NJW Spezial

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NjWSpezial

Heft 6/2014

COTA

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Miet-- und Immobilienrecht

Von Michael Drasdo

M Drasdo, Der Erlass von Grundsteuer bei verrninderten Mieteinnahmen

...............

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Veraltete Anlagentechnik ist nicht notwendig auch ein Mietmangel (BOH) Keine Insolvenzgeldumlage bei Wohnungseigentümergemeinschaft (LSO Hessen) . . . . . . . . Eigentümerversammlung in den Schulferien (LO Karlsruhe) Photovoltaik- und KWK-Anlagen ..............................................

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Familienreeht

.

Von Martin HauBleiter und Bárbara Schramm

Beschwerdewert für Auskunft zu Einkommen und Vermõgen (BOH) Unterhaltsrechtliche Beistandschaft und Haftung des Jugendamts (BOH) . . . . . . . . . . . . . . . . Verzinsung bei Wertermittlung im Versorgungsausgleich (OLO Nürnberg) . . . . . . . . . . . . . . Abãnderung des Versorgungsausgleichs (OLO Koblenz) Aufenthaltswechsel in Nichtmitgliedstaat - keine perpetuatio fori (OLO Karlsruhe) Zulãssigkeitsvoraussetzung eines Scheidungsantrags (OLO Saarbrücken)

Erbrecht B. Funke/W Roth, Erbteilsverkaufund

Von Wolfgang Roth

Besonderheiten

des Vorkaufsrechts

Kein Verlust der Schlusserbenstellung bei blo13er Verwirkungsklausel Vollstreckbare Ausfertigung mittels "offenkundiger" Rechtsnachfolge

Verkehrsrecht

der Miterben

...

167

(OLO Frankfurt a.M.) (OLO München) ...

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Von Rainer HeB und Michael Burmann

Ersatzfãhigkeit von Sachverstândigenkosten (BOH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beschãdigung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs (BOH) Anscheinsbeweis gegen den rückwârts in den Verkehr Einfahrenden (O LO München) Mitverschulden des Fahrradfahrers bei Nichttragen eines Helms (OLO Celle) . . . . . . . . . . . . Überzeugungsbildung des Gerichts und Eigenbrandstiftung eines Kfz (O LO München) Halterhaftung bei Parkverstõben (O LO Frankfurt a. M.)

Baurecht T Uschkereit, Schutz bestehender Gewerbebetriebe

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Von Stefan Weise und Tobias Hânsel

vor heranrückender

Wohnbebauung

Verwirkung bei überzahltem Architektenhonorar (BOH) Bauhandwerkersicherung auch für den Architekten (OLO Naumburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reichweite der Verkehrssicherungspflicht des Bauuntemehmers (OLO Koblenz)

Gesellschaftsrecht

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Von Dieter Leuering und Daniel Rubner

Haftung wegen Finnenfortführung (BOH) Unzulãssige Berufung auf Eigenstândigkeit der ObR (BOH) Eintragung der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mbB (OLO Nürnberg) . . . . . . . . Anforderungen an den wirksamen Beitritt zu einer Vor-OmbH (OLO Jena) . . . . . . . . . . . . . . Wirksarnkeit einer .Russian-Roulette-Klausel'' (OLO Nümberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Heft 6, 2014

NJWSpezial

Arbeitsrecht

Von Mareei Grobys und Robert von Steinau-Steinrück

R. von Steinau-Steinrück/S.

Sura, Umgang mit rentennahen Jahrgângen bei Restrukturierungen

Beschlussfassung des Betriebsrats bei Ânderung der Tagesordnung (BAG) . . Betriebsübergang bei Leiharbeitsuntemehmen (BAG) Entfristungsklage bei Erstbefristung und Befristungsverlângerungen (BAG) . lnsolvenzrecht

.. . . . . . . . .

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Von Miehael Dahl

Darlegungserfordemis der unerlaubten Handlung in Anmeldung (BGH) Stundung der Verfahrenskosten bei Restschuldbefreiung (BGH) Zusammenfassung von Einzelkrediten zu Kontokorrentkrediten (BGH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überweisung von gepfãndetem Konto kann Rechtshandlung sein (BGH) . . . . . . . . . . . . . . . .

Strafrecht

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Von Klaus leipold und Stephan Beukelmann

H. -J Fritz, Erweiterung der Abgeordnetenbestechung

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Pflicht des Gerichts zur audiovisuellen Vemehmung einer Opferzeugin (BVerfG) . . . . . . . . . Verwertbarkeit von Steuer-CDs (RhPNerfGH) Strafbare Marktmanipulation durch prearranged trades (BGH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Strafbarkeit bei fehlerhafter Verschreibung von Substitutionsmitteln (BGH) Hehlerei durch Absetzen (BGH)

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Verfahrens-

und Kostenrecht

Von Norbert Sehneider

Termins- und Klageabweisungsantrag des Antragsgegners (OLG Hamburg) Gemeinsame Vertretung von Partei und Streithelfer (OLG Celle) . . . . . . . Kapitalisierte Zinsen bleiben Nebenforderung (LG Bonn) Ratenzahlungsbewilligung durch den Gerichtsvollzieher (AG Augsburg) . Keine Erstattungsfãhigkeit anwaltlicher Beratungskosten (OLG Celle) Emeute Entscheidung über Prozesskostenhilfe nach Gerichtsbescheid (LSG Bayem). . . . . . . Anwalt und Kanzlei

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Von Christian Dahns

C. Dahns, Verfassungswidrige Mehrheitserfordemisse bei RA-GmbH

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190

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Keine Passivlegitimation des Prãsidenten einer Rechtsanwaltskammer (BGH) . . . . . . . . . . . . Aufhebung der Beiordnung aus wichtigem Grund (LAG Kõln)

191 191

ISSN 1613-4621 NJWSpezial

anwâltin Antje Glínski Kanzlei); Recbtsanwâltin

Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten

Rechtsanwalt DI: Andreas Kappus (Miet- une Immobilienrecht); Rechtsanwãltin DJ: Maria Naucke-Lómker

(Anwalt und Irina Huth

Schriftleitung: Rechtsanwalt Tobias Freudenberg, BeethovenstraBe 7 b, 60325 Frankfurt a.M, Postanschrift: Postfach 110241, 60037 Frankfurt a. M" Te1efon: (O69) 756091-0, Te1efax: (069) 75 6091-49, E-Mai!: njw@beck-frankflllt.de Internet: www.njw.de

(Erbrecht und Schlussredaktion); Rechtsanwãltin Esther Noske, LL.M. (Verfahrens- und Kostenrecht sowie Koordination); Rechtsanwalt Prof. DI: Achim Schunder (Arbeitsrecht); Rechtsanwãltin Dr. Moníka Spiekermann (Baurecht); Rechtsanwalt DI: Stepbon Tausch (Strafrecht); Rechtsanwalt Prof. DI: Martin Weher (Gesellschaftsrecht).

Redaktion: Rechtsanwâltin Nathalie Dennier (Verkehrsrecht); Rechtsanwalt Tobias Freudenberg (Insolvenzrccht); Rechts-

Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeirschrifr verõffentlichten Beitrãge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die verôffentlichten Gerichts-

(Familienrecht);

entscheidungen und ihre Leitsãtze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ãhnlichen Einrichtungen, Kein Teil dieser Zeitschrift darf auBerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfãltigt, verbreitet oder õffentlich wiedergegeben oder zugânglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datentrâgern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfâltigt, verbreitet oder verwertet werden. Vertag: Verlag C.H,BECK oHG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, Poslanschrift:

Postfach 400340, 80703 München, Telefon: (O89) 3 81 89-0, Telefax: (O89) 3 8 J 89-398, Postbank München: Nr. 6229802, BLZ 700 10080, Erscheinungsweise: Zweimal im Monat ais Beilage zur NJW. Bezugspreis 2014: Der Bezugspreis von NJW-Spezial ist im Bezugspreis von NJW enthalten. Jahrestitelei und -register sind nur noch mit demjeweiligen Heft lieferbar. Druck: Druckerei C,H.BECK (Adresse wie Verlag). Lieferanschrift: Versand und Warenannahme, Bergerstr.3-5, 86720 Nõrdlingen,


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