Digitaler Euro

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Digitaler Euro

Industriebedarfe bei Etablierung nicht vernachlässigen

Eine digitale Währung für Europa

Digitale Währungen sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Innovationshorizonts von Zahlungsdienstleistungen. Dies haben auch die wichtigsten Zentralbanken der Welt verstanden und arbeiten seitdem an einer digitalen Version ihres Zentralbankgeldes. Im Oktober 2021 hat auch die Europäische Zentralbank damit begonnen, sich intensiv mit der Frage bezüglich einer Etablierung eines digitalen Euros zu befassen. Im Oktober 2023 soll die Entscheidung über eine mögliche Umsetzung dieses Vorhabens verkündet werden. Bis dahin werden mittels umfangreicher Analysen mögliche Auswirkungen in vielerlei Disziplinen untersucht

Ausgestaltungsmöglichkeiten vollumfänglich für maximales Innovationspotenzial nutzen

Ein digitaler Euro wäre nicht nur für Privatpersonen als weitere Bezahlart neben Scheinen und Münzen ein Fortschritt, sondern auch für Unternehmen der deutschen Industrie. Die digitale Variante des europäischen Zentralbankgeldes oder gewisse regulierte privatwirtschaftliche Alternativen könnten als Katalysator für die Digitalisierungsvorhaben betreffender Unternehmen dienen. Hiermit würden Effizienzen im Zahlungsverkehr und in kaufmännischen Prozessen gehoben und neues Innovationspotenzial geschaffen Sind privatwirtschaftliche Alternativen wie tokensiertes Giralgeld vonnöten, sollten diese einheitlichen Standards unterliegen

Für die optimale Nutzung aller Möglichkeiten ist die funktionale Ausgestaltung von großer Bedeutung Wir unterstützen den Ansatz, für eine größtmögliche Akzeptanz den Bedenken in der Bevölkerung einen großen Stellenwert einzuräumen. Vertrauen und Verlässlichkeit sind zentrale Elemente des Erfolgs einer digitalen Währung. Es ist aber auch wichtig, den unternehmerischen Bedürfnissen ausreichend Beachtung zu schenken Nur so lässt sich das volle Innovationspotenzial entfalten. Im Vordergrund stehen hier die Funktion der Programmierbarkeit von Zahlungen, die Gestaltung der Governance, die Art der Berücksichtigung des Datenschutzes sowie einige Fragen der praktischen Ausgestaltung wie die der Verfügbarkeit oder Stückelung. Zugleich fordern wir bei den aktuell laufenden Analysen auch auf Aspekte des internationalen Wettbewerbs und der hiermit verbundenen zeitlichen Komponente zu achten Für eine optimale Erprobung von Anwendungsfällen halten wir die Errichtung von Reallaboren beziehungsweise Testfeldern für notwendig

POSITION | WIRTSCHAFTSPOLITIK | ZAHLUNGSVERKEHR
28. September 2022

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Einordnung 3

Digitale Währungslösung zeitnah für Verbraucher und Unternehmen gemeinsam schaffen ............... 3

Digitale Währung als wesentlicher Bestandteil digitaler Ökosysteme 4

Wettbewerbsfähigkeit der EU auch abhängig vom digitalen Fortschritt ihres Zahlungssystems 4

Bedeutung und Vertrauenswürdigkeit des Euros im internationalen Handel nicht verspielen ............. 5

Aspekte der Finanzstabilität und des Klimawandels ebenso von Bedeutung 5

Programmierbarkeit ............................................................................................................................6

Governance und Datenschutz 6

Praktische Ausgestaltungsmerkmale 7

Impressum 9

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Allgemeine Einordnung

Digitale Währungen sind seit einigen Jahren fester Bestandteil der Diskussionen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Getrieben von Kryptowährungen wie dem Bitcoin, schalteten sich nach und nach immer mehr Zentralbanken mit dem Wunsch der Digitalisierung ihrer Landeswährungen ein. Unter den größeren Zentralbanken wird die Entwicklung durch die kanadische und die chinesische Zentralbank angeführt, die bereits in den Jahren 2016 (Kanada, Jasper) und 2017 (China, E Yuan) die Entwicklung einer digitalen Version ihres Zentralbankgeldes (Central Bank Digital Currency, CBDC) bekanntgaben 1 Unter Zentralbankgeld versteht man alle Zentralbankeinlagen von Geschäftsbanken sowie Bargeld in Form von Scheinen und Münzen. Mit der digitalen Form des Zentralbankgeldes soll es zukünftig ermöglicht werden, dass diese Zahlungen in elektronischer Form durchführbar sind. Durch die digitale Eigenschaft können dann je nach Ausgestaltungsform der digitalen Währung Zahlungsvorgänge wesentlich tiefer in den Ablauf von Geschäftsvorgängen in individualisierter Weise integriert werden. Hierbei entstehen innovative Möglichkeiten, die deutlich über die Funktionalitäten des heutigen elektronischen Zahlungsverkehrs, wie beispielsweise der regelmäßigen Überweisung per Dauerauftrag, hinausgehen.

Im Juni 2021 verkündete die Europäische Zentralbank (EZB), dass auch sie sich im Rahmen eines fünfjährigen Projekts intensiv mit der Errichtung einer digitalen Version des Euros befassen will.2 Seit Oktober 2021 werden in einer zweijährigen ersten Phase verschiedene Aspekte beleuchtet. Hierzu gehören mögliche Auswirkungen des digitalen Euros auf den Finanzmarkt, die allgemeine Wirtschaft und die Wirkungsweise des Eurosystems bspw. bei der Festlegung und Umsetzung der Geldpolitik. Ebenso untersucht werden verschiedene rechtliche Aspekte wie die Gestaltung der Rechtsgrundlage für die Etablierung eines digitalen Euros oder das Auftreten von und der Umgang mit möglichen rechtlichen Folgen verschiedener Ausgestaltungsmerkmale. Schlussendlich befasst sich die EZB mit den Möglichkeiten der funktionalen Ausgestaltung und den technischen und organisatorischen Ansätzen für Dienstleistungen Hierbei wird eine möglichst große Breite an Anwendungsmöglichkeiten auf ihre Vor und Nachteile analysiert.3 Am Ende der ersten Phase soll auf Basis der Analyseergebnisse ein Beschluss gefasst werden, ob ein digitaler Euro eingeführt werden soll oder nicht

Digitale Währungslösung zeitnah für Verbraucher und Unternehmen gemeinsam schaffen

Die Prüfung der Einführung eines digitalen Euros kommt zwar spät, ist aber zielführend Aufgrund des hohen Komplexitätsgrads ist es wichtig und richtig, dass alle elementaren Aspekte mit allen Beteiligten ausreichend untersucht und diskutiert werden. Dabei sollte der Fortschritt der Zentralbanken anderer wichtiger Wirtschaftsräume und die Geschwindigkeit der Marktentwicklung, inklusive der sich hieraus ableitenden Markterwartungen und forderungen, mitberücksichtigt werden Aufgrund des teilweisen großen Vorsprungs anderer Zentralbanken droht Europa hier den Anschluss zu verlieren Dies gilt insbesondere für die Nutzung durch Unternehmen (beispielsweise im Lieferkettenmanagement) Sowohl politische Entscheider als auch die hierfür verantwortlichen Währungshüter sollten berücksichtigen, dass Entscheidungen hinsichtlich dieser für die Industrie relevanten Ausgestaltungsmerkmale zügig getroffen werden sollten. Zu groß ist die Gefahr, dass durch zu langes Abwarten Wettbewerbsnachteile entstünden, die nur schwer aufzuholen wären

1 CBDC Tracker (2022) Today's Central Bank Digital Currencies Status Juli.

2 Europäische Zentralbank (2021) Eurosystem Launches Digital Euro Project. Juli.

3 Europäische Zentralbank (2022) Report on a Digital Euro. Oktober

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Für die technische Ausgestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten, deren Präferenzen von Anwendergruppe zu Anwendergruppe unterschiedlich sein dürften So mag für Privatpersonen eine größtmögliche Anonymität bei Zahlvorgängen, ähnlich wie bei einem Bargeldkauf, bedeutender sein als beispielsweise die Fähigkeit der Programmierbarkeit. Viele dieser verschiedenen Ausgestaltungsformen werden im Rahmen des EZB Projekts analysiert. Hierunter fallen auch Überlegungen, die Anwendung des digitalen Euros auf gewisse Nutzergruppen zu begrenzen (Finanzinstitute, etc.).

Parallel zum EZB Projekt werden in Fachkreisen auch privatwirtschaftliche Vorschläge diskutiert Diese könnten zum Einsatz kommen, sollte der digitale Euro nicht mit den für Unternehmen wichtigen Funktionalitäten ausgestattet oder gemessen am Bedarf der Marktteilnehmer zu spät eingeführt werden. Unter diesen Vorschlägen befindet sich das tokensierte Giralgeld, das im Grunde Zahlungseinheiten des üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Banken entspricht, jedoch auf Basis der Distributed Ledger Technologien (DLT) beruht Ein Token entspricht in diesem Zusammenhang einem digitalen Vermögenswert, der von Geschäftsbanken auf Basis von Giralgeld in der Blockchain erschaffen wird Ebenso erwähnenswert sind sogenannte Brückenlösungen (Trigger Lösungen), die die weitere Nutzung bereits bestehender Zahlungssysteme ermöglichen würden

Hinsichtlich der finalen Form des digitalen Euros wäre wichtig, dass dieser den Ansprüchen der Verbraucher und der Unternehmen gleichermaßen entspricht Für den Fall, dass Unternehmensbedarfe kein ausreichendes Gehör finden, müssten privatwirtschaftliche Lösungen die Anwendungslücken übergangsweise schließen Hierbei wäre von großer Bedeutung, keine Fragmentierung entstehen zu lassen. So muss das von Geschäftsbanken geschaffene tokenisierte Giralgeld in der gesamten Finanzindustrie gleichermaßen anwendbar sein und nicht nur bei ausgewählten Banken

Digitale Währung als wesentlicher Bestandteil digitaler Ökosysteme

Für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und Europas ist die Innovationsfähigkeit dieser Wirtschaftsräume von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere im globalen Wettbewerb mit den USA und China. Hierfür benötigt es einen öffentlichen Innovationsrahmen, der zu den dynamischen Entwicklungen des Marktes passt. Eine dieser dynamischen Entwicklungen ist die Industrie 4.0, eine sich immer stärker über ihre komplexen Wertschöpfungsketten digital vernetzte industrielle Produktion. Der Ausbau digitaler Ökosysteme schafft dabei neue Geschäftsmodelle und Innovationen. Das digitale Zahlungsmittel ist die Währung dieser Ökosysteme Die Etablierung eines digitalen Euros halten wir daher für unabdingbar

Sollten rechtliche Hindernisse einer Erprobung des digitalen Euros im Wege stehen, schlagen wir für den Umsetzungsweg die zeitnahe Errichtung von Testfeldern oder Reallaboren vor. Diese bieten den Unternehmen die Chance, neue, rechtlich noch nicht zugelassene beziehungsweise noch in der Testphase befindliche Technologien und Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen interdisziplinär zu erproben. Besonders für die Entwicklung einer digitalen Währung wäre solch eine Testumgebung optimal. Zudem würde sie dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnen, Gesetze auf Basis der Testergebnisse an eine neue Technologie und gesellschaftliche Realität anzupassen Wettbewerbsfähigkeit der EU auch abhängig vom digitalen Fortschritt ihres Zahlungssystems

Die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft birgt enormes Potenzial. Hierunter fallen signifikante Effizienzsteigerungen in der Gestaltung und im Ablauf von kaufmännischen Bestell , Auftrags und Abwicklungsprozessen Zudem ist zu erwarten, dass mit der Einführung eines digitalen und programmierbaren Euros die Transaktionskosten im währungsrauminternen und -übergreifenden Zahlungsverkehr weiter sinken und positive Effekte auf die Geschwindigkeit in der wechselseitigen Wertstellung

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erzielt würden. Beides würde eine möglichst breite Anwendung forcieren, was wiederum zu einer hohen Akzeptanz eines digitalen Euros im globalen Handel führen könnte

Darüber hinaus trägt die Einführung eines digitalen Euros das Potenzial, die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft deutlich zu beschleunigen. Diese Katalysator Funktion ist im Hinblick auf den digitalen Fortschritt anderer Währungsräume dringend erforderlich und dürfte sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU), als auch große Konzerne bei ihren Vorhaben unterstützen.

Bedeutung und Vertrauenswürdigkeit des Euros im internationalen Handel nicht verspielen

Die Einführung des Euros führte neben dem Wegfall von Wechselkursschwankungen und hiermit verbunden Einsparungen von Transaktions und Währungskursabsicherungskosten innerhalb der Eurozone auch zu Vorteilen im internationalen Handel. Im weltweiten Austausch von Waren und Dienstleistungen profitieren deutsche und europäische Unternehmen sehr von der starken und weltweit akzeptierten europäischen Gemeinschaftswährung. Diese Stärke und das hiermit verbundene Vertrauen sollte erhalten beziehungsweise ausgebaut werden, indem der Euro mit den internationalen technologischen Entwicklungen Schritt hält. Die rasche Etablierung eines digitalen Euros mit attraktiven Leistungsmerkmalen ist dabei die logische Konsequenz

Im Angesicht global zunehmender Unsicherheiten sollten die vorbereitenden Analysen auch die Erzeugung eines zusätzlichen Maßes an Verlässlichkeit im internationalen Zahlungsverkehr berücksichtigen. Der Euro als eine bedeutende Leitwährung sollte in seiner digitalen Form die technischen Voraussetzungen mitbringen, die zur sicheren Dokumentation und Abwicklung von Zahlungsvorgängen im internationalen Handel erforderlich sind Die nachträglich nicht mehr veränderbare Dokumentation der Zahlungen von Geschäftsvorfällen als Teil des Lieferkettenmanagements unter Wahrung der üblichen Standards der geschäftlichen Vertraulichkeit wird mit zunehmendem Digitalisierungsgrad immer wichtiger.

Aspekte der Finanzstabilität und des Klimawandels ebenso von Bedeutung

Bei der Analyse zur Ausgestaltung des digitalen Euros muss die Wahrung der Finanzstabilität eine zentrale Rolle einnehmen. Die Einführung des digitalen Zentralbankgeldes darf die Stabilität der Finanzmärkte nicht negativ beeinflussen. Insbesondere muss dem Risiko entgegengewirkt werden, dass der digitale Euro als Ergänzung zum Bargeld die klassischen Kundeneinlagen bei Geschäftsbanken ersetzt. Dies könnte besonders Finanzinstitute in Mitgliedsländern unter Druck setzen, die sich mit schweren wirtschaftlichen Krisen konfrontiert sehen, einhergehend mit Vertrauensverlusten der Bevölkerung in das Bankensystem. Unkontrollierte Abflüsse von Kundeneinlagen würden sich durch den dadurch entstehenden Stabilitätsverlust betreffender Institute negativ auf die Kreditverfügbarkeit und die Finanzierungskosten auswirken Die Hauptfunktion des digitalen Euros muss in erster Linie ein Zahlungsmittel sein. Anreizfunktionen zum Sparen oder Investieren sollte der digitale Euro nicht erhalten

Eine weiterhin wichtige Überlegung muss die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sein. Im Zuge des European Green Deal plant die Europäische Union bis 2050 ihre Klimaneutralität Hierbei muss auch das Finanzsystem seinen Beitrag leisten. Dem folgend sollte auch der digitale Euro in einer Form etabliert werden, die die Erreichung der europäischen Klimaziele nicht behindert Eine energieeffiziente Emission und Verwaltung sollten daher ebenso zu Ausgestaltungsmerkmalen werden

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Programmierbarkeit

Aktuell beschäftigen sich viele Unternehmen mit der datengestützten Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle. Hierbei spielen sowohl technologisch unterstützte Verträge (Smart Contracts) als auch eindeutig identifizierbare Datenquellen (Sensoren) eine große Rolle. Um das volle Potenzial dieser Weiterentwicklungsmöglichkeiten nutzen zu können, werden funktionalisierbare, an Bedingungen knüpfbare Zahlungsprozesse benötigt Automatisierte oder auch programmierbar genannte Zahlungen4 werden heute zum Beispiel in Form von Daueraufträgen bereits genutzt. Jedoch lassen sich aufgrund technologischer Beschränkungen bislang nur sehr einfache Sachverhalte abbilden. Für die Anwendung komplexerer Vorgänge und um das gesamte Potenzial einer digitalen Währung nutzbar zu machen, muss die Programmierfähigkeit des gesamten Zahlungsprozesses (Zahlungsauslösungssystem und infrastruktur) beispielsweisespw. durch den Einsatz von DLT erweitert werden. Damit entstünde eine flexiblere Automatisierung von Zahlungsvorgängen beziehungsweise eine individualisierte Ausgestaltung von Zahlungsmodalitäten, inklusive Zahlungsabwicklungsstandards Aspekte wie Verlässlichkeit, Finalität sowie vollständige Nachvollziehbarkeit durch Dokumentation würden über die unmittelbare Koppelung von digitaler Zahlung und Geschäftsvorfall sichergestellt. Darüber hinaus könnten durch die hierbei neu geschaffenen Standards die Qualität und Zuverlässigkeit in Geschäfts und Bezahlvorgängen erheblich verbessert und durch den höheren Automatisierungsgrad Effizienzvorteile in den Abläufen bei den Anwendern generiert werden

Aktuell befinden wir uns bezüglich vorstellbarerer Anwendungsfälle noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Jedoch zeigen die folgenden Beispiele bereits das große Potenzial, dass die erweiterte Programmierbarkeit von Zahlungsvorgängen birgt. Es ist daher unser zentrales Anliegen, den digitalen Euro so auszugestalten, dass er diese wichtige Funktionalität unterstützt.

Konditionen und leistungsabhängige automatisierte (Mikro)zahlungen zwischen Maschinen (Machine to Machine, M2M) oder physischen Objekten (Internet of Things, IoT), bidirektionale Verrechnung von Forderungen zwischen Geschäftspartnern, integrierte automatische Zahlungen in autonomen Lieferketten (Autonomous Supply Chains) und die direkte Erfüllung einer Leistung mit der dazugehörigen Zahlung zwischen Geschäftspartnern (Delivery vs Payment, DvP).

Governance und Datenschutz

Digitales Zentralbankgeld sowie digitales Geschäftsbankengeld ermöglichen einen hochautomatisierten Zahlungsverkehr nicht nur zwischen Privatpersonen, sondern auch zwischen Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen Sektors Aus Gründen der Vertrauensbildung, Akzeptanz und Rechtsbeständigkeit sollte eine digitale Währung daher immer von einer regulierten Einheit ausgegeben werden

Hinweis: programmierbare Zahlungen (Ausführung nach Erfüllung vordefinierter Kriterien) sind grundsätzlich von programmierbarem Geld (Geldeinheiten basierend auf DLT, Tokenisierung) zu unterscheiden. In diesem Positionspapier steht die Begrifflichkeit programmierbarer Euro für programmierbare Zahlungen.

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Zugleich bedarf der Zahlungsverkehr zur Sicherung und Nachvollziehbarkeit von Transaktionen einer einheitlichen beziehungsweise interoperablen Infrastruktur. Identitätsnachweise spielen hierbei eine große Rolle. Neben natürlichen Identitäten von Privatpersonen, sollte betreffende Infrastruktur auch die Bereitstellung von Identitäten für juristischen Personen, Maschinen oder sonstiger Entitäten ermöglichen Dabei ist wichtig, dass sich die Identitäten möglichst nahtlos in bestehende Zahlungssysteme integrieren lassen. Während für Privatpersonen ein Maximum an Privatsphäre erforderlich scheint, weichen die Anforderungen im kommerziellen Bereich hiervon ab. Trotz unterschiedlicher Anforderungen ist eine Interoperabilität beider Bereiche vonnöten

Im Bereich juristischer Personen ist vordergründig die rechtssichere Dokumentation einer Transaktion sowie der beteiligten Parteien und somit der Nachweis einer getätigten Zahlung relevant. Gleichzeitig sind die entstehenden Daten über die Gesamtheit aller Transaktionen sowie die entstehenden Metadaten höchst sensible Informationen, da sie ein umfassendes Bild über Geschäftsaktivitäten beziehungsweise beziehungen ermöglichen. Um einen Datenmissbrauch technisch ausschließen zu können, muss daher sichergestellt werden, dass die ausgebende regulierte Einheit oder zwischen geschaltete Stellen keine umfassende Speicherung von Informationen zu Transaktionen und Identitäten durchführen Die aus rechtlichen Gründen zu erfassenden Daten gilt es ausreichend zu schützen

Die Nutzung des digitalen Euros sollte auch durch staatlich bereitgestellte, digitale Identitäten möglich sein. Eine Beschränkung auf ausschließlich kommerzielle Anbieter stellt eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten dar. Zugleich entsteht eine Abhängigkeit zu einer dritten, kommerziellen Instanz. Eine öffentlich bereitgestellte Identitätsinfrastruktur sollte ermöglichen, dass juristische Personen, die eine digitale Root Identität erhalten haben, auf deren Grundlage eigenständig Sub Identitäten für Maschinen beziehungsweise andere Entitäten der eigenen Körperschaft ausstellen zu können Diese ermöglichen Transaktionen, die steuerlich oder bankenrechtlich nicht relevant sind, die eigenständige Teilnahme im Zahlungsverkehr. Entsprechende Sub Identitäten sind jederzeit auf die ausstellende Root Identität zurückführbar, so dass eine rechtssichere Zuordnung gewährleistet wäre.

Praktische Ausgestaltungsmerkmale

Die Etablierung einer digitalen Variante des Euros enthält auch eine Fülle an operativen Umsetzungsfragen So muss der digitale Euro eine Standardlösung beinhalten, die mit anderen Zahlungssystemen (Fremdwährung oder Krypto Assets) uneingeschränkt interoperabel ist. Zudem ist zu gewährleisten, dass bei Zahlungen außerhalb der EU diese unter Nutzung der zukünftigen europäischen programmierbaren und digitalen Zahlungsinfrastruktur einfach und bequem abgewickelt werden können. Der Grad der Interoperabilität wird eine direkte Auswirkung auf die Durchsetzungsfähigkeit und Attraktivität des digitalen Euros im internationalen Einsatz haben. Darüber hinaus müssen der digitale Euro und die technischen Systeme, auf die er sich stützt, sich leicht in bestehende Zahlungsnetzwerke und prozesse integrieren lassen, unabhängig sowohl vom konkreten Zahlungssystem und der Geldform, in die gewechselt werden soll (Bargeld, Sichteinlagen, etc.) als auch von der Art des Geschäftspartners (Privatpersonen, Unternehmen, automatisierte Systeme) Hinsichtlich der Stückelung und Verfügbarkeit ist ein hohes Maß an Flexibilität gefragt. So sollte sich die Stückelung zwar grundsätzlich an jener des SEPA Zahlungssystems orientieren, zugleich aber die Möglichkeit bieten, bei Bedarf eine Skalierbarkeit nach oben und unten durchführen zu können Die Nutzung von Sub Cent Beträgen beurteilen wir bereits heute als wichtige Funktionalität. Ebenso wichtig ist aus unternehmerischer Sicht mit sehr hohen Beträgen arbeiten zu können (beispielsweise im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierungen sowie käufen), da sie im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen häufig vorkommen. Ähnlich hohe Ansprüche sind an die Verfügbarkeit zu stellen.

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Das Bezahlen mit dem digitalen Euro sollte grundsätzlich zu jeder Zeit und überall möglich sein. Sollte sich der Zahler und/ oder der Zahlungsempfänger außerhalb des Datennetzes befinden, muss zumindest in einem beschränkten Umfang gewährleistet sein, dass der digitale Euro über eine lokale, sichere Infrastruktur eingesetzt werden kann (Offline Funktion) Zudem sollte es auch Personen und Unternehmen außerhalb der EU möglich sein, den digitalen Euro nutzen zu können.

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Impressum

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu

T: +49 30 2028 0

Lobbyregisternummer: R000534

Autoren

Sven Schönborn

Senior Representative Research, Industrie und Wirtschaftspolitik

T: +32 2 7922 1011 s.schoenborn@bdi.eu

Christian Rudelt

Senior Manager Digitalisierung und Innovation

T: +49 30 2028 1572 c.rudelt@bdi.eu

BDI Dokumentennummer: D1620

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