Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments

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Stellungnahme

Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen CountEmissions EU

Langtitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett) Referentenentwurf/ Regierungsentwurf Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Stand: 15.11.2023


CountEmissions EU

Hintergrund Die Europäische Kommission plant mit der Verordnung CountEmissions EU eine einheitliche Methodik zur Berechnung von Treibhausgasemissionen im Güter- und den Personenverkehr zu implementieren. Dies soll Transparenz für Verkehrsdienstleister und ihre Kunden schaffen sowie Anreize zur Verringerung von Emissionen generieren. Die in CountEmissions EU festgesetzten Standards gelten zukünftig für alle Organisationen innerhalb der EU, die ihre verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen berichten. Kurzbewertung Der BDI begrüßt die Bestrebungen der Europäischen Kommission für eine transparente und harmonisierte Berechnung von verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen. Damit der Ansatz der Kommission wirksame Anreize für Klimaschutz im Personen- und Güterverkehr setzt und Emissionen in Logistikketten effektiv abbildet, ist verkehrsträgerübergreifend eine technologieoffene Ausgestaltung erforderlich. Diese Anforderung erfüllt der Well-toWheel-Ansatz der Kommission. Der Regulationsvorschlag sollte zudem die Internationalität von Logistikketten abbilden und perspektivisch darauf abzielen, eine global harmonisierte Berichterstattung zu verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu befördern. Da die EU bereits eine Vielzahl an verkehrsträgerübergreifenden und -spezifischen Regulationen für den Klimaund Umweltschutz im Verkehr entwickelt hat, darf CountEmissions EU nicht als Vehikel für eine weitere Bepreisung oder gar das Verbot von Transportdienstleistungen genutzt werden. Eine harmonisierte Ausgestaltung und Umsetzung von CountEmissions EU mit bereits bestehenden Anforderungen zur Berichterstattung von Treibhausgasemissionen ist dringend notwendig, um aus Doppelstrukturen resultierende Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwände zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund unterstützt der BDI ausdrücklich, dass die Kommission ihren Gesetzgebungsvorschlag auf die international bereits verbreitete Norm ISO 14083:2023 aufsetzt. Dies trägt der Internationalität von Logistikketten Rechnung, unterstützt Unternehmen bei der Implementierung und senkt Kosten. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollten aus Sicht des BDI die folgenden Prioritäten gesetzt werden:

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Freiwilligkeit der Emissionsberichterstattung sicherstellen Die Berichterstattung zu den Treibhausgasemissionen von Transportdienstleistungen sollte auf freiwilliger Basis aber nach bindenden Kriterien erfolgen. Dies sieht der Vorschlag der Kommission richtigerweise vor. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Markt der Verkehrsdienstleister kennzeichnen, bedeutet die Berechnung und Berichterstattung von Emissionen einen erheblichen Aufwand. Um eine möglichst hohe Marktdurchdringung zu erreichen, sollte daher nicht allein auf einen wachsenden Marktdruck, sondern auch auf eine praxisnahe Ausgestaltung der Anforderungen an die Berechnung und Berichterstattung von Emissionen geachtet werden. Dies gewährleistet Verhältnismäßigkeit und Vergleichbarkeit. Außerdem sollte die Kommission Anreizsysteme und Leitlinien für KMU entwickeln, um eine breite Anwendung des Ansatzes im Markt zu erleichtern. Fokus auf Treibhausgasemissionen und technologieoffenen Ansatz beibehalten Der Gesetzgebungsvorschlag zieht die Norm ISO 14083:2023 als Referenzmethode heran. Deren Well-to-Wheel-Ansatz muss unbedingt erhalten bleiben, um einen technologieoffenen und somit fairen Vergleich aller Verkehrsund Antriebsmodi zu ermöglichen. Um den Klimaschutz im Verkehr zu befördern und zu einer raschen Marktdurchdringung der Standards von CountEmissions EU beizutragen, ist der festgesetzte Fokus auf Treibhausgasemissionen folgerichtig. Eine Einbeziehung von Luftschadstoffen und Lärmemissionen würde die Verordnung überfrachten und das Ziel einer möglichst breitenwirksamen Anwendung konterkarieren. Bestehende Standards nutzen, transparent machen und punktuell weiterentwickeln Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Kommission ihren Gesetzgebungsvorschlag auf die international bereits verbreitete ISO 14083:2023 aufsetzt. Ebenso begrüßt der BDI die Akzeptanz von Primär- und Sekundärdaten im Verordnungsvorschlag, insbesondere von Standardwerten von Drittanbietern wie Unterauftragnehmern. Dies trägt der Komplexität und Internationalität von Logistikketten Rechnung, unterstützt Unternehmen bei der Implementierung und senkt Kosten. Zwingende Voraussetzung für eine effektive und breitenwirksame Anwendung der Norm ist jedoch, dass die ISO 14083:2023 der Öffentlichkeit

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kostenfrei und leicht zugänglich zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls droht die Verordnung durch mangelnde Transparenz Akzeptanz zu verspielen, insbesondere bei der interessierten Öffentlichkeit und KMU. Dennoch sollten die Vorgaben punktuell weiterentwickelt und konkretisiert werden, um Anreize für klimafreundliches Handeln zu setzen sowie eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Vorgaben zu gewährleisten: -

Die Verordnung sollte den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen, Wasserstoff und nachhaltigen Kraftstoffen belohnen, indem sie eine Anrechnung und Berichterstattung der entsprechenden Treibhausgasminderungen ermöglicht.

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Der Erhebung und Nutzung von Primärdaten sollte nach Möglichkeit und Verfügbarkeit Vorrang eingeräumt werden, um die Genauigkeit der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen zu erhöhen. Bei der Berechnung von strombedingten Treibhausgasemissionen sollte vorrangig der market-based approach zur Anwendung kommen. Der marktbasierte Ansatz ermittelt Emissionen anhand des tatsächlich eingesetzten Anteils erneuerbarer Energien und nicht des nationalen Strommix.

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Bei der Definition der Treibhausgasminderungen von Klimaschutzinstrumenten und Entwicklung von Kennzeichnungssystemen sollte auf die Maßgaben in der Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III), der ReFuelEU Aviation und der FuelEU Maritime zurückgegriffen werden.

Kohärenz mit bestehendem EU-Recht sicherstellen Eine harmonisierte Ausgestaltung und Umsetzung von CountEmissions EU mit bereits bestehenden und kommenden Anforderungen an die Berichterstattung von Treibhausgasemissionen, die Inverkehrbringung nachhaltiger Kraftstoffe, die Umweltberichterstattung und weiteren EU-Rechtsvorschriften ist dringend erforderlich, um Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwände aufgrund von Doppelstrukturen zu vermeiden. In dieser Hinsicht begrüßen wir ausdrücklich die Akzeptanz von Sekundärdaten. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) unterstützt der BDI die Möglichkeit einer Verwendung der über CountEmissions EU ermittelten, verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen

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für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Möglichkeit sollte auf freiwilliger Basis erhalten bleiben. Das im Begründungsteil dargestellte Ziel der Europäischen Kommission, eine harmonisierte Entwicklung der Vorgaben von CountEmisisons EU mit dem in der EU-Verordnung ReFuelEU Aviation avisierten Kennzeichnungssystems sicherzustellen, begrüßen wir. Darüber hinaus sollte auch eine Harmonisierung mit dem aktuell ebenfalls in Entwicklung befindlichen Umweltzeichenprogramm der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA EcoLabel) angestrebt werden, um Synergiegewinne für Verkehrsdienstleister, Kunden und Behörden zu erzielen. Die in Erarbeitung befindliche Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive) darf ebenfalls nicht zu Doppelstrukturen führen. Anforderungen zur Berichterstattung und Berechnung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen sollten allein durch CountEmissions EU formuliert werden und europaweit einheitlich gelten. Roadmap für global harmonisierte Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen entwickeln Deutschland und Europa sind als führende Industriestandorte auf eine effiziente und nahtlose Verknüpfung mit anderen Weltregionen angewiesen. Die Europäische Union sollte daher eine Roadmap für die Harmonisierung der Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene anstreben, um die Transparenz in internationalen Logistikketten zu steigern. Hierbei darf die EU jedoch keinesfalls europäische Sonderwege befördern, die in einer Benachteiligung europäischer Unternehmen resultieren könnten. Vielmehr sollte die EU mit internationalen Organisationen wie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Dieses Ziel sollte so in der CountEmissions EU verankert werden.

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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene. Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Lobbyregisternummer: R000534

Ansprechpartner Janek Bruno Werner Senior Manager / Referent Mobilität und Logistik Telefon: +32 27921009 j.werner@bdi.eu Marco Kutscher Senior Manager / Referent Mobilität und Logistik T: +49 30 20281751 m.kutscher@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D 1853

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