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Finanzen
from SH Wirtschaft 4/2022
by BBF.CH
Jetzt für die Tischmesse anmelden
Kontakte knüpfen, Beziehungen pflegen und neue Unternehmen kennenlernen: All dies macht die Schaffhauser Tischmesse und Kontaktbörse möglich. Von PASCAL SCHMIDLIN
«Alles auf einem Tisch» lautet das Motto der Schaffhauser Tischmesse. Diese findet am Freitag, 12. Mai 2023, zum bereits 13. Mal statt. Veranstaltungsort ist die IWC Arena in Schaffhausen. Wie in den vergangenen Jahren bleibt das Konzept dasselbe: Auf einem Tisch können lokale Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren. Damit wird der Aufwand auf einem Minimum gehalten und grossen wie auch kleinen Firmen gleich viel Raum gegeben. Die alle zwei Jahre stattfindende Messe zieht jeweils mehr als 120 Ausstellerinnen und Aussteller an sowie rund 700 Besuchende. Damit ist sie eine ideale Plattform, um sich auszutauschen sowie Kontakte zu pflegen und zu knüpfen. Für die Ausgabe 2023 werden ab sofort Anmeldungen für Ausstellende entgegengenommen. Dabei läuft die Vergabe der Tische ganz getreu dem Motto «dä Schnäller isch dä Gschwinder». Eine frühe Anmeldung wird deshalb empfohlen. Organisiert wird die 13. Schaffhauser Tischmesse und Kontaktbörse von der Wirtschaftsförderung des Kantons Schaffhausen in Zusammenarbeit mit der Industrie- & Wirtschafts-Vereinigung Schaffhausen IVS, dem Kantonalen Gewerbeverband (KGV) sowie der Stadt Schaffhausen. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
DATUM: Freitag, 12. Mai 2023 ZEIT: 10 bis 17 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
IWC Arena, Freizeitpark KSS Breitenaustrasse 117, 8200 Schaffhausen
JETZT ANMELDEN!
Sichern Sie sich Ihren Tisch und werden Sie Teil der 13. Schaffhauser Tischmesse. Alle nötigen Unterlagen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.tischmesse.sh
Mehr Freiheiten bei der Nachlassplanung
Am 1. Januar 2023 wird das revidierte Erbrecht in Kraft treten. Dank der Senkung der Pflichtteile können die Erblasser zukünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Von FABIAN WÄLCHLI
Das seit 1912 geltende Schweizer Erbrecht wird per 1. Januar 2023 revidiert. Indem die Pflichtteile herabgesetzt werden, erhalten Erblasser mehr Handlungsspielraum. Dies gilt für alle, die nach dem 31. Dezember 2022 versterben – unabhängig vom Datum des Testaments oder des Erbvertrages.
Reduzierte Pflichtteile
Pflichtteile sind die gesetzlichen Mindestanteile am Erbe. Bisher haben eigene Kinder, Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner sowie Eltern Anspruch darauf. Zukünftig wird der Pflichtteil der Kinder von bisher 75 Prozent auf 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Derjenige für Ehegatten und eingetragene Partner bleibt unverändert bei 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision komplett. Dank der reduzierten Pflichtteile erhöht sich die frei verfügbare Quote. Damit können Erblasser im Testament beispielsweise Konkubinatspartner stärker begünstigen.
Testament prüfen
bleiben unverändert. Prüfen Sie, ob die Formulierungen in Ihrem Testament dem neuen Erbgesetz entsprechen und ob Sie die zusätzlichen Möglichkeiten ausnutzen möchten.
FABIAN WÄLCHLI
Kundenbetreuer Vorsorgen Ersparniskasse Schaffhausen