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NJW-Editorial
Heft 11/2014
Kultur und Wirtschaft - kein Gegensatz! "Kultur" und "Wirtschaft" sind keine Gegensãtze, die sich wie Materie und Antimaterie ausschlieísen. Deshalb hat der Bund Gesetzgebungskompetenzen gemo Art. 74 I Nr. 11 GG auch im Kulturbereich. Das hat das BVerfG in seinem wegweisenden Urteil vom 28.1.2014 zum Filmforderungsgesetz (FFG) mit erfreulicher Klarheit entschieden (NJW 2014, 764 Ls. [in diesem Heft] = BeckRS 2014, 46295). Für jeden Juristen ist es verlockend, mit begrifflichen Kategorien zu argumentieren. Durch geschickte definitorische Einordnung eines Sachverhalts lasst sich ein gewünschtes Ergebnis einfach herleiten. So lief sich gera de im Fall des FFG leicht ein scheinbar unauflôsbarer begrifflicher Widerspruch konstruieren: Die verfassungsrechtliche Kritik am FFG entzündete sich unter anderem daran, dass der Bund sein Gesetz verfassungsrechtlich auf die Kompetenz zur Regelung des "Rechts der Wirtschaft" stützt, wâhrend er auf EU-Ebene das Gesetz als eine vom alIgemeinen Beihilfenverbot ausgenommene Forderrnaísnahrne der Kultur verteidigt. Einer solchen nur scheinbaren Logik hat das BVerfG eine Absage erteilt. Stattdessen stellt es auf inhaltliche Aspekte ab: Filme zahlten als handelbares Wirtschaftsgut unbestreitbar zur "Wirtschaft". Der Bundesgesetzgeber sei deshalb befugt, Regelungen zur Starkung der Filmwirtschaft zu erlassen. Dies schlieíse auch Regelungen ein, welche die Verbesserung der kreativ-kiinstlerischen Qualitãt des deutschen Films zum Ziel haben. Das BVerfG ergânzt dies mit dem auf Peter Haberles Kulturverfassungslehre bezogenen Hinweis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland von Verfassungs wegen als Kulturstaat verstehe. Deshalb endeten die dem Bund zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen nicht dort, wo Institutionen, Cüter oder Akteure des Kulturbereichs betroffen sind. Der Staat dürfe in jeder Form séiner Aufgabenwahrnehmung auf Schonung, Schutz und Forderung der Kultur achten. Damit hat das BVerfG klargestelIt, dass der Bund alle Bereiche der Kulturwirtschaft gesetzlich regeln kann. Dies stützt sich auf die Erkenntnis, dass die Kultur erst dann wirklich frei ist, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gesichert isto Kunst darf nicht nur "brotlos" sein oder der romantisch-naiven VorstelIung vom "armen Poeten" (Carl Spitzweg) verhaftet bleiben. Eine GeselIschaft, die sich an kulturelIen Leistungen erfreut, die unter Ausbeutung der Künstler erbracht werden, kann keine Kulturnation sein. Aber auch die direkte staatliche Finanzierung der Kultur hat Grenzen: Die StelIung von Hofkünstlern war und ist niemals frei. Kultur braucht deshalb Regelungen, die sie gera de als Wirtschaftszweig ernst nehmen und schützen. Dazu zàhlt auch das mit dem FFG autgestellte Umlagesystem, das die Filmwirtschaft (Fernsehsender, Kinos, Videodienste) in die Pflicht nimmt, zur Filmforderung beizutragen. Rechtsanwalt
Dr. Wolfram Hertel, Berlin
NJW-Inhalt Themenschwerpunkt .Líteratur, Kunst und Recht"
I Aufsãtze 721
Gemot Schulze
Werkgenuss und Werknutzung in Zeiten des Internets Stefan C. Schicker!Thomas
Haug
726
Grundzüge des Designgesetzes Caspar Behme
730
Der Beitrag der Rechtswissenschaft Richard Wagners
zum Verstãndnis der Bühnenwerke
Klaus-Peter Schroeder
734
"Thibaut hat eine Schandschrift geschrieben!" - Thibaut, der Kodifikationsstreit vor 200 Jahren und die Liebe zur Musik Klaus Kastner
738
Der Fali Maurizius - Zum 80. Todestag des Romanciers und Justizkritikers Jakob Wassermann
Bericht Christian CzychowskilJan
Hõchstrichterliche
Bemd NordemannlJulian
Rechtsprechung
742
Waiblinger
und Gesetzgebung
im Urheberrecht 2013
Forum 747
Johannes Wasmuth
Aufarbeitung der unter NS-Herrschaft verübten Entziehung von Kunstwerken
Buchbesprechungen
~.
Missfeldt: Du graue Stadt am Meer, Bachér: Theodor Storm táhrt nach Würzburg und erreicht seinen Sohn nicht, . obwohl er mit ihm spricht, Erdmann-Degenhardt: Mord zwischen Flut und Ebbe (Hermann Weber); von Schirach: Tabu, Karasek: Verspielte Jahre, Mahlke: Rechnung offen (Hermann Weber); Foster Wallace: Der bleiche Kbnig (Michael Streck); Tegelkamp: Recht und Gerechtigkeit in Dürrenmatts Dramen und Prosa (Ame Everts); Aden: Apostolisches Glaubensbekenntnis - Grundlagen des christlichen Glaubens und Wort für Wort-Kommentar (Otto Freiherr von Campenhausen); Kilcher/Mahlmann/Müller Nielaba: .Fechtschulen und phantastische Garten": Recht und Literatur (Holger PilslUwe H. Schneider)
753
I NJW-aktuell Editorial Kultur und Wirtschaft - kein Gegensatz! (w. Hertet;
3
Rechtsprechung
6
Entscheidung
in Kürze
der Woche
10
Nachrichten
10
Zahlen der Woche
10
4
NJW-Inhalt 11/2014
lnterview Der .Jdiotentest" aufdem (K. Nehm)
12 Prüfstand
Forum Rückwartsfristen - Und es gibt sie doch (G. Maier-Reimer) Haftungsseite Regressrisiko Rechtsschutzversicherung (S. Kossek)
14
16
Dokumentation
18
Rubrikenmarkt
27
web.report
36
Stellenmarkt
37
Beck'sche Zeitschriften
48
Buchhinweise
50
52
Personalien Kommendes
Heft! lmpressum
54
Heft 11/2014
I
Rechtsprechung
EGMR
14.05.13
-
26367/10
Beschrankungen
EuGH
13.02.14
-
C-466112
Verweis auf urheberrechtlich
EuGH
23. 01. 14 -
C-355/12
Voraussetzungen
BVerfG
28.01.14
2BvR1561/12u.a
VerfassungsmaBigkeit
BVerfG
11.12.13-
1 BvR194/13
Ehrverletzende
BVerfG
04.11.13
-
1 BvR2102112u.a
Verfassungsrechtliche
BVerfG
09.09.13
-
1 BvR2519/13
Verfassungsgerichtlicher
BGH
05. 11. 13 -
VI ZR 304112
Verõffentlichung
BGH
17.07.13
-
I ZR 52/12
Übernahme
BGH
20.06.13
-
I ZR 55/12
Einstellen
BGH
27.03.13
-
I ZR 9/12
Bestimmung
BGH
17.07.13
-
I ZR 129/08
Zulâssipkeit
BGH
16.10.13
-
IV ZR 390/12
Unfallversicherungsschutz
BGH
20. 11. 13 -
IV ZR 54/13
Herausgabeanspruch
BGH
13.11.13
-
XIIZB339/13
Bestellung
eines Verfahrenspflegers
BGH
11.12.13
-
XIIZB280/11
Bestellung
eines Verfahrenspflegers
BGH
05.12.13
-
111 ZR 73/13
Separate
OLG Brandenbg.
28.01.14
-
6 W 148/13
Wertermittlung
OLG Kõln
09.08.13
-
6 U 3/13
Pflicht zum Anzeigen-Hinweis
OLG Naumburg
08.07.13
-
9W5/13(PKH)
Reichweite
des auf Ersatz künftiger
AG Kassel
29.08.13
-
240Cs-1614
"HitlergruB"
bei Kunstperformance
-
des Eigentums
an Bibliothek
geschützte
rechtrnâfsiqer
Bezeichnung
eines Schutzes
von Informationen
761
(Ls.)
764 764
gegen Ausstrahlung
766 einer Sendung
durch
Kfz-Versicherer
768
nach Kokainkonsum
771
- Restwertbõrse
11 775
- SUMO (Ls.)
Softwarelizenzen
des durch Schenkung
767
Figur - Pippi Langstrumpf-Kostüm
eines Sammelwerks
gebrauchter
(Ls.)
(Anm. L. Elmenhorst)
über Prominententochter
ins Internet
des Schutzumfangs
Entschãdigung
759
Frau"
einer literarischen
von Gutachtenfotos
Wiedergabe
des Gegendarstellungsanspruchs
Eilrechtsschutz
ãuBerer Merkmale
757
für Videospielkonsoien
nach dem Filmfórdergesetz
ais .durchqeknallte
Grenzen
des Vertriebs
Werke durch Links - Offentliche
Umgehung
der Filmabgabe
und Archiv gemaB Gesetz von 1938
- UsedSoft
777 11(Ls.)
777
- Filmausfallversicherung
beeintrãchtiqten
bei dementem
778
Vertragserben
782
Betroffenen
785
für das Betreuungsverfahren
wegen überlangen
Beweis-
787
und Hauptsacheverfahrens
789
bei Kunstwerken
794
bei satirischer
Autowerbung
Schâden
gerichteten
- Jonathan
im Internet
795
Feststellungstitels
Meese (Anm.
798
M. "finer/ M. Wargalla) 801
Js30173/12
BVerwG
11.09.13
BAG LAG Kõln
I Mit
-
6C12/12
Befreiung
21. 11. 13 -
2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
11.09.13
5Sa93/13
Intendantenwechsel
-
von Unterrichtsveranstaltungen
- Vorführung
auf Grund heimlicher
- Folgen für befristetes
des Spielfilms
.Krabat"
804
Videoüberwachung
Arbeltsverháltnis
810
einer Dramaturgin
(Ls.)
816
Beilage: NJW-Spezial Heft 5/2014
Aus dem Inhalt: • Familienrecht:
Unterhalt für die eigenen Eltern
• Verkehrsrecht:
• Gesellschaftsrecht: • Insolvenzrecht: • Verfahrens-
COTA
Die Rolle des Schlüssels für das ãuBere Bild einer Fahrzeugentwendung Kopplungsklauseln
Arbeitslosengeld
und Kostenrecht:
• Miet- und Immobilienrecht,
N?EX. __
in GmbH-Geschãftsführer-Dienstvertrãgen
I1bei Erbschaft in der Wohlverhaltensphase Aussetzung
Erbrecht,
im Vergütungsprozess
Baurecht,
Arbeitsrecht,
M2·
ee .
~
COMPRA
bei bestrittenem
Strafrecht,
':J;D2-
Anwalt
Gegenstandswert? und Kanzlei:
Rechtsprechungsübersichten NJW-Inhalt
11/2014
5