ARBEITEN 15
Arbeiten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
www.leben.sh.ch
Sowohl Arbeitnehmende als auch Selbstständigerwerbende aus EU/EFTA1-Staaten haben das Recht auf Einreise, Aufenthalt und eine Arbeitsbewilligung. Dies wird im Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Auch Nichterwerbstätige (Rentner, Studierende und andere) haben ein Recht auf Aufenthalt, soweit sie krankenversichert sind und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Anerkennung Diplom Für die Anerkennung ausländischer Berufsdiplome ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zuständig. www.sbfi.admin.ch
Nachfolgend sind die wichtigsten Bewilligungsformen aufgeführt: Bewilligungsformen
Kategorie
EU/EFTA Länder
Drittstaaten
Aufenthalt
B
x
x
Niederlassung
C
x
x
Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
Ci
x
x
Kurzaufenthalt
L
x
x
Grenzgänger
G
x
x
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen. Migrationsamt www.sh.ch
Eine Arbeit finden Falls Sie sich für eine Arbeitsstelle in der Region Schaffhausen interessieren, steht Ihnen ein Job-Sucher zur Verfügung mit dem Sie nach aktuellen Vakanzen suchen können. Dort können Sie sich auch für den Job-Lieferanten registrieren, der Sie via E-Mail laufend über neue Jobs informiert, die Ihrem Profil entsprechen. 1 Der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gehören Norwegen, Island, Liechtenstein sowie die Schweiz an.
Arbeitsrecht Die Schweiz ist für ihre guten Arbeitsbedingungen bekannt. Je nach Beruf und Branche sind diese jedoch unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden Arbeitsbedingungen. Im Arbeitsvertrag werden die Art der zu leistenden Arbeit, Arbeitszeiten, Probezeit, Kündigungsfrist, Ferien, Lohn und Sozialversicherungen geregelt. www.seco.admin.ch www.ch.ch/de/arbeitsrecht