Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
Bewertung der Verordnung
25. Juli 2024
Hintergrund
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung ist der regulatorische Rahmen für die Normungspolitik der EU. Sie bildet vor allem den Rechtsrahmen für die Beziehung zwischen der Europäischen Kommission und den europäischen Normungsorganisationen und legt die Kriterien und Bedingungen für das Funktionieren des Europäischen Normungssystems fest. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit für die Kommission, die Ausarbeitung von harmonisierten europäischen Normen (hEN) zur Untersetzung von Rechtsvorschriften der EU in Auftrag zu geben.
Mit der Normungsstrategie 2022 wurde die Neubewertung der Verordnung bereits angekündigt Mehr als zehn Jahre nach Beginn ihrer Anwendung soll nun überprüft werden, ob die Verordnung den aktuellen Gegebenheiten und den Herausforderungen der Globalisierung noch entspricht und in dem sich kontinuierlich verändernden Normungsumfeld noch zweckmäßig ist. Anhand der Ergebnisse der Evaluierung wird die Europäische Kommission über eine mögliche Überarbeitung der Verordnung entscheiden.
Bewertung der Verordnung
Der BDI begrüßt die Initiative, die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung auf Aktualität und einen möglichen Bedarf der Überarbeitung zu prüfen sowie Daten zu Wirksamkeit, Effizienz und Mehrwert der Verordnung zu erheben
Normung und Standardisierung leisten einen unersetzlichen Beitrag für die Verbreitung technologischen Wissens und für das Wirtschaftswachstum am Standort Europa. Sie sind daher ein zentrales Wettbewerbsinstrument und für die technologische Souveränität Europas unverzichtbar. Immer kürzere Innovationszyklen, zielstrebige Ambitionen anderer Staaten in der internationalen Normung und Standardisierung, aber auch eine überbordende Bürokratisierung, insbesondere bei der Erarbeitung europaweit harmonisierter und im Amtsblatt gelisteter Normen, stellen heute jedoch Industrie und Politik vor akute Herausforderungen. Zudem sollte die fortschreitende Digitalisierung und die sich daraus ergebenden Chancen im globalen Wettbewerb in die Überprüfung miteinbezogen werden
Grundsätzlich hat sich die Verordnung nach Ansicht der deutschen Industrie bewährt und zeigt, dass sie auch den Rahmen bietet, um neuen Anforderungen wie der Normung zur Unterstützung neuer Rechtsakte im IT- und Softwarebereich gerecht zu werden. Daher muss die Normungsverordnung weiterhin das Fundament des Europäischen Normungssystems mit internationaler Anschlussfähigkeit bilden und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherstellen
Zudem ist die Normungsverordnung eine zentrale Säule des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework, NLF) und damit für die Industrie von existentieller Bedeutung. Denn die klare Trennung von übergeordneten rechtlichen Anforderungen, die in Rechtsakten formuliert werden, und der Normung, durch die deren technische Untersetzung auf freiwilliger Basis gewährleistet wird, hat sich als Kernelement des gemeinsamen europäischen Marktes und über viele Jahre als Instrument zur Unterstützung der EU-Gesetzgebung bestens bewährt Harmonisierte Europäische Normen (hEN),die von den drei europäischen Normungsorganisation in einem transparenten, konsensbasierten und von Expertinnen und Experten geleiteten Rahmen im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet und deren Fundstellen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, ermöglichen die effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Gesetzgeber und der Wirtschaft unter dem NLF. Sie erleichtern die Einhaltung von EURechtsvorschriften und tragen somit wesentlich zur erfolgreichen Entwicklung des europäischen Binnenmarkts bei. Dadurch ist die Normung ein erprobtes Mittel zur Entlastung des Gesetzgebers und fördert eine praxisnahe, dynamische, schlanke und damit innovations- und mittelstandsfreundliche Regulierung.
Bezug zum EuGH-Urteil im Fall Malamud (Rechtssache C-588/21 P)
In der Rechtssache C-588/21 P hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass hEN Teil des Unionsrechts seien, aber weiterhin von privatrechtlichen Normungsorganisationen im Auftrag der Kommission erarbeitet werden und freiwillig in der Anwendung bleiben Wir unterstreichen, dass es sichbeiharmonisiertenNormengrundsätzlichummarktgetriebenetechnischeSpezifikationenhandelt, die den Stand der Technik repräsentieren und von Marktakteuren entwickelt und aktuell gehalten werden. Als solche sind sie per Definition nicht Teil des Unionsrechts, sondern eine freiwillige Möglichkeit zur Umsetzung von rechtlichen Vorgaben. Daher besteht begründete Sorge hinsichtlich der konkreten Auswirkungen des Urteils auf den NLF und damit auf das Fundament des Europäischen Normungssystems Sollte dieEU-Kommission nach der Bewertung der Verordnung 1025/2012zu dem Ergebnis kommen, das diese ergänzt oder konkretisiert werden soll, wäre dies die zu nutzende Gelegenheit für eine gezielte Ergänzung, die das Verhältnis der Normung zu den Binnenmarktvorschriften definiert, um Klarheit über den Rechtscharakter von hEN zu schaffen. Diese Ergänzung sollte dieklareTrennungzwischen den Rechtsvorschriften, dieverbindlicheAnforderungen enthalten, und der Normung festlegen, die auf freiwilliger Basis technische Lösungswege zur Erfüllung dieser rechtlichen Anforderungen bietet
Optimierung der Prozesse
Über die Bewertung der Verordnung 1025/2012 hinaus ist eine kritische Überprüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen für die Beauftragung, Bewertung und Zitierung harmonisierter EU-Normen erforderlich Die aktuellen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Verordnung ergeben sich weniger aus dem rechtlichen Rahmen als vielmehr aus der praktischen Umsetzung. Denn die zunehmende Bürokratisierung bei der Erarbeitung und die langwierigen Prüfverfahren harmonisierter Normen, stellen die Wirtschaft vor teils untragbare Herausforderungen und verzögern die Veröffentlichung von Fundstellen harmonisierter Normen in immer noch vielen Fällen erheblich
Die Arbeitsteilung zwischen Normung und Regulierung ist dennoch ein Erfolgsmodell. Für das Funktionieren des Systems ist aber eine zeitnahe Veröffentlichung der Fundstellen der hEN von entscheidender Bedeutung, damit diese den Stand der Technik abbilden können und den Unternehmen mit ihrer Vermutungswirkung zur Verfügung stehen, um die Einhaltung der EU-Gesetzgebung zu erleichtern. Wenn hEN nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können Unternehmen nicht auf diese effiziente und marktgesteuerte Möglichkeit zur Einhaltung der relevanten rechtlichen Anforderungen zurückgreifen und müssen zusätzlichen Aufwand betreiben, der Kosten verursacht, um eigene technische Lösungsansätze zu entwickeln. Dieser Umweg ist insbesondere für den Mittelstand mit hohem Aufwand verbunden und beeinträchtigt dessen Wettbewerbsfähigkeit
Darüber hinaus ergeben sich Herausforderungen durch die Übergangsfristen für neue Versionen von hEN, die derzeit von der Kommission im Zuge der Implementierung der Verordnung (erstmalig mit Durchführungsbeschluss 2019/436) standardmäßig auf 18 Monate festgesetzt werden. Diese pauschalen Übergangsfristen berücksichtigen jedoch nicht die unterschiedliche technische Komplexität der Normen und auch nicht die anzustrebende möglichst globale Harmonisierung der Übergangsfristen. Diese internationale Harmonisierung ist aber insbesondere auch für die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft entscheidend. Während europäische Normungsorganisationen durch die parallelen Abstimmungen effektiv gleichzeitig mit ISO/IEC veröffentlichen können, müssen andere Regionen auf die ISO/IEC Veröffentlichung warten, bis sie die Normen national oder regional übernehmen können. Durch diese Verzögerung, sowie längere Übergangszeiten in anderen Regionen, sind europäische Hersteller nicht in der Lage, Umstellungen global und effizient durchzuführen. Eine flexible, an den technischen Gegebenheiten orientierte Festlegung der Übergangsfristen für hEN in Abstimmung mit den europäischen Normungsorganisationen ist erforderlich zur Optimierung des Normungssystems und damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Daher betonen wir die Notwendigkeit zur Optimierung der Prozesse sowie die Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Mittel durch die Europäische Kommission und die Europäischen Normungsorganisationen zur Gewährleistung einer zügigen Anerkennung der Arbeitsergebnisse und der Veröffentlichung der Fundstellen der hEN. Dabei sollten etwaige Änderungen der Verordnung und die Optimierung der Umsetzung getrennt voneinander betrachtet werden. Erforderliche Änderungen und Ergänzungen sollten präzise und nur so weitwie nötig erfolgen, um die Stabilität des Europäischen Normungssystems zu gewährleisten. Angesichts des schnellen technologischen Wandels und des globalen Wettbewerbs muss der europäische Normungsprozess rasch auf Erfordernisse der Normungspolitik und der Rechtsvorschriften reagieren können
Optimierung des Harmonized Standards System (HAS)
Normen, die von der EU-Kommission beauftragt und von den europäischen Normungsorganisationen erstellt wurden, durchlaufen das Harmonized Standards System (HAS). Dabei werden die Normen im HAS-Assessment von den HAS-Consultants inhaltlich auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Normungsauftrages geprüft. Wenn die Bewertung erfolgreich ist, werden die Fundstellen der hEN im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der Prüfprozess der Normen durch die Consultants ist seit Anwendungsbeginn der Verordnung 1025/2012 diversen Veränderungen unterzogen worden. Trotz der vorgenommenen Verbesserungen bestehen derzeit immer noch erhebliche Probleme im Prüfprozess der HAS-Consultants. Die Kompetenzen der HAS-Consultants und die Kriterien, nach denen sie verfahren, sind weder Gegenstand der Normungsverordnung, noch werden sie in offiziellen Leitfäden erläutert. Daher sind die Normengremien im Prüfprozess mit mangelhafter Transparenz und Unsicherheiten bzgl. der Ergebnisseihrer Arbeitkonfrontiert. EinekonkreteProblemstellungbesteht ebenfalls durchindividuelle Entscheidungen von HAS-Consultants. So kann die Entscheidung eines Consultant der Entscheidung eines anderen Consultant widersprechen. Hier sehen wir eindeutige Fehlentwicklungen im HASProzess.
Die nicht vorhandene Regulierung des Prozesses und die Interpretationen der Bestimmungen der Normungsverordnung haben zu den aktuellen Schwierigkeiten im Prüfprozess der HAS-Consultant beigetragen. Sollte die EU-Kommission nach der Bewertung der Verordnung 1025/2012 zu dem Ergebnis kommen, das diese ergänzt oder konkretisiert werden soll, könnten die Probleme im Prüfprozess durch eine präzise Änderung in der Normungsverordnung gelöst werden. Denn sowohl beim Gesetzgebungsverfahren als auch bei der Erstellung der Normen durch die Normungsgremien werden demokratisch legitimierte und transparente Prozesse angewendet. Dies sollte gleichermaßen für die Prüfprozesse und die Arbeit der Consultants gelten. Daher sind gesetzliche Bestimmungen, ggf. in einer konkretisierten Normungsverordnung zur Regelung der Kompetenzen, der Verantwortlichkeiten und der Prüfkriterien im HAS-Assessment, ein wesentlicher Schritt zur Anwendung demokratischer Prinzipien und der erforderlichen Transparenz.
Anschlussfähigkeit an internationale Normen erhalten
Im Kontext einer global immer stärker vernetzten Wirtschaft und der Verflechtung europäischer Wertschöpfungsketten muss die europäische Normung einen starken Fokus auf internationale Harmonisierung legen und diese bei allen neuen wie existierenden Themen berücksichtigen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die hEN, die zur Konformitätsbewertung genutzt werden, bereits bestehenden internationalen Normen entsprechen. Denn wenn lokal geltende regulative Anforderungen in den Lieferländern bestmöglich bekannt sind und auch technische Anforderungen so weit wie möglich weltweit vereinheitlicht werden, minimiert dies Handelshemmnisse und stärkt den internationalen Wettbewerb. Dies ist ein essenzieller Baustein der starken Stellung der deutschen und europäischen Wirtschaft am Weltmarkt und darf nicht gefährdet werden Neben der Beteiligung an der Erarbeitung internationaler Normen ist demnach auch deren Übernahme zu unterstützen, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu sichern Divergenzen zwischen europäischer und internationaler Normung hätten weitreichende Folgen und würden die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft sehr negativ beeinflussen Daher möchten wir auch auf die essenzielle Bedeutung des Vienna sowie Frankfurt Agreements aufmerksam machen, welche die Zusammenarbeit und Übernahme internationaler Normung mit und von ISO und IEC regeln.
Normungsauftrag (Standardisation Request) nur an die Europäischen Normungsorganisationen
Auf europäischer Ebene nehmen drei Normungsorganisationen (ESOs) die Organisation der Normungs- und Standardisierungsprozesse wahr. Gemäß der Verordnung sind ausschließlich diese drei ESOs befugt, von der Kommission erteilte Normungsaufträge zu bearbeiten, auf deren Grundlage die Vermutung der Konformität mit geltenden wesentlichen Anforderungen abgeleitet wird. So werden die strategischen und politischen Interessen der Europäischen Union gewahrt. Dies sollte in der Verordnung 1025/2012 auch so bestehen bleiben. Jedoch sollte die Einbindung weiterer Organisationen über entsprechende Prozesse ermöglicht werden. Dies betrifft insbesondere globale Standardisierungsorganisationen im Digitalbereich sowie Open Source Foundations und Communities. Wann immer es sinnvoll ist, sollte versucht werden, stabile und etablierte Standards entsprechender Organisationen in den Prozess der Normung zu überführen, sofern diese die Kriterien von Annex II der Verordnung 1025/2012 erfüllen. Die europäischen Normungsorganisationen sollten hierfür entsprechende Liaison-Möglichkeiten verfolgen sowie Prozesse analog zum PAS-Prozess bei ISO/IEC JTC 1 aufsetzen bzw. zur stärkeren Anwendung bringen. Ebenso sollten Prozesse für eine Zusammenarbeit mit Open Source Foundations und Communities erarbeitet und umgesetzt werden.
Optimierung des Normungsauftrages (Standardisation Request)
Art. 10 der Verordnung regelt die Möglichkeit der EU-Kommission, die europäischen Normungsorganisationen mit einen Normungsauftrag zur Erarbeitung einer Norm, die als Spezifizierung von grundlegenden Anforderungen der EU-Verordnungen oder Richtlinien dient, zu beauftragen. In dem Normungsauftrag legt die Kommission die inhaltlichen Anforderungen und den zeitlichen Rahmen fest.
Aufgrund fehlender Leitplanken zur Erstellung von Normungsaufträgen ist die Ausgestaltung dieser Mandate in Bezug auf den Detaillierungsgrad und der gesetzten Fristen jedoch sehr unterschiedlich in der Ausführung. Dies hat dazu geführt, dass einige Mandate sehr detailliert formuliert und die geforderten Fristen zur Annahme der Dokumente überaus kurz sind. Dies hat wiederrum zur Folge, dass die Fristen nicht eingehalten werden können, da die formalen Normungsprozesse mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Daher sehen wir den Bedarf, die Erteilung von Normungsaufträgen einheitlich zu regeln. Dies kann durch die Erarbeitung eines verbindlichen Leitfadens oder einer Konkretisierung des entsprechenden Artikels in der Normungsverordnung umsetzt werden. Dabei sollten sich die gesetzten Fristen an den von den Normenorganisationen zu realisierenden Zeitrahmen orientieren und eine klare Abgrenzung zu Richtlinien und Verordnungen ausweisen, d.h. es dürfen keine weiteren grundlegenden Anforderungen mehr gestellt werden.
Eine Möglichkeit, den gesetzten Zeitrahmen effizienter zu nutzen und Normen rechtzeitig zur Verfügung stellen zu können, wäre es, die Zeitachsen zwischen Gesetzgebungsverfahren und Normungsarbeit frühzeitig zu verbinden. Sobald das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU den Stand der Trilogverhandlungen erreicht hat und die grundlegenden Anforderungen der Vorschrift bekannt sind, kann ein vorläufiger Normungsauftrag (policy-based standardisation request) erteilt werden, so dass die Normenorganisationen mitder Erstellungder Normen frühzeitig beginnenkönnen, auch wenn der finale Normungsauftrag noch nicht vorliegt.
Common Specifications
Die hEN müssen weiterhin das bevorzugte Instrument zur Gewährleistung der Konformitätsvermutung sein. Die Verwendung von Common Specifications steht hingegen im Widerspruch zu den Grundsätzen des NLF und schwächt die Position der harmonisierten Normen erheblich. Ob Common Specifications denStand der Technik wiedergebenkönnen,ist fraglich,dasienicht imKonsens-Prinzip von Industrieexperten und -expertinnen erarbeitet werden sollen und auch nicht an internationale Normen angebunden sind. Die deutsche Industrie hat die Begründung der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen, wonach Common Specifications als Ultima Ratio angesehen werden, um erforderlichenfalls eine Nichtverfügbarkeit von hENs zu Harmonisierungsrechtsvorschriften nach dem NLF im Hinblick auf die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Binnenmarkts kompensieren zu können. Dennoch plädieren wir dafür, dass Normung prinzipiell wirtschaftsgetrieben und wirtschaftsgetragen bleiben sollte. Denn die Wirtschaftsbeteiligten verfügen über umfassende fachliche und langjährige Erfahrung in den jeweiligen Industriebereichen und sorgen dafür, dass die richtigen Inhalte zur richtigen Zeit zielgerichtet genormt werden. Dadurch leistet Normung einen unersetzlichen Beitrag für die Verbreitung technologischen Wissens und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Das Fehlen von harmonisierten Normen beim Inkrafttreten von Rechtsvorschriften resultiert oft aus Verzögerungen innerhalb der oftmals sehr komplexen inhaltlichen Abläufe in Harmonisierungsprozessen. Hier ist primär anzusetzen. Ein horizontaler Ansatz zur Erarbeitung und Nutzung von Common Specifications wäre grundsätzlich zu begrüßen. Dieser sollte klare Kriterien und einen engen Handlungsrahmen vorgeben, der eine Aushöhlung des NLF und die Bildung eines Parallelsystems wirksam ausschließt. Ebenso sollten Common Specifications nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht kommen und keine Alternative zu dem etablierten System der harmonisierten europäischen Normen darstellen. Sollte die EU-Kommission zu dem Ergebnis kommen, das die EU-Normungsverordnung die Erstellung von Common Specifications umfassen soll, kann auf die Bestimmungen der EU-Maschinenverordnung zurückgegriffen werden. Die dort niedergelegten KriterientragendenForderungenderdeutschenWirtschaftRechnungundwürdeneine einheitliche Anwendung gewährleisten.
Über den BDI
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