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BfPP-Bundesvorsitzender Kraus über seine Agenda und Ziele .............Seite

Behörden Spiegel: Herr Kraus, was steht auf Ihrer Agenda als neuer Bundesvorsitzender der BfPP?

R. Uwe Kraus: Mir ist die Anerkennung und Akzeptanz aller Crew-Mitglieder auf den Hubschraubern besonders wichtig. Da geht es sowohl um die Piloten als auch um die Flugtechniker und Systemoperatoren. Die Crews müssen ganzheitlich betrachtet werden. Hier ist noch viel zu tun. Denn oftmals gibt es bei der Besoldung und den Dienstgraden der Crew-Mitglieder noch gravierende Unterschiede. Das bezieht sich auch auf die Anerkennung und Zahlung von Zulagen. Denn diese werden oft nur an das lizensierte Personal gezahlt, nicht jedoch an die Systemoperatoren. Letztere fühlen sich oft nicht mitgenommen. Leider haben sie auch eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Anerkennung der Zulagen verloren.

Es braucht mehr Anerkennung

BfPP-Bundesvorsitzender Kraus über seine Agenda und Ziele

(BS) R. Uwe Kraus ist der neue Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP). Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel erläutert er seine wichtigsten Anliegen und Ziele. Dazu gehört vor allem mehr Wertschätzung für die Hubschrauberbesatzungen. Das Interview führte Marco Feldmann.

“Es muss gelingen, flugdienstuntaugliche Kollegen dennoch möglichst im Flugbetrieb zu halten. Deren Fachwissen darf nicht verloren gehen.”

R. Uwe Kraus ist neuer Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP). Vor seinem Wechsel an die Spitze war er bereits jahrelang stellvertretender Bundesvorsitzender. Foto: BS/BfPP Behörden Spiegel: Und wie steht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Polizeiflugdienst?

Behörden Spiegel: Was wünschen Sie sich beim Gesundheitsschutz der Besatzungen?

Kraus: Wir haben im Rahmen einer Studie festgestellt, dass das Vibrationsverhalten der Polizeihubschrauber, das sich auf die Besatzungen überträgt, sich teilweise außerhalb der gesetzlich zulässigen Werte befindet. Hier tun die Dienstherren noch deutlich zu wenig, obwohl sie technische und organisatorische Maßnahmen einleiten müssten, sobald ihnen Gefährdungen bekannt werden. Hier müsste viel mehr für die Gesundheitsprävention der Kolleginnen und Kollegen getan werden, etwa durch physiotherapeutische und weitere präventive Maßnahmen. Diesbezüglich sind aber nicht nur die Dienstherren gefragt, sondern auch die jeweiligen Personalvertretungen. Außerdem bräuchten die Crews einen besseren Hörschutz. Denn der Polizeiflugdienst ist für das Gehör sehr belastend. Hier muss mehr getan werden, um die Kolleginnen und Kollegen möglichst lange im Polizeiflugdienst zu halten und gesund in den Ruhestand zu verabschieden.

Behörden Spiegel: Und was ist, wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr funktioniert?

Kraus: Dafür braucht es Rückfallebenen. Es muss gelingen, flugdienstuntaugliche Kollegen dennoch möglichst im Flugbetrieb zu halten. Deren Fachwissen darf nicht verloren gehen. Sie sollten keinesfalls einfach zu Verwaltungsbeamten umgeschult oder in den Streifendienst geschickt werden. Vielmehr könnten sie zum Beispiel im Drohnenbereich Verwendung finden, welcher zwingend im Polizeiflugdienst der Staffeln angesiedelt sein sollte. Leider sind das Beamten- und das Laufbahnrecht bei Spezialverwendungen aber oftmals nicht fachgerecht. Das gilt ganz besonders für den Polizeiflugdienst.

Behörden Spiegel: Welche konkreten Folgen hat das? Kraus: Das führt dazu, dass ältere Kollegen teilweise länger fliegen, als es gesundheitlich sinnvoll wäre. Und jüngere Kollegen verschleißen schneller, weil sie zum Beispiel Nachtdienste für die älteren Besatzungsangehörigen übernehmen müssen. Das ist eine schlechte Spirale und erschwert die Personalplanung und die Personalentwicklung.

Behörden Spiegel: Welche Forderungen erheben Sie im Bereich der Hinterbliebenenversorgung?

Kraus: Uns kommt es darauf an, dass die Besatzungsangehörigen sehr schnell das Endamt ihrer Dienstpostenbewertung erreichen. Denn im Polizeiflugdienst gibt es ein erhöhtes Risiko, in Ausübung des Dienstes ums Leben zu kommen. Deshalb ist hier unter anderem die Hinterbliebenenversorgung besonders wichtig. Im Falle eines dienstbezogenen Todesfalles beträgt sie 80 Prozent der Besoldung der übernächsten Besoldungsstufe. Und das laufbahnübergreifend. Das ist dann eine gute Hinterbliebenenversorgung.

Kraus: Hier ist im Polizeiflugdienst noch einiges zu tun. Das liegt oftmals aber auch daran, dass junge Pilotinnen und Piloten fliegen und unterwegs sein wollen. Sie möchten vieles erleben. Wenn dann später die Familiengründung erfolgt, wird der Dienst anders betrachtet. Dann gibt es naturgemäß Wünsche nach Eltern- und Teilzeit sowie, insbesondere beim Bund, auf verlässliche Dienstpläne. Die können von den Personalstellen aber oft nicht erfüllt werden, weil es kein oder zu wenig Ersatzpersonal gibt. Hier gibt es keine Rückfallebenen oder zusätzliches Personal. Insgesamt wünschen wir uns eine größere Verlässlichkeit der Dienstpläne. Denn auch das hat eine große Bedeutung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Behörden Spiegel: Was ist Ihnen noch wichtig?

Kraus: Wir wollen außerdem eine standardisierte Dienstpostenbewertung. Denn in einigen Bundesländern, so etwa in Thüringen, gibt es Pilotenstellen der Besoldungsstufe A 12, die laut Stellenvermerk jedoch bis auf Weiteres von Angehörigen des mittleren Polizeivollzugsdienstes besetzt werden können. Das darf es nicht geben. Teilweise ist es uns gelungen, dass diese besonderen und wertgeschätzten Kolleginnen und Kollegen mithilfe vereinfachter Aufstiegsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst überführt wurden. Denn da gehören sie hin.

Behörden Spiegel: Die BfPP ist eine Bundesvereinigung, keine Gewerkschaft. Soll sich das ändern oder wollen Sie unter das Dach einer der Polizeigewerkschaften rutschen?

Kraus: Da muss ich Ihnen widersprechen. Die BfPP ist wie die anderen Polizeigewerkschaften eine Gewerkschaft im Sinne der Personalvertretungsgesetze der Länder und des Bundes. Leider sind wir nicht in einer Spitzenorganisation vertreten, was es uns hier und da ungleich schwieriger macht. Seitens der Mitglieder besteht derzeit kein Interesse, dass sich die BfPP einer Spitzenorganisation angliedert oder unter das Dach einer der drei großen Polizeigewerkschaften rutscht. Das würde auch dem Gründungsgedanken aus dem Jahre 1989 widersprechen.

“Wir sind optimistisch”

Programm P20 startet in die Implementierungsphase

(BS/bah) Nach Jahren der Planung, Abstimmung und Konzeption geht das Programm P20 endlich in die Umsetzungsphase. Der Aufbau eines bundesweit einheitlichen Informationsmanagements für die Polizei nimmt Gestalt an. Anfang März dieses Jahres war es soweit: Die Bundesdruckerei erhielt von der Programmleitung den Auftrag, das “initiale Datenhaus” von P20 (früher Polizei 20/20) zu errichten.

Als zentrale Komponente des künftigen einheitlichen polizeilichen Informationssystems dient das Datenhaus nicht nur der standardisierten Datenablage für alle Polizeien, sondern es soll auch einheitliche Funktionen und digitale Prozesse für Fachverfahren bereitstellen. Die Bundesdruckerei wird nunmehr mit Unterstützung von Sopra Steria nach der polizeifachlichen Federführung von P20 eine initiale Version dieses Datenhauses produzieren: Nach einer Machbarkeitsstudie und der Konzeptionsphase soll ein operativer Proof of Concept (PoC) aufgebaut und betrieben werden, der für Tests der unterschiedlichen Komponenten, die von anderen Teilprojekten realisiert werden, und für die Integration des Gesamtsystems zur Verfügung steht. Die Arbeiten haben bereits begonnen. Über die endgültige Implementierung und den Betrieb des Datenhauses wird im Verlauf des Programms P20 noch entschieden werden müssen. Ebenfalls im Zeitplan befindet sich das komplexe Ausschreibungsverfahren für die “Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der digitalen Transformation Polizei”, mit der die

Das Programm P20 startet in die Umsetzungsphase. Logo: BS/BKA

Programmleitung von P20 einen geeigneten Dienstleister beziehungsweise “Transformator” ermitteln will, der sie in den nächsten Jahren bei der Ausgestaltung und Integration der zahlreichen Projekt- und Teilprojektkomponenten, das heißt auch bei der Einbindung des Datenhauses, unterstützt. Nur zur Erinnerung: Der Vertragsentwurf sieht ein Gesamtvolumen von 165 Millionen Euro vor. Eine Deckelung beschränkt die Gesamtausgaben auf 247,5 Millionen Euro. Vorgesehen ist eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Option auf zwei zweijährige Verlängerungen, also eine Höchstlaufzeit von neun Jahren.

Bewertungsverfahren läuft

Mitte Februar war Deadline für die Angebote. Derzeit läuft das Bewertungsverfahren. Angeboten haben wie erwartet insgesamt vier Konsortien unter der Anführung von Materna/Infora, Accenture, Atos und msg. Bei jeweils sechs geforderten Konzepten und vier Bewerbern ist das ein beachtliches Lesepensum für die Auswahlkommission. Gesamtprogrammleiter Holger Gadorosi zeigt sich angetan von der Qualität der Angebotsunterlagen, die angemessen auf die P20-Anforderungen eingingen: “Offensichtlich war unsere Ausschreibung verständlich.” Gadorosi ist zuversichtlich, dass das Programm wie avisiert im Juni den Zuschlag erteilen wird. Mit etwas Glück werden die Absagen an die Unterlegenen schon im Mai herausgehen. Zuvor wird selbstverständlich noch der P20Verwaltungsrat über das Ergebnis des Verfahrens informiert werden. Daneben geht das Vergabeverfahren für eine bedeutende P20-Fachanwendung, das einheitliche Asservatenmanagement-System (eAMS) der Polizeien, in die entscheidenden Verhandlungsrunden mit den Bietern. Diese brauchen erfahrungsgemäß Zeit, da die Vergabestelle in jeder Runde mit allen Bietern sprechen muss. Dennoch will die Programmleitung den Zuschlag im dritten, spätestens im vierten Quartal 2022 erteilen. “Wir sind da optimistisch”, sagt Gadorosi. Auch die Vergabe zur Anpassung des ausgewählten Produkts für die Umsetzung der einheitlichen Akte in Strafsachen (EAS) ist laut Gadorosi im Zeitplan und soll spätestens Anfang des dritten Quartals bezuschlagt werden. Dies ist nötig, da die Justiz ab dem Jahr 2026 Strafakten nur noch auf dem digitalen Weg entgegennehmen wird und eine längere Prozessintegrationsphase zwischen Justiz und Polizei geplant ist.

Gespräche über iVBS

Parallel zu den Vergabeverfahren finden derzeit Gespräche mit Dataport statt, das perspektivisch die ausgewählten InterimsVorgangsbearbeitungssysteme (iVBS) aus den Bundesländern und für die Bundesländer betreiben soll, bis das Datenhaus und die damit bereitgestellten Funktionen und Prozesse die monolithischen VBS obsolet machen. Der künftige Transformator, ist er erst einmal ausgewählt, wird viel Integrationsarbeit zu leisten haben.

MELDUNG GdP-Forderungen für die Bereitschaftspolizeien

(BS/mfe) Aus Sicht der Mitglieder des Bundesfachausschusses Bereitschaftspolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Handlungsfähigkeit der Bereitschaftspolizeien in Deutschland erheblich gefährdet. “Bei den sogenannten Geschlossenen Einheiten in Bund und Ländern stellen wir akut eine fragile Krisenresilienz fest”, betont Clemens Murr, zuständiges Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstandes. Angesichts zunehmender Herausforderungen in Großlagen und Einsätzen bei Schadens- beziehungsweise Katastrophenfällen ist es laut Murr unabdingbar, für die Lagebewältigung erforderliche Führungs- und Kommunikationsstrukturen möglichst zügig und unabhängig von einer bereits vorhandenen Infrastruktur aufzubauen. Die Gewerkschaftsvertreter regen zudem dringend an, das Budget des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) massiv anzuheben und entsprechend den zu erwartenden Teuerungsraten der Zukunft jeweils anzupassen.

Bundesweit bislang einmalig

Online-Vernehmungen in Nordrhein-Westfalen

(BS/mfe) Die nordrhein-westfälische Polizei ermöglicht Vernehmungen künftig auch online. Bis Jahresende soll in allen 47 Kreispolizeibehörden neben dem persönlichen Erscheinen im Kriminalkommissariat auch die Vernehmung per Video möglich sein. Das gibt es so noch in keinem anderen Bundesland.

Bisher müssen Geschädigte und Zeugen immer persönlich auf der Dienststelle erscheinen, um ihre Aussagen aufzugeben. Das wird häufig zum Problem, weil der Wohnort der Beteiligten nicht selten vom Tatort abweicht. In diesen Fällen übernimmt die wohnortsansässige Dienststelle die Vernehmung. Die Sachbearbeitung durch mehrere Ermittlerinnen und Ermittler kann allerdings zu längeren Verzögerungen führen. Auch die persönliche Vernehmung von Deutschen, die im Ausland leben, wurde durch bürokratische Verfahren erschwert. Die OnlineVernehmung erspart künftig eine weite Anreise, bürokratische Verfahren und die Bearbeitung durch unterschiedliche Dienststellen.

Nicht immer in Anwendung

Bereits seit Juli 2021 wird die Online-Vernehmung im Düsseldorfer Polizeipräsidium erprobt – und zwar nicht als Test, sondern innerhalb echter Strafverfahren. Nach Abschluss der Pilotierungsphase wird nun ein landesweites Umsetzungskonzept erarbeitet. “Die Beteiligten waren von der effizienten und flexiblen Ermittlungsarbeit überrascht. Neben der gesteigerten Bereitschaft zur Teilnahme an polizeilichen Ermittlungsverfahren und den erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen gestaltet die Online-Vernehmung auch den kriminalpolizeilichen Beruf attraktiver”, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU). Die zeit- und ortsunabhängige Vernehmungsform fördere in Zukunft zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das Arbeiten aus dem Homeoffice. Die Online-Vernehmung kommt bei leichter bis mittelschwerer Kriminalität wie etwa bei leichten Körperverletzungen oder Beleidigungen zum Einsatz. Bei schwersten Delikten wie Mord oder Sexualstraftaten ist auch weiterhin ein persönliches Erscheinen erforderlich. Auch besonders sensible oder deliktisch herausragende Sachverhalte sowie Verfahren, die besondere Anforderungen an den Opferschutz stellen, werden nicht online durchgeführt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßte die Idee. Für Beschuldigtenvernehmungen sei dies jedoch keine Möglichkeit.

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