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1. Wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Die Option zur Körperschaftsteuer ermöglicht den Übergang in ein klares und transparentes Besteuerungssystem und ist eine echte Verbesserung als Ergänzung zu der bisherigen Möglichkeit einer Thesaurierungsbesteuerung. Dabei wird es gerade für bestehende Personenhandelsgesellschaften ermöglicht, die Eigenkapitalbasis auszubauen und sich resilienter und nachhaltiger aufzustellen. Gleichzeitig können die gesellschaftsrechtlichen Vorteile der Personenhandelsgesellschaft genutzt werden, ohne auf die Vorzüge der Körperschaftsbesteuerung zu verzichten. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung steuerliche Gleichstellung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften. Die vielfältigen Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich der Sondervergütungen und des Sonderbetriebsvermögens entfallen und es erfolgt eine klare Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften

Dies wird dem Bedürfnis mittlerer und großer Familiengesellschaften gerecht, die im internationalen Steuerwettbewerb stehen. Das im Vergleich günstige Steuersatzniveau der Kapitalgesellschaften kann für den Fall der Nichtentnahme der Gewinne erreicht werden. Damit können diese Gesellschaften auch von möglichen Absenkungen des Körperschaftsteuersatzes in naher Zukunft profitieren. Das Optionsmodell stellt damit eine wichtige Maßnahme dar, um im internationalen Vergleich ein konkurrenzfähiges Besteuerungsniveau zu erreichen und bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich im internationalen Rechtsverkehr flexibler aufstellen und ihre Strukturen den individuellen Anforderungen anpassen zu können. Darüber hinaus stellt es für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine Stärkung im internationalen Steuerwettbewerb dar.

Daneben ist die Abkommensberechtigung der optierenden Gesellschaft ein wesentlicher Vorteil bei international agierenden Unternehmensgruppen. Auch bleiben die erbschaftsteuerlichen Vorzüge der Personengesellschaft erhalten, was bei Familien-Personengesellschaften mit oft einer Vielzahl an Gesellschaftern mit teilweise nur geringen Beteiligungsquoten wichtig sein kann. Die Wegzugsbesteuerungsproblematik nach § 6 AStG für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen unter Einschluss der optierenden Personenhandelsgesellschaft dürfte bei großen Familienpersonengesellschaften allerdings vielfach eine Option auf oberster Beteiligungsebene nicht sinnvoll erscheinen lassen, so dass die Option auf einer unteren operativen Ebene erfolgen könnte.

Gerade für große und mittelgroße Personengesellschaften bietet die Option zur Körperschaftsteuer eine attraktive Möglichkeit, ein günstiges Besteuerungsniveau zu erreichen und damit die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten signifikant zu steigern. In diesen Konstellationen kann vorhandenes Sonderbetriebsvermögen eine Eintrittshürde darstellen. Auch muss die im System der Kapitalgesellschaftsbesteuerung angelegte klare Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftersphäre in der Praxis zwingend „gelebt“ werden, damit Risiken durch verdeckte Gewinnausschüttungen („verdeckte Gewinnentnahmen“) nicht unvertretbar groß werden.

Thomas Dierichs

Vorsitzender des AK Steuerfragen der Personenunternehmen; Leiter Zentrale Steuerabteilung Diehl Stiftung & Co. KG

„Das Optionsmodell ist zu begrüßen, ist aber eher eine Möglichkeit für große Unternehmen und nicht passend für alle Konstellationen. Damit reinvestierte Gewinne auch im Mittelstand rechtsformneutral besteuert werden, müssen Optionsmodell und die bestehende Thesaurierungsbegünstigung zwingend aufeinander abgestimmt sein. Dies bedingt, dass neben der Einführung des Optionsmodells der § 34a EStG angepasst werden muss.“

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