Forschung und Innovation

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POSITION | EUROPAPOLITIK | BREXIT

Forschung und Innovation Herausforderungen durch den Brexit

22. Oktober 2018 Enge Kooperation im Bereich Forschung und Innovation sichern 23. Oktober 2017 Wirtschaftliche Integration und Forschungsbeziehungen zwischen deutschen und britischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind tief und für beide Seiten vorteilhaft. Die Voraussetzungen für die Fortsetzung dieser Beziehungen müssen schnell geklärt werden. Dazu gehören die Freizügigkeit von Mitarbeitern (deutsche Forscher an britischen Institutionen und umgekehrt) sowie keine oder geringe Barrieren für Forschungskooperationen. Kontinuität für bereits bestehende Kooperationen ist für die Übergangsphase und die Zeit nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU unerlässlich. Viele europäische forschungsbasierte Unternehmen haben vom laufenden EU-Rahmenprogramm Horizont 2020 (H2020) und seinen Vorgängern durch die Etablierung multinationaler Forschungsnetzwerke profitiert. Diese Netzwerke ermöglichen Zugang zu Wissen jenseits der eigenen Organisationen und sind für Unternehmen ein wichtiger Grund, sich an Förderprogrammen zu beteiligen. Ein Austritt Großbritanniens würde diese lang gewachsenen Forschungsnetzwerke in Gefahr bringen.

BDI-Kernforderungen Forschungsgemeinschaft und -kooperation Die Fortsetzung der Forschungskooperationen zwischen dem VK und der EU27, der Zugang zu Finanzierungsquellen der EU und erleichterten Investitionsströmen sollten sichergestellt werden. Innovationsförderung und Forschungscluster Großbritannien sollte für Horizont 2020 und sein Nachfolgeprogramm Horizon Europe (HEU) den Status eines assoziierten Mitglieds erlangen – am besten nach dem norwegischen Modell. Nur so können Forschungskonsortien weiter bestehen und eine hohe Qualität von F&E beibehalten werden. Das VK sollte weiterhin Zugang zu Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) wie die Initiative für Innovative Medizin (IMI) und anderen JTIs erhalten. Mobilität von Forschern, Austausch Eine Vereinbarung über Migration zwischen dem VK und der EU27 ist unabdingbar, um die Mobilität von Studenten, Forschern und hoch qualifizierten Arbeitskräften zu sichern. Das System sollte bedürfnisorientiert, unkompliziert, schnell und sicher sein, um Ergebnisse zu erzielen. Einheitliches Patentsystem nach der Brexit-Patentharmonisierung ▪ Unterstützung der Einführung eines Einheitspatentsystems und Beibehaltung des VKs als Mitglied. ▪ Unterstützung des VKs beim Verbleib im derzeitigen europäischen Patentsystem auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens. ▪ Die Errichtung des Europäischen Einheitspatentgerichts (UPC) zur Beilegung von Streitigkeiten über europäische Patente sollte durch die Ausstiegsverhandlungen nicht behindert werden. Das UPC ist für die Schaffung und das Funktionieren des EU-Patents unerlässlich. Exportkontrolle / Dual-Use Sowohl das VK als auch die EU-Behörden sollten ihre Praktiken und Ressourcen im Bereich der Exportkontrolle so schnell wie möglich anpassen, um einen funktionierenden Stoffaustausch für Forschungs- und Entwicklungszwecke aufrechtzuerhalten.


Forschungsgemeinschaft und Forschungskooperation Die Forschungskooperationen zwischen dem VK und der EU sollten fortgesetzt werden: Sie sind unerlässlich für den Zugang zu Forschungsnetzwerken und den Wissensaustausch. Laufende öffentlich-private Partnerschaften (PPP) innerhalb der europäischen Rahmenprogramme (z. B. Horizont 2020) mit Beteiligung des VKs sollten nicht benachteiligt werden. Der Zugang des VKs zu Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTIs) wie beispielsweise zur Initiative für Innovative Medizin (IMI) und Clean Sky 2 sollte sichergestellt werden. Diese PPPs müssen weiterhin uneingeschränkt funktionieren. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die eine Schlüsselrolle bei der Zulassung neuer Medikamente spielt, hat ihren Sitz in London und profitierte erheblich von den Beiträgen und Hilfeleistungen der britischen Regierungsbehörden. Die EMA gibt der Europäischen Kommission Empfehlungen zu Zulassungsanträgen, die im Rahmen eines zentralisierten Verfahrens eingereicht werden. Es wurde beschlossen, den Sitz der EMA nach Amsterdam zu verlegen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Agentur ordnungsgemäß funktioniert und über ausreichende Ressourcen, einschließlich qualifizierten Personals verfügt.

Finanzierung von Innovationen & Research Cluster Die Investitionsströme von britischen Finanzierungsunternehmen in die EU27 und umgekehrt werden durch den Brexit erheblich beeinträchtigt. Die Austrittsverhandlungen sollten daher darauf abzielen, dass Investoren weiterhin ohne Barrieren in Unternehmen auf der anderen Seite des Kanals investieren können. Ein „norwegisches Szenario“ mit möglichst wenigen Änderungen des Status Quo ist die wünschenswerteste Lösung für die weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation für beide Seiten. Die Vorteile bestehen in der Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit im EU-Rahmenprogramm, im ungehinderten Austausch von Wissen mit britischen Institutionen und in der Beschäftigung von EU27-Forschern an britischen Universitäten. Im Falle eines harten Brexit und nicht-assoziierten Drittstaatenstatus für das Vereinigte Königreich ist es angemessen, Programme auf EU27-Ebene zur weiteren Unterstützung der Forschungskooperationen mit dem Vereinigten Königreich auf bilateraler Basis zu initiieren.

Mobilität von Forschern, Austausch Die politische Unsicherheit macht es bereits jetzt schwierig, Talente anzuziehen und zu binden. Dies wird verstärkt durch den negativen Eindruck, dass das Vereinigte Königreich internationalen Forschern, Innovatoren und Arbeitskräften verschlossen sei. Nach dem Brexit wird es entscheidend sein, die Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften in hochmodernen Industriezweigen sicherzustellen. Andernfalls könnten die Aktivitäten der Unternehmen im und die Wettbewerbsfähigkeit des Vereinigten Königreichs erheblich beeinträchtigt werden, insbesondere im Bereich der Biowissenschaften und der Materialforschung. Eine richtige Vereinbarung über Migration ist von entscheidender Bedeutung und erleichtert idealerweise auch die Mobilität von qualifizierten Studenten, Forschern und Arbeitnehmern. Kurzfristig sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass EU-Bürger auch weiterhin im Vereinigten Königreich arbeiten und studieren können. Dies ist wichtig, um die Bedenken auszuräumen, dass das Vereinigte Königreich für ausländische Arbeitnehmer zu einem unattraktiven Umfeld werden könnte. Das System sollte bedarfsorientiert, unkompliziert und schnell sein und Ergebnissicherheit bieten.

Einheitliches Patentsystem, Patentharmonisierung Nach den gegenwärtigen Diskussionen und den jüngsten Entwicklungen wird erwartet, dass der Brexit keine großen Auswirkungen auf das System des geistigen Eigentums in Europa / Großbritannien haben wird. Alle Geschäftsbereiche könnten jedoch betroffen sein, wenn nach dem Brexit eine Trennung des Schutzes des geistigen Eigentums der EU und des VKs erfolgen würde, was zu unterschiedlichen IP-Systemen führen könnte. Dies kann zu Unterschieden in der Patentlaufzeit, dem Umfang der Patentansprüche und des Patentschutzes sowie zu unterschiedlichen Bedingungen für ergänzende Schutzzertifikate (SPC) führen. Darüber hinaus könnte dies Auswirkungen auf die Diskussion über die Herstellung des SPC und die gesamte derzeit in der EU stattfindende Diskussion über Anreizmechanismen haben.

Exportkontrolle / Dual-Use Sowohl das VK als auch die EU-Behörden sollten ihre Praktiken und Ressourcen im Bereich der Exportkontrolle so rasch wie möglich anpassen, um einen funktionierenden Stoffaustausch für Forschungs- und Entwicklungszwecke aufrechtzuerhalten, damit die Forscher aus der EU und dem VK weiterhin eng zusammenarbeiten können.

Das ausführliche Positionspapier in englischer Sprache finden Sie hier: Research and Innovation


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