflösung der betreffenden Gesellschaft oder Körperschaft oder durch Ausschluss aus dem Verein. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Leistung der Beiträge gemäss dem Beitragsreglement und berechtigt zur entsprechenden Teilnahme an den Vergünstigungen für Mitglieder. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand endgültig; der Beschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie Basel Tourismus dabei, sich noch aktiver für Basel und die Region zu engagieren.
2 Zusammenarbeit 2.1 Ihre Vorteile Als «B&B»-Mitglied kommen Sie in den Genuss folgender Leistungen: • Eintrag auf unserer Internetseite www.basel.com im Bereich Unterkunft • Teilnahme am Zimmerreservationssystem durch Eingabe der eigenen Zimmerverfügbarkeit (siehe Punkt 2.2) • Möglichkeit, das B&B als online buchbares Objekt anzubieten • Erweiterung der Promotions- und Verkaufskanäle durch die Verlinkung der Buchungsplattformen von Basel Tourismus und Schweiz Tourismus mit Partnerorganisationen (z.B. www.basel.ch, www.messe.ch, etc.) • Zimmervermittlung durch unsere Reservationsabteilung • (Basel Tourismus ist der offizielle Partner zur Vermittlung von Übernachtungen für die MCH Messe Schweiz AG Berücksichtigung der Mitglieder) • Mitgliedermagazin «Basel aktuell» (viermal im Jahr) • Kostenloser Bezug von Informationsmaterial von Basel Tourismus
2.2 Zimmerreservationssystem Basel Tourismus betreibt ein leistungsfähiges Zimmerreservationssystem zur elektronischen Bewirtschaftung der Zimmerkontingente. Ihr B&B ist über unsere Webseite www.basel.com direkt online buchbar. Das bedeutet, dass sowohl Gäste als auch Mitarbeiter von Basel Tourismus die Möglichkeit haben, verfügbare Zimmer des B&Bs direkt zu buchen. Die entsprechende Reservationsbestätigung stellt Basel Tourismus unmittelbar nach Buchungsabschluss dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast per Fax oder E-Mail zu. Die Bewirtschaftung der Angaben des B&Bs erfolgt durch den Betreibenden. Er alleine entscheidet, ob und wie viele Zimmer zu welchem Preis angeboten werden. Der Zugang zum System ist Passwort geschützt und erfolgt über das Internet. Voraussetzungen für die Teilnahme am Reservationssystem sind: - Internetzugang und Vertrautheit im Umgang mit dem Computer - Konsequente, sorgfältige Pflege der Kontingente - Regelmässige Prüfung der eingegangenen Buchungen via System und/oder Email/Fax - Kontrolle des Buchungsstandes vor der Bestätigung einer direkten Buchungsanfrage, die nicht über das System erfolgt (um Doppelbuchungen zu vermeiden) - Akzeptieren der standardisierten Grundstruktur des Systems, welches als Hotelreservationssystem und nicht als B&B-Reservationssystem konzipiert wurde Weitere Auskünfte zum Zimmerreservationssystem erhalten Sie bei Herrn Alain Burger (Tel. +41 (0)61 268 68 49, alain.burger@basel.com) oder Herrn Samuel Schibler (samuel.schibler@basel.com).
2.3 Mitgliederbeitrag für B&B-Mitglieder Die Leistungen von Basel Tourismus werden vom B&B-Betrieb durch einen jährlichen Beitrag abgegolten. Dieser setzt sich aus folgenden zwei Teilbeiträgen zusammen: Der Mitglieder-
beitrag für Kollektivmitglieder beträgt gemäss Beitragsreglement CHF 180 pro Jahr und der Grundbeitrag für B&Bs beläuft sich auf jährlich CHF 120. Diese Teilbeiträge (Kollektiv-Mitgliederbeitrag und B&B-Grundbeitrag) bilden zusammen den Beitrag für B&Bs von CHF 300 pro Jahr. «Online Buchbar»: CHF 300 pro Jahr Mitgliedschaftsgebühr für alle B&Bs 10 % Kommission auf den vermittelten Umsatz Nebst dem Basisbeitrag von CHF 300 pro Jahr bezahlt ein B&B 10 % Kommission. Bei einem Beitritt unter dem Jahr kommen folgende Preisreduktionssätze zur Anwendung: Eintritt ab 1.1. – 31.3. voller Jahresbeitrag Eintritt ab 1.4. – 30.6. 25% Reduktion auf den Jahresbeitrag Eintritt ab 1.7. – 30.9. 50% Reduktion auf den Jahresbeitrag Eintritt ab 1.10. – 31.12. 75% Reduktion auf den Jahresbeitrag Initialbeitrag Zusätzlich zum Mitgliederbeitrag wird bei Abschluss der B&B-Mitgliedschaft ein einmaliger Initialbeitrag von CHF 450 erhoben. Dieser gilt für die Initialberatung, Aufschaltung, Übersetzungen, Vertragsabwicklung und die persönliche Besichtigung durch einen Vertreter von Basel Tourismus. Eintrag im Hotelführer Der Eintrag im Hotelführer kostet zusätzlich CHF 150 pro Jahr. Der Anmeldeschluss für die Aufnahme im Hotelführer ist jeweils der 30. Juni (Erscheinung im Oktober). Die Betriebe, welche einen Eintrag wünschen, werden vorgängig von Basel Tourismus angeschrieben und erhalten ein Gut-zum-Druck ihres Eintrags. Nach Anmeldeschluss ist ein Eintrag im Hotelführer erst wieder ein Jahr später möglich.
2.4 Aufnahmekriterien für B&B-Betriebe Für eine Mitgliedschaft bei Basel Tourismus gelten folgende Aufnahmekriterien: Basel Tourismus nimmt ausschliesslich B&B-Betriebe auf, welche die Übernachtung inklusive Frühstück anbieten oder eine eigene Kochgelegenheit zur Verfügung stellen (z.B. Apartments oder Studios mit Kitchenette). Das B&B bzw. dessen Anbieter muss entweder - Mitglied bei der Schweizerischen B&B-Vereinigung sein (www.bnb.ch) - Mitglied bei der B&B Acency Basel sein (www.bbbasel.ch) - oder folgende Kriterien erfüllen: - Die Unterkunft verfügt über maximal 30 Schlafplätze* - Einzelbett (1 Schlafplatz, 90 bis 120 cm), französisches Bett (1 Schlafplatz, 140 cm), Doppelbett (2 Schlafplätze, 160 bis 200 cm), Kajütenbett (2 Schlafplätze) - Die Anzahl Schlafplätze pro Zimmer ist auf maximal 10 beschränkt - Das Frühstück muss im Preis inbegriffen sein (ausgenommen Studio / Apartment mit Kochgelegenheit) - Die Gastgeber befinden sich in der Nähe, um die Gäste in Empfang zu nehmen und das Frühstück zuzubereiten - Die Unterkunft ist in einwandfreiem und sauberem Zustand (keine Wasserschäden, intaktes Mobiliar, ausreichende Beleuchtung, angenehme Temperatur, Zimmer mit Tageslicht) - Bett- und Frottierwäsche sind vorhanden und das Bett ist bei Ankunft des Gastes bezogen. Bei längeren Aufenthalten werden Bett- und Frottierwäsche mindestens einmal pro Woche gewechselt - Das Zimmer und die Nasszellen werden mindestens einmal wöchentlich sowie vor jeder Ankunft eines Gastes gereinigt - Eine Preisliste liegt in jedem Zimmer auf - Beantwortung von Anfragen möglichst innert 24 Stunden mit folgendem Inhalt: Beschreibung des Objektes, Preise inkl. Taxen und Angaben, zusätzliche Kosten, Zahlungsmöglichkeiten, Annullationsbedingungen, An- und Abreisebedingungen - Die Zimmer liegen in der Stadt Basel oder in der nahen Agglomeration - Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram/Bus) oder eigener Parkplatz - Eine Dokumentation über den Ort und die Region sowie Ausflugsmöglichkeiten wird den Gästen zur Verfügung gestellt (Unterlagen können bei Basel Tourismus bestellt werden) - Eine Liste mit allen wichtigen Telefonnummern (Kontaktperson, 144, Notfall für Vergiftungen, Polizei, Feuerwehr, Taxi etc.) liegt griffbereit im Zimmer. Bitte geben Sie Ihrer Unterkunft einen Namen, über welchen alle Korrespondenz abgewickelt wird. Dieser Name wird im Internet und – sofern Sie einen Eintrag wünschen – auch in unserem Hotelführer publiziert. In der Namensgebung sind Sie frei, sofern der Name in unserer Datenbank nicht schon existiert. Beherbergungsbetriebe, welche im Kanton Basel-Stadt liegen, sind verpflichtet, den Gästen das Mobility Ticket anzubieten. Dieses muss selbstständig beim Amt für Wirtschaft und Arbeit der Stadt Basel beantragt werden (siehe Informationen unter 2.5). Nach Eingang Ihrer Anmeldung wir ein Vertreter von Basel Tourismus den B&B-Betrieb besichtigen und Ihre Angaben prüfen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Mitgliedschaft abzulehnen, falls die oben erwähnten Kriterien nicht erfüllt sind.
2.5 Gasttaxe und Mobility Ticket (Kantone Basel-Stadt und Baselland) Basel-Stadt und Baselland erheben von ihren Gästen eine Gasttaxe (Kurtaxe), deren Einnahmen in die Erstellung und den Unterhalt der touristischen Infrastruktur fliessen. Alle Betriebe im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterliegen dem Gasttaxengesetz. Beschrieb Die Kurtaxe heisst in Basel-Stadt und Baselland Gasttaxe. Sie wird dem Hotelgast in Rechnung gestellt und beträgt pro Übernachtung CHF 3.50, in Jugendherbergen und Massenlagern CHF 1.80. Von der Abgabepflicht befreit sind Personen, die im Kanton Wohnsitz haben, und Kinder unter 12 Jahren. Personen, die ununterbrochen während mehr als 30 Tagen von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, zahlen vom 31. Tage an keine Taxe mehr. Alle Gäste, welche die Gasttaxe bezahlen, erhalten das Mobility Ticket, das während der Dauer ihres Aufenthaltes die freie Benützung von Tram und Bus in den Zonen 10, 11 und 13 des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) erlaubt. Kinder, die bis zum 12. Altersjahr keine Gasttaxe entrichten müssen, erhalten das Mobility Ticket unentgeltlich. Das Mobility Ticket ist persönlich und nicht übertragbar. Es ist während der Dauer des Aufenthalts, maximal aber während 30 Tagen gültig. Mit dem Entfallen der Gasttaxenpflicht ab dem 31. Aufenthaltstag erlischt auch der Anspruch auf das Mobility Ticket. Vorgehen Die Leitung des Beherbergungsbetriebs ist verantwortlich dafür, dass das Mobility Ticket – mit Ausnahme der Kinder bis 12 Jahre – ausschliesslich gasttaxenpflichtigen Übernachtungsgästen abgegeben wird. Der TNW ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Basel-Stadt Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) stellt den Beherbergungsbetrieben monatlich Rechnung für die Gasttaxe. Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der gemeldeten Übernachtungszahlen. Das Meldeformular kann beim AWA, Zentrale Dienste, Susanne Zeller (+41 (0)61 267 99 08 oder susanne.zeller@bs.ch) bezogen werden. An der gleichen Stelle sind Auskünfte zur Gasttaxe und zum Mobility Ticket erhältlich. Das Mobility Ticket erhält jedes Jahr ein neues Fotosujet. Im Oktober können die Beherbergungsbetriebe ihren Jahresbedarf bei Basel Tourismus bestellen. Die Ende Jahr nicht mehr benötigten Mobility Tickets sind zurückzugeben. Auskünfte zu Fragen der Bestellungen erteilt Basel Tourismus, Christine Waelti (Tel. +41 (0)61 268 68 02, christine.waelti@basel.com). Baselland Auskünfte zur Gasttaxe sowie zum Mobility Ticket erteilt Baselland Tourismus, Tobias Eggimann, Geschäftsführer (Tel. +41 (0)61 927 65 35, t.eggimann@baselland-tourismus.ch) Zusätzliche Informationen sowie Dokumente finden Sie unter http://www.gasttaxe-bl.ch.
2.6 Zimmerpreise Das Angebot von Beherbergungsbetrieben ist vielfältig und reicht von einzelnen Zimmern in ländlichen Gegenden bis zu grossen Apartments mitten im Stadtzentrum. Gewisse B&BBetriebe bieten bewusst einen hohen Standard an, andere wiederum sprechen Gäste an, die
es eher einfach mögen. Aufgrund dieses differenzierten Angebotes ist es Basel Tourismus nicht möglich, Richtpreise oder Empfehlungen für die Preisstruktur abzugeben. Die B&B-Betriebe werden jedoch ermuntert, selbst im Internet zu forschen und sich einen Überblick zu verschaffen. Informationen dazu gibt es unter www.basel.com, www.bnb.ch oder www.bbbasel.ch oder auf anderen individuellen B&B-Seiten von Privatpersonen.
Anmeldeformular Ja, wir möchten Mitglied werden!
Mitgliedschaft B&B mit Basisbeitrag CHF 300 (ohne Hotelführer) (Wir möchten über den Eintrag im Hotelreservationssystem online buchbar sein 10 % Kommission auf vermittelten Umsatz) Eintritt ab 1.1. – 31.3. Eintritt ab 1.4. – 30.6. Eintritt ab 1.7. – 30.9. Eintritt ab 1.10. – 31.12.
(voller Jahresbeitrag) (25% Reduktion auf den Jahresbeitrag) (50% Reduktion auf den Jahresbeitrag) (75% Reduktion auf den Jahresbeitrag)
Ich wünsche zusätzlich einen Eintrag im Hotelführer 2015 für CHF 150
Name der Unterkunft Adresse PLZ/Ort Kontaktperson Telefon Fax Email Internet
Anzahl Zimmer
Bemerkungen
Ort/Datum Unterschrift* * Mit der Unterschrift erklären Sie sich mit den Bedingungen gemäss Reglement einverstanden. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft ohne frühzeitige Kündigung auf Ende Jahr jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.