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Sprunginnovationen wagen
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Stand: 11.09.2018
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Inhaltsverzeichnis Einleitung……………………………………………………………….. 3 1. Sprunginnovationen in der deutschen Industrie…………….3 1.1 Die Industrie ist führend in komplexen Systemlösungen….. 3 1.2 Inkrementelle Innovation und Sprunginnovation sind in der Industrie kein Widerspruch……………………………. 4 1.3. Die „Sprunghöhe“ ist für Industrie und Wohlstand von Bedeutung……………………………………………………… 4 2. Der Vorschlag der Bundesregierung………………………….. 5 3. Einschätzung der Industrie………………………………………5 4. Empfehlungen……………………………………………………...6 4.1 Verlässliche Definitionen schaffen und radikale Innovationen in den Mittelpunkt der Förderung stellen…………. 6 4.2 Politische Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit gewährleisten…………………………………………………...7 4.3 Recht am Geistigen Eigentum klären……………………….. 8 4.4 Finanzielle Ausstattung von Agentur und Wettbewerben ausreichend bemessen……………………………………….. 9 Über den BDI………………………………………………………….. 10 Impressum…………………………………………………………….. 10
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Einleitung Deutschland braucht dringend die Grundlage für einen Schub an international bedeutenden und wettbewerbsfähigen radikalen Innovationen. Denn diese sind Garant für die nachhaltige Stärkung des Standortes im globalen Marktgeschehen. Die deutsche Industrie spricht sich für die strategische Etablierung eines Instruments zur Förderung von „Sprunginnovationen“ als neue Säule der Forschungsförderung im Innovationssystem (neben der Grundlagen- und der angewandten Forschung sowie der Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten) aus. Wichtig ist jetzt eine verbindliche und die Anforderungen der Industrie einbeziehende Diskussion zu diesem Instrument. Diese neue Säule soll möglichst unabhängig und zu den bestehenden Instrumenten ergänzend agieren sowie finanziell so nachhaltig ausgestattet werden, dass Deutschland im weltweiten Innovationswettbewerb eine führende Rolle übernehmen kann.
1. Sprunginnovationen in der deutschen Industrie 1.1 Die Industrie ist führend in komplexen Systemlösungen
Die deutsche Industrie stellt grundlegende Technologien und Produkte in den Bereichen Chemie und Material- sowie Wirkstoffentwicklung, Energie- und IT-Wirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik und Fahrzeugbau zur Verfügung. Ihr Erfolg ist das Ergebnis von Investitionen in Innovation. Die traditionellen Stärken der deutschen Industrie sind die Entwicklung und Produktion hochwertiger Güter und Systemlösungen für komplexe Anwendungsfelder. Ihre Unternehmen sind besonders auf die Perfektionierung vorhandener Güter und Dienstleistungen spezialisiert. Diese Kompetenz in inkrementellen Innovationen ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil der deutschen Industrie. Bahnbrechende neue Technologien und Erfindungen, die hierzulande entstanden sind, werden häufig in anderen Ländern erfolgreich kommerzialisiert. Dort funktioniert der Technologietransfer aus der Wissenschaft in die wirtschaftliche Verwertung in Kombination mit ausreichend Risikokapital sowie weiteren behördlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen oftmals besser. Die durch solche Sprunginnovationen ausgelösten starken ökonomischen Impulse für Industrie und Gesamtwirtschaft sind in Deutschland gegenwärtig zu schwach.
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1.2 Inkrementelle Innovation und Sprunginnovation sind in der Industrie kein Widerspruch Die Auswirkungen von Innovationen innerhalb einer Branche oder über sie hinaus sowie ihr zeitlicher Verlauf können in der Industrie sehr unterschiedlich sein. Nach den Erfahrungen der Unternehmen entstehen Sprunginnovationen in der Regel über die Zusammenführung einzelner technologischer Neuerungen in ein komplexeres Gesamtsystem, welches qualitativ völlig neue Anwendungen ermöglicht – unabhängig davon, ob diese technologieoder marktgetrieben entwickelt werden. Dabei sind gerade am Anfang der Wertschöpfungsketten die Übergänge zwischen inkrementellen und sprunghaften Innovationen fließend. Wie stark sich eine einzelne Technologie oder Geschäftsfeldinnovation oder die (neue) Kombination mehrerer auch inkrementeller Innovationen ökonomisch auswirken, hängt maßgeblich von deren Anwendungsfeldern und zunehmend auch gesellschaftspolitischen Faktoren (u.a. Akzeptanz) ab. Die stetige Verbesserung von Produkten und Prozessen und die sich aus neuen Technologien oder der Kombination unterschiedlicher Innovationen entwickelnden Sprunginnovationen sind in der deutschen Industrie vorhanden. Das eine ist nicht „besser“ als das andere, Forschung und inkrementelle Innovation sind vielmehr häufig notwendiger Nährboden für höhere technologische und wirtschaftliche „Sprünge“. 1.3 Die „Sprunghöhe“ ist für Industrie und Wohlstand von Bedeutung
Das Wirtschaftswachstum, das ein Land zusätzlich erreichen kann, hängt zu 80 Prozent von Innovationen ab (Quelle: Prof. Dennis J. Snower, Ph.D., Präsident des IfW, TSP Nr. 23455, S. S1). Eine Steigerung der Investitionen für Innovationen sowie deren „Sprunghöhe“ (Wertschöpfungspotenzial, Radikalität, marktverändernde Fähigkeiten) sind volkswirtschaftlich von höchster Bedeutung, wenn der Wohlstand weiter wachsen soll. Es sind mehr neue wirtschaftlich bedeutende Produkte, Geschäftsmodelle und Verfahren nötig. Eine Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen, ist die Förderung von Sprunginnovationen.
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2. Der Vorschlag der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihren zum Themenfeld Forschung und Innovation im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen den Innovationsstandort Deutschland fördern. Ein konkreter Vorschlag besteht in der Förderung von Sprunginnovationen: „Zur Förderung von Sprunginnovationen wollen wir neue Instrumente schaffen und die direkte Forschungsförderung des Bundes stärker auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausrichten.“ Die Umsetzung der Förderung von Sprunginnovationen soll nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 29.08.2018 durch eine „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ erfolgen (Quelle: Datenblatt Nr.: 19/30009).
3. Einschätzung der Industrie Die Industrie unterstützt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, neue Wege zu gehen, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und auszubauen. Die Etablierung einer weiteren Forschungsfördersäule im deutschen Innovationssystem neben der Grundlagen- und der angewandten Forschung sowie der Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten ist grundsätzlich sinnvoll und sollte bestehende Instrumente ergänzen. Der BDI begrüßt die Entschlossenheit der Bundesregierung, risikoreich in experimentelles Neuland zu investierten. Es ist wichtig, dass durch Instrumente wie z.B. Inventions- und Innovationswettbewerbe auch neue Teilnehmer für den Innovationsprozess gewonnen werden. Randbedingungen zur Zielerreichung werden vorgegeben, die technologischen Lösungsansätze dagegen bewusst offen gelassen („Pull-Mechanismus“). Denn nur eine breite Auswahl aus möglichen Lösungsansätzen ermöglicht das Durchbrechen bestehender Pfadabhängigkeiten. Die erfolgreiche Platzierung einer neuen Lösung am Markt geht darüber weit hinaus und kann nur von der Wirtschaft geleistet werden. Daher ist es eine zwingende Erfolgsvoraussetzung, die innovierenden Sektoren der Industrie – Start-ups, KMU, Mittelstand und Großunternehmen – ins Konzept einer Agentur für Sprunginnovation eng einzubinden und von deren Expertise im Gesamtsystem zu profitieren.
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4. Empfehlungen Der BDI ist bereit, sich aktiv an der Ausgestaltung einer Agentur für Sprunginnovationen zu beteiligen. Folgende vier Empfehlungen an die Politik bringt der BDI neben seinem Beteiligungswillen mit:
4.1 Verlässliche Definitionen schaffen und radikale Innovationen in den Mittelpunkt der Förderung stellen Die Industrie plädiert für eine verlässliche Definition von „Sprunginnovationen“. Derzeit kursieren in einschlägigen Publikationen verschiedene Begriffe wie Sprunginnovation, disruptive, inkrementelle oder radikale Innovation. Nur bei klarer Begriffsbestimmung können Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gemeinsam in der gleichen Richtung arbeiten. Innovationen unterscheiden sich durch das Maß ihrer Auswirkungen auf neue oder bestehende Märkte. Radikale Innovationen bewirken eine wesentliche Veränderung und Neuerung. Demnach sind auch die Auswirkungen größer, zum Beispiel können neue Märkte entstehen oder signifikante Kosteneinsparungen realisiert werden. In der wissenschaftlichen Literatur werden zum Beispiel eine mindestens fünffache Leistungssteigerung oder eine Kosteneinsparung von über 30 Prozent als radikale Veränderungen klassifiziert.1 Disruptive Innovationen ändern die bekannten “Spielregeln“ und können z.B. bestehende Technologien überflüssig machen und zum Wertverlust vorheriger Investitionen führen.2 Inkrementelle Innovationen ermöglichen die Weiterentwicklung oder den Erhalt der Position des innovierenden Unternehmens in seinen bestehenden Märkten. Sie zielen darauf ab, die Bedürfnisse der bestehenden Kunden besser zu erfüllen und damit diese als Kunden zu erhalten oder innerhalb des bereits bedienten Marktes neue Kunden zu akquirieren. Auch kann die Erhaltung eines bereits bedienten Marktes als Ganzes Ziel erhaltender Innovationen sein. Radikale und disruptive Innovationen sind dem Verständnis der Industrie nach beide Sprunginnovationen. Mit einer radikalen Innovation muss jedoch nicht zwangsläufig eine Disruption einhergehen. Auch entwickelt eine Innovation ihre Wirkung erst im Zeitverlauf durch ihre Verbreitung und Anwendung am Markt.
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DANNEELS, E.: Disruptive Technology Reconsidered. A Critique and Research Agenda. In Journal of Product Innovation Management, 2004, 21; S. 246–258 LEIFER, R.: Radical innovation. How mature companies can outsmart upstarts. Harvard Business School Press, Boston, Mass., 2000
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Der BDI spricht sich dafür aus, gezielt vielversprechende Projekte für Sprunginnovationen zu unterstützen, die das Potenzial haben, radikale Auswirkungen zu triggern. Ob die Ergebnisse dieser Förderung eine Disruption mit sich bringen, sollte nicht der Fokus bei der Auswahl der Projekte sein. Die Erfolgskontrolle sollte sich auf die Nützlichkeit des Ergebnisses beschränken. Das Förderinstrument soll zudem die Potenziale der Wertschöpfungsketten der deutschen Industrie stärken, aber auch neue Möglichkeiten für Wertschaffung generieren.
4.2 Politische Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit gewährleisten Die Förderung von Sprunginnovationen sollte durch eine unabhängige und mit weitreichenden Handlungsfreiheiten ausgestattete Agentur erfolgen. Die Industrie empfiehlt folgende Eckpunkte:
Wichtigstes Alleinstellungsmerkmal gegenüber existierenden Förderinstrumenten sollte das in der Ausschreibung und Durchführung der Innovationswettbewerbe technologieoffene Agieren unbeeinflusst von staatlicher Steuerung und politischer Einflussnahme sein.
Das Förderinstrument sollte als neue Struktur und Organisationsform eingerichtet werden, dabei aber grundsätzlich die Expertise aus bestehenden Organisationen wie beispielsweise die bestehenden Projektträger einbeziehen. Als Rechtsform könnte zum Beispiel eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gewählt werden.
Die Leitung der Agentur sollte durch ein aus unterschiedlichen Branchen und Disziplinen stammendes Aufsichtsgremium begleitet werden. Hochkarätige Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sollten die Leitung der Agentur bestellen und beaufsichtigen. Die Leitung sollte Programm-Manager einsetzen und im täglichen Geschäft beaufsichtigen. Fachbeiräte mit Industriebeteiligung und operativer Expertise im Innovationsbereich sollten fachlich ergänzen.
Die Projekte sollten durch kleine und fachlich spezialisierte Einheiten geleitet werden, deren Mitglieder Verträge mit begrenzter Beschäftigungsdauer haben.
Der zentrale Maßstab der Agentur sollte der Wettbewerb sein. Hierbei können die bereits in anderen Ländern mit hoher Innovationskraft etablierten Strukturen der entsprechenden Förderstellen (z.B. ARPAE in den USA) als Vorbild dienen.
Innovativ arbeitende Unternehmen aller Bereiche sollten von Anfang an eingebunden werden. Dies ist wichtig, um von Beginn an die Verwertungssicht in den Projekten zu verankern. In die Neuauflage der Hightech-Strategie der Bundesregierung sollte eine Leitlinie für die neue Agentur integriert werden.
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Das Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen sollte komplementär zu den beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und des Inneren (BMI) laufenden Aufbauarbeiten zur Einrichtung einer „Agentur für disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) agieren. Dabei muss dafür gesorgt werden, dass beide Systeme im engen Austausch stehen und keine sich widersprechenden Aktivitäten oder unnötigen Parallelstrukturen entstehen. Dies sollte durch regelmäßigen Austausch auf Arbeits- und Führungsebene sichergestellt werden.
Die Ansätze (Top-Down: Missionen oder Bottom-up: Lösungen) sollten von Projekt zu Projekt offen evaluiert werden. Der Fokus liegt in der potentiellen Innovationshöhe, nicht, ob das Thema als Mission oder als Lösung angegangen werden soll.
Das Instrument sollte in risikoreiche Projekte investieren dürfen, ohne einen direkten Nachweis für eine effektive und effiziente Mittelverwendung führen zu können. Die Verantwortungskontrolle sollte übergeeignete Meilensteine und ein konzises Projektmanagement erfolgen.
Die Programme sollten für erfolgreiche Durchführung mehrerer Projektphasen in den notwendigen Größenordnungen großzügig ausgestattet sein. Die Projekte sollten dabei in der Summe über alle Projektphasen in etwa in der Größenordnung liegen, wie diese beispielsweise im Rahmen der „Innovationsallianzen“ der ersten HightechStrategie realisiert wurden. Die Projektbudgets sollten sich dabei mit steigender Produktreife im Sinne des Technology Readiness Level (TRL) erhöhen.
Formalitäten und bürokratische Anforderungen sollten gegenüber den heute etablierten Förderverfahren deutlich reduziert werden, um eine Fokussierung der Projektbeteiligten auf die Zielerreichung zu gewährleisten.
4.3 Recht am Geistigen Eigentum klären Open Science, Open Access, Open Innovation und Open Data spielen bei der Formulierung von Förderinstrumenten eine zunehmende Rolle. Diese Offenheit bei der Generierung neuen Wissens ist wertvoll und nützlich. Der Schutz des bei FuE-Projekten generierten geistigen Eigentums ebenso. Daher sollten diese Aspekte (Patentrecht, Lizenzverträge u.ä.) vor dem Start der entsprechenden Projekte mit Industriebeteiligung zwischen Agentur und Projektpartnern vorab verbindlich geklärt und vertraglich festgehalten werden.
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4.4 Finanzielle Ausstattung von Agentur und Wettbewerben ausreichend bemessen Im Hinblick auf die globale Wettbewerbssituation und die Anstrengungen anderer Staaten (beispielsweise China, Südkorea, USA oder Japan) und die dafür bereit gestellten Beträge, sollte die Bundesregierung eine konkurrenzfähige und ausreichende Ausstattung des neuen Instrumentes sicherstellen. Nur mit einer großzügig bemessenen Finanzausstattung kann die Agentur die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen und schnell erste Erfolge in der Breite erzielen. Der BDI schließt sich bei den Vorschlägen zur finanziellen Ausstattung dieses Instrumentes den Empfehlungen von acatech und der FDP in ihrem Antrag im Bundestag vom 27. Juni 2018 an, die für Jahresbudgets von 600 Mio. Euro plädieren3. Diese Mittel sind zusätzlich bereitzustellen und dürfen nicht durch Einsparungen oder geringere Mittelaufwüchse bei den klassischen Förderinstrumenten gegenfinanziert werden. Die Agentur darf kein konkurrierendes Instrument sein, sondern die bestehende Förderlandschaft ergänzen. Nach einer Fünfjahresevaluierung der Arbeit und des Outputs dieses Förderinstruments für Sprunginnovationen sollte unter Beteiligung der Industrie und von Wagniskapitalgebern die Möglichkeit der Beteiligung an der finanziellen Ausstattung der Agentur, beispielsweise über einen Fonds, diskutiert werden.
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acatech schlägt beispielsweise folgende finanzielle Vorgehensweise vor: Erste technologische Herausforderungen können bereits mit begrenztem Personalaufwand, Gesamtbudget und Risiko angegangen werden. In den ersten beiden Jahren Auslobung von fünf bis sechs Wettbewerben mit Prämien zwischen 200.000 Euro und 2 Mio. Euro (Phase I). Parallel Ausschreibungen vorbereiten mit Budgets zwischen 3 Mio. Euro und 30 Mio. Euro. Mittelfristig komplexe Wettbewerbe in mehreren Erreichungsstufen mit Prämien zwischen 100 und 120 Mio. Euro (Phase II). Volle Ausbaustufe bis zu 600 Mio. Euro für Projekte und 70 Mio. Euro für Innovationswettbewerbe (vgl. Dietmar Harhoff, Henning Kagermann, Martin Stratmann (Hrsg.), Deutsche Akademie der Technikwissenschaften: Impulse für Sprunginnovationen in Deutschland, Februar 2018)
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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 36 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund 8 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.
Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Ansprechpartner Dr. Carsten Wehmeyer Referent Digitalisierung und Innovation Telefon: 030 2028 1580 c.wehmeyer@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D 0972
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