Verkehr

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POSITION | EUROPAPOLITIK | BREXIT

Verkehr Herausforderungen durch den Brexit

Februar 2018

Beibehaltung des derzeitigen Niveaus der Konnektivität 23. Oktober 2017

Der Mobilitäts-, Transport- und Logistiksektor ist für die Gewährleistung des freien Personen- und Warenverkehrs sowie des reibungslosen Funktionierens des EU-Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung. Gleichzeitig ist er auf europäischer Ebene stark reguliert. Während die tatsächlichen Auswirkungen des Brexit auf den Verkehrssektor noch ungewiss sind, müssen die Grundfreiheiten der EU und die Vorteile des Binnenmarktes für Unternehmen und Verbraucher bedingungslos gewahrt werden.

BDI-Kernforderungen Rechtssicherheit während des Verhandlungsprozesses und in den künftigen Beziehungen Falls notwendig, sollte dies durch Übergangsregeln erreicht werden. Eine volle Annäherung an EURegelungen (acquis communautaire) und die volle Akzeptanz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen dabei Grundvoraussetzung für mögliche Übergangsregeln sein. Mitwirkung von Großbritannien in den EU-Agenturen EASA und EURA Eine weitere Mitgliedschaft oder Mitwirkungsmöglichkeit des VK in den EU-Agenturen wie EASA und EURA ist wünschenswert, um künftige Regulierungsdivergenzen und Doppelstandards zu vermeiden. Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Ein neues Luftverkehrsabkommen muss die richtige Balance zwischen einem liberalen und offenen Marktzugang, gegenseitiger Anerkennung, Streitbeilegungsmechanismen, dem Reziprozitätsprinzips und einer fairen Abwägung von Rechten und Pflichten garantieren. Dauerhafte Sicherung der Zulieferketten für Komponenten Abweichungen aufgrund doppelter Zertifizierungen und Regulierungen zwischen der EU und dem VK müssen vermieden werden, um die Zulieferketten für Komponenten dauerhaft zu sichern. Level Playing Field bei der EU-Emissionsgesetzgebung Für den Transportsektor ist die Etablierung gleicher Wettbewerbungsbedingungen bei der EU-Emissionsgesetzgebung essentiell, Wettbewerbsnachteile für die EU27 sind zu vermeiden. Reziproke Marktzugangsrechte Reziproke Marktzugangsrechte (zur betreffenden Infrastruktur) müssen gewährleistet werden, um den fairen Wettbewerb zu sichern. Interoperabilität der Transportsysteme Die Interoperabilität der Transportsysteme, inklusive technischer und betriebsbedingter Regeln, muss weiterhin sichergestellt werden. Daher muss auch ein reziproker Zugang zum Beruf, die Anerkennung von Berufs- und Transportdokumenten ermöglicht werden. Fortbestand von Rahmenprogrammen, z.B. Horizon 2020 EU-Rahmenprogramme sollten nach Möglichkeit auch als Drittstaat fortgeführt werden.


Luftfahrt Die zentrale Herausforderung der Luftfahrt wird sein, ob und wie Großbritannien ermöglicht wird, Teil des Gemeinsamen Europäischen Luftraums ECAA zu bleiben. In diesem Zusammenhang müssen die Brexit-Verhandlungen in einem umfassenden Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geregelt und ein abgewogener Marktzugang auf Basis von Reziprozität gewährleistet werden. Um konstante Rechtssicherheit sicherzustellen muss zumindest vorübergehend der geltende Regulierungsrahmen erhalten bleiben und die Übergangszeit geregelt werden, um besonders langfristige Planungszeiträume von Flughäfen und -gesellschaften zu berücksichtigen. Möglicherweise kann Großbritannien auch nach dem Brexit in den Anwendungsbereich der Drittstaatenab-

kommen einbezogen werden, wenn es den acquis communautaire der EU insgesamt und luftverkehrsbezogen anwendet und die Rechtsprechung des EuGHs anerkennt. Die Stellung der EASA als Europäische Agentur für Flugsicherheit ist von zentraler Bedeutung. Durch die Revision der EASA-Grundverordnung oder durch eine spezielle Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU beispielsweise muss es dem Land auch als zukünftiger Drittstaat möglich sein, die EASA als Zulassung- und Regulierungsbehörde in Anspruch zu nehmen. Nur so können auch in Zukunft doppelte Zertifizierungen (auch für Lieferketten) und Regulierungsdifferenzen zwischen Großbritannien und der EU vermieden werden.

Automobil Ähnlich wie im Luftfahrtsektor ist es für die Automobilindustrie von entscheidender Bedeutung, dass Rechtssicherheit gewährleistet ist und regulatorische Divergenzen vermieden werden. Insbesondere EU-weite Homologations- und Typgenehmigungsstandards sowie -verfahren sichern die gegenseitige Anerkennung von Produkten im Binnenmarkt. Wenn Großbritannien eigene Sonderbestimmungen einführen würde, wäre sowohl die europäische als auch die britische Automobilindustrie schwer belastet, weil doppelte Zulassungen desselben Fahrzeugtyps erforderlich wären. Waren, die vor dem Brexit rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, sollten auch in Zukunft von der EU und Großbritannien gleichermaßen akzeptiert werden. Was die künftige Homologation und Typgenehmigung nach dem Brexit anbelangt, so sollte Großbritannien von dem Erlass eigener spezifischer Vorschriften und Verfahren absehen und im UN-System 1958/98 verbleiben. Weiterhin muss ein

Mechanismus geschaffen werden, der die gegenseitige Anerkennung der EU- und UNECE-Standards in Bezug auf Homologation, Typgenehmigung, Sicherheitsnormen sowie CO2- und Emissionsnormen in jedem möglichen Brexit-Szenario sicherstellt. Was die CO2-Gesetzgebung der EU 2021 betrifft, so muss geregelt werden, dass die britische und die EUFlotte gemeinsam überwacht werden, ebenso wie Norwegen und Island. Darüber hinaus sollte sich Großbritannien auch weiterhin an die EU-Gesetzgebung für 2025/2030 und die EU-Emissionsgesetzgebung der Real Driving Emission (RDE) halten. Die Brexit-Verhandlungen müssen dafür genutzt werden, rechtliche Rahmenbedingungen für intelligente Mobilitätslösungen in der Zukunft zu finden, um eine gemeinsame technologische Basis für transnationale Mobilitätslösungen in der EU und in Großbritannien zu schaffen.

Schiffsverkehr Bisher ist der Kurzstreckenseeverkehr der EU in einem stark deregulierten Umfeld tätig. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, bedarf es daher einer Klarstellung in Bezug auf bestimmte EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung Nr. 3577/92 über die Seekabotage und die Verordnung Nr. 4055/86 über die Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr zwischen Mitgliedstaaten sowie mit Drittländern. Im Falle eines harten Brexit würden diese Vorschriften nicht mehr gelten. Daher muss ein neues Seeverkehrsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt werden, das Bestimmungen der EU-Verordnung 4055/86 und 3577/92 sowie Teile der Genfer Konvention und des Statuts über

das internationale Regime der Seehäfen umfasst. Es bleibt abzuwarten, ob Großbritannien weiterhin EURegelungen anwenden oder ob es stattdessen die Vorschriften der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) befolgen wird. Pläne der EU, ab 2023 ein Emissionshandelssystem (ETS) in der EU einzuführen, würden das Vereinigte Königreich nicht abdecken. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Bei den Emissionsnormen sollte die EU von einseitigen Klimaschutzmaßnahmen absehen. Stattdessen muss im Rahmen der IMO eine gemeinsame Lösung gefunden werden, um den europäischen Seeverkehrssektor nicht zu diskriminieren.

Schiene Der künftige Rahmen der Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU muss so nah wie möglich dem derzeitigen Rahmen entsprechen, um auch zukünftig einen störungsfreien Schienenverkehr zu gewährleisten. Daher muss geklärt werden, wie Züge zukünftig die Grenze von Großbritannien nach Irland oder Frankreich legal passieren dürfen. Zudem gilt es zu vermeiden, dass die Tätigkeiten von EU-Eisenbahnunternehmen und -zulieferern in Großbritannien und umgekehrt neuen und strengeren Anforderungen unterliegen. Der Zugang für britische Betreiber zum EU-Markt und für EU-Betreiber zum britischen Markt darf auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nicht untergraben werden.

Nach dem Brexit muss eine Vereinbarung getroffen werden, um den Zugang zu den Eisenbahnmärkten und die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme, einschließlich intelligenter Lösungen, technischer und betrieblicher Vorschriften, EU-Triebfahrzeugführerscheinen und Zertifikate zu gewährleisten. Großbritannien wird eine neue zuständige Behörde bestimmen müssen, wenn der britische Eisenbahnsektor nicht mehr von der EURA beaufsichtigt wird. Die EURA muss eine enge Beziehung mit Großbritannien aufbauen, um durch regelmäßigen Austausch die Umsetzung der TSI und/oder der entsprechenden Sicherheitsvorschriften zu unterstützen.

Das Positionspapier finden Sie hier: https://english.bdi.eu/media/publications/#/publication/news/transportation-and-logistics/


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