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Die bayerischen Corona-Regeln sind aufgehoben

Bayern. Seit 1. März sind die bayerischen Corona-Einschränkungen (17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen) vollständig außer

Kraft getreten. Weiterhin gilt eine bundesrechtlich geregelte FFP2Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen. Darüber hinaus können von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen weitergehende Regelungen festgelegt werden Im Folgenden ein Überblick darüber, was es wo noch zu beachten gibt.

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Testungen auf SARS-CoV-2: Die bislang gesetzlich geregelten Testnachweis-Erfordernisse sind seit 1. März vollständig außer Kraft getreten. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist somit grundsätzlich kein Test mehr erforderlich. Gesundheitseinrichtungen können allerdings weiterhin Testnachweispflichten anordnen, etwa wenn es um besonders sensible Bereiche geht.

Mit dem außer-Kraft-Treten sämtlicher Testnachweis-Erfordernisse wird auch die Finanzierung der Bürgertestungen sowie weiterer Testungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung eingestellt Folglich wurde der Betrieb des kommunalen Testzentrums sowie der weiteren Teststationen Ende Februar eingestellt

In ausgewählten Apotheken können weiterhin Schnelltestungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht der Apotheken im Landkreis, die diese Leistung anbieten, ist unter dem folgenden Link zu finden: www.mein-apothekenmanager.de Kranke Personen können weiterhin - insofern eine entsprechende Diagnostik erforderlich ist - beim Hausarzt getestet werden.

FFP2-Maskenpflicht: Die FFP2Maskenpflicht für Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen wurde mit Wirkung ab 1. März aufgehoben. Weiterhin gilt eine

bayme-Elternabend

Mühldorf. Die Arbeitgeberverbände der Metall-und Elektroindustrie in Bayern (bayme) engagieren sich für die über 3.400 Mitgliedsbetriebe und stellen auch indiesem Jahr das Thema Berufsorientierung in den Fokus. Mitdem Projekt„come withme“ fördern sie die Kooperation zwischen denSchulenund den Unternehmen in derMetall- und Elektroindustrie zurSicherung des gewerblich-technischen Fachkräftenachwuchses

In dem Zusammenhang findet am 23. März 2023 ein Elternabend bei der Firma ODU statt mit demThema: „Berufsorientierung –Was kannich tun, damit meinKindden richtigen Beruf findet? Wieunterstütze ich bei derBerufswahl?“

Nach dem Auftaktvortragvon Dr ClaudiaReiter zum Thema Ge-

FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern sowie in Pflege- sowie Rehabilitationseinrichtungen. Des Weiteren bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Patienten in (Zahn-)Arztpraxen, Heilpraktikerpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie weiteren Gesundheitseinrichtungen bestehen. Darüber hinaus können Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Hausrechts eine Maskenpflicht anordnen, etwa wenn es um besonders sensible Bereiche geht.

Bestimmungen für Positiv Getestete: Die bislang in Bayern geltenden Bestimmungen für Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sind nun vollständig aufgehoben Seit 1. März entfallen somit alle verpflichtenden Schutzmaßnahmen für Positiv Getestete wie beispielsweise ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. Damit einhergehend ist auch die Inanspruchnahme von Verdienstausfallentschädigungen aufgrund einer Corona-Infektion nicht mehr möglich Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen können in Hygieneplänen abweichende Regelungen bei einem Ausbruchsgeschehen treffen.

Auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä- rung (www.infektionsschutz.de) finden sich Verhaltens- und Hygienetipps bei einem positiven Corona-Test.

Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bis einschließlich Freitag, 7 April 2023. Danach werden auch diese verbliebenen Schutzmaßnahmen vollumfassend außer Kraft gesetzt.

Bei Rückfragen zu den CoronaRegeln sowie den Testmöglichkeiten im Landkreis ist die Corona-Hotline des Gesundheitsamts Mühldorf am Inn unter der Telefonnummer 0 86 31/69 93 30 immer Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr erreichbar wo

Kellerbrand in Waldkraiburg

hirnentwicklung in der Pubertät, stellen dieAuszubildenden von ODU dieAusbildungsberufe und ihre persönlichen Erfahrungenvon derBerufsorientierung überdie ersten Ausbildungstagebis zu den unterschiedlichen Ausbildungsjahren vor. Eine Führungdurch die Ausbildungswerkstätten schließt die Veranstaltung ab

Elternund deren Kinder sind am 23. März von 17.30bis 19 Uhr oder von 19.30bis 21 Uhrherzlich eingeladen. Eine Anmeldung bis spätestens 20. März per Mail an info@come-withme.de unter Angabe von Vor- undNachnamender teilnehmenden Personen sowieder gewünschten Uhrzeit isterforderlich. Foto: ODU

Waldkraiburg. Am Donnerstag, 2. März, um 17.25 Uhr, wurde über die Integrierte Leitstelle ein Brand in einem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Leo-Fall-Straße gemeldet Durch einen aufmerksamen Anwohner wurden alle Nachbarn verständigt, sodass niemand verletzt wurde Die Feuerwehren

Waldkraiburg, Kraiburg, Pürten, St. Erasmus und Ebing waren mit insgesamt 87 Mann vor Ort. Durch den Brand wurde die Heizung des Hauses vollständig zerstört. Die Brandursache ist noch unklar. Der Sachschaden, der durch den Brand entstanden ist, wird auf ungefähr 40.000 Euro geschätzt. Foto: fib/Eß

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