Für ein nachhaltiges und wettbewerbsfähiges Europa

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POSITION | EUROPA | GREEN DEAL

Für ein nachhaltiges und wettbewerbsfähiges GEMEINSAME ERKLÄRUNG I THEMA Europa Zur Mitteilung der Kommission: Der europäische Grüne Deal (COM (2019) 640)

29. Januar 2020 Einleitung 23. Oktober 2017

Die neue Europäische Kommission hat mit dem „European Green Deal“ die Themen Klimaschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihres politischen Programms gerückt. So sollen unter anderem Klimaneutralität bis Mitte des Jahrhunderts erreicht, ein Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa aufgelegt, „grüne“ Investitionen vorangetrieben, die Kreislaufwirtschaft vollendet sowie ein Null-Schadstoff-Aktionsplan entwickelt werden. Die Europäische Kommission will beim Klimaschutz und der Nachhaltigkeit internationale Führung übernehmen. Der „Green Deal“ zielt auf eine grundlegende Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft und soll die EU befähigen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Allerdings besteht aktuell noch kein allgemein anerkanntes Verständnis, wie Klimaneutralität genau zu definieren ist.

In den „European Green Deal“ sollen zahlreiche Politikfelder einbezogen werden: von der Handelspolitik über die digitale Agenda, Forschung und Innovation, Wirtschafts- und Investitionspolitik bis hin zu einer Industriestrategie für eine „saubere und kreislauforientierte Wirtschaft“. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft soll vor allem durch einen internationalen Vorsprung bei grünen Technologien gestärkt werden. Die deutsche Industrie ist der Nachhaltigkeit seit langem verpflichtet. Unternehmen in Deutschland investieren beständig in eine saubere Umwelt und in Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Bei einer Vielzahl „grüner“ Technologien sind deutsche Unternehmen schon seit langem Weltspitze. Beim Handel mit Umweltschutzgütern – in Deutschland entwickelt und in der Praxis erprobt – ist die deutsche Industrie mit rund 14 Prozent Welthandelsanteil führend. Die deutsche Industrie trägt seit Jahrzehnten mit innovativen Technologien und Produkten maßgeblich zu einem immer effizienteren Einsatz natürlicher Ressourcen bei. Es ist aus Sicht des BDI richtig, dass Klima- und Umweltschutz als Elemente der Nachhaltigkeit einen hohen politischen Stellenwert in Europa haben. Allerdings darf dabei kein einseitiger Ansatz verfolgt werden: Die Zukunftsfähigkeit Europas hängt nicht einzig an den ökologischen Zielen des Green Deals. Eine so umfassende Transformation gelingt nur, wenn sie sich auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit gleichermaßen stützt: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die angestrebten Ziele im Klima- und Umweltschutz setzen eine wettbewerbsfähige Industrie geradezu voraus. Denn ohne sie

Dr. Heiko Willems | BDI/BDA – The German Business Representation | T: +32 2 7921002 | h.willems@bdi.eu | www.bdi.eu


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gibt es keine innovativen technologischen Lösungen. Eine wettbewerbsfähige und innovationsstarke europäische Industrie ist daher der Schlüssel für eine wirklich nachhaltige Entwicklung – und schafft erst die Voraussetzungen, um die nötigen Billioneninvestitionen in Klima- und Umweltschutz aufbringen zu können. Die EU steht somit vor der großen Herausforderung, eine wettbewerbsfähige und innovative Industrie weiter in Europa zu halten und Standortverlagerungen zu verhindern. Die europäischen Entscheidungsträger müssen die Wirtschaftlichkeit der Produktion in Europa stärken und die Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen erhalten. Insbesondere gilt es, Verteuerungen von Wirtschaftsgütern und Produktionsprozessen durch CO2-Bepreisungen mit den Rahmenbedingungen der globalen Wettbewerbsfähigkeit abzuwägen. So bleibt beispielsweise eine Verteuerung der Transport- und Lieferketten nicht ohne Auswirkungen auf die arbeitsteilige Wirtschaft in der Europäischen Union und das Wirtschaftswachstum in allen Teilen Europas. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Green Deal muss die Kommission deshalb sorgsam darauf achten, dass Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Industrie in Europa ein Ziel an sich sind. Wesentlich dafür wird die angekündigte industriepolitische Strategie sein, ebenso wie die digitale Agenda der EU.

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Inhaltsverzeichnis Das wirtschaftliche Fundament der Transformation: Eine europäische Industriestrategie ........ 3 Klima- und Energiepolitik – von abstrakten Zielen zu konkreten Maßnahmen ............................. 4 Mobilität und Logistik klimafreundlich gestalten.............................................................................. 7 Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft .......................................................................................... 9 Bessere Umsetzung und Anwendung eines kohärenten Umweltrechts ........................................ 9 Die Finanzierung der Transformation: Herausforderung für Haushalts-, Investitions- und Beihilfenpolitik ....................................................................................................................................11 Chancen durch Digitalisierung und Innovation nutzen .................................................................12 Mit Freihandelsabkommen gemeinsam Nachhaltigkeit erreichen ................................................13 Verantwortliches unternehmerisches Verhalten ............................................................................13 Über den BDI .......................................................................................................................................15 Impressum ..........................................................................................................................................15

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Das wirtschaftliche Fundament der Transformation: Eine europäische Industriestrategie Die für März 2020 angekündigte Vorlage einer langfristigen Strategie für die industrielle Zukunft Europas ist überfällig. Die Zukunft Europas ist eng mit der Zukunft der europäischen Industrie verknüpft. Ein integrierter Binnenmarkt mit einer starken und innovativen Industrie ist Voraussetzung dafür, dass Europa die Antworten auf globale Zukunftsfragen wie den Klimawandel oder die Digitalisierung mit eigenen Technologien und Konzepten auf Augenhöhe mit den USA und China mitgestalten kann. Die Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung einer modernen EU-Industriestrategie sind auch Grundlage für die politischen Kernprojekte und damit den Erfolg der neuen EU-Kommission insgesamt – für den „europäischen Green Deal“ ebenso wie „ein Europa für das digitale Zeitalter“, „eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ und „ein stärkeres Europa in der Welt“. Europa braucht dringend eine industriepolitische Trendwende. Unser Kontinent hat seit der Jahrtausendwende spürbar an industrieller Stärke eingebüßt. Zwischen 2000 und 2016 ist der Anteil der EU an der globalen Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe um 5,5 Prozent zurückgegangen Deutschland büßte 0,9 Prozent ein. Die Industrie in China legte im selben Zeitraum um 23,4 Prozent zu. Die EU sollte sich daher ein ambitioniertes Industrieziel für das Jahr 2030 setzen. Dieses Ziel sollte durch ein Indikatoren-Set ergänzt werden, das ein quantitatives Monitoring der industriellen Entwicklung in Europa im globalen Vergleich ermöglicht. Insbesondere müssen dem Bekenntnis der Europäischen Kommission zu den energieintensiven Industriezweigen dringend Maßnahmen folgen, die eine Zukunft energieintensiver Produktion in Europa sicherstellen. Eine Strategie zur Zukunft der Industrie in Europa muss einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der weit über die Klima- und Umweltpolitik hinausreicht. Sie muss den digitalen Wandel unterstützen und eine abgestimmte Antwort auf die massiven globalen Wettbewerbsverzerrungen geben. Mit Blick auf die Ziele des Green Deal sollte die Strategie auf folgende Kernelemente beinhalten: ▪

Beihilfe- und Wettbewerbsrecht modernisieren: Um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhalten, muss die europäische Wettbewerbsordnung gestärkt werden. Sie sollte auf die Förderung von Unternehmenskooperationen, bessere Fusionskontrollverfahren, verstärkte Berücksichtigung globaler Konkurrenz bei Fusionsentscheidungen und Energiebeihilfen sowie die Fokussierung des Beihilferechts auf Investitions- und Innovationsförderung zielen. Vor allem die Kommerzialisierung klimafreundlicher Breakthrough-Technologien erfordert maßgeschneiderte Fördermodelle, um die hohen Kapital- wie auch operationelle Kosten zu adressieren.

Businessmodell für Investitionen schaffen: Bei der geplanten Neuevaluierung bestehenden EU-Rechts auf seine ‚Green Deal‘-Vereinbarkeit hin sollte die EU-Kommission auch die Anreizwirkung der Rechtsakte prüfen. Bei der geplanten Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie sollten technologieneutrale Anreize für THG-Einsparungen gesetzt werden, um Businessmodelle zu schaffen. Verlässliche Rahmenbedingungen sind dabei entscheidend.

Eine europäische Importstrategie für erneuerbare Energieträger entwickeln: Auch ein klimaneutrales Europa wird ein Energieimporteuer bleiben. Der Bedarf der europäischen Grundstoffindustrie sowie auch des Verkehrs- und Wärmesektors an klimafreundlicher Energie wird nicht allein innereuropäisch gedeckt werden können. Zudem bieten die sonnen- und windreichen Standorte außerhalb der EU signifikante Kostenvorteile für Strom- und

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Wasserstoffherstellung. Der Aufbau solcher neuen Importbeziehungen – die auch handelsund entwicklungspolitisch sinnvoll sind – sollte durch eine EU-Strategie begleitet werden. ▪

Infrastrukturinvestitionen mobilisieren: Europa braucht moderne Infrastrukturen, um zukunftsfähig zu bleiben. Dazu gehören Energieinfrastrukturen, aber auch moderne und leistungsfähige digitale Infrastrukturen und transeuropäische Verkehrsnetze. Die schrittweise Umstellung der Gasnetze auf Infrastrukturen für klimafreundliche Gase muss europäisch koordiniert werden, um nationale Einzellösungen zu vermeiden und keine zusätzlichen Barrieren für den Gasbinnenmarkt zu schaffen.

Europa digital denken: Europa braucht eine digitale Transformation der Wirtschaft, um in jeder Hinsicht (ressourcen-)effizienter und damit auch nachhaltiger zu werden. Dazu bedarf es des Aufbaus eines europäischen Datenraums, der Förderung industrieller, digitaler Geschäftsmodelle und einer industriefreundlichen Implementierung von Horizon Europe.

Weltweite Innovationsführerschaft übernehmen: Ohne technologische Game-Changer ist eine Transformation nicht möglich. Europa muss F&E fördern und die Verbreitung neuer Technologien frühzeitig unterstützen. Die angekündigte Initiative der EU-Kommission zur Förderung von Leitmärkten ist ein positives Signal und sollte gemeinsam mit der Industrie gestaltet werden.

Einen integrierten EU-Binnenmarkt schaffen: Als Grundvoraussetzung für ein starkes und nachhaltiges Europa sollten die EU-Institutionen einen ehrgeizigen Aktionsplan für die Vollendung des Binnenmarkts in allen Bereichen entwickeln und umsetzen.

EU-Außenwirtschaftspolitik und offene Märkte stärken: Die EU muss alles daransetzen, die Welthandelsorganisation WTO als zentrale Ordnungskraft zu erhalten und eine ambitionierte Außenwirtschaftspolitik gerade im Verhältnis zu den USA und China voranzutreiben.

Klima- und Energiepolitik – von abstrakten Zielen zu konkreten Maßnahmen Die EU-Kommission strebt mit dem Green Deal ein klimaneutrales Europa 2050 an. Dafür bedarf es einer allgemeingültigen Definition von Klimaneutralität. Mehrere EU-Mitgliedstaaten wie auch Unternehmen haben sich ihrerseits zur Klimaneutralität verpflichtet und verwirklichen dieses Ziel mit einer Mischung aus Direktreduktionen von THG und nationalen wie auch internationalen Offsetting-Maßnahmen. Diese Flexibilität ist notwendig und sinnvoll, um kosteneffizient vorzugehen und die globale Gefahr der Erderwärmung auch international und kooperativ anzugehen. Der BDI hat in seiner Studie „Klimapfade für Deutschland“ festgestellt, dass eine Senkung der THG um 95 Prozent bis 2050 in Deutschland kumulierte Investitionen von bis zu € 2,3 Billionen allein erfordert – und das auch nur bei optimaler politischer Koordinierung und konformen internationalen Anstrengungen. Wichtig ist daher eine breit angelegte Finanzierungsstrategie für THG-Senkungen in Industrie und Verkehr. Die Klimapfade-Studie des BDI hat gezeigt, dass die erforderlichen Transformationsmaßnahmen zwar aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll sind, sich aber vier Fünftel (!) davon für den individuellen Investor nicht rechnen. Wie diese enormen, auch privaten Investitionen angereizt werden sollen, wird in dem am 14. Januar 2020 vorgestellten European Green Deal Investment Plan (EGDIP), auch bekannt als Sustainable Europe Investment Plan (SEIP), versucht zu skizzieren. Kosten entstehen vor allem auch für die Industrie. Bei einer Vorreiterrolle der EU sind zusätzliche Maßnahmen (u.a. Anpassung des Beihilferahmens, der Innovationspolitik, Sicherung von Investitionen

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in Breakthrough Technologies) notwendig, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gewährleisten. Klimaschutz muss international gedacht werden. Die Treibhausgasneutralität bis 2050 ist aus heutiger Sicht in Europa nur mit einem internationalen (Handels-) Mechanismus zur Finanzierung und Anrechenbarkeit internationaler Projekte möglich – basierend auf Art. 6 des Pariser Abkommens. Die Entwicklung des dazu gehörigen Regelwerks bis Ende 2020 sollte eine Priorität der EU sein. Es ist anzunehmen, dass die Kostendifferenz zwischen in der EU und anderswo erbrachten Minderungen schrumpfen wird, wenn auch andere Staaten ihre Anstrengungen verschärfen. Unabhängig davon gilt, dass eine Transformation, wie die im Green Deal angestrebte, nur in Abstimmung mit den Hauptwettbewerbern erfolgreich bewältigt werden kann. Eine auf einen langen Zeithorizont ausgelegte Klimastrategie (2050), die auch zeitliche und sektorübergreifende Flexibilisierungselemente enthält (bspw. Anrechnung von synthetischen Kraftstoffen neben Elektromobilität bei der CO2-Flottenregulierung), macht die Zielerfüllung kosteneffizienter. Zudem müssen Checkpoints eingebaut werden und ein regelmäßiges Monitoring, um Fehlentwicklungen korrigieren zu können. Eine Zielverschärfung für den gerade erst beschlossenen 2030-Rechtsrahmen lehnt der BDI ab. Zielerhöhungen für die aktuelle Dekade sind Gift für die unternehmerische Planungssicherheit, für langlebige Investitionen und führen in Grenzbereiche der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Machbarkeit. Die Verhandlungen zum jetzigen 2030-Paket waren komplex und langwierig. Die Herausforderung in den nächsten Jahren liegt vor allem in der Implementierung des bestehenden Rechtsrahmens. Eine Neudiskussion der Ziele ist zu diesem Zeitpunkt kontraproduktiv, bringt Rechtsunsicherheit und zieht die Aufmerksamkeit von Umsetzungsprozessen ab. Die Governance-Verordnung bietet gute Instrumentarien für eine grenzüberschreitende Koordinierung der nationalen Anstrengungen in den Mitgliedstaaten. Bestehende Flexibilitätsoptionen werden gerade im Bereich des Effort Sharings nicht ausreichend genutzt. Die Lastenverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Non-ETS-Bereich basiert im Wesentlichen auf den BIPs der Mitgliedstaaten, um so wirtschaftsstärkere Staaten zu motivieren, in Staaten mit größeren THG-Reduktionspotenzialen zu investieren. Das ist beispielsweise für Deutschland noch nicht der Fall. Mit steigenden Minderungskosten muss der Aspekt der Kosteneffizienz aber zwingend stärker in den Fokus rücken. Die Flexibilitätsoptionen beim sog. Effort Sharing (z. B. der Handel mit Emissionszuweisungen) müssen stärker genutzt und ausgebaut werden. Realistische Folgenabschätzungen sind zwingend. Die ETS-Revision für post-2020 ist gerade erst abgeschlossen. Ein dauerndes Ändern der Spielregeln verunsichert Investoren. Dies gilt ganz besonders wenn – wie eben seitens der GD Wettbewerb geschehen – die unabdingbare Unterstützung für neue Investitionen z. B. in Form von Strompreiskompensation plötzlich und entgegen der wirtschaftlichen Notwendigkeit beschnitten werden soll. Eine Ausweitung des EU-ETS auf neue Sektoren muss sehr sorgfältig geprüft werden; Verhandlungen hierzu werden sicher Jahre in Anspruch nehmen. Nach heutigem Stand würde die Ausweitung auf Verkehr und Gebäude zu extremen Preissprüngen im System führen. Dies liegt v. a. an den in den verschiedenen Sektoren sehr unterschiedlichen Vermeidungskosten und Preiselastizitäten. Deutschland will bzw. wird zum 1. Januar 2021 sein nationales Brennstoffemissionshandelssystem starten. Es ist im Zuge der europäischen Verhandlungen darauf zu achten, dass Unternehmen nicht mehrfach (europäisch und national) belastet werden. Die Anschlussfähigkeit des deutschen Systems an das EU-ETS kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

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Bei der Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie sollten CO2-neutrale Energieträger von Abgaben und Umlagen befreit werden. CO2-neutrale Energieträger sollten nachhaltig gefördert werden, um sie in den Markt zu bringen. Für umfassende THG-Minderungen in der Wirtschaft ist die Verfügbarkeit klimafreundlicher Energie in Form von Strom, Gasen und Kraftstoffen zu wettbewerbsfähigen Preisen essenziell. Denn neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird die Nutzung von erneuerbaren gasförmigen und flüssigen Energieträgern eine entscheidende Rolle für die Erreichung des Ziels einer Klimaneutralität spielen müssen. Wasserstoff kann sich dabei zu einem Schlüsselenergieträger entwickeln und hat das Potenzial, Europas industriepolitische Vorreiterrolle auf diesem Gebiet auszubauen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von klimaneutralem Wasserstoff sowie zur Schaffung geeigneter Energieinfrastrukturen sollten daher u. a. im Rahmen der “Smart Sector Integration Strategy” und bei der geplanten Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Energieinfrastruktur adressiert werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Entwicklung von regulatorischen Grundlagen zur Schaffung von dezidierten Wasserstoffnetzen, die vor allem für die Versorgung der Industrie von hoher Bedeutung sind. Zudem wird die einheimische Erzeugung erneuerbarer Energien aller Voraussicht nach den künftigen Wasserstoff- bzw. Gesamtenergiebedarf nicht decken können. Eine europäische Importstrategie für erneuerbare gasförmige und flüssige Energieträger bzw. eine Power-to-X-Importstrategie der EU ist dringend notwendig. Eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Strategie ist die Einführung einer einheitlichen, CO2-basierten Klassifizierung für klimaneutrale Gase und Kraftstoffe erst in der EU und im nächsten Schritt auf der internationalen Ebene. Erst auf Grundlage einer einheitlichen Klassifizierung können wirksame Herkunftsnachweise für den Handel innerhalb der EU sowie mit Drittstaaten implementiert werden. Diese internationalen Aspekte gehören dringend auf die EUAgenda, wurden allerdings in der Mitteilung der Kommission zum Green Deal nicht adressiert. Ein „Europäischer Klimapakt“ ist sinnvoll. Er kann vor allem auch dazu dienen, strittige Projekte (z.B. Netzausbau) voranzubringen und das Verständnis für Klimatechnologien zu steigern (Akzeptanz und Kooperationen statt „NIMBY-Mentalität“). Eine Transformation von dieser Größenordnung muss gesamtgesellschaftlich umgesetzt werden. Ohne deutlich gesteigerte Akzeptanz für die damit verbundenen Maßnahmen wird diese Transformation scheitern. Der jetzt schon beschlossene deutliche Rückgang der freien Zuteilung von THG-Zertifikaten und steigende CO2-Kosten in der vierten Handelsperiode machen einen zusätzlichen Carbon Leakage Schutz notwendig. Die von der Kommission angedachten CO2-Grenzausgleichmaßnahmen (CBA) dürfen daher auf keinen Fall an die Stelle der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten und den Ausgleich für den Anstieg der Stromkosten (Strompreiskompensation) treten. Stattdessen ist eine Prüfung allenfalls als ergänzende Schutzmaßnahme geboten. Gegen CO2-Importzölle hegt der BDI jedoch in Bezug auf ihre WTO-Kompatibilität und Praktikabilität starke Bedenken. Sie können schnell ein Eingangstor für Protektionismus bilden und handelspolitische Gegenmaßnahmen hervorrufen. Dennoch ist der BDI bereit, konstruktiv alle Optionen und bisher fehlende Detailvorschläge zu prüfen. Bevor die EU solche internationalen Risiken eingeht, sollten alle europäischen Instrumente zur Sicherstellung eines wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes geprüft werden. Dazu zählt eine Anpassung des europäischen Beihilferechts, um internationale Kostendifferenzen adäquat adressieren zu können. Unter anderem sollte sich Beihilfedauer- und Intensität nach dem Zeitraum und Umfang der Kostendifferenz richten können (keine automatische zeitliche Begrenzung und Degression). Bei der Umsetzung des Klimapakets geht es insbesondere auch darum, die großen Treibhausgaseinsparpotenziale im Gebäudesektor schnell und umfassend zu mobilisieren. Im Gebäudesektor

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können Treibhausgasminderungen nachweislich volkswirtschaftlich günstiger und leichter umgesetzt werden als in anderen Sektoren. Das Vorhaben der Kommission zur rigoroseren Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beginnend mit einer Bewertung der langfristigen nationalen Renovierungsstrategien der Mitgliedstaaten im Jahr 2020 ist deshalb sehr wichtig.

Mobilität und Logistik klimafreundlich gestalten Mobilität und Logistikprozesse klima- und ressourcenschonender zu gestalten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu erhalten und zu stärken, hat für die deutsche Industrie einen elementaren Stellenwert. Ambitionierte CO2-Reduktionsziele sind im Verkehrsbereich jedoch nur erreichbar, wenn alle verfügbaren technischen Hebel zur klimaneutralen Mobilität genutzt werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, technologieoffen und marktorientiert die CO2-Emissionen zu reduzieren. Der BDI begrüßt die Ausarbeitung einer Strategie für smarte und nachhaltige Mobilität durch die EUKommission. Diese Strategie muss darauf abzielen in einem klimapolitisch optimierten Zusammenspiel die Stärken der einzelnen Verkehrsträger nutzbar zu machen. Dies setzt massive Investitionen, wie z.B. den Kapazitätsausbau auf der Schiene und den Binnenwasserstraßen, die Ertüchtigung von Brücken und Schleusen, intelligente Verkehrsmanagementsysteme und die Breitbandmobilfunkabdeckung entlang der Verkehrswege sowie die Bereitstellung von Tank- und Ladeinfrastruktur voraus. Ein Teil der Strategie muss eine Initiative zur Marktdurchdringung alternativer Antriebe (wie der Elektromobilität bei Neufahrzeugen) und regenerativer Kraftstoffe in der Bestandsflotte sowie für den Luft- und Seeverkehr sein. Die Revision der Richtlinie zum Ausbau der Infrastruktur für alternative Antriebe muss für batterie- und wasserstoffelektrische Fahrzeuge eine adäquate Abdeckung der Lade- und Tankinfrastruktur in ganz Europa sicherstellen. Außerdem bedarf es einer europaweiten Power-to-X-Roadmap in Verbindung mit einem Markteinführungsprogramm für synthetische Kraftstoffe, um diese langfristig auch in größeren Mengen für die Bestandsfahrzeugflotte und den Luft- und Seeverkehr nutzbar zu machen. Im Zuge der angedachten Revision der EU-Energiesteuerrichtlinie ist ein Anreiz zur Beimischung regenerativer Kraftstoffe zu setzen. Für den Luft- und Seeverkehr muss darüber hinaus weiterhin der Grundsatz gelten, dass Lösungen auf internationaler Ebene Vorrang vor nationalstaatlichen Einzelmaßnahmen haben. Die Unterstützung der EU für die Einführung des globalen Klimaschutzinstrumentes CORSIA im internationalen Luftverkehr ist ein weiterer Meilenstein zum klimaneutralen Fliegen. Aufgrund der Internationalität des Luftverkehrs sind allein weltweit abgestimmte Maßnahmen zielführend. Für die Kompensation der wachstumsbedingten CO2-Emissionen im Luftverkehr sollte CORSIA als einziges globales Instrument das EU-ETS für den Luftverkehr ersetzen, um Wettbewerbsnachteile für europäische Flugverkehrsunternehmen zu vermeiden. Daher ist eine Doppelbelastung des europäischen Luftverkehrs infolge fehlender Anpassung der beiden Instrumente zu vermeiden. Nationale oder europäische einseitige Abgaben und Steuern oder gar Verbote führen vor allem im internationalen Luftverkehr zu Wettbewerbsverzerrungen und Umgehungseffekten, die beispielsweise durch Umwege oder zu schwere Beladung/Betankung zu zusätzlichen THG-Emissionen führen. Beim Schiffsverkehr begrüßt der BDI den bisherigen Ansatz der EU, die angestrebten Minderungen der CO2- und Luftschadstoffemissionen im Rahmen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu erreichen. Der stark internationale Charakter der Schifffahrt benötigt einen globalen

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Ansatz, um Emissionen zu vermindern und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb zu gewährleisten. Aus diesem Grund steht der BDI der Ausweitung des EU-ETS auf den Schiffsverkehr und der damit verbundenen einseitigen Belastung ablehnend gegenüber. Im Bereich des Straßenverkehrs ist der Vorschlag zur Revision der CO2-Flottenemissionsgrenzwerte im Juni 2021 zur Anpassung der Grenzwerte nach 2025 strikt abzulehnen. Die erst kürzlich beschlossenen Standards bei Neuzulassungen sind mit einer Reduktion der Emissionen um 15 Prozent ab 2025 und 37,5 Prozent ab 2030 bereits sehr ambitioniert und stellen für die Automobilwirtschaft eine enorme Herausforderung dar. Entscheidend für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor ist die stärkere Einbeziehung der Nachfrageseite als ein weiterer, alleiniger Fokus auf der Angebotsseite. Im Gegensatz dazu wäre der einzig wirksame Weg zu einer effektiven CO2Reduktion im Straßenverkehr eine Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen im Rahmen der Flottenregulierung. Dazu muss eine Umstellung von Tank-to-Wheel- zum Well-to-Wheel-Ansatz oder sogar zur Lebenszyklusanalyse erfolgen. Die weiteren Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr über eine Neuvorlage der Eurovignetten-Richtlinie sowie der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr können grundsätzlich Chancen mit sich bringen. Bei der Eurovignetten-Richtlinie muss der Fokus auf die Anreizung der Flottenerneuerung liegen. Hier muss eine technologieneutrale Ausrichtung des Systems beachtet werden. Eine reine Verteuerung der Kosten für die europäische Wirtschaft über höhere Mautgebühren, ohne realistische Alternativen für den Frachttransport zu bieten, ist nicht zielführend und strikt abzulehnen. Überdies müsste eine zusätzliche CO2-Komponente bei der Maut auch CO2-neutrale Kraftstoffe berücksichtigen bzw. für deren Betankung deutliche Anreize setzen. Bei der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr müssen Anreize zur verstärkten Nutzung der Schiene und der Wasserstraße im Güterverkehr gesetzt werden. Das ursprüngliche Ziel der Novellierung der KV-Richtlinie, eine einheitlichere Auslegung der europäischen Vorgaben in den Mitgliedstaaten zu erreichen, sollte dabei wieder stärker fokussiert werden.

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Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren die Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt ihrer umweltpolitischen Agenda gerückt, und sie wird auch unter der neuen Kommission zu Recht von zentraler Bedeutung bleiben. Die deutsche Industrie verfolgt den Ansatz, Rohstoffe in Kreisläufen zu führen, um sie effizient zu nutzen. Dazu gehört aber auch eine nachhaltige Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen. Dies muss durch den sicheren Zugang zu heimischen Rohstoffen (Rohstoffgewinnung aus heimischen Lagerstätten), die zunehmende Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Recycling und Verwertung sowie die sichere und langfristige Versorgung mit Rohstoffen aus dem Ausland erfolgen. Gerade in der Kreislaufwirtschaft zeigt sich die Innovationsfähigkeit der deutschen Industrie. Sie investiert erfolgreich in neue Sortier- und Recyclingtechnologien, die die bestehende leistungsstarke Verwertungsinfrastruktur weiterentwickeln. Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird grundsätzlich begrüßt. Dieser muss vorrangig eine Antwort auf die Frage finden, wie in Europa funktionierende Märkte für Sekundärrohstoffe etabliert werden können. Grundlage hierfür müssen solide Marktmechanismen sein. Neue Geschäftsmodelle sowie verstärkte Kooperationen entlang der Wertschöpfungsketten, etwa in Form von Unternehmensplattformen, sind hierfür eine maßgebliche Voraussetzung. Die Kommission sollte diese Entwicklung entschieden unterstützen. Zudem bedarf es einer grundsätzlichen Offenheit gegenüber neuen Ideen und Technologien. Zu begrüßen ist auch das Ziel der Kommission, die Entwicklung von Leitmärkten für zirkuläre Produkte zu fördern. Eine Strategie für „nachhaltige Produkte“ darf jedoch nicht zu Doppel- und Mehrfachregulierungen führen. Die Einführung eines Rechts der Verbraucher auf Reparatur von elektronischen Produkten ist nur zielführend, wenn eine Reparatur auch ökonomisch Sinn macht. Aus technischer Sicht können die meisten elektronischen Geräte repariert werden. Eine geplante Obsoleszenz durch die Hersteller ist nachweislich nicht gegeben.

Bessere Umsetzung und Anwendung eines kohärenten Umweltrechts Der BDI begrüßt, dass die Kommission die Beseitigung von Inkohärenz in der EU-Umweltgesetzgebung verstärkt in Angriff nehmen möchte. Positiv ist hervorzuheben, dass Interessensträgern eine aktive Rolle bei der Identifizierung von ineffizienter Gesetzgebung zuteilwerden soll. Die deutsche Industrie wird sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Um Inkohärenz künftig zu vermeiden, ist es wesentlich, dass die Kommission die Zusammenarbeit zwischen ihren Dienststellen verbessert und sicherstellt, dass die Grundsätze und Instrumente der besseren Rechtsetzung systematisch und dienststellenübergreifend angewendet werden. Dem Generalsekretariat der Kommission kommt dabei eine zentrale Aufsichts- und Kontrollfunktion zu. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten europäisches Recht einheitlich umund durchsetzen und keine zusätzlichen Belastungen schaffen, die das Funktionieren des EU-Binnenmarkts und des Green Deals untergraben. In ihrer Evaluierung des 7. Umweltaktionsprogramms hat die Kommission zu Recht auf die mangelnde Umsetzung und Anwendung bestehenden Umweltrechts in den Mitgliedstaaten hingewiesen. Europa wäre beim Klima- und Umweltschutz schon sehr viel weiter, würde man das, was man sich verbindlich vorgenommen hat, auch tatsächlich praktizieren. Nur so beugt man späteren Enttäuschungen und einem Vertrauensverlust vor. Der BDI begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, ihr System zur Überprüfung der Um- und Durchsetzung der EUUmweltpolitik (Environmental Implementation Review (EIR)) zu modernisieren. Darüber hinaus muss die bessere Umsetzung und Anwendung bestehenden Umweltrechts im künftigen 8. Umweltaktionsprogramm eine zentrale Rolle spielen.

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Ein umfassender Null-Schadstoff-Aktionsplan ist hingegen nicht erforderlich. Die bestehende spezifische Gesetzgebung zu Wasser, Luft, Chemikalien usw. erfüllt ihren Zweck und bietet ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau. Wichtig ist, dass die Kommission aus der Überprüfung dieser Gesetze die richtigen Schlüsse zieht und ihre effektive Umsetzung und Anwendung in den europäischen Ländern zum Maßstab macht. Dies gilt insbesondere für die laufenden Überprüfungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Industrieemissionsrichtlinie sowie die abgeschlossene Überprüfung der REACH-Verordnung. Der BDI plädiert für eine Revision der Wasserrahmenrichtlinie. Die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie sind im Rahmen von industriellen Genehmigungsverfahren zum Anlagenbau oder zur Änderung von bestehenden Anlagen relevant. Die Richtlinie hat sich als Instrument des Gewässerschutzes bewährt und wesentlich zu einer nachhaltigen Wasserpolitik beigetragen. Aufgrund breiter Auslegungsspielräume des in der Richtlinie verankerten Verbesserungsgebots und Verschlechterungsverbots besteht jedoch eine erhöhte Rechtsunsicherheit was die Erfolgswahrscheinlichkeit von Genehmigungsverfahren betrifft. In der Wasserrahmenrichtlinie fehlen Ausnahmeregelungen, die die stärkere Berücksichtigung öffentlicher und wirtschaftlicher Interessen in der notwendigen Abwägung gegenüber Umweltbelangen ermöglichen. Zudem ist bereits jetzt absehbar, dass das Ziel eines guten Zustands der europäischen Gewässer bis 2027 nicht erreicht wird. Behörden in den Mitgliedstaaten sind stark verunsichert, welche Vorgaben der kommende Bewirtschaftungsplan 2021 - 2027 beinhalten muss, da die in der Wasserrahmenrichtlinie verbindlich vorgeschriebenen Ziele für einen guten Zustand der Gewässer nicht erreicht werden können. Nur über eine Revision der Richtlinie kann Rechts- und Planungssicherheit für künftige Investitionen und bestehende Anlagen in der Industrie geschaffen werden. Eine Revision der Richtlinie über Industrieemissionen ist dagegen nicht erforderlich, da die Ziele der Richtlinie, die Verbesserung der Umweltqualität sowie die Gewährleistung eines Level Playing Field, erreicht werden. Zudem gewährleistet das in der Richtlinie verankerte BVT-Verfahren, dass beste verfügbare Techniken für Industrieanlagen einer ständigen Überprüfung unterliegen und fortlaufend weiterentwickelt werden. Hingegen muss die Ausgestaltung des Verfahrens zur Festlegung der BVT als solches in erheblichem Umfang verbessert werden. Zur Verhütung industrieller Schadensfälle ist keine Revision der Seveso-III-Richtlinie erforderlich. Das europäische Recht schafft die regulativen Voraussetzungen; die Anwendung in den Mitgliedstaaten ist entscheidend. Ebenso wenig ist eine Revision der europäischen Luftqualitätsrichtlinien erforderlich. Die Kommission kommt in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht zur Überprüfung dieser Richtlinien zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Gesetzgebung die notwendigen Instrumente bereitstellt, um bestehende Herausforderungen zu meistern. Die Richtlinien haben effektiv zur Verbesserung der Luftqualität und der Erreichung der Luftqualitätsstandards beigetragen. Soweit diese noch nicht vollständig erreicht wurden, ist dies im Wesentlichen auf eine mangelnde Umsetzung bzw. Anwendung europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten zurückzuführen, nicht jedoch auf Schwächen der europäischen Vorgaben. Bei der Überprüfung der REACH-Verordnung kam die Kommission 2018 selbst zu dem Ergebnis, dass die Verordnung rund zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten voll funktionsfähig ist und durch die Regelungen sowohl die Umwelt als auch die menschliche Gesundheit wirksam vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden. Eine Revision ist daher nicht erforderlich. Nur in einem stabilen regulatorischen Umfeld, in dem die zentralen REACH-Prozesse schrittweise umgesetzt werden, ist es für die Unternehmen möglich, Verbesserungspotenziale zu nutzen und neue notwendige Innovationen voranzutreiben. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und Planungssicherheit zu gewährleisen, ist zudem eine pragmatische Umsetzung der rechtlichen Anforderungen geboten.

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Hierzu sollten von Seiten der EU-Kommission u.a. folgende Punkte verstärkt in Angriff genommen werden: ▪

Die Methode der „Risk management option analysis (RMOA)“ sollte in allen Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt werden. Hiefür sollte ein Leitfaden zur einheitlichen Vorgehensweise in den Mitgliedstaaten erarbeitet werden.

Stoffliche Risiken, die nur die berufliche Verwendung von Chemikalien betreffen, sollten nur über Regelungen im Arbeitsschutz adressiert werden.

Das Zulassungsverfahren sollte vereinfacht werden. Dies gilt für das Zulassungsverfahren insgesamt, aber insbesondere für Kleinmengen.

Die Fortschreibung der bestehenden Biodiversitätsstrategie 2020 der EU bis 2030 ist selbstverständlich und zu begrüßen. Jedoch lehnt der BDI es ab, die in der Strategie verankerten freiwilligen Ziele auf europäischer Ebene verbindlich festzulegen. Anstatt neue Standards oder Richtlinien für Biodiversität in der Handels-, Industrie-, Landwirtschafts- und Wirtschaftspolitik zu schaffen, sollten vielmehr die Natura 2000-Richtlinien der heutigen Zeit angepasst werden. Eine stärkere Fokussierung auf Biodiversität und eine bereits von der Kommission diskutierte Einführung von Abgaben auf Ökosystemdienstleistungen lehnt die deutsche Industrie ebenfalls ab, da dies in die Zuständigkeit der nationalen Gesetzgeber fällt. Der BDI lehnt eine Revision der Aarhus-Verordnung zur weiteren Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrags der Aarhus-Konvention ab. Diese ist Grundlage der Aarhus-Verordnung sowie weiterer EU-Vorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Eine von der AarhusKonvention vorgesehene, weitere Ausweitung von Klagerechten und Klagegegenständen würde die Rechts- und Planungssicherheit von Unternehmen stark einschränken und eine Verschlechterung der Bedingungen für Investitionsentscheidungen in Europa herbeiführen. Vielmehr sollte sich die Europäische Kommission auf völkerrechtlicher Ebene für eine Neuverhandlung der entsprechenden Vorgaben in der Aarhus-Konvention einsetzen. Um die sich zunehmend verlängernden Genehmigungs- und Gerichtsverfahren zu verkürzen, sollte insbesondere eine Präklusionsregelung in die Aarhus-Konvention und entsprechendes EU-Recht aufgenommen werden, so dass verspätet eingebrachte Einwendungen im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden müssen.

Die Finanzierung der Transformation: Herausforderung für Haushalts-, Investitions- und Beihilfenpolitik Die Finanzierung von privaten und öffentlichen Investitionen in den Klima- und Umweltschutz erfordert sehr hohe zusätzliche Investitionen von 250 bis 300 Milliarden Euro pro Jahr in der EU-27 in den unterschiedlichsten Sektoren. Dies entspricht einer Erhöhung der Investitionstätigkeit in der EU um mehr als zehn Prozent. Um solche Investitionen auszulösen, sind im öffentlichen Sektor erhebliche Verschiebungen in den nationalen Haushalten notwendig – zugunsten von notwendigen Infrastrukturinvestitionen, steuerlichen Anreizen und (wettbewerbsrechtlich genehmigten) Fördermaßnahmen für private Investitionen in bereits verfügbare Technologien, die jedoch noch nicht marktreif und kostengünstig angeboten werden können. In einigen Feldern sind zudem überhaupt erst Forschung und Entwicklung notwendig, die teilweise über öffentliche Programme kofinanziert werden können.

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Auch auf der Ebene der EU müssen viele Instrumente genutzt werden, um die entsprechenden Investitionen zu befördern. Insofern ist die vorgesehene Ausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens sowie von InvestEU an den ambitionierten Klimazielen zielführend. Dies gilt auch für die Kreditvergabetätigkeit der Europäischen Investitionsbank, wenngleich hier der Umgang mit für im Übergang notwendigen Energieträgern und Technologien, etwa bei Gas, hätte anders entschieden werden müssen. Eine erhebliche Aufstockung der hierfür zu verwenden Mittel in der Agrar-, Struktur-, Forschungs-, Infrastruktur- und Investitionsförderpolitik der EU ist in jedem Fall angezeigt. Die systematische Analyse und politische Gestaltung der anspruchsvollen Finanzierungsaufgaben, die sich in den nächsten Jahrzehnten ergeben, war bislang überfällig, wird nun jedoch durch den kürzlich vorgestellten European Sustainable Investment Plan (SEIP) abgebildet. Geplant ist hierbei eine Mobilisierung von Investitionen in Höhe von einer Billion Euro über einen Zeithorizont von zehn Jahren, die vor allem durch Beiträge aus dem EU-Budget aber auch durch nationalstaatliche und private Investitionen angestoßen werden sollen. Bei der Incentivierung von privatem Kapital wird der Taxonomie-Verordnung und hierin enthaltener Definition von „ökologisch nachhaltigen“ Investitionen eine größere Bedeutung zugemessen. Die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen müssen an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Die politische Erwartung, dass die Industrie langfristig eine Transformation hin zur Treibhausgasneutralität durchläuft, muss aktiv durch die Politik ermöglicht werden. Ein Übergang zu einer CO2-freien Grundstoffproduktion gelingt nur, wenn die internationale Wettbewerbsfähigkeit auch in der Übergangsphase jederzeit gewahrt bleibt; nur dann können geschlossene Wertschöpfungsketten als Basis einer nachhaltigen europäischen Industrie erhalten werden. Der Weg zu CO2neutralen Produktionsverfahren ist mit großen Investitionen und höheren Betriebskosten verbunden. Für die Forschung und Entwicklung, aber auch die Umsetzung in den industriellen Maßstab, ist in vielen Bereichen eine öffentliche Förderung unerlässlich. Es müssen Mechanismen geprüft werden, mit denen CO2-neutrale Produktionsverfahren trotz höherer Kosten gegenüber Ländern ohne vergleichbaren Aufwand wettbewerbsfähig betrieben werden können. Dazu gehört auch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastrukturen und Versorgung mit CO2-freiem Strom und Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen mit dem Ziel, ein Level-Playing-Field für die industrielle Produktion in Europa zu erschaffen. Dies ist industrie- und klimapolitisch erforderlich – zum einen, um die stromintensive Grundstoffproduktion wettbewerbsfähig zu halten, und zum anderen, da absehbar die gewünschte CO2-Neutralität in energieintensiven Industriebereichen mit einer zunehmenden Elektrifizierung der Prozesse einhergehen wird. Dazu bedarf es einer Anpassung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen. In der EU-Beihilfenpolitik sollte ein Schwerpunkt auf die spezielle Förderung von innovativen, effizienten und umweltfreundlichen Schlüsseltechnologien gelegt werden. Die Förderung sogenannter IPCEIs, Gemeinschaftsprojekten in Schlüsseltechnologien wie der Mikroelektronik, der Batteriezellfertigung oder der „Low Carbon Industry”, muss breiter ausgerichtet werden und schnellere Genehmigungen erhalten.

Chancen durch Digitalisierung und Innovation nutzen Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind die zwei Megatrends dieses Jahrhunderts. Obgleich vielfältige Wechselwirkungen zwischen beiden Entwicklungen bestehen, werden sie bislang weitgehend getrennt voneinander betrachtet und diskutiert. Für die deutsche Industrie sind beide Themen - Digitalisierung und Nachhaltigkeit - zukunftsentscheidend. In einem von massiven globalen Wettbewerbsdruck geprägten Umfeld gilt es, schnell neue digitale Möglichkeiten der Wertschöpfung zu erschließen (vernetzte Produktion, IIoT, Smart Services, Plattformen, KI etc.). Zugleich steigen, vor allem in

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Deutschland und in der Europäischen Union, gesellschaftliche Erwartungen und gesetzliche Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang von Unternehmen mit Daten und neuen Technologien sowie mit Umweltressourcen. Digitalisierung der Wirtschaft und Nachhaltigkeitsziele schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern können und sollten einander positiv ergänzen. Digitalisierung und Innovation bieten enorme Chancen, um Nachhaltigkeit in der EU voranzubringen und EU-seitig einen starken Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Voraussetzung dafür ist, dass politisch ein hohes Maß an Innovationsfreundlichkeit sichergestellt und zugleich verstärkte staatliche sowie private Investitionen in Forschung und Entwicklung ermöglicht werden. Die deutsche Industrie benötigt adäquate nationale, europäische und globale Rahmenbedingungen, damit sie innovative, wettbewerbsfähige und vor allem auch nachhaltige digitale Technologien entwickeln kann, die weltweit ökologischen und sozialen Fortschritt bringen. Dazu zählen insbesondere die Vollendung des Binnenmarkts – insbesondere für Dienstleistungen, Energie und Digitales sowie deutlich mehr Investitionen für Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, vernetztes Fahren oder Biotechnologie, die digitale Infrastruktur sowie transeuropäische Verkehrs- und Energienetze.

Mit Freihandelsabkommen gemeinsam Nachhaltigkeit erreichen Freihandelsabkommen der EU sind ohne ambitionierte Nachhaltigkeitskapitel politisch nicht mehr mehrheitsfähig. Der BDI ist schon allein aus diesem Grund prinzipiell für verbindliche Kapitel dieser Art. Sie sollten allerdings weiterhin dem kooperativen Ansatz folgen, maßvoll sein und die Verhandlungen nicht überfrachten. Andernfalls droht ein Scheitern der Freihandelsabkommen. In einem solchen Fall würde Europa Einfluss auf die Nachhaltigkeit des Partnerlandes verlieren, den es in der Verhandlungsphase und durch die Umsetzung eines Abkommens erhält. Die Kommission will vorschlagen, die Einhaltung des Klimaschutzübereinkommens von Paris zu einem wesentlichen Bestandteil aller künftigen umfassenden Handelsabkommen zu machen. Diese Vorgabe macht nicht nur die Ratifizierung, sondern auch die zum Teil nur schwer zu überprüfende Einhaltung des Klimaabkommens zu einem ausschlaggebenden Kriterium. Sie könnte die Aufnahme von Verhandlungen, den Verhandlungsabschluss und die Umsetzung umfassender Handelsverträge mitbestimmen, auch strategisch äußerst wichtigen Partnern wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen (z.B. mit den USA). Der BDI unterstützt verbindliche Nachhaltigkeitskapitel in Handelsabkommen, zu denen auch entsprechende Vereinbarungen zum Pariser Klimaschutzabkommen gehören können. Da aber auch Freihandelsabkommen ohne diese Komponente einen substanziellen Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit leisten können, lehnt der BDI es ab, der Einhaltung des Übereinkommens von Paris ein so dominantes Gewicht in Freihandelsabkommen zu geben. Wenn es im Interesse der EU ist, Handelsabkommen abzuschließen, darf dies nicht durch starre rote Linien verhindert werden, auch wenn diese das Klimaschutzabkommen betreffen.

Verantwortliches unternehmerisches Verhalten Für die deutsche Industrie ist die Schaffung von Transparenz über das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich ein zentrales Anliegen. Viele Unternehmen haben aktiv zur Erarbeitung nachhaltiger Berichtsformate beigetragen und kommen der Forderung zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Information schon seit langem durch die Aufstellung ausführlicher Nachhaltigkeitsberichte nach. Da die gesetzlich vorgegebene nichtfinanzielle Berichterstattung erst seit 2018 Bestandteil der Finanzberichterstattung ist, sind die Erfahrungen mit der CSR-Richtlinie und damit die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung zum jetzigen Zeitpunkt in Frage zu stellen. Dies gilt

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insbesondere für die klimabezogene Berichterstattung, da die entsprechenden Leitlinien erst diesen Sommer veröffentlicht wurden und der Umsetzungsprozess der Vorgaben noch nicht abgeschlossen ist. Grundsätzlich ist der Umsetzungsprozess als dynamisch in Abhängigkeit der Nachfrage des Kapitalmarktes anzusehen. Die CSR-Richtlinie ist eine gute Grundlage, dieser Nachfrage zu entsprechen. Daher sollten aus Sicht des BDI bei der bevorstehenden Überprüfung der CSR-Richtlinie im nächsten Jahr nicht voreilige Schlüsse gezogen und verfrüht neue, zusätzliche Berichtspflichten beschlossen werden. Die Kommission sollte zuvor eine umfassende Folgenabschätzung abwarten, die auf einer mehrjährigen Berichtserfahrung von Seiten der Unternehmen basiert (nicht nur zwei Jahre). Der BDI unterstützt eine nachhaltige Corporate Governance, aber nur ein schrittweises Vorgehen ist der richtige Weg, denn den Unternehmen muss bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit und bei der Ausgestaltung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien ausreichende Freiheit gewährt werden. Für Unternehmen sind Reputation und Transparenz sehr wertvolle Bestandteile ihrer Wettbewerbsfähigkeit, daher ist eine freiwillige Selbstverpflichtung angemessen. Zukünftige Schritte in diesem Bereich sollten daher lediglich auf Empfehlungen anstatt auf bindende Instrumente abzielen. Ein neues Regelwerk sollte nicht dazu dienen, Unternehmen zu bestrafen, die in diesem Feld bereits sehr engagiert sind.

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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 39 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund 8 Millionen Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T.: +49 30 2028-0 Ansprechpartner Dr. Heiko Willems Geschäftsführer BDI/BDA – The German Business Representation T.: + 3227921002 h.willems@bdi.eu RA Dr. Alexander Kessler Senior Manager Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit T.: + 3227921007 a.kessler@bdi.eu Jürgen Hasler Abteilungsleiter Mobilität und Logistik T.: +493020281436 j.hasler@bdi.eu Dr. Stormy-Annika Mildner Abteilungsleiterin Außenwirtschaftspolitik T.: +493020281562 s.mildner@bdi.eu Dr. Klaus Deutsch Abteilungsleiter Research, Industrie- und Wirtschaftspolitik T.: +493020281591 k.deutsch@bdi.eu

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Niels Lau Abteilungsleiter Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik T.: +493020281401 n.lau@bdi.eu Dr. Thomas Koenen Abteilungsleiter Digitalisierung und Innovation T.: +493020281415 t.koenen@bdi.eu Carsten Rolle Abteilungsleiter Energie- und Klimapolitik T.: +493020281595 c.rolle@bdi.eu Dr. Thomas Holtmann Abteilungsleiter Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit T.: +493020281550 t.holtmann@bdi.eu

Dokumenten-Nummer D 1126

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