Der Ausstieg der USA aus dem JCPoA

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Positionspapier | Iran-Sanktionen

Der Ausstieg der USA aus dem JCPoA Positionierung des BDI zur Wiedereinführung US-amerikanischer Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran

18. Juni 2018

Zusammenfassung Am 08. Mai 2018 gab US-Präsident Donald Trump bekannt, dass die USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran, dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), aussteigen und wieder Sanktionen gegen das Land in Kraft setzen werden. Das Abkommen war am 14. Juli 2015 mit dem Ziel vereinbart worden, alle potenziell waffenkritischen Nuklear-Aktivitäten des Iran zu beenden und verbleibende Aktivitäten unter eine zuverlässige internationale Aufsicht zu stellen. Die hierzu vom Iran gemachten Zusagen wurden vollständig erfüllt, die seither laufenden regelmäßigen Inspektionen blieben ohne Beanstandung. Im Gegenzug wurde eine Lockerung westlicher Sanktionen zugesagt und Anfang 2016 vertragsgemäß umgesetzt. Die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) stellte in regelmäßigen Kontrollen keinen Verstoß des Iran gegen das Abkommen fest. •

Die deutsche Industrie kritisiert den Rückzug der USA aus dem Atomabkommen scharf. In einer globalen und vernetzten Welt müssen sich Partner aufeinander verlassen können und einmal geschlossene Verträge eingehalten werden.

Die deutsche Industrie verurteilt mit Nachdruck die extraterritoriale Anwendung von Sanktionen.

Unternehmen dürfen keinen reputations- und geschäftsschädigenden Vorwürfen durch die USA ausgesetzt sein, wenn sie nicht sanktionierte Geschäfte weiterführen.

Der Einsatz des von der Europäischen Kommission diskutierten Blockadestatuts ist als politisches Signal nachvollziehbar. Es ist aber sinnvoll, die Effekte genau zu untersuchen, um am Ende nicht europäischen Unternehmen zu schaden.

Die Bundesregierung und die EU sollten prüfen, wie der Zahlungsverkehr mit dem Iran aufrecht gehalten werden kann.

Benjamin Godel | +49 30 2028-1521 | b.godel@bdi.eu | Breite Str. 29 | 10178 Berlin | www.bdi.eu Dr. Nikolas Keßels | +49 30 2028-1518 | n.kessels@bdi.eu | Breite Str. 29 | 10178 Berlin | www.bdi.eu


Der Ausstieg der USA aus dem JCPoA

Inhaltsverzeichnis Hintergrund: Worum geht es? ........................................................................................................... 2 Forderungen an die Bundesregierung und die EU .......................................................................... 3 Ăœber den BDI ........................................................................................................................................ 5 Impressum ........................................................................................................................................... 5

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Der Ausstieg der USA aus dem JCPoA

Hintergrund: Worum geht es? Ursprünglich war die Umsetzung des Iran-Abkommens im Januar 2016 an große Hoffnungen geknüpft, auch seitens der deutschen Industrie. Die Abkehr der USA von dem Abkommen schadet der Wirtschaft und stellt zudem die Glaubwürdigkeit des Westens infrage, einen Ordnungsrahmen für die globalisierte Welt gestalten zu wollen. Die deutsche Industrie hat von der Öffnung des Iran profitiert, wenn auch nicht so stark, wie erste Prognosen hoffen ließen. Deutsche Ausfuhren verzeichneten ein stetiges Wachstum von teilweise mehr als 20 Prozent. Lieferten deutsche Unternehmen 2015 noch Waren im Wert von 2,05 Milliarden Euro in den Iran, waren es 2017 bereits 2,9 Milliarden Euro. Gefragt waren in erster Linie Maschinen, Kraftfahrzeuge, Elektrotechnik und pharmazeutische Produkte. Das Gesamtvolumen des gemeinsamen Handels betrug etwa 3,4 Milliarden Euro. Eine wichtige Unterstützung leistete in diesem Zusammenhang die Bundesregierung durch die Wiedereinführung der Absicherung des deutschen Iran-Geschäftes durch Euler Hermes Exportkreditversicherungen. Allerdings blieben deutsche Banken bei der Finanzierung von Projekten im Iran zögerlich. Mit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump verschärfte sich zudem die irankritische Rhetorik der US-Administration. Mit dem nun erfolgten Austritt aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) haben die USA angekündigt, die Sanktionen gegen den Iran nicht nur wiedereinzusetzen, sondern weiter verschärfen zu wollen. Die bislang ausgesetzten Sanktionen treten am 6. August und 4. November 2018 wieder in Kraft. In diesem Zusammenhang fürchten nun auch deutsche Unternehmen, unter die sogenannten secondary sanctions zu fallen. Normalerweise beziehen sich Sanktionsregime lediglich auf Staatsbürger, im Land ansässige Firmen sowie Firmen von Staatsbürgern oder Geschäftsleuten mit dauerhaftem Aufenthaltstitel. US-amerikanische secondary sanctions wirken aber extraterritorial. Diese extraterritorialen Sanktionen setzen US-Recht außerhalb des US-amerikanischen Staatsgebietes und ohne Bezugnahme auf US-Staatsbürger durch. Dabei nutzen die USA ihre Position als weltweit größter und tiefster Finanzmarkt. Solche wirtschaftlichen Strafmaßnahmen zweiter Ordnung richteten sich schon vor dem JCPoA gegen Geschäftsbeziehungen zum Iran und das fast ausschließlich über die Kontrolle internationaler Finanzströme. Sollte beispielsweise eine Bank Geschäfte zwischen einem deutschen Unternehmen und einem Unternehmen im Iran abwickeln oder sollten Transaktionen ein „signifikantes Maß“ erreichen, könnte ein solches Finanzinstitut, oder deren Töchter, vom Geschäft in den USA ausgeschlossen oder USamerikanischen Bürgern Geschäftsbeziehungen mit diesem Geldhaus untersagt werden. Als Antwort auf die völkerrechtswidrige Wiedereinführung des US-Sanktionsregimes hat die Europäische Union durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Reaktivierung einer Verordnung aus dem Jahre 1996 vorgeschlagen [(EG) 2271/96]. In diesem Fall würden die neu in Kraft tretenden US-Sanktionen in den Anhang der Verordnung aufgenommen werden. Hierzu braucht es eine Mehrheit im Rat. Die Verordnung soll den Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte gewährleisten. Es sieht vor, dass europäische Unternehmen die Kommission innerhalb von 30 Tagen in Kenntnis setzen müssen, sobald wirtschaftliche oder finanzielle Interessen negativ betroffen sind. Ein europäischer Sanktionsmechanismus wird nicht spezifiziert. Es obliegt den Mitgliedsstaaten, das Einhalten extraterritorialer Sanktionen zu ahnden. Ausnahmen soll es geben, sollte das Nicht-Einhalten von Sanktionen den Interessen eines Unternehmens oder den Interessen der EU schwer schaden. Die hierzu notwendigen Richtlinien werden von einer Kommission der Mitgliedsstaaten unter Vorsitz eines Vertreters der Kommission erarbeitet.

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Zudem sollen europäische Firmen Anrecht auf einmalige Kompensation ihres Schadens erhalten. Die Einbußen, die durch dauerhafte Listungen der US-Behörden entstehen, beispielsweise in Form eines nachhaltigen Tätigkeitsverbots in den USA, und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen sind jedoch kaum bezifferbar und berechtigen die Betroffenen nicht zu Kompensationsleistungen. Der Schadensersatz, das sogenannte Clawback, soll im Rahmen nationalen Rechts durchgeführt werden. Hierzu sieht die Verordnung vor, dass von den Parteien, die den Schaden verursacht oder hierzu eine vermittelnde Rolle eingenommen haben, Vermögenswerte eingezogen werden können. Deren Verkauf soll die Schadensersatzforderungen finanzieren.

Forderungen an die Bundesregierung und die EU 1.

Internationale Lösung suchen

Beim JCPoA handelt es sich um ein internationales Abkommen, das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch Resolution 2231 (2015) in das Völkerrecht integriert wurde. Der BDI begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung nach dem Ausstieg der USA aus dem Abkommen mit den anderen Vertragspartnern und den Mitgliedsstaaten der EU im engen Austausch steht. Das Ziel dieses Engagements muss sein, faire Wettbewerbsregeln für Unternehmen im Irangeschäft sicherzustellen und damit für alle Parteien Anreize zu schaffen, das Iran-Abkommen fortzusetzen.

2.

Mit dem Iran im Dialog bleiben

Die gemäßigten Kräfte im Iran wurden mit dem JCPoA und der Wiederbelebung der Wirtschaft gestärkt. Laut der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat der Iran alle im JCPoA festgelegten Auflagen erfüllt. Diese positive Entwicklung aufs Spiel zu setzen birgt die Gefahr einer Eskalation in der Region, die wirtschaftliche Kooperation verhindert und moderate Kräfte im Iran schwächt. Der BDI begrüßt deswegen ebenfalls, dass die Bundesregierung und ihre Partner weiterhin im Dialog mit dem Iran stehen. Aus Sicht der deutschen Industrie sollten weitere Gespräche dem Zweck dienen, die Verpflichtungen der „westlichen“ Vertragspartner, das IranGeschäft zu normalisieren, umzusetzen. Zudem sollten – in Ergänzung zum JCPoA – weitere effektive Maßnahmen zur Stabilisierung im Nahen und Mittleren Osten erreicht werden.

3.

EU-„Blocking Statute“ zum Schutz und nicht zum Schaden der europäischen Wirtschaft einsetzen

Die deutsche Industrie begrüßt den deutlichen Willen der EU und der Bundesregierung, sich gegen die extraterritoriale Sanktionspolitik der USA zur Wehr zu setzen. Der Einsatz des aktuell von der Europäischen Kommission diskutierten Blockadestatuts ist als politisches Signal nachvollziehbar. Die möglichen Effekte sollten allerdings im Vorfeld untersucht werden, um nicht am Ende europäischen Unternehmen zu schaden. Es muss daher so umgesetzt werden, dass mögliche Schäden für die heimische Wirtschaft minimiert werden. Die Wirtschaft sollte bei der Erstellung von Ausnahmerichtlinien, wie sie im Blockadestatut vorgesehen sind, konsultiert zu werden.

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4.

Zahlungsverkehr gewährleisten

Der BDI ruft die Bundesregierung und die Europäische Union auf, den reibungslosen Ablauf des internationalen Zahlungsverkehrs zu gewährleisten. Die geplante US-amerikanische Sanktionierung spezialisierter Finanznachrichtendienste ab dem 4. November 2018 birgt das Risiko, die standardisierte Kommunikation des internationalen Zahlungsverkehrs zu unterminieren. Darunter würde auch SWIFT fallen. SWIFT sorgt für transparente und effiziente Kommunikation bei nationalen und internationalen Zahlungen und ist damit ein wesentlicher Knotenpunkt, über den sich Banken vernetzen – auch im Irangeschäft. Die europäischen Partner müssen sich dafür einsetzen, dass die Störung dieses Standards keine größere Rechtsunsicherheit schafft. Es ist im gegenseitigen Interesse, die Versorgungsadern des weltweiten Handels nicht zu gefährden.

5.

Exportkreditversicherung aufrechterhalten

Die deutsche Industrie erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, über Euler Hermes Exportkreditversicherungen das Irangeschäft deutscher Unternehmen zu fördern. Diese Förderung sollte fortgesetzt werden und die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Unternehmen, die bei Beachtung von EU-Sanktionen mit dem Iran weiterhin Geschäfte machen, alle Instrumente der Außenwirtschaftsförderung nutzen können.

6.

Gespräche mit US-Administration zu Iran fortsetzen

Vor dem Hintergrund des Ausstiegs der USA aus dem JCPoA ist es notwendig, dass die Bundesregierung in engem Kontakt mit der US-Administration bleibt. Ziel muss die Stabilisierung der Lage im Mittleren Osten, die Schaffung von verlässlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Sicherstellung der Fortführung nicht sanktionierter Geschäfte sein. Die Bundesregierung sollte sich weiterhin intensiv bei den USA für das Abkommen beziehungsweise die Beschränkung der extraterritorialen Wirkung von US-Sanktionen einsetzen.

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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 36 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund 8 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0

Ansprechpartner Friedolin Strack Abteilungsleiter Internationale Märkte Telefon: +49 30 2028 -1423 f.strack@bdi.eu Dr. Stormy-Annika Mildner Abteilungsleiterin Außenwirtschaftspolitik Telefon: +49 30 2028 -1562 s.mildner@bdi.eu Benjamin Godel Referent Internationale Märkte Telefon: +49 30 2028 -1521 b.godel@bdi.eu Dr. Nikolas Keßels Referent Außenwirtschaftspolitik Telefon: +49 30 2028 -1518 n.kessels@bdi.eu

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