WIFO > Willkommen in Schaffhausen

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Wohnen Anmeldung des Wohnsitzes Die Einwohnerkontrollen (Einwohnermeldeämter) sind zuständig für die Meldeverhältnisse in den Gemeinden des Kantons Schaffhausen. Neuzuzüger haben sich innerhalb von acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Übersicht der Gemeinden des Kantons Schaffhausen www.gemeinden.sh.ch

Eine Wohnung finden Der überwiegende Teil der Schweizer Bevölkerung lebt in Mietwohnungen. Der Grund für diesen hohen Anteil liegt einerseits darin, dass Wohneigentum relativ teuer ist. Andererseits verfügen Mietwohnungen mehrheitlich über einen hohen Ausbaustandard. Die Mieten im Kanton Schaffhausen entsprechen etwa dem schweizerischen Durchschnitt, sind aber niedriger als beispielsweise in Zürich, Basel oder Bern. Zu mietende Wohnungen und Häuser findet man am einfachsten im Internet, in der Lokalpresse oder bei Liegenschaftsverwaltungen. Es gibt auch spezialisierte Unternehmen (Relocation Services), welche Sie bei einer Umsiedlung aus dem Ausland mit einer Reihe von Dienstleistungen unterstützen. Immobilien im Internet (Auswahl) www.homegate.ch www.immoscout24.ch www.newhome.ch

Mietverhältnis Viele Vermieter unterbreiten dem Mietinteressenten vor Vertragsunterzeichnung einen Fragebogen, um Auskunft über die persönlichen Verhältnisse, Haustiere usw. zu

erlangen. Ebenfalls wird oft ein Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt. Mietvertrag Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis im Detail. Er muss alle Angaben über die Höhe von Miete und Nebenkosten, Kündigungstermine usw. enthalten. Für Garagen und Parkplätze werden meistens separate Mietverträge erstellt oder sie werden im Mietvertrag gesondert aufgeführt. Für im Mietvertrag nicht aufgeführte Punkte gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie dessen Verordnung (Verordnung zum Mietrecht). Nebenkosten In den Nebenkosten sind die effektiven Aufwendungen für allgemeine Leistungen enthalten, die für das Mietobjekt erbracht werden: Heizkosten, Wasser, Strom, Hauswartkosten usw. Die Nebenkosten sind entweder im Mietzins inbegriffen oder verstehen sich als separat aufgeführte Vorschusspauschalen. Mietzinsdepot (Kaution) Als Sicherheit kann der Vermieter ein Mietzinsdepot verlangen. Es darf maximal drei Monatsmieten betragen. Das Mietzinsdepot muss auf einer Bank auf den Namen des Mieters hinterlegt werden. Falls sich die Vertragsparteien bei der Vertragsauflösung über die Verwendung des Depots nicht einigen können, kann die « Schlichtungsstelle für Mietsachen » beigezogen werden. Mietantritt und Rückgabe der Wohnung Es ist von Vorteil, bei Mietantritt ein Protokoll über den Zustand der Wohnung oder des Hauses zu verfassen und gegenseitig zu unterschreiben. Was nicht im Protokoll erwähnt ist, kann dem Mieter beim Auszug belastet werden. Deshalb ist es ratsam, bei der Kontrolle genau hinzuschauen und sich alle Beschädigungen sowie den generellen Zustand zu notieren. Mängel sind innerhalb


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