Bezirkszeitung Puschtra Nr. 01-02_22 - Achtung Forstschädling

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lokales

Erfolgsgeschichte „Dorfablattl“ NIEDERDORF – Dem Redaktionsteam vom „Dorfablattl“ wurde vor Kurzem von der Gemeindeverwaltung Niederdorf der dorfbezogene Wanderpreis Cultura Socialis für besondere Verdienste verliehen. Quelle: Robert Burger

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ürgermeister Günther Wisthaler brachte mit großer Freude zum Ausdruck, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich ist, dass so ein aufwendiges Projekt ehrenamtlich gestemmt wird und dass man sich die vielen Jahre hindurch immer unabhängig von wirtschaftlicher Unterstützung halten konnte. Gemeinde Referent Robert Burger gab einen kurzen Rückblick zur Entstehung des „Dorfablattl“. Die Gründungsidee ging von der damaligen Referentin Berta Stanzl Fauster aus. „Die Niederdorfer Gemeindezeitung ist ausschließlich haugemacht: Das Redaktionsteam arbeitet ehrenamtlich, das Layout wird eigenständig erstellt und auch presserechtlich ist mit Alex Ploner, ein Niederdorfer in Verantwortung.

Bürgermeister Günther Wisthaler, Alois Fauster vom Layout, Koordinatorin Ingrid Wisthaler Stabigner und Referent Robert Burger (v.l.).

Das derzeitige Gremium besteht ferentin Sigrid Bachmann, Christina aus Ingrid Witshaler Stabinger, die Vittone Olivotto und Margit Rainer seit Beginn an mit großem Einsatz Baur mit“, verrät Robert Burger. Bei als Koordinatorin verantwortlich der Verleihung wurde den ausgezeichnet. Ebenfalls vom Anfang schiedenen Mitarbeitern Mariska an mit dabei sind Alfred Baur und Brunner und Günther Walder, den Dieter Burger sowie Alois Fauster bereits verstorbenen Mitgliedern und Dietmar Bacher, die für das Albert Ploner und Freddy Stoll sowie Layout verantwortlich sind. Im dem ersten Presseverantwortlichen Team arbeiten des Weiteren die Re- Martin Lercher gedankt.

Suspendiert - wer zahlt den Unterhalt? Ärzte, Lehrpersonen, Polizeibeamte sind nur einige der Berufsgruppen, welche mittlerweile suspendiert werden, wenn sie nicht geimpft sind – und bald trifft es noch mehr auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigte. Wenn das Geld fehlt und man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht weiter nachkommen kann – was dann? Was versteht man unter einer Suspendierung? Ist ein Beschäftigter suspendiert, muss/darf er seine Arbeitsleistung für eine gewisse Zeit nicht mehr erbringen und bekommt somit auch keine Entlohnung mehr. Kein Lohn – wer zahlt? Vor dem Landesgericht Bozen hat ein Vater im Zuge eines Ehetrennungsverfahrens eine Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kinder beantragt. Dies mit der Begründung, dass er durch die erfolgte Suspendierung über keine finanziellen Mittel mehr verfüge, die es ihm erlauben, regelmäßige Zahlungen zu leisten. Dabei hat er insbesondere ins Feld geführt, dass die Suspendierung eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers war, welche er keinesfalls gewollt habe. Sie habe ihn in eine finanzielle Notlage gestürzt, an der er absolut unschuldig sei. Wie hat das Gericht in Bozen in diesem Fall entschieden? Die designierte Richterin hat die vom Betroffenen ins

Feld geführten Argumente nicht geteilt und in ihrem Beschluss folgende Auffassung vertreten: Der mangelnde Lohn durch eine Suspendierung rechtfertigt nicht die Aussetzung bzw. eine Nichtzahlung des Unterhalts. Die Suspendierung durch eine Nichtimpfung ist nach Auffassung des Gerichts das Ergebnis einer freien und subjektiven Entscheidung, die als solche zu respektieren ist, die jedoch nicht zu Lasten der Begünstigten (Frau bzw. Kinder) gehen kann, welche diese Entscheidung im Übrigen nicht geteilt haben. Diesen Beschluss hat das Landesgericht Bozen in Anlehnung an ein bereits bekanntes Kassationsgerichtsurteil Nr. 25781/2017 gefasst. Wieviel Unterhalt muss gezahlt werden? Die Unterhaltskosten müssen gemäß der finanziellen und persönlichen Leistungsfähigkeit von beiden Eltern getragen werden, weshalb das Gericht sich bei der Berechnung auf das vor der Suspendierung bezogene Einkommen des Vaters gestützt hat. Der Vater wurde somit – trotz fehlenden Einkommens – zur Zahlung eines regelmäßigen Unterhaltsbeitrages zu Gunsten seiner Kinder verpflichtet.

VON 40 AUF 80 Im letzten Dezember erschien die 52. Auflage und von den anfänglichen 40 Seiten ist das Medium mittlerweile auf 80 Seiten angewachsen. „Wir bedanken uns als Gemeindeverwaltung für die neutrale Berichterstattung mit vielen sehr abwechslungsreichen meist Themen. Besonders hervorzuheben bleibt, dass es gelungen ist die politische wie wirtschaftliche Unabhängigkeit ohne unterstützende Werbeschaltungen beizubehalten. Darüber hinaus ist das ‘Dorfablattl‘ zu einer kleinen Dorfchronik geworden, welche mit jeder Ausgabe weitergeschrieben wird und somit nachhaltigen Charakter aufweist“, sagt Robert Burger. (RB/RED)

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RA DDr. Verena Brunner Rechtsanwaltskanzlei in Percha 11


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