Position
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: Praktikable Umsetzung der EU-Richtlinie – Keine Ausweitung auf nationale Steuergestaltungen
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Stand: 19.09.2018
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: Praktikable Umsetzung der EU-Richtlinie – Keine Ausweitung auf nationale Steuergestaltungen
Einleitung Am 25. Mai 2018 hat der europäische Rat die EU-Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen angenommen. Am 21. Juni 2018 hat die deutsche Finanzministerkonferenz einen Gesetzentwurf zur Ausdehnung der Anzeigepflicht auf nationale Sachverhalte vorgelegt. Das grundlegende Ziel einer gleichmäßigen Besteuerung und Vermeidung von Steuermissbrauch ist nachvollziehbar und wird von den deutschen Unternehmen unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung der Initiativen zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen bewertet der BDI kritisch und lehnt eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ab. BDI-Position 1. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen (EU-Richtlinienentwurf)
Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs über die Vorgaben der Richtlinie hinaus: Beschränkung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Beschränkung auf modellhafte Gestaltungen, keine Anwendung bei alltäglichen Sachverhalten. Die Verantwortung für die Entscheidung, ob eine Meldepflicht vorliegt, muss beim sog. Intermediär (i.d.R. Steuerberater) liegen. Genereller „Main Benefit Test“ und Konkretisierung der Voraussetzungen hierzu. Verzicht auf Sanktionen für den Zeitraum der rückwirkenden Meldepflicht ab Inkrafttreten der Richtlinie.
2. Nationale Steuergestaltungen (Gesetzentwurf der Länder Schleswig-Holstein/Hessen)
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen nach den Vorgaben der EU-Richtlinie nicht notwendig und schafft zusätzliche Bürokratie zu Lasten der Unternehmen. Ausreichende Transparenz durch bisherige Instrumente vorhanden (EBilanz, zeitnahe Betriebsprüfung etc.). Ausufernder Anwendungsbereich: Vielzahl von wirtschaftlichen Vorgängen erfasst und hoher Abgrenzungs-/Prüfungsaufwand der Unternehmen. Beidseitige Transparenz herstellen und mit Rechtssicherheit durch verbindliche Auskunft verknüpfen.
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: Praktikable Umsetzung der EU-Richtlinie – Keine Ausweitung auf nationale Steuergestaltungen
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