Forschung und Innovation in Europa

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POSITION | EUROPA | FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSPOLITIK

Forschung und Innovation in Europa Kernforderungen für die EU-Legislaturperiode 2019-2024

19. November 2019

Forschung und Innovation sind zentrale Faktoren für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Sie sind der Schlüssel zur Zukunfsfähigkeit Deutschlands und Europas. Folgerichtig müssen Forschung und Innovation wesentlicher und integraler Bestandteil einer europäischen Industriestrategie 2030 sein.

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU hängt entscheidend auch davon ab, wie es gelingt, dasInnovationsökosystem zu verbessern und innovative Lösungen vom Labor in den Markt zu bringen.

Die EU-Kommission und das EU-Parlament müssen dringend Forschung und Innovation in ihrer politischen Agenda für die Legislaturperiode 2019-2024 priorisieren, um sicherzustellen, dass Europa auch weiterhin eine führende Rolle in der Welt spielt und Lösungen zu den globalen gesellschaftlichen Herausforderungen anbieten kann.

Das vorliegende Papier benennt hierzu Kernforderungen und konkrete Verbesserungsvorschläge für die europäische Forschungs- und Innovationspolitik entlang der drei Handlungsfelder öffentliche Investitionen, innovationsfreundliches Regulierungsumfeld sowie Kooperationen aus Sicht der deutschen Industrie.

Christian Rudelt | Digitalisierung und Innovation | T: +49 30 2028-1572 | c.rudelt@bdi.eu | www.bdi.eu


Forschung und Innovation in Europa

Inhaltsverzeichnis 1.

Die Bedeutung von Forschung und Innovation für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft ............................................................................................................................... 3

2.

Bestandsaufnahme der bisherigen EU Forschungs- und Innovationspolitik .................... 3

2.1

Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation ....................................................... 4

2.2

Innovation und Regulierung ....................................................................................................... 5

2.3

Kooperation ................................................................................................................................ 5

3.

Kernforderungen ...................................................................................................................... 6

3.1

Mehr und bessere öffentliche Investitionen ................................................................................ 6

3.2

Innovationsfreundliches Regulierungsumfeld schaffen .............................................................. 9

3.3

Kooperationen stärken ............................................................................................................. 10

Impressum ......................................................................................................................................... 12

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Forschung und Innovation in Europa

1. Die Bedeutung von Forschung und Innovation für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft Die EU ist die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt. Sie steht für 20 Prozent aller globalen Investitionen in Forschung und Entwicklung. In Europa wird ein Drittel aller exzellenten wissenschaftlichen Publikationen weltweit veröffentlicht. Darüber hinaus hat Europa derzeit – noch – eine international führende Position in hochinnovativen Industriesektoren wie der pharmazeutischen, chemischen, mechanischen und der Elektroindustrie sowie in Luft- und Raumfahrt. 1 Trotz dieser vielversprechenden Zahlen liegt die EU in verschiedenen Bereichen immer mehr zurück. Das drei Prozent-Ziel der Investitionen in Forschung und Innovation (F&I) gemessen am BIP wird auf die gesamte EU bezogen nicht erreicht. In der EU gibt es derzeit nur 26 „Einhörner“ im Vergleich zu 109 in den USA und 59 in China, und zugleich immer weniger junge Innovatoren. 2 Die privaten Investitionen der Unternehmen in F&I sind in der EU zwar stetig gestiegen, allerdings deutlich zu langsam. Stand heute werden in Europa nur 1,3 Prozent des EU BIPs als private Investitionen in F&I investiert, in China sind es 1,6 Prozent, in den USA 2,0 Prozent und gar 3,3 Prozent in Südkorea. 3 Forschung und Innovation sind elementare Hebel zur Steigerung von Europas Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit. F&I trägt zur Steigerung der Marktanteile von Unternehmen bei und schafft neue, qualifizierte Arbeitsplätze. Nur mit Forschung und Innovation können überhaupt neue Märkte und Geschäftsmodelle geschaffen werden, die helfen, den Wohlstand von Europa auch für künftige Generationen zu erhalten und weiter auszubauen. Die gesellschaftliche Relevanz von F&I ist ebenso wichtig. Ohne F&I gäbe es keine (technologischen) Lösungen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen von heute und morgen – seien es Klimawandel, Cyberkriminalität, sichere Energieversorgung und Energiewende sowie Gesundheit und Ernährung bei einer wachsenden und zugleich alternden Gesellschaft. Forschung und Innovation sind im Alltag vieler Menschen fest verankert und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger Europas bei. Die deutsche und europäische Industrie ist davon überzeugt, dass Forschung und Innovation die Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas sind. Die neue EU-Kommission und das neue EU-Parlament müssen dringend Forschung und Innovation in ihrer politischen Agenda für die neue Legislaturperiode priorisieren, damit Europa weiterhin eine führende Rolle in der Welt spielt und Lösungen zu den globalen gesellschaftlichen Herausforderungen anbieten kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in wesentlichen Wettbewerbsländern wie China, Japan und Singapur massiv in Wissenschaft und Technologie investiert wird. 4

2. Bestandsaufnahme der bisherigen EU Forschungs- und Innovationspolitik Die Europäische Union hat sich seit ihrer Gründung intensiv mit der Forschungspolitik beschäftigt. Seit 1984 wurden die mehrjährigen EU-Rahmenprogramme für Forschung aufgesetzt. Diese leisteten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Wissenschaft in Europa und zur Schaffung des Europäischen Forschungsraumes. Mit dem achten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ wurde erstmals europäische Forschungs- und Innovationspolitik gebündelt in ein

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EU-Kommission: „Science, Research and Innovation Performance of the EU 2018“, S. 10. Als Einhörner werden junge Unternehmen (in der Regel Startups) bezeichnet, jünger als zehn Jahre, mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro. EU-Kommission: „Science, Research and Innovation Performance of the EU 2018“, S. 10. EU-Kommission: „Science, Research and Innovation Performance of the EU 2018“, S. 10.

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Rahmenprogramm überführt, um die ganze Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung abbilden zu können. So entstand mit Horizont 2020 das derzeit größte öffentlich geförderte Forschungs- und Innovationsprogramm der Welt. Die Rahmenprogramme haben sich während ihrer jeweiligen Laufzeit kontinuierlich weiterentwickelt. Sie stellen zahlreiche Programme und Instrumente zur Innovationsförderung in Europa bereit. Diese Instrumente leisten einen wesentlichen Beitrag für das europäische Innovations-Ökosystem. Der BDI hat sich mit der Expertise seines Arbeitskreises Europäische Forschungs- und Innovationspolitik (EFIP) und in engem Schulterschluss mit BUSINESSEUROPE in die Verhandlungen von Horizont 2020 und das derzeit noch in Verhandlung befindliche Nachfolgeprogramm Horizon Europe (HEU) eingebracht. 5 Die Rahmenprogramme sind durchaus zentrale Instrumente der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik, aber nicht die einzigen. Der folgende Abschnitt verknüpft eine kurze Bestandsaufnahme der Bereiche Rahmenprogramme/öffentliche Finanzierung, regulatorisches Umfeld und Kooperation mit konkreten Verbesserungsvorschlägen. 2.1

Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation

Seit 1984 existieren die EU-Rahmenprogramme für Forschung; seit dem zurzeit laufenden Rahmenprogramm Horizont 2020 mit einem klaren Fokus auf Innovation. Für die deutschen und europäischen Unternehmen gibt es viele Gründe, sich auf die Programme und um die Förderungsmöglichkeiten in Brüssel zu bewerben. Neben den finanziellen Aspekten derselben sind dies vor allem EU-weite Netzwerkbildung, Exzellenz und Kooperation. In EU-geförderten Projekten arbeiten internationale Teams von Wissenschaftseinrichtungen, internationale sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups interdisziplinär zusammen. Die Unternehmen können Technologie-Scouting betreiben und vom technologischen Entwicklungsstand der Partnerunternehmen in anderen Mitgliedsländern lernen. Durch das Exzellenzprinzip wird sichergestellt, dass nur die besten Projekte den Zuschlag bekommen und somit eine hohe Qualität der Projekte gewährleistet bleibt. Die Wissenschaft hat massiv von der EU-Förderung im Zuge der Rahmenprogramme profitiert. So ist der Europäische Forschungsrat inzwischen weltweit anerkannt für seine wissenschaftliche Exzellenz. Trotz einer grundsätzlich positiven Bestandsaufnahme gibt es noch Verbesserungsbedarf insbesondere in den folgenden Bereichen:

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Zu geringe Grundfinanzierung: Horizont 2020 nimmt 6,71 Prozent vom gesamten EUBudget ein. Der von der Kommission vorgeschlagene Budgetanteil für HEU von 100 Milliarden Euro für die Laufzeit 2021-2027 würde nur 7,63 Prozent vom gesamten EU-Budget ausmachen. Dies wird der rasch wachsenden Bedeutung von Forschung und Innovation für Europa bei weitem nicht gerecht.

Stagnierende Unternehmensbeteiligung: Die Industriebeteiligung an den Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation sank zuletzt sogar leicht auf derzeit knapp 30 Prozent der Gesamtteilnehmer. Die Gründe dafür sind vielfältig. Problematisch ist zum Beispiel die hohe Überzeichnung der Programme, d.h. niedrige Quoten für die erfolgreiche Antragsstellung zur Förderung eines Projekts. Je nach Instrument liegen diese zwischen 3,5 und 14 Prozent. Zudem bedeutet eine Antragstellung nach wie vor einen relativ hohen administrativen Aufwand.

Vgl. BDI-Positionspapier „Erfahrungen der deutschen Industrie zwei Jahre nach Programmstart von Horizont 2020“, abrufbar unter: https://bdi.eu/media/themenfelder/innovation/publikationen/2160321_Positionspapier_Programmstart-Horizont2020_DE.pdf und BDI-Positionspapier „German industry’s recommendations on FP9“, abrufbar unter: https://e.issuu.com/embed.html#2902526/61864764. - Hier sollten Daten eingefügt werden (Stand…)

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Das hält viele Unternehmen, insbesondere KMU und mittelständische Firmen, von einer Teilnahme an den Rahmenprogrammen ab. Da nur Unternehmen Forschungsergebnisse in Innovationen und neue Produkte am Markt umwandeln (Translation), werden durch eine stagnierende oder schlimmstenfalls sinkende Unternehmensbeteiligung wesentliche Innovationsziele der EU-Rahmenprogramme nicht erreicht. 

Nicht ausreichend Risikokapital (VC): Der Markt für Risikokapital beträgt in Europa mit ca. 6,5 Milliarden Euro nur ein Sechstel des Volumens des US-Marktes (ca. 39,4 Milliarden Euro). Dadurch fehlt schnell wachsenden Startups und Unternehmen in Europa besonders in der späteren Skalierungs- bzw. Wachstumsphase das dringend benötigte Kapital. 6 Risikokapitalgeber bringen zudem häufig noch eine besondere Expertise für Wachstumsprozesse mit, die sie an junge Unternehmen weitergeben könnten. Der geplante Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) im Rahmen von Horizon Europe ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber als Instrument zur Förderung hochinnovativer europäischer Startups noch nicht aus.

2.2

Innovation und Regulierung

Die EU ist mit einer der fortschrittlichsten Regulierungsarchitekturen der Welt ausgestattet. Hier ist der Binnenmarkt sicher eine der größten Erfolgsgeschichten. Gleichzeitig bergen die Komplexität und die teilweise hohen Anforderungen dieser Regulierungslandschaft das Risiko, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu beeinträchtigen. Die EU-Agenda für bessere Rechtsetzung zielt u.a. darauf ab, höchstmögliche Qualitätsstandards bei der Ausarbeitung europäischer Rechtsvorhaben zu gewährleisten. Dies schließt auch die Entwicklung von EU-Rechtsvorschriften zur Förderung von Innovationen und neuen Technologien mit ein. Konkret wurde das Innovationsprinzip in Form des sogenannten Tool Nr. 21 als Instrumentarium für bessere Rechtssetzung der EU eingeführt. 7 Das Tool Nr. 21 enthält Leitlinien für die Bewertung der Auswirkungen vorgeschlagener EU-Rechtsvorschriften auf die Innovationsfähigkeit. Nachteilig ist aber, dass dieses Tool nicht verbindlich angewendet wird und generell nur bei Gesetzesvorschlägen mit Innovationsbezug zum Tragen kommt. Ziel des Innovationsprinzips sollte es aber generell sein, dass die Kommission bei der Ausarbeitung sämtlicher neuer Gesetze sowohl die Risiken, als auch die Chancen von Regulierung auf Innovation in der Gesetzesfolgenabschätzung berücksichtigt. Das Innovationsprinzip bzw. das Tool Nr. 21 müsste in der Gesetzesfolgenabschätzung bei allen Gesetzesvorschlägen Anwendung finden, um volle Wirkung zu entfalten. 2.3

Kooperation

Die EU-Forschungsrahmenprogramme haben bisher einzigartige Kooperationsmöglichkeiten zwischen europäischen, aber auch internationalen Partnern geschaffen und zugleich interdisziplinäre Projekte unter Einbeziehung von Unternehmen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen sowie dem öffentlichen Sektor gefördert. Etwa 75 Prozent des Budgets für Horizont 2020 wurde für Instrumente zur Unterstützung kollaborativer F&I-Projekte verwendet, die verschiedene Organisationen aus Wissenschaft und Wirtschaft aus

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EU-Kommission: „Assessing the potential for EU investment in venture capital and other risk capital“, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/news/assessing-potential-eu-investment-venture-capital-and-other-riskcapital-fund-funds Für mehr Informationen zum Tool Nr. 21 siehe https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/better-regulation-toolbox21_en_0.pdf

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unterschiedlichen Ländern zusammenbringen. So wurden im Rahmen von Horizont 2020 bisher beispielsweise 2.355 Projekte des Hochschulsektors mit privaten Unternehmen gefördert. 8 Funktionierende Partnerschaften dieser Art werden jedoch nicht grundsätzlich unterstützt; die Förderung beschränkt sich jeweils nur auf einzelne Projekte und muss entsprechend stets neu beantragt werden. Daher wird eine intensivere und langfristige Zusammenarbeit aktuell in Innovationsclustern außerhalb der EU-Rahmenprogramme realisiert. Hier fehlt eine Unterstützung durch aufeinander abgestimmte Finanzierungsmittel der EU (zum Beispiel durch Technologie-Fonds), bzw. grundlegend durch eine kohärente EU-Strategie. Gleiches gilt auch für Technologieinfrastrukturen (zum Beispiel Reinräume zur Chipherstellung), die erst vor kurzem wieder in den Fokus der Kommission gerückt sind und künftig vermehrt gefördert werden sollen. 9

3. Kernforderungen Die Fähigkeit Europas, das bestehende Innovationsökosystem zu verbessern und innovative Lösungen vom Labor in den Markt zu bringen, wird entscheidend sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Europäische und speziell auch deutsche Unternehmen stehen an der Spitze des globalen Innovationswettbewerbs. Forschung und Innovation müssen daher im Mittelpunkt einer modernen EU-Industriepolitik stehen, die es den Unternehmen ermöglicht, bei Schlüsseltechnologien führend zu sein und Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen anbieten zu können. Dieses Kapitel enthält Kernforderungen für den nächsten politischen Zyklus der EU für die Jahre 20192024 in drei Handlungsfeldern, die eng mit Forschung und Innovation verbunden sind. Empfehlungen zu verwandten Politikbereichen wie beispielsweise Digitalisierung und Gesundheitswirtschaft, sind in anderen BDI-Papieren enthalten. 3.1

Mehr und bessere öffentliche Investitionen

Finanzierungsniveau und Fokussierung vorantreiben!

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Ein Budget in Höhe von mindestens 120 Milliarden Euro muss für das kommende EURahmenprogramm Horizon Europe bereitgestellt werden, um das europäische F&I-Ökosystem global wettbewerbsfähig zu machen. Dieser öffentlich gesetzte finanzielle Anreiz ist der Schlüssel und darüber hinaus ein wichtiges politisches Signal, um private Mittel für F&IInvestitionen freizusetzen, die gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen, und um die Kluft zwischen den F&I-Ausgaben in Europa und denen anderer Regionen in der Welt zu verringern.

Mindestens 60 Prozent des Horizon Europe-Budgets muss in die Programmsäule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ gehen. Programmsäule II soll ehrgeizige gemeinsame F&I-Projekte in wichtigen industriellen Schlüsselbereichen ermöglichen und Technologien zur industriellen Reife bringen.

EU-Kommission: „Interim evaluation of Horizon 2020“, S. 97, abrufbar unter: https://publications.europa.eu/en/publicationdetail/-/publication/fad8c173-7e42-11e7-b5c6-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-77918455 zu Technologieinfrastrukturen vgl. EU-Kommission: „Staff Working Document Technology Infrastructures“, abrufbar unter: https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/0df85f8b-7b72-11e9-9f05-01aa75ed71a1

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Die Schlüsseltechnologien 10 (Key Enabling Technologies / KETs) müssen ausreichend finanziert und im Rahmen eines spezifischen Programms gefördert werden. Die EU muss die öffentlichen Investitionen in F&I-intensive Sektoren verstärken und mindestens acht Prozent des Budgets von Horizon Europe für Projekte im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien verwenden. Darüber hinaus sollten auch die Missionen im Rahmen von Horizon Europe hier einen deutlicheren Schwerpunkt setzen.

Fördermittelverwaltung

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Die Art und Weise der europäischen Fördermittelvergabe und -verwaltung muss grundsätzlich effizienter gestaltet und durch innovativere Verfahren ergänzt werden. Seit vielen Jahren werden die Beschwerden der Projektantragssteller über die Kosten und die Komplexität bei der Beantragung europäischer F&I-Mittel nur durch schrittweise Anpassungen angegangen. Das aktuelle Zeitfenster von der Antragsstellung bis zum Vertragsabschluss sowie die statistisch schlechten Erfolgsaussichten einer erfolgten Antragsstellung stehen im Widerspruch zu immer schnelleren Innovationszyklen und der Notwendigkeit, flexibel zu sein. Die Zeit ist reif, neue Wege der Mittelvergabe zu erproben. Begonnen werden sollte mit dem ehrgeizigen Ziel, den Weg von Antrag zu Bewilligung in weniger als 50 Tagen zu gehen. Neue Methoden wie beispielsweise Remote-Evaluationsverfahren sollten für die Evaluation aller Ausschreibungen herangezogen werden. Darüber hinaus sollten vermehrt digitale Technologien eingesetzt werden, um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen – natürlich immer unter Sicherstellung der ordnungsmäßigen Verwendung öffentlicher Mittel. Denn ein transparenter und korrekter Auswahlprozess der besten Projektvorschläge ist und bleibt essentiell.

EU-Förderprogramme (einschließlich u.a. Innovationsfonds, Kohäsionsfond, InvestEU) sollten Projektanträge bevorzugen, die entweder direkt oder indirekt Forschung & Innovation in der EU fördern. So ist beispielsweise eine neue Infrastruktur mit neuen, innovativen Elementen einer Standardinfrastruktur vorzuziehen, die auf etablierten Technologien basiert. So sollte beispielsweise ein neues Labor oder ein Prüfstand für Industrie 4.0-Technologien herkömmlichen Infrastrukturen vorgezogen werden.

Die europäischen Regionen sollten Fördermittel aus verschiedenen EU-Förderprogrammen parallel beantragen dürfen. Die Regionen sollten angehalten werden, regionale Entwicklungspläne zu entwickeln, in denen sie ihren jeweiligen Entwicklungsschwerpunkt und ihre F&I-Strategie darlegen. Darauf basierend sollte es für die Regionen möglich sein, sich sowohl für Horizon Europe als auch für Infrastrukturfinanzierung, ETS-Innovationsfinanzierung und andere Programme zur Unterstützung ihrer Pläne zu bewerben. Solche orchestrierten Finanzierungsanträge, die sich zugleich an verschiedene Förderprogramme richten, sollten den singulären Finanzierungsanträgen vorgezogen werden, sofern sie auf einer soliden regionalen Strategie beruhen und mit dem Exzellenzprinzip der europäischen F&I-Förderung einhergehen.

Einrichtung einer abteilungsübergreifenden Task Force innerhalb der Europäischen Kommission, um Synergien zwischen den verschiedenen EU-Fonds mit F&I Bezug

Die Schlüsseltechnologien wurden von der Hochrangigen EU-Experten-Gruppe für Industrietechnologien vorgeschlagen und sind die folgenden: Fortschrittliche Fertigungstechnologien, fortschrittliche Materialien und Nanotechnologien, Life Sciences (inkl. Biotechnologie), Mikro- und Nanoelektronik sowie Photonik, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Konnektivität, in: EU-Kommission: „Re-finding Industry. Defining innovation“, S. 10, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/research/industrial_technologies/pdf/re_finding_industry_022018.pdf

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sicherzustellen. 

Beibehaltung des Exzellenzprinzips (sowohl für Wissenschafts-, als auch für Innovationsaspekte) in allen EU-Forschungsprogrammen, um Technologie, Forschung und Innovation in der EU voranzutreiben. Alle Versuche, dieses Prinzip zu untergraben oder zu verwässern, sollten unterbunden werden. Die F&I-Rahmenprogramme der EU zielen darauf ab, die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern. Dies kommt dem gesamten Innovationsökosystem der EU zugute. Dafür braucht es Exzellenz und hohe Qualität. Anstatt die etablierten Exzellenzkriterien in Horizon Europe in Frage zu stellen, sollten Synergien mit Hilfe der Kohäsionsfonds gefördert werden, um geografische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und soziale Disparitäten in Europa zu verringern.

Fokussierung von Horizon Europe auf Initiativen und Projekte mit europäischem Mehrwert. Im Sinne einer effizienten und zielgerichteten Mittelverwendung muss die EU-Forschungsförderung Initiativen vorbehalten sein, die nicht auf nationaler Ebene umgesetzt werden können und die aufgrund von Projektgröße und/oder -komplexität eine europäische Kooperation erfordern.

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung. Die verstärkte Innovations- und Marktorientierung europäischer Förderprogramme birgt die Gefahr, dass es zu einer Bevorzugung einzelner Unternehmen oder Akteursgruppen kommt. Es muss daher grundsätzlich darauf geachtet werden, dass größere marktnahe Vorhaben – wie etwa Pilotlinien – nicht zu Wettbewerbsnachteilen für andere Marktteilnehmer führen.

Missionen 

Missionen sollten als neues Instrument so ausgestaltet werden, dass sie bahnbrechende Innovationen über Horizon Europe hinaus finanzieren, vorantreiben, und so zu ihrer Umsetzung maßgeblich beitragen. Missionen wurden dahingehend konzipiert, dass sie die öffentliche Unterstützung für europäische F&I-Politik verbessern, indem sie sich auf konkrete Ziele und eine starke Relevanz für die breite Öffentlichkeit konzentrieren. Aktuell werden zu wenige – auch disruptive – Projekte durch EU-Programme finanziert, trotzdem sie einen potenziell bedeutenden technologischen Durchbruch bringen können. Aus diesem Grund schaffen einige Mitgliedstaaten Maßnahmen in Form von Hochrisikoförderprogrammen nach dem Vorbild der US-DARPA-Agentur. Ein Beispiel in Deutschland ist die Gründung der Agentur für Sprunginnovationen (SPRinD), die disruptive Technologien fördern soll. Diese Erfahrungswerte sollten in die Gestaltung der zukünftigen EU-Forschungs- und Innovationslandschaft einfließen.

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3.2

Innovationsfreundliches Regulierungsumfeld schaffen

Innovationsfokussierte Regulierungspraktiken 

Das regulatorische Umfeld sollte mit einem positiven Narrativ für neue und disruptive Technologien und Innovationen versehen werden. Die Regulierung von zukünftigen Technologien spiegelt auch immer die Position von Öffentlichkeit und Gesellschaft wider. Eine neue Technologie, die häufig tatsächlich mit großen Risiken verbunden sein kann, wird in der Regel zu strengen Vorschriften unterliegen, selbst wenn der potenzielle Nutzen die Risiken deutlich übertrifft. Ein Beispiel ist die Künstliche Intelligenz (KI): KI und andere Technologien sind für den künftigen Wohlstand und die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend. Die EU sollte deshalb die Technologieführerschaft in KI anstreben und deren Chancen und Potenziale unter Einbeziehung von Risiken ehrlich bewerten können. Darüber hinaus sollten passende Maßnahmen ergriffen werden, um eine zu starke Fokussierung auf das Risiko zu vermeiden und den Weg für eine innovationsfreundliche Regulierung zu ebnen.

Vollständige Implementierung des Innovationsprinzips über den gesamten Politikzyklus von der Gesetzesfolgenabschätzung bis hin zur Umsetzung. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die verpflichtende Nutzung des Innovationsleitfadens Tool Nr. 21 im Rahmen des Gesetzesfolgenabschätzungsprozesses für alle künftigen EU-Rechtsvorschriften. Außerdem sollte die EU Leitlinien für das Verhältnis zwischen dem Innovations- und dem Vorsorgeprinzip schaffen, da diese allzu oft als widersprüchlich und nicht als komplementär interpretiert werden.

Reallabore für F&I 

Unterstützung der nationalen Reallabore. Reallabore sind abgegrenzte virtuelle oder physische Räume, in denen Innovatoren ihre Produkte und Technologien unter gelockerten rechtlichen Bedingungen bzw. Regulierungen testen können. Während einige Mitgliedstaaten Reallabore eingeführt haben, bestehen diese nur unter nationalem Recht und können nicht in den EU Rechtsraum ausgedehnt werden. Dieses große Manko muss beseitigt werden. Die Mitgliedstaaten müssen – in Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden – die in den nationalen Rechtsvorschriften bestehenden Beschränkungen vorübergehend aussetzen können, um Schlussfolgerungen darüber zu ziehen, wie die Regulierung technologiefördernd weiterentwickelt werden kann. Dadurch würde auch der Austausch von Best Practices zwischen den Mitgliedstaaten und der EU verbessert werden. Grundsätzlich dürfen aber nationale Ausnahmeregelungen nicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts und zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Daher müssen einheitliche europäische Kriterien und Genehmigungsverfahren für nationale Reallabore geschaffen werden.

Einführung von Reallaboren auf EU-Ebene. Ein europäischer Regulierungsrahmen für Reallabore sollte die Bereiche abdecken, die dem europäischen Recht unterliegen und die sich über alle europäischen Agenturen und Regulierungsbehörden erstrecken, um einen harmonisierten gesamteuropäischen Reallaboransatz zu gewährleisten. Da sowohl Unternehmen als auch Institutionen mit diesem neuen Konzept vertraut gemacht werden müssen, sollte die EUReallaborregulierung durch eine umfangreiche Kommunikationskampagne unterstützt werden. Darüber hinaus sollte die Kommission Pilotanwendungen für Unternehmen durchführen. Europäische Partnerschaften und Wirtschaftsverbände sollten an der Identifizierung geeigneter Experimentierfelder – zum Beispiel in den Bereichen KI, Biotechnologie und Energieforschung – beteiligt werden. Im Idealfall legt die Kommission ein numerisches und kalendarisches Ziel fest, um Reallabore auf dem Markt zu etablieren.

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Einbeziehung der Stakeholder 

Die EU muss sich proaktiv mit den Stakeholdern im Bereich der Regulierung auseinandersetzen. Die grundsätzlich lobenswerte EU-Agenda für bessere Rechtsetzung sowie die sogenannten „Innovation Deals“ hatten bisher noch zu geringe Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit Europas im Allgemeinen, da sie sich nur auf bestimmte Themen konzentrierten. Dies ist bedauerlich, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass bereits erworbene Erkenntnisse über regulatorische Innovationshemmnisse nicht ausreichend analysiert und beseitigt wurden. Weitere Anstrengungen zur Förderung eines stärkeren Engagements der EU-Kommission gegenüber Stakeholdern aus dem Bereich Regulierung sind daher erforderlich. Ein Lösungsansatz könnte beispielsweise die direkte Ansprache von Wirtschaftsverbänden, die Organisation von Konferenzen zu verschiedenen Regulierungsbereichen oder die Beteiligung einer Gruppe von Unternehmensvertretern zu Regulierungsfragen sein. Ziel muss es sein, dass sich die EU-Kommission schnell einen umfassenden Überblick über diejenigen Fälle verschaffen kann, bei denen Regulierung Innovation und neuen Technologien im Wege steht, um entsprechende Lösungsansätze auszuarbeiten.

F&I-spezifische Regulierung 

Open-Access-Regeln vernünftig handhaben. Die Regularien für Open Access dürfen die legitimen Interessen, also beispielsweise die kommerzielle Nutzung, Datenschutzvorschriften, Privatsphäre, Vertraulichkeit, Wettbewerbsinteressen der Union, Sicherheitsvorschriften oder geistige Eigentumsrechte sowie die Einschränkungen der Vertraulichkeit aller Beteiligten eines EU-geförderten F&I Projekts nicht gefährden. Das Prinzip „as open as possible, as close as necessary“ sollte das Kernprinzip bei der Umsetzung der „Open Science“-Politik sein. Insbesondere Antragsteller aus Unternehmen für Horizon Europe-Fördermittel, die es aus Wettbewerbsgründen vorziehen, sich aus Open Access-Verpflichtungen im HEU-Projekt zurückzuziehen, sollten bei der Begutachtung nicht benachteiligt werden.

Den Schutz geistigen Eigentums weiter fördern und stärken. Die Bedingungen und Modalitäten für Zugangs- und Verwertungsrechte von geistigem Eigentum bzw. Projektergebnissen, die innerhalb eines HEU-Projektes erarbeitet wurden, sollten während der Laufzeit von HEU nicht weiter ausgeweitet werden. Der Zugang zu allgemeinen Informationen eines Projektes ist davon nicht betroffen.

3.3

Kooperationen stärken

Europäische Partnerschaften 

Die Partnerschaften im Rahmen von HEU stärken. Die Budgets für Partnerschaften und Calls für die Verbundforschung müssen entsprechend ihres Technologiegehalts, ihrer Ziele und ihres erwartbaren Impacts gestaltet werden. Ein Deckeln des Budgets für Partnerschaften muss auf Clusterebene vermieden werden. Denn das Erreichen einer kritischen Masse ist eines der Schlüsselkriterien für den Erfolg von Partnerschaften. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die an einer Partnerschaft teilnehmen, generell die Wahlmöglichkeit zwischen „inkind“-Beiträgen durch Sachleistungen und finanziellen Beiträgen zur Partnerschaft haben.

Partnerschaften müssen derart ausgestaltet sein, dass sie für Unternehmen attraktiv sind. Es wäre sinnvoll, wenn sich die EU-Kommission bereits in einem frühen Stadium, also

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vor dem Zeitpunkt des Schlusses von Partnerschaften, in Form eines strukturierten Dialogs mit der Wirtschaft über die künftigen Bedürfnisse und Herausforderungen für relevantere öffentlich-private Partnerschaften und branchenbezogene F&I-Aktivitäten austauscht. Die Partner und Stakeholder einer Kooperation sollten während des gesamten Lebenszyklus der Partnerschaften weiterhin in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Denn sie verpflichten sich von Anfang an zur Erreichung gemeinsamer langfristiger Ziele. Darüber hinaus sollten die Stakeholder anderer relevanter Sektoren von Anfang an und während des gesamten Prozesses in die Planung einer Partnerschaft mit einbezogen werden. Dies schafft Synergien, verbessert den Erfolg der Partnerschaft und fördert Zusammenarbeit und Engagement der Stakeholder. 

Eine kohärente Strategie für Innovationscluster, das heißt F&I-Netzwerke mit Universitäten, Wissenschaftsinstituten und Industrie entwickeln. Basierend auf einer umfassenden Bewertung bestehender Cluster sollte diese Strategie die Schaffung und Spezialisierung weiterer Innovationscluster fördern.

Forschungs- und Technologie-Infrastrukturen 

Entwicklung eines europäischen Ansatzes und einer gemeinsamen Vision für Technologieinfrastrukturen zur Unterstützung des industriellen Scale-Ups und der Technologieverbreitung. Mit Ausnahme der bereits bestehenden „Digital Innovation Hubs“ gibt es derzeit kein Angebot an Unternehmen, KMU, Startups, Mid Caps, aber auch an Großunternehmen, Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen von technologischen Infrastrukturen – zum Beispiel Reinräume der Helmholtz-Zentren – zu erhalten. Auf Grundlage des gerade veröffentlichten Arbeitsdokumentes der Kommission zum Thema 11 sollte die EU einen Rahmen für einen schnellen und einfachen Zugang zu solchen Infrastrukturen schaffen. Dies fördert Vernetzung zu und verringert den Bedarf der Unternehmen an Investitionen in technische Infrastrukturen.

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Durchführung einer umfassenden Gap-Analyse zum Stand der Bereitstellung von Technologieinfrastrukturen in der EU. Hierbei soll festgestellt werden, welche Infrastrukturen modernisiert oder ausgebaut werden müssen, um den industriellen Anforderungen gerecht zu werden. Es kommt darauf an, festzustellen, welche Rolle diese Technologieinfrastrukturen in den strategischen und globalen Wertschöpfungsketten spielen können. Ferner sollte die Notwendigkeit bewertet werden, einen EFSI-ähnlichen Fahrplan für die Schaffung von hochmodernen europäischen Technologieinfrastrukturen zu entwickeln.

Den Zugang internationaler Industrie zu führenden Forschungs-Infrastrukturen in Europa sicherstellen. Hier kann es beispielsweise um das deutsche Elektronen-Synchrotron DESY der Helmholtz-Gemeinschaft in Hamburg gehen. Dieser Punkt kann wesentlich sein, um Investitionen in Forschung- und Innovation nach Europa zu holen.

vgl. EU-Kommission: „Staff Working Document Technology Infrastructures“, abrufbar unter: https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/0df85f8b-7b72-11e9-9f05-01aa75ed71a1

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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite StraĂ&#x;e 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Christian Rudelt Senior Manager Digitalisierung und Innovation T: +49 30 2028-1572 C.Rudelt@bdi.eu Dokumentennummer: D 1074

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