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Erfolgsgeschichte „Dorfablattl“
NIEDERDORF – Dem Redaktionsteam vom „Dorfablattl“ wurde vor Kurzem von der Gemeindeverwaltung Niederdorf der dorfbezogene Wanderpreis Cultura Socialis für besondere Verdienste verliehen.
Bürgermeister Günther Wisthaler brachte mit großer Freude zum Ausdruck, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich ist, dass so ein aufwendiges Projekt ehrenamtlich gestemmt wird und dass man sich die vielen Jahre hindurch immer unabhängig von wirtschaftlicher Unterstützung halten konnte. Gemeinde Referent Robert Burger gab einen kurzen Rückblick zur Entstehung des „Dorfablattl“. Die Gründungsidee ging von der damaligen Referentin Berta Stanzl Fauster aus. „Die Niederdorfer Gemeindezeitung ist ausschließlich haugemacht: Das Redaktionsteam arbeitet ehrenamtlich, das Layout wird eigenständig erstellt und auch presserechtlich ist mit Alex Ploner, ein Niederdorfer in Verantwortung.
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Quelle: Robert Burger
Bürgermeister Günther Wisthaler, Alois Fauster vom Layout, Koordinatorin Ingrid Wisthaler Stabigner und Referent Robert Burger (v.l.).
Das derzeitige Gremium besteht aus Ingrid Witshaler Stabinger, die seit Beginn an mit großem Einsatz als Koordinatorin verantwortlich zeichnet. Ebenfalls vom Anfang an mit dabei sind Alfred Baur und Dieter Burger sowie Alois Fauster und Dietmar Bacher, die für das Layout verantwortlich sind. Im Team arbeiten des Weiteren die Referentin Sigrid Bachmann, Christina Vittone Olivotto und Margit Rainer Baur mit“, verrät Robert Burger. Bei der Verleihung wurde den ausgeschiedenen Mitarbeitern Mariska Brunner und Günther Walder, den bereits verstorbenen Mitgliedern Albert Ploner und Freddy Stoll sowie dem ersten Presseverantwortlichen Martin Lercher gedankt. VON 40 AUF 80
Im letzten Dezember erschien die 52. Auflage und von den anfänglichen 40 Seiten ist das Medium mittlerweile auf 80 Seiten angewachsen. „Wir bedanken uns als Gemeindeverwaltung für die neutrale Berichterstattung mit vielen sehr abwechslungsreichen meist Themen. Besonders hervorzuheben bleibt, dass es gelungen ist die politische wie wirtschaftliche Unabhängigkeit ohne unterstützende Werbeschaltungen beizubehalten. Darüber hinaus ist das ‘Dorfablattl‘ zu einer kleinen Dorfchronik geworden, welche mit jeder Ausgabe weitergeschrieben wird und somit nachhaltigen Charakter aufweist“, sagt Robert Burger. (RB/RED)
Suspendiert - wer zahlt den Unterhalt?
Ärzte, Lehrpersonen, Polizeibeamte sind nur einige der Berufsgruppen, welche mittlerweile suspendiert werden, wenn sie nicht geimpft sind – und bald trifft es noch mehr auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigte. Wenn das Geld fehlt und man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht weiter nachkommen kann – was dann?
Was versteht man unter einer Suspendierung?
Ist ein Beschäftigter suspendiert, muss/darf er seine Arbeitsleistung für eine gewisse Zeit nicht mehr erbringen und bekommt somit auch keine Entlohnung mehr.
Kein Lohn – wer zahlt?
Vor dem Landesgericht Bozen hat ein Vater im Zuge eines Ehetrennungsverfahrens eine Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kinder beantragt. Dies mit der Begründung, dass er durch die erfolgte Suspendierung über keine finanziellen Mittel mehr verfüge, die es ihm erlauben, regelmäßige Zahlungen zu leisten. Dabei hat er insbesondere ins Feld geführt, dass die Suspendierung eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers war, welche er keinesfalls gewollt habe. Sie habe ihn in eine finanzielle Notlage gestürzt, an der er absolut unschuldig sei.
Wie hat das Gericht in Bozen in diesem Fall entschieden?
Die designierte Richterin hat die vom Betroffenen ins Feld geführten Argumente nicht geteilt und in ihrem Beschluss folgende Auffassung vertreten: Der mangelnde Lohn durch eine Suspendierung rechtfertigt nicht die Aussetzung bzw. eine Nichtzahlung des Unterhalts. Die Suspendierung durch eine Nichtimpfung ist nach Auffassung des Gerichts das Ergebnis einer freien und subjektiven Entscheidung, die als solche zu respektieren ist, die jedoch nicht zu Lasten der Begünstigten (Frau bzw. Kinder) gehen kann, welche diese Entscheidung im Übrigen nicht geteilt haben. Diesen Beschluss hat das Landesgericht Bozen in Anlehnung an ein bereits bekanntes Kassationsgerichtsurteil Nr. 25781/2017 gefasst.
Wieviel Unterhalt muss gezahlt werden?
Die Unterhaltskosten müssen gemäß der finanziellen und persönlichen Leistungsfähigkeit von beiden Eltern getragen werden, weshalb das Gericht sich bei der Berechnung auf das vor der Suspendierung bezogene Einkommen des Vaters gestützt hat. Der Vater wurde somit – trotz fehlenden Einkommens – zur Zahlung eines regelmäßigen Unterhaltsbeitrages zu Gunsten seiner Kinder verpflichtet.
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RA DDr. Verena Brunner
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