Neue Juristische Wochenschrift

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NJW-Editorial

Heft 11/2014

Kultur und Wirtschaft - kein Gegensatz! "Kultur" und "Wirtschaft" sind keine Gegensãtze, die sich wie Materie und Antimaterie ausschlieísen. Deshalb hat der Bund Gesetzgebungskompetenzen gemo Art. 74 I Nr. 11 GG auch im Kulturbereich. Das hat das BVerfG in seinem wegweisenden Urteil vom 28.1.2014 zum Filmforderungsgesetz (FFG) mit erfreulicher Klarheit entschieden (NJW 2014, 764 Ls. [in diesem Heft] = BeckRS 2014, 46295). Für jeden Juristen ist es verlockend, mit begrifflichen Kategorien zu argumentieren. Durch geschickte definitorische Einordnung eines Sachverhalts lasst sich ein gewünschtes Ergebnis einfach herleiten. So lief sich gera de im Fall des FFG leicht ein scheinbar unauflôsbarer begrifflicher Widerspruch konstruieren: Die verfassungsrechtliche Kritik am FFG entzündete sich unter anderem daran, dass der Bund sein Gesetz verfassungsrechtlich auf die Kompetenz zur Regelung des "Rechts der Wirtschaft" stützt, wâhrend er auf EU-Ebene das Gesetz als eine vom alIgemeinen Beihilfenverbot ausgenommene Forderrnaísnahrne der Kultur verteidigt. Einer solchen nur scheinbaren Logik hat das BVerfG eine Absage erteilt. Stattdessen stellt es auf inhaltliche Aspekte ab: Filme zahlten als handelbares Wirtschaftsgut unbestreitbar zur "Wirtschaft". Der Bundesgesetzgeber sei deshalb befugt, Regelungen zur Starkung der Filmwirtschaft zu erlassen. Dies schlieíse auch Regelungen ein, welche die Verbesserung der kreativ-kiinstlerischen Qualitãt des deutschen Films zum Ziel haben. Das BVerfG ergânzt dies mit dem auf Peter Haberles Kulturverfassungslehre bezogenen Hinweis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland von Verfassungs wegen als Kulturstaat verstehe. Deshalb endeten die dem Bund zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen nicht dort, wo Institutionen, Cüter oder Akteure des Kulturbereichs betroffen sind. Der Staat dürfe in jeder Form séiner Aufgabenwahrnehmung auf Schonung, Schutz und Forderung der Kultur achten. Damit hat das BVerfG klargestelIt, dass der Bund alle Bereiche der Kulturwirtschaft gesetzlich regeln kann. Dies stützt sich auf die Erkenntnis, dass die Kultur erst dann wirklich frei ist, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gesichert isto Kunst darf nicht nur "brotlos" sein oder der romantisch-naiven VorstelIung vom "armen Poeten" (Carl Spitzweg) verhaftet bleiben. Eine GeselIschaft, die sich an kulturelIen Leistungen erfreut, die unter Ausbeutung der Künstler erbracht werden, kann keine Kulturnation sein. Aber auch die direkte staatliche Finanzierung der Kultur hat Grenzen: Die StelIung von Hofkünstlern war und ist niemals frei. Kultur braucht deshalb Regelungen, die sie gera de als Wirtschaftszweig ernst nehmen und schützen. Dazu zàhlt auch das mit dem FFG autgestellte Umlagesystem, das die Filmwirtschaft (Fernsehsender, Kinos, Videodienste) in die Pflicht nimmt, zur Filmforderung beizutragen. Rechtsanwalt

Dr. Wolfram Hertel, Berlin


NJW-Inhalt Themenschwerpunkt .Líteratur, Kunst und Recht"

I Aufsãtze 721

Gemot Schulze

Werkgenuss und Werknutzung in Zeiten des Internets Stefan C. Schicker!Thomas

Haug

726

Grundzüge des Designgesetzes Caspar Behme

730

Der Beitrag der Rechtswissenschaft Richard Wagners

zum Verstãndnis der Bühnenwerke

Klaus-Peter Schroeder

734

"Thibaut hat eine Schandschrift geschrieben!" - Thibaut, der Kodifikationsstreit vor 200 Jahren und die Liebe zur Musik Klaus Kastner

738

Der Fali Maurizius - Zum 80. Todestag des Romanciers und Justizkritikers Jakob Wassermann

Bericht Christian CzychowskilJan

Hõchstrichterliche

Bemd NordemannlJulian

Rechtsprechung

742

Waiblinger

und Gesetzgebung

im Urheberrecht 2013

Forum 747

Johannes Wasmuth

Aufarbeitung der unter NS-Herrschaft verübten Entziehung von Kunstwerken

Buchbesprechungen

~.

Missfeldt: Du graue Stadt am Meer, Bachér: Theodor Storm táhrt nach Würzburg und erreicht seinen Sohn nicht, . obwohl er mit ihm spricht, Erdmann-Degenhardt: Mord zwischen Flut und Ebbe (Hermann Weber); von Schirach: Tabu, Karasek: Verspielte Jahre, Mahlke: Rechnung offen (Hermann Weber); Foster Wallace: Der bleiche Kbnig (Michael Streck); Tegelkamp: Recht und Gerechtigkeit in Dürrenmatts Dramen und Prosa (Ame Everts); Aden: Apostolisches Glaubensbekenntnis - Grundlagen des christlichen Glaubens und Wort für Wort-Kommentar (Otto Freiherr von Campenhausen); Kilcher/Mahlmann/Müller Nielaba: .Fechtschulen und phantastische Garten": Recht und Literatur (Holger PilslUwe H. Schneider)

753

I NJW-aktuell Editorial Kultur und Wirtschaft - kein Gegensatz! (w. Hertet;

3

Rechtsprechung

6

Entscheidung

in Kürze

der Woche

10

Nachrichten

10

Zahlen der Woche

10

4

NJW-Inhalt 11/2014

lnterview Der .Jdiotentest" aufdem (K. Nehm)

12 Prüfstand

Forum Rückwartsfristen - Und es gibt sie doch (G. Maier-Reimer) Haftungsseite Regressrisiko Rechtsschutzversicherung (S. Kossek)

14

16

Dokumentation

18

Rubrikenmarkt

27

web.report

36

Stellenmarkt

37

Beck'sche Zeitschriften

48

Buchhinweise

50

52

Personalien Kommendes

Heft! lmpressum

54


Heft 11/2014

I

Rechtsprechung

EGMR

14.05.13

-

26367/10

Beschrankungen

EuGH

13.02.14

-

C-466112

Verweis auf urheberrechtlich

EuGH

23. 01. 14 -

C-355/12

Voraussetzungen

BVerfG

28.01.14

2BvR1561/12u.a

VerfassungsmaBigkeit

BVerfG

11.12.13-

1 BvR194/13

Ehrverletzende

BVerfG

04.11.13

-

1 BvR2102112u.a

Verfassungsrechtliche

BVerfG

09.09.13

-

1 BvR2519/13

Verfassungsgerichtlicher

BGH

05. 11. 13 -

VI ZR 304112

Verõffentlichung

BGH

17.07.13

-

I ZR 52/12

Übernahme

BGH

20.06.13

-

I ZR 55/12

Einstellen

BGH

27.03.13

-

I ZR 9/12

Bestimmung

BGH

17.07.13

-

I ZR 129/08

Zulâssipkeit

BGH

16.10.13

-

IV ZR 390/12

Unfallversicherungsschutz

BGH

20. 11. 13 -

IV ZR 54/13

Herausgabeanspruch

BGH

13.11.13

-

XIIZB339/13

Bestellung

eines Verfahrenspflegers

BGH

11.12.13

-

XIIZB280/11

Bestellung

eines Verfahrenspflegers

BGH

05.12.13

-

111 ZR 73/13

Separate

OLG Brandenbg.

28.01.14

-

6 W 148/13

Wertermittlung

OLG Kõln

09.08.13

-

6 U 3/13

Pflicht zum Anzeigen-Hinweis

OLG Naumburg

08.07.13

-

9W5/13(PKH)

Reichweite

des auf Ersatz künftiger

AG Kassel

29.08.13

-

240Cs-1614

"HitlergruB"

bei Kunstperformance

-

des Eigentums

an Bibliothek

geschützte

rechtrnâfsiqer

Bezeichnung

eines Schutzes

von Informationen

761

(Ls.)

764 764

gegen Ausstrahlung

766 einer Sendung

durch

Kfz-Versicherer

768

nach Kokainkonsum

771

- Restwertbõrse

11 775

- SUMO (Ls.)

Softwarelizenzen

des durch Schenkung

767

Figur - Pippi Langstrumpf-Kostüm

eines Sammelwerks

gebrauchter

(Ls.)

(Anm. L. Elmenhorst)

über Prominententochter

ins Internet

des Schutzumfangs

Entschãdigung

759

Frau"

einer literarischen

von Gutachtenfotos

Wiedergabe

des Gegendarstellungsanspruchs

Eilrechtsschutz

ãuBerer Merkmale

757

für Videospielkonsoien

nach dem Filmfórdergesetz

ais .durchqeknallte

Grenzen

des Vertriebs

Werke durch Links - Offentliche

Umgehung

der Filmabgabe

und Archiv gemaB Gesetz von 1938

- UsedSoft

777 11(Ls.)

777

- Filmausfallversicherung

beeintrãchtiqten

bei dementem

778

Vertragserben

782

Betroffenen

785

für das Betreuungsverfahren

wegen überlangen

Beweis-

787

und Hauptsacheverfahrens

789

bei Kunstwerken

794

bei satirischer

Autowerbung

Schâden

gerichteten

- Jonathan

im Internet

795

Feststellungstitels

Meese (Anm.

798

M. "finer/ M. Wargalla) 801

Js30173/12

BVerwG

11.09.13

BAG LAG Kõln

I Mit

-

6C12/12

Befreiung

21. 11. 13 -

2 AZR 797/11

Tat- und Verdachtskündigung

11.09.13

5Sa93/13

Intendantenwechsel

-

von Unterrichtsveranstaltungen

- Vorführung

auf Grund heimlicher

- Folgen für befristetes

des Spielfilms

.Krabat"

804

Videoüberwachung

Arbeltsverháltnis

810

einer Dramaturgin

(Ls.)

816

Beilage: NJW-Spezial Heft 5/2014

Aus dem Inhalt: • Familienrecht:

Unterhalt für die eigenen Eltern

• Verkehrsrecht:

• Gesellschaftsrecht: • Insolvenzrecht: • Verfahrens-

COTA

Die Rolle des Schlüssels für das ãuBere Bild einer Fahrzeugentwendung Kopplungsklauseln

Arbeitslosengeld

und Kostenrecht:

• Miet- und Immobilienrecht,

N?EX. __

in GmbH-Geschãftsführer-Dienstvertrãgen

I1bei Erbschaft in der Wohlverhaltensphase Aussetzung

Erbrecht,

im Vergütungsprozess

Baurecht,

Arbeitsrecht,

M2·

ee .

~

COMPRA

bei bestrittenem

Strafrecht,

':J;D2-

Anwalt

Gegenstandswert? und Kanzlei:

Rechtsprechungsübersichten NJW-Inhalt

11/2014

5


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