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WIRTSCHAFT

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JUGEND

JUGEND

Spaß beiseite!

von Robert Adami

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Fragen über Fragen

Heute beschäftigen wir uns mit einem sozialwissenschaftlichen Thema von tiefgreifender Bedeutung, nämlich der Fangfrage. Es handelt sich dabei um einen noch weitgehend unerforschten Aspekt menschlichen Verhaltens in freier Wildbahn, den wir nun gemeinsam analysieren werden. Folgende Situation: Das menschliche Weibchen stellt seinem angetrauten Männchen die Mutter aller Fangfragen: „Du, macht dieses Kleid mich dick?“ Wenn das Männchen „nein“ sagt, meint das Weibchen „Das sagst Du nur, damit ich zufrieden bin“, bei einem „Ja“ folgt ein Beziehungs-Tsunami von biblischen Ausmaßen. Das Männchen hat nur 2 Chancen, um dieser lebensbedrohlichen Situation zu entkommen: Erstens: Einen Herzinfarkt vortäuschen und Sich totstellen. Oder zweitens: nicht antworten, sondern eine Gegenfrage stellen, und zwar: „Du ääh, Schatzi, entschuldige, was ist das eigentlich für ein grausiges Vieh mit acht langen, pelzigen Beinen, das dir gerade in die Haare kriecht?“ Danach ist die Frisur des Weibchens total im Eimer, wodurch sie nicht mehr an ihr Kleid denkt, und das Männchen ist um die Bezahlung eines 8gängigen Versöhnungsessens in einem Luxusrestaurant herumgekommen. Aber Spaß beiseite. Fragen sind wichtig. Dies scheint eine banale Feststellung zu sein; aber leben wir nicht immer mehr in einer Gesellschaft, die das Fragen verlernt haben, weil ja jeder eine Meinung zu allem hat? Meist auf Halbwissen basierende Meinungen und oft laut dem Grundsatz: Je ahnungsloser, desto überzeugter. Aber Sie haben keine Ahnung, was es für eine persönliche Befreiung ist, wenn man sich endlich eingesteht: Ich habe keine Ahnung! Deswegen versuche ich mir jetzt anzugewöhnen, keine Meinung mehr zu haben, sondern Fragen zu stellen. Immer wenn mir irgendetwas unlogisch vorkommt, frage ich nach und es ist oft wirklich amüsant, was man dabei für ratlose Gesichter zu sehen bekommt. Also, machen Sie sich frei von der gesellschaftlichen Meinungspfl icht: Sie müssen nicht auf alles eine richtige Antwort haben, wenn Sie stattdessen die richtigen Fragen stellen… Brief aus Rom

Geschätzte Leser,

Giorgia Meloni - benütze hartnäckig die weibliche Form - hat in Rekordzeit ihre Regierung gebildet. Die Konsultationen des Staatspräsidenten gingen rasch über die Bühne, die Mehrheitsverhältnisse waren klar, da gab es wenig zu diskutieren oder abzuwägen. Meloni selbst hat auf die Konsultationen mit den im Parlament vertretenen Parteien verzichtet, wären selbige doch überfl üssig gewesen, da es keinen Zweifel darüber gab, wer dieser Regierungsmehrheit nun angehören und wer sich in die Opposition fl üchten würde. Die Antrittsrede der Ministerpräsidentin - Italiens erste Frau in diesem Amt - war spannungsgeladen, ein politischer Diskurs, der nicht allen gefallen hat, aber unmissverständlich zu verstehen gab, dass sie die Regierungsführung nicht anderen überlassen wird. Ein Bekenntnis zu Europa und zum Nordatlantischen Pakt, die Verurteilung Russlands als Aggressor und die Zusicherung, der Ukraine weiterhin zur Seite zu stehen, sollten kritische Stimmen, wonach die außenpolitische Positionierung Italiens nicht mit der erforderlichen Klarheit defi niert werden könne, zum Schweigen bringen. Die Loslösung von faschistischem Erbgut ist schon schwieriger zu vermitteln, die Positionierung als Rechtspartei bleibt unverkennbar, die Anerkennung von Homosexuellen- und allgemein LGBTIMenschenrechten fällt ihr schon deutlich schwerer, auch wenn doch nicht zu erwarten ist, dass Italien sich vom einigermaßen modernen, offenen Gesellschaftssystem wieder einer dunklen Vergangenheit zuwendet. All dies lässt sich jedoch im Moment nicht klar abschätzen, die tägliche Regierungsarbeit wird die Stoßrichtungen vorgeben und es erlauben, eine Gesamtbewertung vorzunehmen. Es ist daher jedenfalls zu früh, nun Mutmaßungen darüber anzustellen, wie diese Regierung - teilweise mit ‚altbewährten‘ Ministern und nur schwach mit Frauen besetzt - diese Krisenzeit zu meistern imstande ist. Noch mehr ist es verfrüht, bereits jetzt über die Dauer dieser Regierung zu spekulieren. Die Mehrheiten sind klar verteilt, daran sollte es nicht scheitern, auch wenn im Senat aufgrund des Umstandes, dass einige Senatoren zur Regierungsmannschaft gehören, nicht mehr von einer komfortablen Mehrheit gesprochen werden kann. Für Südtirol fand die Ministerpräsidentin in ihrer Antrittsrede klare Worte, sie wolle Verhandlungen aufnehmen, um den Autonomiestandard von 1992, Jahr der Streitbeilegungserklärung von Österreich vor der UNO, wiederherzustellen. Es versteht sich, dass hier die seit der Verfassungsreform von 2001 auch aufgrund verschiedener Urteile des Verfassungsgerichtshofes spürbare Zuständigkeitszerfransung, nicht jedoch die zwischenzeitlich neu gewonnenen Kompetenzen, rückgängig gemacht werden sollen, wie dies schon in malam partem gedeutet wurde. Mit Regionenminister Roberto Calderoli, zwar kein Ausdruck von Erneuerung in der Politik, dürfte Südtirol jedenfalls einen Ansprechpartner fi nden, der die Sonderautonomie nicht nur kennt, sondern ihr auch wohlwollend gegenübersteht. Lassen wir diese Regierung arbeiten, messen wir sie an den Fakten und bleiben wir wachsam.

Mit dieser Haltung aus Rom, am 2. November 2022, Allerseelen.

Manfred Schullian Kammerabgeordneter

Brief aus dem Landtag

Das Gartl im Rosengarten an Freunde verschachern?

Im UNESCO-Weltnaturerbe Dolomiten bilden der Rosengarten, die Laurinswand und die Vajolet-Türme wohl eines der schönsten Panoramen Südtirols. Die jüngste Mega-Erweiterung der Santner-Schutzhütte hat die Unversehrtheit dieses Naturreservats bereits erheblich gestört. Als ob das nicht genug wäre, hat die Landesregierung beschlossen, das Grundstück im bekannten „Gartl“ des Rosengartens dem privaten Betreiber der Schutzhütte zu einem Spottpreis zu verkaufen. Zu diesem x-ten Beispiel für Freunderlwirtschaft im System-Südtirol, mit einer Landesregierung, die mit teuren Showveranstaltungen Nachhaltigkeit predigt, aber dann das Gegenteil tut, haben wir im Landtag einen Antrag auf Aktenzugang gestellt und eine Anfrage eingereicht. Wir prüfen auch eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft. Das Medienecho Ende Juni war leider ein Strohfeuer, das nur wenige Tage dauerte. Am Santnerpass wurde die kleine, gut in die Umgebung integrierte Holzhütte, zu einem neuen, riesigen Bauwerk mit einem achtfachen Bauvolumen erweitert, das sogar von Bozen aus sichtbar ist. Doch damit nicht genug. In den Medien ging nämlich fast völlig unter, dass die Landesregierung sogar das Grundstück um die Hütte, 1.100 Quadratmeter des berühmten „Gartl“ in der Mitte des Rosengartens, an den der SVP nahestehenden Besitzer der Schutzhütte verkauft hat. Ein Stück der Dolomiten, des UNESCO-Weltnaturerbes, das uns allen gehört, zu verschachern ist schlichtweg inakzeptabel. Die Begründung für den Verkauf ist ebenso lächerlich. “Dieses Gebiet wird nicht für institutionelle Zwecke genutzt”. Mit dieser Begründung könnte jeder ab jetzt ein Stück der Dolomiten kaufen, da sie ja nicht ‚für institutionelle Zwecke‘ genutzt werden. Und genauso sprachlos macht mich der Verkaufspreis des Grundstücks: 27.450 Euro für einen Teil der Dolomiten. Damit bekommt man in Bozen nicht einmal eine Garage. Dieses Grundstück muss öffentliches Eigentum und somit unser aller Eigentum bleiben, und Privatinteressen dürfen niemals über die Interessen des Gemeinwohls gestellt werden. Ich frage mich, wie es möglich ist, ein Grundstück an einem so einzigartigen Ort an eine Privatperson zu verkaufen. Also kann jetzt in Zukunft jeder ein Stück der Dolomiten kaufen, wenn er das richtige Parteikartl hat? Diesmal ist es aber mit Kopfschütteln nicht getan, wir werden alles versuchen, diesen Verkauf rückgängig zu machen und zumindest in Zukunft solche Geschäfte zu verhindern, indem wir hier bis vor Gericht ziehen. Jeder, der uns dabei unterstützen will, ist willkommen und kann sich gerne melden, über Facebook oder E-Mail paul.koellensperger@landtag-bz.org.

Liebe Grüße aus dem Landtag Paul Köllensperger

DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Bonus 200 Euro nun auch für Selbständige

Unlängst wurden nun die Kriterien für die Ansuchen um den Bonus in Höhe von 200 oder 350 Euro für die selbständig Beschäftigten veröffentlicht. Diese Zuschüsse sollen den Kaufkraftverlust aufgrund der Preissteigerungen, welche letzthin besonders im Bereich der Energie und Lebensmittel aufgetreten sind, abfedern. Anrecht auf die Boni haben selbständig Tätige, welche sowohl bei der INPS-Rentenkasse als Kaufl eute, Handwerker, Landwirte oder in die getrennte Rentenkasse der INPS als Freiberufl er eingetragen sind, als auch Freiberufl er, welche in eine spezifi sche Rentenkasse Ihrer Berufskategorie eingetragen sind, wie Architekten, Rechtsanwälte, Geometer usw. Anrecht auf die Zuschüsse haben auch Personen, welche als mitarbeitende Familienmitglieder in eine der genannten Rentenkassen eingetragen sind. Voraussetzung für den Genuss dieser Beihilfen ist, dass die betreffende Person nicht schon die Beihilfe in Höhe von 200 Euro als Rentner oder lohnabhängig Beschäftigter bekommen hat. Ebenso sind von diesen Beihilfen alle Personen ausgeschlossen, welche im Jahr 2021 ein Gesamteinkommen erzielt haben, welches höher als 35.000 Euro bzw. 20.000 Euro lag. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens zählen auch die Einkommen aus der Vermietung, welche der Einheitssteuer „cedolare secca“ unterliegen dazu, ebenso die Einkommen aus den Systemen der Kleinstunternehmen „forfettario“ und „minimo“. Die im Jahr 2021 bezahlten Pfl ichtbeiträge an die Rentenkassen können abgezogen werden. Bei einem Einkommen von unter 20.000 Euro im Jahr 2021 steht der Beitrag in Höhe von 350 Euro zu, bei einem Einkommen von 20.000 Euro bis 35.000 Euro stehen 200 Euro zu. Voraussetzung für den Bezug dieser Beihilfen ist außerdem eine bereits zum 18. Mai 2022 bestehende Einschreibung in die INPS-Rentenkasse oder die entsprechende spezifi sche Rentenkasse der Berufskategorie, sowie die Leistung von zumindest einer Zahlung an die Rentenkasse innerhalb 18. Mai 2022, außer es war bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung geschuldet. Außerdem muss zum 18. Mai 2022 eine MwSt. Position vorliegen und die Tätigkeit begonnen worden sein. Die Anträge für die Beihilfen können direkt über die Webseite der INPS mittels SPID, CIE oder CNS oder über ein Patronat eingereicht werden, letzter Termin ist der 30. November 2022. Freiberufl er, welche in eine spezifi sche Rentenkasse Ihrer Berufskategorie eingetragen sind, müssen den Antrag direkt an ihre spezifi sche Rentenkasse stellen.

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Erweiterte Beihilfe bei den Energiekosten

Durch die anhaltend hohe Teuerungsrate der Energiepreise, hat der Staat die Strom- und Gasbeihilfen (wir haben in der Septemberausgabe berichtet) für Oktober und November verlängert und aufgebessert.Es wird wieder zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven Unternehmen unterschieden. Als energieintensive Unternehmen gelten jene Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mindestens 1 GWh (Gigawattstunde). Nur die wenigsten Unternehmen werden in diese Regelung fallen, für die meisten gilt die Regelungen der „nicht

DIE Frau Meloni stellt ihren Mann, was man schon von ihrer gewünschten Anrede erkennen kann. DER Präsident ist sie!

energieintensiven Unternehmen“. Um in den Genuss des Strombonus zu kommen war bei den „nicht energieintensiven Unternehmen“ bis jetzt ein Stromanschluss von mindestens 16,5 kW vorgesehen, dieses Limit wurde nun auf 4,5 kW reduziert, somit können ab Oktober mehr Unternehmen den Strombonus anwenden, zudem wurde der Beitrag für Oktober und November von 15% auf 30% der Stromkosten erhöht. Der Gasbonus wurde für die Monate Oktober und November von 25% auf 40% erhöht. Die Voraussetzung für den Erhalt des Beitrags ist, dass die getragenen Stromkosten im 3 Quartal 2022 im Vergleich zum 3 Quartal 2019 um 30% gestiegen sind! Bei dieser Berechnung darf nur die reine Energiekomponente berücksichtigt werden, also nicht die anderen Komponenten wie Transport- und Systemaufwendungen. Die Strom- bzw. Gaskonzerne sind bei den „nicht energieintensiven Unternehmen“ verpfl ichtet, auf Anfrage der Kunden, die Berechnung vorzunehmen und ihren Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende mitzuteilen. Das gilt aber nur, wenn das Unternehmen im Jahr 2022 denselben Anbieter hatte wie im Jahr 2019. Der Strom- und Gasbonus unterliegt weder der Einkommenssteuer noch der regionalen Wertschöpfungssteuer. Der Beitrag wird in Form eines Steuerguthabens zuerkannt und kann direkt über den Zahlungsvordruck F24 verrechnet werden. Die Verrechnung muss bis innerhalb 31. März 2023 erfolgen. Das Steuerguthaben kann auch an Dritte verkauft werden, dafür benötigt es jedoch einen Sichtvermerk „visto di conformità“ eines dazu befähigten Freiberufl ers.

Martin Eder

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns martin.eder@gspeo.com

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