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Vereinsgründung

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Der Neves-Staudamm

Der Neves-Staudamm

INNICHEN – Veritatem Quaerens (EO) „die Wahrheit suchend“ ist der Name und gleichzeitig der Leitsatz des jungen Vereines, welcher von mehreren aktiven und ehemaligen Studierenden aus dem Raum Puster- und Eisacktal ins Leben gerufen wurde.

Getrieben von der Untätigkeit in der vorherrschenden Klimakrise und der Verbreitung von Fake-News im Zuge der Covid-19-Pandemie hat man sich zum Ziel gesetzt einem sprachgruppenübergreifenden, öffentlichen Meinungs- und Wissensaustausch anzuregen, sowie zu gesellschaftsrelevanten Themen im sozialen und kulturellen Bereich Stellung zu nehmen. Dies versucht der Verein u.a. durch Vorträge in Schulen, Bibliotheken und in Gemeindesälen zu erreichen. Hierzu gab es bereits mehrere Vorträge an der WFO Innichen, sowie letztens (23.09) einen in der Gemeindebibliothek in Innichen an welchem nicht nur einige der mittlerweile 20 Vereinsmitgliedern, sondern auch etliche interessierte Bürger teilnahmen. Hierbei ging es passend zum gewählten

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Der Vorstand des Vereines: Schriftführer Daniel Dapoz, das Vorsitzduo Matthias von Wenzl und Michaela Bachmann und Schriftführer Thomas Crepaz in der Gemeindebibliothek Innichen (v.l.).

Termin, an welchem auch der erste globale Fridays for Future-Streik nach der Sommerpause stattfand, um die Verständlichmachung von naturwissenschaftlichen und sozialen Aspekten der Klimakrise. „Wichtig ist es uns vor allem, mit den Menschen in eine Diskussion zu kommen, schließlich soll es kein Vortag im klassischen Sinne sein – sondern das ganze mehr als Offenes Austausch über den aktuellen Stand der Wissenschaft zu spezifischen Themen sein“ so Matthias von Wenzl der Vorsitzende des Vereines. Michaela Bachmann welche als Co-Vorsitzende dem Verein vorsteht und auch den ersten öffentlichen Vortrag hielt pflichtet dem bei und resümiert „dass dieses Ziel vollumfänglich erreicht wurde konnte man auch an der anschließenden heißen Diskussion sehen“ (PM/red)

Unterhalt und kein Ende?

Alles was recht ist!

Die Eltern sind dazu verpflichtet, den Kinder moralische und materielle Unterstützung zukommen zu lassen. Manche Eltern fragen sich: „Ist denn gar kein Ende in Sicht?“

Endet die Unterhaltspflicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit?

Der 18. Geburtstag stellt nicht automatisch das Ende der Unterhaltsverpflichtung dar. Vielmehr muss berücksichtigt werden, ob der Sohn/die Tochter zu diesem Zeitpunkt bereits wirtschaftlich unabhängig ist oder nicht. Damit besteht kein fixes Datum, das die Unterhaltspflicht beendet; es muss fallweise überprüft werden, welches die Einkommenssituation ist.

Was bedeutet „wirtschaftliche Unabhängigkeit“ konkret?

Mit diesem Begriff bezeichnet man eine finanzielle Situation, welche es dem jungen Erwachsenen ermöglicht, aus den eigenen Einkommen ein selbständiges Leben zu führen.

Ist ein Student finanziell unabhängig?

Schüler oder Studenten sind üblicherweise auf die Unterstützung der Eltern angewiesen, um die Kosten für die Ausbildung und das tägliche Leben (z.B. Unterbringung am Studienort) zu bestreiten. Es gibt natürlich auch (recht seltene) Ausnahmen, in welchen die Studenten über eigenes Vermögen (z.B. Mieteinnahmen aus Immobilien, erworben durch Erbschaft) verfügen.

Also kann jemand ewig studieren?

Der Unterhaltsverpflichtung der Eltern steht die Pflicht des Studenten gegenüber, das Studium mit Fleiß zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Wird das Studium etwa grundlos für längere Zeit unterbrochen oder es werden keine Prüfungen abgelegt bzw. lediglich mit negativem Ergebnis, dann erlischt die Verpflichtung der Eltern. Dies bedeutet nicht, dass eine „vermasselte“ Prüfung oder der Wechsel des Studienzweiges nach Studienbeginn schon gleich als Nachlässigkeit zu betrachten ist. Eine Untätigkeit über einen längeren Zeitraum wird aber nicht toleriert.

Als Faustregel gilt: Wer von seinen Eltern finanzielle Unterstützung verlangt, ist zu einer Gegenleistung verpflichtet, also die jeweilige Ausbildung mit Fleiß und Einsatz voranzubringen, damit die „Investition“ der Eltern auch Früchte bringt.

Unsere Experten informieren.

RA Dr. Ruth Niederkofler

Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck

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