Verhandlungen mit den USA über ein transatlantisches Handelsabkommen

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POSITION | AUSSENWIRTSCHAFT

Verhandlungen mit den USA über ein transatlantisches Handelsabkommen Forderungen zum Inhalt der Verhandlungen

Januar 2019 Kernforderungen Industriegüterabkommen: Die deutsche Industrie bedauert, dass mit den USA derzeit keine Verhandlungen über ein umfassendes und ambitioniertes Handelsabkommen, vergleichbar mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), möglich sind. Angesichts der aktuell schwierigen Lage können wir nachvollziehen, dass die Europäische Kommission in die Verhandlungen zu einem schlanken Handelsabkommen mit den USA eintreten will. Wir unterstützen die Bemühungen, den Handelskonflikt zu entschärfen und eine Normalisierung der Beziehungen mit den USA zu erreichen. Daher unterstützen wir auch die Pläne der EU, ein transatlantisches Industriegüterabkommen zu verhandeln. Dieses muss den WTO-Vorgaben entsprechen und annähernd den gesamten Handel („substantially all the trade“) liberalisieren. Ein Industriegüterabkommen, das den Automobilhandel ausschließt, wäre nicht akzeptabel. Übergangsphasen sollten – wo nötig – kurz sein. Zudem sollten einfache und liberale Ursprungsregeln und ein handelserleichterndes Verifizierungsverfahren vereinbart werden. Regulatorische Kooperation: Fortschritte in der regulatorischen Kooperation sind für die deutsche Industrie von maßgeblicher Bedeutung und haben das größte Potenzial für Einsparungen und Verbesserungen beim Marktzugang. Deshalb sollten sich die EU und die USA auf eine klare Agenda sowie einen festen Zeitplan zur Bearbeitung der regulatorischen Themen einigen. Hier erwartet die deutsche Industrie von der US-amerikanischen Seite eine eindeutige, verpflichtende Zusage. Das Mandat der EU muss konkrete Projekte sowie einen offenen Prozess vorsehen, der jederzeit die Aufnahme neuer Kooperationsvorhaben ermöglicht. Seitens der Verhandlungspartner sollten keine Sektoren im Vorhinein von der regulatorischen Kooperation ausgeschlossen werden. Ziel der regulatorischen Kooperation ist nicht die Absenkung von Standards, sondern die Reduktion von Verfahrensaufwand bei Erhalt der Schutzniveaus. WTO-Reform: Die EU und die USA müssen gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um das WTORegelwerk zu modernisieren und die Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen zu stärken. Die Reformvorschläge der EU und Kanadas sowie der gemeinsame Vorschlag von EU, USA, Japan, Costa Rica und Argentinien zur Verschärfung der Notifizierungspflichten bieten gute Grundlagen dafür. Letztendlich ist jedoch erforderlich, eine breitere Koalition von Staaten für eine WTO-Reform zu gewinnen. Die EU und die USA müssen weitere Partner in ihre Anstrengungen miteinbeziehen. Auch plurilaterale Liberalisierungsvorhaben sollten Teil einer transatlantischen WTO-Agenda sein. Öffentliche Auftragsvergabe: Der BDI bedauert, dass das öffentliche Auftragswesen zurzeit nicht Teil der Gespräche sein soll und fordert, dass die EU und die USA dieses Thema nicht aus den Augen verlieren. US-Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos beziehungsweise Komponenten: US-Importe von Stahl, Aluminium sowie Autos und Komponenten aus der EU gefährden nicht die nationale Sicherheit der USA.

Dr. Stormy-Annika Mildner, Julia Howald | Außenwirtschaftspolitik | www.bdi.eu


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Die USA sollten daher die im Sommer 2018 eingeführten Zölle auf Stahl und Aluminium zügig und ohne Gegenleistung abschaffen. Zudem sollten sie auf die Einführung von Zöllen auf Autos und Komponenten verzichten. Handelsabkommen mit anderen Handelspartnern: Der BDI unterstützt das Ziel der EU, umfassende Handelsabkommen abzuschließen. Das aktuelle Vorhaben, mit den USA ein begrenztes Industriegüterabkommen zu verhandeln und andere Themen zumindest derzeit nicht zu behandeln, sollte dieses grundsätzliche Ziel nicht in Frage stellen. Der Anspruch muss bleiben, umfassende Handelsabkommen mit Drittstaaten abzuschließen.

Hintergrund: Aktueller Stand in den transatlantischen Handelsbeziehungen Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein wichtiger Partner für Politik und Wirtschaft in Deutschland. Seit der Amtsübernahme von US-Präsident Donald Trump sind die transatlantischen Beziehungen jedoch in schwierigeres Fahrwasser geraten. Die USA gaben am 8. März 2018 die Einführung von Zöllen auf Stahl (25%) und Aluminium (10%) per Proklamation bekannt. Seit dem 1. Juli 2018 gelten diese Zölle auch für Einfuhren aus der EU. Als rechtliche Grundlage verweisen die USA auf Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962 und den Schutz der nationalen Sicherheit. Die EU hat auf die US-Zölle mit einer Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO), vorläufigen EUSchutzmaßnahmen für Stahl sowie Ausgleichszöllen reagiert. Im Mai 2018 haben die USA eine weitere Untersuchung nach Abschnitt 232 für Automobile und Autoteile eingeleitet. Der Untersuchungsbericht des U.S. Department of Commerce (DOC) muss spätestens nach Ablauf von 270 Tagen vorliegen. Er ist abgeschlossen und befindet sich in der internen Diskussion, kann also jederzeit und damit auch noch vor Ende der Frist von 270 Tagen, die das DOC zur Verfügung hat, veröffentlicht werden. Nachdem US-Präsident Trump die Europäische Union (EU) mehrfach als unfair insbesondere im Automobilhandel kritisiert hat, wird erwartet, dass importbeschränkende Maßnahmen in diesem Bereich auch die EU treffen können. Das Treffen zwischen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump am 25.07.2018 in Washington sorgte zwischenzeitlich für Entspannung in den transatlantischen Handelsbeziehungen. Beide verständigten sich im Grundsatz auf: ▪

den Abbau aller Industriegüterzölle, nichttarifärer Handelshemmnisse und Subventionen, wobei der Automobilsektor ausgenommen ist („work together toward zero tariffs, zero nontariff barriers, and zero subsidies on non-auto industrial goods“);

den Abbau von Handelsbarrieren insbesondere in folgenden Sektoren: Dienstleistungen (nicht weiter spezifiziert), Chemikalien, Arzneimittel, medizinische Geräte und Sojabohnen;

die erhöhte Abnahme von US-Flüssiggas durch die EU;

einen Dialog über Standards, um den Handel zu vereinfachen und bürokratische Kosten abzubauen;

ein gemeinsames Vorgehen mit anderen „gleichgesinnten Partnern“, um die WTO zu reformieren und gegen unfaire Handelspraktiken wie den Diebstahl geistigen Eigentums, erzwungenen Technologietransfer, Industriesubventionen, Marktverzerrungen durch Staatsunternehmen und Überkapazitäten vorzugehen;

die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe („Executive Working Group“), die diese gemeinsame Agenda vorantreiben soll.

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Darüber hinaus verständigten sich beide Seiten darauf, keine neuen Zölle gegeneinander zu verhängen, solange Verhandlungen laufen. Dazu gehören auch die Zölle, die die USA zum Schutz der nationalen Sicherheit auf Importe von Fahrzeugen und Komponenten verhängen könnten. Außerdem einigten sich Juncker und Trump darauf, an einer Lösung für die Stahl- und Aluminiumzölle der USA und die Kompensationszölle der EU zu arbeiten. Bisher sind die Zölle allerdings weiterhin in Kraft. Eine gemeinsame EU-US-Arbeitsgruppe, die von EU-Handelskommissarin Malmström und dem USHandelsbeauftragten Lighthizer geleitet wird, führt derzeit Sondierungsgespräche. Die Gespräche sind in drei Körbe unterteilt: ▪

Korb 1: Abschaffung von Industriegüterzöllen

Korb 2: Regulierungskooperation außerhalb des Abkommens

Korb 3: WTO-Reform.

Die USA bestehen bisher auf einer Ausnahme des Automobilhandels. Zugleich fordern wesentliche Stimmen in der US-Administration und im US-Kongress die Einbeziehung des Agrarhandels. Nicht Teil der Verhandlungen wären somit viele Bereiche, die Bestandteil „moderner“ Freihandelsabkommen der EU sind und auch unter TTIP verhandelt wurden. Dazu gehören unter anderem: ▪

Öffentliche Auftragsvergabe

Nachhaltigkeit (Arbeits- und Umweltstandards)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Digitaler Handel

Wettbewerb

Streitschlichtung.

Die EU hofft, Anfang 2019 ein Verhandlungsmandat von den Mitgliedstaaten zu erhalten, um dann in Verhandlungen mit den USA treten zu können. Die US-Administration hat den Kongress Mitte Oktober über ihre Absicht informiert, ein Abkommen mit der EU verhandeln zu wollen. Ab 90 Tagen nach dieser Notifizierung, also frühestens Mitte Januar 2019, kann sie offizielle Verhandlungen beginnen.

Position der deutschen Wirtschaft zur Verhandlungsstrategie der EU Korb 1: Industriegüterabkommen verhandeln, inklusive Automobilsektor! Nach wie vor belasten zahlreiche tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse den Handel zwischen den USA und der EU. Der Abbau dieser Handelsbarrieren würde Arbeitsplätze sichern und Wohlstand schaffen und sollte langfristiges Ziel von Verhandlungen zwischen der EU und den USA bleiben. Verhandlungen zwischen der EU und den USA könnten zudem ein starkes Signal für offenen und regelbasierten Handel sein und dazu beitragen, Unsicherheiten auf den Märkten zu beseitigen. Ein transatlantisches Handelsabkommen, das fast 50 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung und ein Drittel des Welthandels umfassen würde, könnte zudem marktwirtschaftliche und rechtsstaatliche Prinzipien in der globalen Wirtschaftsordnung stärken. Ein transatlantisches Industriegüterabkommen sollte den WTO-Vorgaben entsprechen und annähernd den gesamten Handel („substantially all the trade“) liberalisieren. Die WTO definiert „annähernd den gesamten Handel“ nicht, es ist aber üblich für die EU, dass etwa 90 Prozent des Handelsvolumens und der Zolllinien abgedeckt werden.

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Abbau aller Industriegüterzölle: Die deutsche Industrie empfiehlt einen Abbau aller Industriegüterzölle, einschließlich der Zölle auf Automobile und -teile. Ein Industriegüterabkommen, das den Automobilhandel ausschließt, wäre nicht akzeptabel. Übergangsphasen sollten – wo nötig – kurz sein.

Einfache Ursprungsregeln: Handelsabkommen müssen für die Wirtschaft nutzbar sein. Sehr strenge und komplizierte Ursprungsregeln haben geringe Nutzungsraten zur Folge. Deswegen empfiehlt der BDI einfache und liberale Ursprungsregeln sowie ein handelserleichterndes Verifizierungsverfahren. Aus Sicht des BDI ist eine industrieübergreifende Regel ein zentraler Weg, um die Nutzungsrate von Freihandelsabkommen zu erhöhen und den Marktzugang, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu vereinfachen. Sektorspezifische Regeln werden durch einen solchen Ansatz nicht ausgeschlossen.

Korb 2: Regulatorische Kooperation intensivieren! Im transatlantischen Verhältnis ist nicht nur eine Abschaffung aller Zölle geboten, sondern auch eine Angleichung der technischen Regularien insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Produkten. Wir begrüßen, dass Regulierungskooperation Teil einer transatlantischen Liberalisierungsagenda sein soll. Gleichwohl bedauern wir, dass auch in diesem Bereich mit den USA zurzeit über kein umfassendes Abkommen verhandelt werden kann. Um der Regulierungskooperation einen möglichst verbindlichen Charakter zu geben, sollten die EU und die USA einen institutionellen Rahmen für die transatlantische Regulierungskooperation schaffen sowie eine klare Agenda und einen festen Zeitplan aufstellen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Regulierungszusammenarbeit, ähnlich wie unter dem Transatlantischen Wirtschaftsrat (Transatlantic Economic Council, TEC), keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefert. Das Mandat der EU sollte gleichzeitig einen offenen Prozess vorsehen, der jederzeit die Aufnahme neuer Kooperationsvorhaben ermöglicht. Seitens der Verhandlungspartner sollten keine Sektoren im Vorhinein von der regulatorischen Kooperation ausgeschlossen werden. Ziel der regulatorischen Kooperation ist nicht die Absenkung von Standards, sondern die Reduktion von Verfahrensaufwand bei Erhalt der Schutzniveaus. Die EU-Kommission schlägt laut Medienberichten für die Verhandlungen unter Korb 2 folgende drei Bereiche vor. 1) Die Vermeidung doppelter Herstellerinspektionen: Aufbauend auf Fortschritten in den TTIPVerhandlungen trat Ende 2017 das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreement, MRA) von Inspektionen von Arzneimittelherstellern (Good Manufacturing Practices, GMP) zwischen der U.S. Food and Drug Administration (FDA) und der European Medicines Agency (EMA) in Kraft. Dieses Abkommen könnte in den nächsten Jahren auf Inspektionen bei der Herstellung weiterer Produkte, wie beispielsweise Impfstoffe für Menschen sowie Arzneimittel für Tiere, ausgeweitet werden. Im MRA ist eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen bereits vorgesehen, sogar mit einem genauen Zeitplan. Die Beschleunigung des Prozesses und die Erweiterung um weitere Produkte wären zu begrüßen. Ein weiterer Bereich, über den bereits zwischen EU und USA diskutiert wird, sind Medizinprodukte. Wir begrüßen die Idee einer gegenseitigen Anerkennung von Berichten über Herstellerinspektionen von Medizinprodukteherstellern, die konform mit den regulatorischen Anforderungen beider Systeme sind. 2) Die Reduzierung der Kosten von Konformitätsbewertungen: Dabei geht es um die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen. Die deutsche Industrie würde ausdrücklich eine intensivere transatlantische Kooperation in diesem Bereich begrüßen.

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3) Die gemeinsame Entwicklung neuer Standards für neue Technologien: Die deutsche Industrie unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission, die transatlantische Kooperation bei der Erarbeitung neuer Standards beispielsweise für autonome Fahrzeuge und Serviceroboter oder auch bei der Entwicklung global relevanter Standards für die Cybersicherheit zu stärken. Wir bedauern, dass die USA bisher wenig Bereitschaft gezeigt haben, über Regulierungskooperation im Automobilsektor zu sprechen. Während der TTIP-Verhandlungen wurden Studien durchgeführt, die die Sicherheit von US- und europäischen Autos verglichen haben, um zu identifizieren, welche Standards beziehungsweise regulativen Vorgaben im Automobilbereich bereits sehr ähnlich sind und gegebenenfalls gegenseitig anerkannt werden könnten. Diese Studien haben beispielsweise ergeben, dass Vorschriften zu Sitzgurtverankerungen, Beleuchtung sowie Notbrems-Assistenzsystemen und möglicherweise auch Vorschriften im Crash-Bereich als äquivalent anerkannt werden könnten. Auf diesen Fortschritten könnte aufgebaut werden.

Korb 3: WTO-Reformen voranbringen! Die WTO ist unabkömmliche Hüterin des Welthandels. Sie ermöglicht einen weitestgehend regelbasierten Handel und offene Weltmärkte. Allerdings stoßen ihre Überwachungsmechanismen und ihr Regelwerk zunehmend an Grenzen. Die EU und die USA müssen gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um das Regelwerk zu modernisieren und die Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen zu stärken. Daher befürwortet der BDI die Vorschläge der EU zur Modernisierung der WTO, welche die EU-Kommission dem Rat im Juli vorgelegt hat. Diese können als gute Grundlage für weitere Gespräche mit den USA dienen. Auch befürwortet der BDI den gemeinsamen Vorschlag von Argentinien, der EU, Costa Rica, Japan und den USA bei der WTO vom 1. November 2018, der darauf abzielt, die WTO-Mitglieder zur Achtung der bestehenden Meldepflichten zu bewegen. Dies ist dringend notwendig, da die bisherigen WTORegeln in dem Bereich nicht ausreichend um- und durchgesetzt werden. Aus Sicht des BDI handelt es sich bei dem Vorschlag um ein ausgewogenes Paket, das neue und striktere Verfahren, gezielte Unterstützungs- und Transparenzmaßnahmen sowie wirksame Anreize und Sanktionen kombiniert. Letztendlich ist es erforderlich, eine breite Koalition von Staaten für eine WTO-Reform zu gewinnen. Die EU und die USA müssen daher noch weitere Partner in ihre Anstrengungen miteinbeziehen. Auch plurilaterale Initiativen sollten Teil einer transatlantischen Agenda zur Reform der WTO sein. Dabei muss klar sein, dass die Bemühungen um eine Reform der WTO nicht durch die EU und die USA alleine vorangebracht werden, sondern in Kooperation mit allen WTO-Mitgliedern.

Öffentliche Auftragsvergabe nicht von der Verhandlungsagenda streichen! In den USA beschränken nach wie vor beispielsweise „Buy America“-Regeln den Zugang für ausländische Unternehmen zum Vergabemarkt. Der BDI bedauert, dass das öffentliche Auftragswesen zurzeit nicht Teil der Verhandlungen sein soll und fordert, dass die EU und die USA dieses Thema nicht aus den Augen verlieren. Zudem sollten die EU und USA im Rahmen der WTO auf eine Erweiterung der Mitglieder des Abkommens über öffentliche Auftragsvergabe hinarbeiten.

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Zölle auf Stahl und Aluminium abschaffen, keine Einführung von Zöllen auf Autos oder Komponenten! US-Importe von Stahl, Aluminium und Automobilen beziehungsweise Komponenten aus der EU gefährden nicht die nationale Sicherheit der USA. Die USA sollten daher die im Sommer 2018 eingeführten Zölle auf Stahl und Aluminium zügig und ohne Gegenleistung abschaffen. Solange dies nicht geschehen ist, sollten die Rebalancing-Maßnahmen der EU in Kraft bleiben und die EU das Streitbeilegungsverfahren bei der WTO vorantreiben. Zudem sollten die USA auf die Einführung von Zöllen auf Automobile und Komponenten verzichten. Der BDI fordert, dass bei der Entscheidung über endgültige Stahl-Schutzmaßnahmen die legitimen Belange der Stahlhersteller sowie der Stahlnutzer nach objektiven Kriterien geprüft und angemessen berücksichtigt werden müssen. Zudem muss jede Lösung regelbasiert und WTO-konform sein. Voraussetzung für Schutzmaßnahmen ist, dass es einen signifikanten Anstieg der Importe gegeben hat, dass eine erhebliche Schädigung der Stahlindustrie droht und dass Handelsumlenkungen gegeben sind. Sollte es zu endgültigen Maßnahmen kommen, dürfen diese nicht zu einem Schaden bei den nachgelagerten Industrien und Wertschöpfungsstufen führen, sondern sie sollten allein darauf ausgerichtet sein, Handelsumlenkungen zu vermeiden.

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Dr. Stormy-Annika Mildner T: +49 30 2028-1562 s.mildner@bdi.eu Julia Howald T: +49 30 2028-1483 j.howald@bdi.eu

Stand: Januar 2019 BDI-Dokumentennummer: D 0997

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