Prüfbericht 2023

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JAHRESABSCHLUSS

zum 31. Dezember 2023

Bericht-Nr. 24282 vom 23. September 2024

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023

Förderverein Berliner Schloss e. V. Hamburg ECOVIS

5.3.1

Prüfungsberichtzum31.Dezember2023

ANLAGENVERZEICHNIS

1 Jahresabschluss

1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2023

1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2023

2 Vier - Sphären - Rechnung

3 Rechtliche Verhältnisse

4 Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Prüfungsberichtzum31.Dezember2023

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs. Absatz

AO

Abgabenordnung

DZI Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin

e. V. eingetragener Verein

ff. folgend, folgende

HFA

Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz)

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf

i. V. m. in Verbindung mit Nr. Nummer

PS Prüfungsstandard des IDW

RS Rechnungslegungsstandard des IDW

1. PRÜFUNGSAUFTRAG

1 An den Förderverein Berliner Schloss e. V., Hamburg

Die Geschäftsführung des

Förderverein Berliner Schloss e. V., Hamburg, - nachfolgend auch kurz "Verein" genannthat uns, die ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend § 317 HGB zu prüfen und über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten.

2 Auftragsgemäß erstreckt sich die Prüfung auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Über die Ergebnisse dieser Prüfung berichten wir in Abschnitt 6.

3 Die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) sind beachtet worden. Die von uns vorgenommenen Prüfungshandlungen ergeben sich aus unseren Arbeitspapieren bzw. den Erläuterungen in diesem Bericht.

4 Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen, Kennzahlen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

5 Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

6 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die diesem Bericht als letzte Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. Unsere Haftung bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.

2. WIEDERGABE DES

BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Zu dem Jahresabschluss haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK

DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Förderverein Berliner Schloss e. V., Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Förderverein Berliner Schloss e. V. - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Verein unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungenund Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrundvon dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems des Vereins abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verein seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt.

Erstelltdurch:ECOVISAuditAGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prüfungsberichtzum31.Dezember2023

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

Berlin, 23. September 2024

ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dipl.-Fin.wirt Andreas Frericks gez. Dipl.-Kfm. Ralph Riese Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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3. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN

In Erfüllung unserer Berichtspflicht über Tatsachen, die den Fortbestand der geprüften Körperschaft gefährden oder deren Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, kommen wir zu dem Ergebnis, dass bei unserer Prüfung derartige Sachverhalte nicht erkennbar sind. Das Vereinsvermögen ist ungeschmälert erhalten.

Ohne unsere Feststellungen einzuschränken, wollen wir auf wichtige Entwicklungen und Sachverhalte im Berichtsjahr hinweisen:

1. Verwirklichung des Satzungszwecks

Die Wiedererrichtung des Berliner Schlosses mit der Rekonstruktion der historischen Fassade wurde vom Deutschen Bundestag am 4. Juli 2002 mit einer Mehrheit beschlossen. Diese Entscheidung bekräftigte der Deutsche Bundestag am 13. November 2003.

Mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom 7. November 2007 wurde für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses ein Gesamtbudget von 552 Mio. EUR festgelegt. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt durch den Bund mit 368 Mio. EUR, durch das Land Berlin mit 32 Mio. EUR und 80 Mio. EUR für die Fassadenrekonstruktion sollen über Spenden finanziert werden. Für die Ausstattung und Einrichtung des Schlosses stellt der Bund weitere 72 Mio. EUR zur Verfügung.

Am 26. November 2007 begann der Architektenwettbewerb zum Wiederaufbau des Berliner Schlosses. Die Ausschreibungsunterlagen für diesen Wettbewerb legten fest, dass der Neubau sich an der Stereometrie des ehemaligen Schlosses orientieren soll. Weiterhin wurde vorgeschrieben, dass die Wiedererrichtung der barocken Fassaden des ehemaligen Schlosses an je drei Seiten außen und im Schlüterhof erfolgen soll. Der Wettbewerb endete mit der Bekanntgabe der Preisträger Ende November 2008. Der Italiener Prof. Franco Stella wurde zum 1. Preisträger gekürt.

Am 22. April 2009 hat das Bundeskabinett die Errichtung der Stiftung Berliner Schloss-Humboldtforum (in 2015 umbenannt in Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss) beschlossen. Die am 2. Juli 2009 gegründete und als gemeinnützig anerkannte Stiftung hat am 1. November 2009 ihre Tätigeit aufgenommen. Sie wird Eigentümerin des Grundstücks und wird auch zukünftig die Bewirtschaftung des Gebäudes übernehmen. Neben den Aufgaben als Bauherrin wird die Arbeit der Stiftung im Wesentlichen in der Öffentlichkeitsarbeit und der Spendensammlung liegen.

Am 4. Juli 2011 bewilligte der Deutsche Bundestag 595 Millionen Euro zum Bau des Berliner Schlosses - Humboldt Forum. Die Baukosten wurden indexiert, sodass inflationsbedingte Preissteigerungen mit bewilligt wurden.

Baubeginn war der 21. Juni 2012. Der Grundstein für das Humboldt Forum wurde am 12. Juni 2013 gelegt, die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Nutzer des Gebäudes werden die Staatliche Museen Berlin, die Humboldt-Universität sowie das Land Berlin sein.

Die Hauptnutzfläche von 40.000 m² wird neben der Humboldt-Universität (1.000 m²) und dem Land Berlin (4.000 m²), die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit den außereuropäischen Sammlungen (24.000 m²) beherbergen. Die Veranstaltungsflächen im Humboldt Forum (11.000 m²) werden mit Sälen für themenorientierte Veranstaltungen und einem Angebot an Restaurants, Cafés, Buchläden und Shops zu einem Besuchermagneten werden.

Durch die Erweiterung des Bauvorhabens im Jahr 2015 wurde das zunächst auf 80 Mio. EUR gesteckte Ziel des über Spenden finanzierten Anteils auf 105 Mio. EUR angehoben. Der Bedarf von zusätzlich 25 Mio. EUR resultiert aus der geplanten Rekonstruktion der Kuppel und dreier weiterer Portale im Bereich des früheren großen Schlosshofes.

Zum Zeitpunkt des Richtfest am 12. Juni 2015 ist der Rohbau nun, zeitlich und finanziell voll im Plan, fertiggestellt. Seit dem 1. April 2015 wurde mit der Errichtung der historische Fassade des

Schlosses begonnen. Die Öffnung des Humboldt Forums ist schrittweise von 2019 bis 2021 erfolgt.

Im Berichtsjahr 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen an den bisherigen Feststellungen ergeben. Das Spendenergebnis von rund 3,4 Mio. Euro liegt annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Im Spendenergebnis 2023 sind Spenden in Höhe von 1,0 Mio. Euro aus Forderungen zugesicherter Nachlässe berücksichtigt, deren Zahlungseingang erst nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt. Das gesteckte Spendenziel von 105 Mio. EUR für die Rekonstruktion der Schlossfassade wurde mit Stand Ende November 2020 erreicht. Für die Rekonstruktion der Balustradenfiguren über den Portalen, der Kuppel und dem Ausbau des Portaldurchgangs IV fehlen am gesteckten Spendenziel von 13 Mio. EUR mit Stand Ende Juni 2024 noch 0,4 Mio. EUR bzw. 3,1%.

2. Mittelverwendung

Der Jahresabschluss für das Berichtsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) unter Beachtung der IDW Rechnungslegungsstandards "Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14)" und "Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organistaionen (IDW RS HFA 21)" aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist deshalb nicht nur Ausgaben und Einnahmen aus, sondern auch nicht zahlungswirksame Posten als Aufwendungen und Erträge.

Für den Erhalt der Gemeinnützigkeit ist deshalb der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nach § 63 Abs. 3 AO i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO in einer Mittelverwendungsrechnung (sog. Vier-Sphären-Rechnung) neben der Aufstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen. Diese orientiert sich, im Gegensatz zur Gewinn- und Verlustrechnung, an den tatsächlichen Zahlungsflüssen. Eine solche Rechnung wurde mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 aufgestellt und ist als Anlage diesem Bericht beigefügt.

Dem Förderverein Berliner Schloss e.V. wurde am 7. Dezember 2007 als erstem Kulturförderverein das Deutsche Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), Berlin, erteilt. Der Förderverein Berliner Schloss e. V. wird seitdem ununterbrochen in der Datenbank des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) als Träger des Deutschen Spendensiegels geführt.

3. Mittelweitergabe

Die weiterzugebenden Mittel kann der Verein in Form von Barmitteln oder auch von Sachmitteln (Fassadensteinen) dem Empfänger zur Verfügung stellen. Als Empfänger der genannten Zuwendungen wird die im Jahr 2009 neu gegründete staatliche Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss bedacht.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt die Summe des Eigenkapitals ca. 4,33 Mio. EUR und ist insgesamt als Rücklage ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden Bar- und Sachzuwendungen im Wert von 2,8 Mio. EUR an die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss weitergeleitet.

4. Sonstiges

Der Verein zählt am Ende des Berichtsjahrs 1.165 Mitglieder. Am Ende des Vorjahres waren es 1.280 Mitglieder.

Erstelltdurch:ECOVISAuditAGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

4. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG

4.1 Prüfungsgegenstand

8 Unsere Abschlussprüfung umfasste die Buchführung und den Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr.

9 Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben.

10 Gemäß § 317 Abs 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des Vereins oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

11 Die Prüfung erstreckte sich ferner gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.

4.2 Art und Umfang der Prüfung

12 Die Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens haben wir bereits im Abschnitt Wiedergabe des Bestätigungsvermerks (vgl. Abschnitt 2 in diesem Bericht) dargestellt. Zusätzlich geben wir folgende Informationen zu unserem Prüfungsansatz und unserer Prüfungsdurchführung:

13 Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechung in den Monaten Juli bis September 2024.

14 Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem 27. Juni 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss.

15 Grundlage unseres Prüfungsvorgehens ist die Ableitung einer risikoorientierten Prüfungsstrategie, basierend auf unserer Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens und seines Kontrollumfeldes.

16 Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität des Unternehmens und der Wirksamkeit seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die darüber hinaus gewonnen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt.

17

Unsere Prüfungsstrategie führte im Berichtsjahr zu folgenden Schwerpunkten im Prüfprogramm:

- Prüfung der Entwicklung der Rahmenbedingungen

- Satzungsgemäße Verwendung der Erträgnisse aus dem Vereinsvermögen

- Vollständigkeit der Angaben im Anhang

18 Bei der zeitlichen und personellen Prüfungsplanung berücksichtigen wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und Risikoorientierung.

19 Der Prüfung gemäß § 53 HGrG liegt der IDW Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720)" zugrunde. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt 6.

20 Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Arbeitspapieren dokumentiert.

21 Sämtliche verlangten Auskünfte und Nachweise, die wir nach unserem pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung benötigen, wurden bereitwillig erbracht. Die Geschäftsführung hat uns in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung die Vollständigkeit von Buchführung und Jahresabschluss bestätigt.

5. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG

5.1 Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen

5.1.1 Entwicklung der letzten fünf Jahre

Kosten der Mitgliederbetreuung

Kosten der Öffentlichkeitsarbeit

(ohne Personalkosten)

Personalkosten)

5.1.2 Vereinszweck

22 Aufgaben des Vereins sind die Beschaffung von Finanzmitteln, insbesondere das Einwerben von Spenden für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses als Kulturzentrum „Humboldt - Forum“ gemäß Beschluss des deutschen Bundestages vom 4. Juli 2002. Soweit diese Gelder nicht zeitnah satzungsgemäß verwendet werden, sollen sie ratierlich in eine Rücklage eingestellt werden. In dem jährlichen Haushalts- und Finanzbericht sowie dem Finanz- und Haushaltsplan berichtet der Vorstand über die Entwicklung dieser Rücklage.

23 Der Verein soll mit diesen Mitteln Architekten- und Bauleistungen zur Rekonstruktion der Schlossfassaden selber durchführen oder durchführen lassen, mit der Folge, dass das Ergebnis der Leistungen an einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu übergeben ist, der eine förderungswürdige Gesamtleistung nach dem Gemeinnützigkeitsrecht, z.B. Bauleistungen zu kulturellen Zwecken oder deren Förderung im Zusammenhang mit dem Bau des Humboldt-Forums erbringt.

24 Dieser Träger wurde mit der Gründung der Stiftung Berliner Schloss-Humboldtforum (in 2015 umbenannt in Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss) am 2. Juli 2009 gefunden. Diese Stiftung übernimmt die Funktion als Bauherrin für das Humboldtforum. Die Finanzierung der Architektenund Bauleistungen durch den Förderverein wurde im Vorjahr mit der Übergabe der Pläne und Modelle an die vorbezeichnete Stiftung im Wesentlichen eingestellt. Diese Aufgaben werden in Zukunft von der Stiftung als Bauherrin wahrgenommen. Der Förderverein wird sich auf die Beschaffung von Geldmitteln durch Spenden konzentrieren und in der Zusammenarbeit mit der Stiftung eine beratende Tätigkeit ausüben.

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5.1.3 Tätigkeit der Organe

25 Im Berichtszeitraum fanden zwei Mitgliederversammlungen statt.

26 In der Mitgliederversammlug vom 10. Februar 2023 wurden unter anderem nachfolgende Beschlüsse gefasst:

- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 14. Januar 2022

- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021

- Entlastung des Vorstands für 2021

27 In der Mitgliederversammlug vom 08. September 2023 wurden unter anderem nachfolgende Beschlüsse gefasst:

- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 10. Februar 2023

- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022

- Entlastung des Vorstands für 2022

28 Der Vorstand des Vereins kam im Berichtszeitraum zu einer Sitzungen am 08. September 2023 zusammen.

5.2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

5.2.1 Buchführung und zugehörige Unterlagen

29 Unsere Prüfung ergab die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

30 Die Finanzbuchführung wird IT-gestützt unter Verwendung des Systems Kanzlei- Rechnungswesen pro der DATEV eG durchgeführt.

31 Die Software wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis der Prüfung war, dass das DATEV Produkt "Kanzlei-Rechnungswesen" (Version 12.0 im Programmstand Juni 2023, Version 12.1 im Programmstand Juli 2023, Version 12.2 im Programmstand August 2023 und Version 12.4 im Programmstand Dezember 2023) bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung ermöglicht und somit den Prüfungskriterien entspricht. Die uns vorgelegte Softwarebescheinigung datiert vom 28. März 2024.

32 Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, fortlaufende, richtige und zeitgerechte Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

33 Die Verfahrensabläufe in der Buchführung erfuhren im Berichtsjahr keine nennenswerten organisatorischen Änderungen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung geben.

5.2.2 Jahresabschluss

34 Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte sind ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen worden. Die Ansatz-, Ausweisund Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist diesem Bericht als Anlage 1.1 bis 1.3 beigefügt.

35 Aufgrund unserer Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften über die Rechnungslegung einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergänzende Vorschriften ergaben, sind diese eingehalten worden.

36 Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht im Wesentlichen §§ 265 ff. und 275 HGB unter Beachtung der IDW Rechnungslegungsstandards "Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14)" und "Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21)".

37 Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben.

5.3 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.3.1 Erläuterungen zur Gesamtaussage

38 Die Bewertungsgrundlagen sind im Anhang der Gesellschaft (dem Bericht als Anlage 1.3 beigefügt) zutreffend dargestellt.

5.3.2 Feststellung zur Gesamtaussage

39 Der Verein hat die maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte weitgehend in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt.

40 Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

5.3.3 Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

5.3.3.1 Ertragslage

41 Die Ergebnisrechnung der Ertragslage ist die Wiedergabe der Gewinn- und Verlustrechnung in zusammengefasster bzw. unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederten Form. Sie stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

Zur Beurteilung der Ertragslage haben wir folgende Kennziffern gebildet (in TEUR):

5.3.3.2 Vermögenslage

42 In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2023 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst. Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristigen (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem kurzfristigen gebundenen Vermögen zugeordnet. Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- und Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt.

43 Zur Beurteilung der Vermögenslage haben wir folgende Kennzahl gebildet:

5.3.3.3

Finanzlage

44 Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden anhand der folgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:

Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:

6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES

45 Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir in Anlage 4 zusammengestellt.

46 Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen geführt.

47 Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.

48 Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.

Prüfungsberichtzum31.Dezember2023

7.SCHLUSSBEMERKUNG

49 Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.).

Der Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 2 wiedergegeben.

Berlin, 23. September 2024

ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Fin.wirt Andreas Frericks Dipl.-Kfm. Ralph Riese Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.

K T I V S E I T E

A. Anlagevermögen

VII. Bilanz des Fördervereins Berliner Schloss e. V. zum 31. Dezember 2023

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen

B. Umlaufvermögen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

P A S S I V S E I T E

A. Eigenkapital

I. Vereinskapital II. Rücklagen

B. noch nicht verbrauchte Spendenmittel

C. Rückstellungen

1.

D. Verbindlichkeiten

1 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr

E. Rechnungsabgrenzungsposten

VIII. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

IX. A n h a n g

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Förderverein Berliner Schloss e. V.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Förderverein Berliner Schloss e. V. hat seinen Sitz in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin im Vereinsregister unter der Registernummer VR 12716 B eingetragen.

Der Jahresabschluss des Fördervereins Berliner Schloss e. V. wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und diejenigen des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert, wobei die Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen werden

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis zu EUR 800,00 werden im abgelaufenen Geschäftsjahr sofort abgeschrieben bzw. bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von EUR 250,00 als sofortiger Aufwand gebucht. Bei der Bestimmung der Wertgrenzen sind dabei die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer berücksichtigt.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Beachtung aller erkennbaren Risiken gebildet und zum jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertung erfolgt unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebs (Going-Concern-Prinzip).

II. Erläuterung zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird wie folgt dargestellt:

Anschaffungs- bzw. Zugang Abgang Abschreibungen Stand am

Herstellungskosten kumuliert

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

2. Sachanlagen

u. Geschäftsausstattung

* (einschl. Federzeichnung Andreas Schlüter (1659-1714), Anschaffungskosten EUR 25.000,00, von dem Betrag wird keine Abschreibung vorgenommen)

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Das Eigenkapital beträgt:

Stand zu Beginn der Rechnungsperiode

I. Vereinskapital II. Rücklagen III. Ergebnisvortrag EUR EUR EUR

4.552.916,16 Jahresergebnis - 220.022,67

Stand zum Ende der Rechnungsperiode 4.332.893,49

Spenden (Barzuwendungen)

entwickelt sich wie folgt:

2023

1.617.945,10 1.514.851,11

testamentarische Zuwendungen 1.740.114,09 1.682.101,40

Sachspenden 1.239,60 2.180,00 3.359.298,79 3.199.132,51

davon satzungsmäßig verwendet - 3.359.298,79 - 3.199.132,51

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Das Spendenaufkommen dient ausschließlich dem Vereinszweck, nämlich der Förderung des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses.

zusammen:

Spenden

1.617.945,10 1.514.851,11

testamentarische Zuwendungen 1.740.114,09 1.682.101,40

Sachspenden 1.239,60 2.180,00 3.359.298,79 3.199.132,51

davon satzungsmäßig verwendet 3.359.298,79 3.199.132,51

Die Beiträge betragen:

2023

108.955,82 119.904,82

Abweichend von den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträgen aus Spendenverbrauch und Beiträgen betragen diese nach dem Zuflussprinzip EUR 2.466.904,61.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind u. a. Zuwendungen an die Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum enthalten, die das Jahresergebnis wesentlich beeinflusst haben. Es handelt sich dabei um folgende Aufwendungen:

Geldzuwendungen

EUR 2.766.000,00

Ergänzend zur handelsrechtlichen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt eine Aufgliederung der Aufwendungen gem. Spenden-Siegel-Standard 6.a Ziffer (5) des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Sie basiert auf der für das abgelaufene Jahr erstellten Sphären-Rechnung.

Sach- und sonstige Ausgaben für Projektförderung

Spenden an die Stiftung - Berliner Schloss - Humboldtforum Geldzuwendung, gem. Zuwendungsbestätigungen 2.766.000,00

Sonstige Spende - an den Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin

Personalausgaben für Kampagnen-, Bildungs- u. Aufklärungsarbeit

Löhne und Gehälter (Zweckbetrieb Ausstellungen etc.)

Soziale Abgaben (Zweckbetrieb Ausstellungen etc.)

Sach- und sonstige Ausgaben für Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit

Abschreibungen (Zweckbetrieb Ausstellungen etc.)

sonstige betriebliche Aufwendungen (Zweckbetrieb Ausstellungen etc.)

sonstige betriebliche Aufwendungen (Benefizveranstaltungen) 50%

Sonstige Steuern

Personalausgaben für Werbung und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

Löhne und Gehälter

soziale Abgaben

Übertrag:

Sach- und sonstige Ausgaben für Werbung und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

sonstige betriebliche Aufwendungen

sonstige betriebliche Aufwendungen (Benefizveranstaltungen)

Ausgaben des (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Personalausgaben für Verwaltung

Sach- und sonstige Ausgaben für Verwaltung

sonstige betriebliche Aufwendungen (ohne Zuwendungen a d Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum)

sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Förderverein Berliner Schloss e. V. Vier-Sphären-Rechnung 2023

Ertrag aus Spendenverbrauch

4060 Spenden

EUR 1.617.945,10 testamentarische Zuwendg. EUR 1.740.114,09 Sachspenden EUR 1.239,60

EUR 3.359.298,79 davon satzungsmäßig verwendet

Geschäftsjahr ideeller ideeller

Vermögens- Sammlungs- Zweck- Zweck- wirtschaftl. Bereich Bereich verwaltung einnahmen/ betrieb betrieb GeschäftsVerwaltung Werbung/ Mittelweiter- Ausstellungen Benefizver- betrieb Öff.keitsarbeit gabe sonst. Veranst. anstaltungen

Beiträge

4060 Beiträge, Aufteilung folgt

sonstige betriebliche Erträge

4830 sonstige Kostenerstattungen

Sachbezug für Kraftfahrzeugnutzung

4920 Erträge aus der Herabsetzung der pauschalen Wertberichtigung zu Fordergen aus Beiträgen 2020 u 2021

4930 Ertrag a. d. Auflösg. d. Rückstellung zu den Abschlussk.

4930 Ertrag a. d. Auflösg. d. Rückstellg. zu den Prüfungskosten (ECOVIS Audit AG)

4830 Ertrag aus erstatteten IHK-Beitrag

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 5300

Löhne und Gehälter 6020 Büro

6027 Geschäftsführung, Kfz-Sachbezug

6030 Aushilfslöhne, Büro Hamburg

6036 Aushilfslöhne, Info-Center Berlin

6069 pauschale Lohnsteuer, Geschäftsführung

6069 pauschale Lohnsteuer, Büro Hamburg

6044 pauschale Lohnsteuer, Info-Center Berlin

6076 Zuführung zur Rückstellg. f. noch nicht angetr. Urlaub

6090 Fahrtkostenerstattung Wohnung /Arbeitsstätte

602001 Übernachtungskosten

6029 Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Förderverein Berliner Schloss e. V. Vier-Sphären-Rechnung 2023

Geschäftsjahr ideeller ideeller Vermögens- Sammlungs- Zweck- Zweck- wirtschaftl. Bereich Bereich verwaltung einnahmen/ betrieb betrieb GeschäftsVerwaltung Werbung/ Mittelweiter- Ausstellungen Benefizver- betrieb Öff.keitsarbeit gabe sonst. Veranst. anstaltungen

Soziale Abgaben

6110 Büro Hamburg

6116 Info-Center Berlin

6110 Geschäftsführung

6120 Berufsgenossenschaft

6130 freiwillig soziale Aufwendungen (Inflationsausgl.prämie) - Büro

6120 sonstige freiwillige soziale Aufwendungen

Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter und auf Sachanlagen

6220 auf Betriebs- und Geschäftsausstattung

6260 Sofortabschreibung auf GWG (Sachanlagen)

sonstige betriebliche Aufwendungen

a. Raumkosten

6311 Miete Büro Berlin einschl. Nebenkosten

6312 Miete Büro Hamburg einschl. Energiekosten

6313 Miete Lagerhalle Berlin, Marienfelde

6325 Energie u. sonst. Nebenkosten, Büro Hamburg -2.443,05 -2.443,05

6331 Reinigung Büro Hamburg-Rissen

b. Versicherungen, Beiträge und Abgaben

6400 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

6400 Haftpflichtversicherung

6400 Gruppenunfallversicherung

6400 Elektronikversicherung

6400 Feuer- und Einbruchversicherung

6401 Ausstellungsversicherung

6431 Künstlersozialkasse

6420 Beitrag Kulturkreis der Deutschen Wirtschaft

6420 Beitrag Stiftung Humboldt-Universität

Gema

c Reparaturen und Instandhaltungen

6471 EDV-Kosten

6495 Kosten Wartung Kopierer

d. Kraftfahrzeugkosten

6520 Kfz-Versicherung

6530-31 laufende Kfz-Kosten

6540-42 Kfz-Reparaturen

-2.320,50

-10.505,44

-914,92

Förderverein Berliner Schloss e. V. Vier-Sphären-Rechnung 2023

Geschäftsjahr

Vermögens- Sammlungs- Zweck- Zweck- wirtschaftl. Bereich Bereich verwaltung einnahmen/ betrieb betrieb GeschäftsVerwaltung Werbung/ Mittelweiter- Ausstellungen Benefizver- betrieb Öff.keitsarbeit gabe sonst. Veranst. anstaltungen

e. Werbe- und Reisekosten

6600 Kosten der Spendenwerbung

6601 Kosten der Mitgliederbetreuung

6621 Geschenke bis EUR 35,00

6630 Repräsentationskosten (Weihnachtsfest für ehrenamtl. Helfer)

6630 sonstige Repräsentationskosten

6640 Bewirtungskosten

6641 Kosten Bürobewirtung Hamburg

6642 Bewirtungskosten (Ausstellungskosten)

6650/54 Reisekosten

6651 Reisekosten, Berlin

f. Kosten der Öffentlichkeitsarbeit

6602 Kosten

g. Kosten der Warenabgabe

h. verschiedene Kosten

6800 Porto- und Kurierkosten, Büro

Porto und Kurierkosten für das Extrablatt

6804 Telekommunikationskosten, Geschäftsleitung

6805 Telekommunikationskosten, Büro Hamburg

6806 Telekommunikationskosten, Berlin

6815 Büromaterial, Büro Hamburg

6816 Büromaterial, Berlin

6820 Zeitschriften, Bücher -236,54 -236,54

6830 Buchführungskosten

6827 Abschlusskosten und Kosten für die Steuererklärungen

6827 Prüfungskosten

6025 Kosten Deutsches Zentralinstitut für Sozialfragen (DZI) -2.004,58 -2.004,58

6825 sonstige Rechts- und Beratungskosten

6828 Seminarkosten -470,00 -470,00

6835 Miete und Verbrauchskosten Kopierer -811,25 -811,25

6781 Kosten für freie Mitarbeiter (Frau Ockert) -21.134,40

6850 sonstigter Betriebsbedarf, allgemein -508,84 -508,84

6851 sonstiger Betriebsdarf Berlin

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs

6856 Gebühren für Kreditkartenzahlungssysteme

6857 Gebühren für Kreditkartenzahlungssysteme (Shop) -46,71

-1.332,81

6880 Aufwendungen für Währungsumrechnungen -79,69 -79,69

6859 Sperrmüll und sonstige Entsorgungskosten in Berlin -12,00 -12,00

6300 Kosten im Zusammenhang mit Nachlässen -13.109,38 -13.109,38

6300 sonstige Kosten -155,35 -155,35

6930 Forderungsverluste (Mitgliedsbeiträge) -6.169,89 -6.169,89 -171.494,38 -133.403,15 -17.357,89 0,00 0,00

Förderverein Berliner Schloss e. V. Vier-Sphären-Rechnung 2023

i. Projektkosten

j. Zuwendungen, (Spenden)

6395 Geldzuwendungen

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7114 Zinsertrag aus Guthaben Mietkautionen

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Körperschaftsteuer 2022, Vorauszahlungen

Körperschaftsteuer 2022,

Ergebnis nach Steuern

Förderverein Berliner Schloss e. V. Vier-Sphären-Rechnung 2023 Geschäftsjahr

Überleitung auf Zufluss / Abfluss

Übertrag:

abzüglich Investitionen Anlagevermögen

zuzüglich Abschreibungen Anlagevermögen

zuzüglich Warenbestand per 01.01.2023

abzüglich Warenbestand per 31.12.2023

zuzüglich Forderungen aus L. u. L. per 01.01.2023

abzüglich Forderungen aus L. u. L. per 31.12.2023

zuzüglich sonstige Vermögensgegenstände per 01.01.2023

abzüglich sonstige Vermögensgegenstände per 31.12.2023

zuzüglich Rechnungsabgrenzungsposten per 01.01.2023

abzüglich Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.2023

abzüglich Steuerrückstellungen per 01.01.2023

zuzüglich Steuerrückstellungen per 31.12.2023

abzüglich sonstige Rückstellungen per 01.01.2023

zuzüglich sonstige Rückstellungen per 31.12.2023

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen per 01.01.2023

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen per 31.12.2023

abzüglich sonstige Verbindlichkeiten per 01.01.2023

zuzüglich sonstige Verbindlichkeiten

Probe:

Bestand an flüssigen Mitteln per 31.12.2023

3.407.982,44 abzüglich Bestand an flüssigen Mitteln per 01.01.2023 -4.555.383,94 Minderung -1.147.401,50

ideller Bereich, Verwaltung -358.258,32

Ideller Bereich, Werbung/Öffentlichkeitsarbeit -319.380,54 Vermögensverwaltung 40.768,80

Zweckbetrieb, Zuwendungen -299.054,82

Zweckbetrieb, Ausstellungen/sonstige Veranstaltungen -238.227,11

Zweckbetrieb, Benefizveranstaltungen -3.738,81 wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 30.489,30 -1.147.401,50

Bereich Bereich verwaltung einnahmen/ betrieb betrieb GeschäftsVerwaltung Werbung/ Mittelweiter- Ausstellungen Benefizver- betrieb Öff.keitsarbeit gabe sonst. Veranst. anstaltungen

Förderverein Berliner Schloss e. V. Vier-Sphären-Rechnung 2023

Ermittlung des Anteils des Werbe- u. Verwaltungskostenanteils

Jahresergebnis gem. Blatt 4

abzüglich: der Spenden und Beiträgen

der Umsatzerlöse

der Beiträge und Bußgeldzuweisungen

der sonstigen betrieblichen Erträge

der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen

= Aufwendungen

zusätzliche Umgliederung des DZI 50% der Benefizkosten

nach DZI-Konzeption bleiben die Aufwendungen der Vermögensverwaltung bzw des steuerpflichtigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs bei der Ermittlung des Werbe- und Verwaltungskostenanteils außer Ansatz, sofern keine Defizite dort entstanden sind.

Vermögensverwaltung, (Kostenerstattung)

steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Anteil der Werbe- und Verwaltungskosten an den maßgeblichen Gesamtkosten:

Anteil der Werbekosten an den Sammlungseinnahmen:

Geschäftsjahr ideeller ideeller

Vermögens- Sammlungs- Zweck- Zweck- wirtschaftl. Bereich Bereich verwaltung einnahmen/ betrieb betrieb GeschäftsVerwaltung Werbung/ Mittelweiter- Ausstellungen Benefizver- betrieb Öff.keitsarbeit gabe sonst. Veranst. anstaltungen

Durchschnitt der letzten 3 Jahre:

FIRMA

ANSCHRIFT

RECHTLICHE VERHÄLTNISSE

Förderverein Berliner Schloss e. V.

Rissener Dorfstraße 56 22559 Hamburg

GRÜNDUNG 22. August 1992

RECHTSFORM

VEREINSREGISTER

eingetragener Verein

Amtsgericht Charlottenburg VR 12716 B

SITZ DES VEREINS Berlin

VEREINSZWECK

GESCHÄFTSJAHR

VORSTAND

Förderung des Wiederaufbaus des Berliner Schlosses in weitestgehender Originaltreue seiner Fassaden und Höfe sowie wichtiger historischer Innenräume für Bildungs- und kuturelle Zwecke.

Kalenderjahr

Prof. Dr. Richard Schröder, Blankenfelde (Vorsitzender) Ingrid Rexrodt, Berlin (Erste stellvertretende Vorsitzende) Dipl.-Ing. Hubertus von Dallwitz, Berlin (Zweiter stellvertretender Vorsitzender)

Dr. Gernot von Grawert-May, Berlin (Schatzmeister)

Ulf Doepner, Ratingen (Schriftführer) Uwe Schmitz, Nettetal bei Düsseldorf (weiteres Vorstandsmitglied)

Der Vorstand wurde in der dargestellten Zusammensetzung am 14. Januar 2022 von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, wiedergewählt.

BESONDERER VERTRETER

GEM. § 30 BGB (GESCHÄFTSFÜHRER) Wilhelm von Boddien

SATZUNG

In der Fassung vom 28. Juni 2013

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorgangen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung, - der Vorstand, - die Geschäftsführung, - der Finanzbeirat.

Die Aufgaben, Ordnungen und Zuständigkeiten der einzelnen Organe sind in der Satzung des Vereins geregelt. Über die Regelungen in der Satzung hinaus gibt es keine weiteren Weisungen und/oder Geschäftsordnungen für die Organe, Geschäftsverteilungspläne für die Geschäftsführung sowie Geschäftsanweisungen.

Die Satzung in der aktuellen Fassung datiert vom 28. Juni 2013. Auskunftsgemäß wurde der in der Satzung vorgesehene Finanzbeirat nicht gebildet.

Die oben aufgeführten Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung in Ihrer Gesamtheit den Bedürfnissen, der Größe und dem Zweck des Vereins.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Im Berichtszeitraum fanden am 10. Februar 2023 und am 08. September 2023 jeweils ordentliche Mitgliederversammlungen statt.

Der Vorstand des Vereins kam im Berichtszeitraum zu einer Sitzungen am 08. September 2023 zusammen.

Für die vorgenannten Sitzungen wurden ordnungsmäßige Niederschriften erstellt und uns vorgelegt.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Auskunftsgemäß bekleidet der Geschäftsführer (besonderer Vertreter gem. § 30 BGB) keine derartigen Positionen.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Auf die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung im Anhang des Jahresabschlusses wurde unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden notwendigen Kosten.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten / Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

In Anbetracht der Größe, der Zahl der Mitarbeiter und Komplexität des Vereins liegt kein Organisationsplan vor.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Entfällt, siehe Fragenkreis 2, lit. a)

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?

Zur Korruptionsvorbeugung tragen die getroffenen Regelungen, insbesondere die konsequente Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, bei.

Die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Maßnahmen war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck und die Organisation des Vereins.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?

Die Verwaltung von Verträgen erfolgt zentral in der Geschäftsstelle in Hamburg. Nach unseren Erkenntnissen besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Entfällt, siehe Fragenkreis 3, lit a).

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Die Bücher des Vereins sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des dritten Buches des HGB unter Zugrundelegung der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. aufgestellten besonderen Rechnungslegungsstandards für Vereine und spendensammelnde Organisationen aufgestellt.

Das Rechnungswesen des Vereins entspricht somit aus unserer Sicht der Größe und den besonderen Anforderungen des Vereins.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Eine angemessene Liquiditätskontrolle wird durch die Geschäftsführung im Zusammenwirken mit dem Rechnungswesen des Vereins sichergestellt.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Die vom Verein neben den Spenden und Mitgliedsbeiträgen erzielten Entgelte, vornehmlich aus dem Verkauf von Büchern, Broschüren und Reiseandenken sowie aus Veranstaltungen, werden im Wesentlichen bar vereinnahmt sowie vollständig und zeitnah erfasst.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?

Der Verein hält keine Beteiligungen. Daher ist die Frage für das Unternehmen nicht relevant.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?

Die Finanzierung des Vereins als spendensammelnde Organisation ist überwiegend von Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträgen abhängig. Damit hängt dessen Fortbestand sowohl von der Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder als auch vom Einwerben von Spenden ab.

Ein explizit eingerichtetes Frühwarnsystem ist nicht eingerichtet.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Entfällt, siehe Fragenkreis 4, lit a).

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Entfällt, siehe Fragenkreis 4, lit a).

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?

Entfällt, siehe Fragenkreis 4, lit a).

Feststellungen

im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:

• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?

• eingesetzt werden?

Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen

• Umfang dürfen offene Posten entstehen?

Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem

• werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?

Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien

aus-schließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?

Entfällt, siehe Fragenkreis 5, lit a).

c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf:

• Erfassung der Geschäfte,

• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse,

• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung,

• Kontrolle der Geschäfte?

Entfällt, siehe Fragenkreis 5, lit a).

d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?

Entfällt, siehe Fragenkreis 5, lit a).

e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?

Entfällt, siehe Fragenkreis 5, lit a).

f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?

Entfällt, siehe Fragenkreis 5, lit a).

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision / Konzern- revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Eine interne Revision wurde nicht eingerichtet. Aufgrund der Größe des Unternehmens, der flachen Hierarchie und der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Organe besteht aus unserer Sicht kein zwingender Bedarf zur Einrichtung einer internen Revision.

b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Entfällt, siehe Fragenkreis 6, lit. a).

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Entfällt, siehe Fragenkreis 6, lit. a).

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Entfällt, siehe Fragenkreis 6, lit. a).

e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?

Entfällt, siehe Fragenkreis 6, lit. a).

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision / Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Entfällt, siehe Fragenkreis 6, lit. a).

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung gewährt.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Umgehungstatbestände ergeben.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen.

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck, die Größe und die Organisation des Vereins.

Feststellungen

im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?

Der Verein unterliegt nicht den besonderen Vergaberegelungen der öffentlichen Hand.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Entfällt, siehe Fragenkreis 9, lit a).

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Der Mitgliederversammlung als Überwachungsorgan wird in schriftlicher Form Bericht über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr erstattet.

Verstöße gegen die Berichterstattungspflicht haben wir im Laufe unserer Prüfung nicht festgestellt.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Soweit aus den Protokollen der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen ersichtlich, erfolgt in den Protokollen eine zutreffende Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Themen, über die die Geschäftsleitung der Mitgliederversammlung auf deren besonderen Wunsch hin zu berichten hatte.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Im Rahmen der Durchsicht der Protokolle haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung nicht in allen Fällen ausreichend war.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Eine D&O-Versicherung besteht seit dem Geschäftsjahr 2005 bei der Generali Versicherung AG als vertragsführender Versicherer. Zum versicherten Personenkreis gehört der besondere Vertreter gem. § 30 BGB (Geschäftsführer) sowie die Mitglieder des Vorstands. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart worden.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Nach den uns vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften lagen im Berichtsjahr keine Interessenkonflikte zwischen dem Mitglied der Geschäftsführung, den Mitgliedern des Vorstands und des Überwachungsorgans vor.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Wir haben bei unserer Prüfung keinen Hinweis auf offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen erhalten.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Die Bestände weisen keine Auffälligkeiten auf.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?

Die Finanzierung des Vereins als spendensammelnde Organisation ist überwiegend von Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträgen abhängig.

Zum 31. Dezember 2023 bestehen Rücklagen gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO in Höhe von EUR 4.332.893,49, die im Wesentlichen durch Guthaben bei Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Eigenkapitalquote liegt unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 97 %.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Nicht einschlägig, da der Verein in keinen Konzern eingebunden ist.

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Im Berichtsjahr hat der Verein keine Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Finanzierungsprobleme des Vereins sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten, vgl. auch Ausführungen zum Fragenkreis 12, lit. a).

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten / Konzernunternehmen zusammen?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a)Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

b)Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?

Entfällt mit Verweis auf den Zweck des Vereins.

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

a)Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?

Siehe Ausführungen unter Fragekreis 15, lit a.)

b)Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Siehe Ausführungen unter Fragekreis 15, lit b.)

1. Geltungsbereich

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart odergesetzlich zwingendvorgeschriebenist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. DerWirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zurDurchführungdesAuftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichenPrüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sichdie Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeigneteAuskunftspersonenbenennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und derweiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formuliertenschriftlichenErklärung zubestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zuübernehmen.

(2) Sollte die Durchführungdes Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen,seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichenKündigungdesAuftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn,der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zuWerbezwecken durch denAuftraggebersind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nichtvon einem Verbrauchererteilt worden,sokann derAuftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinausSchadensersatzansprüche bestehen, giltNr.9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahresab dem gesetzlichenVerjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vomWirtschaftsprüfertunlichstvorher zu hören

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, §43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs.2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäߧ54aAbs. 1Nr.2WPOauf4 Mio.€ beschränkt.

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeberstehen demWirtschaftsprüferauch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffendenAnsprüche allerAnspruchstellerinsgesamt. Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitsowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen,bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darfer diesenBestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers denWiderruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besondersin Rechnunggestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeberauf von ihm festgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung vonSteuerbescheiden zuden unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) undb)genanntenErklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungenhinsichtlich deruntera)genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genanntenSteuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentlicheveröffentlichte Rechtsprechungund Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grundeines besonderenAuftrags.Diesgiltauch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem GebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und derVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichenund

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur GeltendmachungdesVorsteuerabzugs wirdnicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechendinTextform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüchegilt nur deutschesRecht.

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