9. AUGUST 2013
AMTSBLATT DER STADT KARLSRUHE
67. JAHRGANG
SPIELPLATZ Am Weinbrennerplatz nahmen Kinder einen neuen Spielplatz in Beschlag.Seite 3
GÄSTE OB Mentrup begrüßte Praktikanten aus den Partnerstädten im Rathaus. Seite 3
NUMMER 32
KAMUNA Eine lange Nacht der schönen Künste bot die Kamuna den Besuchern. Seite 5
Beteiligungsbericht zu städtischen Gesellschaften für Geschäftsjahr 2012:
Töchter machen großen Anteil aus Gemeinderat zu Ergebnissen von Unternehmen und Stiftungen / Transparenz wichtig Welche wirtschaftlichen Ergebnisse weisen Unternehmen, Stiftungen und Zweckverbände mit städtischer Beteiligung auf, welche Entwicklung zeichnen sich ab? Mit dem Beteiligungsbericht legte die Stadtverwaltung dem Gemeinderat in der Sitzung vor der Sommerpause hierzu eine umfassende Basisinformation vor. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2012 gibt einen Überblick über die Aktivitäten des Konzerns Stadt und zeigt die Verflechtungen der Stadt mit den Beteiligungen auf – etwa Klinikum, Volkswohnung, Stadtwerke und
KASIG, Messe Karlsruhe und Stadtmarketing oder Heimstiftung. Mit rund 7000 Beschäftigten und einer Investitionssumme von 250 Millionen Euro machen „die Töchter einen großen Teil der städtischen Familie aus“, betonte Erste Bürgermeisterin Margret Mergen vor dem Plenum, gleichwohl „können Sie sicher sein, dass die Töchter sehr eng bei der Konzernmutter sind“. CDU-Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist ging unter anderem auf das Zentrum für Kunst und Medientechnologie ein. Am „Leuchtturm ZKM“ störe ihn die Besucherzahlen von rund 210000 Personen, weshalb er fragte, ob die Stadt –
BEISPIEL MESSE: Die städtischen Töchter haben 7000 Beschäftigte und eine Investitionssumme von 250 Millionen Euro. Fotos (2): Fränkle
Linie 1 fährt auf anderen Wegen Die Pfinztalstraße ist derzeit wegen Arbeiten an Gleisen und Signalanlagen zwischen den Haltestellen Durlach Turmberg und Friedrichschule vollständig für den Schienenverkehr gesperrt. Die Arbeiten sollen nach Mitteilung der Verkehrsbetriebe (VBK) am Freitag, 23. August, beendet sein. Bis dahin fahren die Linien 1 und NL 1 aus der Innenstadt kommend ab Haltestelle Auer Straße weiter über Aue nach Wolfartsweier. Damit ersetzt die 1 auch die Linie 8, deren Betrieb bis 24. August eingestellt wird. Zwischen den Haltestellen Durlach Turmberg und Auer Straße setzen die VBK bis dahin einen Bus als Schienenersatzverkehr durch die Pfinztalstraße ein. -red-
etwa über das Stadtmarketing – etwas zur Erhöhung der Besucherzahlen machen könne. Diesen Vorstoß teilte Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE). Er betrachtete zudem den Verlauf der Gesamtinvestitionskosten der KASIG und dankte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup für die Transparenz. SPD-Redner Michael Zeh war wichtig, dass städtische Gesellschaften „dem Wohl der Bevölkerung dienen müssen“. Beispiel Volkswohnung: Hier gehe es nicht um Gewinn-Maximierung durch höchste Mieten, sondern um preiswerten Wohnraum. Positiv in diesem Sinne: 2012 wurden insgesamt 92 Mietwohnungen erstellt, zuletzt waren es 2009 gerade einmal fünf gewesen. Für ein Gesamtfazit plädierte FDP-Fraktionschefin Rita Fromm. Sie mahnte für den ÖPNV aufgrund gesetzlicher Änderungen zur Querfinanzierung über die Stadtwerke in der KVVH GmbH neue Strategien an, da man höhere Beträge zur Verlustabdeckung bei den Verkehrsbetrieben benötige. Kritisch hinterfragte Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) die Steuerungsfähigkeit der Gesellschaften. Der Kommune gehe es nicht schlecht, aber bei vielen großen Gesellschaften sei die Tendenz leider negativ. Die KAL fordere daher eine Debatte, wie Öffentlichkeit bei Veränderungen erreicht werden könne. Transparenz bei der KASIG sei gut, meinte Stadtrat Niko Fostiropoulos für Die Linke, der bei „deutlichen Kostenabweichungen“ für die Kombilösung einen neuen Bürgerentscheid für angebracht hielt. -rieBeteiligungsbericht im Internet: www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung (über Stadtfinanzen).
Leuchttürme gesucht Karlsruher Projekte bei Wettbewerb des Staatsanzeigers Der Wettbewerb des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg unter dem Titel „Leuchttürme der Bürgerbeteiligung“ biegt jetzt in die Zielgerade ein. Bis 10. September können Leserinnen und Leser per Online-Abstimmung ihre Favoriten aus insgesamt 132 Einreichungen küren. Zu den Projekten, die sich in den Kategorien „Kommunikation mit allen Bevölkerungskreisen“, „Information und Beteiligung der Bürger über alle Informationskanäle“, „Bewährte Methoden für Projekte der Bürgerbeteiligung“, „Beteiligungsprozesse“ und „Kommunalpolitische Gesamtstrategie zur Bürgerbeteiligung“ um einen
der fünf Preise im Gesamtwert von 20 000 Euro bewerben, gehören auch drei aus Karlsruhe. Beworben hat sich die Fächerstadt mit Beteiligungsprojekten zur Kombilösung, zur Verkehrslenkung und der Volkshochschule. Die Karlsruher wie die landesweiten Projekte sind im Internet unter www.staatsanzeiger.de/ leuchttuerme aufgelistet. Auf dieser Website können Interessierte auch ihre Stimme abgeben. Auf der Basis des Votums trifft eine Bürger-Jury danach die endgültige Entscheidung. Die Preisverleihung ist dann am 24. Oktober im Rahmen eines Festakts im Neuen Schloss in Stuttgart. -trö-
Ferienpasskinder Gäste im Rathaus „Hat Dir der Film gefallen?“ Die achtjährige Erina blickt sich unschlüssig im Bürgersaal des Rathauses um: „Na ja, da war so viel von Technik, aber keine Kinder.“ Große Augen machten sie und elf weitere Ferienpasskinder bei ihrem Rathausbesuch, als ihnen später Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup seine Amtskette zeigte. Wenn hohe Gäste ins Rathaus kommen, trage er den rund zwei Kilogramm schweren Schmuck, der sich aus goldenen Wappen der Karlsruher Stadtteile
zusammensetze, betonte das Stadtoberhaupt. Weil sie beim Tragen so schwer sei und auch ein wenig scheppere, werde die Kette anschließend wieder in einem Karton in Samt gebettet. Schließlich sei ein Oberbürgermeister ja nicht das Gespenst von Canterville, sagte Mentrup und lud seine kleinen Gäste zu einem Snack mit kühlen Getränken ein. Das Jugendfreizeit- und Bildungswerk hatte zu Beginn der Sommerferien zu der Führung durch das Rathaus eingeladen,
bei der Ruth Rickersfeld vom Stadtplanungsamt die Mädchen und Jungen an den Pressebänken im Bürgersaal Platz nehmen ließ und ihnen die Aufgaben von Verwaltung und Gemeinderat erklärte. Zum Schluss der Zusammenkunft blätterte der OB mit den Ferienkindern im Goldenen Buch der Stadt (unser Bild). „Mann, ist das dick“, staunten die kleinen Gäste und lasen Einträge von Politikern, großen Malern, bekannten Schauspielern und erfolgreichen Sportlern. -Lä-
Kombilösung schreitet voran Um den Marktplatz herum sind die Arbeiten für die Kombilösung in Karlsruhe jetzt ein entscheidendes Stück vorangekommen. Das letzte Stück der Schlitzwand für den östlichen Teil des Gleisdreiecks ist seit einigen Tagen hergestellt, die vor dem Modehaus Schöpf aufgestellten Silos für den Beton sind nun abgebaut. Für den östlichen Teil des Gleisdreiecks wurden nach einer Mitteilung der KASIG insgesamt 1500 Quadratmeter Schlitzwand in einer Tiefe von bis zu 20 Metern hergestellt. Dazu wurden zunächst mit 160 Sattelzügen 2100 Kubikmeter Aushub abgefahren und danach mit 250 Betonmischern etwa 2000 Kubikmeter Beton angeliefert. -red-
TURM FÄLLT: In den Abend- und Nachtstunden bauten beauftragte Firmen die großen Betonsilos auf dem Marktplatz ab. Foto: KASIG
Leuchtende Pyramide im Stadtgarten Lichterfest lockt am 17. August mit Lampions und Lesungen / Am Vorabend geöffnet
BUNTES ABENDLEUCHTEN: Das Lichterfest taucht den Zoologischen Stadtgarten auch in diesem Jahr wieder in ein besonderes Licht und zeigt den Besuchern wunderbare Figuren. Archivfoto: Bastian
Nach einem Jahr Pause ist es bald wieder so weit: Am Samstag, 17. August, findet im Zoologischen Stadtgarten das Lichterfest statt. Rund 25 000 Pergament-Leuchtbecher, 5 000 Lampions und 21 000 bunte Glühbirnen werden die grüne Oase mitten in der Stadt in ein besonderes Licht tauchen. Dieses Jahr warten eine leuchtende Seelöwengruppe auf dem Stadtgartensee, Giraffe und Steinlaternen entlang des Kanals sowie eine leuchtende Pyramide und ein strahlender Schmetterling auf der Rasenfläche gegenüber der Kinderautobahn auf ihren Auftritt. Außerdem wollen ein bunter Pfau auf der Wiese beim Rosengarten, fünf Delfine auf dem Schwanensee, eine Flamingogruppe auf der Rasenfläche beim Eingang Haupt-
bahnhof sowie ein Drache in der Wolff-Anlage das Publikum verzaubern. Bunte Papageien in den Bäumen, mit Luft gefüllte Leuchtkegel, verschiedene Bodenleuchten und in farbiges Licht getauchte Baumkronen ergänzen das stimmungsvolle Programm des Karlsruher Lichterfests. Auch für Bewirtung ist gesorgt. COCKTAIL AUF DER SEEBÜHNE Für Spannung und Spaß sorgt das Unterhaltungsprogramm Seebühnen-Cocktail auf der Seebühne. Beginn ist um 19.30 Uhr. Im Garten Baden-Baden wartet ein Musikprogramm auf die Besucherinnen und Besucher und im Pavillon entlang der Platanenallee finden Mondscheinlesungen statt.
Am 17. August sind sämtliche Eingangskassen des Zoologischen Stadtgartens bis 23 Uhr geöffnet. Karten für das Lichterfest können im Vorverkauf ab Montag, 12. August, an den Eingangskassen erworben werben. Gondoletta-Tickets gibt es am Licherfest-Tag nur an den Bootsstegen. Wie in den vergangenen Jahren führt das Gartenbauamt am Freitag, 16. August, einen Vorabend zum Lichterfest durch, bei dem der Zoologische Stadtgarten bis 23 Uhr mit allen elektrischen Motiven des Lichterfests illuminiert wird. Am 16. August sind die Kasse Süd (Hauptbahnhof) und Kasse Nord (Festplatz am Kongresszentrum) bis 22 Uhr geöffnet. GondolettaFahrten sind bis zum Einbruch der Dunkelheit möglich. -red-
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NR. 32 · FREITAG, 9. AUGUST 2013
Stimmen aus dem Gemeinderat
CDU-Stadtrat Tilman Pfannkuch
Radverkehr Erfolgsgeschichte? Aber: Unfallstatistik beachten! Die Bedeutung des Radverkehrs in Karlsruhe ist unbestritten. Die CDU-Fraktion unterstützt alle Verwaltungsinitiativen für sichere Radwege, soweit andere Verkehrsarten nicht verdrängt werden und die Straßenverkehrsordnung faktisch nicht außer Kraft gesetzt wird. Voraussetzung ist, dass Änderungen nicht zu Lasten des gerne geschundenen motorisierten Individualverkehrs (MIV) gehen. Der Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehr konnte auf 25 Prozent gesteigert werden. Ideologisches Schenkelklatschen ist jetzt weniger gefragt als nüchterne Analyse. Der Anteil einzelner Verkehrsarten (Modal Split) sagt nichts über die jeweilige Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger
aus. Deshalb ist es töricht, den motorisierten Individualverkehr zu bekämpfen und zu verdrängen. Wirtschaftsverkehr etwa ist Voraussetzung für jeglichen Handel und Wandel in einem pulsierenden Oberzentrum. Wer sich wie die CDU-Fraktion mehr Elektrofahrzeuge – möglichst mit KITTechnik – in unserer Stadt wünscht, darf nicht übersehen, dass wir auch dafür die Verkehrsflächen brauchen. Auch die Sicherung der Mobilität unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist eine Frage der Teilhabe, die wir zu gewährleisten haben. Schranken für Kampfund Turboradler Wer vom Auto aufs Rad wechselt, entlastet auch den Pkw-Verkehr. Diese Entscheidung muss freiwillig bleiben. Sie wird leichter fallen, wenn es uns gelingt, die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Die schnelle Senkung der
SPD-Stadträtin Yvette Melchien
Die Jugend braucht (T)Räume Die SPD-Fraktion setzt sich für die Jugendlichen in Karlsruhe ein. Unser Motto lautet dabei: „Jugend braucht (T)Räume“. Nur wenn die Politik die Jugendlichen ernst nimmt, werden die Jugendlichen auch die Politik ernst nehmen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Jugendlichen in der Stadt für Raum sorgen: Raum zur Beteiligung und Raum zur Begegnung. Bei der Beteiligung kommen wir immer weiter voran. Jugendkonferenzen, sowohl wohnortnah, als auch stadtweit, und ein intensiver Austausch mit dem Stadtjugendausschuss sind hierbei Eckpunkte.
Wahlrecht ab 16 ist ein großer Fortschritt Für einen großen Fortschritt bei der Jugendbeteiligung sorgte die grünrote Landesregierung, die wie im Koalitionsvertrag zugesichert, das aktive Wahlalter für die Gemeinderatswahlen auf 16 Jahre abgesenkt hat. Die Gegner dieser Herabsenkung, auch aus dem Karlsruher Gemeinderat, müssen nach den ersten Oberbürgermeisterwahlen nach der Gesetzesänderung zur Kenntnis nehmen, dass junge Menschen durchaus von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. In Karlsruhe wird es durch eine Initiative der SPD vor der nächsten Gemeinderatswahl eine Informationskampagne der Stadt und des Stadtjugendausschusses für die neuen Jungwäh-
Unfallzahlen unter Beteiligung von Radfahrern, die sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau halten, muss jetzt bei allen Entscheidungen im Vorder-grund stehen. Dies fördert die Entscheidung für das Rad. Mit Bevormundung geht es nicht. Die CDU-Fraktion wird hierzu spätestens nach den Sommerferien gemeinsam mit Radverkehrsexperten die wichtigsten Unfallschwerpunkte mit dem Fahrrad abfahren. Weiter wird es eine Aufklärungskampagne geben, die für die Gefahren des rücksichtslosen Fahrens sensibilisieren soll. Wer auf dem Radsattel sitzt, muss auch die Perspektive des Fußgängers und des Verkehrsteilnehmers am Lenkrad im Auge haben und umgekehrt. Stetige Aufklärung ist das eine, die Überwachung und die konsequente Ahndung von typischen Verstößen im Radverkehr ist das andere. Dabei muss auf besonders gefährliches Verhalten im Radverkehr hingewiesen werden. Kampf- und Turboradler müssen in die Schranken verwiesen werden. Priorität: Radnetzanschluss der Höhenstadtteile Die CDU-Fraktion unterstützt in unserer Stadt jeden Ausbau weite-
rer Radrouten. Vorrangig ist aber jetzt der verkehrssichere Anschluss der Höhenstadtteile an das vorhandene Netz. Wer erleben musste, wie Fahrradfahrer talwärts vor LKW, Bussen und Autoschlangen förmlich hergetrieben werden, hat keinen Zweifel, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Umso unverständlicher, warum die grünrote Landesregierung, die für eine Talroute die Baulast trägt, den Kopf in den Sand steckt. Seit genau ei-nem Jahr warten wir auf die zugesagte Antwort des zuständigen Verkehrsministeriums. So viel zum neuen Politikstil des Gehörtwerdens. Klar ist, dass man wegen der beengten Talsituation Geld in die Hand nehmen muss. Es ist nicht mit einer Farbmarkierung für einen Radstreifen getan. Wer ständig scheuklappenartig auf Radmobilität setzt, muss nach „A“ auch hier endlich „B“ sagen und bezahlen. Stadtrat Tilman Pfannkuch
ler geben. Ziel von uns allen muss es sein, dass möglichst viele junge Menschen bei der Gemeinderatswahl in Karlsruhe im nächsten Jahr wählen gehen. Jugendhäuser im Blick In den kommenden Jahren wollen wir auch die Infrastruktur für die Jugendlichen weiter im Blick behalten. Nach der Eröffnung des Jugendhauses in der Südweststadt und der Modernisierung des Jugendzentrums WEST geht es jetzt um weitere Verbesserungen. Im Otto-Dullenkopf-Park wollen wir die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihre eigenen Vorstellungen und Ideen zur weiteren Entwicklung umzusetzen. Aber auch die bestehenden Jugendhäuser müssen bei Bedarf erneuert oder neu gebaut werden. Knielingen ist hier nur ein Beispiel für die Notwendigkeit eines verstärkten Blicks in die Stadtteile. Bei allen diesen Maßnahmen wollen wir auch darauf achten, dass Inklusion ernst genommen wird: Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam ihre Freizeit gestalten
können. Neben den Jugendhäusern in Karlsruhe liegt der SPDFraktion auch viel an der Jugendbegegnungsstätte in Bärenthal. 1955 wurde sie auf Vorschlag des Karlsruher SPD-Politikers Walther Wäldele aufgebaut. Wenige Jahre nach dem zweiten Weltkrieg wurde ein Ort der Begegnung für französische und deutsche Jugendliche geschaffen. Angesichts der gegenwärtigen Spannungen in Europa ist es wichtig, dass mit der Begegnungsstätte Baerenthal die europäische Idee für Jugendliche aus Karlsruhe erlebbar gemacht wird. Alle Beispiele zeigen, dass die Jugendarbeit in Karlsruhe auch dank der hervorragenden Arbeit des Stadtjugendausschusses lebt. Diese Arbeit unterstützen wir, damit die Jugendlichen in Karlsruhe Raum zur Beteiligung und Raum zur Begegnung haben.
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GRÜNE-Stadtrat Johannes Honné Verkehrspolitischer Sprecher
Zweite Rheinbrücke: Alternativen prüfen! Bei der Anhörung zur zweiten Rheinbrücke wurde wieder deutlich: Die Ursache für morgendliche Staus aus der Pfalz ist nicht die dreispurige Brücke, sondern die anschließende Verengung auf die zwei Spuren der Südtangente, der so genannte „Knielinger Pförtner“. Die aktuelle Planung für eine parallele Brücke mit Weiterführung auf eben diesen Flaschenhals Südtangente löst das Problem also nicht. Auch eine spätere Weiterführung zur B 36 hilft wenig, weil auch diese Straße schon jetzt in der Hauptverkehrszeit überlastet ist. Das offizielle Verfahren nennt entsprechend als Ziel auch nicht die Vermeidung von Staus, sondern eine Ersatzstrecke bei Ausfall der bestehenden Brücke, etwa wegen Bauarbeiten oder nach dem Anprall eines Schiffs. Aber muss man für solch seltene Fälle wirklich eine zusätzliche Brücke bauen? Selbst die in den nächsten Jahren anstehende Verstärkung der Fahrbahn könnte unter laufendem Verkehr mit zwei Spuren je Richtung durchgeführt werden, mit Sperrungen nur an einigen Wochenenden. Bau wäre gravierender Eingriff Der Bau der zusätzlichen Brücke und ihrer Zufahrten würde dagegen gravierende Schäden verursachen: Auf Karlsruher Seite würden wertvolle Naherholungsflächen entwertet und zusätzlicher Fernverkehr in das Stadtgebiet geleitet. Außerdem würde viel Natur zerstört – diesseits des Rheins, vor allem aber auf der Pfälzer Seite. Deshalb hat sich der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit gegen den Bau positioniert. Wie geht es weiter? Es macht keinen Sinn, weiter unnötig für ein absehbar gescheitertes
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Bäume oder Beton? Es stellt sich nicht die Frage „Ob wir den Ausstieg aus der Atomenergie wollen“, sondern „ob wir diesen um jeden Preis wollen“? Niemand wird ernsthafte Bedenken gegen Solarparks oder Windkraft-werke erheben, an Standorten an denen man mit auskömmlichen Erträgen zu rechnen hat und die ökologisch unbedenklich sind. Doch da wo die zu erwartenden Erträge solcher Anlangen kaum die Investitionen decken oder wichtige Natur- und Landschaftsräume bedroht sind, muss erlaubt sein, jedes einzelne Projekt kritisch zu hinterfragen! Vor allem dann, wenn ab-
zuwägen ist, ob man große Teile eines stadtnahen Waldes, der unverzichtbar für ein erträgliches Klima in der Stadt ist, erhalten oder zerstört werden soll. Im konkreten Fall, sollen ca. 50000 Quadratmeter alter Buchenwald am Edelberg bei Grünwettersbach für Betonsockel und Versorgungswege zugunsten eines Windkraftwerkes geopfert werden! Die Antwort der Freien Wähler ist deutlich: Erhalt des Waldes muss Vorrang haben! Hebelstraße 13 76133 Karlsruhe Telefon: 0170-7420 888 www.fw-ka.de
Niko Fostiropoulos Stadtrat Die Linke
Alpine insolvent, Casazza verlässt Schiff Die Kosten explodieren und die Stadt beschwichtigt … Mitten in der Intensivphase des Karlsruher Jahrhundertprojekts Kombilösung hat Dr. Walter Casazza seinen Weggang nicht nur ins Gerede, sondern schon unter Dach und Fach gebracht – immerhin Geschäftsführer von vier städtischen Gesellschaften, die mit dem ÖPNV befasst sind. Seine Gründe muss er nicht öffentlich ausbreiten. Aber in welcher Lage das Projekt ist, das ihn im Wesentlichen forderte, sollte er der Bürgerschaft schon mitteilen. Die Kombilösung hat sich seit
dem Bürgerentscheid im Jahre 2002 auf fast das Doppelte verteuert. Die Stadt geht heute von 788 Millionen Euro aus. Die AlpinePleite ist womöglich nur die Spitze des Problems. Eins noch zur Klarstellung, verantwortlich für die UStrab-Misere ist nicht Dr. Casazza, das sind die Fraktionen von CDU, FDP, SPD, KAL und der frühere OB Fenrich. Wenn die Kosten der Kombilösung weiter aus dem Ruder geraten, dann ist OB Mentrup gut beraten, die Bürgerschaft entscheiden zu lassen. Hebelstraße 13 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21/ 38 64 09 dielinke@gemeinderat.karlsruhe.de
Heinz Golombeck FDP-Stadtrat
Liebe Karlsruherinnen und Karlsruher, viele Themen standen in der letzten Zeit im Mittelpunkt meiner Arbeit in Berlin, um die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Stadt Karlsruhe nachhaltig zu verbessern. Es wurde unter anderem erreicht, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr von unserer Kommune getragen werden muss. Damit wird nachhaltig zur Stabilisierung der Finanzen in Karlsruhe beigetragen. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders auf den demografischen Wandel verweisen, der sich auf der Ausgabenseite weiter belastend auswirken würde, wenn die Stadt Karlsruhe die Kosten der Grundsicherung selbst tragen müsste. Ebenfalls wird Karlsruhe mit rund 36,4 Prozent bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II entlastet. Dazu zählen die Leistungen der Schulsozialarbeit und die Leistungen für Bildung und Teilhabe durch die auch die Stadt Karlsruhe, die dies vorbildlich schon früher auf eigene Kosten angeboten hatte, in erheblichem Maße entlastet wird. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst zum Beispiel eintägige Schul- und Kita-Ausflüge, den persönlichen Schulbedarf und die außerschulische Lernförderung (Nachhilfe). Weitere Ergänzungen können dadurch für unsere Kinder angeboten werden. Ein Bereich der mir besonders am Herzen liegt, betrifft den Ausbau und Betrieb der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige.
Damit wollen wir die Bildungschancen für alle Kinder erhöhen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Bis zum Jahre 2014 wird dieser Bereich deutschlandweit mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro – soviel wie nie zuvor – gefördert und ab dem Jahre 2015 dauerhaft mit 845 Millionen Euro jährlich. Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen KitaPlatz für unter Dreijährige. Auch die Stadt Karlsruhe ist gut gerüstet. Die Gesamtkapazität in Tageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe wird voraussichtlich Ende 2013 bei 2 944 und Ende 2014 bei 3.409 Plätzen für Kinder unter drei Jahren liegen. Es wurde eine Servicestelle, welche dem Kinderbüro angesiedelt ist, eingerichtet. Dorthin können Sie sich mit Fragen und Problemen zum Thema wenden und von kompetenter Seite beraten lassen.
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Lüppo Cramer KAL-Fraktionsvorsitzender
Schul-Landschaft mit Eltern entwickeln Jürgen Wenzel FW-Stadrat
Projekt Geld und Zeit zu verschwenden. Die alte Landesregierung hat auf badischer Seite praktisch keine Alternativen geprüft. Deshalb sollte aus unserer Sicht jetzt das Landes-Verkehrsministerium als Antragsteller entweder den Antrag für die Baumaßnahme zurückziehen und dann in einem neuen Verfahren mögliche Alternativen untersuchen, oder innerhalb des Verfahrens die Alternativen nachträglich prüfen. Neben Verbesserungen im Bereich des Knielinger Pförtners könnte eine Brücke mit zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen als Ersatz der bestehenden eine Lösung sein. Das würde den Pendlerinnen und Pendlern eine dann ausfallsichere Verbindung über den Rhein bieten, ohne die Karlsruher Bevölkerung zusätzlich zu belasten. Die kurzfristige Lösung Aber auch eine Ersatzbrücke wird viele Jahre Vorlauf- und Bauzeit benötigen. Für zusätzliche Kapazitäten über den Rhein zur Lösung des Stauproblems sehen wir eine Ausweitung des Öffentlichen Verkehrs als kurz- bis mittelfristige Lösung an: In vielen Bahnen sind selbst in der Spitzenzeit noch Sitzplätze frei. Auch zusätzliche Wagen wären möglich und Park&Ride könnte ausgebaut werden. Bei entsprechenden Verbesserungen und gutem Marketing würden sicherlich weitere Pendleinnen und Pendler vom Auto auf den Öffentlichen Verkehr umsteigen. Der Faktencheck hat 2012 ergeben, dass schon bei 500 Kraftfahrzeugen weniger im morgendlichen Berufsverkehr kein Stau mehr entstehen würde.
Wir von der Karlsruher Liste (KAL) sind sehr froh, dass unser Antrag, die Schulbezirksgrenzen der neuen Grundschule in der östlichen Südstadt zu verändern, umgesetzt wird: Alle Kinder aus dem neuen Quartier können jetzt diese Ganztagesschule besuchen. Wir wollen zudem, dass die Erweiterung dieser Schule auf zwei Züge so schnell wie möglich angegangen wird. Das heißt: zügig planen, kurze Abläufe in der Verwaltung, Einbinden der Schule in Bauablaufsplanung, Geld im nächsten Doppelhaushalt. Dieses Beispiel zeigt aber auch das Dilemma, in dem die Karlsruher Schulpolitik steckt. Immer mehr Eltern wollen für ihre Kinder eine Ganztagesschule oder eine Schule mit Hort direkt dabei oder eine Schule neuen Typs wie die Gemeinschaftsschulen. Sie erwarten zu Recht, dass die Öffnungszeiten dieser Schulen und Horte ihrer Lebenswirklichkeit entspricht: Also differenzierte Angebote in al-
len Stadtteilen, Betreuung während der ganzen Arbeitszeit und auch in den Ferien, Inklusion von Kindern mit Handicaps. Als Sprecher der KAL-Fraktion sehe ich hier eine Menge Arbeit und Koordination auf die für Schulen zuständigen Landesbehörden, aber auch auf die städtische Schulverwaltung und die freien Träger von Schulen und Horten zukommen. Aktuelle Beispiele wie der Hort Sonnensang oder die Hortsituation in Rüppurr zeigen: Wir müssen die Betroffenen, Kindern wie Eltern, noch mehr einbinden. Denn ein attraktiver Schul-Standort ist ein attraktiver Standort für Fachkräfte und damit für starke Betriebe. Das ist nach Ansicht meiner Fraktion sogar meist wichtiger als der Neubau von Straßen oder Brücken. Wir bleiben an diesem Thema dran – auch in den Ferien und im kommenden Schuljahr. Hebelstraße 13 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21/ 20 55 66 kal@fraktion.karlsruhe.de
Die FDP- Fraktion Karlsruhe wünscht Ihnen und Ihren Familien eine schöne Ferienzeit. Friedemann Kalmbach GfK-Stadtrat
Ihr Heinz Golombeck, MdB Stadtrat Hebelstraße 13 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21/ 2 60 50 www.fdp.fraktion-karlsruhe.de
IMPRESSUM Die StadtZeitung berichtet über Gemeinderat und Stadtverwaltung. Auf der Seite „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Stadträtinnen und Stadträte selbst zu Wort und sind für den Inhalt der Seite verantwortlich.
Sommerhitze: Abkühlung der Stadt In heißen Sommertagen sind wir dankbar für jeden kühlen Windzug. Es macht uns bewusst, wie wichtig die vielen Grünflächen für ein erträgliches Klima sind. GfK vertritt die Ansicht, dass dafür gesorgt werden muss, Grünflächen systematisch zu verknüpfen und Bäume zu erhalten. GfK sind drei Aspekte für die Abkühlung der Stadt wichtig: 1. Dach- und Fassadenbegrünung voranzutreiben, um Erwärmung
durch Bauwerke einzudämmen. 2. Schattenmöglichkeiten durch Bäume und Kühleffekt durch Wasserverdunstung (Brunnen) zu schaffen. 3. Belüftung durch Kaltluftströme zu gewährleisten, indem windsensible Flächen vor Bebauung geschützt werden, wie die Untere Hub – auch wenn es sich um ein neues Stadion handeln würde. Hebelstraße 13 76133 Karlsruhe Telefon: 07 21/ 57 03 49-0 info@gemeinsamfuerkarlsruhe.de
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NR. 32 · FREITAG, 9. AUGUST 2013
Öko-Vorzeigebetrieb Stadtwerke für Umwelt- und Klimaeinsatz zertifiziert Die Stadtwerke Karlsruhe gehören zu einem exklusiven Zirkel von gerade einmal rund 25 Unternehmen in Deutschland, die sich mit dem Segen der Bundesregierung und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages „Klimaschutz-Unternehmen“ nennen dürfen. Die Stadtwerke sind dabei das einzige Versorgungsunternehmen. Erworben haben sie sich die Mitgliedschaft durch ihr seit Jahren anhaltendes Engagement in Sachen Umwelt- und Klimaschutz, etwa indem sie nach Kräften erneuerbare Energien wie Windund Solarparks oder den Ausbau der Fernwärme fördern.
den strengen EU-„EMAS“-Regeln. Auch 2013 haben die Stadtwerke die Prüfung bestanden und dürfen daher weiterhin das entsprechende Logo auf ihre Briefköpfe drucken und es zu Marketing-Maßnahmen verwenden. Sakina Wagner, Umweltschutz-Referentin bei der IHK, übergab Roth am Dienstag die entsprechende Urkunde. Erklärung zu Bewertungen
„Nachhaltigkeit und Klimaschutz bilden die Grundlage, anhand derer die Glaubwürdigkeit und die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens gemessen wird“, sagt der Technische Stadtwerke-Geschäftsführer, Dr. Karl Roth. Schon seit 1995 lassen die Stadtwerke Karlsruhe ihr ökologisches Engagement begutachten, früher in einem so genannten Öko-Audit. Inzwischen erfolgt die Zertifizierung nach
Markus Schleyer, der bei den Stadtwerken die Stabsstelle Umweltschutz leitet, hat gleich noch eine weitere Urkunde angefügt. Denn seit diesem Jahr lassen sich die Stadtwerke auch nach DIN EN ISO 50001 zertifizieren. Dies bedeutet, dass sie neu ein sogenanntes Energiemanagementsystem eingeführt haben. Zu beiden Bewertungen haben sie eine 68 Seiten starke Umwelterklärung abgefasst. In diesem „ökologischen Geschäftsbericht“ listen sie 1143 Kennzahlen für ihr Umwelt- und Klimaengagement auf. Die Erklärung kann unter www.stadtwerke-karlsruhe.de abgerufen und in gedruckter Form bei den Stadtwerken bestellt werden. -erg-
Tiefentalstraße wird bald gesperrt Die Tiefentalstraße zwischen Wolfartsweier und Hohenwettersbach wird von Montag, 19. August, bis 2. September gesperrt, weil der Straßenbelag erneuert werden muss. Außerdem führt das Tiefbauamt Arbeiten an der Straßenentwässerung durch. Während der Bauzeit ist Zu- und Abfahrt nach und von Hohenwettersbach nur über B 3 (Umfahrung Wolfartsweier) und L 623 Grünwettersbach möglich. Auch die Straße des Roten Kreuzes ist gesperrt. Anwohner des Bergwalds werden über Dürrenwettersbacher Straße Richtung Bergwald geleitet. Die Ausfahrt erfolgt über Wolfartsweierer Weg und Schilling-von-Cannstatt-Straße.
Engagiert für Nachhaltigkeit
Spielplatz für Kinder statt Beton Anlage wurde eröffnet Karlsruhe hat 330 öffentliche Spielplätze und damit im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine „Dichte“ wie sie deutschlandweit kaum eine andere Stadt aufweist. Jüngster Coup ist der neue Kinderspielplatz am Beiertheimer Feld, den OB Dr. Frank Mentrup und Helmut Kern, Leiter des Gartenbauamts, kürzlich seiner Bestimmung übergaben. Die 2500 Quadratmeter große Anlage südlich des Weinbrennerplatzes ist vor allem für die Mädchen und Jungen aus der teilweise dicht bebauten Weststadt gedacht, Gestalt und Ausstattung wurden in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren entwickelt. Für 300000 Euro bietet das Areal ein großzügiges Nebeneinander dreier Spielbereiche für verschiedene Altersgruppen und berücksichtigt die von den künftigen kleinen Nutzern geäußerten Wünsche nach Kletterangeboten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, Vogelnestschaukel, Halbröhrenrutsche sowie die spielerische Bemalung des Durchgangsweges.
DAS MACHT KINDERN LAUNE: Den Spielplatz am Weinbrennerplatz haben vor allem Jungen und Mädchen aus der Weststadt sehnlich erwartet, denn allzu viele Möglichkeiten hatten sie bislang nicht. „Spielplatz statt Beton“, gelungener lasse sich der Wandel der Stadtpolitik kaum symbolisieren, ging OB Mentrup auf die Geschichte des Beiertheimer Feldes ein, das als Verlängerung der Günther-Klotz-Anlage wie ein „grüner Finger“ an den Stadtkern reiche. Während hier Ende der 80er Jahre
mit Wohnbebauung geliebäugelt worden war, gab es nicht zuletzt dank einer Bürgerinitiative seit dem Jahre 2005 die Übereinkunft, den Grünzug in seinem bisherigen Charakter als Freiraum zu sichern, die Gärten zu erhalten und zusätzliche Spielflächen für die unterversorgte Weststadt zu schaffen.
Die Kleinen schienen jedenfalls mit dem Ergebnis der zweimonatigen Bauzeit zufrieden zu sein. Trotz großer Hitze zogen sie die kleine Eröffnungsfeier und das Ausprobieren der neuen Geräte dem Schwimmbad vor. Etwas Abkühlung versprachen dabei die Naschereien der Eis-Oma. -maf-
Schüler ziehen in Container um
Zoo-Rallye in den Ferien
Im „K.“ Fotos zur Schwarzwaldbahn
Für die Grötzinger Augustenburg Gemeinschaftsschule sind die ersten Schulcontainer montiert. Nach einem Asbest-Alarm im Februar musste der Schulpavillon geschlossen werden. Diesen mit giftigen Baustoffen belasteten Glasbau ersetzt später ein Neubau. Als Ersatz für das verseuchte Gebäude sollen nun insgesamt 60 Module (1 Schulklasse = 3 Module) den Platzbedarf für das kommende Schuljahr an der Augustenburgstraße sichern. Da die Schülerzahlen wachsen, ist für das Schuljahr 2014/15 ein zweiter Bauabschnitt geplant. Bis das neue Schulhaus fertig ist, bleibt die Containeranlage als Zwischenlösung. -Lä-
Ein Besuch im Zoo wird für Kinder und Jugendliche, die in den Sommerferien an der Zoo-Rallye teilnehmen, noch spannender. Wie immer bietet das Rätsel die Möglichkeit, Tiere beim Rundgang intensiv zu erleben. Die Zoopädagogik hat in die Fragen neue und spannende Informationen hineingepackt. Die Rallye ist kostenfrei an allen Zoo-Kassen sowie im Internet unter www.karlsruhe.de/zoo erhältlich. Der Bogen mit den Antworten muss bis 8. September abgegeben werden. Aus den richtigen Einsendungen werden 20 Sieger ausgelost. Alle Gewinner dürfen im Herbst an einer Zooführung mit Preisverleihung teilnehmen.
Eine Wanderausstellung mit Fotos zur Schwarzwaldbahn ist vom 12. bis 16. August im Informationspavillon „K.“ der Kombilösung zu sehen. Die Schwarzwaldbahn wurde von Robert Gerwig als Eisenbahnverbindung in drei Abschnitten zwischen Hausach und Singen gebaut und 1873 in Betrieb genommen. Noch heute gilt die Schwarzwaldbahn als eine der schönsten Bahnstrecken Europas. Die Karlsruherin Michaela Eger hat Fotos zur Strecke und zu den auf der Schwarzwaldbahn verkehrenden Bahnen zusammengetragen und für die Schau aufbereitet. Die Ausstellung im „K.“ ist von Montag bis Freitag von 10 bis 22 Uhr zu sehen.
Erfolgreiches Wirken Krasnodars OB Vladimir L. Evlanov feierte 65. Geburtstag Dem Oberbürgermeister der südrussischen Partnerstadt Krasnodar, Vladimir L. Evlanov, hat OB Dr. Frank Mentrup zu seinem 65. Geburtstag am Samstag, 3. August, herzlich gratuliert. „Heute können Sie mit Genugtuung und Stolz auf ein erfolgreiches politisches Wirken als Oberbürgermeister unserer Partnerstadt Krasnodar zurückblicken. Mit dem Ehrenorden der Russischen Föderation wurde Ihnen eine der höchsten Auszeichnungen Ihres Landes verliehen. Er würdigt in besonderer Weise Ihre herausragenden Verdienste“, schrieb Mentrup an Evlanov. Für sein langjähriges Wirken im Rahmen der Städtepartnerschaft Karlsruhe – Krasnodar sprach der OB seinem Amtskollegen Anerkennung und Dank aus. In den langen Jahren seines Wirkens habe sich die Städtepartnerschaft kontinuierlich weiterentwickelt. Unzählige Begegnungen in den unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens seien sichtbare Zeichen ihrer Lebendigkeit. Durch gemeinsame intensive Bestrebungen
Beiertheimer Feld:
und Evlanovs persönliches Engagement sei es gelungen, in vielen Bereichen die Zusammenarbeit auf eine solide Basis zu stellen. -red-
Versorgung wie für Klinik-Ärzte Das Medizinische Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe möchte Mitglied bei der Versorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes BadenWürttemberg (ZVK) werden. Damit soll den Ärztinnen und Ärzten unter anderem eine zusätzliche Altersversorgung gewährt werden in dem Umfang, wie dies auch Beschäftigte der Stadt und des Klinikums erhalten. Der hierzu erforderlichen Gewährsträgerschaft durch die Stadt Karlsruhe stimmte der Gemeinderat vor den Sommerferien einstimmig zu.
CONTAINER lösen den mit Asbest verseuchten Glasbau der Grötzinger Gemeinschaftsschule als Klassenzimmer ab. Fotos (4): Fränkle
Pflegekonzept für „Brachflächen“
Neufassung der Träger-Förderung
Der Zustrom hält weiter an
Die städtebauliche Entwicklung bringt es mit sich, dass nicht immer alle Bauflächen sofort der vorgesehenen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Wie die Stadt Karlsruhe mit ihren „Brachflächen“ vor dem Hintergrund erhöhter umweltrechtlicher Anforderungen bewusster umgehen will ohne dabei die planerische und wirtschaftliche Zielbestimmung dieser Flächen aus den Augen zu verlieren, hat die Verwaltung dem Gemeinderat auf seiner jüngsten Plenarsitzung über ihren Projektbericht Brachflächenmanagement vorgelegt. Anlass, sich auf eine Bewirtschaftungsstrategie festzulegen, Abstimmungsprozesse zu optimieren und Gebietssteckbriefe für eine Datenbasis zu entwickeln, waren die in der Öffentlichkeit kritisierten Pflegeund Rodungsmaßnahmen im Technologiepark. Das Papier sieht unter anderem ein mehrjähriges Pflegekonzept in Abhängigkeit von wirtschaftlicher Relevanz und Pflegedringlichkeit vor und geht auch auf Kriterien für eine mögliche Zwischennutzungen ein. -rie-
Wenn Träger der freien Wohlfahrtspflege oder Jugendhilfe Einrichtungen betreiben, Dienste verrichten, Veranstaltungen und Maßnahmen planen, die Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, können sie städtische Förderungen bekommen. Das Verfahren für Antragstellung und -bewilligung sowie die Überprüfung der Verwendung ist in Richtlinien geregelt. Der Neufassung dieser Grundsätze hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nun zugestimmt. Damit sei „explizit keine Veränderung des Zuschussvolumens beabsichtig“ heißt es in der Vorlage, stattdessen werde politischem Wunsch und finanzwirtschaftlichen Erfordernissen entsprochen, das Vergabeverfahren transparent, klar, effizient und nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu gestalten. Auch soll der Projektförderung Vorrang eingeräumt werden. Diese begründe keinen Anspruch auf eine dauerhafte Unterstützung und sei auf das jeweilige Haushaltsjahr beschränkt. -maf-
Bislang gab es keine Grundlage, die regelte, welche Gebührensätze für die Unterbringung von Flüchtlingen in städtischen Häusern gelten und welcher Art das Nutzungsverhältnis ist. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig nachgeholt und eine seit 2007 gültige Satzung neu gefasst. Danach kostet die Unterbringung für Menschen ab 16 Jahren 160 Euro im Monat, für Kinder ab zwei Jahren und Schüler 80 Euro. Seit 1990 waren Kommunen und Landkreis verpflichtet, Unterkünfte für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bereitzuhalten. 1998 kamen Flüchtlinge als neue Aufgabe hinzu. Weil Karlsruhe der Sitz der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) ist, werden die Menschen in einer ersten Runde nach festgelegten Schlüsseln auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die Stadt ist dabei außen vor. Nach Abschluss des Asylverfahrens aber schließt sich eine zweite Verteilerrunde an – und bei dieser ist dann auch Karlsruhe gefordert und gesetzlich verpflichtet, 2,7 Pro-
Ein richtiges Multikulti-Projekt Studenten aus ganz Europa absolvieren Sommer-Praktikum bei Stadtverwaltung
MULTIKULTI-PROJEKT: OB Dr. Frank Mentrup begrüßte 28 Studentinnen und Studenten zum Praktikum bei der Stadtverwaltung.
Majda Feldsar, 23 Jahre alt, und Antonija Pok, 21, sind aus Karlsruhes Projekt-Partnerstadt Rijeka gekommen, um während des Monats August bei der Stadtverwaltung ein Praktikum zu absolvieren. Majda Feldsar ist den Zentralen Diensten des Ordnungs- und Bürgeramtes zugeteilt. Die Germanistik- und Pädagogikstudentin, die nach ihrem Karlsruhe-Aufenthalt ihr Studium beenden wird, ist gespannt darauf, wie die Leute in ihrer Dienststelle arbeiten, was ihre Aufgaben sind. Antonija Pok ist beim KVV. Sie freut sich auf die Aufgaben, weil sie schon in den ersten Tagen einen guten Eindruck vom Karls-
ruher Verkehrssystem gewonnen hat. Insgesamt 28 Studentinnen und Studenten aus den Partnerstädten sind derzeit in Karlsruhe, elf aus Nancy, je drei aus Nottingham, Halle, Temeswar, Krasnodar und Rijeka sowie zwei aus Nancys polnischer Partnerstadt Lublin. Diese „internationale Auswahl“ hat Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup begrüßt, als er die jungen Leute aus ganz Europa am Montag im Rathaus willkommen geheißen hat. Der OB lobte, dass aus einem vor 40 Jahren mit Nancy begonnenen Austausch nun ein über Europa gespanntes Netzwerk geworden ist. Das sei notwendig, da Karlsruhe im Herzen
Europas und nahe der französischen Grenze liege. Da sich außerhalb des Programms ein schwedischer Praktikant und einer aus dem Senegal angeschlossen haben, ist dies für den OB ein richtiges Multikulti-Projekt geworden. Er forderte die jungen Leute auf, in Karlsruhe Botschafter ihrer Heimat und wieder zu Hause, Botschafter Karlsruhes zu sein. Das breitgefächerte Freizeitprogramm führt die Praktikantinnen und Praktikanten unter anderem ins ZKM, in den Schwarzwald, zum SWR nach Baden-Baden, hinter die Kulissen des Wildparkstadions zum Karlsruher SC und auch nach Heidelberg. -erg-
DAS GRIESBACHHAUS ist eine der Unterkünfte für Flüchtlinge. zent der Menschen unterzubringen. Im letzten Jahr wurden so 67 Flüchtlinge aufgenommen, 125 befinden sich derzeit in städtischen Wohnheimen. Land und Kommunen rechnen mit einem weiteren Anstieg der Asylantenzahlen. Und da der Wohnungsmarkt leer gefegt ist, kommen vermehrt auch Wohnheime zum Zuge. -maf-
Zonta-Spende für Seniorinnen Ältere Frauen sind in besonderem Maße von Armut betroffen, da sie oft geringe Rentenansprüche aus eigener Berufstätigkeit haben. Beim Bezug von Grundsicherungsleistungen des Sozialamts im Alter ist keine staatliche Unterstützung über den Regelsatz hinaus möglich. Medikamente für chronische Erkrankungen können Seniorinnen somit nur schwer finanzieren. Damit diesen Frauen im Notfall schnell geholfen werden kann, hat der Zonta-Club Karlsruhe dem Seniorenbüro kürzlich 1000 Euro zur Verfügung gestellt. -red-
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NR. 32 · FREITAG, 9. AUGUST 2013
Amtliche Bekanntmachungen
Stadionordnung tritt in Kraft
Öffentliche Ausschreibungen
Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wildparkstadion und Umgebung (Stadionordnung) Aufgrund von § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 sowie § 18 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. Seite 1, berichtigt Seite 596, berichtigt 1993 Seite 155), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2012 (GBl. Seite 657), erlässt der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe mit Zustimmung des Gemeinderates vom 23. Juli 2013 die Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wildparkstadion und Umgebung (Stadionordnung): §1 Zweck, Geltungsbereich (1)Die Polizeiverordnung dient der Gewährleistung einer geregelten Benutzung, der Ordnung und der Verkehrssicherheit im Bereich des Wildparkstadions – im folgenden „Stadion“ genannt – anlässlich von Veranstaltungen. (2)Die Polizeiverordnung gilt an Spiel-/Veranstaltungstagen im Zeitraum von vier Stunden vor dem jeweiligen Spiel-/Veranstaltungsbeginn bis drei Stunden nach Spiel-/Veranstaltungsende. (3)Die Polizeiverordnung gilt – im umfriedeten Bereich des Wildparkstadions, – auf der gesamten Breite und den Seitenstreifen der Straßen Adenauerring zwischen Friedrichstaler Allee und Straße Am Fasanengarten sowie TheodorHeuss-Allee zwischen Adenauerring und Klosterweg, – auf dem als „Birkenparkplatz“ bezeichneten Parkplatz, – im Waldgebiet einschließlich der Alleen und Wege zwischen Adenauerring und Klosterweg, von der Theodor-Heuss-Allee bis zu dem als „P KIT Campus-Süd“ bezeichneten Parkplatz, – auf dem als „P KIT Campus-Süd“ bezeichneten Parkplatz mit dem östlich angrenzenden Waldgebiet bis zum Klosterweg. Ein Lageplan zum Geltungsbereich ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieser Stadionordnung. (4)Die Polizeiverordnung gilt nicht – innerhalb des befriedeten Besitztums der Stadiongaststätte, – in den für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Räumen. §2 Verhalten im Geltungsbereich der Stadionordnung (1)Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder behindert wird. (2)Den Anordnungen des Ordnungsdienstes und der Polizei ist Folge zu leisten. §3 Verbotene Gegenstände (1)Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Stadionordnung ist das Mitführen folgender Gegenstände ohne amtliche Ermächtigung untersagt: a)Schuss-, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen aller Art sowie sonstige Gegenstände, die nach ihrer Art zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und von ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer hierzu bestimmt sind, b)Flaschen, Gläser, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material, c)sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Kisten, Stangen mit einer Länge von mehr als 1,5 m oder einem Durchmesser von mehr als 3 cm, d)Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände, e)ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen. (2)Im Geltungsbereich dieser Stadionordnung ist es verboten: a)Propagandamittel, deren Inhalt sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, mitzuführen, zu verbreiten oder zur Schau zu stellen, b)Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen oder Grußformen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, zu verwenden. §4 Kontrolle (1)Jede Besucherin und jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions verpflichtet, dem Ordnungsdienst eine Eintrittskarte oder einen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen. (2)Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb des Stadions ständig mitzuführen und auf Verlangen zur Überprüfung dem Ordnungsdienst oder der Polizei sofort vorzuweisen und/oder auszuhändigen. (3)Der Ordnungsdienst und die Polizei sind berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - auf Alkoholoder Drogenkonsum oder darauf hin zu überprüfen, ob sie verbotene Gegenstände gemäß § 3 mit sich führen; mitgeführte Sachen können dabei durchsucht werden. (4)Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Stadion darstellen, sind am Betreten des Wildparkstadions zu hindern beziehungsweise aus dem Stadion zu verweisen. Das gilt auch für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein öffentlich-rechtliches Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. (5)Stadionbesucherinnen und Stadionbesucher haben den auf der Eintrittskarte beziehungsweise auf dem Berechtigungsausweis für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz über die zugewiesenen Ein- und Aufgänge einzunehmen. Jede Stadionbesucherin und jeder Stadionbesucher ist verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei einen anderen als den auf der Eintrittskarte oder dem Berechtigungsausweis vermerkten Platz einzunehmen. (6)Es ist nicht gestattet, das Stadion in erkennbar betrunkenem oder sonstwie berauschtem Zustand zu betreten. (7)Im Übrigen hat die Polizei jederzeit das Recht, zur Aufrechterhaltung der öffentli-
chen Sicherheit und Ordnung einzuschreiten, falls dies notwendig ist. Über die Notwendigkeit der Maßnahme entscheidet die Polizei entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. §5 Aufenthalt im Stadion (1)Im Stadion dürfen sich nur Personen aufhalten, die gültige Eintrittskarten oder sonstige gültige Berechtigungsausweise (zum Beispiel Ehrenkarte, Arbeitskarte) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. (2)Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personenund Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Stadt Karlsruhe nicht. Unfälle oder Schäden sind der Stadt Karlsruhe unverzüglich zu melden. Darüber hinaus gilt die Versammlungsstättenverordnung. (3)Während des Aufenthaltes im Stadion ist es den Besucherinnen und den Besuchern nicht gestattet, a)den Innenraum, das Spielfeld und die Funktionsräume ohne Erlaubnis zu betreten, b)Sitzplätze und Bänke zu besteigen sowie die Gittergassen in den Zuschauerbereichen im Innenbereich des Stadions zu betreten, c)bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen (wie Beleuchtungsanlagen, Anzeigetafel, Tribünendächer, Masten), Umwehrungen (wie Einfriedungen, Mauern, Umfriedungen von Spielflächen, Zäune), Kamera- und Polizeipodeste sowie Bäume zu besteigen, zu bekleben, zu bemalen oder zu beschriften, d)auf Auf- und Abgängen sowie Rettungsund Fluchtwegen zu sitzen, zu liegen oder, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit erkennbar ist, zu stehen beziehungsweise sich aufzuhalten, e)das Stadion insbesondere durch Wegwerfen von Sachen (zum Beispiel Papier, Papierschnitzel, Papierrollen, Pappbecher, Pappteller, Servietten und Ähnliches) oder durch das Ausgießen von Flüssigkeiten zu verunreinigen, f) außerhalb von Toiletten die Notdurft zu verrichten, g)sich in erkennbar betrunkenem oder sonst berauschtem Zustand aufzuhalten, h)mit Gegenständen jeder Art zu werfen, i) Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen, j) Drucksachen oder -werke, auch Eintrittskarten, ohne Erlaubnis zu verkaufen oder zu verteilen, k)Waren ohne Erlaubnis zu verteilen oder zu verkaufen, l) Sammlungen ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde und des Veranstalters oder des Eigentümers durchzuführen, m)das Stadion ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf einer nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesenen Fläche zu parken, n)Trillerpfeifen zu benutzen, die geeignet sind, den Spielablauf zu stören, o)Tiere, insbesondere Hunde, mitzuführen. (4)Ab Beginn des Einlasses zu einer Veranstaltung ist es nicht gestattet, a)alkoholische Getränke ohne Ausnahmegenehmigung auszuschenken, zu verkaufen oder mitzuführen, b)Getränke an Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung anders als in Kunststoffpfandbechern auszugeben. §6 Ordnungsdienst (1)Die Veranstalterin, der Veranstalter hat für die Durchführung der Veranstaltung einen Ordnungsdienst zu stellen und für eine ordnungsgemäße und ausreichende Versicherung gegen Schäden, die durch den Einsatz des Ordnungsdienstes entstehen können, Sorge zu tragen. Die Ordnungskräfte sind einheitlich mit Jacken in Leuchtfarben auszustatten. Eine Aufschrift auf diesen Jacken muss die Funktion als Ordnungsdienst kenntlich machen. (2)Die Veranstalterin, der Veranstalter hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass a)der Ordnungsdienst von einer erfahrenen Einsatzleitung von Beginn des Einlasses an bis zur Schließung der Ausgänge des Stadioninnenbereiches geführt wird; die Einsatzleitung ist in diesem Zeitraum zur Anwesenheit verpflichtet, b)die Ordnungskräfte mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten vertraut sind, c)der Ordnungsdienst über ausreichende Kommunikationsmittel verfügt, um die Erfüllung seiner Aufgaben sicherzustellen. (3)Die Einsatzstärke des Ordnungsdienstes richtet sich nach der zu erwartenden Besucherzahl und der Zusammensetzung der Besuchergruppen der jeweiligen Veranstaltung. Die Zahl der Ordnungskräfte, ihre Aufgaben und Pflichten sind in einem Einsatzplan festzulegen, den die Veranstalterin, der Veranstalter rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn der Veranstaltung der Polizei vorzulegen und mit dieser abzustimmen hat. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen genügt die Vorlage der Einsatzpläne zu Beginn der Veranstaltungsreihe, sofern von der Polizei nicht ein spezieller Einsatzplan für eine Veranstaltung gefordert wird. (4)Der Ordnungsdienst hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ihm obliegt insbesondere die Einlasskontrolle. Er hat ferner von Beginn des Einlasses an alle Ausgänge und die Fluchttore besetzt sowie alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen betriebsbereit zu halten. (5)Die Ordnungskräfte sind von der Veranstalterin, vom Veranstalter zu schulen. (6)Im Innenraum sind von der Veranstalterin, vom Veranstalter Feuerlöschgeräte bereitzuhalten. Der Ordnungsdienst ist im Gebrauch dieser Dinge zu schulen. (7)Vor Öffnung der Stadiontore ist vom Ordnungsdienst die Funktionsfähigkeit der Panikverschlüsse der Sicherheitstore zu überprüfen. Jedes Sicherheitstor ist mit mindestens einer Ordnungskraft - bei einem vollbesetzten Stadion mit zwei Ordnungskräften - ständig zu besetzen.
(8)Die Polizeibehörde kann weitere Auflagen erteilen und Personen vom Ordnungsdienst ausschließen. §7 Stadionverbote Personen, die gegen die Vorschrift dieser Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. §8 Sicherstellung von Sachen Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden in Verwahrung genommen und - soweit sie nicht für ein Straf- oder Bußgeldverfahren benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben. §9 Ausnahmeregelungen Die Polizeibehörde kann von allen Regelungen und Verboten dieser Stadionordnung Ausnahmen erlassen. § 10 Ordnungswidrigkeiten (1)Ordnungswidrig im Sinne von § 18 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a)entgegen § 2 Absatz 1 sich nicht so verhält, dass keine andere Person gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder behindert wird, b)entgegen § 2 Absatz 2 den Anordnungen des Ordnungsdienstes, der Polizei oder der Polizeibehörde keine Folge leistet, c)entgegen § 3 Absatz 1 folgende Gegenstände mitführt: – Schuss-, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen aller Art sowie sonstige Gegenstände, die nach ihrer Art zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und von ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer hierzu bestimmt sind, – Flaschen, Gläser, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material, – sperrige Gegenstände, wie Leitern, Hocker, Kisten, Stangen mit einer Länge von mehr als 1,5 m oder einem Durchmesser von mehr als 3 cm, – Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände, – ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen, d)entgegen § 3 Absatz 2 a) Propagandamittel, deren Inhalt sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, mitführt, verbreitet oder zur Schau stellt, e)entgegen § 3 Absatz 2 b) Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen oder Grußformen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, verwendet, f) entgegen § 4 Absatz 1 dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis nicht unaufgefordert vorzeigt, g)entgegen § 4 Absatz 2 Eintrittskarten und Berechtigungsausweise innerhalb des Stadions nicht ständig mitführt und auf Verlangen zur Überprüfung mit dem Ordnungsdienst oder der Polizei sofort vorweist und/oder aushändigt, h)entgegen § 4 Absatz 5 nicht den auf der Eintrittskarte beziehungsweise auf dem Berechtigungsausweis für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einnimmt oder nicht den auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei zugewiesenen Platz, i) entgegen § 4 Absatz 6 das Stadion in erkennbar betrunkenem oder sonstwie berauschtem Zustand betritt, j) entgegen § 5 Absatz 3 – den Innenraum, das Spielfeld und die Funktionsräume ohne Erlaubnis betritt, – Sitzplätze und Bänke besteigt sowie die Gittergassen in den Zuschauerbereichen im Innenbereich des Stadions betritt, – bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen, Umwehrungen, Kameraund Polizeipodeste sowie Bäume besteigt, beklebt, bemalt oder beschriftet, – auf Auf- und Abgängen sowie Rettungs- und Fluchtwegen sitzt, liegt oder, ohne dass hierfür eine Notwen-
digkeit erkennbar ist, steht beziehungsweise sich aufhält,
Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung Ausschreibungsservice im Internet unter www.karlsruhe.de/ausschreibungen
– das Stadion verunreinigt, – außerhalb von Toiletten die Notdurft verrichtet, – sich in erkennbar betrunkenem oder sonstwie berauschtem Zustand aufhält, – mit Gegenständen jeder Art wirft, – Feuer entzündet, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abbrennt oder abschießt, – Drucksachen oder -werke, Eintrittskarten ohne Erlaubnis verkauft oder verteilt, – Waren ohne Erlaubnis verteilt oder verkauft, – das Stadion ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen befährt, – Trillerpfeifen benutzt, die geeignet sind, den Spielablauf zu stören, – Tiere, insbesondere Hunde, mitführt, k)entgegen § 5 Absatz 4 – alkoholische Getränke ohne Ausnahmegenehmigung ausschenkt, verkauft oder mitführt, – Getränke an Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung anders als in Kunststoffpfandbechern ausgibt, l) entgegen § 6 Absatz 1 keinen Ordnungsdienst stellt und die Ordnungskräfte nicht mit Jacken in Leuchtfarben mit einer Aufschrift, welche die Funktion als Ordnungsdienst kenntlich macht, ausrüstet, m)entgegen § 6 Absatz 2 – den Ordnungsdienst nicht von einer erfahrenen Einsatzleitung führen lässt, – die Ordnungskräfte nicht mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten vertraut macht, – den Ordnungsdienst nicht mit ausreichenden Kommunikationsmitteln ausrüstet, n)entgegen § 6 Absatz 3 nicht die Zahl der Ordnungskräfte, ihre Aufgaben und Pflichten in einem Einsatzplan festlegt und diesen nicht spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung der Polizei vorlegt und ihn mit dieser abstimmt, o)entgegen § 6 Absatz 4 nicht alle Ausgänge und Fluchttore besetzt sowie alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen betriebsbereit hält, p)entgegen § 6 Absatz 5 nicht die Ordnungskräfte schult, q)entgegen § 6 Absatz 6 nicht im Innenraum Feuerlöschgeräte bereithält und den Ordnungsdienst im Gebrauch dieser Dinge schult, r) entgegen § 6 Absatz 7 nicht unmittelbar vor Öffnung der Stadiontore die Funktionsfähigkeit der Panikverschlüsse der Sicherheitstore überprüft und nicht jedes Sicherheitstor mit mindestens einer Ordnungskraft - bei einem vollbesetzten Stadion mit zwei Ordnungskräften - besetzt. (2)Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Absatz 2 des Polizeigesetzes in Verbindung mit § 17 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 5.000 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 2.500 Euro geahndet werden. § 11 Anwendung sonstiger Vorschriften Diese Polizeiverordnung berührt nicht die Geltung bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, wie zum Beispiel des Strafgesetzbuches, des Versammlungsrechtes, des Waffen- und Sprengstoffrechtes. § 12 Inkrafttreten Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wildparkstadion und Umgebung (Stadionordnung) vom 21. Dezember 1992 (Amtsblatt vom 17. September 1993), zuletzt geändert durch Polizeiverordnung vom 19. Oktober 2010 (Amtsblatt vom 5. November 2010) außer Kraft. Ausgefertigt am 29. Juli 2013 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
Anlage 1 zu Stadionordnung vom 23. Juli 2013
Gartenbauamt Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/133-6714 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ID: 13 24 67 01 Rüppurrer Straße, Baumarbeiten - Kronenpflegeschnitt Bäume (Platanus acerifolia) Stammumfang bis 350 cm ca. 59 Stück Ausführungszeit: 9. September bis 4. Oktober 2013 Submission: 3. September 2013, 11 Uhr Ende Zuschlagsfrist: 2. Oktober 2013 Unkostenbeitrag: 10 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Portozuschlag bei Postversand Jede Ausschreibung (Projekt) ist mit einem (1) separaten Verrechungsscheck anzufordern. ID: 13 32 67 02 Wilhelm-Leuschner-Straße, Kindertageseinrichtung - Außenanlagen (Landschaftsbauarbeiten DIN 18 320) Betonpflaster ca. 60 m² Bodenbewegung ca. 50 m³ Sandkasteneinfassung ca. 15 m Eichenpalisaden, bauseits vorhanden ca. 10 Stück Traufstreifen ca. 13 m Mauerscheiben, Höhe 40 cm, Länge 49 cm ca. 9 Stück Betonbordstein ca. 4 Stück Spielgeräteausstattung ca. 4 Stück Bäume ca. 3 Stück Sträucher (Höhe 100/150 + 150/200) ca. 10 Stück Heckengehölz, Höhe bis 50 cm ca. 10 Stück Rasenfläche ca. 300 m² Ausführungszeit: 23. September bis 15. November 2013 Submission: 3. September 2013, 11.15 Uhr Ende Zuschlagsfrist: 2. Oktober 2013 Unkostenbeitrag: 10 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Portozuschlag bei Postversand Jede Ausschreibung (Projekt) ist mit einem (1) separaten Verrechungsscheck anzufordern. Die Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage oder Übersendung eines Verrechnungsschecks (keine Barzahlung möglich) in der Zeit vom 9. August bis 16. August 2013 beim Gartenbauamt, Lammstraße 7 a, 1. OG, Zimmer E 125, abgegeben oder übersandt. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen nachzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 16 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 – 3, 76247 Karlsruhe.
Gartenbauamt Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/133-6714 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A ID: 13 32 67 03 Lieferung eines Geräteträger - Kehrsaugmaschine Leistungsdaten: Motorleistung min. 24 kw Zylinder min. 3 Hubraum min. 950 m³ Lieferung: spätestens 3. Quartal 2013 Einreichungstermin: 30. August 2013 Zuschlagsfrist endet am: 29. September 2013 Unkostenbeitrag: 5 Euro –nur per Verrechnungsscheck– Die Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage oder Übersendung eines Verrechnungsschecks (keine Barzahlung möglich) in der Zeit vom 9. bis 16. August 2013 beim Gartenbauamt, Lammstraße 7 a,1. OG, Zimmer E 125, abgegeben oder übersandt. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen nachzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 18 VOL/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1- 3, 76247 Karlsruhe.
Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/133-2656 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A ID: 13 32 88 01 Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems für die Stadt Karlsruhe Leihfahrradsystem zur Förderung des Radverkehranteils im Bereich der Stadt Karlsruhe. Mindestens 310 Stück Fahrräder mit Betriebsbeginn am 1. März 2014 bis zum 28. Febru-ar 2019 als stationsungebundenes Leihfahrradsystem. Ausführungsfrist: 1. März 2014 bis 28. Februar 2019 Einreichungstermin: Mittwoch, 25. September 2013 Zuschlagsfrist: Freitag, 20. Dezember 2013 Unkostenbeitrag: 20 Euro –nur per Verrechnungsscheck– Die Bewerbungsfrist endet am 17. August 2013. Die gewünschten Verdingungsunterlagen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, –Vergabestelle–, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, anzufordern. Der Anforderung ist der angegebene Unkostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen nur per Verrechnungsscheck beizufügen. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Die Verdingungsunterlagen werden dem Bewerber nach Ende der Bewerbungsfrist zugesandt. Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOL/A § 7 EG sind auf Verlangen vorzuweisen. Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigt der Auftraggeber gemäß VOL/A § 19 EG nachfolgende durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien: 1.) Preis (55 Prozent); 2.) Zusätzliche Betriebslaufzeit mit mindestens 30 Prozent der Fahrräder im Betrieb (5 Prozent); 3.) Tarifhöhe (20 Prozent); 4.) Buchung und Lokalisierung des einzelnen Fahrradstandortes (10 Prozent); 5.) Qualität der Fahrräder zusätzlich zur Verkehrssicherheit gemäß STVO (10 Prozent). Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 - 3, 76131 Karlsruhe.
Tiefbauamt Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/133-7431 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bereich Stadtentwässerung: ELViS-ID: E56718951 Neubau Kanal Killisfeldstraße, B 3 bis Hausengraben Geländerfeimachung und Oberbodenarbeiten rund 7500 m²
Baustraße
rund 1500 m²
Verlegung MW-Kanäle DN 600 SB im verbauten und unverbauten Rohrgraben
rund 507 m
Bodenaustausch
rund 1200 m³
Grundwasserabsenkung 1 bis 2 m
rund 507 m
Sinkkästen mit Anschlussleitungen
5 Stück
Kontrollschächte DN 1200
9 Stück
Kontrollschacht DN 2000
1 Stück
Straßenaufbruch und Straßenschließung
rund 1200 m²
Ausführungszeit: November 2013 bis Juni 2014 Submission: 5. September 2013, 11 Uhr Die Vergabeunterlagen sind ab Montag, 12. August 2013, auf der Internetplattform www.subreport.de abrufbar. Für die Recherche bei Subreport und zum Herunterladen der Vergabeunterlagen benötigen Sie die oben angegebene ELViS-ID. Für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur zugelassen. Für weitere Fragen stehen Ihnen beim Tiefbauamt Herr Mieden, Telefon 0721/133-6622, und Frau Bieniara, Telefon 0721/133-7413, gerne zur Verfügung. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Tiefbauamt Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/133-6622 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bereich Straßenwesen: ELViS-ID: E37647221 Deckenerneuerung L 560 Ostring und Gerwigstraße Asphaltbefestigung fräsen
6 810 m²
Anschlussleitungen herstellen
95 m
Fertigteilschacht einbauen
2 Stück
Straßenabläufe einbauen
7 Stück
Aufsatz für Straßenabläufe einbauen
36 Stück
Asphalttragschicht herstellen
375 t
Asphaltbinderschicht herstellen
650 t
Asphaltbetondeckschicht herstellen
765 t
Rinnenplatten setzen
50 m
Ausführungszeit: 14. Oktober bis 3. November 2013 Submission: 2. September 2013, 10.30 Uhr ID: E52785922 Treppen- und Wegerneuerung Bergwald BA 3 und BA 4 Gewerk: Straßenbau Boden lösen und verwerten
110 m³
Pflasterbelag aufnehmen
335 m²
Schottertragschicht aus RC-Material herstellen
240 m²
Treppenblöcke mit fünf bis elf Stufen aufnehmen
22 Stück
Treppenstufen setzen
332 Stück
Pflasterbelag herstellen
240 m²
Handlauf herstellen
110 m
Ausführungszeit: 7. Oktober 2013 bis 28. März 2014 Submission: 29. August 2013, 10 Uhr Die Vergabeunterlagen sind ab Montag, 12. August 2013, auf der Internetplattform www.subreport.de abrufbar. Für die Recherche bei Subreport und zum Herunterladen der Vergabeunterlagen benötigen Sie die oben angegebene ELViSID. Für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur zugelassen. Für weitere Fragen stehen Ihnen beim Tiefbauamt Herr Mieden, Telefon 0721/133-6622, und Frau Bieniara, Telefon 0721/133-7413, gerne zur Verfügung. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe Telefon: 0721/133-7095 Offenes Verfahren nach VOL/A-EG Lieferung von dung(PSA) Rahmenvertrag
persönlicher
Schutzklei-
Ausführungszeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 Ablauf der Angebotsfrist: 23. September 2013, 11 Uhr Ende der Angebotsbindung: 31. Dezember 2013 Die Unterlagen werden ab Montag, 12. August 2013, beim Amt für Abfallwirtschaft abgegeben oder übersandt. Eine Veröffentlichung erfolgt auch im Amtsblatt der EU.
Am 1. August 2013 verstarb unerwartet unser Mitarbeiter
Wolfgang Lehnert im Alter von 57 Jahren. Herr Lehnert wurde am 1. Januar 1997 bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH eingestellt. Bis zuletzt war er als Maler bei der Abteilung Facility Management im Sachgebiet Bauwesen tätig. Wir verlieren mit Herrn Lehnert einen fleißigen, zuverlässigen und hilfsbereiten Mitarbeiter, der von seinen Kollegen sehr geschätzt wurde. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Geschäftsleitung und Betriebsrat der Stadtwerke Karlsruhe GmbH
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NR. 32 · FREITAG, 9. AUGUST 2013
Stadt Kultur
Amtliche Bekanntmachungen Stellenangebote Das Kulturamt der Stadt Karlsruhe sucht für die Stadtbibliothek Karlsruhe, Kundenservice in der Zentrale, zum 21. Oktober 2013 zur Vertretung einer erkrankten Mitarbeiterin, längstens bis zum 21. Oktober 2014 eine/einen
Fachangestellte / Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek oder
Bibliotheksassistentin/ Bibliotheksassistenten in Teilzeit 50 Prozent. Aufgaben: – Mitarbeit in Kundenservice und Erstinformation – Anmeldung der Nutzerinnen und Nutzer – Katalogisierung, Inventarisierung – Sortierarbeiten – Arbeiten mit RFID-Technik, Konvertieren Anforderungen: – abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek oder Bibliotheksassistentin/Bibliotheksassistent – hohes Engagement, Flexibilität und Teamfähigkeit – selbstständige, gründliche und gewissenhafte Arbeitsweise – Organisationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit – Kenntnisse im Bibliothekssystem BIBDIA oder Bereitschaft sich diese schnell anzueignen und gute EDV-Kenntnisse Die Stelle ist nach E 05/E 06 TVöD bewertet. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 13.400.091 bis spätestens 23. August 2013 an: Stadt Karlsruhe Kulturamt 76124 Karlsruhe Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Schuhmacher, Telefon 0721/1334240. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Die Karlsruher Fächer GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe. Wir bewirtschaften und betreiben unter anderem Gewerbeimmobilien und Parkgaragen im Stadtgebiet Karlsruhe. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin im Bereich Hochbau Sie unterstützen uns bei der Unterhaltung, der Instandsetzung, dem Umbau und der Modernisierung von technischen Anlagen und Gewerbeeinheiten. Sie nehmen Bauherrenaufgaben wahr, sind für Projektsteuerung verantwortlich und betreuen die Abwicklung von Leistungen externer Architekten und Fachingenieure. Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen. Sie verfügen über fundierte Fachkenntnisse auf Ihrem Gebiet, haben Berufserfahrung im Themenbereich und sind sicher im Umgang mit der VOB. Idealerweise sind Sie vertraut mit ArchiCAD. Sie sind teamfähig, belastbar und verantwortungsbewusst, verfügen über eine hohe Einsatzbereitschaft, sind engagiert und orientieren sich an den Wünschen unserer Kunden genauso wie an den zur Verfügung stehenden Budgets. Sie haben außerdem ein sicheres Auftreten und sind in der Lage, selbstständig zu arbeiten.
Es erwarten Sie ein engagiertes Team und eine anspruchsvolle und interessante Aufgabe in partnerschaftlichem Umfeld, flexible Arbeitszeiten sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes und entsprechend Ihrer Berufserfahrung. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe E 12 bewertet und bietet Entwicklungsmöglichkeiten nach E 13. Die Position ist zunächst auf drei Jahre befristet. Sie haben Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 13. September 2013 an: Karlsruher Fächer GmbH Zähringerstraße 72 76133 Karlsruhe oder kfg@karlsruhe.de Die Karlsruher Fächer GmbH setzt sich für Gleichstellung ein. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Herr Lehmann oder Frau Rettenmaier unter Telefon 0721/133-2401. Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe sucht für die Abteilung Lebensmittel- und Veterinärwesen in Voll- oder Teilzeit eine/einen
Lebensmittelkontrolleur / Lebensmittelkontrolleurin Kennziffer 13.320.016 Einstellungsvoraussetzung für die Tätigkeit ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung. Die Einstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis mit Eingruppierung in Entgeltgruppe E 09 entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), vorerst befristet auf zwei Jahre gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die vollständige Stellenausschreibung mit den Anforderungen finden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/stellen. Bewerbungsschluss: 30. August 2013 Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der jeweiligen Kennziffer an: Ordnungs- und Bürgeramt Personalstelle Kaiserallee 8 76133 Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Ausbildung bei der Stadt Karlsruhe Für alle, die eine Ausbildung mit Perspektive suchen und etwas bewegen wollen: Wir bieten gute Aufstiegschancen in vielfältigen Aufgabengebieten. Zum Ausbildungsbeginn September 2014 umfasst das Angebot der Stadt folgende Ausbildungsplätze:
Bachelor of Arts Public Management Bachelor of Arts Fachrichtung: Wirtschaftsförderung
Fachangestellte / Fachangestellter für Bürokommunikation Verwaltungswirt/ Verwaltungswirtin Bachelor of Art in Sozialer Arbeit Fachrichtung: – Kinder- und Jugendarbeit – Soziale Dienste in der Jungend-Familien-Sozialhilfe – Soziale Arbeit im Gesundheitswesen – Elementarpädagogik
StadtZeitung Impressum Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe Leitung: Bernd Wnuck (-bw-) Stellv. Leitung: Helga Riedel (-rie-) Chef v. D. / Schlussred: Mathias Tröndle (-trö-) Redaktion: Andrea C. Altenburg (-cal-) Rainer Fischer (-fis-) Manuela Fretz (-maf-) Rüdiger Homberg (-erg-) Manfred Lädtke (-Lä-) Regina Schneider (-res-) Volontariat: Tina Döpfert (-döp-) Amtliche / Ute De Clemente
Stellen: Redaktionssekretariat: Fotos: Anschrift:
Nicole Völz Jasmin Niedermayer Chantal Meckes Roland Fränkle Stadt Karlsruhe 76124 Karlsruhe Telefon: 07 21/1 33 -13 01 / -13 02 Telefax: 07 21/1 33 -13 09 Druck: Badendruck GmbH Karlsruhe Auflage: 140 000 Exemplare StadtZeitung im Internet: 1. Mail: pia@karlsruhe.de 2. Internet: http://www.karlsruhe.de/Aktuell
Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung.
Bestattungsfachkraft Buchbinder / Buchbinderin Erzieher/Erzieherin (praxisintegriert)
Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: – Bibliothek
VIEL ZU HÖREN UND ZU SEHEN gab es in der Kamuna für das Publikum in der Städtischen Galerie: Klang und Raum vernetzte dort das preisgekrönte Saxofonquartett Balanced Action. Foto: Fränkle
Lange Nacht der schönen Künste
Feinwerkmechaniker / Feinwerk20 Kunsthäuser geöffnet: Rund 2000 Besucher feierten in der Karlsruher Museumsnacht mechanikerin Im Literaturmuseum durfte ge- schwärmer kamen laut Organisato- Hits der Nacht gehörten die PoetryForstwirt / Forstwirtin lacht werden: Ein Leseduo trug mit- rin Eva Lichtenberger vergange- Slams in der Badischen Landesbigebrachte Texte von Besuchern vor nen Samstag zur Karlsruher Muse- bliothek sowie natürlich das große Gärtner/Gärtnerin und sorgte mit den Vorträgen für umsnacht (Kamuna). Die kurzen bunte Finale vor dem ZKM. Fachrichtung: – Friedhof – Garten- und Landschaftsbau – Zierpflanzenbau
Jugend- und Heimerzieher / Jugend- und Heimerzieherin Kfz-Mechatroniker / Kfz-Mechatronikerin Straßenbauer / Straßenbauerin Tierpfleger / Tierpflegerin Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung unter www.karlsruhe.de/ ausbildung. Stadt Karlsruhe Personal- und Organisationsamt 76124 Karlsruhe Das Kulturamt der Stadt Karlsruhe, Stadtarchiv & Historische Museen, sucht zum 1. Oktober 2013, für die Dauer von zwei Jahren, eine/einen
wissenschaftliche Volontärin / wissenschaftlichen Volontär in Voll- oder Teilzeit. Zu Stadtarchiv & Historische Museen gehören das Stadtarchiv sowie das Stadtmuseum, die Erinnerungsstätte Ständehaus und das Pfinzgaumuseum des Stadtteils Durlach. Gezeigt werden hier neben den Dauerausstellungen Präsentationen zu stadt- sowie regional- und kulturgeschichtlichen Themen. Daneben werden regelmäßig Events wie Museumsnächte, Haus- und Museumsfeste durchgeführt. Aufgaben: Das Volontariat findet schwerpunktmäßig im Stadtmuseum und im Pfinzgaumuseum statt. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, praxisbezogene Kenntnisse zu erwerben, insbesondere durch die Mitarbeit bei Konzeptionen, der Durchführung von Ausstellungen, der Organisation von Events und in der Museumspädagogik sowie bei der Inventarisierung. Anforderungen: Sie besitzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Geschichtswissenschaft oder Volkskunde, idealerweise mit Promotion und Kenntnissen im stadtgeschichtlichen und museumspädagogischen Bereich? Sie können sich rasch in verschiedene Aufgabengebiete einarbeiten und sind flexibel, belastbar und sowohl selbstständiges als auch kooperatives Arbeiten gewohnt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 24. August 2013 unter Angabe der Kennziffer 13.400.111 an: Stadt Karlsruhe Kulturamt 76124 Karlsruhe Die Volontärin/der Volontär erhält in Anwendung des Tarifvertrages für Praktikanten eine Unterhaltsbeihilfe, derzeit monatlich 1.587,05 Euro brutto. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Dr. Steck, Telefon 0721/1334221. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit.
viel Heiterkeit. In der Städtischen Galerie gab es was auf die Ohren: Jazzer hatten dort ihren Auftritt, und ins benachbarte ZKM strömten die Besucher zur großen „Wünschelmusik“. Rund 2000 Nacht-
Wege in Karlsruhe von Museum zu Museum waren neben dem ebenso fantasievollen wie abwechslungsreichen Programm der Kamuna wieder ein Garant für gut besuchte Säle und Hallen. Zu den großen
In Sichtweite der Skulptur „Morning Line“ spielte die Karlsruher Formation „The Curbside Prophets“ unter sternenklarem Himmel bis 2 Uhr nachts Reggae, ChartHits und Pop-Klassiker. -red-/-Lä-
Gerührter Marsalis spielte länger Tollhaus-Zeltival: Gemischte Bilanz / Weniger Besucher beim Sommerspektakel Am Wetter kann es nicht gelegen haben, das war perfekt. Oder strömten vielleicht gerade deshalb Gäste nicht in erwartetem Maße zum Zeltival, zogen an dem einen oder anderen Abend Biergarten oder Baggersee dem trotz offener Seitenwand stickigschwülen Saal vor? Ganz sicher in seiner Analyse war auch Tollhaus-Geschäftsführer Bernd Belschner nicht. Mit knapp über 19 000 Besucherinnen und Besuchern im „Foto-Finish“ am Ende des fünfwöchigen Sommerspektakels schrumpfte der Zuspruch im Vergleich zum Vorjahr um 500 Gäste. Übrig bleibt ein „verkraftbares“ Minus in der Kasse. „Subventioniert“ haben die Tollhäusler auch den Verkauf eines günstigen Karlsruhe-Fächers, den das schwitzende Publikum dankbar annahm. Nächstes Jahr soll ein eigenes Produkt aufgelegt werden. Das 19. Zeltival war mit 340 Künstlerinnen und Künstlern und 34 Veranstaltungen eines der „umfangreichsten“ der Geschichte. Während „Selbstläufer“ wie Konstantin Wecker, Ukulele Orchestra, Axel Prahl, Calexico oder DJ Shantel für ein volles Haus sorgten, hat-
DAS STIMMUNGSVOLLE FREI-GELÄNDE animierte Besucherinnen und Besucher vor und nach den Konzerten zum Verweilen. Foto: Bastian ten Neuentdeckungen wie das kolumbianische Orchester Ondatropica oder die Neuseeländerin Moana das Nachsehen. Jane Birkin holte ihr ausgefallenes Konzert nach, Reggae-Sänger Patrice musste seines verlegen und kommt im Herbst. Stolz ist Belschner auf einige weitgehend exklusive Auftritte. Das Kyteman Orchestra etwa wer-
Szenen im Café Brenner Filmboard Karlsruhe inszeniert den Poesie-Film „Sugar“ An jenem heißen 27. Juli 2013 bevorzugen die Menschen weniger Cafés als vielmehr das kühle Nass in Freibädern und Baggerseen. Trotzdem versammeln sich an diesem Tag im Karlsruher Traditionscafé Brenner Filmemacher des Filmboard Karlsruhe, um Szenen für einen Kurzfilm zu drehen. „Sugar“ heißt das Werk, dem ein Gedicht des amerikanischen Schriftstellers Steven Pelcman zugrunde liegt. Es basiert auf einer wahren Begebenheit und erzählt die Geschichte eines Paares, das an
einem Frühlingsabend durch das moderne Paris flaniert. Schließlich betritt das Paar ein romantisches Café, in dem zahlreiche Charaktere und unterschiedliche Künstlertypen aufeinander treffen... Es sei eine Geschichte zwischen Romantik und brutalen Kriegserinnerungen an den Balkankrieg, erzählt Regisseur Oliver Langewitz. Der Kurzfilm feiert als Beitrag zu den 1. Karlsruher Literaturtagen am 22. September um 19 Uhr im Filmtheater „Die Kurbel“ in der Kaiserpassage 6 Premiere. -red-/-Lä-
FILMSZENE AUS „SUGAR“ im Nostalgie-Café Brenner mit Ute von Stockert als Madame Chevalier. Foto: Filmboard Karlsruhe
de in großer Besetzung so schnell nicht mehr zu sehen sein und Jazzer Wynton Marsalis wohl auch nicht – er gab beim Zeltival eines von zwei Deutschlandgastspielen. Der Trompeter war vom Publikum so begeistert, dass er seinen für 85 Minuten geplanten Auftritt ausdehnte, erst nach zwei Stunden gerührt die Bühne verließ. -maf-
Kultur Kompakt Einblicke in die legendäre Geschichte der Beat-Generation vermittelt das ZKM in seiner Ausstellung „Beat Generation“. Ihren Anfang hatte die Geschichte in den 1940er Jahren in New York und San Francisco. Prägende Vorbilder waren Allen Ginsberg, Jack Kerouac und William Burroughs. Die Ausstellung zeigt noch bis einschließlich 1. September Filme, Texte, Fotos und auch bislang unveröffentlichte Dokumente. Portraits sehen, lesen und hören können Besucher in der Staatlichen Kunsthalle bis 20. Oktober. Die Ausstellung „Unter vier Augen“ bringt 50 Werke der Karlsruher Sammlung aus 50 Jahren zur Sprache. Namhafte Autoren wie Peter Sloterdijk, Hans Belting, Eva Menasse oder Martin Walser haben sich mit eigenen Geschichten, Essays und Gedichten aus ausgewählten Werken gewidmet. In der Städtischen Galerie schenken Kunsthistoriker in Wort und Bild „Sekt für alle“ in der gleichlautenden Sonderschau ein. Führungen durch die Ausstellung mit Werken aus der Sammlung Eberhard und Ute Garnatz finden am 11. August um 15 Uhr sowie am 14. August um 18 Uhr statt. Am Donnerstag, 15. August, steht in der Mittagspause um 12.15 Uhr ein Rundgang auf dem Programm, am Freitag, 16. August, können sich Kunstfreunde um 16 Uhr einer Führung anschließen. -Lä-