Position
Fortschritt durch Forschung fĂźr Gesundheit in Deutschland
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Stand: 15.03.2019
Inhaltsverzeichnis 1.
Einleitung ................................................................................................ 3
2.
Wo stehen wir? ....................................................................................... 4
3.
Wo wollen wir hin? .................................................................................. 5 3.1. Berücksichtigung des Innovationsprinzips und Einführung eines Innovationschecks in die Gesetzesfolgenabschätzung ........................... 5 3.2. Steuerliche F&E Förderung einführen ..................................................... 7 3.3. Potenziale der Digitalisierung und neuer Technologien in der Gesundheitsforschung nutzen................................................................. 7 3.4. Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen ausbauen ............................ 8 3.5. Regelungen zur De-Identifizierung von Daten......................................... 9 3.6. Gesundheitsakte mit Opt-out-Funktion.................................................. 10 3.7. Einheitliche Regelungen und Auslegungspraxis zum Datenschutzniveau in den Landesgesetzen ......................................................................... 10 3.8. Regelungen zur Datenverarbeitung in Krankenhäusern........................ 11 3.9. Kooperationen und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken ................................................................................. 11 3.9.1. Kooperationen stärken .......................................................................... 11 3.9.2. Technologietransfer stärken .................................................................. 12 3.10. Attraktivität von MINT-Fächern bereits in den frühen Lebensjahren vermitteln .............................................................................................. 14 3.11. Praktische Relevanz von Forschungsergebnissen in Schule und Studium vermitteln ................................................................................ 14 3.12. Personalaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitssystems erleichtern ............................................................................................. 15
Über den BDI .......................................................................................................... 16 Impressum .............................................................................................................. 16
1. Einleitung Gesundheit ist eines der höchsten Güter des Menschen. Die persönliche Gesundheit, deren Erhalt oder Wiederherstellung gehört für alle Menschen zu den wichtigsten Themen und größten Sorgen. Genau deshalb ist es eine zentrale Aufgabe der Politik, gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Selbstverwaltung die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende Gesundheitsversorgung und -forschung zu schaffen. Dieses Papier soll aus Sicht der Industrie zur Erreichung des Ziels beitragen. Eine gute Gesundheitsversorgung gehört zum gesellschaftlichen Fundament für Wohlstand und Sicherheit. Das deutsche Gesundheitssystem gilt im internationalen Vergleich als eines der leistungsfähigsten. Um die Versorgung auch künftig flächendeckend auf einem hohen qualitativen Niveau zu ermöglichen, bedarf es einer stetigen Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgabe kann nur in einem gemeinsamen Dialog von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und allen anderen relevanten Akteuren gelingen. Die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt und das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung führen zu einem steigenden Bedarf an Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Wir sind davon überzeugt, dass Deutschland nicht zuletzt aufgrund einer starken Forschung für die Gesundheit seinen im internationalen Vergleich hohen Wohlstand behaupten kann. Die deutsche Industrie ruft die Bundesregierung auf, die Forschung für Gesundheit weiter zu stärken. Kooperationen zwischen den Sektoren müssen noch intensiver gefördert werden. Außerdem muss der Weg von daraus hervorgehenden Innovationen in die breite Regelversorgung beschleunigt und planbarer werden. Unser Ziel ist es, der Bevölkerung auch in Zukunft ein langes Leben bei guter Gesundheit, in Wohlstand und Sicherheit zu ermöglichen. Für die Forschung ist aus unserer Sicht generell dringend geboten, dass: bei der Gesetzesfolgenabschätzung das Innovationsprinzip Berücksichtigung findet und ein Innovationscheck eingeführt wird, der Gedanke der späteren praktischen Anwendung von Forschungsergebnissen als integraler Bestandteil von Schulprogrammen und Studiengängen vorgesehen wird, die Attraktivität von MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) bereits in den frühen Schuljahren vermittelt wird.
Für die besondere Situation der Forschung für Gesundheit ist aus unserer Sicht dringend geboten, dass: die Potenziale der Digitalisierung und neuer Technologien in der Forschung für Gesundheit aktiviert werden. die Sektorengrenzen beispielsweise durch stärkeren Personalaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft leichter überwunden werden können. Darüber hinaus sollte dieser Austausch gesellschaftlich nicht nur akzeptiert, sondern auch finanziell und strukturell gefördert werden. die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Kooperationen und einen nachhaltigen Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft optimiert werden. die Finanzierung der universitären und außeruniversitären Forschung dauerhaft und nachhaltig angelegt bleibt. Zusätzlich zur bestehenden Projektförderung soll eine steuerliche Forschungsförderung eingeführt werden.1 Nach unserer Überzeugung wird die rasche und nachhaltige Umsetzung dieser Maßnahmen dabei helfen, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern. Damit würde Deutschland im internationalen Vergleich den Anschluss an die Spitzengruppe der forschungsstarken Industrieländer halten. Darüber hinaus wird hierdurch die Gesundheitswirtschaft und damit einer der leistungsfähigsten Sektoren des Standortes Deutschland gestärkt, der für rund 12 Prozent des BIP steht2. Das würde nicht allein zu einer Weiterentwicklung des Wissenschaftssektors führen, sondern auch zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Gesellschaft. Damit verbunden wäre eine Anhebung des Lebensstandards mit allen positiven Effekten für die Bevölkerung in Deutschland. 2. Wo stehen wir? Die Gesundheitswirtschaft ist einer der größten und leistungsfähigsten deutschen Wirtschaftszweige. Mit ihrer Innovationskraft und ihrer Beschäftigungsintensität ist sie bereits heute einer der wichtigsten Wachstums- und Beschäftigungstreiber in der deutschen Volkswirtschaft. Deshalb ist die Gesundheitswirtschaft im Allgemeinen sowie die industrielle Gesundheitswirtschaft im Besonderen eine zentrale Stütze des Standortes Deutschland.3
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Details siehe Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung - Deutschland zu einem zukunftsfesten Standort für Digitalisierung und Innovationen entwickeln. BDI-Position, 16.03.2018. https://bdi.eu/publikation/news/steuerliche-foerderung-von-forschung-und-entwicklung-1/. 2 Dies entspricht in etwa jedem achten Euro. Gleichzeitig ist die Gesundheitswirtschaft Arbeitgeber für 7 Mio. Menschen in Deutschland, und ihr sind rund 8,2 Prozent der gesamtdeutschen Exporte zuzuschreiben, obwohl die Branche einen Großteil ihrer Wertschöpfung durch die Erbringung von Dienstleistu ngen am Patienten erzielt. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gesundheitswirtschaft – Fakten & Zahlen – Ausgabe 2016, veröffentlicht März 2017. 3 Die Gesundheitswirtschaft – Ein stabiler Wachstumsfaktor für Deutschlands Zukunft. Strategisches Programm des BDI- Ausschusses für Gesundheitswirtschaft, BDI-Drucksache Nr. 464, April 2013.
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Dabei profitiert die Gesundheitswirtschaft unmittelbar von den hervorragenden Ergebnissen der Grundlagenund der Anwendungsforschung in universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Aber: Nur wenn die Übertragung von Forschungsergebnissen in die Anwendung gelingt, können die Menschen in Deutschland durch neue und bessere Produkte und Verfahren Lebensqualität gewinnen4. Nur so entstehen neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand5. Deutschland steht im Moment wirtschaftlich gut da. Wir müssen aber bereits heute die Grundlage für unseren Erfolg in der Zukunft schaffen. Dazu gehören auch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Forschung in Deutschland. Hier haben wir noch einige Hausaufgaben zu machen: Angefangen von der MINT-Bildung und der Vermittlung von unternehmerischem Denken in der Schule bis hin zur Durchlässigkeit der Karrierepfade zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Zudem müssen Kooperationen, der institutionalisierte Technologietransfer, die Berücksichtigung der Innovationsauswirkungen von Gesetzesvorhaben bis hin zur Finanzierung von öffentlicher und privater Forschung verbessert werden. 3. Wo wollen wir hin? Die Maßnahmen: 3.1.
Berücksichtigung des Innovationsprinzips und Einführung eines Innovationschecks in die Gesetzesfolgenabschätzung
Auswirkungen von Regelungsvorhaben auf Innovationen können direkt und indirekt sein. Zumeist handelt es sich um komplexe Wirkungszusammenhänge. International geht man daher vermehrt dazu über, Auswirkungen von Regelungsvorhaben auf die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft explizit in den Leitfäden zur Folgenabschätzung zu benennen bzw. konkrete Prüfanleitungen zu entwickeln, um eine systematische Prüfung und Darstellung zu ermöglichen und Transparenz über mögliche Gesetzesfolgen zu schaffen. Ein Beispiel hierfür ist die Better Regulation „Toolbox”6 der EU (Tool #18: Impact on Research & Innovation).
Vgl. Entwicklungen des Gesundheitsnutzens – Veränderungen der Krankheitslast von 1993 bis 2013 für ausgewählte Krankheitsbilder, IGES Institut GmbH, WifOR GmbH, Universität Bielefeld – im Auftrag des BDI, April 2017. 5 Siehe dazu Ergebnisse in der Studie „‘Ökonomischer Fußabdruck‘ ausgewählter Unternehmen der industriellen Gesundheitswirtschaft für den deutschen Wirtschaftsstandort“; Ergebnisbericht, BDI, Ma i 2013 und die Zahlen in „Gesundheitswirtschaft – Fakten & Zahlen, Ausgabe 2015“, BMWi, März 2016. 6 Europäische Kommission (2015): Better Regulation „Toolbox”: http://ec.europa.eu/smart regulation/guidelines/docs/br_toolbox_en.pdf. 4
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Die EU führt zudem derzeit ein Pilotprojekt zu sogenannten „Innovation Deals” durch, dessen Zielsetzung es ist, ein besseres gemeinsames Verständnis bei Gesetzgebern und „Innovatoren” über Innovationen im Rahmen der existierenden Gesetzgebung zu erlangen.7 8 Grundlage dieser Überlegungen ist die Idee eines „Innovationsprinzips”9: Dieses Prinzip möchte im Kern die Folgen für die Innovationstätigkeit im politischen Entscheidungsprozess berücksichtigt wissen. Das Innovationsprinzip soll nicht per se Innovation unabhängig von ihren Folgen für Gesundheit oder Umwelt fördern. Es fordert aber einen evidenzbasierten Ansatz, um die jeweiligen Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft darzustellen. In Deutschland findet im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung gegenwärtig keine systematische Betrachtung der Auswirkungen eines Regelungsvorhabens auf die Innovationsfähigkeit statt. Es müssen grundsätzlich die Gesetzesfolgen dargestellt werden, wobei „unter Gesetzesfolgen […] die wesentlichen Auswirkungen des Gesetzes zu verstehen [sind]. Sie umfassen die beabsichtigten Wirkungen und die unbeabsichtigten Nebenwirkungen.”10 Zudem müssen die sogenannten sonstigen Kosten für die Wirtschaft11 umfassend dargestellt werden, welche laut Bundesregierung12 auch Aspekte wie Innovationsfähigkeit und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten umfassen. Es gibt aber derzeit keine detaillierte Anleitung für die Prüfung und Darstellung der sonstigen Kosten im Allgemeinen oder der Auswirkungen von Regelungsvorhaben auf die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft im Spezifischen. Vor diesem Hintergrund erfolgte bisher die Darstellung der Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit nur punktuell.13 Deshalb sollte ein Innovationscheck fester Bestandteil der Gesetzesfolgenabschätzung werden14.
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DG R&I (2016): Better regulations for innovation-driven investment at EU level. Seite 11 der BDI/Kienbaum-Studie vom vergangenen Jahr (Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung Gesetzgebung innovationsfreundlich gestalten). 9 Vgl. http://www.riskforum.eu/innovation-principle.html. 10 GGO § 44 Abs. 1 11 GGO § 44 Abs. 5 12 Vgl. Sonstige Kosten (Seite 4) in: Die Bundesregierung (2015): Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung, https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/kmu-testleitfaden,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf 13 Seite 11 der BDI/Kienbaum-Studie vom vergangenen Jahr (Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung Gesetzgebung innovationsfreundlich gestalten). 14 Um die Möglichkeiten zur Entwicklung und Implementierung eines solchen Instruments in Deutschland zu prüfen, hat der BDI in einer im Juni 2016 veröffentlichten Studie (Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung Gesetzgebung innovationsfreundlich gestalten) einen Vorschlag für einen Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland entwickelt. 8
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3.2.
Steuerliche F&E Förderung einführen
Die Finanzierung der öffentlichen Forschung muss dauerhaft gesichert bleiben. Deutschland muss aber bei der Förderung privater Forschung international wettbewerbsfähig werden und zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen aller Größenklassen einführen. Denn der staatliche Finanzierungsanteil privater F&E-Aktivitäten geht in Deutschland seit den 1980er Jahren kontinuierlich zurück: Während sich dieser Wert im Jahre 1982 noch auf mehr als 18 Prozent belief, lag er 2014 nur noch bei knapp über drei Prozent15. Eine zusätzlich zur Projektförderung eingeführte steuerliche Forschungsförderung ist für die Wettbewerbsfähigkeit des F&E-Standortes Deutschland von hoher Bedeutung, da 27 von 34 OECD-Staaten und alle forschungsrelevanten EU-Länder außer Deutschland und Schweden bereits eine steuerliche Forschungsförderung bieten. Es handelt sich um ein schnell wirksames Instrument ohne lange Vorlaufzeiten durch Projektbeantragung und -prüfung; daher ist es für die Firmen gut planbar. Es ermöglicht eine unkomplizierte Nutzung und ist daher gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen sehr geeignet. Eine Beschränkung auf KMU wäre aber nicht zielführend, da diese lediglich 15 bis 20 Prozent der industriellen F&E-Aufwendungen tätigen. Der kürzlich vom Bundesfinanzministerium angekündigte Entwurf zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für alle forschenden Unternehmen in Deutschland geht daher in die richtige Richtung. Er muss allerdings ein deutlich größeres Volumen umfassen, wenn er innovationspolitische Wirkung entfalten will. 3.3.
Potenziale der Digitalisierung und neuer Technologien in der Gesundheitsforschung nutzen
Neue Erkenntnisse der medizinischen Forschung werden die Therapie von Krankheiten, aber auch die Geschäftsmodelle der Industrie verändern. Der Einzug der personalisierten Medizin, Systemmedizin und -biologie sowie der „Omics“-Technologien in die medizinische Versorgung bietet Chancen und Herausforderungen zugleich. Unter dem Begriff „Omics“ werden neue Technologien zusammengefasst, mit Hilfe derer sich zum Beispiel die Gesamtheit der Gene („Genomics“) oder die Gesamtheit der Proteine („Proteomics“) erforschen lässt. Dabei entstehen große Datenmengen, die von Hochleistungsrechnern und speziell ausgebildeten Experten ausgewertet werden (Big Data)16.
Vgl. BDI-Studie „360-Grad-Check, Steuerliche Rahmenbedingungen für Forschung & Entwicklung“ (2016), S. 44, Abb. 15. 16 Abschnitt aus Bericht zu den Ergebnissen des Pharmadialogs der Bundesregierung, April 2016, S. 38. 15
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Damit zeichnen sich die zentralen Trends für die Zukunft der Gesundheitswirtschaft ab: Die zunehmende Digitalisierung und intelligente Nutzung großer Datenmengen. Big Data, Cloud-Computing und Industrie 4.0 sind Schlüsselbegriffe für die Zukunft der Industrie. Weitere Aspekte, die die Digitalisierung/neue Technologien für die Forschung mit sich bringt, sind unter anderem Aggregation von Daten, Datenaustausch zwischen Forschungseinrichtungen/Unternehmen, Data Donation (und andere Modelle, die die Nutzung für die Forschung ermöglichen, ohne für jede Studie eine Einwilligung einholen zu müssen.) oder die Nutzung von Real World Data (z. B. aus mobilen Endgeräten oder anderen Devices). 3.4.
Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen ausbauen
Eine vernetzte Gesundheitsinfrastruktur (Interoperabilität) entwickelt sich mehr und mehr zu einer zentralen Voraussetzung für die Digitalisierung der beteiligten Akteure im Bereich der Gesundheitsforschung. In seiner jetzigen Fassung lässt das E-Health-Gesetz die wichtige Frage, wie die Integration von Medizindaten aus den verschiedenen Informationssystemen beispielsweise aus Universitätsklinika erfolgen soll, unbeantwortet. Um die Potenziale in der Gesundheitswirtschaft heben zu können, ist eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen – von der Akademie bis hinein in die Anwendung bei der Patientenversorgung – durch sektorübergreifende einheitliche Vorgaben und die Einbeziehung von BioIT-Experten bei der Erarbeitung von Interoperabilitätsstrukturen zwingend notwendig. Deutschland braucht auf einheitlichen Standards basierende, verteilte Datennetzwerke im Gesundheitswesen, damit diese Anwendungen eine verbesserte Datenbasis bieten. Studien, in denen das Veränderungspotenzial der Digitalisierung beschrieben wird und die Anstrengungen der globalen Konkurrenz belegen, sind dabei die große Herausforderung. Hier sind sowohl Wissenschaft, Wirtschaft als auch die Politik gefragt, um für die notwendigen Veränderungen die richtigen Rahmenbedingungen sowie Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen17. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) eröffnet Gestaltungsspielräume für die Nutzung personenbezogener Gesundheitsdaten für Forschungs- und Versorgungszwecke. Diese Spielräume sollten bei der nationalen Umsetzung in den folgenden Bereichen stärker als bisher genutzt und rechtssicher ausgestaltet werden: Zweckbindung rechtssicher und forschungsfreundlich gestalten: Das Forschungsprivileg beim Zweckbindungsgrundsatz, das die EUDSGVO einräumt, sollte in Deutschland konsequent genutzt werden. Eine Verwertung von Gesundheitsdaten für weitere
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Abschnitt aus Bericht zu den Ergebnissen des Pharmadialogs der Bundesregierung, April 2016, S. 38.
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Forschungs- und Versorgungszwecke muss rechtssicher möglich sein („secondary use“). Rechtssicherheit bei Anonymisierung: Die Regelungen zur Datenverarbeitung im Bereich Gesundheitsforschung sollten forschungsfreundlich gestaltet werden und Rechtssicherheit für alle Akteure schaffen. Dies gilt insbesondere für die Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten. Hier bedarf es einer in der Praxis handhabbaren Abgrenzung. Harmonisierung der Bund-Länder-Gesetzgebung: Die föderalen Strukturen Deutschlands dürfen Gesundheitsforschung nicht behindern. Der Datenaustausch zwischen Ländern und Bund muss ohne Barrieren möglich sein. Datenschutzrechtliche Vorgaben sollten bundesweit vereinheitlicht werden. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, das in der EU-DSGVO angelegte Prinzip der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten konsequent auf die Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden in Deutschland zu übertragen. Die Aufsichtsbehörden der Länder sollten verabreden, bestimmte Schwerpunkte bei einzelnen Behörden anzusiedeln und auf dieser Basis stärker zu kooperieren. Fortschritt wird in den nächsten Jahrzehnten im Gesundheitssektor vor allem datengetrieben sein. Um sicherzustellen, dass Deutschland nicht nur ein Absatzmarkt für intelligente Lösungen sein wird, sondern selbst weltmarktfähige Lösungen entwickelt, muss sichergestellt sein, dass die richtigen Rahmenbedingungen für datengetriebene Formen der Behandlung und auch der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen möglich werden. Die zentralen Herausforderungen bestehen hier bei den bisher fehlenden Regelungen zur Datennutzung. 3.5.
Regelungen zur De-Identifizierung von Daten
Der Schutz von Gesundheitsdaten ist in Deutschland immer noch in weiten Teilen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hieran hat auch die Harmonisierung durch die EU-Datenschutzgrundverordnung wenig geändert. Mit der DSGVO wurden zukunftsweisende Ansätze geschaffen, Daten mittels Pseudonymisierung, Anonymisierung oder der sogenannten De-Identifizierung so zu verarbeiten, dass diese etwa in der Forschung genutzt werden, ohne dass weitere Einwilligungen des Patienten erforderlich sind. In der EU gibt es gegenwärtig keine Rechtssicherheit, wann ein Datensatz als anonymisiert betrachtet werden kann. Die fehlende Rechtssicherheit sollte aber hergestellt werden, um die Entwicklung von neuen Produkten in Europa und damit auch in Deutschland zu ermöglichen.
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3.6.
Gesundheitsakte mit Opt-out-Funktion
Die Nutzung von Gesundheitsdaten durch Wissenschaft und Wirtschaft erfordert die Einwilligung des jeweiligen Patienten. Im Rahmen der Diskussion zur Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) werden bezüglich der Datennutzung für Forschungsvorhaben sowohl Opt-inals auch Opt-out-Modelle erwogen. Aus Sicht der Industrie sollte für Forschungszwecke das Opt-out-Modell für die Datennutzung als Standard gelten. Entsprechende Konzepte werden bereits erfolgreich in anderen Staaten umgesetzt. So z. B. im Rahmen der elektronischen Gesundheitsakte in Österreich. Österreichische Patienten nehmen grundsätzlich an der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) teil. Sie können sich jedoch entscheiden, ob − und in welchem Umfang − sie an ELGA teilnehmen wollen und der Teilnahme zur Gänze (generelles Opt-Out) oder nur teilweise (partielles Opt-Out) widersprechen.18 Ein weiteres sehr erfolgreiches Beispiel für Opt-out-Regelungen im Gesundheitsbereich ist CancerLinQ der American Society for Clinical Oncologists.19 Nicht zuletzt dank einer Opt-out-Regelung können Onkologen nunmehr auf über eine Million Patientenakten zugreifen und die Daten zur Verbesserung der Versorgung und zur Forschung nutzen. Übertragen auf den nationalen Datenschutz wäre somit keine (vorherige) Einwilligung, sondern der nachträgliche Widerruf der Einwilligung entscheidend. Auch deutsche Mandats- und Entscheidungsträger sollten diese Erfolgsmodelle bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen. 3.7.
Einheitliche Regelungen und Auslegungspraxis zum Datenschutzniveau in den Landesgesetzen
Landesgesetzliche Regelungen schreiben oft detailliert (und von Land zu Land unterschiedlich) vor, unter welchen Voraussetzungen die Erhebung personenbezogener Daten zu Zwecken der Forschung durch das behandelnde Krankenhaus selbst oder durch externe Dritte zulässig ist und wo Daten gehalten werden müssen. Selbst wenn der Wortlaut der Regelungen in Landeskrankenhausgesetzen und Landesdatenschutzgesetzen übereinstimmt, muss zudem auch sichergestellt werden, dass die Auslegung der betreffenden Normen bundesweit einheitlich erfolgt.
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/311/Seite.3110002.html. https://cancerlinq.org.
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3.8.
Regelungen zur Datenverarbeitung in Krankenhäusern
Zahlreiche Landeskrankenhausgesetze schreiben vor, dass Patientendaten ausschließlich in Krankenhäusern verarbeitet werden dürfen. Hiermit wird ein problematischer Regel-Ausnahme-Mechanismus geschaffen, der die Möglichkeiten der vernetzten Datenverarbeitung und innovative CloudKonzepte ausschließt und damit skalierbare, wirtschaftliche Lösungen erschwert. Die Bestimmungen zur ortsgebundenen Nutzung der Daten muss durch den Gesetzgeber angepasst werden. 3.9.
Kooperationen und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken
3.9.1. Kooperationen stärken Branchen- und institutionenübergreifende Kooperationen werden zum Erfolgsfaktor von Zukunftsmärkten und neuen Geschäftsmodellen. Innovationen entstehen in der Regel durch das Know-how mehrerer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gerade in der Gesundheitswirtschaft sind der frühzeitige Dialog und die Vernetzung zwischen Wissenschaft und Industrie von großer Bedeutung für die Überbrückung kritischer Übergabepunkte im Innovationsprozess. Es muss die Zielsetzung der Politik sein, die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für die unterschiedlichen Kooperationsformen von der Auftragsforschung über Entwicklungspartnerschaften bis hin zur Verbundforschung deutlich zu verbessern. Denn die Bundesregierung sieht „Gesundes Leben“, „Innovationsdynamik in der Wirtschaft“ und „Vernetzung und Transfer“ als klare Zukunftsaufgaben.20 Insbesondere sollen auch „Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen weiter forciert“ und die „Zahl an innovativen Start-ups erhöht“ werden. Hier sollte der Fokus auf Unternehmungen mit einem entsprechenden Marktpotenzial liegen. Kooperationen zwischen Technologieunternehmen, Forschungsorganisationen und Hochschulen lassen sich oft nur schwer realisieren. Häufig scheitern solche Vorhaben an der Abrechnung der Forschungsleistungen. Sie sind teuer, und die zumeist öffentlichen Einrichtungen haben dabei keinen finanziellen Spielraum. Darüber hinaus gibt es in der Praxis eine Reihe weiterer Hürden, die ein Zusammenspiel von Forschungsorganisation/Universität und Unternehmen, insbesondere Start-ups, verhindern. So sind etwa die relevanten Ökosysteme „Forschung“ und „Start-ups“ kaum miteinander vernetzt und überschneiden sich nur selten. Zudem fehlt es an Geld auf verschiedenen Ebenen: Technologie-Start-ups selbst verfügen in der kritischen Frühphase über zu 20
Die Bundesregierung: Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland (Stand 2014).
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wenig Eigenmittel, öffentlichen Forschungseinrichtungen fehlen die Möglichkeiten zur Vorfinanzierung, und es gibt keine Fördermechanismen für kleine Hightech-Unternehmen. Hinzu kommen zudem langwierige Verhandlungen über die Ausgestaltung der Verträge. Doch auch weiche Faktoren wie kulturelle Unterschiede zwischen Unternehmer und Forscher oder Vorurteile gegenüber der Wirtschaft, die zu Diskriminierungen führen, spielen eine Rolle. Rund 33 Prozent aller Industrieunternehmen kooperieren mit externen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.21 Rund 25 Prozent dieser Unternehmen geben eine Reihe von externen Innovationshemmnissen an, die es in Deutschland abzubauen gilt: Bürokratieaufwand bei Förderprogrammen: Langwierige, bürokratische und damit ressourcenintensive Beantragungs- und Abwicklungsmodalitäten bei öffentlichen Förderprogrammen schrecken insbesondere Start-ups, KMU und Mittelständler von einer Inanspruchnahme ab. Eine konsequente Digitalisierung bürokratischer Verfahren wäre hier ein erster Schritt, die Einrichtung behördenübergreifender Servicecenter mit FallManagern zur Beratung und Durchführung innovationsrelevanter Verwaltungsprozesse ein zweiter. Schwierige Vertragsgestaltung: Komplexe rechtliche Anforderungen an eine verlässliche Vertragsgestaltung schaffen mit Blick auf komplizierte Fragen des geistigen Eigentums, Beihilfe-, Subventions-, Arbeits- oder Wettbewerbsrechtsbestimmungen allzu oft Rechts- und somit Planungsunsicherheit für die beteiligten Partner. Fehlende Vernetzung von Förderberatung: Unternehmen und Wissenschaft benötigen Informationen und Zugänge zu potenziellen Kooperationspartnern und Finanzierungsmöglichkeiten. Hier gibt es bereits eine Vielzahl guter Angebote an Informations- und Austauschplattformen, Gründerzentren sowie weiteren Beratungsund Transferstellen. Diese sind jedoch bundesweit und erst recht international nur bedingt miteinander vernetzt. Zudem arbeiten sie mit unterschiedlich aussagekräftigen Informationsgrundlagen. 3.9.2. Technologietransfer stärken Der für die Gesundheitswirtschaft relevante Technologietransfersektor ist seit der Abschaffung des sogenannten Hochschullehrer-Privilegs im Jahr 2002 relativ stark zergliedert. Die finanzielle und personelle Ausstattung der Technologietransfereinrichtungen ist in der Regel stark begrenzt. Die Aufgaben des Technologietransfers sind oft unterschiedlich definiert und bergen Interessenkonflikte22. 21
BDI Studie, Zukunft durch Industrie, 2015, Berlin; ZEW/Fraunhofer ISI, Dokumentation zur Innovationserhebung 2015, 2016, Mannheim/Karlsruhe; VCI/IW Consult/Santiago Studie Innovationen den Weg ebnen, 2016, Frankfurt a. M., Köln, Willich. 22 Nach BIO Deutschland-Positionspapier zu Technologietransfer und Translation vom 15.02.2017.
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Transferstellen u. a. an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten bzgl. ihrer Prozesse und Kapazitäten stärker an den Kooperationserfordernissen der deutschen Industrie ausgerichtet, professionalisiert und besser untereinander vernetzt werden. Damit der Technologietransfer erfolgreich, transparent und einfach umgesetzt wird, müssen Beispiele und Modus Operandi für gelungene Aktionen der Technologietransfergemeinschaft zugänglich gemacht werden. Zudem soll die Technologietransfergemeinschaft einen gemeinsamen Online-Katalog mit Regeln und Tipps erarbeiten, der regelmäßig aktualisiert wird. Damit wird die Bildung einer virtuellen TechnologietransferGemeinschaft vorangetrieben. Die Gründung einer Kommission zur Erneuerung der bestehenden (individuellen und institutionellen) Anreizsysteme zum Technologietransfer wird vorgeschlagen. Darüber hinaus sollten auf Bundes- und Landesebene folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um den Technologietransfer zu verbessern: Bundesebene:
Einheitliche Definition des bundesweiten Zwecks des Technologietransfers („Leitbild“) Ausbau der Unterstützung der Technologieweiterentwicklung/validierung Verankerung der Bedeutung des Technologietransfers bei den Kriterien zur Auswahl von Hochschulen im Rahmen der Exzellenzinitiative Schaffung von Anreizsystemen für eine verstärkte Kooperation zwischen Technologietransferstellen bzw. Patentverwertungsorganisationen Finanzierung der Beratung von Wissenschaftlern sowie von Seminaren, wie ursprünglich im SIGNO-Programm gewährleistet Einführung einer Neuheitsschonfrist
Länderebene:
Klare Definition der Aufgaben des Technologietransfers Langfristige Stärkung der Technologietransferstellen und Patentverwertungsorganisationen Verstärkte proaktive Beratung durch Experten aus den Gesundheitsund Lebenswissenschaften an den Forschungsinstituten/Hochschulen
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3.10. Attraktivität von MINT-Fächern bereits in den frühen Lebensjahren vermitteln In der deutschen Industrie besteht ein zunehmender Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern – insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich und den Ingenieurwissenschaften – den sogenannten MINTFächern.23 Dieser Bedarf kann auch als Folge des demografischen Wandels und des internationalen Wettbewerbs um die besten Fachkräfte immer weniger gedeckt werden – es entsteht ein zunehmender Fachkräftemangel, insbesondere bei nicht-akademischen MINT-Fachkräften mit Berufsausbildung. Daher muss in Kindergärten, Schulen und Berufsschulen frühzeitig die Begeisterung für MINT- Fächer geweckt und systematisch gefördert werden. Hierzu bedarf es einer Weiterentwicklung der bereits bestehenden Didaktik im Bildungssystem, eines schnelleren Wissenstransfers in die fächerübergreifenden Lehrpläne, eine stärkere Berücksichtigung aktueller wissenschaftlich-technischer Themen im Unterricht sowie regelmäßiger Lehrerfortbildungen. Zudem muss stärker in die Lehrinfrastruktur an Schulen investiert werden. Darüber hinaus sollte die akademische Lehre konsequent auf die Anforderungen der Digitalisierung ausgerichtet werden: Eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse von Lehrpersonal und Studenten, eine Weiterentwicklung hochschulischer Infrastrukturen sowie eine Stärkung dualer Studiengänge sind erforderlich. Lehrinhalte sind an aktuelle technologische Entwicklungen anzupassen (z. B. im Bereich der Digitalisierung oder der additiven Fertigung). Der Aufbau einer Qualifizierungsinitiative für die (akademische) Lehre wäre eine geeignete Maßnahme.24 3.11. Praktische Relevanz von Forschungsergebnissen in Schule und Studium vermitteln Eine Erfindung muss auch zur praktischen Anwendung kommen, damit sie einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität einer Gesellschaft leisten kann. Das gesellschaftliche Bewusstsein für diesen einfachen Zusammenhang müssen wir in Deutschland noch weiter stärken. Dabei muss die hohe Qualität der breiten Grundlagenforschung in Deutschland unbedingt gesichert und ausgebaut werden. Darüber hinaus ist es aber für eine vom Export von Hoch- und Spitzentechnologien abhängige Volkswirtschaft 23
Laut Angaben des iwd in Köln vom November 2018 waren in Deutschland 496.200 MINT-Stellen unbesetzt – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2011; https://www.iwd.de/artikel/diemint-luecke-wird-groesser-411427/. 24 Zum Thema „Digitale Bildung“ wird auf Punkt 9 (Pflichtfach Informatik) im Bitkom-Positionspapier hingewiesen: https://www.bitkom.org/noindex/Publikationen/2016/Positionspapiere/19 Rundfunkaenderungsstaatsvertrag/20160913-Bitkom- Positionspapier-Digitale-Bildung.pdf.
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unabdingbar, auch den Anwendungs- und Vermarktungsgedanken möglichst objektiv in Schulprogrammen und Studiengängen zu etablieren. Zur Verbesserung der Situation müssen in den einzelnen Sektoren des Technologietransfers (Wirtschaft, Technologieverwertungsagenturen bzw. Technologietransfereinrichtungen der Hochschulen und Wissenschaft) gleichzeitig folgende Maßnahmen umgesetzt werden.25 Damit der Technologietransfer in der Wissenschaft größere Bedeutung erlangt, sollte eine entsprechende Kommunikation auf/von höchster Ebene betrieben werden: In Universitätsleitungen und -beiräten sollen Fürsprecher durch Ansprache nationaler, kompetenter und hochrangiger Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Landes- sowie der Bundespolitik gewonnen werden. Die Wahrnehmung des Themas Technologietransfer wird erhöht und als gesamtwirtschaftliches Ziel kommuniziert. Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen Technologietransfer (TT) in ihr Leitbild aufnehmen (Belohnung der TT-Förderung). Hohe Qualitäts- und Vergütungsstandards in Technologiestellen werden erarbeitet und umgesetzt, ein Anreizsystem für Technologietransferstellen wird etabliert. 3.12. Personalaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitssystems erleichtern Derzeit gibt es gravierende Kommunikationslücken zwischen Grundlagenforschern in akademischen Forschungsinstitutionen, in den Entwicklungs- und Lizenzierungsabteilungen gesundheitswirtschaftlicher Unternehmen, in den Kliniken, bei den Ärzten und Versicherungen oder in den Zulassungs- und Bewertungsbehörden. Eine Einbindung aller Beteiligten an den Schaltstellen der Wertschöpfung (vom Labor über die Klinik, die Zulassung und die Bewertung bis zum Patienten) schafft Verständnis für bislang nicht verstandene/erkannte Hürden im gesamten Prozess. Vorgeschlagene Maßnahmen: Austausch über Köpfe (Durchlässigkeit der Ausbildungs- und Beschäftigungssysteme zwischen Akademie, Industrie und Behörden erhöhen); Intensivierung des Austausches zwischen allen an der Wertschöpfung beteiligten Akteuren, z. B. durch Schaffung und Ausweitung von Beiräten/Beratungsgremien unter anderem mit Vertretern aus der Industrie, den Forschungseinrichtungen, der Klinik, der Ärzteschaft, den Versicherungen und den Gesundheitsbehörden an eben diesen Stellen.
25
Abschlussdokumentation der Technologietransfer-Konferenz am 29. und 30. April 2009 in Heidelberg (https://www.biodeutschland.org/de/heidelberg-konferenz-2009.html) (April 2017).
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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 36 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund 8 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.
Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Ansprechpartnerin Michaela Hempel, Referentin Industrielle Gesundheitswirtschaft T: +49 30 2028 1493 m.hempel@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D 1031
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