Leitfaden zur Förderung des Tourismus in Bayern

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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

TOURISMUSOFFENSIVE Leitfaden für die Förderung des Tourismus in Bayern

www.stmwi.bayern.de


FÖRDERUNG DES TOURISMUS IN BAYERN

Der Freistaat Bayern ist ein weltweit beliebtes Reiseziel, weil er authentisch, herzlich und unverfälscht ist. Unsere Tourismuspolitik trägt deshalb eine eindeutig bayerische Handschrift. Wir geben maßgeschneiderte Antworten für unseren Freistaat auf aktuelle Entwicklungen wie Digitalisierung, demografischen Umbruch, Fachkräftebedarf oder Individualisierung der Gesellschaft. Wir bauen die nationale Spitzenposition Bayerns aus, unterstützen das Hotel- und Gastgewerbe als zentrale Infrastruktur des Tourismus und stärken Bayern in seiner Einzigartigkeit und Vielfalt.

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Unternehmen 5 Kommunen 6 Landesweites Tourismusmarketing 6 Tourismusforschung 8 SO FÖRDERN WIR UNTERNEHMEN

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Bayerische Regionalförderung 11 Gewerbliche Tourismusförderung durch Zuschüsse und Regionalkredit 11 Fördergebiete in Bayern 15 Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ 17 Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ 19 Sonderprogramm „PremiumOffensive Tourismus“ 21 Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ 23 Neues Förderprogramm „Richtlinien zur Modernisierung von Gaststätten“ 25 Ansprechpartner 27 Blitzlichtberatungen für das bayerische Gastgewerbe 29 Digitalbonus Bayern 32 Weitere Angebote der LfA Förderbank Bayern 34

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SO FÖRDERN WIR KOMMUNEN

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Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) Bergsteigerdörfer in Bayern Digitale Dörfer in Bayern

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Hubert Aiwanger Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Roland Weigert Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Landesweit unterstützen wir insbesondere die vielfältigen kleinen und mittelständischen Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe, die unsere Ortschaften maßgeblich prägen. In Modellprojekten erarbeiten wir digitale Lösungen vor allem für ländliche und kleine Kommunen. Mit dem Digitalbonus Bayern unterstützen wir zielgerichtet die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung. Um die bayerischen Tourismusorte im Wettbewerb zu stärken, stellen wir zudem das Tourismusmarketing noch schlagkräftiger und internationaler auf. Auch unsere bayerischen Kurorte und Heilbäder – hochmoderne medizinische Dienstleister und tragende Säulen im Gesundheitstourismus – fördern wir mit Nachdruck. Unser Leitbild lautet „Tourismus in Bayern – im Einklang mit Mensch und Natur“. Denn unsere wichtigsten Tourismusschätze sind die Menschen und die Natur in ihren liebenswerten und vielfältigen regionalen Ausprägungen. Es gilt erstens, regionale Besonderheiten zu bewahren und noch bekannter zu machen. Und zweitens, den Tourismus ganzheitlich zu denken, sodass die Menschen vor Ort von der touristischen Regional- und Strukturentwicklung profitieren und an der steigenden Lebensqualität teilhaben. Nur dort, wo sich die Einheimischen wohlfühlen, fühlen sich auch unsere Gäste wohl!

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FÖRDERUNG DES TOURISMUS IN BAYERN

Den Tourismus in Bayern in all seinen Facetten zu fördern und zu unterstützen, hat eine hohe Priorität für uns. Der Tourismus spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaft in Bayern und schafft und sichert landesweit Arbeitsplätze. So profitieren von unseren Förderungen nicht nur die Branche und Kommunen, sondern der gesamte Freistaat. Unsere Förderstrategie beruht auf den vier Säulen Unternehmen, Kommunen, Marketing und Forschung.

UNTERNEHMEN Wichtige Impulse für Investitionen in die touristische Infrastruktur und für einzelbetriebliche Investitionen unserer Tourismusunternehmen setzen wir insbesondere mit der Bayerischen Regionalförderung. Neben der regulären gewerblichen Tourismusförderung gibt es in der Bayerischen Regionalförderung auch zahlreiche Sonderprogramme für den Tourismus, die ab Seite 11 vorgestellt werden. Vor allem in strukturschwachen Regionen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen konsequent und nachhaltig. Wir mobilisieren Investitionen, gleichen Strukturdefizite aus und schaffen zugleich Arbeitsplätze vor Ort. Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung bieten wir neben den direkten Zuschüssen mit dem Regionalkredit auch zinsvergünstigte Darlehen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus über die LfA Förderbank Bayern (LfA) an. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden über diesen Weg 142 regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben im bayerischen Tourismus mit 169 Millionen Euro gefördert und dadurch in Bayern rund 2.600 Arbeitsplätze gesichert beziehungsweise geschaffen.

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KOMMUNEN Mit dem sogenannten RÖFE-Programm1 fördern wir kommunale touristische Basiseinrichtungen wie zum Beispiel Informationszentren, Kurparks und -häuser, Hallenbäder und ähnliches (siehe ab Seite 38).

DIE REGIONALEN TOURISMUSVERBÄNDE

Als regionale Kompetenzzentren arbeiten sie eng mit der by.TM zusammen und sichern die Qualität des bayerischen Tourismusangebots. Durch Aus- und Weiterbildung sorgen sie beispielsweise dafür, dass die Leistungsträger das Produktversprechen der Dachmarke kennen und auf wettbewerbsfähigem Niveau umsetzen.

LANDESWEITES TOURISMUSMARKETING Der bayerische Tourismus braucht ein schlagkräftiges, professionelles und effizientes Marketing, um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Tourismuswerbung ist Imagewerbung für den Tourismusstandort Bayern und kommt damit allen Tourismusakteuren und über die, mit dem Tourismus verbundenen Impulse, und allen in Bayern zugute. Dazu haben wir schon bisher jährlich mehr als 11 Millionen Euro investiert und wollen diese Förderung künftig noch intensivieren. DIE BAYERN TOURISMUS MARKETING GMBH

Die BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) ist als Landesmarketingagentur damit betraut, neue Gäste für Bayern zu gewinnen und so den Tourismus zu sichern. Der Fokus ihrer Marketingarbeit liegt vorwiegend in den deutschsprachigen, aber auch in ausgesuchten internationalen Märkten, vor allem in Europa, Asien und Nordamerika.

Darüber hinaus spielen die vier regionalen Tourismusverbände Bayerns – Allgäu/Bayerisch-Schwaben, Franken, Ostbayern und Oberbayern/München – eine zentrale Rolle dabei, ortsübergreifende regionsbezogene Strategien und Angebote zu erstellen, die der bayerische Tourismus benötigt, um überregional bis international wahrgenommen zu werden.

GESUNDHEITSTOURISMUS UND DER BAYERISCHE HEILBÄDERVERBAND

Eine besondere Stärke des Tourismus in Bayern ist der Gesundheitstourismus. Die geologische Vielfalt Bayerns mit Thermal- und Heilwasserquellen, Mineralquellen, Solequellen und Mooren ermöglicht Angebote, die Gesundheitsurlauber ausschließlich in Bayern erleben können. Bayerns Heilbäder und Kurorte setzen hierbei mit modernen Kompetenzzentren für Kur, Rehabilitation, Prävention und Medical Wellness Maßstäbe in der deutschen und internationalen Gesundheitslandschaft. Der Bayerische Heilbäder-Verband sorgt mit attraktivem Marketing für (inter-)nationale Aufmerksamkeit und sichert mit spezialisierten Maßnahmen die hohe Qualität des Urlaubs- und Gesundheitslandes Bayern.

Die by.TM vermarktet den gesamten Freistaat als Reiseziel. Hierfür entwickelt und verankert sie „Bayern“ als touristische Marke, um potenzielle Gäste zu einem Aufenthalt in Bayern zu inspirieren. Genuss, Leidenschaft, Geselligkeit und Gastfreundschaft sind nur einige Begriffe, auf deren Basis die by.TM Lebensgefühl, Image und Originalität Bayerns in die Welt trägt.

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Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

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TOURISMUSFORSCHUNG BAYERISCHES ZENTRUM FÜR TOURISMUS

Ziel der bayerischen Tourismusforschung ist es, alle bayerischen Kompetenzen zu bündeln, das vorhandene Wissen zielgerichtet zu erweitern und anwendungsorientiert in die Branche hinein zu tragen. Mit dem bayerischen Zentrum für Tourismus an der Hochschule Kempten forcieren wir den Erfahrungsaustausch zwischen Forschung, Wirtschaft, Politik und Tourismusverantwortlichen und setzen praxisbezogene Impulse, um die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Tourismuswirtschaft langfristig zu sichern. Eng eingebunden sind alle bayerischen Hochschulen und staatlichen Institutionen mit Tourismuskompetenz.

BETRIEBSVERGLEICH HOTELLERIE UND GASTRONOMIE

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Zur Forschung mit praktischem Nutzen gehören auch Datenerhebungen, die für strategische und finanzielle Entscheidungen für Unternehmen in der Branche und als Grundlage für Interessensverbände zwar essentiell sind, die aber aus dem Markt heraus nicht ausreichend finanziert werden können. Hier unterstützen wir beispielsweise die Erstellung des im dreijährigen Turnus erscheinenden Betriebsvergleichs für Hotellerie und Gastronomie.

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SO FÖRDERN WIR UNTERNEHMEN

BAYERISCHE REGIONALFÖRDERUNG Gewerbliche Tourismusförderung durch Zuschüsse und Regionalkredit WIRTSCHAFTSKRAFT STÄRKEN – ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN UND SICHERN

Unternehmerische Investitionen, die die Qualität des bayerischen Tourismus steigern, unterstützen wir in Form von direkten Zuschüssen über die für Sie zuständige Bezirksregierung. Darüber hinaus bieten wir über Ihre Hausbank auch zinsverbilligte Regionalkredite der LfA Förderbank Bayern (LfA). Zuschuss und Regionalkredit sind kombinierbar. Wer kann gefördert werden? Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie. Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Errichtungs-, Erweiterungs-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebots verbessern. Mindestinvestitionssumme? In „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.

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DIREKTE ZUSCHÜSSE

Wie hoch ist die Förderung? Direkte Zuschüsse bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen, in C-Gebieten jeweils bis zu 10 %-Punkte zusätzlich. Detaillierte Informationen zu den Fördergebieten finden Sie auf Seite 15. Wo finde ich nähere Informationen zur Zuschussvariante? Nähere Informationen zur Förderrichtlinie, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Regionalförderung Ansprechpartner Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Bezirksregierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen. Ihre Ansprechpartner bei den Regierungen finden Sie auf Seite 27/28 oder auf dem Faltblatt zur gewerblichen Wirtschaftsförderung, abrufbar unter

REGIONALKREDIT

Wie hoch ist die Förderung? Über den Regionalkredit sind bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanzierbar. Im Falle nicht ausreichender bankmäßiger Sicherheiten können Sie eine Haftungsfreistellung bzw. eine Bürgschaft beantragen (siehe S. 37). Der Regionalkredit kann hinsichtlich Laufzeit, Tilgungsfreijahren und Zinssätzen individuell und bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren bietet Ihnen zudem eine hohe Planungssicherheit. Wo finde ich nähere Informationen zum Regionalkredit? Zum Regionalkredit finden Sie weiterführende Informationen auf der Webseite der LfA, insbesondere im Merkblatt Regionalkredit unter www.lfa.de  Service  Download  Produktinformationen  Merkblätter zu den Produkten sowie in der Übersicht zu den Darlehenskonditionen unter www.lfa.de/Konditionen

www.stmwi.bayern.de  Service  Publikationen  Gewerbliche Wirtschaftsförderung

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Ansprechpartner

Fördergebiete in Bayern

Bei Fragen zum Regionalkredit können Sie sich auch direkt an die LfA wenden: Förderberatung der LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 | 80539 München Montag bis Donnerstag 8 – 18 Uhr | Freitag 8 – 15 Uhr Tel. 0800 21 24 24 0 (kostenfrei) | Fax 089 21 24-22 16 info@lfa.de

Neustadt b.Coburg Bad Kissingen

Coburg

Selb Kulmbach

Schweinfurt Aschaffenburg

Marktredwitz

Bayreuth

Bamberg

Würzburg

Repräsentanz der LfA Förderbank Bayern in Nürnberg Am Tullnaupark 8 | 90402 Nürnberg Tel. 0911 81 00 8-00 | Fax 0911 81 00 8-50 nuernberg@lfa.de Förderstützpunkt der LfA Förderbank Bayern in Hof Oberer Torplatz 1 | 95028 Hof Tel. 09281 14 00 23 0 | Fax 09281 14 00 23 9 hof@lfa.de

Hof

Kitzingen

Forchheim

Weiden i.d.OPf.

Erlangen Fürth

Rothenburg ob der Tauber

C-Fördergebiet der GRW

Nürnberg

Dinkelsbühl

Regensburg

Eichstätt

Straubing

Deggendorf

Ingolstadt

Donauwörth Neuburg a.d.Donau

Dillingen a.d.Donau Günzburg

Ausschlussgebiet „wirtschaftsstarker Raum“

Cham

Weißenburg i. Bay.

Nördlingen

Vorranggebiet der BRF „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“

Schwandorf

Neumarkt i.d.OPf.

Ansbach

D-Fördergebiet der GRW

Sonstiges Fördergebiet

Amberg

Schwabach

Passau

Landshut Freising

Neu-Ulm

Augsburg Germering Memmingen

Landsberg a.Lech Kaufbeuren

Kempten

Dachau

München Rosenheim

Traunstein

Bad Reichenhall

Lindau (Bodensee)

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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ QUALITÄT UND TRADITIONELLE GASTLICHKEIT

Mit unserem Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ wollen wir gezielt den gewachsenen Ansprüchen der Gäste an Standard und Komfort gerecht werden. Dabei möchten wir insbesondere unsere kleinen familiengeführten Tourismusbetriebe bei ihren Bemühungen unterstützen, in Qualität, Attraktivität und Komfort zu investieren. Wer kann gefördert werden? Anspruchsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl. Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche. Wie hoch ist die Förderung? Bis zu 20 %, in C-Gebieten bis zu 30 %.

Detaillierte Informationen zu den Fördergebieten finden Sie auf Seite 15. Diese von der Europäischen Kommission für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgegebenen Höchstfördersätze sollen im Rahmen des Sonderprogramms bestmöglich ausgeschöpft werden.

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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Mindestinvestitionssumme? Die Mindestinvestitionssumme in diesem Programm beträgt 30.000 Euro. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zum Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“, insbesondere zur Förderrichtlinie, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Regionalförderung Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen finden Sie auf Seite 27/28.

FAMILIENORIENTIERT UND BARRIEREFREI

Mit unserem Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ wollen wir den barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal stärken. Wer kann gefördert werden? Anspruchsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl. Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist. Gefördert werden können zum Beispiel Investitionen für einen stufenlosen Zugang zum Gebäude, für behindertengerechte Sanitärbereiche, für Leitsysteme mit Bodenindikatoren oder für optische Signale und induktive Höranlagen. Wie hoch ist die Förderung? bis zu 20 % für kleine Unternehmen, in C-Gebieten bis

zu 30 % und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen, in C-Gebieten bis

zu 20 % Detaillierte Informationen zu den Fördergebieten finden Sie auf Seite 15. Diese von der Europäischen Kommission vorgegebenen Höchstfördersätze sollen im Rahmen des Sonderprogramms bestmöglich ausgeschöpft werden. 2 Barrierefreiheit

bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungs chancen aller gestalteter Lebensbereiche (Definition des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)

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Sonderprogramm „PremiumOffensive Tourismus“

Mindestinvestitionssumme? Die Mindestinvestitionssumme dieses Programms beträgt 30.000 Euro. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zum Sonderprogramm „Barrierefreie Gastlichkeit“, insbesondere zur Förderrichtlinie, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Regionalförderung Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen finden Sie auf Seite 27/28.

ANSPRUCHSVOLLE ANKERVORHABEN

Mit der 2017 gestarteten PremiumOffensive wollen wir Vorhaben im gehobenen und hochwertigen Segment unterstützen, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und gleichzeitig eine positive Signalwirkung für die lokale Tourismusregion auslösen. Von einem qualitativ anspruchsvollen Tourismusmagnet profitieren nicht nur die umliegenden Hotellerie- und Gastronomiebetriebe, sondern auch der Einzelhandel und der gesamte Dienstleistungssektor. Wer kann gefördert werden? Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten. Bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden. Was kann gefördert werden? Förderfähig sind qualitativ höher- bzw. hochwertige Investitionsvorhaben, die über übliche Modernisierungsmaßnahmen deutlich hinausgehen. Beispielhaft dafür sind Investitionen in besondere Gästebereiche (z. B. Kinderspielbereiche,

Wellnessanlagen, Fahrradgaragen, Wintersporträume) oder zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung (DEHOGA-

Klassifizierung oder G-Klassifizierung).

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Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“

Wie hoch ist die Förderung? bis zu 20 % für kleine Unternehmen, in C-Gebieten bis

zu 30% bis zu 10 % für mittlere Unternehmen, in C-Gebieten bis

zu 20 % Detaillierte Informationen zu den Fördergebieten finden Sie auf Seite 15. Die von der Europäischen Kommission vorgegebenen Höchstfördersätze sollen im Rahmen der „PremiumOffensive Tourismus“ bestmöglich ausgeschöpft werden. Mindestinvestitionssumme? Die Mindestinvestitionssumme im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH – siehe Fördergebietskarte Seite 15) bzw. 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zum Sonderprogramm „PremiumOffensive Tourismus“, insbesondere zur konkreten Förderrichtlinie, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Regionalförderung Ansprechpartner

UMWELTVERTRÄGLICHE MODERNISIERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG DER TECHNISCHEN SICHERHEIT DER ANLAGEN

Mit unserem Programm zur „Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ wollen wir den technischen Standard, den Komfort und die Qualität unserer bayerischen Seilbahnen erhöhen und deren Attraktivität insbesondere für die lokale Bevölkerung erhalten. Ziel ist ein nachhaltiger Tourismus in kleinen bayerischen Skigebieten auf allerhöchstem technischen Niveau. Wer kann gefördert werden? Kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale (Gebiets-) Körperschaften, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, d. h. Seilbahnanlagen errichten oder betreiben. Was kann gefördert werden? Die technische Erneuerung und Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen. Wie hoch ist die Förderung? bis zu 35 % für kleine Unternehmen bis zu 25 % für mittlere Unternehmen bis zu 15 % für Unternehmen, die wegen einer Beteiligung

kommunaler Gebietskörperschaften nach Art. 3 Abs. 4 der KMU-Definition der europäischen Kommission als Großunternehmen gelten

Ihre Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen finden Sie auf Seite 27/28.

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Neues Förderprogramm „Richtlinien zur Modernisierung von Gaststätten“

Was sind die wesentlichen Fördervoraussetzungen? Das Vorhaben muss in einem „kleinen“ Skigebiet im Sinne der Ziffer 4 der Förder-

richtlinien durchgeführt werden, von tourismuspolitischer Bedeutung sein und zur Qualitäts-

verbesserung des lokalen bzw. regionalen Tourismusangebotes beitragen, eine ganzjährige Nutzung der Liftanlagen gewährleisten, Vorgaben des Alpenplans, des Umweltschutzes sowie der

Raumordnung und Landesplanung einhalten. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Regionalförderung Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen finden Sie auf Seite 27/28.

REGIONAL, HEIMATNAH UND GUT – REGIONALE WERTSCHÖPFUNG STÄRKEN ERHALT DER BAYERISCHEN WIRTSHAUSKULTUR

Der Programmstart soll bei positivem Beschluss des Haushaltsgesetzgebers am 17.05.2019 sein. Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm wollen wir gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen stärken und damit dem Wirtshaussterben besonders im ländlichen Raum entgegenwirken. So soll die für den bayerischen Tourismus wesentliche bayerische Wirtshauskultur möglichst flächendeckend auch in der Zukunft erhalten bleiben. Wer kann gefördert werden? Zuwendungsempfänger sind gewerbliche Unternehmen, die ein für jedermann zugängliches Gaststättengewerbe in Bayern betreiben. Auch Inhaber einer solchen Betriebsstätte, die nicht gleichzeitig Betreiber des Gaststättengewerbes sind, z. B. Verpächter, können Zuwendungsempfänger sein. Von der Förderung ausgenommen sind Gaststättenbetriebe mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz ab 1 Million Euro in den letzten drei Geschäftsjahren. Ebenso ausgenommen sind Gaststättenbetriebe, deren Betriebsstätte im Gebiet von Großstädten mit über 100.000 Einwohnern liegt sowie Franchisebetriebe und Betriebe mit systemgastronomischen Konzept. Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie General- und Teilsanierungsmaßnahmen und sonstige Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe, deren Betriebsstätte sich im Gebiet des Freistaates Bayern mit Ausnahme der Großstädte (s. o.) befindet.

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Wie hoch ist die Förderung? bis zu 40 % für Gaststättenbetriebe mit Jahresumsatz bis

zu 500.000 Euro und bis zu 30 %, bei einem Jahresumsatz über 500.000 Euro

Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro in drei Steuerjahren für ein einziges Unternehmen (Deminimis-Förderung). Mindestinvestitionssumme? Die Mindestinvestitionssumme in diesem Programm beträgt 20.000 Euro. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zum Gaststättenmodernisierungsprogramm, insbesondere zur konkreten Förderrichtlinie, zur Antragstellung und zum Antragsformular finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Modernisierung von Gaststätten Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen finden Sie auf Seite 27/28.

Ansprechpartner Der Fördervollzug ist vollständig auf die Wirtschaftsabteilung der Regierungen delegiert. Bei den Regierungen stehen die Sachgebiete 20 den Unternehmern für eine umfassende Fördermittelberatung zur Verfügung. Sie können auch über weitere wichtige Finanzierungshilfen wie Start- und Investivkredit der LfA Förderbank Bayern informieren. Zuständig ist die Regierung, in deren Regierungsbezirk das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll.

Regierung von Oberbayern Sachgebiet 20 Tel. 089 2176-0 poststelle@reg-ob.bayern.de Regierung von Niederbayern Sachgebiet 20 Tel. 0871 808-0 poststelle@reg-nb.bayern.de Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 20 Tel. 0941 5680-0 poststelle@reg-opf.bayern.de Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 20 Tel. 0981 53-0 poststelle@reg-mfr.bayern.de

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Regierung von Oberfranken Sachgebiet 20 Tel. 0921 604-0 poststelle@reg-ofr.bayern.de Regierung von Unterfranken Sachgebiet 20 Tel. 0931 380-1273 (gilt nur für Richtlinien zur Modernisierung von Gaststätten) poststelle@reg-ufr.bayern.de Regierung von Schwaben Sachgebiet 20 Tel. 0821 327-01 poststelle@reg-schw.bayern.de

Blitzlichtberatungen für das bayerische Gastgewerbe NÜTZLICHE IMPULSE UND HILFESTELLUNGEN AUF SCHNELLEM WEGE

Mit der Blitzlichtberatung bieten wir kleinen und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes eine einfache, schnelle und kostenfreie Potenzial- und Schwachstellenanalyse an. Die Beratung soll den bayerischen Gastgebern die Stärken, aber auch die Defizite ihrer Betriebe aufzeigen, auf geeignete öffentliche Unterstützungsleistungen hinweisen sowie Impulsgeber für neue Ideen, Maßnahmen oder Kooperationen sein. Wir wollen damit die Vielfalt der gastgewerblichen Betriebe in Bayern erhalten und weiteren Betriebsaufgaben entgegenwirken. Wer kann gefördert werden? Antragsberechtigt sind gastgewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen. Dabei muss es sich um Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Gästebetten oder konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung handeln. Ausgeschlossen sind Franchisenehmer. Was kann gefördert werden? Gefördert wird eine maximal halbtägige betriebswirtschaftliche und betriebstechnische Beratung im Betrieb mit anschließendem Kurzbericht. Ausgeschlossen sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung. Die Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation, die eine vollumfängliche Betriebsberatung nicht ersetzen kann und soll.

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Wie hoch ist die Förderung? Die Blitzlichtberatung hat einen Gegenwert von 500 Euro und ist für die förderfähigen Unternehmen kostenfrei. Was muss der beratene Betrieb beitragen? Erforderlich sind etwa zwei bis drei Stunden Zeit und Offenheit für Veränderungen. Die Blitzlichtberatung zeigt neben den Stärken auch die Schwächen des Betriebs auf. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren. An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer teil. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zur Blitzlichtberatung und zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. unter: www.wirtshauskultur.bayern/blitzlichtberatung Auch Nichtmitglieder können das Angebot in Anspruch nehmen. Ansprechpartner Bei Fragen zur Blitzlichtberatung und für die Antragstellung können Sie sich an die Bayern Tourist GmbH wenden: Bayern Tourist GmbH Türkenstraße 7 | 80333 München Tel. 089 28098-99 beratung@btg-service.de Hinweis Eine Antragstellung für diese Fördermaßnahme ist voraussichtlich wieder im 2. Halbjahr 2019 möglich. Eine Änderung der Förderkonditionen bleibt vorbehalten.

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Digitalbonus Bayern WETTBEWERBSFÄHIGKEIT ERHALTEN UND WACHSTUMSPOTENZIALE NUTZEN

Mit dem Digitalbonus unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen, sich für die digitale Welt zu rüsten und die IT-Sicherheit zu verbessern. Denn oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen. Wer kann gefördert werden? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Hardware und Software, Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen sowie Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

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Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben. Sie können den Digitalbonus Plus mit dem Digitalkredit kombinieren, sofern Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und eine Million Euro nicht übersteigen. Mindestinvestitionssumme? Bei Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus werden förderfähige Kosten ab 4.000 Euro bezuschusst. Wo finde ich nähere Informationen? Nähere Informationen zum Digitalbonus Bayern, insbesondere zu den förderfähigen Kosten, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter: www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Digitalbonus Bayern

Wie hoch ist die Förderung?

Ansprechpartner

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben. Sie können den Digitalbonus Standard mit dem Digitalkredit kombinieren, sofern Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und 200.000 Euro nicht übersteigen.

Anträge für den Digitalkredit wie auch für die DigitalbonusZuschüsse stellen Sie bitte unter www.digitalbonus.bayern. Ihre Ansprechpartner bei der für sie zuständigen Bezirksregierung finden Sie auf Seite 27/28.

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Weitere Angebote der LfA Förderbank Bayern

INVESTIVKREDIT

Neben dem Regionalkredit (siehe S. 13) bietet die LfA weitere passgenaue Finanzierungsmöglichkeiten an, um mittelständische Unternehmen aller Branchen in den verschiedensten Unternehmensphasen wie Gründung und Wachstum oder bei Investitionen in Umweltschutz und Energieeffizienz tatkräftig zu unterstützen. Die vielfältigen Förderdarlehen zeichnen sich durch sehr günstige Zinssätze (oft mit staatlicher Zinsverbilligung) und flexible Laufzeitgestaltung inklusive tilgungsfreier Jahre und teils auch attraktiven Tilgungszuschüssen aus. Die Darlehen werden stets über die Hausbanken unter deren Eigenhaftung ausgereicht und betreut. Hier eine Auswahl der Produkte: STARTKREDIT UND BETEILIGUNGSKAPITAL FÜR EXISTENZGRÜNDER

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Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe gewährt – vom Grundstückskauf über Baukosten, den Erwerb von Maschinen oder Einrichtungen, Patente, Lizenzen bis hin zu Hardund Software. ENERGIEKREDIT, ENERGIEKREDIT PLUS UND ENERGIEKREDIT GEBÄUDE

Für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

ÖKOKREDIT

Für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit), Angehörige freier Berufe und natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen. Mit dem Startkredit können Sie alle in der Bilanz aktivierbaren Investitionsaufwendungen (zuzüglich Warenlager) einschließlich immaterieller Vermögenswerte finanzieren. Zudem bietet die LfA Nachwuchsunternehmern stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH an.

Für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe.

Energiekredit und Energiekredit Plus fokussieren auf Neuinvestitionen und Modernisierungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse, wie z. B. stromsparende Beleuchtung oder moderne Kühltechnik. Der Energiekredit Gebäude dient der Neuerrichtung energieeffizienter und der energetischen Sanierung gewerblich genutzter Gebäude sowie Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik.

Der Ökokredit unterstützt Umweltschutzinvestitionen auf den Gebieten Klimaschutz, Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Kreislaufwirtschaft, Boden- und Grundwasserschutz und Ressourceneffizienz.

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UNIVERSALKREDIT

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige freier Berufe. Finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Waren sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf wie z. B. Löhne, Gehälter, Werbung einschließlich der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Auch Investitionen bayerischer Unternehmen außerhalb Bayerns können finanziert werden, sofern eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt des bayerischen Standorts erreicht wird.

HAFTUNGSFREISTELLUNGEN UND BÜRGSCHAFTEN

Für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die nicht über bankmäßig ausreichende Sicherheiten verfügen. Mit Haftungsfreistellungen übernimmt die LfA bei LfA-eigenen Förderdarlehen einen Teil des Ausfallrisikos Ihrer Hausbank. Die Freistellungssätze betragen je nach Förderdarlehen der LfA zwischen 50 % und 70 %.

sowie unter

Im Rahmen von Bürgschaften wird ein Teil Ihrer Verbindlichkeiten gegen Entgelt verbürgt. Bürgschaften können auch für Ihre Kredite bei anderen Banken vergeben werden. Die Bürgschaftssätze werden einzelfallbezogen festgelegt und betragen bis zu 80 %. Als Bürge fungiert für mittelständische Unternehmen aus dem Hotelund Gaststättengewerbe, dem Handel, dem Handwerk und dem Gartenbau die Bürgschaftsbank Bayern GmbH, für alle anderen Bereiche die LfA.

www.lfa.de  Service  Download  Produktinformationen

Wo finde ich nähere Informationen?

Informationen und Ansprechpartner Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank und unter www.lfa.de  Förderangebote

Nähere Informationen zu Darlehen, Haftungsfreistellungen und Bürgschaften erhalten Sie grundsätzlich bei Ihrer Hausbank. Für Produkte der LfA finden Sie zudem Informationen unter www.lfa.de Förderangebote sowie unter www.lfa.de Service  Download  Produktinformationen Bei Fragen zu diesen Produkten können Sie sich auch an die LfA direkt wenden (Ansprechpartner siehe Seite 14). Zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH sind nähere Informationen zudem unter www.bb-bayern.de enthalten. Fragen zu diesen Bürgschaften können Sie auch der Bürgschaftsbank selbst stellen: Bürgschaftsbank Bayern GmbH Max-Josef-Straße 4 | 80333 München Tel. 089 54 58 57-0 | Fax 089 54 58 57-9 info@bb-bayern.de 36

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SO FÖRDERN WIR KOMMUNEN

ÖFFENTLICHE TOURISTISCHE INFRASTRUKTUREINRICHTUNGEN (RÖFE) Im Rahmen des RÖFE-Programms fördern wir sogenannte Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, wie zum Beispiel Informationszentren einschließlich Tourismusämter, Kurparks und Veranstaltungszentren sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Generalsanierung und Modernisierung von Häusern des Gastes, Hallenbädern oder Kurhäusern. Wer kann gefördert werden? Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Körperschaften im ländlichen Raum sowie in den Tourismusregionen im Sinne des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung. Die kommunale Körperschaft kann sich auch an Vorhaben anderer Maßnahmenträger beteiligen. Was kann gefördert werden? Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus im Sinne von Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen. Das Vorhaben muss sich grundsätzlich in ein touristisches Entwicklungskonzept einpassen. Es ist zwischen nicht einnahmeschaffenden (d. h. beihilfefreien) Maßnahmen wie etwa Kurparks, Kurwegen oder unentgeltlichen Tourismusämtern und -informationszentren und einnahmeschaffenden (d. h. beihilferelevanten) Maßnahmen wie beispielsweise Veranstaltungszentren, Kurhäuser oder Thermalbädern zu differenzieren. Darüber hinaus sind auch Loipenspur- und Wegepflegegeräte förderfähig. Auch sonstige Infrastrukturmaßnahmen können in Ausnahmefällen gefördert werden, sofern sie für den Tourismus in Bayern besonders bedeutsam sind und nicht nach anderen Förderrichtlinien förderfähig sind.

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Wie hoch ist die Förderung?

Wo finde ich nähere Informationen?

Es können Investitionszuschüsse bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Im Einzelfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Fördersatz gewährt werden.

Nähere Informationen zum RÖFE-Programm, insbesondere zur Förderrichtlinie, zur Antragsstellung und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter:

Was sind die wesentlichen Fördervoraussetzungen? Es werden nur Vorhaben gefördert, für die ein touristischer Bedarf vorliegt und die überwiegend touristisch genutzt werden. Des Weiteren gilt u. a., dass nur gefördert werden kann, wenn keine geeigneten und gleichwertigen Einrichtungen aus

dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden.

www.stmwi.bayern.de  Service  Förderprogramme  Tourismusförderung Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen finden Sie auf Seite 27/28.

dem geplanten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hinde-

rungsgründe entgegenstehen und den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung Rechnung getragen wird. die Sicherstellung der Barrierefreiheit bei der Umsetzung der

Maßnahme gewährleistet ist. Mindestinvestitionssumme Die Mindestinvestitionssumme in diesem Programm beträgt 100.000 Euro, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten 50.000 Euro.

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BERGSTEIGERDÖRFER IN BAYERN HOCHWERTIGER UND NATURNAHER TOURISMUS

Als „Bergsteigerdorf“ zeichnet der Deutsche Alpenverein Orte aus, die nachhaltigen Tourismus mit Authentizität und Tradition auf einem hohen Qualitätsniveau bieten. Vorbildlich wird die nachhaltige Tourismusphilosophie in dörflicher Gemeinschaft gelebt und an die nächste Generation weitergegeben. Bergsteigerdörfer sind mustergültige Entwicklungskerne des nachhaltigen Alpintourismus. Sie bieten exzellente Landschafts- und Umweltqualität, setzen sich für die Bewahrung von Traditionen sowie von örtlichen Kultur- und Naturwerten ein und stärken das verantwortungsvolle Verhalten ihrer Gäste am Berg. Voraussetzungen sind, dass der Gebirgsraum technisch nur wenig erschlossen ist, die Gäste in kleinen Betrieben beherbergt und durch regionale Anbieter versorgt werden. Die Berglandwirtschaft und die nachhaltige Bewirtschaftung des Gebirgswaldes sind für Bergsteigerdörfer von ebenso großer Bedeutung. Die touristische Nutzung von Almgebäuden darf deren landwirtschaftliche Leitfunktion nicht gefährden und keinen zusätzlichen motorisierten Verkehr hervorrufen.

RAMSAU, SCHLECHING, SACHRANG UND KREUTH

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2015 als erstes Bergsteigerdorf in Bayern ausgezeichnet, kommt Ramsau mit den ikonischen Gipfeln Watzmann und Hochkalter Pioniercharakter zu. Sachrang und Schleching an den Seiten des Geigelsteins wurden 2017 zu Bergsteigerdörfern, Kreuth im Herzen des Mangfallgebirges folgte 2018. Durch ihren klaren Fokus auf Naturtourismus und den Erhalt von Tradition und Brauchtum setzen diese Orte ein wichtiges Zeichen der Entschleunigung in den Bayerischen Alpen, einer durch den zunehmend schnelllebigen Tagestourismus geprägten Region.

FÖRDERUNG FÜR BERGSTEIGERDÖRFER IN BAYERN

Um diese Tourismusphilosophie zu unterstützen, erhalten zertifizierte Bergsteigerdörfer in Bayern eine einmalige Unterstützung für Marketingmaßnahmen. Wer erhält die Förderung? Die Förderung richtet sich an die Gemeinden, die Träger der Auszeichnung „Bergsteigerdorf“ in Bayern werden. Das Prädikat wird vom Deutschen Alpenverein (DAV) nach einem Zertifizierungsverfahren verliehen, in welchem die Kriterien wie z. B. Bewahrung der örtlichen Kultur und Tradition, Tourismuskonzeption unter Verzicht auf umfangreiche technische Erschließung und Erhalt einer regional typischen Bebauung attestiert werden. Mit Erfüllung der Anforderungen kann eine Förderung für Tourismusmarketingmaßnahmen beantragt werden. Wie hoch ist die Förderung? Der Zuschuss beträgt einmalig max. 30.000 Euro pro Gemeinde. Mit dem Antragsschreiben ist insbesondere ein Marketingkonzept vorzulegen. Ansprechpartner Für Beratung und Antragstellung steht das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Tel.  089  2162-0, referat72@stmwi.bayern.de) zur Verfügung.

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DIGITALE DÖRFER IN BAYERN DIGITALISIERUNG ZUM ANFASSEN

HANDLUNGSANSÄTZE FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM

Mit dem Vorhaben Digitales Dorf Bayern demonstrieren und erproben wir modellhaft die Chancen der Digitalisierung im ländlichen Raum. Es geht dabei um Digitalisierung zum Anfassen. Die Menschen sollen in ihrem Alltag positive Erfahrungen in diesem Bereich sammeln.

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Parallel dazu wurden die Digitalen Hörnerdörfer Allgäu vom Bayerischen Wirtschaftsministerium sowie das Digitale Gesundheitsdorf Oberes Rodachtal vom Bayerischen Gesundheitsministerium ausgewählt, um digitale Lösungen für besondere Randlagen bzw. für Gesundheitsthemen modellhaft zu entwickeln und zu erproben.

Die ländlichen Regionen Bayerns stehen vor großen Herausforderungen: Der demographische Wandel, gepaart mit einer Abwanderung von jungen, gut ausgebildeten Menschen, zieht nach sich, dass die ländliche Gesellschaft überaltert und schrumpft. Öffentliche und private Dienstleistungen sowie technische und soziale Infrastruktur werden unrentabel und dünnen aus. Das Digitale Dorf ist eine Initiative von und mit den Bürgern vor Ort. Ziel ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Bewerkstelligung alltäglicher Herausforderungen des Lebens auf dem Land bestmöglich zu nutzen. Dazu werden verschiedenste Handlungsansätze aus der digitalen Welt aufgegriffen, erprobt und hinsichtlich ihrer nachhaltigen Möglichkeiten zur Begegnung der Herausforderungen ländlicher Regionen bewertet. Der Tourismus ist dabei eines von mehreren Handlungsfeldern.

MODELLPROJEKTE

Ein zweiter Wettbewerb in 2018 für den bayerischen Alpenraum rückte den Tourismus weiter in den Fokus. Hier ging die Integrierte Ländliche Entwicklung Waginger See – Rupertiwinkel als Gewinner hervor und wird nun verschiedenste digitale Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des alpinen, ländlichen Lebensraums erarbeiten und umsetzen.

Der Grundstein des Projekts wurde 2017 in den beiden Gemeindeverbünden Steinwald-Allianz in der Oberpfalz und SpiegelauFrauenau in Niederbayern gelegt. Diese beiden Pilotregionen konnten den ersten bayernweiten Wettbewerb unter allen Gemeinden in strukturschwachen Räumen für sich entscheiden. Aufgrund der vielversprechenden Ansätze und der guten Resonanz von Seiten der Bevölkerung, gehen beide Digitalen Dörfer bis Ende 2020 in die Verlängerung.

Durchführende Partner sind die Technische Hochschule Deggendorf, Hochschule Rosenheim, Hochschule Kempten und die Fraunhofer Gesellschaft für Integrierte Schaltungen. COMMUNITY UND ATLAS

Damit alle interessierten bayerischen Gemeinden frühzeitig von den durchgeführten Projekten profitieren und eigene Initiativen und Erfahrungen präsentieren können, wurde eine online Community ins Leben gerufen. Neben Vernetzung und Erfahrungsaustausch bringt die Community gezielt Anbieter und Nachfrager von digitalen Lösungen für den ländlichen Raum zusammen. Allen interessierten Gemeinden steht die Teilnahme an dieser Plattform offen.

WEITERE INFORMATIONEN

Ausführliche Informationen, Kontaktadressen zu Ansprechpartnern, Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen, Vorträgen und Terminen sowie einen digitalen Atlas mit weiteren Projekten und Initiativen aus ganz Deutschland finden Sie im Internet: www.digitales-dorf.bayern www.facebook.com/DigitalesDorfCommunity

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BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprech­partnern bei der Bayerischen Staatsregierung. HINWEIS

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Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben von parteipolitischen Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Druckschrift wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden.

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Technisches Büro im StMWi

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STAND

Mai 2019


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