POSITION | AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK
EU-Maßnahmen im WTO-Streit um Boeing und Airbus Position zu möglichen EU-Maßnahmen als Reaktion auf US-Zölle im Boeing-Airbus Streit.
16. Dezember 2019
Hintergrund 23. Oktober 2017 Seit dem 18. Oktober 2019 erheben die USA Retorsionszölle auf zahlreiche Waren aus einzelnen EUStaaten, darunter auch Deutschland.1 Rechtliche Grundlage hierfür ist ein Streitschlichtungsurteil der Welthandelsorganisation (WTO) über europäische Subventionen für das Unternehmen Airbus. 2 Am 2. Dezember 2019 kam ein WTO-Panel zum Ergebnis, dass die EU-Staaten auch in der Zwischenzeit nicht WTO-regelkonform geworden sind. Daraufhin kündigte die Trump-Administration an, eine Anhebung der Zölle zu prüfen.3 Die EU hat gegen diesen WTO-Bericht Berufung eingelegt. In einem um etwa acht Monate zeitverzögerten WTO-Verfahren über US-Subventionen für Boeing wurde ebenfalls festgestellt, dass die USA nicht WTO-konforme Subventionen an Boeing vergeben haben. Die Festlegung der Schadenshöhe durch die WTO steht jedoch noch aus und wird für Juni 2020 erwartet. 4
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Die offizielle Liste der mit Zusatzzöllen belegten Produkte ist unter folgendem Link zu finden: United States Trade Representative, Notice of Determination and Action Pursuant to Section 301: Enforcement of U.S. WTO Rights in Large Civil Aircraft Dispute, Federal Register /Vol. 84, No. 196 /Wednesday, October 9, 2019 /Notices, <https://ustr.gov/sites/default/files/enforcement/301Investigations/Notice_of_Determination_and_Action_Pursuant_to_Section_ 301-Large_Civil_Aircraft_Dispute.pdf>, (eingesehen am 04.12.2019). 2 Der Verfahrensablauf im Airbus-Fall inklusive der finalen Entscheidung ist unter folgendem Link zu finden: World Trade Organisation, DS316: European Communities and Certain member States – Measures Affecting Trade in Large Civil Aircraft, <https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds316_e.htm >, (eingesehen am 04.12.2019). 3 United States Trade Representative, Review of Action: Enforcement of U.S. WTO Rights in Large Civil Aircraft Dispute, <https://www.strtrade.com/media/publication/7946_Review_of_Action_Enforcement_of_U.S._WTO_Rights_in_Large_Civil_Air craft_Dispute.pdf>, (eingesehen am 12.12.2019). 4 Der Verfahrensablauf im Boeing-Fall inklusive der letzten Entscheidung ist unter folgendem Link zu finden: World Trade Organisation, DS317: United States – Measures Affecting Trade in Large Civil Aircraft, < https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds317_e.htm>, (eingesehen am 04.12.2019).
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EU-Maßnahmen im WTO-Streit um Boeing und Airbus
Eckpunkte der BDI Position Hohe Kosten auf beiden Seiten des Atlantiks Die US-Zölle sind zwar konform mit den Regeln der WTO, belasten aber das transatlantische Verhältnis deutlich. Sie sind wirtschaftlich äußerst schädlich und führen zu unnötigen Kosten für Konsumenten und Produzenten auf beiden Seiten des Atlantiks. Zeitnahe Verhandlungslösung Die deutsche Industrie unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, baldmöglichst eine Verhandlungslösung zu erzielen. Diese sollte dem Geist der WTO entsprechen. Förderungen im Luftfahrtbereich müssen auf beiden Seiten des Atlantiks WTO-kompatibel sein. Infolge einer solchen Verständigung sollten alle Retorsionszölle im Luftfahrtbereich aufgehoben werden. Weiterentwicklung des WTO-Regelwerkes Zudem sollten sich die EU und die USA darauf verständigen, gemeinsam und unter dem Dach der WTO ein plurilaterales Abkommen zu zukünftigen Beschränkungen von Staatshilfen voranzutreiben. Die USA müssen zudem ihre Blockade des Berufungsgremiums des Streitschlichtungsmechanismus aufgeben. Die WTO-Mitglieder sollten sich baldmöglichst auf eine Reform zur Stärkung des Streitschlichtungsmechanismus verständigen. Mechanismus zur Verhinderung zukünftiger transatlantischer Konflikte im Luftfahrtbereich Um zukünftige Konflikte über Förderung im Luftfahrtbereich zu verhindern, sollten sich die transatlantischen Partner auf einen transatlantischen Mechanismus verständigen, der den Informationsaustausch und die Kooperation fördert, beispielsweise durch regelmäßige Dialogforen. Retorsionsmaßnahmen ergreifen Sollten sich die USA nach dem Schiedsspruch der WTO im Boeing-Fall über den für die EU entstandenen Schaden nach wie vor nicht verhandlungsbereit zeigen, sollte die EU ihrerseits in enger Absprache mit der europäischen Industrie Retorsionsmaßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen müssen in jedem Fall angemessen sein, den Vertrauensschutz berücksichtigen, sowie mit dem Unionsinteresse vereinbar und WTO-konform sein. Gesprächsbereitschaft signalisieren Auch in diesem Fall sollte die EU-Kommission allerdings den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen, sondern weiter ihre Offenheit für eine transatlantische Vereinbarung über staatliche Hilfen im Luftfahrtbereich signalisieren.
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EU-MaĂ&#x;nahmen im WTO-Streit um Boeing und Airbus
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