Spurenstoffe, 4. Reiningsstufe und Abwasserabgabe

Page 1

Position

zu Spurenstoffen, zur 4. Reinigungsstufe und zur Abwasserabgabe

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Stand: 27.08.2018


BDI-Position zu Spurenstoffen, zur 4. Reinigungsstufe und zur Abwasserabgabe

Der aktuelle Koalitionsvertrag trifft nur wenige industriepolitisch relevante Aussagen zur Gewässernutzung. Zwei wesentliche Punkte finden Erwähnung. Zum einen soll die Abwasserabgabenregelung mit dem Ziel der Reduzierung von Gewässerverunreinigungen weiterentwickelt werden. Zum anderen soll der falschen Entsorgung von nicht mehr benötigten Arzneimitteln über das Abwasser entgegengewirkt werden. Der BDI sieht eine pragmatische Aktualisierung des Abwasserabgabengesetzes, eine Kampagne im Hinblick auf Entsorgung von nicht mehr benötigten Arzneimitteln und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Minimierung des Eintrags von weiteren relevanten Spurenstoffen aus unterschiedlichsten Bereichen von industriellen bis zu konsumentennahen Anwendungen in Oberflächengewässer als sinnvoll an. Aus Sicht der Industrie ist jedoch eine ergebnisoffene Debatte über den Umgang mit Spurenstoffen mit allen Stakeholdern erforderlich. Grundlage jeder umweltpolitischen Diskussion muss dabei eine wissenschaftlich fundierte Bewertung und Risikoabschätzung sein. Daher unterstützt der BDI ausdrücklich den vom BMU angestoßenen Stakeholder-Dialog zur Erarbeitung einer Strategie zum Umgang mit Spurenstoffen in Gewässern.

Eine Weiterentwicklung der Abwasserabgabe darf aus Sicht der deutschen Industrie nicht dazu genutzt werden, eine Vielzahl von – teilweise kostenintensiven – Verschärfungen im Rahmen des Umgangs mit Abwässern einzuführen. Jede Maßnahme der Industrie, die zur Verbesserung des Gewässerzustandes führt, sollte bei einem Finanzkonzept Berücksichtigung finden. Die deutsche Industrie wendet sich gegen einige der derzeitig diskutierten Verschärfungen, weil sie dafür wissenschaftliche Erkenntnisse und eine umfassende Nachhaltigkeitsanalyse vermisst. Forderungen etwa nach einer flächendeckenden Einführung der „vierten Reinigungsstufe“ könnten neben den Kommunen auch für die deutsche Industrie erhebliche Mehrkosten verursachen, ohne in den meisten Fällen einen entsprechenden Nutzen zu entfalten. Die deutsche Industrie steht damit der flächendeckenden Einführung einer vierten Reinigungsstufe für die Abwasserbehandlung kritisch gegenüber. Bevor eine vierte Reinigungsstufe für alle verbindlich gefordert wird, sollte vorrangig nach Möglichkeiten der Verminderung von Einträgen von Spurenstoffe in den Wasserkreislauf an der Quelle – sofern möglich – gesucht werden.


BDI-Position zu Spurenstoffen, zur 4. Reinigungsstufe und zur Abwasserabgabe

Eine Novelle der Abwasserabgabe sollte zumindest die folgenden Punkte beinhalten:     

Vereinfachung der Abgabe: Reduzierung der Zahl der Parameter, Begrenzung auf CSB/TOC und Nährstoffe Lenkungswirkung betonen: Restfracht reduzieren und Spurenstoffe diskutieren Berücksichtigung real eingeleiteter Schadstofffrachten: Messlösung ergänzend zur Bescheidlösung angemessene Abgabesätze und die Beseitigung von sogenannten „Raketen-Effekten“ (dem sprunghaften Anstieg der Abwasserabgabe, wenn ein Schadstoffparameter deutlich überschritten wird) Zweckbindung der Abwasserabgabe beibehalten und Verrechenbarkeit von Maßnahmen erweitern (Verrechnungszeiträume auf 5 Jahre erweitern)

Nach Ansicht der deutschen Industrie sollten insbesondere vermeidbare Abwasserbelastungen durch Spurenstoffe in Angriff genommen werden. Die deutsche Industrie unterstützt deshalb die im Policy Paper des Bundes festgelegte Strategie, die Verminderung des Spurenstoffeintrags durch Maßnahmen an der Quelle, bei der Anwendung und durch nachgeschaltete Maßnahmen zu erreichen. Erster Schritt muss zunächst in einer systematischen Erfassung relevanter Spurenstoffe und deren Einträge bestehen. Anschließend sollten Möglichkeiten zur ausreichenden Entfernung dieser Spurenstoffe betrachtet werden und die kosteneffizientesten Maßnahmen herausgearbeitet werden. Undifferenziert verschärfte Umweltgesetze und strengere Grenzwerte hingegen führen nicht automatisch dazu, dass diesen mit innovativen Lösungen begegnet werden kann. Eine Verschärfung der – im europäischen Vergleich bereits strengen – deutschen Grenzwerte und zusätzliche nationale Auflagen für Herstellungsbetriebe in Deutschland können international zu Wettbewerbsnachteilen führen. Für den Fall, dass neue Grenzwerte wissenschaftlich notwendig sind, müssen diese auf internationaler Ebene entwickelt und festgelegt werden. Die Ableitung von Umweltqualitätsnormen muss sich weiterhin nach den wissenschaftlich basierten, europäischen (besser den internationalen) Vorgaben richten. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind soziale, ökologische und ökonomische Aspekte gleichberechtigt zu betrachten. Die Grundlage jeder umweltpolitischen Diskussion rund um Spurenstoffe in Gewässern muss eine wissenschaftlich fundierte Bewertung oder Risikoabschätzung sein. Allein der analytische Befund, also der tatsächliche Nachweis des Vorhandenseins eines Stoffes in einem Gewässer, ist – wegen der immer besseren analytischen Möglichkeiten – keine ausreichende Begründung für die Einleitung von Minderungsmaßnahmen.

www.bdi.eu

Seite 3 von 5


BDI-Position zu Spurenstoffen, zur 4. Reinigungsstufe und zur Abwasserabgabe

Vielmehr muss die Diskussion um Spurenstoffe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, in der die Notwendigkeit für Maßnahmen zur Verringerung von Spurenstoffen nach folgenden Kriterien zu bewerten ist: -

Gesellschaftlicher Nutzen des Produkts Risiken-Nutzen-Verhältnis des Spurenstoffs für Mensch und Umwelt Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen zur Entfernung der Spurenstoffe Substitutionsmöglichkeit von relevanten Stoffen durch weniger umweltbelastende Stoffe

Nach Ansicht der deutschen Industrie ist es erforderlich, zur Verringerung von Spurenstoffen in Abwässern zunächst für eine größere Aufklärung beim Verbraucher zu sorgen. Hier können Aufklärungskampagnen z. B. zur sachgerechten Entsorgung von Arzneimitteln schnell und kosteneffizient eine Minderung von Einträgen in das Abwasser bewirken.

www.bdi.eu

Seite 4 von 5


BDI-Position zu Spurenstoffen, zur 4. Reinigungsstufe und zur Abwasserabgabe

Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 36 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund 8 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene. Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Ansprechpartner Catrin Schiffer Referentin T: +49 30 2028-1582 c.schiffer@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D 0962

www.bdi.eu

Seite 5 von 5


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.