Maurermeister Heinrich Schneiker und seine Familie

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Der Maurermeister Heinrich Schneicker (1843 - 1930) zu Wallerstädten und seine Familie Nachrichten aus dem Nachlass seines Sohnes Johann Philipp Schneicker (1875 - 1966 ) Norbert Harre, Wallerstädten


Anschrift des Bearbeiters Dr. med. vet. Norbert Harre An der Pforte 39 64521 GroĂ&#x;-Gerau / Wallerstädten

im Januar 2009

(Umschlag: Rechnung von Heinrich Schneicker aus dem Jahre 1882)

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Der Maurermeister Heinrich Schneicker (1843 - 1930) zu Wallerstädten und seine Familie Nachrichten aus dem Nachlass seines Sohnes Johann Philipp Schneicker (1875 - 1966 ) Norbert Harre, Wallerstädten

Die Großeltern und der Vater von Heinrich Schneicker (siehe nächste Seite) Der Vater von Heinrich Schneicker (die Schreibweise wechselt in den Urkunden zwischen k und ck) Johann Balthasar Schneicker erblickt am 12. Februar 1815 als viertes Kind und dritter Sohn der Eheleute Johann Peter Schneicker, Beisaß zu Dornheim und Christina Eleonore geb. Kraft zu Dornheim das Licht der Welt [Beisasse: Einwohner der Gemeinde mit eingeschränkten Rechten und Pflichten im Gegensatz zum Ortsbürger mit vollem Bürgerrecht. Durch die Änderung der Gemeindeordnung von 1821 wurde diese Klasseneinteilung aufgehoben]. Taufzeuge ist der Beisasse und Schneidermeister Johann Balthasar Hamm. Die Geburtsurkunde schreibt der Pfarrer Bast von Dornheim nieder, und 1843 fertigt Pfarrer Karl Ludwig Snell eine Abschrift. Die Ehefrau von Balthasar Schneicker Im selben Jahr in dem Balthasar Schneicker geboren wurde, bekommt am 4. Juni 1815 die ledige Elisabetha Agatha Hahn von Wallerstädten, Tochter des verstorbenen Beisassen Heinrich Hahn, im Alter von 34 Jahren eine natürliche Tochter, die Anna Katharina Hahn getauft wird - Balthasar Schneickers spätere Ehefrau. Gevatterin ist Anna Katharina, des Beisassen Leonhard März auf dem Hof Rheinfelden ehelich ledige Tochter. Der Pfarrer, der das Protokoll führt, heißt Ludwig Christian Gottlieb Engel. Die Eheleute Jüngling: Schwiegereltern von Balthasar Schneicker Am 20. Januar 1816 schließen in Mörfelden mit einem Christlichen Eheverlöbnis Johannes Jüngling (Jahrgang 1769), Tagelöhner und Beisaß zu Wallerstädten und Elisabetha Agatha Hahn (Jahrgang 1781) den Bund fürs Leben. Es heißt dort u.a.: Im Namen der Dreyeinigkeit. Zu wissen sey hiermit: daß nach dem allweisen Rathschluß Gottes zwischen Philipp Jüngling [unterschrieben wird jedoch von Johannes Jüngling] Beisaß zu Wallerstädten, als Bräutigam an einem - sodann Elisabetha Agatha Hahnin, des verstorbenen Beisaß Heinrich Hahn in Wallerstädten hinterbliebene ehelich ledige Tochter als Braut, am andern Theil, ein Christlich Eheverlöbnis getroffen - und dabei folgende Eheberedung wohlbedächtlich und aufrichtig geschlossen worden. Erstlich: Versprechen beide Verlobte einander jederzeit herzliche Liebe und Treue zu erzeigen, demnach anforderst das getroffene Verlöbnis durch priesterliche Einsegnung Christlicher Gewohnheit nach wirklich zu vollziehen, sodann sich in keiner Noth zu verlassen, sondern vielmehr in Lieb und Leid bis an ihren Tod beständig bei einander zu verharren. Zweitens: Das zeitliche Vermögen aber anbelangend, so verordnet die Braut, daß auf ihren Todesfall ohne in dieser Ehe erzielte Leibeserben Zwanzig fünf Gulden dem Hochzeiter, als ihrem zukünftigen Ehemann, erb- und eigenthümlich zufallen sollen, wogegen der Bräutigam Fünfzig Gulden 3


Heinrich Schneicker und Familie Joh. Peter Schneicker Christina Eleonore Kraft

Johannes Jüngling ∞ 1816 Elisabetha Agatha Hahn Margaretha Elisabetha

Johann Peter

Anna Margaretha

Jakob

Johannes Hehl (1805-1843) ∞1828 Anna Margaretha Petermann Philipp Müller

Barbara Elisabetha Johann Balthasar Schneicker

∞ 1843

Heinrich Schneicker 1843 - 1930

Johann Philipp Schneicker 1875 - 1966

Anna Katharina Hahn

∞ 1868 (?)

Peter Schneicker 1879 - 1938

Friedrich Daum

∞ 1844

Anna Margaretha verw. Hehl (in 2. Ehe)

Elisabetha Daum 1845 - 1918

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auf den nehmlichen Fall setzet. Drittens: Was währender Ehe aus dem beiderseitigen Zubringen errungen und erworben worden, davon soll, so weit dieser Erwerb, er bestehe nun in beweg= oder unbeweglichen Güthern, bei der ordnungsmäsigen Inventarisation klar zu Tage gelegt werden kann, dem Leztlebenden einmal im voraus die Hälfte erb= und eigenthümlich zufallen, die andere Hälfte aber nur zur lebenslänglichen Nutzniessung nach Landesrecht und Gewohnheit, demselben überlassen seyn; dergestalt, daß bei dem kinderlosen Fall diese rata an des Verstorbenen nächste Verwandten zurück gehet; wo aber Leibeserben aus dieser Ehe vorhanden wären, solcher errungenschaftlicher Theil diesen, gleich den übrigen paternis und respective maternis als väterlich oder mütterlich zustehen solle. Dessen zur Urkund ist diese Eheberedung auf beider Theilen Bitten in simplo [in einfacher Ausfertigung] von Seiten des Bräutigams behörig ausgefertiget= und das Großherzogliche Oberamt um die richterliche Bestätigung geziemend ersucht worden. So geschehen, Mörfelden den 20ten Januar 1816. Die Kinder der Eheleute Jüngling und die Erbschaft der Ehefrau Aus dieser Ehe gehen drei Kinder hervor: Margaretha Elisabetha, Anna Margaretha (1853 beide noch ledig) und Barbara Elisabetha, verehelichte Schmitt. 1853 sind alle drei Kinder volljährig. Ein Jahr nach der Heirat der Eltern wird ein Erbschein Dornheimer Looszettel [Besitz- und Vermögensaufstellung, Erbschein] ausgestellt, in dem festgelegt ist, dass Anna Elisabetha [richtig: Elisabetha Agatha] des Beisassen Johannes Jünglings Ehefrau 1/5 des Vermögens des verstorbenen Vetters Jost Hauf von Dornheim erbt. Erläuterung der Kennzeichnung von Grundstücken im Katasterwesen B/S bezeichnet Band und Seite der Katasterbücher, N. auch Nr. = Nummer, Klft. = Klafter (altes Flächenmaß: 1 Klafter = 6,25 Quadratmeter), Gew. = Gewann. Ab 1852 wird dieses System geändert, mit folgenden Bezeichnungen: Fl = Flur, N = Nummer, Klftr = Klafter (ab 1880 durch Quadratmeter ersetzt )‚ Gew = Gewann. Dazu ein Beispiel: Flur Nr Klftr XI 161 191 Acker 129. Gew. im Mühlgraben Altes und neues Kennzeichnungssystem werden nebeneinander bis 1878 benutzt, danach nur noch letzteres. Dabei stimmen die jeweils vergebenen Nummern nicht überein. Bis 1841 wird direkt neben der Grundstücksbeschreibung die Abgabe an die Gemeinde aufgeführt: Hofraithe worauf Haus mit Stall und Schweinestall steht, Gärtchen, der Gemeinde 6 kr [xr - Kreuzer] und ein Huhn gefl. Jakob Merz und Mit.[eigentümer]. Später wird anstelle der Gemeindeabgabe in Naturalien eine Tilgungsrente oder Tilgrente genannt; z.B.: Tilgrente 43 3/4 kr (1846). Hier finden die Gesetzgebung vom 13. März 1824 nämlich das Zehntverwandlungsgesetz und das Grundrentenablösegesetz vom 27. Juni 1836 ihren Niederschlag. Ab 1869 wird in den Kaufbriefen die Grundrente nicht mehr im Zusammenhang mit der Grundstücksbeschreibung angegeben, sondern bei den Kaufbedingungen. Bei Durchsicht der Kaufbriefe fällt auf, dass mit einer Ausnahme ein Zinssatz von 5% in dem von den Kaufbriefen umfassten Zeitraum von nahezu 100 Jahren festgesetzt wird. Bei der Währungsangabe wird Anfang des vorigen Jahrhunderts ein Guldenfuß als nähere Kennzeichnung der Währung vermerkt. Zum Beispiel 1816: Kaufschilling 50 fl [...] im Guldenfuß den Gulden zu 60 kr und 4 Pf gerechnet. 5


Offensichtlich werden zu dieser Zeit die Geschäfte überwiegend in baar abgewickelt. Erst später wird die Abzahlung in Raten geregelt. 1837 z.B.: Bezahlung des Kaufschillings in 6 Zielen Martini 1838 - 1843 nebst 5% Zins von Martini 1837 an. Erstmals wird in den Unterlagen 1869 kein Guldenfuß mehr angegeben, es heißt nur noch Süddeutsche Währung. 1874 sind Gulden noch das Zahlungsmittel, 1878 taucht erstmals die Mark als Währungseinheit auf. Der Erwerb einer Hofreite durch die Eheleute Jüngling 1823 nimmt Johannes Jüngling eine Hypothek in Höhe von 100 fl [Gulden] auf das Haus H/31-92-15 1/4 in Wallerstädten und einen Acker in der 4. Gewann auf dem Weidig (1481 qm) auf. Als Bürgermeister unterzeichnet Hinterthür, für den Gemeinderat u.a.: Ullrich, Gerhardt, Drodt, Hauf, Ruckelshaußen, Landau und Funk. Mit dieser Hypothek will er ältere Hypothekenschulden abtragen. Dieses Haus findet noch in einer späteren Urkunde Erwähnung, als Balthasar Schneicker 1853 eine Obligation über 195 fl eingeht und dafür die angesprochene Hofreite verpfändet. Die Familie Hehl (Anna Margaretha wird in zweiter Ehe die Mutter der Ehefrau von Heinrich Schneiker) Johannes Hehl (Schreibweise auch Höhl oder Hoehl), Jahrgang 1805, Ortsbürger von Wallerstädten muss 1828 Anna Margaretha Petermann, Jahrgang 1808, geheiratet haben. Vor der Verehelichung hat Anna Margaretha im Alter von 19 Jahren am 28.1.1827 einen unehelichen Sohn Philipp Müller geboren. Aus der Ehe selbst gehen zwei Kinder hervor: 1. Peter Hehl (vollständig wohl Johann Peter), geboren im September 1837, 1859 nach Amerika ausgewandert, 2. Jakob Hehl (geboren im April 1839). Die Hofreite der Familie Hehl 1838 sind die Eheleute Hehl im Besitz eines halben Wohnhauses mit Gebäude und Hofreite H/40-118-28 1/2 = später 1-684-24 (Hintergasse 10 - Ecke Häusergasse). Die Bedingung des lebenslänglichen Wohnsitzes für die Witwe des Johannes Friedmann, Margaretha Friedmann geb. Schäfer und deren Sohn, solange er ledig ist, wird in der Schuldverschreibung über 200 fl festgeschrieben, die die Eheleute Hehl aufnehmen, als sie die restliche Hofreitenhälfte = 2. Abteilung auf die Hintergasse stoßend n/10-29-48 1/8 von Heinrich Lang und Ehefrau Katharina Elisabetha geb. Landau für 350 fl kaufen. Johannes Friedmanns Witwe unterzeichnet den Vertrag mit drei Kreuzen. Am 1. Juli 1843 - drei Monate nach dem Tode von Johannes Hehl - übergibt der Vormund der Hehlschen Kinder, Philipp Ullrich, die Hypothek mit allen Rechten an den Actuariatsgehilfen (Gerichtsgehilfe) J. Funk zu Groß-Gerau. Dieser überschreibt die Hypothek 1847 auf Dorothea Merz, ledige Tochter des Adam Merz II. zu Groß-Gerau. 1874 wird Heinrich Schneicker diese Hofreite aufkaufen. 1908 stimmt Ernst Einsiedel in Groß-Gerau der Löschung der Hypothek zu.

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Heinrich Schneicker und Familie Joh. Peter Schneicker Christina Eleonore Kraft

Johannes Jüngling ∞ 1816 Elisabetha Agatha Hahn Margaretha Elisabetha

Johann Peter

Anna Margaretha

Jakob

Johannes Hehl (1805-1843) ∞1828 Anna Margaretha Petermann Philipp Müller

Barbara Elisabetha Johann Balthasar Schneicker

∞ 1843

Heinrich Schneicker 1843 - 1930

Johann Philipp Schneicker 1875 - 1966

Anna Katharina Hahn

∞ 1868 (?)

Peter Schneicker 1879 - 1938

Friedrich Daum

∞ 1844

Anna Margaretha verw. Hehl (in 2. Ehe)

Elisabetha Daum 1845 - 1918

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An Grundstücken erstehen Johannes Hehl und / bzw. Ehefrau: 1837 einen Acker in der 9. Gewann (hinter dem vordersten Flurgraben - 1042 qm) von Philipp Petermann I., Ortsbürger von Wallerstädten und Ehefrau Margaretha Elisabetha geb. Bender; 1839: einen Acker in der 44. Gewann (im Parfinkelfeld - 731 qm) in der Gemarkung Groß-Gerau von den Erben von Philipp Höhl zu Wallerstädten und Ehefrau Elisabetha Dorothea geb. Wolff; 1841: einen Acker in der 1. Gewann (auf dem Weidig, Halbtheile genannt - 2575 qm) von Stadian Geb, Ortsbürger zu Wallerstädten und Ehefrau Anna Elisabetha geb. Petermann; 1844: erwirbt Johannes Hehls Witwe von den Erben des Christoph Hinterthür von Wallerstädten einen Acker in der 32. Gewann (Osterbruch - 550 qm). Die Kaufsumme ist an Leibkutscher Christoph Hinterthür zu Darmstadt aus zuzahlen. Der frühe Tod des Johannes Hehl Johannes Hehl stirbt am 30. März 1843, im Alter von 38 Jahren. Nach dem Tode des Johannes Hehl wird für dessen Witwe ein Vermögensinventar erstellt. Darin sind an Immobilien unter 1) die Hofreitenhälfte H/40-118-28 1/2 = später 1-684-24 (Hintergasse 10 - Ecke Häusergasse) und die oben genannten Grundstücke aufgeführt; zusätzlich ein Acker in der 22. Gewann (auf dem Maynstück - 512 qm)‚ begr. Philipp Höhl. Weiter heißt es, dass an baarem Geld nichts vorhanden sei. An Schulden wird bei Philipp Bender in Wallerstädten Schuhmacherlohn in Höhe von 1 fl 52 kr aufgeführt und weitere Wallerstädter Gläubiger genannt u.a.: Jacob Rühl, Christian Horst, Wilhelm Hinterthür, Philipp Gerhard IV., Abraham Hirsch, Wendel Müller, Peter Petermann I., Peter Nold, Peter Darmstädter, Jacob Gerhard, Peter Drott, Brückmann, Peter Bender. An Vieh war vorhanden: 1 Kuh, 1 Rind, 2 Schweine, 2 Gänse, 3 Hühner, 11 kleine Hühner. An Früchten, Gefütter, Vorräten: 3/4 Morgen mit Korn besät, 1/4 Morgen Weiz, 1/4 Morgen mit Gerste, 1/2 Morgen Hafer, 1 2/4 Morgen Kartoffeln, 1/2 Morgen Dickwurz, 6 Ztr. Heu, 1/2 Malter Mehl [1 Malter: Fruchtmaß mit ca. 128 Liter Inhalt nach 1818; Lit. 3]. Unter Ziffer 5 - 8 ist der Hausrat aufgelistet: Bettwerk, Weiszeug, Kleidungsstücke und verschiedener Hausrath (von der Seie über die Bütte bis zum Spiegel). Schließlich heißt es noch unter Ziffer 9 an Vorräten: eine Parthie Holz und Wollen, eine Parthie Mist. In der 2. Abteilung sind weitere Schulden aufgeführt: Z.B.: An Actuariatsgehilfen Funk zu Groß-Gerau (siehe vorn Hauskauf von 1838) 200 fl ‚ Ackerkaufschillingsrest 75 fl, Zinsen 3 fl 36 kr, an Gr. Rentamt zu Groß-Gerau Pachtgeld 15 fl 30 kr, an die Gemeinde Wallerstädten für Holz und Wollen 8 fl, Versteigerungskosten 4 fl, an die Gemeinde Wallerstädten für Heu 3 fl 10 kr. Bei all diesen Aufstellungen wird säuberlich in väterliches, mütterliches und gemeinschaftliches Vermögen unterschieden und letztlich ein Ausgleich hergestellt: Dem väterlichen Vermögen ist zu ersetzen: an baarem Geld eingebracht, und in der Ehe verwendet 140 fl 31 kr ein Wams, nach dem Tode des Mannes verkauft 2 fl […] Dem mütterlichen Vermögen ist zu ersetzen: 8


an baarem Gelde, eingebracht 156 fl 30 kr. Dann werden ihr noch die Schulden, die sie im Witwenstand beglichen hat, ersetzt und eine Endabrechnung durchgeführt, die das mütterliche Vermögen mit 201 fl 36 kr ausweist. Zuletzt wird Johannes Gerhard als Beistand für die minderjährigen Kinder Peter und Jakob Hehl benannt, mit der Auflage, dem Gericht Groß-Gerau alle zwei Jahre zu berichten. Die spätere Schwiegermutter von Heinrich Schneicker heiratet Friedrich Daum Die Witwe Anna Margaretha Hehl ist 36 Jahre alt, als sie am 23. Juli 1844 erneut einen Ehepact mit dem Ortsbürger Friedrich Daum zu Wallerstädten, Sohn des Ortsbürgers Friedrich Daum zu Trebur, schließt. Aus dieser Verbindung stammt die Frau von Heinrich Schneicker: Elisabetha geb. Daum (1845 -1918). Der Vater von Heinrich Schneicker Balthasar Schneicker hat als Schütze von 1836 - 1842 (vom 21.- 27. Lebensjahr) in Darmstadt im 2. Infanterieregiment - Großherzog, II. Bataillon in der Schützenkompanie brav gedient und keine Regimentsstrafen erhalten. In der Abschiedsurkunde wird als Religion lutherisch vermerkt, bei der Profession erfolgt keine Angabe und als Entlassungsgrund wird ausgediente Kapitulationszeit (Dienstverpflichtungszeit) genannt. Da es keine Passbilder gab, wurde jedem Militärdiplom ein Signalement beigefügt. Danach war Balthasar Schneicker 6 Schuh 3 Zoll 4 Strich (ca. 160 cm) groß, hatte schwarze Haare, braune Augen, eine spitze Nase und ein spitzes Kinn (siehe nächste Seite). Wie in einer Schuldverschreibung von 1853 erwähnt, war zuvor Anna Margaretha Jüngling von Wallerstädten, die jüngste Tochter von Elisabetha Agatha Jüngling und Stiefschwester von Anna Katharina Hahn, der späteren Ehefrau von Balthasar Schneicker, in Dornheim in Diensten. Vielleicht sind auf diesem Wege die späteren Eheleute miteinander bekannt geworden und heiraten schließlich am 26. März 1843. Am 13. Juli 1843 kommt ihr Sohn Heinrich Schneicker zur Welt. Die Eheleute Daum: Schwiegereltern von Heinrich Schneicker Wie oben erwähnt, heiratet 1844 Friedrich Daum die Witwe Hehl zu Wallerstädten. 1845 wird er vom Kreisrat Groß-Gerau von den Wanderjahren befreit und mit gleichem Datum als Meister in die Schuhmacherzunft aufgenommen. Seine Frau Anna Margaretha schenkt ihm im Alter von 37 Jahren (1845) eine Tochter - offenbar einziges Kind in dieser Ehe - die Elisabetha getauft wird. Das Schuhmacherhandwerk scheint einträglich gewesen zu sein, so dass die Familie Daum im Laufe der Jahre folgende Grundstücke erwerben kann: 1846: einen Acker in der 48. Gewann in der Wolfskaute (892 qm) von Peter Geier IV., ledig; 1846: zwei Äcker in der 1. Gewann (im Ruthengewann - je 751 qm) und zwei Äcker in der 23. Gewann (Obergewann, im Häuserfeld - je 592 qm) von Philipp Gerhardt V. von Groß-Gerau und Ehefrau Anna Elisabetha geb. Petermann; 1848: einen Acker in der 89. Gewann (am Zollstock, Groß-Gerau - 1141 qm) von Adam Christmann II. und Ehefrau Barbara Elisabetha geb. Bender; 1850: einen Acker in der 151. Gewann jenseits des Wallerstädter Wäldchens (1282 qm) von Philipp Gerhardt IX.;

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Die Abschiedsurkunde von Balthasar Schneicker

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1852: zwei Äcker in der 23. Gewann (im Häuserfeld - 794 qm und 530 qm) von Nathan Bendheim von Auerbach; 1853: zwei Äcker in der 10. Gewann zwischen Amlos und langer Hecke (419 qm u. 842 qm) von Conrad Geier und Ehefrau Margaretha Elisabetha geb. zu Wolfskehlen; 1856: zwei Äcker in der 22. Gewann (die Niedergewann, im Häuserfeld - 1519 qm u. 756 qm) von der Witwe von Adam Christmann I. Margarethe geb. Bender; 1858 verkauft Friedrich Daum drei Äcker und eine Wiese in der Gemarkung Trebur an Heinrich Daum zu Trebur (ca. 4875 qm); 1865: Grundstück in der 21. Gewann (Acker, Gartenfeld und Weingarten - 306 qm) erworben von Peter Petermann VI. und Ehefrau Marie geb. Schenk jetzt Wallerstädten, beide dermalen Darmstadt. Somit hat Schuhmachermeister Daum zu den fünf Äckern mit ca. 5.375 qm und der Hofreite aus dem Hehlschen Erbe noch 13 Äcker mit ca. 1,1 Hektar hinzugefügt. Dabei muss man bedenken, dass die Familienvorräte von Johannes Hehl einschließlich Futtermittelanbau, wie sie in dem Vermögensinventar der Witwe Hehl festgehalten sind, auf einer Fläche von knapp 4 Morgen entsprechend einem Hektar (= 10 000 Quadratmeter) angepflanzt wurden. Der Stiefsohn von Friedrich Daum will nach Amerika auswandern 1859 muss Friedrich Daum seinen Stiefsohn Peter Hehl (Sohn aus erster Ehe der Anna Margaretha geb. Petermann mit Johannes Hehl), der nach Amerika auswandern will, auszahlen. Die Eheleute erklären hierzu: Ihr Sohn resp. Stiefsohn, Peter Hehl beabsichtigt nach Nordamerika überzuziehen, um sich daselbst seine Existenz zu gründen. Zur Bestreitung der Überfahrtskosten und zu seinem ersten Fortkommen in Amerika, wünscht derselbe sein elterliches Vermögen zu erhalten. Wir sind geneigt ihm nachdem wir unser Vermögen und den Nachlass seines verstorbenen Vaters genau berechnet haben, ihm 150 fl, schreibe hundertfünfzig Gulden, zu geben unter der Bedingung, daß er sich erklärt, mit dieser Summe für sein elterliches Erbteil zufrieden zu sayn und auf alle weiteren Ansprüche an das elterliche Vermögen zu verzichten und unter keinem Vorwande weitere Ansprüche an das Vermögen seines verstorbenen Vaters sowohl als an das seiner Mutter zu machen. Peter Hehl erklärt hierzu, dass er mit seinem Erbteil von 150 fl zufrieden sei (siehe auch im Anhang und Lit. 1). Balthasar Schneicker erwirbt 2 Hofreiten 1852 kauft Balthasar Schneicker das Jünglingsche Haus 1/31-92-15 1/4 und unterschreibt 1853 eine Obligation über 195 fl für Johannes Gerhardt VII. zu Wallerstädten. Des Johannes Jünglings Witwe Elisabetha Agatha Jüngling gibt als Unterpfand das Grundstück in der 4. Gewann (auf dem Weidig - 1481 qm) und erhält lebenslangen freien Wohnsitz in besagter Hofreite. 1859 kauft Balthasar Schneicker vorgenanntes Grundstück in der 4. Gewann seiner Schwiegermutter ab. Der o. a. Schuldverschreibung müssen die drei volljährigen Kinder der Elisabetha Agatha Jüngling zustimmen. Auf der Hofreite lasten noch l00 fl Schulden‚ die an Johannes Gerhardt VII. zu entrichten sind. Der Schwägerin Margaretha Elisabetha Jüngling steht ein Auszahlungsbetrag von 25 fl zu, ebenso der Schwägerin Anna Margaretha Jüngling, die allerdings nicht die sofortige Auszahlung verlangt. Die Hypothek wird 1865 gelöscht. 1864 erwirbt er eine Hofreite in der Hintergasse I/h-15.43 = später I-624-34 (nach dem Ortsplan von 1850 allerdings in der Untergasse gelegen - heute Nr. 3) von Philipp Schäfer III. von Wallerstädten, ledig. 11


Heinrich Schneicker und Familie Joh. Peter Schneicker Christina Eleonore Kraft

Johannes Jüngling ∞ 1816 Elisabetha Agatha Hahn Margaretha Elisabetha

Johann Peter

Anna Margaretha

Jakob

Johannes Hehl (1805-1843) ∞1828 Anna Margaretha Petermann Philipp Müller

Barbara Elisabetha Johann Balthasar Schneicker

∞ 1843

Heinrich Schneicker 1843 - 1930

Johann Philipp Schneicker 1875 - 1966

Anna Katharina Hahn

∞ 1868 (?)

Peter Schneicker 1879 - 1938

Friedrich Daum

∞ 1844

Anna Margaretha verw. Hehl (in 2. Ehe)

Elisabetha Daum 1845 - 1918

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Erläuterung: Wegen der Übersichtlichkeit ist bei den Hofreitenangaben die Kennzeichnung der Gärten weggelassen worden. Zu dieser Hofreite gehört z.B. ein Grabgarten von 7 Klaftern: I-623-7. Bei diesem Hofreitenkauf sind komplizierte Familienverhältnisse zu berücksichtigen. Zitat: Die Kinder erster Ehe, Philipp und Maria haben‚ so lange sie ledig sind, den freien Einsitz in den Kammern im oberen Stock am Hof und das Recht, Holz in den Hof zu setzen. Von dem Kaufschilling von 1611 fl muss der Verkäufer 600 fl an seine Schwester Maria übergeben. Das Großherzogliche Landgericht Groß-Gerau verfügt die Bezahlungsmodalitäten: 1. an Dr. Rheininger zu Darmstadt Capital 200 fl nebst Zinsen und etwaigen Kosten 2. an Georg Philipp Schaffner als Vertreter seiner Tochter Maria Margaretha Schaffner 480 fl 6 xr 3. an Maria Schäfer mit 460 fl 4. den Rest an Philipp Schäfer III. Maria und Philipp Schäfer III. haben von der Schuld bei Dr. Rheininger die eine Hälfte mit 600 fl nebst Zinsen zusammenzutragen und die andere Hälfte anbelangend, so haben Maria Schäfer, Philipp Schäfer III. und Georg Philipp Schaffner als Vertreter seiner Tochter Maria Margaretha Schaffner je 1/3 dazuzutragen, wonach sich dann die oben unter 2. 3. u. 4. bemerkten Zahlungen modificieren. 1866, zwei Jahre nach dem Hofreitenkauf (Hofreite in der Hintergasse - heute Untergasse)‚ leiht sich Balthasar Schneicker l000 fl von Eva Maria Heizenröder von Geinsheim (evtl. auch Ginsheim, da unterschiedliche Angaben in dem Dokument). Er benötigt das Geld, um Philipp Schäfer Ill. auszahlen zu können und verpfändet hierfür die Hofreite in der Hintergasse (heute Untergasse), einen Acker in der 4. Gewann (auf dem Weidig) und zwei Äcker in der 55. Gewann (vor der Lach). Text der Schuldverschreibung: Obligation. Nachdem Eva Maria Heizenröder von Ginsheim uns Unterzeichneten, nämlich mir Balthasar Schneiker von Wallerstädten und mir, dessen Ehefrau Katharina geborne Hahn zur Bestreitung nöthiger Ausgaben die Summe von l000 fl schreibe Eintausend Gulden süddeutscher Währung heute dargeliehen und vor Uebergabe dieser Schuldurkunde baar ausbezahlt hat, so bekennen wir uns nicht nur sammt und sonders zum richtigen Empfange diese Darlehns, sondern versprechen auch die genannte Summe alljährlich mit fünf vom Hundert zu verzinsen und drei Monate nach jedem Theile freistehender Aufkündigung auf einmal unzertrennt in grober gangbarer Münzsorte wieder zurückzubezahlen und auf unsere Kosten und Gefahr in der Darleiherin Hände zu liefern. Damit die Darleiherin hinsichtlich ihrer Forderung noch mehr gesichert sein möge, verpfänden wir derselben die in den beigehefteten, mit dem gerichtlichen Visa und Siegel versehenen Anlagen näher beschriebenen zu 2020 fl - kr taxirten Liegenschaften. Zugleich erkläre ich, die Ehefrau des Balthasar Schneiker Katharina geborne Hahn, daß ich mich noch besonders verbürge und daß mich gegen die Uebernahme der durch diese Schuld= und Pfandverschreibung begründeten Verbindlichkeiten keinerlei Einreden, insbesondere auch nicht die dem weiblichen Geschlecht zu gut verordneten Rechtswohlthaten, als:

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des Römischen Rathschlusses und Gesetzes, kraft dessen keine Frauensperson überhaupt für Jemanden, sodann der besonderen Kaiserlichen Verordnung, vermöge deren keine Ehefrau für ihren Ehemann sich mit Bestand Rechtens zu verbürgen vermag, wie auch des der Ehefrauen Brautgabe, Aussteuer und Eingebrachten von allen Uebrigen der Ehemänner Gläubiger und Schulden gestatteten Vorzugsrechtes schützen oder schirmen sollen, indem ich mich aller dieser Einwendungen und Rechtswohlthaten, nachdem mir deren Inhalt gehörig vorgelesen und erklärt, ich auch von den Folgen der deßfallsigen Verzichtleistung genugsam belehrt worden bin, wissentlich und wohlbedächtlich in bester Form Rechtens begeben habe. Dessen Allem zu wahrer Urkunde haben wir diese Schuld= und Pfandverschreibung gehörig ausfertigen lassen, unterschrieben und Großherzogliches Landgericht um deren Bestätigung sowie um Verfügung der nöthigen Einschreibung in das Hypothekenbuch geziemend ersucht. So geschehen Groß-Gerau den 12ten Dezbr 1866. 1873 überschreiben die Erben der Eva Maria Heizenröder die Hypothekenforderung mit allen Rechten an Friedrich Daum, der zwischenzeitlich Schwiegervater von Heinrich Schneicker geworden war. So vermerkt 1873 Friedrich Daum, dass er auf das obige Kapital (1000 fl) nur noch 500 fl zu erhalten habe. Grundstückserwerbungen von Balthasar Schneicker 1847 erwirbt er zwei Grundstücke in der 50. Gewann (die kurze Gewann, vor den Rödern - zus. 1194 qm) von den Erben der verstorbenen Johannes Rückschen Eheleute. Diesen Kaufbrief beurkundet Bürgermeister Hinterthür; 1857: einen Acker in der 7. Gewann (auf dem Weidig - 1844 qm) von Peter Vollhardt II. und Ehefrau Katharina geb. Hinterthür zu Dornberg.

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Pfeil links: Häusergasse 10 (Nr. 684), rechter Pfeil: Untergasse 3 (Nr. 624)

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Heinrich Schneicker beim Militär Dieser dient ab 1864 vom 21. bis zum 24. Lebensjahr (3 Jahre 7 Monate) beim Militär als Musketier in der 7. Kompanie des Großherzoglichen Hessischen 2. Infanterieregiments. Der Abschied wird wegen Stellvertretung bewilligt. Heinrich Schneicker war etwas größer gewachsen als sein Vater, nämlich 6 Fuß 8 Zoll (ca. 170 cm)‚ Augenfarbe: blaugrau, Haar: blond, Religion: evangelisch, Profession: Maurer, Stand: -‚ mitgemachte Feldzüge: -‚ verwundet:-, Orden und Ehrenzeichen: -‚ Betragen: gut.

Die Abschiedsurkunde von Heinrich Schneicker

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Heinrich Schneicker und Familie Joh. Peter Schneicker Christina Eleonore Kraft

Johannes Jüngling ∞ 1816 Elisabetha Agatha Hahn Margaretha Elisabetha

Johann Peter

Anna Margaretha

Jakob

Johannes Hehl (1805-1843) ∞1828 Anna Margaretha Petermann Philipp Müller

Barbara Elisabetha Johann Balthasar Schneicker

∞ 1843

Heinrich Schneicker 1843 - 1930

Johann Philipp Schneicker 1875 - 1966

Anna Katharina Hahn

∞ 1868 (?)

Peter Schneicker 1879 - 1938

Friedrich Daum

∞ 1844

Anna Margaretha verw. Hehl (in 2. Ehe)

Elisabetha Daum 1845 - 1918

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Heinrich Schneicker heiratet Elisabetha Daum Zwischen 1867 und 1869 heiratet Heinrich Schneicker die einzige Tochter aus der Ehe des Schuhmachermeisters Friedrich Daum und Ehefrau Anna Margaretha geb. Petermann, verw. Hehl, denn in einem Kaufbrief von 1869 ist von den Eheleuten Heinrich Schneicker und Elisabetha geb. Daum die Rede. Auch Heinrich Schneicker erwirbt zwei Hofreiten 1869: Die Hofreite I-624-34 in der Hintergasse (Untergasse 3) erwirbt er und seine Ehefrau von seinen Eltern unter folgenden Bedingungen: 1) Die Bezahlung geschieht wann die Verkäufer es verlangen - ohne Zinsen - auf die Hypothek bei Eva Maria Heizenröder mit l000 fl 2) Die Übergabe erfolgt wann Verkäufer ihr Vermögen abgeben […] 6) Die Verkäufer behalten in der Hofraithe zu lebenslänglich freien Aushalt. [...] den Kessel zum Mitgebrauch, 1/4 in der Scheuer, den halben Garten, im Kuhstall Platz für eine Kuh, den hintersten Schweinestall im Hof, Platz für Holz und Dung […] Für Friedrich Daum, den Vater der Käuferin, behalten sie die lebenslänglich freie Benutzung der Kammer nach dem Hof hin sowie freien Aus- und Eingang in der Hofreite vor. 1874: Kauf einer Hofreite 1/h-40-118 = I-684-24 in der Hintergasse 10 - Ecke Häusergasse von Jakob Hehl und Friedrich Daum zugleich namens des Peter Hehl in Amerika unter folgenden Bedingungen: 4) 200 Gulden sind an Bäckermeister Andreas Einsiedel von Groß-Gerau zu bezahlen (siehe auch Hauskauf von Johannes Hehl von 1838); 80 Gulden an Zimmermeister Johannes Schadt III. zu Groß-Gerau und 220 Gulden an Heinrich Schneickers Ehefrau. 7) Sollte der Mitverkäufer Jacob Hehl im Lauf der nächsten fünfzehn Jahren heirathen, so müssen ihm die Käufer die Hofraithe mit Garten um denselben Preis, wie sie ihnen heute abgetreten worden ist, zurück verkaufen. 8) Sollte aber Jacob Hehl ledig bleiben, so bleibt ihm in der verkauften Hofraithe lebenslänglich als Einsitz die obere Stube mit Kammer, Mitgebrauch des Abtritts und freier Ein- und Ausgang. Käufer haben den Jacob Hehl solange er ledig bleibt, in gesunden wie in kranken Tagen zu verpflegen, ihm zu waschen und zu flicken, ihn jederzeit ordnungsgemäß und für den Fall er krank wird, nach Anordnung des Arztes zu verköstigen und ihm das nötige Material zur Heizung seiner Aushaltsräumlichkeiten zu stellen.“ 9) hier werden dieselben Auflagen wie unter Ziffer 8) für Friedrich Daum geltend gemacht. 10) Kosten für Arzt und Apotheke treffen den Käufer nicht. Im Jahre 1905 wird auf dem Kaufbrief von Ortsgerichtsvorsteher Schadt vermerkt, dass Friedrich Daum und Jacob Hehl verstorben seien. Der Looszettel für Anna Elisabetha Schneicker geb. Daum Der Looszettel (Erbschein) vom 30. Januar 1876 für Anna Elisabetha Schneicker geb. Daum erfasst folgende Angaben: An Immobilien in den Gemarkungen Wallerstädten 11 Äcker mit ca. 8875 Quadratmetern, Groß-Gerau vier Äcker mit ca. 5125 Quadratmetern und Trebur zwei Äcker mit ca. 2375 Quadratmetern (insgesamt rund 1,6 Hektar). 18


Weiterhin werden die Mobilien zusammengestellt: […] eine silberne Taschenuhr, zwei Kühe, ein Wagen mit Zubehör, eine Hacke, ein Karst [zweizinkige Hacke], und eine Mistgabel, eine Milchbank, ein Tisch und zwei Stühle, ein Stuhl, eine Bank, ein vollständiges Bett mit Leintücher und Überzügen, zwei Kasten, ein Tisch, ein Mehlkasten, eine Wanduhr, zwei Spiegel, ein Küchenschrank, eine Kücheneinrichtung, Töpfe, Teller etc., Kleider und Hemden des Mannes. Die Übernehmerin hat ihren Vater Friedrich Daum als jedes Jahr Aushalt zu liefern: sechs Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 6 Malter Kartoffeln, 100 Pfund Schweinefleisch, 25 Pfund Butter, 20 Pfund Käse, 50 Eier, 4 Raummeter buchen Scheitholz, jeden Tag einen Schoppen Milch und das halbe Obst von sämtlichen Bäumen. Die Zahlung des restlichen Kaufschillings in Höhe von 220 fl an Jakob Hehl ist sofort zu leisten. 1904 wird vermerkt, dass Friedrich Daum verstorben sei. Grundstückserwerb durch Heinrich Schneicker 1871: einen Acker in der 22. Gewann (die Niedergewann, im Häuserfeld - 1425 qm) von Philipp Ludwig Hinterthür von Wallerstädten; 1872: einen Acker in 129. Gewann (im Mühlgraben - 1194 qm) von Gottschalk Hirsch I. und Ehefrau Babette geb. Eismann; 1878: einen Acker in der 23. Gewann (die Obergewann, im Häuserfeld - 1219 qm) von Philipp Drott III. zu Wallerstädten und Ehefrau Elisabetha Dorothea geb. Schüler; 1880: einen Acker in der 22. Gewann (die Niedergewann, im Häuserfeld - 763 qm) von der Witwe des Johann Petermann IV.; 1884: einen Acker in der 2. Gewann (im Parfinkelfeld - 1281 qm)‚ Gemarkung GroßGerau von Joseph Oppenheimer in der Nachlaßsache des verlebten Peter Lindemann II. von Wallerstädten; 1886: einen Acker in der 151. Gewann (auf dem Weidig und Mörsch - 1281 qm) ersteigert von der Witwe des verlebten Johannes Gerhardt XII. Maria Elisabetha geb. Hirsch zu Wallerstädten; 1886: einen Acker in der 44. Gewann (im Parfinkelfeld - 1544 qm), Gemarkung GroßGerau, ersteigert von der Witwe des Johannes Ruckelshaußen III.; 1887: einen Acker in der 1. Gewann (auf dem Weidig - 2600 qm) einen Acker in der 22. Gewann (auf dem Mainstück - 512 qm) einen Acker in der 32. Gewann (aufs Osterbruch - 581 qm) von dem ledigen Philipp Jakob Hehl zu Wallerstädten; 1888: einen Acker in der 23. Gewann (die Obergewann, im Häuserfeld - 1219 qm) von Dorothea geb. Ruckelshaußen, Ehefrau des Georg Walter, Sattler in Mainz unter Zustimmung des genannten Ehemanns; 1893 erwirbt Heinrich Schneicker aus freiwilliger Versteigerung einen Acker auf dem Weidig (1844 qm) von der Witwe von Jakob Müller, Margarethe geb. Gerhardt; 1898 ersteigert er von den Erben von Adam Roth I., nämlich: 1. Peter Roth II., 2. Philipp Merz IV., Ehefrau Elisabethe geb. Roth, 3. Jacob Krumb, Ehefrau Margarethe geb. Roth einen Acker auf dem Weidig (die Lachstücke). Insgesamt sind dies etwa 1,6 Hektar. Das Erbe von Balthasar Schneicker für seinen Sohn Heinrich 1892 wird eine Eigentumsurkunde für Heinrich Schneicker erstellt. Zuvor muß also Balthasar Schneicker - Jahrgang 1815 - verstorben sein. 19


Die Mutter von Heinrich Schneicker findet letztmalig in einem Kaufbrief von 1869 Erwähnung. In der Eigentumsurkunde werden Heinrich Schneicker als alleinigem Erben als Erbschaft beschränkt zugeschrieben: 1. Acker auf dem Weidig - 1823 im Besitz von Johannes Jüngling - 1859 von Balthasar Schneicker gekauft, 2. Acker vor der Lach am Hunzenacker - 1845 von Balthasar Schneicker erworben (in der Obligation von 1866 als Pfand benannt), 3. Acker daselbst - 1854 von Balthasar Schneicker erstanden. Allerdings werden in der Überschreibung durch das Großherzogliche Amtsgericht Groß-Gerau die älteren Kaufbriefe vom 19. April 1854 und 24. Februar 1859 vermisst. Sie befinden sich auch nicht in vorliegenden Unterlagen. Das 1. Grundstück hatte Balthasar Schneicker seiner verwitweten Schwiegermutter Elisabetha Agatha Jüngling geb. Hahn abgekauft. Das Handwerk von Heinrich Schneicker Aus den vorliegenden Rechnungen ergibt sich ein Bild seiner Tätigkeiten. 1882 erstellt er eine Rechnung (siehe auch das Deckblatt) für Herrn Christoph Wesp dahir von Heinrich Schneicker Maurermeister. Darin werden die ausgeführten Arbeiten genau beschrieben. Hier ein Beispiel für Renovierungsarbeiten: Wohnstube 1) An der Decke den alten Speiß abgeschlagen die Gefach ausgeworfen die Fläsche nebst Durchzug verrohrt [Rohrmatten für den Verputz] ausgeworfen und getünscht Arbeitslohn mit Stellung von Rohr Draht u. Nägel zusammen 17 m à m zu zu 57 Pf = 55 9 Mk 35 Pf […] 4 Die Stuben geweißt 1 Mk 6 Pf […] 6 Die Stube nebst Kammer tapezirt den Fuß angelegt 3 Mk 60 Pf 7 Den Ofen geschwärzt 45 Pf“. Weitere Arbeiten: Küche […] 4 An dem Kessel die Vorderwand herausgenommen u wieder aufgemauert [...]. Weiterhin werden die Dächer eingespeißt u abgeweißt, die Dachfläschen von Mooß gereinigt, die schadhaften Ziegel angestückt [...]: Schließlich berechnet er als Betrag für sämtliche Arbeiten und Lieferungen 49 Mk 18 Pf. Kostenvoranschlag für das Wohnhaus des Herrn Münster Voranschlag über die Mauer Weißbinder und Dachdeckerarbeiten an dem Wohnhauße des Herrn Münster dahir: Leider ist dieser Kostenvoranschlag nicht mit einem Datum versehen. Offensichtlich handelt es sich um die Erstellung einer Hofreite mit Wohnhaus, Ställen und Pfuhlloch. Beschreibung der Arbeiten: 1 Ausgraben des Kellers u der Fundamente nebst Pfulloch u den Fundamenten an den Ställen 85 Mk 20 Pf 2 Bruchsteinmauer der Fundamente bis zur Sockelhöhe 184 Mk 80 Pf 3 Bruchsteinmauer am Rumpf 155 Mk 52 Pf 4 Scheidewände 1/2 Stein stark 17 Mk […] 20


7 Das Dach zu latten zu decken u einfach einzuspeißen der Bauherr stellt die Nägel 33 Mk 8 Die eisernen Träger in Bau zu schaffen ins Blai zu legen u einzumauern 10 Mk 9 Den Keller zu wölmen 1/2 Stein stark 39 Mk 68 Pf 10 Den untern Stock das Gebälk mit Tuffstein auszurollen 56 Mk 11 Den Boden im 2. Stock auszurollen 44 Mk [...] 13 2 Kamine aufzuführen 0,25 lichts weit 37 Mk 14 Den Keller u Decke u Nebenwände rau zu bestechen [verputzen] u zu weißen 24 Mk 58 Pf Die entsprechenden Arbeitsgänge werden auch bei den Ställen und dem Pfuhlloch angegeben. Nun zu den Weißbinderarbeiten: 29 Die Decken im oberen Stock zu rohren zu tünschen mit Stellung von Rohr Draht u Nägel 42 Mk 50 Pf [...] 31 Sämtlich Tühren mit Futtr u Bekleidung 3 mal mit Oelfab zu streichen Färbung Angabe des Bauherrn 56 Mk […] 33 Die Stocktreppe nebst Verschlag u Thüre in Keller und die obere Treppe 3 mal mit Oelfab zu streichen 28 Mk Insgesamt errechnet er an entstehenden Kosten 1543 Mk 32 Pf Im Nachtrag erhöhen sich diese noch um 2 Mk für das Ausheben der Kalkgrube. Für das Wasser zum Löschen des Kalks hat übrigens der Bauherr zu sorgen, wie eigens vermerkt wird. Weitere Renovierungsarbeiten Heinrich Schneicker renoviert auch ein Pissoir. Leider fehlt in dieser Kostenaufstellung ebenfalls die Datumsangabe, auch der Ort der Durchführung der Arbeiten ist nicht ersichtlich. Auszug: 1 Die Scheidewand zwischen den beiden Pissoirs abgebrochen die Stein von Speis gereinigt und in Hof gebracht 1,50 Mk 2 Die Thüröffnung 1 Stein stark ausgemauert die Fugen auf der äußeren Seite mit Cementmörtel ausgefugt hirfür Arbeitsiohn mit Stellung des Cementmörtels 3,80 Mk 3 Den Fußboden beider Pissoirs aufgebrochen Schutt u Stein in Hof gebracht. Arbeitslohn 1,50 Mk 4 4 ldm Kamin aufgeführt über Dach erfolgt pro ldm 2.80 Mk 11,20 Mk 5) 5 qm Fußboden mit Schlackenbeton betoniert (Mischung: 5 Theile Schlacken 2 Theile Sand 1 Theil Cement) [...] Schließlich wird noch verputzt, abgeweißt, die Fenster mit Oelfab gestrichen u.a. mehr. Entstandene Schäden bei den Bauarbeiten an der neuen Schule Bei seiner Tätigkeit hat Heinrich Schneicker möglicherweise auch kleinere Schäden angerichtet. Irgendwie gelangt nämlich ein Antrag auf Erstattung eines Schadens an einem Gartengrundstück in seine Hände. 26. Dezember 1899: Betreffend: Gesuch des Herrn Heinrich Gerhardt zu Wallerstädten um Schadenersatz durch die Gemeinde Wallerstädten. 21


Während der Errichtung des neuen hiesigen Schulhauses in diesem Jahre, wurde mein angrenzender Garten von Seiten der Gemeinde bzw. der Handwerksleute in einer Fläche von 10 m Länge und 3 m Breite = 30 qm benützt. Nach Fertigstellung des Hausbaus nun stellte ich an die Gemeindevertretung den Antrag mir hierfür eine Entschädigung von 30 Mark zu gewähren. Dieselben wollen nun hierfür mir nur eine von zehn Mark dafür leisten. Herr Gerhardt weist noch darauf hin, dass er ein Jahr lang den Garten nicht nutzen konnte, da er denselben zusätzlich vollständig umrotten müsse, so entfalle auch die Nutzung für ein weiteres Jahr. Der Antragsteller fährt fort: Da nun von Seiten der Gemeindevertretung hier keine Einigung zu erzielen ist, so richte ich an Grh. [Großherzogliches] Kreisamt das ganz ergebene Gesuch mir doch gütigst meinem Antrag gemäß Weiteres doch hierin veranlassen zu wollen. In der Hoffnung meinem Wunsche gütigst willfahren zu wollen zeichnet Hochachtundsvollst und ergebenst. Das Gesuch bleibt ohne Unterschrift. Über den Ausgang findet sich leider nichts in den Unterlagen.

(Auszug aus: Wallerstädten - Anno dazumal; Lit. 1)

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Zulassung für Unterhaltungsarbeiten an staatlichen Gebäuden 1904 wird dem 59 jährigen Heinrich Schneicker die Zulassung für Maurerarbeiten zu den Unterhaltungsarbeiten an staatlichen Gebäuden erteilt. Dies bezieht sich speziell auf das Los Nr. 21 in den Gebäuden Hof Rheinfelden mit Baumschule, allerdings in der Reihenfolge der ausgelosten, in Wallerstädten ansässigen Maurer 1) Heinrich Lindemann, 2) Wilhelm Bender I., 3) Heinrich Schneicker. Er konnte also mit seinen Arbeiten erst im Etatsjahr 1906 beginnen. Mit gleichem Datum erhält Heinrich Schneicker vom Großherzoglichen Hochbauamt zu Darmstadt die Nachricht, dass seine Meldung für das Gebäudelos 28 nicht berücksichtigt werden könne, da er zu weit von dem Ort der Arbeitsausführung entfernt wohne. Das Steueramt verlangt Auskunft Im Jahre 1917 - also während der Zeit des Ersten Weltkriegs - schreibt das Besitzsteueramt Groß-Gerau Heinrich Schneicker an und fordert unter Strafandrohung innerhalb eines Monats eine Erklärung über sein steuerbares Vermögen. Eine entsprechende Aufstellung befindet sich allerdings nicht in den Unterlagen. 1930 verstirbt Heinrich Schneicker Heinrich Schneicker verstirbt am 27. Juli 1930, 12 Jahre nach dem Tode seiner Ehefrau Elisabetha (15. Januar 1918). Heinrich Schneicker und seine drei Söhne: Sein Sohn Johann Philipp (22. Januar 1875 - 22. Mai 1966) lebte in dem Wohnhaus in der Untergasse 3. Er blieb ledig und ohne Nachkommen (siehe auch folgenden Zeitungsartikel). Sein Sohn Peter (15. November 1879 - 18. April 1938) überlebte den Vater nur um wenige Jahre. Von dem 3. Sohn findet sich nichts in den Unterlagen. Es heißt, er sei in Mainz verheiratet gewesen.

Johann Philipp Schneicker Aus seinem Nachlass stammen die Urkunden und Unterlagen zu der hier vorliegenden Auswertung. Er betrieb, wie auch sein Vater und sein Bruder Peter, das Maurerhandwerk und wohnte bis zu seinem Tode in Wallerstädten in der Untergasse 3. Dies muss die Hofreite I/h-15.43, später I-624-34 sein, die sein Großvater Balthasar Schneicker 1864 erworben hat. Weitere Angaben zur Person lassen sich dem folgenden Zeitungsartikel der Heimatzeitung Groß-Gerau entnehmen.

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Im Anhang sind einige Ergänzungen zum Auswanderer Johann Peter Hehl angefügt, der es in Amerika zu Wohlstand brachte. (Auszug aus: Wallerstädten - Anno dazumal; Lit. 1).

Danksagung Herrn Helmut Grießer, Groß-Gerau / Wallerstädten danke ich für die Erlaubnis aus der unter Literatur 1) zitierten Veröffentlichung Auszüge verwenden zu können.

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Die Kirche vor und nach dem Umbau

(aus: Wallerstädten - Anno dazumal; Lit. 1)

Literatur 1) Helmut Grießer: Wallerstädten - Anno dazumal, Horb am Neckar, 1987 2) Rudolf Krause: Umrechnung der im ehemaligen Großherzogtum Hessen vor 1817 gebrauchten Ortsmaße in das metrische System, Heppenheim, 1965 26


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