21. DEZEMBER 2012
AMTSBLATT DER STADT KARLSRUHE
66. JAHRGANG
SAMMELPLÄTZE Nach dem Fest können Bürger Christbäume zu Sammelplätzen bringen. Seite 2
GEMEINDERAT Beiträge über die jüngste Sitzung des Gemeinderats sind zu lesen auf Seite 3
NUMMER 51
WEIHNACHT Vor Weihnachten gab es wieder zahlreiche Spenden und Feiern. Seite 4
Oberbürgermeister Heinz Fenrich bringt Doppelhaushalt 2013 / 2014 in Gemeinderat ein:
Stadt gemeinsam für die Menschen voranbringen Entwurf mit Gesamtvolumen von über 2,3 Milliarden Euro / Schwerpunkte Betreuung und Bildung / Aus- und Rückblick Der Entwurf für den städtischen Doppelhaushalt 2013/2014, den OB Heinz Fenrich am gestrigen Donnerstag nach Drucklegung der StadtZeitung in den Gemeinderat einbrachte, umfasst für die beiden kommenden Jahre ein Gesamtvolumen von über 2,3 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Investitionen in Höhe von 105 Millionen Euro für das Jahr 2013 und von 123 Millionen Euro für 2014. Mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt „rüsten wir unsere Stadt für wichtige Zukunftsaufgaben, erfüllen Pflichtaufgaben und setzen Akzente“, heißt es im Manuskript der Rede, die OB Heinz Fenrich zur Einbringung gestern Nachmittag vor dem Plenum hielt. Besondere Akzente will das vom Stadtoberhaupt vorgelegte Planwerk vor allem in den Bereichen Bildung und Betreuung setzen. So sind etwa allein 128 Millionen Euro an Betriebskostenzuschüssen für die Träger freier Kindertageseinrichtungen im Etat vorgesehen und zusätzlich 9 Millionen Euro Baukostenzuschüsse. Für OB Fenrich hat dabei vor allem der quantitative und qualitative Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren „hohe Priorität“. Das Angebot werde von 242 Plätzen im Jahr 2002 auf 3100 Plätze Ende 2014 steigen. Bei den Schulen sollen in den Jahren 2013 und 2014 sechs weitere Ganztageseinrichtungen hinzukommen. Zu „bestmöglichen Bildungschancen für alle“ beitragen sollen auch die mit 34 Millionen Euro veranschlagten Investitionen in Umbau und Modernisierung der 90 Karlsruher Schulen. „Ein Löwenanteil“ unter den 209 Millionen Euro an Investitionen in die städtische Infrastruktur in den Jahren 2013 und 2014, unterstreicht auch Erste Bürgermeisterin Margret Mergen in ihrem Redemanuskript den hohen Stellenwert guter
Bildung als Basis für eine gedeihliche Zukunft. Als weitere wesentliche Faktoren dazu nennt die Finanz- und Wirtschaftsdezernentin die Schaffung wirtschaftsfreundlicher Rahmenbedingungen mit intelligentem Flächenmanagement („Flächenpolitik ist Wachstumsstrategie“) und Clusterbildung, die Förderung der Kultur als „Salz in der Suppe“ oder die Verstärkung der Außenwirkung durch Stadtmarketing und KMK. Sorge machen ihr hingegen die Entwicklun-
gen der Aufwendungen im Jugend- und Sozialetat, die mit 349 Millionen Euro 2013 und 366 Millionen Euro 2014 insgesamt 35 Prozent des Etats ausmachen, sowie die für das städtische Personal, die von 2007 bis 2014 um 22 Prozent steigen. Dies gelte es „mit großer Wachsamkeit“ zu verfolgen. In seiner letzten Haushaltsrede vor dem Plenum blickt OB Heinz Fenrich nicht nur auf die Schwerpunkte der Stadtpolitik in den beiden kommenden Jahren, sondern
INVESTITION IN DIE ZUKUNFT: Der Ausbau der Kinderbetreuung bildet einen wesentlichen Schwerpunkt im Entwurf des Doppeletats.
Weitere Schritte zum Etat Nachdem OB Heinz Fenrich den Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 in den Gemeinderat eingebracht hat, stehen am 5. Februar die Haushaltsreden der Fraktionen auf dem Terminplan. Die Anträge, die Mitglieder des Plenums bis zum 19. Februar stellen, und die Antworten der Verwaltung berät der
Hauptausschuss am 12. März. Die abschließende Beratung des Etats durch den Gemeinderat ist in einer zweitägigen Plenarsitzung am 19. und 20. März. In der Sitzung am 9. April führt die Verwaltung den endgültigen Beschluss des Doppelhaushalts zur Genehmigung durch das Regierungspräsidium bei. -trö-
lässt auch die Leitlinien und Wegmarken seiner 14-jährigen Amtszeit Revue passieren. Während Städte heute wieder als zentrale Orte für Innovation und Integration gelten, seien sie zu Beginn seiner Amtszeit von Verödung, Flucht der Bevölkerung in umliegende Speckgürtel, der Unternehmen auf die grüne Wiese geprägt gewesen. Dieser Herausforderung habe er sich mit fünf Zielen als Oberbürgermeister entgegengestellt: Stärkung der Bildung und Wirtschaft, Stärkung der Zentralität und Zusammenarbeit mit der Region, Aufwertung der Innenstadt, Verbesserung der Verkehrsabläufe, größere Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern. Und bei diesen fünf Themen (Fenrich: „ganz entscheidende Schlüssel zum Erfolg einer Stadt“) sei in Zusammenarbeit mit Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft Einiges in Bewegung gekommen. Als Beispiele dafür nennt der OB die Ausweisung von Gewerbeflächen, Konversionen, Netzwerke mit KIT und anderen Hochschulen, Ausbau von Kitas und Schulen, Stärkung der Zentralität, Masterplan, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, ZKM, Staatstheater, aber auch Kombilösung, Ausbau des ÖPNV oder das Radwegenetz. Insgesamt habe die Stadt in den vergangenen 14 Jahren 1,3 Milliarden Euro an Investitionen in die Hand genommen, dabei aber immer „eine solide Haushaltsführung mit Augenmaß und Ausgabendisziplin“ bewiesen. Für ihn habe für das Handeln in Politik und in Verwaltung stets eine Maxime gegolten. Fenrich: „Die Stadt gemeinsam voranbringen. Für die Menschen. Dieses Miteinander war mir immer wichtig.“ -tröDie Reden von OB Heinz Fenrich und EB Margret Mergen in Auszügen auf Seiten 5 bis 7, vollständig im Internet über die städtische Website www.karlsruhe.de
Christkindlesmarkt ganz vorne Erfolg im Ranking der FH Südwestfalen / Nach dem Trubel Zeit für Besinnlichkeit
AUSGEZEICHNET: Glühweinpyramide ist der schönste Stand.
„Zu den gemütlichsten deutschen Weihnachtsmärkten zählen die Märkte in Heidelberg, Karlsruhe und Garmisch-Partenkirchen“, meldet die Fachhochschule Südwestfalen, die Befragungen auf Weihnachtsmärkten in Deutschland und dem angrenzenden Ausland durchführt. Während etwa die Märkte in Gelsenkirchen, Berlin und München als eher hektisch bewertet wurden, empfänden Besucher die Weihnachtsmärkte in Wiesbaden, Mainz und Karlsruhe als „besonders weihnachtlich“. „Das ist zum größten Teil Verdienst der Beschicker, die mit Lie-
be zum Detail jedes Jahr ihre Weihnachtshäuschen dekorieren“, gab bei der Standprämierung auf dem Christkindlesmarkt Marktamtsleiter Armin Baumbusch das Lob aus den Umfragen weiter. Wie im letzten Jahr konnte Willy Krusig mit seiner Glockenpyramide und dem -turm die Urkunde für den schönsten Stand von Bürgermeister Klaus Stapf entgegennehmen. Den zweiten Platz belegte Kofflers Heuriger vor Gerald Thalers Kerzenstand. Noch bis Sonntag ist der Christkindlesmarkt von 11 bis 21 Uhr geöffnet. Für Kinder gibt es am Sonntag
EISVERGNÜGEN: Die Stadtwerke-Eiszeit auf dem Friedrichsplatz lädt bis 3. Februar zum Schlittschuhfahren und Eisstockschießen ein. Auch an Heiligabend ist sie von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Fotos (5): Fränkle
Überraschungen: Um 14 Uhr kommt das Christkind, um 15 Uhr ist das Weihnachtskasperle und danach der Nikolaus zu Gast. Auf dem Rathausbalkon brennt seit Montag die Friedenslichtkerze. Das Friedenslicht aus Bethlehem überbrachte der Pfadfinderstamm Bundschuh an Bürgermeister Wolfram Jäger. Zur Weihnachtszeit bieten die Kirchen eine Vielzahl von Angeboten. Bereits zum 33. Mal findet eine Weihnachtsmeditation mit Wolfgang Abendschön & Akzente am Heiligabend um 23 Uhr in der Stadtkirche am Marktplatz statt. -fis-
AUS BETHLEHEM: Pfadfinder überbrachten das Friedenslicht.
Liebe Karlsruherinnen, liebe Karlsruher, 2012 war ein Jahr wichtiger Weichenstellungen und weit reichender Zukunftsentscheidungen für unsere Stadt. An der jüngsten haben Sie alle direkten Anteil. Die Wahl des neuen Oberbürgermeisters am 2. Dezember hat ein eindeutiges Ergebnis erbracht: Dr. Frank Mentrup wird am 1. März des kommenden Jahres sein Amt als neues Stadtoberhaupt antreten, ausgestattet mit einem enormen Vertrauensvorschuss, den Sie ihm entgegengebracht haben. Ich wünsche ihm bei seiner Suche nach dem Besten für unsere Stadt eine glückliche Hand, viel Erfolg und die Unterstützung, die dazu unentbehrlich ist. Das neue Stadtoberhaupt kann seine Akzente auf einer breiten, soliden Grundlage setzen. Erst vor wenigen Wochen hat der Gemeinderat einstimmig das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 (ISEK) gebilligt. Es ist eine Standortbestimmung und ein flexibles Weißbuch für die Zukunft unserer Stadt. Vor allem ist es aber ein Orientierungsrahmen, der mit der interessierten Bürgerschaft gemeinsam erarbeitet wurde. Sein Entstehungsprozess hat uns den Blick für die Herausforderungen geschärft, die auf uns zukommen: Karlsruhe ist und bleibt ein attraktiver Lebensraum für alle – für junge Familien und Senioren, für Studierende und qualifizierte Fachkräfte unterschiedlichster Bereiche. Unsere Stadt wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen, und wir müssen Antworten finden auf die Frage, wie wir mit den endlichen Flächen umgehen wollen. Die Aufgabe lautet: Neuen Wohnraum schaffen, Gewerbeflächen entwickeln, Grün- und Erholungsflächen erhalten – und alles in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. An diesem Prozess wollen Politik und Verwaltung die Bürgerschaft auch in Zukunft systematisch beteiligen. Gleichzeitig wollen wir aber auch an die liberale Tradition und das tolerante Klima anknüpfen, das Karlsruhe seit seiner Gründung prägt, und die Menschen, die aus aller Welt zu uns kommen, herzlich aufnehmen und willkommen heißen – auf der Basis der neuen Internationalisierungsstrategie Karlsruhes. Ein wichtiges Signal hat der Gemeinderat daneben mit der Verabschiedung des Klimakonzepts in diesem Jahr gegeben: Bei allem Wachstum nehmen wir den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen sehr ernst. Mit dem Jahr 2012 wird immer auch die schreckliche, unerklärli-
che Bluttat vom 4. Juli in der Nordstadt verbunden bleiben. Ein 53-Jähriger tötet vier Menschen und richtet sich danach selbst. In der Erinnerung bleibt das Entsetzen, aber auch die einfühlsame Zuwendung, die von den Menschen in unserer Stadt den Hinterbliebenen und Angehörigen der Opfer entgegengebracht wurde. Eine Woche nach der Tat kamen 1100 Menschen zur zentralen städtischen Gedenkveranstaltung in der Evangelischen Stadtkirche, an der auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilnahm, und trauerten mit den Familien der Opfer. Die Ereignisse mahnen, sich wieder stärker auf das zu besinnen, was uns zusammenhält. Wir brauchen gelebte Werte, die uns Halt und Orientierung geben. Ermutigend bei allem Schmerz: In Not und Trauer stehen wir in Karlsruhe zusammen. Auf dem Spendenkonto der Aktion „Karlsruhe hilft“ kamen fast 166000 Euro zusammen, mit denen die Hinterbliebenen unterstützt wurden. Leid und Freude folgen oft übergangslos aufeinander. Manch anderes erfordert von uns allen Geduld – hin und wieder mehr, als wir dachten. KombiLösung, Fahrbahnerneuerungen, Telekommunikations- und Versorgungsinfrastruktur, neue Handelshäuser sowie aufwändige Sanierungen von Behörden und Verwaltungsgebäuden – die Modernisierung Karlsruhes bleibt nicht ohne Beeinträchtigungen für das öffentliche Leben in unserer City. Ich weiß, dass die Verantwortlichen alles tun, um die Unannehmlichkeiten nicht übermächtig werden zu lassen. Ich weiß aber auch, dass sich die Belastungen an manchen Orten zu gewissen Zeiten konzentrieren und an Grenzen stoßen. Es ist mir deshalb ein großes Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt für ihr Verständnis und ihre Geduld zu danken. In ein paar Jahren werden wir sagen: Es hat sich gelohnt. Für die nahe Zukunft wünsche ich Ihnen und Ihren Familien an dieser Stelle zum letzten Mal in meiner Amtszeit als Oberbürgermeister einen friedvollen vierten Advent, frohe Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr.
Heinz Fenrich Oberbürgermeister
2
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Ordnungs- und Bürgeramt:
Für alle Ämter Wunschtermin Ab Januar erweiterter Service Bisher ist ein „Wunschtermin“ nur bei den Bürgerbüros der Fächerstadt möglich, doch ab Beginn des neuen Jahres erweitert das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) nicht nur die Öffnungszeiten seiner Einrichtungen, sondern auch den Service der Terminvereinbarungen.
NACH DEM FEST: Sammelstellen für ausgediente Weihnachtsbäume gibt es wieder im ganzen Stadtgebiet. Fotos (2): Fränkle
Wohin mit dem Baum? AfA richtet im ganzen Stadtgebiet Sammelstellen ein Wie in den vergangenen Jahren richtet das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) im Stadtgebiet Sammelplätze für ausgediente Weihnachtsbäume ein und macht die Plätze durch Hinweisschilder kenntlich. Die Christbäume können von Donnerstag, 27. Dezember, bis Sonntag, 6. Januar, an nachgenannten Plätzen kostenlos abgelagert werden. Das AfA bittet darum, Weihnachtsbäume nur auf den ausgewiesenen Sammelstellen zu entsorgen. Wegen des Umweltschutzes sollten Weihnachtsschmuck und zum Transport benötigte Plastiktüten entfernt werden, da die Christbäume zu Kompost verarbeitet werden. Beiertheim Grundund Hauptschule, Marie-AlexandraStr. 51; Bulach Grund- und Hauptschule, Grünwinkler Str. 10; Dammerstock Parkplatz Rastatter Straße bei Polizeiposten; Daxlanden Grund- und Hauptschule, Ecke Holländer-/Turnerstraße (Grünfläche vor Schule); Durlach ASV-Parkplatz, Ecke Grötzinger Straße/Liebensteinstraße; Alt Durlach bei Durchgang zu Amthausstraße, Auer Straße, Grünfläche vor Eva Tankstelle; Dornwald-Untermühl Freigelände Ecke Dornwald-/Lortzingstraße; Bergwald Parkplatz Einkaufszentrum; Aue Spielplatz neben Feuerwehrhaus, die Jugendfeuerwehr Aue sammelt am 5. und 12. Januar von 10 bis 16 Uhr die Bäume ein. Killisfeld Neben Bushaltestelle Dieselstraße; Lohn-Lissen Parkplatz Ellmendinger Straße/Grazer Straße; Geigersberg Grünfläche Max-Liebermann-Straße/ Ernst-Barlach-Straße (neu); Grötzingen Die Jugendfeuerwehr sammelt am 12. Januar Christbäume ein. Grünwettersbach HeinzBarth-Schule, Esslinger Straße 2 und Zur Dorfwies 1; Grünwinkel Grünwinkler Schule, Hopfenstraße 18 (Grünfläche vor Schule), Feuerwehrgerätehaus Zeppelinstraße (Grünfläche); Hagsfeld Bauhof Brückenstraße, die Jugendfeuerwehr sammelt am 12. Januar von 9 bis 16 Uhr Christbäume ein. Hohenwettersbach Platz hinter Feuerwehrhaus, die Jugendfeuerwehr sam-
melt am 12. Januar ab 8.30 Uhr die Christbäume ein. Innenstadt Ost Grünfläche Alter Friedhof – Ecke Kapellenstraße, Lidellplatz; Innenstadt West Leopoldschule, Leopoldstraße 9; Knielingen Viktor-von-Scheffel-Schule, Schulstraße 3, Jugendfeuerwehr sammelt am 5. Januar von 8 bis 13 Uhr Christbäume ein. Mühlburg Grünfläche Seldeneckstraße/Ecke Hardtstraße; Neureut Jugendfeuerwehr sammelt am 12. Januar von 9.30 bis 13 Uhr Christbäume ein. Nordstadt Waldring/Knielinger Allee, Marylandschule, Rhode-Island-Allee (Grünfläche vor Schule); Nordweststadt Binsenschlauch Werner-von-SiemensSchule, Kurt-Schumacher-Straße, August-Bebel-Straße Ecke Kußmaulstraße; Rennbuckel Rennbuckelschule, Bonner Straße 22; Oberreut Anne-FrankSchule, Bonhoefferstraße 12; Oststadt Tullaschule, Tullastraße 57 (Grünfläche vor Schule), Gottesauer Platz; Palmbach Parkplatz bei Friedhof; Rheinstrandsiedlung Lindenallee vor Rheinstrandhalle; Rintheim Jagdstraße bei Dreschhalle, Rintheimer Feld Heinrich-Köhler-Schule, Forststraße 4; Rüppurr Alt-Rüppurr Riedschule, Riedstraße 11, Neu-Rüppurr Gelände an Battstraße zwischen Adalbert-StifterStraße und Eduard-Mörike-Straße; Gartenstadt Grünfläche Am Rüppurrer Schloss; Stupferich Grundschule Stupferich, Seiteneingang Gänsbergstraße, Südstadt Uhlandschule, Schützenstraße 35, Nebeniusschule, Treitschkestraße; Südweststadt Beiertheimer Allee (Platz hinter Konzerthaus), Welfenstraße (Grünfläche vor Beiertheimer Brücke), Waldstadt Parkplatz Bertha-von-Suttner-Straße/Albert-Schweitzer-Straße beim Schulpavillon, verlängerte Tilsiter Straße, Kolberger Straße, zwischen Haus-Nummer 9 und Garagenhof (bei Streugutbehälter); Weiherfeld Belchenplatz; Weststadt Gutenbergschule, Nelkenstraße, Gelände bei der Einmündung Kriegsstraße/Wichernstraße beim Kiosk (Spielstraße); Wolfartsweier Rathausstraße beim Glas-Container, Albert-EinsteinStraße (beim Glas-Container).
„Neu an unserem erweiterten Dienst für die Bürger ist, dass künftig der Terminvereinbarungsservice für alle Dienstleistungen unserer Fachbereiche zur Verfügung steht“, betont OA-Chef Dr. Björn Weiße. Mit dem neuen Service können die Kunden den Zeitpunkt ihrer Vorsprache selbst bestimmen. In Zukunft bereits ab 7.30 Uhr. In Kombination mit dem erweiterten Terminvereinbarungsservice haben dann „alle unsere Fachbereiche wöchentlich 37 Stunden statt bisher knapp 30 Stunden geöffnet“, unterstreicht Weiße die zeitliche Ausdehnung der Erweiterung. Grundsätzlich können sich die Karlsruher im Internet über http:// otv.karlsruhe.de für den Gang zu Behörden des städtischen Ordnungs- und Bürgeramts ab Januar einen Wunschtermin montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 12.30 Uhr reservieren lassen, darüber hinaus montags bis mittwochs zwischen 13.30 und 16.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 14 und 17 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist aber auch über die einheitliche Behördennummer 115 möglich oder persönlich vor Ort beim Ordnungs- und Bürgeramt. -red-
Humorvolle und zupackende Art Zu ihrem 65. Geburtstag am 19. Dezember gratulierte OB Heinz Fenrich Stadträtin Christa Köhler (CDU) herzlich, anerkannte in seinem Schreiben ihre vielfältige Arbeit und dankte ihr dafür. Seit 2008 ist Köhler Gemeinderatsmitglied. Ihr Augenmerk, so der OB, gelte vor allem dem sozialen Bereich und den Belangen Durlachs. Fenrich würdigte ihre zupackende und humorvolle Art, die über alle Fraktionsgrenzen hinweg Anerkennung fände – im Gemeinderat wie im Ortschaftsrat Durlach. Mitbürgerinnen und Mitbürger wüssten ihre Sorgen und Nöte bei ihr in besten Händen. Von Anfang an habe sie sich zudem mit großem Engagement für die südrussische Partnerstadt Krasnodar eingesetzt, etwa auch bei Hilfsaktionen. -red-
Sie sieht gerne die Lindenstraße Ihren 100. Geburtstag feierte Magdalena Springer am 14. Dezember. Ihr ganzes Leben war sie Hausfrau und Mutter. Neben zwei Töchtern zog sie beide Enkelinnen groß. Mit drei Geschwistern wuchs die 100-Jährige in ihrem Geburtsort Sigmundfeld im serbischen Banat auf. Dort heiratete sie ihre Liebe 1930. Nachdem die Familie 1951 nach Deutschland vertrieben wurde, fand sie zunächst in der Pfalz eine neue Heimat. Sieben Jahre später baute sie mit ihrem Mann in Karlsruhe ein Haus, in dem sie noch heute gemeinsam mit ihrer Tochter und Enkelin wohnt. Neben der Lindenstraße und Verbotene Liebe schmökert Magdalena Springer gerne in Zeitschriften und in alten Büchern. -döp-
Zertanzte Schuhe verzauberten Kinder Jedes Jahr in der Adventszeit lädt der städtische Pflegekinderdienst Familien mit Pflegekindern zum Weihnachtsmärchen ins Badische Staatstheater. So auch in diesem Jahr. Vergangenen Samstag durften sich 500 Familien (Tages-, Vollzeit- und Bereitschaftspflege) mit 700 Pflegekindern über das Märchen „Die zertanzten Schuhe“ der Gebrüder Grimm freuen. „Für uns ist das eine Möglichkeit, Danke zu sagen für das große Engagement
Die Wiener Festival Operette präsentiert am Sonntag, 30. Dezember, um 18 Uhr im Konzerthaus am Festplatz die „Große Wiener Johann-Strauß-Gala“. Karten über Ticket-Hotline: 01805-570070 Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist ab dem neuen Jahr in Dienststellen des Bürgerund Ordnungsamt jeweils montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr möglich sowie jeden Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Am Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr haben nur die Bürgerbüros Steinhäuserstraße 22, Kaiserallee 8, Beuthener Straße 42 und im Rathaus geöffnet sowie die Bußgeldstelle, das Ausländeramt und die Führerscheinstelle.
der Fächerstadt gibt es 125 Kinder, die für begrenzte Zeit oder auf Dauer bei 90 nichtverwandten Vollzeitpflegefamilien leben. In der Bereitschaftspflege befinden sich jährlich 70 Kinder. Das Gros der Kinder wird von Tagespflegepersonal betreut. 535 Kinder werden von 246 Tagesmüttern und Vätern für einen Teil des Tages betreut, weil deren Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind. Infos: Joachim Heger, Telefon: 133-5115. -voko-/Foto: Knopf
Neue Bürgeranteile mit Windkraft Stadtwerke Karlsruhe auf dem Weg zum klimafreundlichsten Stadtwerk im Land Vor zwei Jahren wurden die Stadtwerke Karlsruhe für ihren Einsatz für Umwelt- und Klimaschutz ausgezeichnet. „Der Umweltpreis des Landes war Auszeichnung und Ansporn zugleich, unsere vielfältigen Umweltaktivitäten konsequent weiterzuführen“, zeigte der Technische Geschäftsführer Dr. Karl Roth in der letzten Woche auf, dass seit 2010 von dem Unternehmen weitere deutliche Verbesserungen im Klimaschutz erzielt wurden. Schließlich verfolge man das Ziel, klimafreundlichstes Stadtwerk im Land zu werden. Allein die Nutzung von Abwärme der Mineralölraffinerie Oberrhein (MiRo) bringe seit 2011 eine CO2-Entlastung der Luft um jährlich 65000 Tonnen. Seit Herbst
2011 ist die dritte FernwärmeHauptleitung in Bau, mit der Daxlanden, Oberreut und Rüppurr angeschlossen werden. Damit will man bis 2019 die Zahl der fernwärmeversorgten Haushalte von 24000 auf 30000 erhöhen. Dazu investieren die Stadtwerke in den nächsten zehn Jahren 130 Millionen Euro. Ob noch mehr Energie von der MiRo nutzbar sei und Fernwärme auch für Kühlanlagen eingesetzt werden könne, werde derzeit geprüft. In Sachen Energiewende sind die Stadtwerke Karlsruhe ebenso aktiv. Neben Ausbau der Fotovoltaik durch große Bürgerbeteiligungsanlagen wurde im Sommer 2012 die Beteiligung an WINDPOOL besiegelt. Da in Karlsruhe keine besonders guten Ver-
hältnisse für Windkraftanlagen herrschen, beteiligen sich die Stadtwerke überregional an Windparks. „Insgesamt möchten wir bis 2020 rund 50 Megawatt in Windenergieanlagen investieren, etwa zur Hälfte in Offshore- und Onshore-Anlagen“, kündigt Roth an. Unterzeichnet ist bereits die Beteiligung am Ausbau des EnBW-Wasserkraftwerks Gamsheim. Nach dem Run auf Anteile an den Solarparks 2005, 2007 und 2010 sind die Stadtwerke dabei, ein neues Beteiligungspaket für Bürger zu schnüren, in dem neben Solar- auch Windenergienutzung enthalten ist. Seit zwei Jahrzehnten praktizieren die Stadtwerke aktiven Umweltschutz durch die Kundenberatung in der Kaiserstraße 182. -fis-
Tief ins Berginnere Naturkundemuseum: Stollenmodell von Silberbergwerk Das Naturkundemuseum ist um eine Attraktion reicher. Im „Reich der Mineralien“ findet sich nun das Stollenmodell des Silberbergwerks am Schauinsland. Das einzigartige, nach erheblicher Forschungsarbeit eigens angefertigte, 13 000 Euro teure Modell im Erdgeschoss stifteten die Kulturstiftung der Sparkasse und der Förderverein. Übergeben an Museumschef Prof. Dr Norbert Lenz haben es kürzlich Sparkassenvorstand Michael Huber und Ernst Schutter vom Förderverein. Im Maßstab 1:1 000 zeigt das Modell, wie der Freiburger Hausberg in über 100 Kilometer langen Stollen bis zu einer Tiefe von 900 Metern durchlöchert wurde. Laut
Kurator Dr. Eduard Harms haben die Menschen dort seit dem Jahre 1200 etwa 100 Tonnen Silber sowie Zinkblende für die Verzinkung von Metall und Bleiglanz für Waffenkugeln gefördert. Auf dem Silber beruhte der Reichtum Freiburgs, das so als einzige Stadt bereits im Spätmittelalter sein Münster vollenden konnte. Den zwei Kilometer langen, nicht ungefährlichen Querstollen zwischen Hofsgrund und Kappler Tal nutzten vor allen im Winter auch Hebammen und Schulkinder. Eingestellt wurde der Bergbau am Schauinsland im Jahre 1954. Seit dem Jahre 1977 ermöglicht ein Besucherbergwerk wieder Interessierten den Zugang. -cal-
ÜBERGABE: Dr. Eduard Harms, Prof. Dr. Norbert Lenz, Michael Huber und Ernst Schutter (v.r.)
Freude geschenkt
Kurz Notiert Besonderheiten zur Geschichte Durlachs in der Dauerausstellung des Pfinzgaumuseums zeigt Susanne Stephan-Kabierske Kindern ab fünf Jahren am Sonntag, 23. Dezember, um 15 Uhr. Der Eintritt in das Museum, Pfinztalstraße 9, in der Karlsburg ist frei. Wie sich Hohenwettersbach aus einem großen Gutshof entwickelte und welche Rolle Stadtgründer Karl Wilhelm dabei spielt, das und mehr erzählt Eva Unterburg am Sonntag, 6. Januar, 15 Uhr, bei einer Führung durch die Stadtteilausstellung im Pfinzgaumuseum. Geschlossen ist das Stadtarchiv nur bis 6. Januar, nicht wie irrtümlich gemeldet bis 16. Januar.
der Pflegefamilien, die einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Durch das gemeinsame Erlebnis werden die Beziehungen zwischen Herkunfts- und Pflegefamilien gestärkt“, so Jugendamtsleiterin Dr. Susanne Heynen. Man wolle zudem die Tätigkeit der Tagespflege in den Fokus rücken, fügte Joachim Heger, Leiter des Pflegekinderdienstes, hinzu. Das Sozial- und Jugenddezernat sucht Menschen, die sich dieser Aufgabe stellen. In
Azubi-Projekttag im Alten- und Pflegezentrum St. Anna
STRAHLENDE GESICHTER: Viel Freude bereitete beim Aktionstag das gemeinsame Backen der „Weihnachtsplätzle“. Foto: Kimling
„Sich Zeit für einen anderen Menschen zu nehmen, ist das größte Geschenk, das man an Weihnachten geben kann.“ Nach diesem Motto findet seit 2008 das Weihnachtsprojekt der Auszubildenden der Stadt im gehobenen Dienst statt. So auch in diesem Jahr am Tag nach dem zweiten Advent im Alten- und Pflegezentrum St. Anna. Vor dem Aktionstag standen für die Azubis zahlreiche Treffen an, in denen organisiert, geplant und gebastelt wurde, um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Heims eine Freude zu bereiten. Ergebnis war ein Programm aus Plätzchenbacken, Weihnachtskar-
ten basteln, Musik und Weihnachtsliedern, Verteilen von Waffeln und Glühwein. Die zahlreichen, selbst gebastelten Geschenke kosteten Zeit und Konzentration, wurden aber durch die strahlenden Gesichter der Beschenkten gebührend entlohnt. Der Aktionstag selbst war ein voller Erfolg für alle Beteiligten. Die weihnachtliche Stimmung war förmlich zu spüren, die Azubis hatten sichtlich Freude am Programm. Der Zusammenhalt untereinander, vor allem die generationenübergreifende Verständigung mit den Heimbewohnern, waren prägende Momente des besonderen Tags. -cr-
3
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Aus dem Gemeinderat
Soziale Lage älterer Menschen verbessern:
Stadt kämpft gegen Altersarmut Gemeinderat verabschiedet „Leitlinien“ / Definition von Zielen und Maßnahmen Nach den Leitlinien gegen Kinderarmut nimmt Karlsruhe nun Altersarmut ins Visier und arbeitet an deren nachhaltiger und ganzheitlicher Bekämpfung. Präambel und Zielen des von allen gelobten Positionspapiers stimmte der Gemeinderat am Dienstag in seinerletzten Sitzung vor der Winterpause einstimmig zu. Der Handlungsrahmen weist als politische Selbstverpflichtung in die Zukunft. Für „Materielle Versorgung“, „Kulturelle Teilhabe und Bildung“, „Soziale Dimension“ sowie „Gesundheit und Pflegebedürftigkeit“ werden darin Basisziele definiert sowie Maßnahmen vorgeschlagen. So solle die Stadt be-
zahlbare und barrierefreie altengerechte Wohnanlagen und -formen fördern, Modellprojekte wie den Ausbau der Quartiersbetreuung voranbringen oder Leistungen des Karlsruher Passes auf Menschen ausdehnen, die keine Grundsicherung bekommen, deren Rente aber sehr gering ist. Wichtig war der Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, des Geriatrischen Zentrums sowie des Stadtseniorenrats auch die regelmäßige Evaluation der Situation älterer Menschen. Karlsruhe sei bei der Armutsberichterstattung Vorreiterin, verwies Sozialbürgermeister Martin Lenz auf die seit 20 Jahren praktizierte „gute Tradition“.
Von „hehren Zielen“, gegen die „niemand etwas haben kann“, deren Umsetzbarkeit jedoch von den finanziellen Möglichkeiten abhänge, sprach CDU-Stadträtin Karin Wiedemann. Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) hoffte auf gefüllte Kassen, um die hohen Erwartungen auch erfüllen zu können. „Wo Geld knapp ist, wirkt sich das auf alle Lebensbereiche aus“ wollte Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) alles „gegen Ausgrenzung und Verringerung der Lebensqualität“ alter armer Menschen tun und „Land und Bund zu entsprechenden Initiativen anregen“. Dies sei der hilflose Versuch, „Löcher im ausgefransten Sozialsystem zu stopfen“ plädierte SPDStadträtin Angela Geiger für „ein auf allen politischen Ebenen abgestimmtes Handlungspaket“. Altersarmut sei ein „breit gefächertes Feld“ meinte KAL-Stadträtin Margot Döring und legte ihr Augenmerk auf „Frauen mit gebrochenen Erwerbsbiografien“ oder auch „Behinderte, die älter geworden sind“. Für sie alle brauchte es ein „angemessenes Umfeld.“ Erreichbar seien die Ziele nur durch das Zusammenwirken vieler, „wir müssen es nur wollen“. Das Thema könne nicht isoliert betrachtet werden, forderte GfKStadtrat Friedemann Kalmbach dazu auf, die Prioritäten richtig zu setzen. Die Leitlinien nähmen sich „zuweilen utopisch“ aus und klängen „etwas nach Weihnachtswunschzettel“. „Wir diskutieren immer hinterher“ kritisierte Niko Fostiropoulos (Die Linke) und fragte, „was wir hätten tun können, hätten wir die Mittel in der Vergangenheit anders eingesetzt?“-maf-
MUSIK BEGEISTERT: Besonders begabte Schülerinnen und Schüler fördert die Stadt Karlsruhe jährlich mit bis zu 20 Stipendienplätzen, die am Badischen Konservatorium eingerichtet sind. Fotos (4): Fränkle
Musikunterricht wird etwas teurer Der Gemeinderat beschloss Änderungen von Satzungen für das kommende Jahr Acht Satzungen beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstag. Bis auf eine Nein-Stimme zur Satzungsänderung der Stadt für das Badische Konservatorium (Kons) sowie für die Jugendmusikschule Neureut wurden alle einstimmig beschlossen. Beim Kons und der Jugendmusikschule werden die Gebühren für das Jahr 2013 angehoben. Nahezu unverändert bleiben dagegen die Beiträge für die Abfallentsorgung. Neben der Neufassung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen stehen bei den Friedhofsgebühren nur geringe Veränderungen an. Die Preise für Reihen- und Wahlgräber sowie für
Kolumbarien können weitgehend auf dem Stand von 2011 und 2012 gehalten werden. Leichte Senkungen bei den anonymen Reihengräbern und mehrstelligen Wahlgräbern stehen einer geringen Erhöhung bei den Urnenreihengräbern, Kindergräbern und Grüften gegenüber. Die Kosten für die Einäscherungen von Verstorbenen senken sich im nächsten Jahr von 260 auf 235 Euro. Weiterhin beschlossen die Stadträtinnen und Stadträte die Neufassung der Satzung zu Sondernutzungen. Die Stadt erhebt im öffentlichen Straßenraum sogenannte Sondernutzungsgebühren. Diese richten sich nach der Verkehrsbedeutung der Straße, Wege
und Plätze und dem Umfang und der Dauer der jeweiligen Ausnahmenutzung. Eine allgemeine Aufstockung der Beiträge ist nicht vorgesehen. Erhöht werden dagegen die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung. Die einheitliche Abwassergebühr beträgt nun 1,43 Euro pro Kubikmeter, die Schmutzwassergebühr 1,21 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr 5,18 Euro je zehn Quadratmeter versiegelter Fläche. Die bisherige Satzung wird aufgehoben und durch die neue ersetzt. Sie tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Alle Satzungen sind auf den Seiten 8 bis 11 in dieser Ausgabe der StadtZeitung nachzulesen. -döp-
ES GEHT VORAN: Mit der Kombilösung und ihren Baustellen in der Innenstadt beschäftigte sich am Dienstag der Gemeinderat.
Auf das Tempo gedrückt Die gesamte Kombilösung soll 2019 fertig gebaut sein Nicht zu erwartende Erschwernisse aus dem Untergrund und Defizite bei der Bauausführung nennt der Sachstandsbericht 2012 zur Umsetzung der Kombilösung als Hauptgründe für Verzögerungen an den Haltestellen Europaplatz, Kronenplatz und Lammstraße zwischen fünfzehn und achtzehn Monaten. Zwar verschiebe sich die Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels auf Ende 2017, dennoch zeigt sich die Karlsruher Schienengesellschaft KASIG „weiterhin bestrebt“, das Gesamtprojekt bis 2019 fertigzustellen. Das geht aus dem Bericht hervor, der am Dienstag im Gemeinderat beraten wurde. „Im letzten Jahr wurde stark aufs Tempo gedrückt. Es geht zügig voran“, wies Erste Bürgermeisterin Margret Mergen auf von der KASIG eingeleitete Schritte für eine zügigere Abwicklung hin. Während Stadtrat Sven Maier (CDU) Verbesserungen im Kommunikationsmanagement sah, beklagte GRÜNEFraktionschefin Bettina Lisbach, es sei zu wenig Risikomanagement zu erkennen und werde „viel schön geredet“. Gegenüber den von EB Mergen genannten 233 Millionen Euro, die von der Stadt insgesamt „zu stemmen seien“ (bei Gesamtkosten von 653,1 Millionen Euro), sah Lisbach bereits jetzt einen Anstieg auf 260 Millionen Euro. Unbefriedigende Baufortschritte
beklagte ebenso SPD-Fraktionsvorsitzende Doris Baitinger. Neben stadtbildverträglicheren Baustellen forderte sie bessere Kommunikation. „Vieles hat sich verbessert“ stellte FDP-Fraktionschefin Rita Fromm fest. Wie alle Fraktionen sah sie noch Verbesserungspotenzial in der Kommunikation der KASIG mit Anwohnern und Geschäftswelt sowie im Entschädigungsmanagement. Verständnis für die Baustellensituation zeigte KALFraktionschef Lüppo Cramer. Schließlich müsse Konjunkturprogramm-Geld aus Berlin „abgearbeitet werden“. Während Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) in „dem spärlichen Sachstandsbericht“ unter anderem Aussagen vermisste, ob die Tunnelbohrmaschine schon bestellt sei und Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Aussagen zu Leistungskontrollen im Vertragswerk vermisste, schlug Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vor, auf den Bauzäunen über die Bautätigkeiten zu informieren. „Noch liegt kein Förderbescheid vom Bund für die Kriegsstraße vor“, entgegnete OB Fenrich anderslautenden Äußerungen. Auch könne man keine exakteren Aussagen zu der Kostenentwicklung erwarten. „Wir müssen bei Bund und Land nachhaken“, wies EB Mergen darauf hin, dass man eine Bezuschussung auch für Mehrkosten erwarte, die man nicht zu vertreten habe. -fis-
Vergaben für Neubau Leitstelle Im November hat der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan für die Hauptfeuerwache und Leitstelle gefasst, parallel zum Baurechtsverfahren wird auch die Gebäudeplanung vorbereitet, Ziel ist, den Neubau der Leitstelle bis 2015 zu realisieren. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat daher der Vergabe von Architektenleistungen, um die Gebäudeplanung im Projekt Hauptfeuerwache und Leitstelle weiterführen zu können. Konkret ging es um eine Beauftragung im Zusammenhang mit der Genehmigungs- sowie Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe mit einem zu erwartenden Honoraraufwand von rund 865 000 Euro.
Vertrag mit DSD nur noch ein Jahr Gebilligt hat der Gemeinderat den Abschluss eines Vertrages mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) über die Miterfassung von Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt in der „gemischten“ Wertstofftonne. Der Vertrag läuft nur ein Jahr – bis Ende 2013, aufgrund von Vorgaben des Bundeskartellamts wechselt ab 2014 die Verhandlungsführerschaft für die Stadt von DSD zu einem anderen Betreiber (Landbell). DSD beteiligt sich im neuen Vertrag mit 1,45 Millionen Euro nahezu kostendeckend an den Kosten der hiesigen Wertstofferfassung.
Zoologischer Garten:
Die Karte für Familien bleibt Die Ausstellung vereinfachen Der Zoologische Stadtgarten wird auch weiterhin eine Familienjahreskarte anbieten. Dies hat der Gemeinderat mehrheitlich geschlossen. Die Verwaltung hatte den Verkauf der im Juli 2010 probeweise eingeführten Jahreskarte speziell für Familien einstellen wollen. Denn sie rechne sich im Vergleich zu den übrigen Jahreskarten ohnehin nur für eine relativ kleine Gruppe, hatte Bürgermeister Michael Obert ausgeführt. Weshalb dem hohen Ausstellungsaufwand nur eine geringe Nachfrage gegenüberstand. Dem wollten die CDU und die Grünen ebenso wenig folgen wie die KAL, die FW und Die Linke. Weshalb sie dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen, die gefordert hatten, die Familienkarte dauerhaft einzuführen. Dabei solle Werbung dazu beitragen, dass die Karte mehr bekannt wird. In den ersten zwölf Monaten der Testphase hatten 66 Familien eine Jahreskarte für 70 Euro gekauft, im darauffolgenden Jahr 129 Familien. Die Ausstellung der Karte soll künftig einfacher möglich sein – wie, darüber wird sich die Verwaltung nun Gedanken machen. GRÜNE-Stadtrat Michael Borner meinte, mit der Öffnung der Karte für „allgemeine Familienformen“ würde sich auch der Aufwand ändern. So ist derzeit der Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes Voraussetzung für die Familienjahreskarte. Dabei soll es
ERLEBNIS MIT TIEREN: Die Familienkarte für den Zoobesuch wird nach dem Willen des Gemeinderats auch künftig angeboten. auch künftig bleiben. Der Vorstoß der Grünen, die Berechtigung auf getrennt lebende oder geschiedene Familien sowie für Patchworkfamilien, ledige und gleichgeschlechtliche Familien auszudehnen, fand keine Mehrheit. Für die CDU ist die Karte ein „Baustein für ein familienfreundliches Karlsruhe“, dabei orientiere sie sich beim Familienbegriff an der Definition im Grundgesetz, begründete Fraktionschefin Gabriele Luczak-Schwarz, warum ihre Fraktion in diesem Punkt nicht dem GRÜNE-Antrag folgte. „Familie ist da, wo Kinder sind, das kann auch an verschiedenen Orten sein“, meinte dagegen KAL-Stadträtin
Margot Döring. Stadträtin Gisela Fischer hatte sich für die SPD hinter den Verwaltungsvorschlag gestellt. Wenn Familienkarte, dann sei es eine Frage der Gerechtigkeit, diese für alle städtischen Einrichtungen – etwa auch für Bäder – mit gleichen Vorgaben anzubieten. Wie sie gab auch FDP-Stadtrat Thomas Hock zu bedenken, dass bei Ausstellung Missbrauch ausgeschlossen werden müsse. Niko Fostiropoulos (Die Linke) brachte eine Jahreskarten-Variante für „einen Erwachsenen und bis zu fünf Kinder“ ins Spiel, woraufhin OB Heinz Fenrich anmerkte, dass eine „Jahresgruppenkarte heute nicht auf der Tagesordnung steht“. -rie-
Neue Tarife in Bädern und Therme Schul- und Vereinsschwimmen wird ab 2013 teurer / Änderungen auch im Vierordtbad
IM NEUEN JAHR EIN WENIG TEURER: Per Offenlage legte der Gemeinderat für die Therme Vierordtbad (unser Bild) wie für Schul- und Vereinsschwimmen in den städtischen Bädern neue Tarife fest.
Per Offenlage hat der Gemeinderat Preiserhöhungen für das Schul- und Vereinsschwimmen sowie für das Vierordtbad beschlossen. Die neuen Tarife gelten ab 1. Januar. Die seit 2008 stabil gebliebene Gebühr für Schulschwimmen steigt dann von 16 auf 17 Euro. Für das Vereinsschwimmen gelten je nach Wochentag unterschiedliche Preise, die sich am Bäderpreis für Erwachsene und an den ermäßigten Tickets orientieren. Die Kosten für die Übungseinheit für montags bis freitags wurden von 3 auf 3,40 Euro und von 12 auf 13,60 Euro erhöht. Samstags und sonntags sind künftig 6,80 statt
sechs sowie 27,20 statt bisher 24 Euro zu zahlen. Neue Tarife hat der Gemeinderat auch für die Therme Vierordtbad festgelegt. Dort werden die 1,5 Stundentarife durch Zwei-Stundentarife ersetzt. Montags bis freitags kostet der Eintritt für zwei Stunden 9 Euro. Der bisher montags bis freitags bis 17 Uhr geltende Kurztarif kostet nun für zwei Stunden sechs Euro, allerdings nur bis 14 Uhr. Jeweils um einen Euro steigt die Vier-Stunden-Karte auf 13 und die Tageskarte auf 15 Euro. Nicht geändert wurde die Geldwertkarte mit 120 Euro, die einen Rabatt von 10 Prozent einräumt. Wer künftig im Bad länger bleiben
will als geplant, muss pro angefangene halbe Stunde nur noch einen Euro statt zwei Euro bezahlen. Die Verwaltung begründet die geänderte Preisstruktur mit dem Verbraucherindex Baden-Württemberg. Der ist seit 2010 von 107,3 auf 113,1 (2012) gestiegen. Die Steigerung um 5,8 Prozent ist vor allem Folge der überdurchschnittlichen Verteuerung der Energiepreise. Die geänderten Tarife sollen eine Kostendeckung unter 50 Prozent verhindern. Wenn das Publikum die Zwei-Stunden-Tarife annimmt, könnte das Vierordtbad einen geschätzten Mehrerlös von 100000 Euro erwirtschaften. -Lä-
4
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Feiern und Spenden Tradition in Stadtteilen:
Feiern für Senioren im Advent Musikalische Nachmittage
Frauenhaus leistet sich Möbel für Kinderzimmer Der Pfennigbasar des Internationalen Frauenclubs ist eine immerwährende Erfolgsgeschichte, ein Garant guten sozialen Klimas. Deutschlands größter und beliebtester Secondhand-Markt mit seiner ehrenamtlichen Helferschar erbrachte bei seiner 45. Ausgabe die Rekordsumme von 190000 Euro für die gute Sache. Ein Teil des Erlöses wurde bereits ausgeschüttet, den anderen über 30500 Euro übergab Clubpräsidentin Barbara RomingerHess kürzlich in der Durlacher
Karlsburg als Spendenscheck an die Vertreterinnen und Vertreter von fünf Organisationen. Die Kindermalwerkstatt leistet sich davon Material für die Förderung behinderter Mädchen und Jungen, das Frauenhaus Möbel für den Kinderraum. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Städtischen Klinikums legt davon einen Wasserspielplatz bei der MarieLuise-Kaschnitz-Schule an und das Zentrum „Weiße Rose“ des Stadtjugendausschusses bietet handwerkliche Kurse für Mäd-
FREUDE: OB Heinz Fenrich nahm von Michael Huber (r.) den symbolischen Scheck der Spende an Kindergärten entgegen. Foto: pr
chen. Fünfter im Bunde ist die AWO-Ambulanz, die mit dem Zuschuss die Arbeitstherapie der Karlsruher Drogenhilfe fortführt. So eingespielt wie das Pfennigbasar-Team ist, so fest hat sich auch der Basar-Termin im Januar in die Köpfe der Karlsruher Schnäppchenjäger gegraben. Weil jedoch die Schwarzwaldhalle dringend renoviert werden muss, findet die Kultmesse 2013 vom 11. bis 13. Juni statt. Sammeltermine sind: 29. Mai, 3. und 5. Juni. -maf-/Fotos (4): Fränkle
FESTE FÜR SENIOREN: Wie in Durlach konnten sich Senioren bei Feiern in Stadtteilen auf die Weihnachtszeit einstimmen. tet hatte. Gemeinsam mit Vereinen und Organisationen hatte die Verwaltung das vorweihnachtliche Programm zusammengestellt. Auch im Seniorenzentrum feierte man die Adventszeit. Hier begrüßte Ortsvorsteher Jürgen Stober die älteren Bürger. Von dort ging es mit Horst Geppert auf den Christkindlesmarkt. Dieser sorgte mit Glühwein, Bratwurst und Schnitzel von seinem Stand „Wurschtl“ für das leibliche Wohl der 60 Neureuter Senioren. In Stupferich luden der DRK-Ortsverein und die Ortsver-
waltung zum adventlichen Beisammensein in das Gemeindezentrum. Ortsvorsteher Rolf Doll begrüßte seine Gäste. Die Stupfericher Dorfmusikanten sorgten für die Umrahmung. In der Sporthalle der HeinzBarth-Schule in Wettersbach begrüßte Ortsvorsteher Rainer Frank die Bürger ab 70 und verbrachte mit ihnen besinnliche Stunden. Auch in Wolfartsweier konnten die älteren Einwohner den Advent feiern: Ortsvorsteher Jürgen Morlock hatte hierzu in die Hermann-Ringwald-Halle eingeladen. -döp-
Für Kindergärten schöne Bescherung
Zwölf Minuten zu Aylins Rettung
Auch in diesem Jahr bereitete die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Karlsruher Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude. An gleich 65 Kindergärten und Kitas von Mühlburg und Knielingen bis Rintheim und Hagsfeld spendete das Kreditinstitut insgesamt 20000 Euro. Damit setzte die Sparkasse ihre 2002 begonnene Tradition fort, sich mit Weihnachtsspenden an Kindergärten „nachhaltig für das Gemeinwohl einzusetzen und an gesellschaftlichen Zielen mitzuarbeiten“, betonte Direktor Michael Huber bei der Übergabe des Schecks an OB Heinz Fenrich. Für Fenrich war die Spende ein weiterer Beweis „für die soziale Zielsetzung der Sparkasse“. -trö-
Gerade zwölf Minuten hat der Karlsruher Kinder-Notarztwagen nach Bruchsal gebraucht. Dann konnte das Team um Dr. Matthias Kuch die richtige Therapie beginnen, um die 16 Monate alte Aylin zu retten. Karlsruhe ist mit gerade mal drei weiteren Regionen in Deutschland in der glücklichen Lage, ein solches System zur speziellen Kinderrettung zu besitzen. Da es die Kassen nicht finanzieren, sind Rotes Kreuz (DRK) und Kinderklinik auf Spenden und ehrenamtlichen Einsatz des Personals angewiesen. Seit Mitte Dezember verfügen sie über ein neues Auto, der DRK-Kreisvorsitzender Kurt Bickel symbolisch an Kuch und seine Kollegen übergeben hat. -erg-
Geschenke für kranke Kinder Reich beschenkt wurden krebskranke Kinder im Städtischen Klinikum. Möglich machte es eine erfolgreiche Weihnachtshilfsaktion des Karlsruher Tourismus zusammen mit dem ECE-Center. Managerin Anne Klausmann: „Namentliche Wunschkärtchen waren am Weihnachtsbaum direkt neben der Kundeninfo befestigt – und schon nach drei Tagen alle vergriffen.“ KMK-Geschäftsführer Klaus Hoffmann: „Wir finden es großartig, dass sich so viele Menschen engagiert haben.“ Den Spenderinnen und Spendern, die den Kindern in schweren Tagen ein wenig Freude bereiteten, dankten auch Gudrun und Axel Schütte vom Förderverein der Kinderonkologie. -cal-
Auch in diesem Jahr konnten ältere Karlsruherinnen und Karlsruher festliche Stunden und eine besinnliche Adventszeit erleben. Stadtteile luden hierfür zu traditionellen Seniorenweihnachtsfeiern ein. Der größte Stadtteil Durlach bestach dabei mit feierlichem Programm. Nach einer musikalischen Einführung durch den Schülerchor der Schloss-Schule und der Begrüßung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher Hans Pfalzgraf führten das Seniorenorchester Karlsruhe und das Musiktrio des Markgrafen-Gymnasiums durch den Nachmittag. Die Moderation der Feier übernahm Roland Laue, Leiter der Abteilung „Jugend und Soziales“. Zur Adventsfeier in die Lustgartenhalle in Hohenwettersbach hatte Ortsvorsteherin Elke Ernemann Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr eingeladen. Hier füllten Weihnachtslieder des Kindergartens Wiesenwichtel und der Grundschule Hohenwettersbach, Tänze der Balletschule Corpus sowie der Gesangverein Liedertafel das vorweihnachtliche Programm. Neben Kaffee und Kuchen durfte auch der Nikolaus nicht fehlen. Gleich zwei Feierstunden konnten in Neureut besucht werden. In der Badnerlandhalle wurde die Seniorenweihnachtsfeier veranstaltet, zu der die Ortsverwaltung wieder mehrere Hundert Gäste erwar-
SICHERE KINDERHILFE: DRK-Vorsitzender Bickel übergibt den Schlüssels für das neue Auto an Dr. Kuch. Foto: DRK/Freiesleben
SPENDEN UND GESCHENKE
ÜBERGABE: Oberarzt Alfred Leipold und Gudrun Schütte erhielten von der Weihnachtshilfsaktion Geschenke für schwerkranke Kinder.
Der Durlacher Schulfonds ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus Familien, die unverschuldet in Notlagen geraten sind, die Teilnahme an Klassenfahrten und anderen Veranstaltungen mit Alters- und Schulkameraden. In den Fonds flossen im Advent 1400 Euro vom Durlacher Software-Unternehmen ISD AG. Die beiden Vorstände Friedrich und Schneider überbrachten vor kurzem den Scheck über diese Summe an Ortsvorsteherin Alexandra Ries, Ortschaftsrätin Roswitha Henkel und Ralph Sauder, den Rektor der Friedrich-Realschule. ★★★ Bereits am Nikolaustag erhielt eine Einrichtung der Lebenshilfe
Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung gerne gesehenden Besuch. „KAI, der Hai“ war mit einem Team der Bäderbetriebe um Amtschef Oliver Sternagel in der integrativen Kita im Lebenshilfehaus in der Steinhäuserstraße zu Gast und hatte für die kleinen Besucher allerlei Geschenke im Gepäck. ★★★ Der Förderverein Freibad Wolfartsweier freute sich über gleich zwei Benefiz-Aktionen zugunsten des „Wölfle“. Das Blechnerei, Gebäude- und Energietechnikunternehmen Werling spendete anlässlich seines hundertjährigen Firmenjubiläums 3 700 Euro für den Unterhalt des Freibads, die Gärtnerei Bühler den Erlös ihrer
diesjährigen Adventsausstellung in Höhe von 600 Euro. ★★★ Ein „Topfgeld“ von über 3 000 Euro hatten die beiden Organisatorinnen Christiane Fröhlich und Roswitha Kehrle bei den Durlacher Martinstage an Spenden gesammelt. Der Erlös ging bereits zum ersten Advent an das Kinderund Jugendhaus Durlach zur Finanzierung warmer Mittagessen für dessen kleine Besucher. ★★★ Für die Kinderkrebsstation „Regenbogen“ des Städtischen Klinikums kam von der Bezirksdirektion der Bausparkasse Wüstenrot kurz vor Weihnachten eine Spende in Höhe von 2500 Euro. -trö-
Therapie-Hunde nehmen Arbeit auf Die Krille-Stiftung hilft autistischen Kindern / Spenden über 100 000 Euro verteilt Die Hans und Therese Krille-Stiftung hilft mit 100000 Euro behinderten Kindern und Jugendlichen. Auf Vorschlag der städtischen Sozial- und Jugendbehörde überreichte der Stiftungsvorstand in der Commerzbank am Marktplatz Schecks an insgesamt 18 soziale Organisationen. 32000 Euro erhielt das Reha-Zentrum Südwest für einen behindertengerecht umgebauten Transporter. Weitere „Gaben“ verteilte die Stiftung am Nikolaustag für die Anschaffung technischer Geräte, für sprachbehinderte und hörgeschädigte Schüler, für Freizeitmaßnahmen, ein Tanz- und Theaterprojekt sowie für eine Musiktherapie mit Kindern. Die KrilleStiftung hilft aber auch da, wo die
Geldschatulle von Krankenkassen und Sozialhilfeträgern (noch) geschlossen bleibt: Mit 5000 Euro ist es zum ersten Mal zwei Familien möglich, ihre autistischen Kinder mit einer Hunde-Therapie zu unterstützen. Die Erfahrungen mit den ausgebildeten Helfern auf vier Pfoten werden zudem wissenschaftlich ausgewertet. Eine Spende nahm auch Karlsruhes neu gewählter Rathauschef Dr. Frank Mentrup als Vorsitzender der Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e.V. entgegen. Oberbürgermeister Heinz Fenrich hatte seinen Amtsnachfolger dazu im Sitzungssaal des Bankhauses am Marktplatz begrüßt.
In seiner Ansprache würdigte das Stadtoberhaupt das soziale Wirken der Stiftung, die auf den ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof Hans Krille und dessen Frau Therese zurückgeht. Fenrich rief die Mitarbeiter und insbesondere die ehrenamtlichen Helfer in sozialen Einrichtungen auf, in ihrem gesellschaftlich wichtigen Engagement nicht nachzulassen. Der menschliche Gewinn aus dem Ehrenamt sei unschätzbar, in Geld umgerechnet betrage sein Wert jährlich 35 Milliarden Euro. Eine Gedenkminute gab es vor der Spendenübergabe für das verstorbene Vorstandsmitglied Charlotte Schulze. Deren Arbeit übernimmt künftig Susanne Wenzel. -Lä-
MOBILITÄT: Einen für Menschen mit Behinderung umgebauten Transportbus erhielt das Reha-Zentrum Südwest am Nikolaustag. Für das Fahrzeug spendete die Krille-Stiftung 32 000 Euro.
5
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Einbringung des Doppelhaushalts 2013/2014
Es war ihm „eine Ehre“: OB Fenrich zieht Bilanz und blickt auf kommende Jahre
unendlich schwer, die ausreichenden Voraussetzungen für eine vollumfängliche Umsetzung dieses Rechtsanspruchs zu schaffen. (...) Auch der Ausbau der Betreuungsangebote an den Schulen bleibt (...) eine Herausforderung. Die Verschuldung Karlsruhes ist deutlich gesunken / Zahl der Beschäftigten ist gestiegen Alleine in den Schülerhorten ha(Lä) In seiner letzten Haushaltsrede sprach Oberbürgermeister Heinz Fenrich von der „Wieder-Entdeckung“ der Stadt als „Brennglas des ben wir seit 2002 über 1000 neue Lebens“. Der Verkehr, die kommunalpolitische Bedeutung von Wirtschaft und Bildung, Zentralität und Region sowie die Neugestaltung der Plätze geschaffen. Aktuell haben Innenstadt waren weitere Themen zur aktuellen Haushaltssituation. Wir veröffentlichen das Redemanuskript des Stadtoberhaupts in gekürzter wir vier Ganztagsgrundschulen, Fassung. Die vollständige Version der Haushaltsrede ist nachzulesen auf www.karlsruhe.de (Stichwort Stadtfinanzen). fünf Ganztagswerkrealschulen, eine Ganztagsrealschule (...) und drei Gymnasien mit Ganztagsan„Zusammenhalt und Zukunft – Karlsruhe die Schlagworte in den die Schulden deutlich abzubauen gebiet Wolfartsweierer Straße, ehegeboten. Für die Jahre 2013 und nur mit starken Städten!‘ Unter die- öffentlichen Diskussionen, als ich ohne ein striktes, alles lähmendes mals Containerbahnhof. Dank um2014 sollen sechs weitere sem Motto fand im vergangenen vor rund 14 Jahren mein Amt als Spardiktat – auch wenn das – gera- sichtiger Planungen können wir Ganztagsschulen dazukomJahr in Stuttgart die 36. Hauptver- Oberbürgermeister angetreten ha- de auch der Verwaltung – teils auch den Bedarf der kommenden men. Allein die hierfür kalkusammlung des Deutschen Städte- be. Eine Herausforderung. Ich schmerzhafte Opfer abverlangt Jahre abdecken. Aber: Wir müssen lierten städtischen Personaltages statt. ‚Nur mit starken Städ- habe dieser Herausforderung da- hat. Wir haben Schulden abgebaut flexibel sein. Wir müssen uns kosten betragen jährlich ten!‘ Dahinter stand ein Ausrufe- mals meine fünf Ziele als Oberbür- – und wir haben gleichzeitig inves- auf sich ändernde Marktanknapp 700000 Euro. zeichen. Nicht mehr nur als Appell, germeister gegenüber gestellt: tiert. Insgesamt haben wir in den forderungen einstellen könAls ehemaligem Schuldeals dringende Aufforderung, den – Stärkung der Bildung und Wirt- vergangenen 14 Jahren 1,3 Milliar- nen – unter dem Aspekt eizernenten ist es mir immer ein schaft Städten zu helfen. den Euro in die Hand genommen nes nachhaltigen GewerbeAnliegen gewesen, dass wir ‚Nur mit starken Städten!‘ – vor – Stärkung der Zentralität und Zu- für notwendige und zukunftsge- flächen-Managements, wie (...) schwerpunktmäßig und sammenarbeit mit der Region allem als Ausruf, als neues, selbstrichtete Investitionen. Gerade auch wir es im ‚Integrierten Stadtkontinuierlich in unsere Schubewusstes Auftreten; im stolzen – Aufwertung der Innenstadt antizyklisch wie etwa im Doppel- entwicklungskonzept Karlslen investieren. So haben wir Bewusstsein – bei allen nach wie – Verbesserung der Verkehrsab- haushalt 2011/12, als Wirtschaft ruhe 2020‘ skizziert haben. in meiner (OB-) Amtszeit läufe vor vorhandenen und drängenden und Bevölkerung diesen Anschub (...) Mit ein entscheidender Problemen – im stolzen Bewusst- – eine größere Nähe zu den Bürge- besonders gebraucht haben. Im Standortvorteil wird dabei OB FENRICH: Das Stadtoberhaupt ging auf zahlreiche Um- und Ausbaurinnen und Bürgern (...) sein um die wiedererlangte Attrakjetzt vorliegenden Entwurf des zunehmend die Vernetzung die Renaissance der Städte ein. Foto: Fränkle maßnahmen verwirklicht mit einem Gesamtvolumen von Gemeinsam haben wir in den ver- Doppelhaushalts 2013/2014 sind es sein. (...) Mit dem KIT als tivität und Stärke der Städte. Gar mancher Zeitungsartikel, gangenen 14 Jahren die jeweils wieder 105 Millionen beziehungs- Leuchtturm, mit insgesamt neun Vereinbarkeit von Familie und Be- 146 Millionen Euro. (...) Insgesamt gar manches Symposium beschäf- passenden Schlüssel gesucht – und weise 123 Millionen Euro, die wir Hochschulen, mit unseren Grün- ruf gefördert und der Wirtschafts- sind im Entwurf des neuen Doppelderzentren finden Unternehmen, standort gestärkt. Wir haben des- haushalts fast 32 Millionen Euro für tigt sich inzwischen intensiv mit ich meine: Wir haben sie auch ge- für Investitionen aufwenden. Arbeitskräfte und die Wissenschaft halb auch zu Zeiten angespannter Baumaßnahmen an Schulen eingeder so genannten ‚Renaissance der funden. Und auch mit dem (...) Entin unserer Stadt gleichermaßen Haushaltslagen kontinuierlich in stellt. (...) Bestmögliche BildungsStädte.‘ Dabei ist es im Grunde kei- wurf zum Doppelhaushalt 2013/ FLEXIBEL SEIN ideale Bedingungen. (...) Ich bin diese Infrastruktur investiert. Wir chancen für alle. Damit erfüllen wir ne Wieder-Geburt – denn wirklich 2014 mit einem Gesamtetat von tot waren sie nie, die Städte, tot ge- über 2,3 Milliarden Euro rüsten wir ‚Wirtschaft ist Chefsache‘. Diese überzeugt: Cluster, Netzwerke bie- haben als Arbeitgeber ein starkes auch die hohen Erwartungen, die sagt vielleicht. Es ist eine Wieder- unsere Stadt Karlsruhe in den zugespitzte Formulierung hat zu ten Chancen, deren Potenzial wir Signal ausgesandt, als wir im Sep- Unternehmen wie Familien gleiEntdeckung. In ihrem Buch ‚Das wichtigen Zukunftsbereichen. Wir Beginn meiner Amtszeit für eini- noch längst nicht ausgeschöpft ha- tember 2006 auf meine Initiative chermaßen heute an ihren Standneue Gesicht der Stadt‘ begründet erfüllen unsere Pflichtaufgaben gen Wirbel gesorgt. Und natürlich ben – gerade hier am Standort hin einen städtischen Betriebskin- und Wohnort haben. die Heinrich-Böll-Stiftung diesen und wir setzen Akzente. habe ich mich nie persönlich für die Karlsruhe. Die noch intensivere dergarten eingerichtet haben. Den Bereich der Schülerhorte ‚Geld allein ist nicht alles – aber Anbringung jedes Firmen-Schildes und international ausgerichtete Trend wie folgt: ‚Städte haben GeZENTRALITÄT UND REGION staltungskraft. Sie sind (...) ein zen- ohne Geld ist alles nichts.‘ (...) Und zuständig gefühlt. Die Tatsache Vernetzung wird als Weichenstel- und Kindertageseinrichtungen zu‚Ich verlange von einer Stadt, in traler Ort für Innovation und Inte- ich gehe noch einen Schritt weiter: aber, dass die Unternehmen das lung in unseren künftigen Wirt- sammengefasst, haben wir in den gration. Die neuen wissensbasier- Geld, das man nicht wirklich im Gefühl haben sollen: Hier, in dieser schaftsförderungen eine herausra- vergangenen sieben Doppelhaus- der ich leben soll: Asphalt, Straßenhalten 51 Millionen Euro Investiti- spülung, Warmwasserleitung. Geten Unternehmen und kreativen Geldbeutel hat, ist erst recht und Stadt, hier in Karlsruhe, sind wir gende Rolle spielen. Vor allem wenn es darum geht, onsmittel in eigene Projekte und mütlich bin ich selbst.‘ So hat es (...) Branchen siedeln sich bevorzugt überhaupt: gar nichts. (...) ‚Ja, sehr willkommen, hier steht die VerwalArbeitskräfte und Unternehmen als Zuschüsse an Dritte investiert. Karl Kraus in den 1920er Jahren solide!‘ Vielleicht erinnert sich der tung hinter uns. im urbanen Kontext an. Städte bieten gute Lebensbedin- eine oder die andere noch an die Keine Knüppel zwischen die Bei- zueinander zu bringen. (...) Die Für den jetzt im Entwurf vorliegen- formuliert. Und bei aller Ironie gungen für viele Bevölkerungs- Plakate aus dem OB-Wahlkampf ne, sondern ein wirtschaftsfreund- Wirtschaft braucht – mehr denn je – den Doppelhaushalt 2013/2014 ste- bleibt die Erkenntnis: ‚Die Stadt‘ gruppen, nicht nur für ‚Young Ur- des Jahres 1998. Ich habe von mei- liches Klima – das war und das qualifizierte Arbeitskräfte. Laut ei- hen für freie Kindergartenträger wird heutzutage längst nicht mehr ban Professionals’ und ‚Dinks‘ – wer nen Amtsvorgängern Otto Dullen- bleibt mehr als richtig. Das ist die ner aktuellen Studie des ‚Vereins zusammen nahezu neun Millionen nur über die Erfüllung ihrer Grunddas nicht weiß, dazu habe ich bis kopf und Gerhard Seiler einen Grundlage unseres Erfolgs. Das ist deutscher Ingenieure‘ sind in Euro Baukostenzuschüsse zur Ver- aufgaben wahrgenommen. Die Ervor kurzem auch gehört: Dinks Haushalt übernommen, der sich die Grundlage für unsere Spitzen- Deutschland rund 100000 Ingeni- fügung und rund 128 Millionen Eu- wartungshaltung ist immens (...). Wenn zum Beispiel alleine unsesteht für ‚double income, no kids’ – genau an dieser Maxime ausrichte- positionen, die sich nicht zuletzt in eurstellen unbesetzt. Dass die Un- ro Betriebskostenzuschüsse. Vor allem der quantitative und re Sozial- und Jugendaufwendunalso: ‚nicht nur für Dinks sondern te. Solide. Und auch für mich war allen Rankings widerspiegelt. Nur ternehmen hier in Karlsruhe dank auch für Familien und alte Men- eine solide Haushaltsführung mit eine gesunde Wirtschaft schafft Ar- des KIT und der Hochschulen qua- qualitative Ausbau an Plätzen für gen seit 1998 um rund 200 Prozent schen, die auf wohnungsnahe Augenmaß und Ausgabendisziplin beitsplätze. Seit meinem Amtsan- si an der Quelle sitzen, ist ein Kinder unter drei Jahren hatte und gestiegen sind und vermutlich weiDienstleistungen angewiesen sind.‘ stets oberstes Gebot. tritt 1998 ist die Zahl der Beschäf- Standortvorteil, den wir gar nicht hat eine hohe Priorität. Im Jahr ter ungebrochen steigen werden, In den 14 Jahren, seit denen ich tigten in Karlsruhe fast stetig ange- hoch genug einschätzen können. 2002 gab es 242 Plätze für Kinder wenn dieser Etat 2013 mit zirka 349 Möglichst viele junge Menschen unter Drei in Karlsruher Kinderta- Millionen Euro und 2014 mit rund den Haushalt (...) zu verantworten stiegen – um nahezu 11 Prozent. MIKROKOSMOS STADT habe, haben wir unseren Schul- Aktuell liegt die Zahl der Erwerbs- fit zu machen für ein Studium, sie geseinrichtungen. Ende des Jahres 366 Millionen Euro GesamtaufStädte als Mikrokosmos, als denstand deutlich zurückgeführt. tätigen insgesamt bei etwa 220000. auf ihr Berufsleben vorzubereiten, werden es schon 2379 Plätze und wendungen inzwischen 35 Prozent Brennglas des Lebens: Weltweit Zu Beginn meiner Amtszeit hatte (...) Der Wandel vom produzieren- das bleibt eine Hauptaufgabe auch am Ende des jetzt vorliegenden des städtischen Haushaltes aus2014 macht, dann denke ich an Manfred lebt schon heute mehr als die Hälf- rein rechnerisch jede Karlsruherin den Gewerbe hin zum dienstleis- für uns als Kommune. Wohl kaum Haushaltsplanentwurfs te der Menschen in urbanen Räu- und jeder Karlsruher 1079 Euro tungsorientierten Sektor ist uns ein anderes Thema hat in den Jah- knapp 3100 Plätze in Einrichtun- Rommel, von dem die Aussage men, in Deutschland sind es über kommunale Schulden. Ende 2012 hervorragend gelungen. Die ren meiner Amtszeit derart an Dy- gen und in Tagespflege sein. Und stammt: ‚Je mehr Verpflichtungen Dreiviertel. Und ihre Zahl wird werden es nur noch 489 Euro und Dienstleistungsareale auf dem namik gewonnen wie der Bereich wir wissen aus unserer jüngsten El- der Staat übernimmt, (...) desto undamit weniger als die Hälfte sein. ehemaligen IWKA-Areal oder in Bildung und Betreuung. Gerade ternbefragung: Bei einer Bedarfs- wahrscheinlicher wird es, dass er weiter wachsen. Ein paar Jahre zuvor war das Bild In absoluten Beträgen gesprochen Durlach auf den ehemaligen BMD die Betreuung und frühkindliche quote von 46 Prozent geht uns die halten kann, was er versprochen noch ein ganz anderes. Und auch heißt das, dass die Schulden von und Pfaff-Areal zeigen das ein- Betreuung stehen wie kein zweiter Arbeit nicht aus – und macht hat beziehungsweise was er zu Bereich beispielhaft für den Wan- gleichzeitig das Dilemma deutlich: versprechen genötigt wurde. Kann wenn Karlsruhe – zum großen rund 300 Millionen Euro im Jahr drucksvoll. (...) Glück – nie vor derart gravieren- 1998 auf rund 143 Millionen Euro Wir haben in den vergangenen del unserer Gesellschaft. (...) In un- Die vom Bund für den Rechtsan- der Staat es nicht halten, helfen solden strukturellen und finanziellen Ende 2012 reduziert wurden. 14 Jahren rund 83 Hektar brutto seren Tageseinrichtungen mit ih- spruch zugrunde gelegte Quote che Rechte ungefähr soviel, wie ein Das ist eine Leistung, auf die neue Gewerbefläche ausgewiesen, rem Erziehungs-, Bildungs- und von 35 Prozent entspricht bei wei- Mitgliedsausweis bei der GesellProblemen stand wie andere deutsche Städte: Stadtflucht, Speckgür- können wir stolz sein. Wir gemein- darunter zum Beispiel die Gebiete Betreuungsauftrag werden die tem nicht der Realität einer Groß- schaft für Schiffbrüchige einem tel, grüne Wiese, Verödung der In- sam. Vor allem können wir stolz Killisfeldstraße und westlich der Grundlagen für spätere Bildungs- stadt. Quote ist eben nicht gleich nützt, der über Bord gegangen ist.‘ nenstädte – das waren auch in darauf sein, weil es gelungen ist, Killisfeldstraße oder das Industrie- chancen gelegt. Durch sie wird die Bedarf. Und das macht es uns so Soweit Manfred Rommel.
Städte wieder stark und attraktiv
Ergebnishaushalt Der doppische Haushalt besteht aus Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Vermögensrechnung/Bilanz. Das Herzstück der Doppik ist der Ergebnishaushalt. Er entspricht im Wesentlichen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung und stellt das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch dar. Im Unterschied zur Kameralistik lassen sich hier in den Abschreibungen auch der Werteverzehr für das gesamte Vermögen ablesen und die wirtschaftlich verursachten Folgen (wie etwa Bildung oder Auflösung von Rückstellungen und Ertragszuschüsse). Das Ergebnis aus Ressourcenverbrauch und -aufkommen gibt Auskunft, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist und die Aufgaben der Kommune erfüllt werden können. Kann der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden, ist er deshalb noch nicht rechtswidrig. Allerdings sollten nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht die Fehlbeträge im fünfjährigen Finanzplanungszeitraum ausgeglichen werden. Danach kann die Gesetzmäßigkeit durch ein Haushaltsstrukturkonzept erreicht werden mit dem Ziel, den Haushalt in weiteren fünf Jahren auszugleichen. Die Tabelle zeigt die Ansätze der Verwaltung für den Gesamtergebnishaushalt 2013 und 2014. Über Haushaltssatzung und endgültigen Haushaltsplan entscheidet der Gemeinderat nach den Einzelberatungen in seiner zweitägigen Plenarsitzung am 19. und 20. März. -red-
Gesamtergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz 2013
Ansatz 2014
in Mio. Euro
in Mio. Euro
Gesamtfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
436,5
443,9
1
+
2
+
laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse)
358,5
332,0
2
-
Ergebniswirksame Auszahlungen des Ergebnishaushalts
Ergebniswirksame Einzahlungen des Ergebnishaushalts
3
+
Sonstige Transfererträge
12,3
12,3
3
=
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit
4
+
Gebühren und ähnliche Abgaben
98,4
98,5
4
+
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
5
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte
39,7
39,6 5
+
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7
+
8
Finanzhaushalt
Ansatz 2013
Ansatz 2014
in Mio. Euro
in Mio. Euro
1 000,7
982,2
-958,7
-988,6
42,0
-6,4
3,8
6,3
0,7
0,6
17,0
13,5
23,2
22,9
Finanzerträge
2,3
2,3
6
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
+
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
6,3
6,4
7
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
0,9
10,9
9
+
Sonstige ordentliche Erträge
40,1
78,9
8
+
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
0,0
0,0
10
=
Ordentliche Erträge
1 017,3
1 036,8
9
=
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
22,4
31,3
11
-
Personalaufwendungen
-254,6
-264,5
10
-
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-6,5
-7,5
12
-
Versorgungsaufwendungen
-15,0
-15,3
11
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-69,5
-93,2
-16,2
-15,6
13
-
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
14
-
Planmäßige Abschreibungen
15
-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
16
-
Transferaufwendungen
17
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
18
=
Ordentliche Aufwendungen
19
=
Ordentliches Ergebnis
22
+
Voraussichtlich außerordentliche Erträge
23
-
Voraussichtlich außerordentliche Aufwendungen
24
=
25
=
-131,3
-128,3
12
-
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
-56,4
-58,0
13
-
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
-17,8
-1,3
-8,2
-8,4
14
-
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
-10,2
-5,8
-452,6
-481,2
15
-
Auszahlungen für sonstige Investitionen
-84,6
16
=
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1 040,3
17
=
18
-88,9 -1 007,0
0,0 -120,2
-123,4
Saldo aus Investitionstätigkeit
-97,8
-92,1
=
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag
-55,8
-98,5 99,1
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen
0,1
19
10,3
-3,5
4,1
5,0
-1,5
-1,5
-11,4
-
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen
-14,1
20
Veranschlagtes Sonderergebnis
2,6
3,5
21
=
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-14,0
87,7
Veranschlagtes Gesamtergebnis
12,9
0,0
22
=
Finanzierungsmittelbestand
-69,8
-10,8
Quelle: Stadtkämmerei
Quelle: Stadtkämmerei
Der Finanzhaushalt entspricht im Wesentlichen der handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung, die für Konzerne vorgeschrieben ist. Im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung werden sowohl die Einzahlungen und die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts dargestellt als auch die Investitionen und Finanzierungen – die beiden letzten Bereiche entsprechen im Wesentlichen dem vorherigen Vermögenshaushalt. Damit gibt der Finanzhaushalt Aufschluss über die liquiden Mittel einer Gemeinde. Und damit ist der Finanzhaushalt ein Maßstab für die Fähigkeit der Kommune, ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Der Finanzhaushalt erhält seine Bedeutung bei Investitionsentscheidungen der Kommune und gibt auch unterjährig Auskunft über die jeweilige Liquiditätslage der Gemeinde. Einzahlungen und Auszahlungen müssen im Finanzhaushalt zwar nicht zwingend ausgeglichen werden. Aber: „Mit Blick auf die ,intergenerative Gerechtigkeit’ ist der Ausgleich sinnvoll“, erklärt Finanz- und Wirtschaftsbürgermeisterin Margret Mergen. Denn mit der Doppik bekenne sich eine Kommune auch zu ihrer Verantwortung für die kommenden Generationen. Jede Generation solle künftig die von ihr verbrauchten Ressourcen durch entsprechende Abgaben auch wieder ersetzen, unterstreicht die Erste Bürgermeisterin der Fächerstadt. -red-
6
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Zurück zum Thema: Wenn es nun also schon lange nicht mehr genügt, dass wir uns auf unsere Kernaufgaben konzentrieren, dann müssen wir (...) unserer Stadt aktiv eine Perspektive aufzeigen (...). Diese Perspektive haben wir mit dem ‚Masterplan Karlsruhe 2015‘ und der Fortschreibung zum ‚Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020‘ für Karlsruhe gegeben. (...) Sowohl mit dem ‚Masterplan Karlsruhe 2015‘ als auch mit dem ‚Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020‘ haben wir Weißbücher erarbeitet, Standortbestimmungen und flexible Leitlinien, die die Gestaltungsmöglichkeiten für unsere Stadt nennen. (...) Nehmen Sie – nur als Beispiel – die Kultur. Karlsruhe verfügt über eine außerordentlich vielfältige und qualitativ hoch stehende Kulturlandschaft. Und das ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Gemessen an unseren Aufwendungen liegen wir an der Spitze aller deutschen Städte. Wir sind die Kulturstadt in Baden-Württemberg – mit einer Infrastruktur, die wir in den vergangenen Jahren sichern und deutlich ausbauen konnten. (...) Wir haben aber nicht nur mit dem Ausbau der kulturellen Infrastruktur Akzente gesetzt. Wir haben uns inhaltlich positioniert als Stadt der Menschen- und Bürgerrechte, wir haben unseren Anspruch als ‚Residenz des Rechts‘ untermauert. (...) Unserer Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt blieb zwar der Sieg versagt – sie war dennoch ein großer Gewinn für unsere Stadt. Der Slogan ‚Mit Recht. Karlsruhe‘ hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Drei der vier Leitprojekte haben wir verwirklicht: Den Europäischen Stadtbrief 2010; den Platz der Grundrechte und den Kreativpark Alter Schlachthof. Allein die dynamische Entwicklung dieses Areals zeigt, wie wir den Schwung aus der Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt mitgenommen und umgesetzt haben. Und mit dem gleichen Schwung haben wir uns auch an die Rettung des ‚Fests‘ gemacht. (...) Damit hat das ‚Fest‘ eine sichere Zukunft. Und Karlsruhe behält einen seiner Leuchttürme. Der Bedeutung der Kultur für unsere Stadt entsprechend beträgt der gesamte Kulturetat im Entwurf des Doppelhaushalts für beide Jahre zusammen 112 Millionen Euro. Die Gründung der Stadtmarketing-Gesellschaft 2001 war mir (...) so wichtig, weil ich überzeugt war: Karlsruhe verkauft sich weit unter Wert. Und zwar in der Darstellung nach Außen aber auch, was die Identifikation der Menschen in unserer Stadt und mit unserer Stadt angeht. (...) Die Solidarität der Karlsruherinnen und Karlsruher nach der Brandkatastrophe im Streichelzoo war für mich denn auch eines der bewegendsten Erlebnisse meiner Amtszeit. Ich bin froh, dass damals meine Entscheidung, den Neubau des Streichelzoos vorzuziehen, so schnell umgesetzt werden konnte. Und ich bin dankbar, dass sich im Frühjahr endlich alle Fraktionen zur ‚großen Lösung‘ für das ‚Exotenhaus‘ durchringen konnten, damit die Modernisierung unseres Zoos bis zu unserem Stadtgeburtstag 2015 kein Stückwerk bleibt. In den kommenden beiden Jahren sind für bauliche Maßnahmen des Zoos insgesamt 9,3 Millionen Euro vorgesehen. Karlsruhe als Zentrum der Region braucht Alleinstellungsmerkmale. Attraktionen wie Zoo oder Europabad, das – nach einigen Anfangsschwierigkeiten – überregionaler Anziehungskraft entwickelt hat mit im vergangenen Jahr über 400 000 Besuchern. (...) Wir haben unsere Bäder mit dem Europabad, mit dem Bäderkonzept zukunftsfähig gemacht. Und wenn wir den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, werden wir – trotz des immer noch sehr hohen Sanierungs- und Investitionsaufwands von rund 50 Millionen Euro – auch künftig (...) eine attraktive Bäderlandschaft haben. SCHON DICHT DRAN Gerne hätte ich auch eine zukunftsfähige Lösung für das Wildparkstadion präsentiert. Wir waren schon ganz dicht dran. Ich wünsche meinem Nachfolger, dass er einen Konsens erzielen wird. Aber so groß die Ausstrahlungskraft Karlsruhes als Zentrum unserer Region auch ist und sein muss: Erfolgreiche Kommunalpolitik ist ohne eine Zusammenarbeit
mit den Nachbarn und internationalen Partnern heute nicht mehr denkbar. Daher habe ich 2001 die Koordinierungsstelle für europäische und regionale Beziehungen EuRegKa geschaffen. (...) Ich bin als Oberbürgermeister mit dem Ziel angetreten, die interkommunale Kooperation in der Region zu intensivieren und fort zu entwickeln: – Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden Zweckverbandes zum Eurodistrict Regio Pamina und der Einbindung unserer französischen Partner in die Regionalkonferenz der TechnologieRegion Karlsruhe – mit der von mir angestoßenen Gründung des Städtenetzes Oberrhein, dem die elf größten Städte am Oberrhein angehören, ist uns das mehr als gelungen (...) Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu professionalisieren, müssen nach meinem Dafürhalten als Langfristziel alle Kräfte unter dem Dach der Trinationalen Metropolregion Oberrhein gebündelt werden. (...) Wie erfolgreiche Kooperation aussieht, dafür ist die Messe Karlsruhe ein Beispiel. (...) Messe und KMK sorgen für 1 800 direkte und indirekte Arbeitsplätze in der Region und jährlich für eine Umwegrendite von über 110 Millionen Euro. Die Messe Karlsruhe ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Sie ist ein Schaufenster für die Unternehmen unserer Region – und für unsere Region. (...) STARKE INNENSTADT Wir haben die Erneuerung unserer Innenstadt auf den Weg gebracht. Im Kleinen wie im Großen. Mit dem Plätzekonzept, mit der Aufwertung der Lieferhöfe und des Zirkels, mit dem Umbau des Kirchplatzes St. Stephan oder der fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Fächerstraßen. Vor allem auch mit dem Einkaufszentrum am Ettlinger Tor. (...) Und dann – natürlich: Die Kombilösung. Es war ein Wagnis, mit dem Thema Untertunnelung der Kaiserstraße 1998 in den OB-Wahlkampf zu gehen. Als Einziger – und gegen viele Bedenken. Die Bürgerinnen und Bürger haben mich in meiner Überzeugung unterstützt. Und sie sind auch den Weg der weiterentwickelten Kombilösung mit der Umgestaltung der Kriegsstraße im Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit mitgegangen. Dafür bin ich persönlich noch immer dankbar, aber auch und vor allem im Interesse unserer Innenstadt. Der Handel hat dieses Signal aufgegriffen. Nein, die Kaiserstraße ist eben nicht tot. Ganz im Gegenteil – trotz der vielen Baustellen, trotz des immer weiter wachsenden Internet-Handels, trotz der strukturellen Veränderungen und bedauerlicher Schließungen inhabergeführter Geschäfte. Unsere Innenstadt, unsere Kaiserstraße ist wandlungsfähig, weil sie stark ist. Die Neugestaltung der Postgalerie mit der ersten Primark-Filiale in Baden-Württemberg ist ein Höhepunkt für die Einkaufsstadt Karlsruhe. Das Kaiser Karree am Marktplatz, die Handelsketten Rossmann und Müller, der gerade entstehende Neubau am Kirchplatz St. Stephan. Die Investitionsbereitschaft ist so hoch, weil die Unternehmen wissen: Die Karlsruher Innenstadt lebt. Unternehmen wie Besucher wissen: Unsere Innenstadt ist stark, sie ist dynamisch, sie ist attraktiv. Und mit der Kombilösung bestens gerüstet für neue Herausforderungen. VERKEHR UND ÖPNV Das liegt auch daran, dass unsere Innenstadt inzwischen für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gut und gleichberechtigt erreichbar ist – die aktuellen Baustellen ändern nichts an dieser Grundaussage. (...) Ich habe mich immer für ein vernünftiges und gleichberechtigtes und vor allem ideologiefreies Miteinander aller Verkehrsarten in unserer Stadt ausgesprochen. (...) Wir haben den Ausbau unseres ‚Karlsruher Modells‘ konsequent und mit hohem Engagement weiter geführt. In der Region – etwa mit der Strecke Wörth-Germersheim durch die Albtal-VerkehrsGesellschaft oder Heilbronn-Nord. Und: Auch in der Stadt – allen Unkenrufen zum Trotz, dass die Kombilösung die übrige Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs lahmlegen wird. (...) Fast 180 Millionen Fahrgäste nutzen unser KVV-Tarifsystem, weil sie wissen: Hier haben wir eine umwelt-
Einbringung des Doppelhaushalts 2013/2014 freundliche, einfache und erschwingliche Verkehrsverbindung in der Stadt, aber eben auch in Kraichgau, Pfalz oder Nordschwarzwald. (...) Wir haben – neben der Weiterentwicklung unseres öffentlichen Nahverkehrs – mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen dafür gesorgt, dass auch die Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen auf das Auto angewiesen sind, unsere Stadt erreichen können. Und zwar so, dass sie zügig vorankommen und die Belästigung der Anwohner durch Lärm und Abgase gemildert wird. (...) Mit der B3-Umgehung Wolfartsweier, mit dem Tunnel für die B10-Umgehung in Grötzingen, mit der Querspange Neureut und mit dem vierstreifigen Ausbau der B36 zwischen Siemensallee und Sudetenstraße haben wir wichtige Verkehrsprojekte umgesetzt, die gleichzeitig allesamt zur Entlastung vom Durchgangsverkehr für die Stadtteile geführt haben. (...) Insgesamt stehen für Straßenbaumaßnahmen 2013/2014 32,8 Millionen Euro im Verwaltungsentwurf. Aufgerüttelt durch das schlechte Abschneiden Karlsruhes im deutschlandweiten ADAC-Test ‚Radfahren in Städten‘, haben wir 2005 das ‚20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs‘ verabschiedet. Am Rückgang der Unfallzahlen mit Radfahrern müssen wir durch ein neues Verkehrssicherheitskonzept weiter arbeiten. Das für 2015 angepeilte Ziel von 23 Prozent Radverkehrsanteil aber wurde mit 25 Prozent schon jetzt überschritten, 2020 sollen es 30 Prozent sein. Laut unserer aktuellen Haushaltsbefragung wird nur noch jeder dritte Weg (34 Prozent) in der Stadt mit dem Auto zurückgelegt. 2,1 Million Euro ist uns allein der Radwege-Etat in den nächsten beiden Jahren wert. Wie wir stadtintern unsere Verkehrsabläufe optimiert haben, so haben wir auch die überregionale Verkehrsanbindung entscheidend voran gebracht. (...) Karlsruhes unmittelbare Anbindung an alle Verkehrswege ist ideal. Und in einer Zeit, in der Thomas und Paula Mustermann eben mal schnell für 29 Euro zum Shoppen nach London jetten, in einer Zeit, in der der Manager für den Weg zum Flughafen länger braucht als dann mit dem Flieger zum Meeting nach Wien, in dieser Zeit ist die Frage nach der Existenzberechtigung eines Regionalflughafens so sinnstiftend wie die Frage nach der Notwendigkeit von Handys und LED-Fernsehern. Mobilität ist für die Menschen unserer Zeit eine Selbstverständlichkeit. Und deswegen haben die Kommunen – und allen voran Karlsruhe – Verantwortung übernommen, als der Baden Airport diese Existenzsicherung brauchte. Das war 2000 so, als das Experiment eines privat betriebenen Flughafens durch einen mit hoher krimineller Energie begangenen Betrug der Eigentümer zu Ende ging. (...) Unser Flughafen ist auf der Karte deutscher und europäischer Flughäfen nicht mehr wegzudenken. Er ist unser ‚Tor zur Welt‘ – für die Wirtschaft als wesentlicher Standortvorteil, aber genauso für die Menschen, für die Urlauber aus unserer Stadt und der Region. Und nebenbei bemerkt, was viele nicht wissen: Der Baden-Airpark bietet über 2 200 Arbeitsplätze. Wie beim Baden Airport, hat sich auch unser intensives Engagement in der Initiative ‚Magistrale für Europa‘ gelohnt. Die ‚Magistrale für Europa‘ ist ein Vorzeigeprojekt der Transeuropäischen Netze der Europäischen Union. Seit 2007 profitieren wir in Karlsruhe vom TGV-Est. Mit der seit kurzem bestehenden Verbindung mit dem TGV Rhin-Rhône ist Karlsruhe die einzige deutsche Stadt, die von zwei TGV-Linien bedient wird. Die Rheinbrücke zwischen Kehl und Straßburg ist in Betrieb und auch der Rastatter Tunnel ist endlich unter Dach und Fach. Die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm ist im Bau. In meiner Haushaltsrede Anfang 2009 habe ich vorgeschlagen, sich auf die Teilabschnitte der Nordtangente im Westen bis zur B36 und im Osten bis zur Haidund-Neu-Straße zu konzentrieren. Ziel war, ein leistungsfähiges Straßennetz für die Stadt Karlsruhe zu sichern und Wohngebiete von Schleich- beziehungsweise Durchgangsverkehr zu befreien. Auch IHK-Präsident Bernd Bechthold hat jüngst einen ‚Verbindlichen Verzicht auf die Nordtangente‘ (BNN, 7.12.2012) gefordert. Im Westen ist das Planfeststellungsverfahren zur 2. Rheinbrücke ein-
geleitet. Die bisher vorgelegte Planung hat aber für die Stadt erst einen verkehrlichen Nutzen, wenn eine Weiterführung an die B36 mitgeplant wird. (...) Für den Osten, für die Südumfahrung Hagsfeld, hat die Stadt als Baulastträger einen GFVG-Antrag gestellt. Wegen des Aufnahmestopps des Landes neuer Vorhaben wurde er vom Regierungspräsidium negativ beschieden. Nachdem ortsansässige Gewerbetreibende signalisiert hatten, auch für diesen Abschnitt einen Beitrag zu leisten, habe ich Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer um Unterstützung zur Weiterführung der Nordtangente-Ost gebeten. In der mir (...) vorliegenden Antwort macht er erneut deutlich, dass eine Finanzierung der Maßnahme beziehungsweise Teilen davon nicht möglich ist, solange nicht gesichert ist, dass die Gesamtkonzeption der Straße vom Grundsatz her umgesetzt werden kann‘. (...) BÜRGERNÄHE Eine größere Nähe von Politik und Verwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern – mit diesem Anspruch bin ich 1998 angetreten. (...) Das Thema Verwaltungsmodernisierung hat uns dabei sehr intensiv beschäftigt. (...) Grundlage war der ausdrückliche Wille des Gemeinderats, die Zahl der Ämter zu reduzieren. Wir haben das geschafft: Heute gibt es in Karlsruhe – ohne Ortsverwaltungen – noch 26 Dienststellen. (...) Wir haben diese nicht immer leichten und mit teils erheblicher Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbundenen strukturellen Änderungen bewältigt – und darauf bin ich stolz – ohne eine einzige betriebsbedingte Kündigung. (...) Eine große Herausforderung wird – auch für die Stadtverwaltung – der Fachkräftemangel werden. Eine städtische Projektgruppe hat sich mit dem Thema ‚Demographiegerechtes Personalmanagement‘ beschäftigt. (...) Im Jahr 2000 habe ich einen eigenen Zuständigkeitsbereich ‚Bürgerbeteiligung‘ im Bürgermeisteramt geschaffen. 2001 haben wir als Anlaufstelle für Menschen, die ehrenamtlich aktiv sind oder werden wollen, das ‚Aktivbüro‘ eingerichtet, 2008 habe ich den Jugendpreis ‚Mensch – gut gemacht‘ initiiert. (...) Immer mehr Menschen übernehmen eine ehrenamtliche Aufgabe in unserer Stadt. (...) Es wird – wie es in einer Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung wörtlich heißt – es wird ‚abzuwarten sein, ob sich die verstärkten Bürgerproteste mit ihrer Forderung nach basisdemokratischer Ausrichtung der politischen Entscheidungsfindung auch vermehrt gesamtgesellschaftlich relevanten Themen zuwenden und weite Bevölkerungskreise mobilisieren können, oder ob sie sich letztlich mehrheitlich für eine dem Sankt-Florian-Prinzip verpflichtete Interessenvertretung für die eigene Klientel stark machen‘. Darüber hinaus ist für mich die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einzelnen Projekten in ihren Stadtteilen – von der Spielplatzgestaltung bis zur Stadtteilsanierung – aber auch bei den großen Themen der Stadtentwicklung in ihrer Gesamtheit – City 2015, Masterplan, Stadtentwicklungskonzept – eine wichtige ergänzende – keinesfalls ersetzende – Grundlage für die Entscheidungen im Gemeinderat und in der Verwaltung. (...) Karlsruhe und die TechnologieRegion Karlsruhe gehören zu den erfolgreichsten Wirtschaftsstand-
orten Deutschlands. Seit Jahren sind wir in internationalen Vergleichen regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden. (...) In der Studie ‚European Cities and Regions of the Future 2012/2013‘ erreicht die TechnologieRegion Karlsruhe Rang sechs in der Kategorie ‚wirtschaftliches Potenzial‘ von insgesamt über 350 Städten und Regionen Europas. Im Gesamtranking der Großstädte der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der Wirtschafts Woche zählt Karlsruhe schon seit Jahren zu den TOP 10 unter den 50 einwohnerstärksten deutschen Großstädten. In der aktuellen Untersuchung liegen wir auf Platz vier. Bei aktuellen Themen wie Nachhaltigkeit spielt unsere Stadt auf Platz vier der Studie ‚Sustainable City Indikator‘ der WirtschaftsWoche in der Top-Liga mit. Zu Recht – die Stadt hat zum Klimaschutz zwei wichtige Zielbeschlüsse gefasst: Das 2-2-2 Ziel im Rahmen des ‚Klimaschutzkonzeptes Karlsruhe 2009‘ und der im Frühjahr 2012 gefasste Beschluss, bis 2050 die Klimaneutralität anzustreben. (...) Die Karlsruher Wissenschaftsund Forschungslandschaft ist national und international im Spitzenfeld vertreten – das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Hochschulranking auch 2012 wieder in die Spitzengruppe bei Forschung und Lehre aufgenommen. (...) Derart positive Bewertungen unserer Stadt schlagen sich auch in der Bevölkerungsentwicklung nieder. Seit über zehn Jahren zählen wir zu den ganz wenigen Großstädten in Deutschland, die wachsen. Über 300 000 Menschen haben derzeit in Karlsruhe ihren Erstoder Zweitwohnsitz. (...) Innerhalb weniger Jahre ist es uns gelungen, alleine in Kirchfeld, Knielingen und in der Südstadt-Ost Wohnraum für rund 9 000 Menschen neu zu schaffen. Die enorme Nachfrage zeigt: Die Entwicklung dieser neuen Stadtgebiete ist eine Erfolgsgeschichte. (...) ‚Seit etwa zwei Jahren‘, schreibt die ‚Financial Times Deutschland‘ – die ihr Erscheinen leider vor wenigen Tagen einstellen musste, ‚sprechen immer mehr Wissenschaftler und Personalchefs von der mysteriösen Generation Y, (...) für die Geld zwar wichtig ist, aber nicht alles‘. Die Wissenschaft nennt sie: Die ‚Vereinbarer‘ – und, so die ‚Financial Times Deutschland‘ weiter, sie sind dabei ‚unsere Arbeitswelt grundlegend zu verändern.‘ ‚Geld‘, bestätigt ein leitender Mitarbeiter einer mittelständischen Karlsruher IT-Firma, ‚Geld ist schon lange nicht mehr die Hauptmotivation, wenn wir neue Mitarbeiter suchen. Die Leute kommen zu uns, wenn das Gesamtpaket stimmt: Ideale Bedingungen für die Familie, für die Arbeit und auch für die Freizeit.‘ Soweit wir in Politik und Verwaltung dieses Gesamtpaket mitgestalten können, haben wir das erfolgreich getan. Und deswegen wird Karlsruhe – selbst bei der vorsichtigsten Vorausschau – auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten boomen. Eine aktuelle bundesweite Prognose der Bertelsmann-Stiftung sieht die Stadt Karlsruhe bis 2030 zwischen zwei Prozent und fünf Prozent wachsen. (...) Bis 2020 werden voraussichtlich rund 309 000 Menschen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Karlsruhe gemeldet sein. (...) ‚Hier haben wir alles‘, sagt der Familienvater, der mitten in Stockholm lebt. ‚Kindergärten und Schulen, Parks, Ge-
wässer und Spielplätze, und wir sind dennoch schnell im Restaurant, Geschäft oder Kino.‘ Auf ein Auto verzichtet die Familie des Computerspezialisten. ‚Sie fährt lieber Rad und benutzt das gut ausgebaute Bus- und U-BahnNetz.‘ Mit dieser Schilderung beginnt ein Artikel in der ‚WirtschaftsWoche‘ zum Thema ‚Städte der Zukunft‘. ‚Stockholm‘. Da könnte auch ‚Karlsruhe‘ stehen. Wie Stockholm richten auch wir unsere Stadt auf das Morgen aus. Mit der wiedererlangten Attraktivität der Stadt rücken auch neue Herausforderungen verstärkt in den Blickpunkt: – Klimawandel, Ressourcenverbrauch. ‚Experten sind sich einig, dass die Städte nicht an einer ökologischen Neuorientierung vorbeikommen.‘ (...) – Bezahlbarer Wohnraum. Nach einer Studie für die Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau‘ werden bundesweit bis 2017 rund 800 000 neue Mietwohnungen benötigt, um den wachsenden Bedarf annähernd zu decken. – Die Nahversorgung. ‚Wie kann die Grundversorgung vor dem Hintergrund veränderter Verbraucheransprüche erhalten werden?‘, fragt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein. – Das Gesicht der Stadt. ‚Nicht Perfektion macht einen Ort lebenswert, sondern Authentizität‘, schreibt die ‚Zeit‘. Neue Herausforderungen, neue Risiken. Vor allem aber: Neue Chancen. Eine Stadt, die erfolgreich sein will, die die Herausforderungen selbstbewusst annehmen und meistern will, braucht Ziele und Strategien, Mut und Glück. Von allen ein bisschen und in der richtigen Mischung. Ziele und Strategien, damit man weiß, was man tun will. Agieren und nicht reagieren. (...) Ich habe versucht, in meiner Zeit als Oberbürgermeister diese richtige Mischung in unserer Stadt herzustellen. Gemeinsam mit Ihnen. Auch mit dem vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt für die Jahre 2013/14 gehen wir unseren Weg konsequent weiter. KARLSRUHE HEUTE Es bleibt mir Dank zu sagen. (...) In den vergangenen mehr als 14 Jahren habe ich als Oberbürgermeister Verantwortung getragen für sieben Doppelhaushalte und neun Nachtragshaushalte – mit einem Gesamtetat von über 16 Milliarden Euro. Wir haben viel bewegt; wir haben viel erreicht. Karlsruhe ist so, wie man sich eine Stadt nur wünschen kann: Verlässlich. Menschlich. Stark. Und ich wünsche meiner Heimatstadt, dass sie diesen Weg weiter gehen kann. Wir haben die Grundlage dafür gelegt. (...) Ich wünsche meinem Nachfolger viel Freude und viel Erfolg. Ich wünsche ihm Rückhalt im Gemeinderat und in der Verwaltung. Ich wünsche ihm gute Nerven und Charakterstärke. Ich bedanke mich bei Ihnen allen in der Stadt von Herzen für die Zusammenarbeit in den vergangenen 14 Jahren als Oberbürgermeister. Ich bedanke mich für die Unterstützung. Ich bedanke mich für manch kritisches Wort, für manch hitzige Diskussion. (...) Die Stadt gemeinsam voranbringen. Politik und Verwaltung. Hand in Hand. Über Parteigrenzen hinweg. Mit unterschiedlichen Wegen. Aber immer mit demselben Ziel: Für die Menschen. Dieses Miteinander war mir immer wichtig. Es war mir eine Freude. Es war mir eine Ehre.“
7
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Einbringung des Doppelhaushalts 2013/2014
Haushaltsrede von Erster Bürgermeisterin Margret Mergen:
Prüfender Blick bleibt nicht erspart Die Wachstumsdynamik Karlsruhes weiterentwickeln und Finanzlage stabilisieren (res) In ihrer am Donnerstag vor dem Karlsruher Gemeinderat gehaltenen Rede plädierte die Finanzdezernentin dafür, keine „nennenswert neuen Schulden zu machen“. Die StadtZeitung veröffentlicht das zugrundeliegende Manuskript in Auszügen. Die vollständige Fassung steht unter www.karlsruhe.de (Stichwort Stadtfinanzen) zur Verfügung. „Karlsruhe wächst seit Jahren stetig. Dieses lässt sich an folgenden Parametern ablesen: So wuchs die Wohnbevölkerung von 2007 bis 2011 von 301000 auf 303000 Menschen. (....) Ein zweiter Wachstumsparameter ist die Entwicklung der Wirtschaft. In der Studie ‚European Cities and Regions of the Future 2012/2013’ erreicht die Technologieregion Karlsruhe den Rang sechs in der Kategorie ‚wirtschaftliches Potenzial’ von insgesamt 253 Städten und 110 Regionen. (...) Am deutlichsten spürbar wird die Dynamik der Stadt an der wachsenden Zahl an Studierenden von rund 24000 im Jahr 2000 auf über 38000 im Wintersemester 2012/ 2013. Wo leben und arbeiten diese zusätzlichen Menschen in Karlsruhe? Durch die systematische Konversion und Aufwertung innerstädtischer Brachflächen seit über 20 Jahren ist es gelungen, rund 335 Hektar innerstädtische Flächen zu Wachstumsflächen zu aktivieren. (...) Das Wachstum der vergangenen Jahre konnte in Karlsruhe Platz greifen, weil die Stadt engagiert und systematisch die Flächenpolitik zu einer ihrer Wachstumsstrategien angewandt hat. In bewährter Weiterentwicklung der starken Kulturangebote, aber auch in Folge der neuen Chancen durch die vorgenannten Konversionen hat Karlsruhe eine überdurchschnittlich gute und breite Kulturlandschaft auf- und ausbauen können. (...) Neben dem ZKM auf der Konversionsfläche der „Iwka“ setzen wir aktuell mit dem Ausbau des Kreativparks im Alten Schlachthof neue Akzente in der Förderung der Kreativschaffenden in Karlsruhe. NEUVERSCHULDUNGSVERBOT Wie spiegeln sich diese dynamische Entwicklung und Fragen der Stadtentwicklung in den Finanzen der letzten Jahre wider? In Sachen Verschuldung konnten für den Kämmereihaushalt die Kreditverbindlichkeiten von 1998 bis 2012 nahezu halbiert werden. Von knapp 300 Millionen Euro im Jahr 1998 auf circa 143 Millionen im Jahr 2012, also auf 489 Euro pro Einwohner. In den Jahren 2010 und 2011 musste der Kurs der konsequenten Entschuldung unterbrochen werden, es kam 2010 zu einer geringfügigen Nettoneuverschuldung in Höhe von zusätzlich 3,4 Millionen Euro und 2011 in Höhe von zusätzlich 8 Millionen Euro. Im nun fast abgelaufenen Haushaltsjahr 2012 musste die Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich der Ergebnisse unseres früheren Verwaltungshaushaltes, beziehungsweise ab dem Jahr 2007 des Ergebnishaushaltes, musste in den Jahren von 1998 bis einschließlich 2012 lediglich zweimal, nämlich 2002 und 2009, ein nicht ausgegli-
chenes Haushaltsergebnis in Kauf genommen werden. Mit Beginn der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen 2007 zeigten sich sehr differenzierte Ergebnisse: Ausgehend von rund 39 Millionen Euro im Jahr 2007 gab es eine deutliche Verschlechterung 2008 mit einem knappen schwarzen Plus von 1,4 Millionen, dann im Jahr 2009 ein Minusergebnis von 11 Millionen und einer ersten Erholung im Jahr 2010 mit rund 19 Millionen. 2011 reduzierte sich der Überschuss dann wieder auf 15 Millionen. 2012 werden wir im Wesentlichen durch Sondereffekte bei der Gewerbesteuer (plus rund 30 Millionen), durch Mehrerträge im kommunalen Finanzausgleichsgesetz (plus rund 44 Millionen) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (plus rund 17 Millionen Euro) sowie durch Kostenersätze von Bund und Land ein positives Ergebnis von voraussichtlich rund 51 Millionen Euro erreichen. Es ist zu beobachten, dass die Haushalte in den vergangenen Jahren deutlich „volatiler“ wurden – von minus 11 Millionen Euro 2009 auf plus 51 Millionen Euro 2012, also Schwankungen in einer Breite von rund 62 Millionen. Dabei kommt es auf der Einnahmenseite zu extremen Schwankungen in zweistelligen Millionenbereichen, die die Planung und Vorhersage deutlich erschweren. So schwankt beispielsweise die Gewerbesteuer zwischen 285 Millionen Euro im Jahr 2012 zu rund 205 Millionen im Jahr 2011, also um 80 Millionen Euro. (...) Auch im Bereich der Einkommensteuer gibt es erhebliche Schwankungen (...). (Und) auch der Finanzausgleich weist erhebliche Schwankungen auf – mit rund 132 Millionen Euro im Jahr 2007 im Vergleich zu 212 Millionen Euro im Jahr 2013. Bei Rückgängen dieser wichtigen Einnahmequellen, wie zum Beispiel in den Jahren 2009 und 2010 im Bereich der Steuern, führt dies konsequenterweise zu Konsolidierungs- und Optimierungsnotwendigkeiten. Allerdings ist die Reaktionsgeschwindigkeit hier deutlich langsamer, unter anderem weil der Aufwand für das Personal nur kontinuierlich vermindert werden kann oder die verschiedensten Leistungen im sozialen Bereich schlichtweg irreversibel sind. Der Stadt Karlsruhe ist es durch konsequente Haushaltskonsolidierung in den Jahren 2009 bis 2011 gelungen, die negativen Veränderungen auf der Einnahmenseite abzufedern, so dass wir bis auf das Jahr 2009 den Haushalt wieder ausgleichen und stabilisieren konnten. WIRTSCHAFT IST BASIS Wir stehen längst im Wettbewerb der Städte, nicht nur mit Stuttgart, oder der Region, wie zum Beispiel Rhein-Neckar, oder der Länder, wie zum Beispiel Bayern. Inzwischen stehen wir auch im internationalen Wettbewerb (...). Deutliche Wirkung des Wettbewerbs ist der Mangel an Fachkräften. (...) Bereits 2011 konnten 21 Prozent aller Stellen im Bereich der Arbeitsagentur Karlsruhe nicht besetzt werden. (....) Konsequenz: Wir müssen als Stadt alles daran setzen, möglichst viele junge Leute
Quelle: Stadtkämmerei
und Familien für Karlsruhe zu begeistern und zu Bürgern unserer Stadt machen (...). Eine gewichtige Frage der Haushaltsplanung und mittelfristigen Finanzplanung ist die, wie sich unsere Wirtschaft künftig entwickeln wird. Hier gibt es zahlreiche exogene Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Euro-Stabilität, die Entwicklung der Nachbarländer in der EU, oder die Entwicklung anderer wichtiger Exportpartner, wie China und die USA. Wir können unserer Wirtschaft jedoch in einigen Aspekten fördernde Rahmenbedingungen anbieten: gut ausgebildete Arbeitskräfte, gute Infrastruktur, Flächen für Wachstum, Clusterentwicklung, wie zum Beispiel Smarter City Karlsruhe. Die Wirtschaft ist nun mal die Basis für die Prosperität unserer Stadt (...). SCHULEN UND KITAS Nun gibt es Stimmen, die sagen, selbst wenn die Einnahmen mal nicht mehr ausreichen sollten, so können wir ja die Verschuldung anheben, nachdem wir in Karlsruhe im Vergleich anderer Städte relativ gut dastehen mit unter 500 Euro pro Einwohner im Kämmereihaushalt. Abgesehen davon, dass die Gestaltungsfreiheit bei einem defizitären Haushalt rasch ein Ende findet, besteht ab 2016 für den Bund ein Neuverschuldungsverbot. Ab 2020 gilt dies ebenso für die Bundesländer – und damit mittelbar für die Kommunen. Übrigens leisten wir Kommunen bereits heute einen Konsolidierungsbeitrag für das Land in Höhe von 340 Millionen Euro – wie übrigens auch in den vergangenen Jahren. Meine Damen und Herren, das bedeutet, wir sind dann gezwungen, die Ausgaben den Einnahmen anzupassen, da wir dann keine Neuverschuldung für investive und noch weniger für laufende Verwaltungstätigkeit aufnehmen dürfen. In der Konsequenz heißt das, wir müssen uns so stark machen, dass wir auch künftig wachsende Einnahmequellen generieren können, um unsere Wünsche erfüllen zu können. Aus den bisherigen Ausführungen mögen Sie erkennen, warum eine auf Stärkung der Stadt angelegte Flächenpolitik existenziell ist. (...) Wie kann man das erreichen? Sanierungsgebiete systematisch und offensiv angehen, (...) Nachverdichtung konsequent angehen (...), Sportflächen (umwandeln) (...). Aber auch für die Wirtschaft müssen wir Raum schaffen, nicht nur durch Nachverdichtung oder durch interkommunale Gewerbegebiete, sondern auch durch Umsetzung der Flächennutzungsplanpotenziale. (...) Auch im vorliegenden Doppelhaushalt investieren wir erheblich in den Um- und Ausbau unserer Kindertageseinrichtungen. Von 2012 bis 2014 haben wir rund 67 Kindertagesprojekte in der Realisierung beziehungsweise weiteren Vorbereitung. Damit werden wir voraussichtlich im nächsten Doppelhaushalt bis Ende 2014 knapp 3100 Plätze für Kinder bis drei Jahren anbieten können. Es würden dann nur noch 420 Plätze bis zum heute bekannten Bedarf von 46 Prozent fehlen. Wir investieren für den Aus- und Umbau zusätzlich knapp neun Millionen Euro. Für den Betrieb dieser zusätzlichen Einrichtungen wenden wir allein 13,4 Millionen in den beiden Jahren 2013 und 2014 auf, beziehungsweise insgesamt Betriebskostenzuschüsse für alle Kindertageseinrichtungen freier Träger in Höhe von 65 Millionen im Jahr 2013 beziehungsweise 72 Millionen 2014. Damit ist dieser Teil unseres Haushalts der am dynamisch wachsende überhaupt und unterstreicht die Priorität, die wir gemeinsam diesem Thema widmen. (...) Wir investieren in den kommenden beiden Jahren insgesamt rund 209 Millionen Euro (2013: 93 Millionen Euro und 2014 116 Millionen Euro) in unsere städtische Infrastruktur. Ein Löwenanteil davon entfällt dabei auf Umbau und Modernisierung unserer circa 90 Schulen, mit insgesamt 42000 Schülern. Im Bereich Hochbau und Gebäudewirtschaft sind insgesamt nahezu 34 Millionen Euro allein für die beiden Jahre 2013 und 2014 als Investitionen veranschlagt. (...) Die Berufsschulen bilden die Basis einer guten Berufsausbildung.
Karlsruhe hat traditionell starke diesen Anstieg sind tarifliche und Berufsschulen. Um auch hier nestrukturelle Steigerungen aber ben den Hochschulen ein solides auch ein Zuwachs an Mitarbeitern, Standbein anzubieten, investierten insbesondere für den Bereich der wir in den vergangenen Jahren erKindertagesbetreuung, der unstritheblich in die Modernisierung untig ein gemeinsames Ziel von Geserer Berufsschulen. (...) meinderat und Verwaltung darBekanntermaßen sind Kultureinstellt. Im Bereich Soziales und Jurichtungen quasi „das Salz in der gend erreichen wir 2013 mit 237 Suppe“ einer Stadt. (...) Deshalb Millionen Euro, 2014 mit fast 248 werden wir in den kommenden Millionen Euro netto einen sehr dyJahren zwei Modernisierungsnamischen Anstieg um rund 60 schwerpunkte bilden müssen, zum Millionen Euro beziehungsweise einen für das ZKM und zum ande31 Prozent gegenüber 2007. Dieses ren für das Badische Staatstheater. sollte uns sensibilisieren, denn (...) Insgesamt wenden wir inzwihierbei sind die erheblich gestiegeschen knapp 47 Millionen Euro pro nen Erträge seitens des Bundes Jahr für die Kultur auf und das und Landes für die Grundsibedeutet eine Steigerung von cherung im Alter und Ersieben Millionen gegenüber werbsminderung, Kosten der dem Jahr 2007 mit damals Unterkunft sowie Kinderlasrund 40 Millionen Euro. tenausgleich und KleinkindNeue Aspekte in der Kulturfinanzierung bereits gegen landschaft ermöglicht der gerechnet. Kreativpark im Alten Stellt man die beiden groSchlachthof. (...) Ziel ist es, ßen Aufwandsblöcke (des jungen Kreativschaffenden Doppelhaushalts) den Erträeine Selbstständigkeit mit eigen gegenüber, so erkennt ner Unternehmensidee im man, dass wir ein strukturelBereich der Kreativwirtles Defizit aufweisen, die schaft in Karlsruhe zu er- WIRTSCHAFT ist für EB Mergen „die Basis für Personal- und Sozialaufwenmöglichen. (...) die Prosperität unserer Stadt“. Foto: Fränkle dungen nicht mehr durch ErKarlsruhe hat (...) eine träge aus den großen Steuerrecht gut funktionierende Ver- Stadtgarten erfährt mit einem Ge- erträgen Einkommensteuer, Umkehrsinfrastruktur. Leitprojekt un- samtaufwand von gut 1,6 Millionen satzsteuer und Gewerbesteuer soserer Zukunftsstrategie stellt dabei Euro eine Modernisierung. (...) wie aus dem kommunalen Finanzdie Kombilösung dar. Mit einem Im Bereich des Sports werden ausgleich gedeckt werden können. aktuell kalkulierten Gesamtauf- wir zusätzlich zu den 2,6 Millionen Ein prüfender Blick auf die Frage, wand von knapp 650 Millionen Euro im Doppelhaushalt, wie be- was wirklich erforderlich ist, bleibt Euro beziehungsweise 233 Millio- reits auch in den bisherigen Haus- uns auch in diesem Doppelhausnen Euro Eigenaufwand ein- halten, weitere 700000 Euro bereit- halt nicht erspart. schließlich Vorfinanzierung für die stellen als Sonderbeitrag für das Stadt, wollen wir unseren erfolgrei- Fusionsprojekt „Bruchwegäcker“ FINANZLAGE STABILISIEREN chen ÖPNV für die kommenden im Zuge der Konversion in KnielinGenerationen ausbauen und dabei gen. (...) Im Sportbereich stellt das Dieses wird beim Blick auf die so gleichzeitig die Vitalität der Innen- Wildparkstadion eine bekannte genannte mittelfristige Finanzplastadt beleben. (...) Im Bereich der Sportstätte mit Außenwirkung dar. nung deutlich, die den Versuch eiverkehrlichen Infrastruktur (Tief- Bei aller Diskussion über Umbau nes Ausblicks bis zum Jahr 2017 bau) wenden wir rund 38 Millionen und Neubau möchte ich darauf darstellt. Danach werden die Jahre Euro im Doppelhaushalt für Ver- hinweisen, dass wir 2011 und 2012 2015 bis 2017 defizitär mit minus besserung, Erschließung, Ver- 2,7 Millionen Euro für Sicherheits- 12,8 Millionen im Jahr 2015, minus kehrssignalanlagen, Straßenbe- maßnahmen, Wegeführung und rund 8 Millionen Euro im Jahr 2016 leuchtung, Radwege und Straßen- Sanitärbereiche aufgewendet ha- und sogar minus 32,6 Millionen im grün auf. (...) ben beziehungsweise seit 2006 so- Jahr 2017. Wie kommt es zu dieser eher skeptischen Einschätzung? gar fast 6 Millionen Euro. Ein weiterer wichtiger Bereich Die Einnahme-Erwartungen belasSTÄDTISCHE TÖCHTER für die Zukunftsfähigkeit unserer sen wir auf leicht steigendem Ni(Außerdem) investieren (wir) 41 Stadt ist die Außenwirkung Karls- veau von rund 444 Millionen Euro Millionen Euro im Doppelhaushalt ruhes. Hier wirken neben der Wirt- 2014 auf 460 Millionen Euro im für die Verbesserung in der Kläran- schafts-, Hochschul- und Kulturin- Jahr 2017, denn wir glauben an lage und unserer Abwassernetze frastruktur auch der Messe- und eine starke Wirtschaft in Deutschund können dennoch mit modera- Kongressbereich in nicht unerheb- land und Baden-Württemberg. Alten Abwasserpreisen kalkulieren. lichem Maße mit. Die KMK weist lerdings müssen die AufwendunAuch der Bereich der Abfallwirt- ein Ergebnis von minus 13,8 Millio- gen für unser Personal hochgeschaft beansprucht nicht unerheb- nen Euro in den Jahren 2013 und rechnet werden, von rund 280 Milliche Mittel in Höhe von rund 48 2014 auf. Hiervon entfallen allein lionen Euro 2014 auf nahezu 314 Millionen Euro (...). Wir werden im 8,7 Millionen Euro beziehungswei- Millionen Euro 2017 durch tariflikommenden Doppelhaushalt rund se 9,0 Millionen Euro auf die Auf- che und strukturelle Erhöhungen. 25 Millionen für das Ordnungs- wendung für Hallen und Gebäude, Analog der Handhabung in den und Bürgerwesen aufwenden. (...) wie zum Beispiel Mieten und Ab- vergangenen Jahren zeigen wir Bei den städtischen Töchtern stellt schreibungen. Damit ist der Fi- die Investition auf, die einzig die der gesamte Bereich der Karlsru- nanzbedarf der KMK ähnlich hoch notwendigen Fortsetzungen der im her Versorgungs-, Verkehrs- und wie in den vergangenen Jahren, kommenden Doppelhaushalt beHafen GmbH (KVVH) ein Schwer- wie bereits im Jahr 2006 oder auch ginnenden Maßnahmen umfassen. gewicht bei den Investitionen dar. im Jahr 2012. Aber die Leistungsbi- Allein diese Investition – quasi zur So investieren die Stadtwerke 2013 lanz hat sich sehr positiv entwi- Ausfinanzierung – binden neben rund 60 Millionen und nahezu 100 ckelt. (...) Der Tourismusbereich den allgemeinen InvestitionsansätMillionen Euro (97,9!) im Jahr (mit jeweils einem Zuschuss von zen Mittel in Höhe von über 250 2014. (...) Die Verkehrsbetriebe (...) knapp einer Million Euro pro Jahr) Millionen Euro. Allein 2015 werweisen einen zunehmenden Finan- entwickelt sich positiv: (...) knapp den so insgesamt rund 127 Milliozierungsbedarf auf von 25,7 Millio- eine Million Übernachtungen ge- nen Euro investiv zu schultern sein. nen im Jahr 2013 und 28,4 Millio- genüber rund 600000 im Jahr Dabei sind keine Ansätze für die nen im Jahr 2014. (...) Dennoch 2003. Das Stadtmarketing leistet Maßnahmen im Theater, Klinikum wollen die VBK ihre Investitions- Profil bildende Arbeit unter ande- oder Wildparkstadion und Feuermaßnahmen nochmals erhöhen: rem im Feld der Wissenschafts- wache Ost enthalten. Durch das zu 2013 auf 54 Millionen und 2014 auf und Hochschulstadt, wie auch der erwartende Defizit im Ergebnisüber 70 Millionen. (...) Erlebnisqualität der Stadt. (...) Das haushalt und die notwendigen Das Städtische Klinikum, als Stadtmarketing wird mit 3,5 Millio- Fortsetzungen begonnener InvestiKrankenhaus der Maximalversor- nen Euro (netto) im Jahr 2013 und tionen bedarf es 2015 einer Neugung, bildet einen zentralen Ange- 5,8 Millionen Euro (netto) im Jahr verschuldung von 99 Millionen botsfaktor im Gesundheitswesen 2014 ertüchtigt, die Stärken unse- Euro, 2016 50 Millionen Euro und der Stadt. Das Klinikum hat mit rer Stadt deutlich herauszustellen. 2017 48 Millionen Euro, bezie„Klinikum 2015“ eine Zielplanung hungsweise in Summe weitere 152 vorgelegt, die beschreibt, wie in eiMillionen Euro Netto-NeuverSTEIGENDE PERSONALKOSTEN nem sinnvollen Nebeneinander schuldung um unseren aktuellen von Alt- und Neubauten in einem Der Ergebnishaushalt 2013 ist Stand weiterzuführen. Angesichts mittelfristigen Zeitraum wieder be- ausgeglichen und weist ein positi- der Schuldenbremse ist es keine friedigende räumliche Verhältnisse ves Ergebnis von rund 13 Millionen beruhigende Perspektive. geschaffen werden können. (...) Euro auf. Im Folgejahr 2014 ist der Meine Damen und Herren, wir Darüber hinaus stehen das Klini- Haushalt gerade so ausgeglichen. werden uns auch im kommenden kum Karlsruhe und damit auch die Das 2014 erreichte Null-Ergebnis Doppelhaushalt ernsthaft mit allen Stadt vor der Aufgabe, die beste- ist allerdings planerisch nur er- Möglichkeiten einer Stabilisierung henden Gebäude zu modernisie- reichbar, da 2014 eine globale Min- unserer Finanzlage befassen müsren (...). Als Unterstützung wird die derausgabe in Höhe von (...) 2,8 sen. Ziel muss es sein, unsere Stadt im kommenden Doppelhaus- Millionen Euro vorgesehen ist. Die Wachstumsdynamik weiter zu enthalt mit fünf Millionen Euro einen Einnahmeerwartungen sind im wickeln, ohne nennenswert neue kraftvollen Beitrag zur Modernisie- kommenden Doppelhaushalt recht Schulden machen zu müssen. Das rung leisten. (...) hoch. Die Netto-Erträge aus der ist ein ambitioniertes Ziel, aber unEinkommensteuer und Umsatz- sere verantwortungsvolle Politik steuer, Gewerbesteuer und dem der vergangenen Jahre und JahrUMBAU TULLABAD kommunalen Finanzausgleich lie- zehnte gibt mir Zuversicht, dass Der weitere Ausbau des Land- gen im Jahr 2013 mit rund 448 Mil- wir es gemeinsam mit Gemeindeschaftsparks Rhein steht mit (insge- lionen und im Jahr 2014 mit rund rat und Verwaltung schaffen könsamt) 1,5 Millionen Euro in den 411 Millionen Euro deutlich über nen. Unser Oberbürgermeister kommenden zwei Jahren auf unse- denen der Jahre 2007 bis 2011, die Fenrich hat in ausgezeichneter rer Vorhabenliste. (...) Darüber hi- im Schnitt bei 385 Millionen Euro Weise diese Politik der Verantwornaus wird das Gartenbauamt mit lagen, also rund 63 Millionen Euro tung für künftige Generationen geüber 2,5 Millionen Euro die Kinder- beziehungsweise 26 Millionen staltet. Auch der vorliegende spielplätze weiter entwickeln und Euro unter den aktuellen Annah- Haushalt ist von seiner Handschrift mit einer weiteren Million Euro die men für 2013/14. geprägt. Auch deshalb bitte ich Grünanlagen als attraktive AngeZwei Aufwandsentwicklungen Sie, und natürlich den künftigen bote für die Freizeitqualität der sollten wir mit großer Wachsamkeit Oberbürgermeister, um ZustimStadt aufwerten. verfolgen: der Personalaufwand mung zu diesem ausgewogenen Im Zoo steht der Umbau des Tul- der Stadt mit rund 270 Millionen Doppelhaushalt. Zu guter Letzt labades zum Exotenhaus im Mittel- Euro im Jahr 2013 und 280 Millio- möchte ich mich bei der Kämmerei punkt. Von einem Gesamtaufwand nen Euro 2014. Im Vergleich zum und allen Ämtern für die Mitwirmit 18,3 Millionen Euro sollen im Jahr 2007 haben wir damit gegen- kung an dem vorliegenden Dopkommenden Doppelhaushalt über 2014 eine Steigerung von pelhaushalt bedanken, mein Dank knapp sieben Millionen Euro um- rund 50 Millionen Euro bezie- gilt insbesondere unserem Kämgesetzt werden. Die Seebühne im hungsweise 22 Prozent. Gründe für merer, Herrn Dollinger.“
8
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Amtliche Bekanntmachungen Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65) und des § 15 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg vom 21. Juli 1970 (GBl. Seite 395, berichtigt Seite 458) in der Fassung vom 24. März 2009 (GBl. Seite 125), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2012 (GBl. Seite 437) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 18. Dezember 2012 folgende Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für alle nachfolgend bezeichneten Friedhöfe der Stadt Karlsruhe: a) Friedhöfe, die dem Friedhofs- und Bestattungsamt unterstehen: Hauptfriedhof Karlsruhe sowie die Friedhöfe Beiertheim, Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg, Nordwest, Oberreut, Rintheim und Rüppurr. b) Friedhöfe, die dem Stadtamt Durlach unterstehen: Bergfriedhof Durlach, Friedhof Aue. c) Friedhöfe, die der jeweiligen Ortsverwaltung unterstehen: Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Neureut (Hauptfriedhof, Friedhof Nord, Friedhof Süd), Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier (Friedhof Ortsmitte, Friedhof Mergeläcker). § 2 Friedhofszweck Die Friedhöfe in Karlsruhe sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten der Stadt. Die Stadtteilfriedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner des Stadtteils waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Der Hauptfriedhof steht Verstorbenen, unabhängig vom Wohnort, für die Bestattung zur Verfügung. § 3 Bestattungsbezirke Das Stadtgebiet ist in Bestattungsbezirke eingeteilt. Die Verstorbenen können auf dem jeweiligen Friedhof des Bestattungsbezirks, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten oder auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe bestattet werden. Sofern ein Recht auf Bestattung in einer Wahlgrabstätte eines anderen Friedhofs besteht, können Verstorbene auch dort bestattet werden. Personen, die nicht in Karlsruhe wohnhaft waren, können auf dem Hauptfriedhof bestattet werden. § 4 Außerdienststellung und Entwidmung 1. Jeder Friedhof oder Friedhofsteil sowie einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Grund ganz oder teilweise außer Dienst gestellt oder entwidmet werden. 2. Durch die Außerdienststellung wird nur die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung geht außerdem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten verloren. Jede Außerdienststellung oder Entwidmung nach Absatz 1 ist öffentlich bekanntzumachen. 3. Im Falle der Entwidmung sind die in Reihengrabstätten Beigesetzten für die restliche Ruhezeit, die in Wahlgrabstätten Beigesetzten für die restliche Nutzungszeit auf Kosten der Stadt in andere Grabstätten umzubetten. Im Falle der Außerdienststellung gilt Satz 1 entsprechend, soweit Umbettungen erforderlich werden. 4. Alle Ersatzgrabstätten nach Absatz 3 sind von der Stadt kostenfrei in ähnlicher Weise wie die außer Dienst gestellten oder entwidmeten Grabstätten herzurichten. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes. II. Ordnungsvorschriften § 5 Öffnungszeiten 1. Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. 2. Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten von Friedhöfen oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. § 6 Verhalten auf dem Friedhof 1. Jede Person hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. 2. Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; b) Waren aller Art und gewerbliche Leistungen anzubieten sowie Druckschriften zu verteilen beziehungsweise aufzulegen oder in sonstiger Weise zu werben; c) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern; d) Tiere mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde); e) private Bänke und Wetterschutzvorrichtungen aufzustellen. 3. Fundsachen aller Art sind ohne Rücksicht auf den Wert umgehend bei der Friedhofsverwaltung oder Polizei abzugeben. 4. Totengedenkfeiern sind mindestens drei Tage vorher bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. § 7 Gewerbetreibende 1. Bildhauer-, Steinmetz-, Gärtner- und Bestattungsunternehmen sowie sonstige auf den Friedhöfen gewerbsmäßig tätige Personen bedürfen für ihre gewerbsmäßige Berufsausübung auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. 2. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller die für die Ausübung der Tätigkeit auf den Friedhöfen erforderliche fachliche Eignung oder persönliche Zuverlässigkeit fehlt. 3. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Berechtigungskarte. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (fünf Jahre) muss die Zulassung erneut beantragt werden. 4. Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. Hierzu dürfen die Friedhofswege mit geeigneten geräuscharmen Fahrzeugen im Schritttempo befahren werden. 5. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeitsplätze wieder in einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Außer den Friedhofsgärtnereibetrieben dürfen die Gewerbetreibenden auf den Friedhöfen keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. 6. Gewerbetreibende, die gegen die Vorschriften der Absatz 4 und 5 verstoßen oder bei denen die Versagungsgründe des Absatz 2 ganz oder teilweise gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung die Zulassung auf Zeit oder Dauer entziehen. 7. Das Verfahren nach § 7 Absatz 1 und 3 und sonstige Genehmigungsverfahren können über Einheitliche Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden. § 42 a und §§ 71 a bis 71 e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes kommen in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.
III. Bestattungsvorschriften § 8 Allgemeines 1. Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Todesbescheinigung mit dem von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten angebrachten Vermerk über die vollzogene Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch ist vor der Bestattung der Friedhofsverwaltung vorzulegen. Bei Feuerbestattungen sind die zusätzlich erforderlichen Unterlagen beizufügen. 2. Die Bestattungszeit wird von der Friedhofsverwaltung festgesetzt. 3. Die Bestattungen sind nur in den Friedhöfen der Stadt oder der jüdischen Kultusgemeinde zulässig und werden grundsätzlich von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. § 9 Särge und Urnen 1. Särge für Erdbestattungen müssen grundsätzlich aus Holz gefertigt und fest verfügt sein; die Verwendung nicht oder nur schwer verrottbarer Kunststoffe ist untersagt. Für Metallsärge oder Särge mit Metalleinsatz ist § 11 Absatz 2 Buchstabe c verbindlich. 2. Die Särge sollen höchstens 2 m lang, 0,70 m breit und 0,75 m hoch sein. Ist ein größerer Sarg erforderlich, so ist dies der Friedhofsverwaltung spätestens zwei Werktage vor der Bestattung schriftlich mitzuteilen. Für die Mehrarbeit beim Ausheben der Grabstätte wird ein Zuschlag zu den Bestattungsgebühren erhoben. 3. Särge für Feuerbestattungen, deren Ausstattung, Totenkleidung sowie sonstige Beigaben müssen so beschaffen sein, dass keine oder nur geringfügige Schadstoffe freigesetzt werden, deren Messwerte unter den zulässigen Emissionsgrenzwerten der jeweils geltenden gesetzlichen Norm liegen müssen. Bezüglich der Materialbeschaffenheiten finden die Vorschriften der VDIRichtlinie 3891 entsprechend Anwendung. Materialien, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. 4. Aschen sind innerhalb von drei Monaten in einer Grabstätte beizusetzen, sofern kein Urnenversand nach auswärts erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Friedhofsverwaltung Urnen von Amts wegen auf Kosten der Bestattungspflichtigen anonym beisetzen. § 10 Ausheben der Gräber 1. Die Gräber werden grundsätzlich von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. 2. Die Tiefe der Gräber beträgt von der Erdoberfläche bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1 m beziehungsweise bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,40 m. 3. Die Gräber für Erdbestattungen müssen durch mindestens 0,30 m starke Erdwände voneinander getrennt sein. 4. Das Ausmauern und Betonieren von Grabstätten ist nur innerhalb besonders ausgewiesener Felder zulässig. § 11 Ruhezeiten Die Ruhezeiten betragen 1. bei Bestattungen in Särgen a) von Erwachsenen (einschließlich Kindern nach Vollendung des zehnten Lebensjahres) 20 Jahre b) von Erwachsenen auf den Friedhöfen Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier 25 Jahre c) von Kindern nach Vollendung des zweiten und vor Vollendung des zehnten Lebensjahres (Kinderfeld) 15 Jahre d) von Kindern vor Vollendung des zweiten Lebensjahres (Kleinkinderfeld auf dem Hauptfriedhof) 6 Jahre e) konservierter Leichen (nur in Wahlgräbern) 50 Jahre f) in der Gruftenhalle des Hauptfriedhofes 50 Jahre g) in einer bestehenden ausgemauerten Wahlgrabstätte 50 Jahre 2. bei Verwendung eines a) Hartholzsarges (nur bei Wahlgräbern) 30 Jahre b) Hartholzsarges auf den Friedhöfen nach Absatz 1 Buchstabe b) (nur bei Wahlgräbern) 35 Jahre c) Metallsarges oder eines Sarges mit Metalleinsatz (nur bei Wahlgräbern) 50 Jahre 3. bei Aschenbeisetzungen (generell) 20 Jahre § 12 Ausgrabungen und Umbettungen Die Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Aschen bedarf, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung, und werden grundsätzlich von dieser durchgeführt. IV. Grabstätten § 13 Allgemeines Alle Bestattungsanlagen und Einrichtungen bleiben im Eigentum der Stadt. An ihnen können nur Rechte nach dieser Satzung erworben werden. Grabstätten sind während der Ruhezeit der Bestatteten von den Grabberechtigten gärtnerisch zu unterhalten und zu pflegen. Kommen diese ihren Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Stadt die notwendigen Arbeiten auf deren Kosten durchführen lassen. § 14 Reihengrabstätten 1. Auf den Friedhöfen werden Reihengrabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen bereitgestellt. Die Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung zugewiesen. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist grundsätzlich nicht möglich. Reihengräber können nur dann in Wahlgräber umgewandelt werden, wenn dies künftigen Friedhofs- und Grabfeldplanungen nicht entgegensteht. 2. Es gelten grundsätzlich folgende Maße: a) Erdbestattungen für Erwachsene: Länge 2 m, Breite 1,20 m, Abstand zwischen den Grabreihen 0,80 m für Kinder zwischen dem zweiten und zehnten Lebensjahr (Kinderfeld) Länge 1,40 m, Breite 1 m, Abstand zwischen den Grabreihen 0,80 m für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Kleinkinderfeld) Länge 0,80 m, Breite 0,60 m, Abstand zwischen den Grabreihen 0,60 m b) Aschenbeisetzungen Länge 1,20 m, Breite 1 m, Abstand zwischen den Grabreihen 0,80 m
3.
4.
5.
6.
7.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Die Verwendung von Hartholzsärgen, Holzsärgen mit Metalleinsatz sowie Metallsärgen und die Bestattung konservierter Leichen ist nicht zulässig. Die Gräber sind spätestens drei Monate nach der Bestattung beziehungsweise Beisetzung würdig herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit instand zu halten. Geschieht dies trotz Aufforderung nicht, so können sie durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verpflichteten beziehungsweise des Verpflichteten eingeebnet und eingesät werden. Reihengräber werden drei Monate vor Ablauf der Ruhezeit durch öffentliche Bekanntmachung zur Abräumung aufgerufen. In einer belegten Reihengrabstätte, die nicht in eine Wahlgrabstätte umgewandelt werden kann, können zusätzlich Urnen nur dann beigesetzt werden, wenn die gesetzliche Mindestruhezeit von 15 Jahren noch gewährleistet ist. Nach Ablauf der Ruhezeit des oder der Erstbestatteten wird das Gräberfeld geräumt; eine Verlängerung der Bereitstellungsdauer für diese Grabstätte tritt nicht ein. Gemeinschaftsanlagen ohne Bezeichnung der Einzelgräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Grabhügel und individuelle Grabzeichen sind hier nicht gestattet. § 15 Wahlgrabstätten Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen wird. Der Erwerb beziehungsweise die Verlängerung eines Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag und bei mehreren Grabstellen nur für die gesamte Wahlgrabstätte gleichmäßig möglich. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Verlängerung von Nutzungsrechten an einer bestimmten Grabstätte beziehungsweise auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Die gewerbliche Nutzung eines Grabrechtes ist nicht möglich. In den Friedhöfen können zur Verfügung gestellt werden: a) Erdbestattungswahlgräber b) Urnenwahlgräber c) Urnennischen (Kolumbarien) d) Grüfte in der Gruftenhalle des Hauptfriedhofes e) Baumpatenschaften Für Erdbestattungswahlgräber gelten grundsätzlich folgende Maße: a) in Feldern und an Wegen: Länge 2,50 m, Breite 1,20 m, Abstand zwischen den Grabreihen 1,50 m; b) in bevorzugter Lage: Länge bis zu 4 m, Breite 1,20 m. In einem Erdbestattungswahlgrab können während der Ruhezeit bis zu zwei Bestattungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass bei der Erstbestattung tiefer gegraben wurde und gewährleistet ist, dass die Erdabdeckung nach der Bestattung des zweiten Sarges mindestens einen Meter beträgt. Pro Grabstätte können bis zu sechs Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Auf den Friedhöfen in Aue, Durlach und Rüppurr dürfen bei Mehrfachbestattungen nur Flachsärge verwendet werden. Für Urnenwahlgräber gelten grundsätzlich folgende Maße: Länge 1,20 m, Breite 1,20 m, Abstand zwischen den Grabreihen 0,80 m. In Urnenwahlgräbern und Kolumbarien können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. In Gemeinschaftsgrabanlagen können maximal zwei Urnen in den einzelnen Gräbern beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht ist mindestens für die Dauer der Ruhezeit zu erwerben und entsteht erst nach der Zahlung der fälligen Gebühr und Aushändigung der Verleihungsurkunde. Wird das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab zum Zwecke der Umbettung eines oder einer Verstorbenen erworben, so ist die Mindestdauer des Erwerbs nach der noch laufenden Ruhezeit zu bemessen; ist diese abgelaufen, so kann die Mindestdauer auf fünf Jahre festgesetzt werden. Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts erkennt der oder die Nutzungsberechtigte die Bestimmungen dieser Friedhofssatzung an. Die Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung zulässig. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die Änderung ihrer Anschrift der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann von den Nutzungsberechtigten durch Bezahlung der festgesetzten Gebühren verlängert werden. Die Mindestdauer der Verlängerung beträgt fünf Jahre. Hiervon kann abgewichen werden, wenn im Falle einer erneuten Bestattung, zur Sicherung der vorgeschriebenen Ruhezeit, eine kürzere Zeitspanne ausreicht. Wird das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf die Dauer von 40 Jahren, bei Kolumbariennischen im Bürklin’schen Mausoleum auf 50 Jahre und für eine Gruft in der Gruftenhalle auf 100 Jahre im Voraus erworben, werden nach diesem Zeitpunkt keine Grabgebühren mehr fällig. Das Nutzungsrecht läuft in diesen Fällen auf unbestimmte Zeit und wird nur in folgenden Fällen beendigt: a) wenn der oder die Nutzungsberechtigte das Nutzungsrecht aufgibt, b) wenn die Pflege der Grabstätte nicht mehr gewährleistet ist, c) wenn die Stadt den gesamten Friedhof oder den Friedhofsteil, in dem sich die Grabstätte befindet, entwidmet, d) wenn durch ungünstige Preis- und Zinsentwicklungen die bezahlten Grabnutzungsgebühren und der erwirtschaftete Kapitalertrag aufgebraucht ist. In diesen Fällen endet das jeweilige Nutzungsrecht frühestens nach 50 Jahren. Nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätte anderweitig verfügen. Hierauf sind die Nutzungsberechtigten rechtzeitig hinzuweisen. Sofern Wahlgräber von der Friedhofsverwaltung im Wege der Ersatzvornahme abgeräumt werden, hat die Nutzungsberechtigte beziehungsweise der Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. Beim Tode der Nutzungsberechtigten beziehungsweise des Nutzungsberechtigten gehen das Nutzungsrecht und die Verpflichtung zur Unterhaltung der Grabstätte in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen über: a) auf den überlebenden Ehegatten/die überlebende Ehegattin b) auf die überlebende Lebenspartnerin beziehungsweise den überlebenden Lebenspartner c) auf leibliche Kinder sowie Adoptivkinder, d) auf die Stiefkinder, e) auf die Enkelkinder in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter, f) auf die Eltern, g) auf die Geschwister, h) auf die Stiefgeschwister, i) auf die nicht unter a bis g fallenden Erbinnen und Erben. Steht das Nutzungsrecht mehreren Angehörigen gleichberechtigt zu, so sind sie verpflichtet, denjenigen zu benennen, der zur
Ausübung des Nutzungsrechts in eigenem Namen berechtigt sein soll. Können diese keine Einigung erzielen, geht das Nutzungsrecht innerhalb c bis e und g bis h auf die Älteste oder den Ältesten von ihnen über. 15. Bei Streitigkeiten über das Nutzungsrecht, die Verwendung und die Gestaltung einer Grabstätte oder wegen eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung jede Verfügung über die Grabstätte bis zum Nachweis einer gütlichen Einigung oder einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung untersagen. 16. Wahlgräber müssen spätestens drei Monate nach Erwerb des Nutzungsrechts und jeder weiteren Bestattung gärtnerisch angelegt und während der Dauer des Nutzungsrechts in gutem Pflegezustand gehalten werden. 17. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann nach dreimaliger vergeblicher Anmahnung durch die Friedhofsverwaltung entzogen werden, wenn die Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder in der Unterhaltung gröblich vernachlässigt wird. Ist der oder die Berechtigte oder seine beziehungsweise ihre Anschrift unbekannt, so genügt eine befristete öffentliche Aufforderung im Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe. § 16 Grüfte und Kolumbarien, Baumpatenschaften 1. Grüfte stehen in der Gruftenhalle auf dem Hauptfriedhof zur Verfügung. Es werden Grüfte erster, zweiter und dritter Ordnung unterschieden. Die bauliche Unterhaltung der Gruftenhalle obliegt der Friedhofsverwaltung. Die Pflege des Platzes oberhalb der Gruft sowie des dazugehörigen Grabmals obliegt den Nutzungsberechtigten. 2. Urnennischen stehen in Kolumbarien zur Verfügung. Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung. An den Urnennischen ist spätestens drei Monate nach Erwerb eine Steinplatte anzubringen. Blumenschmuck, Kerzen und Ähnliches dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Ablagetischen oder am Fuß der Mauer niedergelegt werden. 3. Auf den Friedhöfen können an ausgewiesenen Bäumen im Rahmen von sogenannten „Baumpatenschaften“ Rechte auf die Beisetzungsfläche im Bereich des entsprechenden Baumes reserviert werden. Mit dem Erwerb der Patenschaft auf die Dauer von mindestens 50 Jahren hat der Pate/die Patin das Recht, maximal sechs Urnenbestattungen im Wurzelbereich des Baumes vornehmen zu lassen. Bei besonders ausgewiesenen Bäumen sind zusätzlich bis zu zwei Sargbeisetzungen möglich. § 15 Absatz 1 gilt entsprechend. Für jede Beisetzung wird die Gebühr für ein Reihengrab fällig. Grundsätzlich kann an ausgewiesenen Bäumen ein natürliches Grabmal (Findling, Felsen oder Ähnliches) aufgestellt werden. Die Ablage von Blumen- oder Grabschmuck und die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. § 17 Ehrengrabstätten und Kriegsopfergräber 1. Zuerkennung sowie Anlage und Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegen der Stadt. 2. Gräber im Sinne des Gräbergesetzes (Kriegsopfergräber) vom 1. Juli 1965 obliegen der Obhut der Stadt. Die einzelnen Gräberfelder sind einheitlich zu gestalten. Angehörigen ist lediglich das Niederlegen von Gebinden gestattet. V. Gestaltung der Grabstätten § 18 Allgemeines 1. Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Die Bepflanzung darf die Nachbargrabstätte nicht beeinträchtigen und eine Höhe von 2,50 m nicht überschreiten. 2. Die Nutzungsberechtigten haben zu dulden, dass Bäume der allgemeinen Friedhofsanlagen die Grabstätte überragen. 3. Gießkannen, Eimer, Werkzeuge und dergleichen dürfen nicht hinter Grabzeichen abgelegt werden. Die Befestigung an Bänken oder Gehölzen ist unzulässig. 4. Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind Grabmale, Fundamente, Einfassungen sowie Grabausstattungen zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen. Bei Kolumbarien ist die Steinplatte zu entfernen. Kommen die Verpflichteten beziehungsweise Nutzungsberechtigten dieser Aufforderung innerhalb einer von der Friedhofsverwaltung mitgeteilten beziehungsweise bekannt gegebenen Frist nicht nach, fallen die gesamten Grabausstattungen in die Verfügungsgewalt der Friedhofsverwaltung. § 19 Wahlmöglichkeit Auf den Stadtteilfriedhöfen werden die Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften ausgewiesen. Auf dem Hauptfriedhof sind neben den Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften auch Felder mit nur allgemeinen Bestimmungen eingerichtet. Bei der Wahl des Stadtteilfriedhofes sind die festgelegten Bestattungsbezirke maßgebend. Darüber hinaus kann jede Antragstellerin beziehungsweise jeder Antragsteller ein Grab auf dem Hauptfriedhof erwerben. VI. Grabmale § 20 Allgemeine Bestimmungen Grabmale, Grabgebäude, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechend gestaltet sein und dürfen andere Friedhofsnutzerinnen und -nutzer nicht nachhaltig beeinträchtigen. Grabmale und Grabgebäude sind dauerhaft zu gründen. Auf den Friedhöfen dürfen nur Materialien verwendet werden, die in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. Für Grabmale gelten folgende Mindeststärken: Stehende Grabmale bis 1,00 m Höhe: 14 cm bis 1,40 m Höhe: 16 cm bis 1,80 m Höhe: 18 cm über 1,80 m Höhe: 10 % der Grabmalhöhe Liegende Grabmale 8 cm Wandgrabmale 8 cm Für das Versetzen von Einfassungen sind die im Anhang A beigefügten Versetzrichtlinien, die Bestandteil dieser Satzung sind, maßgebend. § 21 Felder mit Gestaltungsvorschriften 1. Für Grabmale dürfen nur Natursteine sowie Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall, für Einfassungen und Trittplatten nur Natursteine, verwendet werden. Schriften, Ornamente, Symbole und Plastiken dürfen auch aus Metall, Keramik und Glas hergestellt werden. 2. Auf jeder Grabstätte kann ein stehendes oder liegendes Grabmal errichtet werden. Zusätzlich darf auf Erdbestattungswahl- und Erdbestattungsreihengräbern mit stehenden Grabmalen je Grabstelle ein liegendes Grabmal mit höchstens 0,40 m² Ansichtsfläche gelegt werden. Die Mindeststärke für alle liegenden Grabmale beträgt 14 cm. 3. Ganzabdeckungen sind nicht zugelassen. 4. Grabmale, Grabsteinsockel, Einfassungen, Teilabdeckungen und Trittplatten sowie sonstige Materialien aus Stein und Ähnliches dürfen insgesamt höchstens 2/3 der Grabfläche überdecken. Der entsprechende rechnerische Nachweis ist im Grabmalantrag zu führen. 5. Entlang der Hauptwege beträgt die Min-
desthöhe für stehende Grabmale 1 m. Das Belegen der Gräber mit Kies, Marmorsplitt und ähnlichen Materialien ist nur in geringfügigem Umfang zulässig. Diese Materialien dürfen die Grabgestaltung nicht prägen. 7. In Grabfeldern, in denen keine seitlichen Einfassungen erlaubt sind, können die Gräber durch Trittplatten abgegrenzt werden. Zur einzelnen Grabstätte zählen jeweils die linken Trittplatten. In einzelnen Gräberfeldern zählen historisch bedingt die rechten Trittplatten zum jeweiligen Grab. Am Anfang und am Ende einer Grabreihe darf an Gräbern, an denen Kopf- und Fußeinfassungen erlaubt sind, eine seitliche Einfassung als Begrenzung angebracht werden. 8. Die Steinplatten an Kolumbariennischen sind in Naturstein, nicht jedoch in Marmor, mit behauener Oberflächenbearbeitung auszuführen. Gedeckte Farben sind ausschließlich im Rahmen der Schriftgestaltung zulässig. 9. Die Abmessungen der Grabmale und Einfassungen werden in § 25 und dem Anhang B zu dieser Friedhofssatzung geregelt. 10. Das als Anhang B beigefügte Verzeichnis über die Gestaltungsvorschriften der einzelnen Grabfelder ist ebenfalls Bestandteil dieser Satzung. § 22 Grüfte und Grabgebäude In besonders ausgewiesenen Feldern können auf Antrag durch die Friedhofsverwaltung Grüfte hergestellt werden. Die senkrechten Bauteile sind in Mauerwerk auszuführen. Die Verwendung von Beton ist nur im Fundamentbereich ohne Bewehrung und durch Aussparen einer 0,5 m² großen Öffnung sowie als Gruftabdeckung mit Bewehrung zulässig. Bei der Errichtung von Grabgebäuden gilt § 21 entsprechend. Grabgebäude dürfen nicht höher als 3,80 m sein. Zu den Nachbargrabstätten ist ein Mindestabstand einzuhalten. Die Abstandsfläche ist als Grabfläche zu erwerben und zu unterhalten. Der Mindestabstand zu beiden Seiten des Grabgebäudes beträgt jeweils die halbe Höhe des oberirdischen Bauwerkes. § 23 Zustimmungserfordernis 1. Künstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabzeichen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung. Sie werden in einem Verzeichnis geführt. 2. Die Erstellung und Abräumung sowie jede Veränderung von Grabmalen und Einfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3. In den Anträgen auf Erstellung beziehungsweise Veränderung von Grabmalen und Einfassungen sind sämtliche Bauteile der betreffenden Grabstätte zu beschreiben. Die Ansichtsfläche des Grabmals ist im Grabmalantrag rechnerisch darzulegen. Der Grabmalantrag muss unter anderem folgende Informationen enthalten: a) den Grabmalentwurf mit Grundriss, Ansicht und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole. b) den Grundriss der Grabstätte, auf dem das Grabzeichen und eventuell der Grabmalsockel sowie alle anderen Gestaltungselemente wie zum Beispiel Einfassung und Trittplatten und sonstige Bestandteile vermaßt sind. c) Angaben über das Material und die Abmessungen der Einfassung sowie deren Gestaltung. d) Angaben zu Herkunfts- und Herstellungsorten aller verwendeten Materialien. Sofern Grabmale, Grabgebäude, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen aus Ländern stammen, in denen Kinderarbeit bekannt wurde, oder wenn die Produktion beziehungsweise teilweise Herstellung in solchen Ländern erfolgte, ist mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation nachzuweisen, dass diese Materialien ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte sowie Angaben zur Fundamentierung verlangt werden. § 24 Anlieferung, Standsicherheit, Lagern und Wiederverwendung 1. Beim Liefern von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist die Grabmalgenehmigung der Friedhofsverwaltung vorzulegen. 2. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang von der Friedhofsverwaltung überprüft werden können. 3. Für das Fundamentieren und Versetzen von Grabmalen gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks in der jeweiligen neuesten Fassung. Grabmale sind so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. 4. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des oder der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel Umlegen von Grabmalen, Absperrung) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des oder der Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder Teile davon zu entfernen; die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der oder die Verantwortliche nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, genügt ein Hinweis am Grabmal. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umstürzen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch Herabfallen von Teilen davon verursacht wird. 5. Vor Öffnung eines Grabes sind vorhandene Grabzeichen, Fundamente und Einfassungen zu entfernen. Das Lagern von Grabsteinen, Grabsteinteilen und Einfassungen auf den Friedhöfen, auch nur vorübergehend, ist nicht gestattet. 6. Die Wiederverwendung abgeräumter Grabmale ist nur zulässig, wenn sie den geltenden Vorschriften entsprechen; dies bedarf einer erneuten Genehmigung nach §§ 20 – 23. § 25 Abmessungen für Grabmale und Einfassungen 1. Stehende Grabmale Die maximalen Abmessungen eines Grabmals berechnen sich anhand der nachfolgenden Ansichtsflächen. Die angegebenen maximalen Höhen und Breiten dürfen dabei nicht überschritten werden. Maximale Maximale Maximale Grabart Ansichtsfläche Höhe Breite Erdbestattungsreihengrab 0,90 m² 1,70 m 0,70 m Erdbestattungswahlgrab 1,00 m² 2,00 m 0,70 m 6.
Zweistelliges Erdbestattungswahlgrab 2,00 m² 2,20 m 1,60 m Drei- oder mehrstelliges Erdbestattungswahlgrab 3,00 m² 2,40 m 2,40 m Urnenreihengrab 0,50 m² 1,10 m 0,60 m Urnenwahlgrab 0,65 m² 1,20 m 0,70 m Werden im Anhang B für einzelne Grabfelder andere Maße ausgewiesen, so gehen diese den oben genannten Höchstmaßen vor. 2. Liegende Grabmale Grabart Maximale Ansichtsfläche Erdbestattungsreihengräber 0,90 m² Erdbestattungswahlgräber 1,00 m² Urnenreihengräber 0,45 m² Urnenwahlgräber 0,50 m² Liegende Grabmale und Grabmalsockel dürfen nur so breit angefertigt und verlegt werden, dass das Versetzen von Einfassungen innerhalb der Grabstätte möglich ist. Falls in unmittelbarer Umgebung der Grabstätte Trittplatten vorgesehen oder verlegt sind, muss die Grabmalbreite den entsprechenden Erfordernissen Rechnung tragen. 3. Wandgrabmale Pro Grabstelle kann eine Wandplatte, die maximal 1 m hoch und 0,70 m breit sein darf, an der Friedhofsmauer angebracht werden. Die Wandplatten, die zwischen 8 und 12 cm auszuführen sind, sind so an den Mauern zu positionieren, dass sie sich in die Umgebung einfügen. 4. Kolumbarien Die Mindeststärke der Kolumbarienplatten beträgt 6 cm. 5. Einfassungen Grabart Materialhöhe Materialstärke Erdbestattungsreihen- und Erdbestattungsmindestens zwischen wahlgräber 15 cm 8 und 15 cm Urnenwahlgräber 15 cm 6 und 12 cm 6. Trittplatten Grabart Fläche Stärke Erdbestattungsgräber 30 × 30 cm 4 cm Urnengräber 25 × 25 cm 4 cm 7. Sonstige Bestandteile Teilabdeckungen und sonstige Bestandteile sind in einer Materialstärke von mindestens 6 cm auszuführen. 8. Holzgrabmale Bei Grabzeichen aus Holz darf abweichend von Absatz 1 ein Witterungsschutz auf eine Breite von maximal 85 cm ausgeführt werden. VII. Leichenhalle und Trauerfeiern § 26 Benutzung der Leichenhalle 1. Die Leichenhallen dienen der Aufnahme Verstorbener bis zur Bestattung oder Überführung. 2. Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten von den Verstorbenen Abschied nehmen. Die Särge sind kurz vor der Trauerfeier oder der Bestattung endgültig zu schließen. 3. Die Särge der an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten Verstorbenen sind in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufzustellen. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes oder der Amtsärztin. § 27 Trauerfeiern 1. Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum, am Grab oder an einer anderen Stelle innerhalb des Friedhofs abgehalten werden. 2. Die Aufbahrung Verstorbener im Feierraum muss untersagt werden, wenn der oder die Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. VIII. Schlussvorschriften § 28 Alte Rechte Für Grabstätten und Felder, die bei Inkrafttreten dieser Satzung nach den bisherigen Vorschriften angelegt wurden, gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Für eine Änderung der Gestaltung bereits angelegter Grabstätten und Felder gelten die Gestaltungsvorschriften dieser Satzung. § 29 Ausnahmen Zur Vermeidung von unbilligen Härten oder wenn berechtigte Interessen von Nutzungsberechtigten vorliegen oder zur Sicherung des dauerhaften Erhalts von Grabstätten kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen von dieser Friedhofssatzung zulassen, sofern Rechte beziehungsweise wichtige Interessen Dritter oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. § 30 Haftung Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch die nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl und Grabschändung sowie für Schäden aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen. § 31 Gebühren Für die Benutzung der von der Stadt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen zu entrichten. § 32 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 142 der Gemeindeordnung und des § 49 Absatz 2 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, insbesondere wer vorsätzlich oder fahrlässig a) den Friedhof entgegen der Vorschriften des § 5 betritt, b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 6 Absatz 1 und 2), c) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 7 Absatz 1) oder gegen die Vorschriften des § 7 Absatz 4 und 5 verstößt, d) als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte beziehungsweise Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert oder entfernt oder durch Dritte errichten, verändern oder entfernen lässt (§ 23 Absatz 2), e) Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand erstellt beziehungsweise hält. § 33 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 15. Dezember 2009 in der derzeit gültigen Fassung außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich Oberbürgermeister
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
9
Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Sollten diese Satzungen unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf der Gemeindeordnung beruhen, zustande gekommen sein, gelten sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies trifft nicht zu, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss
nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist – die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Anlage 1
Satzungsänderung Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 18 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für BadenWürttemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Artikel 29 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20.
Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2010 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2010), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17. Dezember 1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 14. Dezember 2010, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich Oberbürgermeister
Anlage 1a
Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 18. Dezember 2012, gültig ab 1. Januar 2013 Gebührensatz Euro
Geb. Nr.
Gebührenart / Leistungsbeschreibung
1 1.1 1.1.1 1.1.2
Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit Erdbestattungsreihengrab – Erwachsene und Kinder über zehn Jahre – Erwachsene und Kinder über zehn Jahre Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)
1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.2 1.2.1 1.2.2
– Kinder bis zehn Jahre im Kinderfeld – Kinder bis zwei Jahre im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes – Erwachsene und Kinder über zehn Jahre –anonym– Urnenreihengrab Urnenreihengrab Urnenreihengrab –anonym–
2
Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab (pro Jahr)
2.1 2.1.1 2.1.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.2 2.2.1
Erdbestattungswahlgrab – an Wegen und in Feldern – an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte – an bevorzugten Plätzen – an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte Urnenwahlgrab Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte
3
Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)
3.1.1 3.1.2 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3
in Kolumbarien und Urnengrüften Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung im Obergeschoss des Bürklin’schen Mausoleums im Kellergeschoss des Bürklin’schen Mausoleums Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) – 1. Größe (eintürig) – 2. Größe (zweitürig) – 3. Größe (Eckplatz)
4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3
Bestattungsgebühren Erdbestattungsgebühren – Erwachsene und Kinder über zehn Jahre – Kinder bis zu zehn Jahren – Kinder bis zwei Jahre im Kleinstsarg
1 100,00 700,00 465,00
4.2 4.2.1 4.2.2
Feuerbestattungsgebühren – Erwachsene und Kinder über zehn Jahre – Kinder bis zu zehn Jahren
835,00 700,00
4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.2.1 4.3.2.2 4.3.2.3 4.3.3
Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf – die Benutzung der Leichenhalle – die Benutzung der Trauerhalle – Erwachsene und Kinder über zehn Jahre – Kinder bis zehn Jahre – Kinder bis zwei Jahre im Kleinstsarg – die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle / Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium
4.3.3.1 4.3.3.2
– Erwachsene und Kinder über zehn Jahre – Kinder bis zu zehn Jahren
4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.4 4.4.5
Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr Tiefergraben einer Grabstätte Grabaushub über Normalgröße Öffnen und Schließen der Leichenhalle – außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr – nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes Durchführung amtsärztliche Leichenschau
4.5 4.5.1
Besondere Gebühren Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird
4.5.1.1 4.5.1.2 4.5.2
– Erwachsene und Kinder über zehn Jahre – Kinder bis zu zehn Jahren Einstellen und Warten
5 5.1 5.1.1 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.1.3
Umbettungen / Ausgrabungen Umbettung von Erdbestatteten Umbettung eines Erdbestatteten – Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit – Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit – Umbettung im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung
5.2 5.2.1
Ausgrabungen von Erdbestatteten Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab
540,00 675,00
336,00 75,00 742,00 480,00 681,00
65,00 45,00 108,00 88,00 60,00 41,00
120,00 60,00 210,00 132,00 180,00 299,00 419,00
90,00 295,00 295,00 236,00
42,00 21,00
243,00 104,00 58,00 97,00 156,00 57,00
662,00 527,00 90,00
3 217,00 2 502,00 2 502,00
2 144,00
5.2.2 5.2.3
Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung Wiederbestattung eines bereits Bestatteten
243,00 1 429,00
5.3 5.3.1 5.3.1.1
Umbettung von Urnen Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher Friedhöfe – im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung
324,00 220,00
5.4 5.4.1 5.4.2
Ausgrabung von Urnen Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts Beisetzung einer Urne von auswärts
266,00 312,00
6 6.1 6.2
Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren – an Wegen – in Feldern
7 7.1
Sonstige Gebühren In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.
4 250,00 5 700,00
Satzung beschlossen Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Artikel 29 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 18. Dezember 2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Erhebungsgrundsatz Zur Deckung ihres Aufwandes für die öffentliche Abwasserbeseitigung erhebt die Stadt Karlsruhe Entwässerungsgebühren. § 2 Gebührentatbestand, Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner (1) Entwässerungsgebühren werden für die Einleitung von Abwasser sowie von Grundwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen, Gebühren für Grubeninhalte werden für die Anlieferung von Grubeninhalten erhoben. (2) Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner für die Einleitung von Abwasser ist die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer. Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner ist auch, wer ohne Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer zu sein a) Anschlussnehmerin/Anschlussnehmer bei der öffentlichen Wasserversorgung ist b) Wasser mittels Standrohr aus der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, das anschließend den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. (3) Schuldnerin/Schuldner der Gebühren für Grubeninhalte ist, wer den Inhalt aus Abwassergruben anliefert. (4) Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner für die Einleitung von Grundwasser ist die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundstücks, von dem aus Grundwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner ist auch, wer Grundwasser entnimmt und in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet. (5) Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümern gleichgestellt sind auch andere zur Nutzung eines Grundstücks dinglich oder schuldrechtlich Berechtigte. Bei mehreren zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigten sind diese in dem Verhältnis Gebührenschuldnerin/ Gebührenschuldner, in dem sie die öffentlichen Abwasseranlagen benutzen. (6) Mehrere Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch. § 3 Gebührenmaßstab (1) Bei Grundstücken mit einer versiegelten Fläche von weniger als 1 000 m² bemessen sich die Abwassergebühren nach der anfallenden Abwassermenge. (2) Bei Grundstücken, deren versiegelte Fläche 1 000 m² oder mehr beträgt, werden Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren getrennt erhoben. Die Schmutzwassergebühren bemessen sich nach der anfallenden Schmutzwassermenge, die Niederschlagswassergebühren nach der Größe und der Versiegelungsart der versiegelten Fläche. Ist die versiegelte Fläche kleiner als 1 000 m², wird eine getrennte Gebühr nur auf Antrag erhoben. Antragsberechtigt sind die Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümer und andere dinglich Nutzungsberechtigte, nicht jedoch schuldrechtlich Nutzungsberechtigte. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Art und Größe der versiegelten Flächen, der Wasserzählerstände zum Antragsdatum sowie der Gebührenbescheid des vorangegangenen Abrechnungszeitraums beizufügen. (3) Als anfallende Abwassermenge nach Absatz 1 beziehungsweise als anfallende Schmutzwassermenge nach Absatz 2 Satz 2 gelten: 1. die Wassermenge, die aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen bezogen oder entnommen wird, 2. die Wassermenge, die bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung aus anderen Wassergewinnungsanlagen oder aus Gewässer bezogen oder entnommen wird und nicht ausschließlich für die Bewässerung von Gärten, Parks oder ähnlich genutzten Flächen ver-wendet wird, 3. das in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete und durch geeignete Messeinrichtungen zu ermittelnde Grundwasser, 4. das Niederschlagswasser, das aufgrund seiner Verschmutzung in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden muss. (4) Als versiegelte Fläche im Sinne der Absatz 1 und 2 gilt der bebaute und befestigte Teil des Grundstücks, von dem Niederschlagswasser direkt den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, oder von dem Niederschlagswasser auf andere Weise in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt, multipliziert mit dem jeweils geltenden Faktor nach Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Mehrere Grundstücke können zusammen veranlagt werden, wenn sie als wirtschaftliche Einheit genutzt werden. (5) Bei Grundstücken, die gemäß Absatz 2 getrennt zu einer Schmutz- und Niederschlagswassergebühr herangezogen werden und bei denen eine gemeinsame Mengenmessung des auf dem Grundstück anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt, gilt als Schmutzwassermenge die tatsächlich gemessene und eingeleitete Abwassermenge abzüglich der für das betreffende Grundstück errechneten Jahres-Niederschlagswassermenge. Diese errechnet sich aus der durch das städtische Tiefbauamt ermittelten Niederschlagshöhe multipliziert mit der reduzierten versiegelten Fläche. (6) Die Gebühren für Grubeninhalte werden nach der auf dem Anlieferschein genannten Menge des Grubeninhalts bemessen. (7) Kann ein zuverlässiger Nachweis der für die Gebührenbemessung maßgebenden Einleitungsmenge oder Fläche nicht erbracht werden, so ist die Bemessungsgrundlage nach Maßgabe des § 162 der Abgabenordnung zu schätzen. (8) Die Messeinrichtungen für den Nachweis der dem Grundstück aus öffentli-
(9)
(1)
(2)
(3)
(1)
(2) (3)
(4)
(1)
(2)
(3)
chen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermenge sowie der geförderten Grundwassermenge werden von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH beschafft, eingebaut, unterhalten und abgelesen. Der Einbau und die Wartung der für die Gebührenbemessung erforderlichen Einrichtungen sowie das Ablesen der Werte sind durch die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer oder die sonstigen Anschlusspflichtigen zu dulden. Eingriffe und Reparaturen an den Messeinrichtungen sind nur den von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH beauftragten Personen gestattet. Im Übrigen gelten für die Gebrauchsüberlassung von Messeinrichtungen die Vorschriften der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Wasser in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei nur vorübergehender Grundwasserhaltung sowie in den Fällen, in denen die Entwässerungsgebühr nach der Menge des eingeleiteten Abwassers erhoben wird, ist die Messeinrichtung von der Anschlussnehmerin/vom Anschlussnehmer selbst zu schaffen, einzubauen und zu unterhalten. § 4 Absetzungen an der Bemessungsgrundlage Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, sind auf Antrag der Gebührenschuldnerin/des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühren im Sinne des § 3 Absatz 1 beziehungsweise der Schmutzwassergebühr im Sinne des § 3 Absatz 2 abzusetzen. Der Nachweis der Abzugsmenge ist in der Regel durch geeichte Abzugszähler zu führen, die die Gebührenschuldnerin/der Gebührenschuldner zu beschaffen und nach Maßgabe der eichrechtlichen Vorschriften zu unterhalten hat. Die Stadt kann eine Pauschalierung der Abzugsmenge auf der Grundlage von Erfahrungswerten zulassen, wenn ein Abzugszähler zur zuverlässigen Ermittlung der Abzugsmenge ungeeignet ist. Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühren muss den Stand des Abzugszählers zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums sowie die Nummer des Abzugszählers angeben. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 1 Satz 3. Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühr muss vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Stadt eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur unter den Einschränkungen des § 173 Absatz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung berücksichtigt werden. § 5 Gebührensätze Die Gebühren betragen: 1. im Fall des § 3 Absatz 1: 1,43 Euro je m³ Abwasser (Abwassergebühr), 2. im Fall des § 3 Absatz 2 Satz 1: 1,21 Euro je m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) zuzüglich 5,18 Euro je 10 m² versiegelte Fläche und Jahr (Niederschlagswassergebühr) Die Gebühr für Grubeninhalte beträgt 2,58 Euro je m³. Für die Einleitung von Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird, beträgt die Gebühr für Grundstücke gemäß § 3 Absatz 1 (Einheitsgebühr) und gemäß § 3 Absatz 2 (gesplittete Gebühr) einheitlich 0,59 Euro je m³. Für die Einleitung von Grundwasser, das dem Klärwerk zugeführt wird, beträgt die Gebühr für Grundstücke gemäß § 3 Absatz 1 (Einheitsgebühr) und gemäß § 3 Absatz 2 (gesplittete Gebühr) einheitlich 1,21 Euro je m³. Für die Beschaffung, den Einbau und die Unterhaltung von Messeinrichtungen gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 3, die nicht zugleich der Wassergeldberechnung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH dienen, wird ein Zuschlag zur Entwässerungsgebühr erhoben. Die Höhe des Zuschlags entspricht der Höhe des Entgelts, das die Stadtwerke Karlsruhe GmbH nach dem jeweils gültigen Tarif für die Benutzung von Wasserzählern erhebt (Messpreis). § 6 Entstehung, Fälligkeit, Einzug, Vorauszahlungen Die Gebührenschuld entsteht täglich zum Ablauf eines jeden Kalendertages (Entstehungszeitraum). Mehrere Entstehungszeiträume können zur Abrechnung zusammengefasst werden (Abrechnungszeitraum). Abrechnungszeitraum für die Erhebung der Gebühren ist in der Regel der Zeitraum, für den der Wasserverbrauch zur Berechnung des Entgelts für die Wasserlieferung festgestellt wird. Für Niederschlagswasser kann ein abweichender Abrechnungszeitraum festgelegt werden. Für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr gilt dies mit der Maßgabe, dass der erste Abrechnungszeitraum jedoch frühestens mit dem Tag beginnt, an dem befestigte Flächen an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. In den Fällen des § 2 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b) sowie bei Grundwassereinleitungen entsteht die Gebühr mit der Einleitung. Die Gebühren für Grubeninhalte entstehen mit der Anlieferung des Grubeninhalts an der Übergabestelle. Soweit die Entwässerungsgebühren nicht von der Stadt selbst festgesetzt und erhoben werden, geschieht dies durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zusammen mit den Entgelten für die Wasserlieferung. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Entwässerungsgebühren zu berechnen, Entwässerungsgebührenbescheide auszufertigen und zu versenden, Entwässerungsgebühren entgegenzunehmen und an die Stadt abzuführen, Nachweise darüber für die Stadt zu führen sowie die erforderlichen Daten zu verarbeiten und der Stadt mitzuteilen. Die Festsetzung und Erhebung der Entwässerungsgebühren kann bei Teilnahme am Online-Service der Stadtwerke Karlsruhe GmbH auf Antrag des Gebührenpflichtigen auch auf elektronischem Wege erfolgen. Die Entwässerungsgebühren werden außer in den Fällen des § 2 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b) und Absatz 3 in einem Jahresbetrag festgesetzt; bis zur Gebührenfestsetzung sind monatliche Vorauszahlungen auf der Grundlage des letzten Jahresbetrages zu entrichten. Werden bei Abnehmerinnen/Abnehmern der Stadtwerke Karlsruhe GmbH für die
Abrechnung des Entgelts für die Wasserlieferung kürzere Erhebungszeiträume festgelegt (Sonderabrechnung), gelten diese für, die Entwässerungsgebühren entsprechend. (4) Liegen Vergleichswerte aus dem Vorjahr nicht vor, werden die Vorauszahlungen für die Entwässerungsgebühren unter Berücksichtigung aller für den Einzelfall maßgebenden Umstände geschätzt. Das Gleiche gilt für eine Anpassung der Vorauszahlungen an die tatsächlichen Verhältnisse, wenn bei der Gebührenschuldnerin/beim Gebührenschuldner wesentliche Veränderungen in der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen eintreten. (5) Treten im Laufe des Abrechnungszeitraumes Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen ein, so werden die Gebühren beginnend mit dem darauf folgenden Tag neu festgesetzt. Bei einem Antrag auf Umstellung des Abrechnungsverfahrens auf gesplittete Abwassergebühr nach § 3 Absatz 2 beginnt die Änderung frühestens am Tag nach Eingang des vollständigen Antrags einschließlich Nachweis über die Art und Größe der versiegelten Flächen, der Wasserzählerstände zum Antragsdatum sowie des Gebührenbescheides des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes. Wird ein Antrag nach § 3 Absatz 2 Satz 3 zurückgenommen, erfolgt eine Neuveranlagung zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraumes. (6) Die festgesetzte Entwässerungsgebühr wird mit Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig. § 6a Ermittlung bebauter und befestigter Flächen (1) Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, künftig die Entwässerungsgebühren für alle Grundstücke, unabhängig von der Größe der versiegelten Flächen und an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Flächen, in eine Schmutzund Niederschlagswassergebühr aufzuteilen. (2) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten oder befestigten Flächen der Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. (3) Um die Niederschlagswassergebühr ermitteln zu können, haben die Eigentümerinnen/Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken Lage und Größe der bebauten oder befestigten Grundstücksflächen im Sinne von Absatz 2 innerhalb eines Monats nach Aufforderung in prüffähiger Form der Stadt mitzuteilen. Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne, in denen die bebauten und befestigten Flächen im Sinne von Absatz 2 gekennzeichnet und die für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße, die Befestigungsarten sowie die Art der Ableitung und Verwendung des Niederschlagswassers von diesen Teilflächen eingetragen sind. Auf Verlangen sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. § 7 Weitere Anzeige- und Auskunftspflichten (1) Die Gebührenschuldnerin/der Gebührenschuldner hat der Stadt – gegebenenfalls unter Verwendung amtlicher Vordrucke – innerhalb eines Monats anzuzeigen, 1. den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks durch Vorlage eines Grundbuchauszugs, 2. die Verwendung von Wasser, das nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt, 3. eine Veränderung der versiegelten Flächen durch Vorlage von Lageplänen im Maßstab 1 : 500, in denen die bebauten und befestigten Grundstücksflächen gekennzeichnet und
die für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße, die Befestigungsarten sowie die Art der Ableitung und Verwendung des Niederschlagswassers von diesen Teilflächen sowie die Flurstücks-Nummer eingetragen sind, 4. alle sonstigen Veränderungen, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sind. (2) Die Gebührenschuldnerin/der Gebührenschuldner hat den Beauftragten der Stadt alle Auskünfte zu erteilen, die zur Festsetzung der Gebühren notwendig sind. Hierzu haben sie erforderlichenfalls Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren. (3) Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist gegen angemessene Kostenerstattung verpflichtet, die zur Gebührenerhebung erforderlichen Daten der Stadt mitzuteilen. Auf die Datenweiterleitung an die Stadt ist die Gebührenschuldnerin/der Gebührenschuldner im Gebührenbescheid hinzuweisen. § 8 Betretungsrecht Die Beauftragten der Stadt sind berechtigt, Grundstücke zur Prüfung der Gebührenpflicht und für ihre Ermittlungen im Rahmen der Gebührenfestsetzung zu betreten. Die Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haben die erforderlichen Ermittlungen und Prüfungen zu unterstützen. § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) vom 14. Dezember 2010 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2010), außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich Oberbürgermeister Anlage zu § 3 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung Die für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren maßgeblichen Faktoren werden unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzel-nen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt: Versiegelungsart: Faktor: 1. Dächer 1.1 Standarddach (flach oder geneigt) 1,0 1.2 Gründach mit extensiver Begrünung, bei einer Schichtstärke ab 8 Zentimeter 0,5 1.3 Grünüberdeckungen mit intensiver Begrünung bei einer Schichtstärke ab 30 Zentimeter zum Beispiel Dachgärten, bei ebenerdigen Tiefgaragen 0,0 2. Befestigte Flächen: 2.1 Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugenverguss 1,0 2.2 Pflaster, Platten, Verbundsteine 0,8 2.3 Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster, Splittfugenpflaster, Porenpflaster, Schotterrasen 0,3 2.4 Kies, Schotter 0,0 3. Andere Versiegelungsarten: Für versiegelte Flächen anderer Art gilt derjenige oben genannte Faktor, der der in Ziffer 1 und 2 genannten Versiegelungsart in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Weisen die Gebührenschuldner einen anderen Versiegelungsgrad nach, kann im Einzelfall ein anderer Faktor angesetzt werden. 4. Versickerungsanlagen Mulden/Mulden-Rigolen-Systeme mit Notüberlauf und Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und einem Stauraumvermögen von mindestens 2,0 m³ je 100 m² angeschlossener reduzierter versiegelter Fläche 0,2
Änderung Abfallgebührensatzung Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 9. Mai 1989 zuletzt geändert am 13. Dezember 2011 Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Artikel 29 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65) und des § 10 des Landesabfallgesetzes (LAbfG BW) vom 14. Oktober 2008 (GBl. Seite 370) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GBl. Seite 802) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 18. Dezember 2012 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 9. Mai 1989, zuletzt geändert am 13. Dezember 2011, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 Satz 4 und 5 erhalten folgende Fassung: „Anerkannte Selbstkompostiererinnen/ Selbstkompostierer erhalten einen Abschlag auf die Restmüllgebühren in Höhe von 12 Prozent. Gewerbebetriebe, die gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 13 Abfallentsorgungssatzung von der Bioabfallentsorgung ausgeschlossen sind, erhalten einen Abschlag auf die Restmüllgebühren in Höhe von 20 Prozent.“ 2. § 4 Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(5) Bei Entsorgung wegen Fehlbefüllung von Abfallbehältern im Sinne von § 6 Absatz 3 der Abfallentsorgungssatzung betragen die Gebühren 77 Euro bei Abholung außerhalb der regulären Entsorgungstour. Bei einer Sonderleerung im Sinne von § 6 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung betragen die Gebühren 77 Euro je Anfahrt; bei Restmüllbehältern zuzüglich 15 Prozent der Gebühr nach Absatz 1 je Abfallbehälter für die Entsorgung des Behälterinhaltes. Bei einer gesonderten Anfahrt wegen Unzugänglichkeit der Abfallbehälter betragen die Gebühren 77 Euro je Anfahrt. Für eine Verpressung von Abfällen in Abfallbehältern gemäß § 12 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung wird ein Gebührenzuschlag von 26 Prozent auf die jeweiligen Abfallgebühren erhoben.“ 3. § 4 Absatz 8 erhält folgende Fassung: „(8) Für die Annahme von Abfällen auf der Umladestation Im Schlehert werden je
nach Art und Gewicht des Abfalls erhoben für – thermisch behandelbare Abfälle
240 Euro/t
– nicht thermisch behandelbare Abfälle
100 Euro/t
Soweit sich aus technischen Gründen kein Gewicht ermitteln lässt, wird je angefangenem Kubikmeter eine Pauschale von 10 Euro erhoben. Die Gebühren werden je angefangene 50 kg Abfall und bei unterschiedlichen Abfallarten nach der teuersten enthaltenen Sorte erhoben. Die Mindestgebühren betragen 10 Euro je Anlieferung. Centbeträge werden auf 0,10 Euro abgerundet. Für die Anlieferung von Altreifen werden je Stück erhoben: – Pkw-Reifen ohne Felgen – Pkw-Reifen mit Felgen
4 Euro 11 Euro
– Lkw-Reifen ohne Felgen
15 Euro
– Lkw-Reifen mit Felgen
25 Euro
Die Anlieferung von Reifen ist nur in haushaltsüblichen Mengen zulässig. Abweichend von Satz 1 gilt: Für die Anlieferung von Abfällen aus Haushalten durch private Selbstanliefernde bei der Wertstoffstation in der Nordbeckenstraße wird bei Rest- und Sperrmüll eine Pauschalgebühr von 10 Euro je angefangenen halben Kubikmeter pro Anlieferung erhoben. Für die Anlieferung von Bauschutt, Gips und Asbestabfällen wird eine Pauschalgebühr von 12 Euro je angefangenen halben Kubikmeter pro Anlieferung erhoben. Für die Anlieferung von Holz, das gefährliche Stoffe enthält und Mineralfaserabfällen wird eine Pauschalgebühr von 6 Euro je angefangenen halben Kubikmeter pro Anlieferung erhoben. Für die Anlieferung bei der Wertstoffstation in der Maybachstraße wird bei Bauschutt und Gips eine Pauschalgebühr von 12 Euro je angefangenen halben Kubikmeter pro Anlieferung erhoben.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich Oberbürgermeister
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
10
Amtliche Bekanntmachungen
Satzungsänderung
Sondernutzungsgebührensatzung
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut
Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)
Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird.“ Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 Absatz 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut erhält folgende Fassung:
chen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27. Juli 2010, beschlossen: Artikel 1 § 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) „ Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seiten 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seiten 65, 68) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentli-
Gebührenverzeichnis zu § 10 Absatz 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut (gültig ab 1. Januar 2013) (Unterricht in Klassen und Gruppen ab vier Schüler/-innen)
Fachbereich 1
Gebühr für 15-Minuten Einheit
Unterricht pro Woche Minuten
Kursdauer Jahre
Jahresgebühr
monatlich Rate
Musikalische Früherziehung*) Fortsetzung
60 60
2 1
336,00 Euro
28,00 Euro
Musikalische Grundausbildung*) Fortsetzung
45 45
2 1
256,80 Euro
21,40 Euro
Rhythmik *) Rhythmik 2–3 jährige*) Rhythmik für Behinderte
60 45
1 1
336,00 Euro 336,00 Euro
28,00 Euro 28,00 Euro
60
keine Begrenzung
336,00 Euro
28,00 Euro
Spielkreise*)
45
keine Begrenzung
256,80 Euro
21,40 Euro
Spielkreise*)
60
keine Begrenzung
336,00 Euro
28,00 Euro
Gruppen mit fünf und mehr Schüler/-innen
30 45 60
4er-Gruppe
30 45 60
pro Jahr
keine Begrenzung
267,60 Euro 401,40 Euro 535,20 Euro
22,30 Euro 33,45 Euro 44,60 Euro
133,80 Euro
keine Begrenzung
300,00 Euro 450,00 Euro 600,00 Euro
25,00 Euro 37,50 Euro 50,00 Euro
150,00 Euro
monatliche Rate
11,15 Euro
12,50 Euro
*) Für
Schüler, die gleichzeitig Gruppen- oder Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 Euro pro Jahr beziehungsweise 2,79 Euro pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt.
(Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis drei Schüler/-innen, theoretischer Einzelunterricht)
Fachbereich 2
Gebühr für 15-Minuten Einheit
Unterricht pro Woche Minuten
Jahresgebühr
30 45 60 75 90
753,60 Euro 1 130,40 Euro 1 507,20 Euro 1 884,00 Euro 2 260,80 Euro
62,80 Euro 94,20 Euro 125,60 Euro 157,00 Euro 188,40 Euro
Unterricht in der 2er-Gruppe
30 45 60 75 90
453,60 Euro 680,40 Euro 907,20 Euro 1 134,00 Euro 1 360,80 Euro
37,80 Euro 56,70 Euro 75,60 Euro 94,50 Euro 113,40 Euro
Unterricht in der 3er-Gruppe
30 45 60 75 90
384,00 Euro 576,00 Euro 768,00 Euro 960,00 Euro 1 152,00 Euro
32,00 Euro 48,00 Euro 64,00 Euro 80,00 Euro 96,00 Euro
monatliche Rate
monatliche Rate
pro Jahr
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 82, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seiten 65, 68) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Artikel 29 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seiten 65, 68), des § 8 Absatz 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetztes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I Seite 1206) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585) sowie der §§ 16, 18 und 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. Seiten 330, 683) zuletzt geändert durch Artikel 69 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seiten 65, 73) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (einschließlich Fußgängerbereiche), soweit die Stadt Karlsruhe Träger der Straßenbaulast ist. (2) Von dieser Satzung bleiben unberührt: 1. die Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen, 2. die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste. § 2 Sondernutzungserlaubnis (1) Die Benutzung von öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis (§ 8 Absatz 1 FStrG, § 16 Absatz 1 StrG). (2) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es nicht, 1. wenn die Benutzung einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bedarf oder wenn die Benutzung einer Anlage dient, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist (§ 16 Absatz 6 StrG, § 8 Absatz 6 FStrG), 2. wenn sich die Einräumung von Rechten zu einer Benutzung von Straßen gemäß § 21 Absatz 1 StrG oder nach § 8 Absatz 10 FStrG nach bürgerlichem Recht richtet. § 3 Antragsverfahren Anträge auf Erlaubnis zur Sondernutzung sind unter Angabe von Ort, Art, Umfang und Dauer der beabsichtigten Sondernutzung sowie unter Angabe des Gebührenschuldners schriftlich an die Stadt Karlsruhe zu richten. Der Antragsteller hat auf Verlangen Pläne, Beschreibungen oder sonst erforderliche Unterlagen vorzulegen. § 4 Sondernutzungsgebühren (1) Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses erhoben. Dies gilt auch in den Fällen des § 2 Absatz 2 Nr. 1. (2) Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn eine Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird. Durch die Gebührenentrichtung entsteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, einer Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis oder Baugenehmigung. § 5 Gebührenfreiheit Sondernutzungsgebühren werden nicht erhoben für 1. Werbeanlagen, die von politischen Parteien oder Wählervereinigungen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, allgemeinen Ab-
stimmungen und dergleichen während der Dauer des Wahlkampfes angebracht oder aufgestellt werden. 2. Informationsstände politischer Parteien, caritativer, gemeinnütziger und kirchlicher Organisationen sowie von Einzelpersonen und Interessengruppen. 3. Plakatständer zu Werbezwecken, beschränkt auf nichtkommerzielle Veranstaltungen. 4. Hinweisschilder zur besseren Orientierung der Verkehrsteilnehmer sowie Hinweisschilder auf Gottesdienste und Veranstaltungen von allgemeinem Interesse wie Jahrmärkte, Zirkusse, Messen, Ausstellungen, Kultur- und Sportveranstaltungen. 5. Werbehinweise für zeitlich begrenzte Veranstaltungen an der Stätte der Leistung (Schluss- und Ausverkäufe, Weihnachtsverkäufe und Ähnliches) sowie Weihnachts-Dekorationen im Straßenbereich (Lichterketten, Girlanden und Ähnliches). 6. das Aufstellen und Anbringen von Fahnen, Masten, Tribünen, Maibäumen und dergleichen aus Anlass von Festen und Veranstaltungen von allgemeinem Interesse wie Jahrmärkte, Kultur- und Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Umzüge und Ähnliches. 7. Balkone, Loggien, Sonnenschutzdächer, Vordächer sowie Gebäudesockel, Gesimse, Wandpfeiler, soweit sie baurechtlich genehmigt sind und nicht mehr als 30 cm in den Straßenraum hineinragen. 8. Bürger-, Straßen- und Stadtteilfeste, sofern sie von gemeinnützigen Vereinen durch ihre Mitglieder veranstaltet werden und der Verkauf von Speisen und Getränken nicht durch gewerbliche Anbieter erfolgt. 9. das Aufstellen von Fahrradständern. 10. das Herstellen von Pflanzlöchern und das Anbringen von Rankschutzgittern für Fassadenbegrünungen. 11. sonstige Fälle, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt oder ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder sonstigen allgemein förderungswürdigen Zwecken dient. § 6 Gebührenbemessung, Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Einwirkung auf die Straße, des wirtschaftlichen Interesses des Gebührenschuldners und der wirtschaftlichen und verkehrlichen Bedeutung der Straße bemessen. (2) Die Gebühren werden in einmaligen Beträgen, in Tages-, Monats- oder Jahresbeträgen festgesetzt. Für einmalige und Tagesgebühren werden keine Bruchteile berechnet. Monatsgebühren können, wenn sich die Gebührenberechnung auf insgesamt mehr als einen Monat erstreckt oder in Sonderfällen Tagesgebühren nicht vorgesehen sind, für angefangene Zeiträume geviertelt werden. (3) Fällt der Beginn oder das Ende der Sondernutzung nicht mit dem Beginn oder Ende des Kalenderjahres zusammen, so ist bei Sondernutzungen, die für ein Jahr und länger bewilligt werden oder für die ausschließlich Jahresgebühren vorgesehen sind, für jeden angefangenen Monat außerhalb des vollen Kalenderjahres 1/12 der Jahresgebühr zu entrichten. (4) Die Entscheidung über eine in einem Jahresbetrag festzusetzende Gebühr kann geändert werden, wenn sich die im Einzelfall maßge-
benden Verhältnisse wesentlich geändert haben. (5) Außer den Sondernutzungsgebühren werden für die Erteilung von Erlaubnissen zu Sondernutzungen an Straßen Verwaltungsgebühren nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe oder der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. § 7 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet: 1. die antragstellende Person oder die zur Sondernutzung berechtigte Person 2. wer eine Sondernutzung ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt, ohne hierzu berechtigt zu sein, oder 3. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 8 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis oder der Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Nr. 1. Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis oder Genehmigung ausgeübt, so entsteht die Gebührenschuld mit der tatsächlichen Ausübung. Sind für die Sondernutzung wiederkehrende Jahresgebühren zu entrichten, so entsteht die Gebühr für die folgenden Jahre jeweils mit Beginn des Kalenderjahres. (2) Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Bei Gebühren, die in einem Jahresbetrag festzusetzen sind, wird der auf das laufende Kalenderjahr entfallende Betrag sofort, die folgenden Jahresbeträge werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres ohne besondere Aufforderung fällig. Ist der genaue Betrag der Gebühr wegen besonderer Umstände nicht alsbald nach Erteilung der Erlaubnis zu ermitteln, so können angemessene Abschlagszahlungen auf die Gebühr erhoben werden. § 9 Gebührenerstattung (1) Wird die Sondernutzung nicht oder wesentlich vermindert in Anspruch genommen, so wird ein angemessener Teil der Gebühr erstattet, wenn der Gebührenpflichtige dies mit ausreichendem Nachweis unverzüglich beantragt. (2) Beträge unter 10 Euro werden nicht erstattet. § 10 Schlussbestimmungen Soweit die bei Inkrafttreten des Straßengesetzes bestehenden rechtlichen Befugnisse zur Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nach § 57 Absatz 1 bis 3 StrG als Sondernutzungen gelten, werden vom Inkrafttreten dieser Satzung an Gebühren nach dieser Satzung erhoben. § 11 In- Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14. November 1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Oktober 2001, außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich, Oberbürgermeister
Gebührenverzeichnis zu § 4 Absatz 1 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe
Einzelunterricht
Ergänzungsfächer
Lfd. Nr.
376,80 Euro
31,40 Euro
226,80 Euro
1
Straßenverkauf, soweit nicht in anderen Gebührenstellen gesondert erfasst a) ohne besondere Verkaufseinrichtungen
b) aus festen Verkaufseinrichtungen (zum Beispiel Verkaufshäuschen, Verkaufscontainer) je Einrichtung 2
Verkaufswagen, Verkaufscontainer ohne festen Standplatz je Einrichtung
3
Imbissstände und Ähnliches a) ohne Sitzgelegenheit
Jahresgebühr
monatliche Rate
480,00 Euro
40,00 Euro
Schüler/-innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben
gebührenfrei
gebührenfrei
Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens fünf Schüler/-innen) in der Regel mindestens fünf Schüler/-innen)
30,00 Euro
Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind
100,00 Euro
5 – 75 Euro 15 – 250 Euro 50 – 1 000 Euro 5 – 100 Euro 25 – 400 Euro 75 – 1 250 Euro
täglich monatlich jährlich
5 – 100 Euro 25 – 400 Euro 75 – 1 250 Euro 15 – 150 Euro 30 – 500 Euro 150 – 1 500 Euro 20 – 200 Euro 40 – 600 Euro 200 – 1 750 Euro
je Einrichtung Warenauslagen, soweit diese jeweils mehr als 30 cm in den Straßenraum hineinragen, je angefangene m² Grundfläche
monatlich jährlich
2,50 – 25 Euro 15 – 250 Euro
5
Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten, Cafes usw. im Straßen- und Gehwegraum je angefangene m² der in Anspruch genommenen Fläche
monatlich
2,50 – 15 Euro
6
Gewerbsmäßige Kraftfahrzeugbewachung auf öffentlichen Parkplätzen
7.1.
einmalige Gebühr Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind
täglich monatlich jährlich täglich monatlich jährlich
4
b) mit Sitzgelegenheit
bis zu 90 Minuten / Woche
Gebühr
täglich monatlich jährlich täglich monatlich jährlich
16,00 Euro
(Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens fünf Schüler/-innen)
Zeitraum
I. Anbieten von Leistungen; Werbung und andere gewerbliche Zwecke
18,90 Euro
192,00 Euro
Art der Sondernutzung
7.2.
Bewegliche Außenwerbung a) mittels Plakatträger / je Person b) mittels Werbefahrzeug / je Fahrzeug
10 – 20 % des Bruttoumsatzes täglich täglich
5 – 50 Euro 15 – 150 Euro
a) Plakatsäulen, Plakattafeln, Masten mit Reklameflächen und andere Werbeanlagen sofern keine Werbeverträge bestehen
jährlich
30 % – 50 % der NettoWerbeerlöse abhängig vom Grad der werblichen Auslastung
b) Uhrenleuchtsäulen sofern keine Werbeverträge bestehen
jährlich
c) Stadtinformationsanlagen pro Anlage sofern keine Werbeverträge bestehen d) (Sammel-) Hinweisschilder für Industriebetriebe bzw. Gewerbebetriebe, Baustellen, medizinische Einrichtungen, Gastronomiebetriebe, Tankstellen
jährlich jährlich
15 % der Werbeeinnahmmen 30 – 500 Euro 30 – 500 Euro
Kammermusik (zwei bis sechs Teilnehmer/-innen) monatliche Rate Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind
gebührenfrei
Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen der Jugendmusikschule Neureut sind
12,00 Euro
Esemblefächer ab sieben Teilnehmer/-innen sind gebührenfrei
7.3.
Gebührenermäßigungen (bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer)
Gebührenermäßigungen
bei zwei Belegungen bei drei Belegungen bei vier Belegungen bei fünf Belegungen und mehr
10 % 20 % 30 % 40 %
Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsgebühr*) Bearbeitungsgebühr
für die Aufnahme für Fachwechsel für außerordentliche Abmeldungen
30 – 500 Euro
täglich täglich
15 – 150 Euro 25 – 1 750 Euro
9
Postablagekästen, Paketboxen und Ähnliches
jährlich
50 - 100 Euro nach beanspruchter Fläche
10
Bodenhülsen für Sonnenschirme und Fahnenmasten, je Hülse
11
Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten,Umschließungen von Baustellen (je 20 laufende Meter) a) bei teilweiser Sperrung des Gehweges eines Trenn-, Seiten-, Randoder Sicherheitsstreifens, eines Radweges oder eines Parkplatzes sowie für Gerüste ohne Rücksicht auf die Breite b) bei ganzer Sperrung des Gehweges oder der bei a) genannten Straßenteile oder bei Sperrung von mehreren dieser Teile zusammen c) bei Sperrung der Straße bis zur Hälfte der Fahrbahn
II. Anlagen und Einrichtungen, Lagerungen und dergleichen
40 % auf die Unterrichtsgebühr
im ersten Jahr
d) bei Sperrung von mehr als der Hälfte der Straße bis zu ganzer Straßensperrung
im zweiten Jahr ***)
10 – 100 Euro 30 – 400 Euro 20 – 125 Euro 60 – 1 000 Euro 30 – 400 Euro 150 – 2 500 Euro 5 – 50 Euro 15 – 100 Euro
12
Mulden und Container
täglich monatlich
13
Altkleidercontainer, Altglascontainer und Ähnliches je Container – sofern kein Sammlungsvertrag besteht –
jährlich
14
Überbauung des öffentlichen Straßenraums im Luftraum von mehr als 30 cm (feste Vorbauten), je angefangenem m² Grundfläche
einmalig oder jährlich
15
Überspannungen, Überleitungen, Überbrückungen und Unterführungen von öffentlichen Verkehrsflächen, soweit nicht § 21 Absatz 1 StrG, das Telegrafenwegegesetz oder besondere gesetzliche Vorschriften für Verkehrsunternehmen zutreffen monatlich a) Überquerung zu Baustellen jährlich b) Kabelleitungen, Rohrleitungen je lfd. Meter einmalig oder c) Überbrückungen je m² jährlich (nach Art der Nutzung)
14,00 Euro
288,00 Euro
24,00 Euro
16,00 Euro
312,00 Euro
26,00 Euro
über 5 000 Euro
228,00 Euro
19,00 Euro
348,00 Euro
29,00 Euro
im Jahr
im Monat
42,00 Euro
3,50 Euro
Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/-innen der Musikalischen Früherziehung/Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/-innen, die in Ausbildung stehen beziehungsweise Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht.
Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich, Oberbürgermeister
täglich monatlich täglich monatlich täglich monatlich
monatliche Rate
192,00 Euro
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
5 – 50 Euro 15 – 200 Euro
Jahresgebühr
168,00 Euro
50 Euro
täglich monatlich
monatliche Rate
bis 500 Euro
Artikel 3
einmalig
Jahresgebühr
über 500 Euro bis 5 000 Euro
Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug
jährlich
15,00 Euro 10,00 Euro 15,00 Euro
Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/-innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes
Sonstige Werbetafeln je Tafel Sonstige Benutzung der Straße zu gewerblichen Zwecken a) Werbeveranstaltungen b) Promotionen
8
80 Euro 25 – 1 000 Euro
25 – 100 Euro 2,50 – 25 Euro 25 – 1 000 Euro
III. Sonstige Sondernutzungen 16
Übermäßige Benutzung der Straße im Sinne von § 29 STVO
täglich
15 – 1 500 Euro
17
In vorstehendem Verzeichnis nicht erfasste, über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße, soweit nicht § 21 Absatz 1 StrG zutrifft
täglich monatlich jährlich einmalig
5 – 150 Euro 25 – 1 000 Euro 50 – 2 500 Euro 50 – 5 000 Euro
11
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Amtliche Bekanntmachungen
Satzungsänderung Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBI. Seite 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBI. Seite 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65, 68) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium vom 16. November 1982, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27. Juli 2010, beschlossen: Artikel 1 1. § 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Schüler und Schülerinnen des Badischen KONServatoriums haben die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen. Schüler/-innen des Fachbereichs II sind verpflichtet, ihre Leistungen durch Vorspiel und alle zwei Jahre durch Prüfung nachzuweisen. Ausgenommen sind Schüler und Schülerinnen, die einen 30minütigen Unterricht in der 2er- oder 3er-Gruppe erhalten. Die Schüler und Schülerinnen erhalten zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Auf- und Übernahme in eine weiterführende Ausbildungsstufe sowie den 45-, 60-, 75oder 90-minütigen Einzelunterricht (ohne Zuschlag) ist nur bei entsprechendem Leistungsstand und nach erfolgreich abgelegter Prüfung möglich. Für das Badische KONServatorium besteht eine Prüfungsordnung. Schüler/-innen der Fächer Musikalische Grundausbildung, Musikalische Früherziehung und Rhythmik erhalten zum Ende des Kurses eine Empfehlung für die Weiterführung der musikalischen Ausbildung. Schüler/ -innen, die Unterricht in einer Gruppe mit vier, fünf oder mehr Teilnehmern haben, erhalten am Jahresende ein Zeugnis über die erbrachte Jahresleistung.“ 2. § 4a Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Schüler/-innen mit herausragender Begabung können in Form eines Stipendiums eine besondere Förderung erhalten. Dafür richtet die Stadt Karlsruhe jährlich bis zu 20 Stipendienplätze am Konservatorium ein.“ 3. § 5 erhält folgende Fassung:
„§ 5 Anmeldung (1) Anmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. (2) Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht können jederzeit erfolgen. Eine Aufnahme ist jedoch erst dann möglich, wenn die Voraussetzungen seitens des KONServatoriums, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Aufnahmekapazitäten und eines geordneten Unterrichtsablaufs, gegeben sind. (3) Ein Anspruch auf Aufnahme beziehungsweise Übernahme von Fachbereich I nach Fachbereich II besteht nur nach Maßgabe vorhandener Aufnahmekapazitäten. (4) Über die Aufnahme der Schüler/der Schülerinnen und ihre Zuweisung an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor/die Direktorin. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.“ 4. § 5a wird in folgender Fassung neu aufgenommen: „§ 5a Abmeldung (1) Abmeldungen müssen schriftlich bei der Verwaltung des KONServatoriums erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Abmeldungen bei den Lehrkräften sind nicht rechtswirksam. (2) Bei der Orientierungsstufe ist eine ordentliche Abmeldung während des laufenden Unterrichtsjahres nicht möglich. (3) Bei einjährigen Kursen im Fachbereich I (KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse) können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Abmeldung nicht mehr möglich. (4) Bei zweijährigen Kursen im Fachbereich I (Musikalische Früherziehung) sind Abmeldungen während der dreimonatigen Probezeit jeder-
(zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens fünf Teilnehmern/-innen)
Blockseminare
zeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Danach kann eine ordentliche Abmeldung nur zum Ende des ersten Kursjahres erfolgen. In diesem Fall muss die Abmeldung spätestens drei Monate vor Abmeldetermin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums eingegangen sein (5) In allen anderen Fächern der Fachbereiche I und II einschließlich Ergänzungsfächer und Kammermusik können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit sind ordentliche Abmeldungen jeweils zum 28. Februar oder zum 31. August eines Jahres möglich, wenn die Abmeldung spätestens drei Monate vor Abmeldetermin schriftlich bei der Verwaltung des Badischen KONServatoriums vorliegt. (6) Außerordentliche Abmeldungen (zum Beispiel wegen Wegzug oder Krankheit des Schülers/der Schülerin, die eine Unterrichtsteilnahme auf Dauer unmöglich machen) können darüber hinaus mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende angenommen werden. Hierüber entscheidet die Direktion. Ein schriftlicher Nachweis über den außerordentlichen Kündigungsgrund ist vorzulegen. Sollte der schriftliche Nachweis erst nach Ablauf der Frist vorgelegt werden, so wird die außerordentliche Kündigung erst mit Ablauf des Monats wirksam, in dem der Nachweis vorgelegt wird.“ 5. § 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schuljahres, frühestens jedoch mit Beginn des Monats, für den der Schüler/die Schülerin dem Unterricht zugeteilt wird. Die Gebührenschuld entsteht auch dann, wenn der Unterricht nicht aufgenommen und die Anmeldung nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zuteilung widerrufen wird.“ 6. Das Gebührenverzeichnis zu § 10 der Satzung für das Badische KONServatorium erhält folgende Fassung:
einmalige Gebühr Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind
30,00 Euro
Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind
100,00 Euro
(zwei bis sechs Teilnehmer/-innen)
Kammermusik Teilnehmer/-innen, die gleichzeitig Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind
gebührenfrei
Teilnehmer/-innen, die nicht Schüler/-innen des Badischen KONServatoriums sind
12,00 Euro
Ensemblefächer ab sieben Teilnehmern/-innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen bei drei Belegungen bei vier Belegungen bei fünf und mehr Belegungen
10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent
Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme
15,00 Euro
Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/-innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe.
10,00 Euro
Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen
15,00 Euro
Erwachsenenzuschlag für Schüler/-innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind solche Schüler/-innen, die in Ausbildung stehen beziehungsweise Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde.
40 % auf die Unterrichtsgebühr
Wahlzuschlag für Schüler/-innen des Badischen Konservatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
40 % auf die Normalunterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht
Instrumentenüberlassung Gebühr im ersten Jahr
„Gebührenverzeichnis zu § 10 Absatz 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 18. Dezember 2012, gültig ab 1. Januar 2013 Fachbereich I
(Unterricht in Klassen und Gruppen ab vier Teilnehmer/-innen) Gebühr für 15-Minuten-Einheit Unterricht / Woche
Kursdauer
Jahresgebühr
monatliche Rate pro Jahr
KONS-Küken
45 Minuten
1 Jahr
336,00 Euro
28,00 Euro
KONS-Kindergarten
45 Minuten
1 Jahr
336,00 Euro
28,00 Euro
Rhythmik 2 – 3-jährige *
45 Minuten
1 Jahr
336,00 Euro
28,00 Euro
Musik-Mäuse *
pro Monat
45 Minuten
1 Jahr
256,80 Euro
2 Jahre
336,00 Euro
28,00 Euro
Musikalische Grundausbildung*
45 Minuten
1 Jahr
256,80 Euro
21,40 Euro
Rhythmik für Behinderte
60 Minuten
ohne zeitliche Begrenzung
336,00 Euro
28,00 Euro
Spielkreise *
45 Minuten
ohne zeitliche Begrenzung
256,80 Euro
21,40 Euro
Spielkreise *
60 Minuten
dto.
336,00 Euro
28,00 Euro
Gruppen mit fünf und mehr Teilnehmern
30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten
dto.
4er-Gruppe
30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten
dto.
267,60 Euro 401,40 Euro 535,20 Euro
22,30 Euro 33,45 Euro 44,60 Euro
133,80 Euro
300,00 Euro 450,00 Euro 600,00 Euro
25,00 Euro 37,50 Euro 50,00 Euro
150,00 Euro
Jahresgebühr
11,15 Euro
12,50 Euro
monatliche Rate
30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten
753,60 Euro 1 130,40 Euro 1 507,20 Euro 1 884,00 Euro 2 260,80 Euro
62,80 Euro 94,20 Euro 125,60 Euro 157,00 Euro 188,40 Euro
Unterricht in der 2er-Gruppe
30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten
453,60 Euro 680,40 Euro 907,20 Euro 1 134,00 Euro 1 360,80 Euro
37,80 Euro 56,70 Euro 75,60 Euro 94,50 Euro 113,40 Euro
Unterricht in der 3er-Gruppe
30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten
384,00 Euro 576,00 Euro 768,00 Euro 960,00 Euro 1 152,00 Euro
32,00 Euro 48,00 Euro 64,00 Euro 80,00 Euro 96,00 Euro
Unterricht / Woche
75 Minuten
Jahresgebühr
684,00 Euro
376,80 Euro
monatliche
31,40 Euro
14,00 Euro
288,00 Euro
24,00 Euro
über 500,00 bis 5 000,00 Euro
192,00 Euro
16,00 Euro
312,00 Euro
26,00 Euro
über 5 000,00 Euro
228,00 Euro
19,00 Euro
348,00 Euro
29,00 Euro
226,80 Euro
480,00 Euro
Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1996 in der Fassung vom 14. Dezember 2010 wird wie folgt geändert:
18,90 Euro
1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwertung, 3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung, keine Ersatzbrennstoff-Herstellung),
192,00 Euro
16,00 Euro
monatliche Rate
57,00 Euro
(Musiktheorie in Klassen mit in der Regel mindestens fünf Teilnehmern/-innen) Jahresgebühr
Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65, 68), der §§ 17, 20 und 22 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) und der §§ 2 Absatz 1 und 6 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Baden-Württemberg (Landesabfallgesetz – LAbfG BW) in der Fassung vom 14. Oktober 2008 (GBl. Seite 370) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GBl. Seite 802) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen beschlossen:
1. § 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 33,48 Euro im Jahr beziehungsweise 2,79 Euro pro Monat.
Schüler/-innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben
168,00 Euro
Satzungsänderung
pro Jahr
bis zu 90 Minuten / Woche
bis 500,00 Euro
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1996 in der Fassung vom 14. Dezember 2010
II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis drei Teilnehmer/-innen, theoretischer Einzelunterricht)
Unterricht / Woche
Ergänzungsfächer
monatliche Rate
Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich, Oberbürgermeister
Gebühr für 15-Minuten-Einheit
Kombinierter Unterricht in 4-er Gruppen und Klassen
Jahresgebühr
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
* Für Schüler/-innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 Euro pro Jahr beziehungsweise 2,79 Euro pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt.
Orientierungsstufe
monatliche Rate
* gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 Euro/Jahr beziehungsweise 3,50 Euro/Monat. Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“
21,40 Euro
60 Minuten
Einzelunterricht
Jahresgebühr
Artikel 2
Musikalische Früherziehung*
Fachbereich II
Gebühr ab dem zweiten Jahr *
Wert des Instrumentes
monatliche Rate 40,00 Euro
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung.“ 2. § 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Stadt als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin im Sinne von § 20 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) betreibt im Rahmen ihrer gesetzlichen Entsorgungspflicht die Erfassung und die Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung.“ 3. § 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Als Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung gelten: 1. die Abfallentsorgungsanlagen
gebührenfrei
gebührenfrei
– Annahmestellen für verwertbare Abfälle (Wertstoffstationen), – stationäre und mobile Annahmestel-
len für Schadstoffe, – städtische Kompostierungsanlagen und dezentrale Annahmestellen für Grünabfälle, – Abfallsauganlage in dem im § 3 Absatz 2 bezeichneten Gebiet, – Bioabfallvergärungsanlage, – Umladestation.“ 4. § 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Bei Änderung des Sammelsystems, des Behälters oder Veränderungen des Standplatzes besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.“ 5. § 3 Absatz 3 Punkt 1 erhält folgende Fassung: „(3) Nicht überlassungspflichtig sind:
Zwischen- und Endprodukte geeignet sind, insbesondere Papier, Pappe, Metalle, Holz (soweit nicht imprägniert oder sonstige schädliche Verunreinigungen enthaltend), Kunststoffe, Altkleider, weißes sauberes (ohne Anhaftungen) Styropor, Glas, Kork und sämtliche Verpackungsmaterialien.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 18. Dezember 2012 Heinz Fenrich Oberbürgermeister
1. Abfälle gemäß § 17 Absatz 2 KrWG;“ 6. § 4 Absatz 1 Punkt 16 erhält folgende Fassung: „(1) Von der Abfallentsorgung sind vorbehaltlich des § 8 folgende Abfälle ausgeschlossen: 16. Abfälle, die der Rücknahmepflicht aufgrund einer nach § 25 KrWG erlassenen Rechtsverordnung unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen beziehungsweise – systeme tatsächlich zur Verfügung stehen.“ 7. § 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Schadstoffe anderer Herkunft als aus Haushaltungen werden, über eine haushaltsübliche Menge (10 kg/Jahr), gegen Entgelt nur an der stationären Annahmestelle für Schadstoffe in der Maybachstraße entgegengenommen. Soweit sie nicht in der Originalverpackung angeliefert werden, ist ihre chemische Beschaffenheit auf Verlangen nachzuweisen. Bei der Übergabe hat die Anliefernde/der Anliefernde eine entsprechende Deklaration abzugeben. Die von der Stadt zur Verfügung gestellten Anlieferscheine sind zu verwenden. Die Übergabe größerer Anliefermengen als 100 kg ist mit der Annahmestelle für Schadstoffe vorher abzustimmen.“ 8. § 14 Absatz 2 Punkt 1 erhält folgende Fassung: „(2) Abweichend von den Satzungsbestimmungen gilt für gewerbliche Siedlungsabfälle: 1. Wertstoffe dürfen in haushaltsüblichen Mengen auch bei den städtischen Wertstoffstationen Maybachstraße und Nordbeckenstraße in die Container eingegeben werden.“ 9. § 17 Punkt 14 erhält folgende Fassung: „14. Wertstoffe/verwertbare Abfälle Abfälle, die nach den jeweiligen Marktverhältnissen zur Wiederverwertung oder für die Herstellung verwertbarer
Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Sollten diese Satzungen unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften, die auf der Gemeindeordnung beruhen, zustande gekommen sein, gelten sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies trifft nicht zu, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist – die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
12
| Stadt
NR. 51 · FREITAG, 21. DEZEMBER 2012
Erste Zusagen für Perfekt Futur
Sandkorn spielt an Heiligabend
Die ersten Nutzer des Gründerzentrums Perfekt Futur stehen fest: Im Frühjahr werden 23 aussichtsreiche StartUps der Kultur- und Kreativwirtschaft die ehemalige Schweinemarkthalle auf dem Alten Schlachthofgelände mit Leben erfüllen. In einer ersten Auswahlrunde wählte eine Fachjury aus 50 Bewerbungen die ersten Mieter des Kreativgründerzentrums aus. Das Kulturund Wirtschaftsbüro Karlsruhe „K3“ und die Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG wurden bei dem Auswahlverfahren von der Wirtschaftsförderung, dem Kulturbüro des Kulturamts sowie externen Fachleuten aus Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt. Die vorgelegten Ideen kamen unter anderem aus Design, Werbung, Software und Games. Nach der ersten Vergaberunde sind mehr als die Hälfte der Container belegt. Bewerbungen sind weiterhin unter www.perfektfutur.de möglich. -red-
Das Sandkorn-Theater bietet an Heiligabend um 21.30 Uhr allen, die nach der Bescherung Lust auf Kultur haben, den Kult-Sketch: „Dinner for one“ als amüsantes Theaterstück verpackt. Am ersten Weihnachtsfeiertag um 20.15 Uhr gibt es satirisch improvisiertes Erzähltheaterstück zum Mitmachen unter dem Titel „Aschenputtel oder was gugscht du Alibaba?“. Am zweiten Weihnachtsfeiertag um 15 Uhr kommen die Kinder bei „Sams im Glück“ auf ihre Kosten sowie am 27., 28. 29., und 30. Dezember. Und am Mittwoch, 26. Dezember ist um 20.15 Uhr das „Sandkorn-Weihnachtskabarett“ unter der Regie von Siegfried Kreiner. Am selben Tag steht auch (ebenfalls 20.15 Uhr) die Komödie „Keinohrhasen“ nach dem Erfolgsfilm mit Til Schweiger auf dem Spielplan. Infos und Tickets unter: www.sandkorn-theater.de oder über die Telefonnummer 848984. -red-
Christkind erfüllte Kinderwünsche Fast 200 Wunschzettel haben Kinder bei einer Aktion von Marktamt und Karstadt an den ersten drei Adventssonntagen auf dem Christkindlesmarkt an das Christkind geschrieben. Am Mittwoch erfüllte das Christkind zusammen mit Bürgermeister Klaus Stapf und Karstadt-Geschäftsführer Michael Mathey zehn der Wünsche (unser Bild). Die zehn Hauptpreise kamen
aus dem Hause Karstadt. Besonders hoch im Kurs bei den Kleinen standen Spielsachen von Playmobil und Lego sowie Plüschtiere und Barbies. Alle Wunschzettel, die die 2200 Kinder seit 2006 abgegeben haben, hat das Christkind mit einem Brief beantwortet. Die Firma Geppert hat darüber hinaus sämtliche Kinder mit Pizzagutscheinen bedacht. -red-/Foto: Fränkle
Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Ausschreibungen Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung Ausschreibungsservice im Internet unter www.karlsruhe.de/ausschreibungen
Stadtmarketing Karlsruhe GmbH Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb für die Planung und Umsetzung eines multifunktionalen Veranstaltungsraums mit Festivalbühne (Pavillon) für das 300-jährige Stadtjubiläum 2015 im Schlossgarten Zum 300-jährigen Jubiläum der Stadt Karlsruhe wird ein Festivalsommer veranstaltet, in dem das Jubiläum schwerpunktmäßig rund um das Schloss als zentraler Ort gefeiert wird. So soll während des Festivalsommers im Schlossgarten (nördlich des Schlosses) ein temporärer Pavillon Gästen und Nutzern für verschiedene Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Pavillon soll die Landmarke im Festivalsommer werden und Signalcharakter mit bundesweiter Wirkung haben. Der Pavillon soll durch eine Multifunktionalität gekennzeichnet sein und verschiedene Nutzungen teilweise gleichzeitig ermöglichen (Cafébetrieb, Ausstellungen, Vorträge, Bühnenprogramm etc. vor bis zu 600 Personen stehend). Die Integration einer großen Bühne soll die Durchführung von Konzerten und sonstigen Produktionen im Schlossgarten ermöglichen, bei denen dieser als Zuschauerraum genutzt wird. Die Abnahme des Pavillons erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FIBauVwV) in aktuellster Fassung. Für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen wird eine Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb nach VOB durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Generalunternehmer (bauausführendes Unternehmen und zu benennendes/er Architekturbüro /Architekt). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium, das unter allen Bewerbern, die die formalen Kriterien erfüllen, bis zu sechs Bieter zur Angebotsabgabe auffordert. Die eingereichten Referenzen des bauausführenden Unternehmens und des benannten Architekten werden auf einer Punkteskala bewertet. Die Bewerbungsunterlagen sind nach Veröffentlichung auf den offiziellen Bekanntmachungsportalen auch unter: web1.karlsruhe.de/download/stama/pavillon abrufbar. Dies wird voraussichtlich am 21. Dezember 2012 der Fall sein. Bewerbungsschluss: 18. Februar 2013, 12 Uhr (Submissionstermin)
Hauptamt Rathaus Marktplatz, 76133 Karlsruhe Telefon 0721/133-1563 Europaweite Ausschreibung Offenes Verfahren nach VOL/A Bereich Postdienstleistungen Postdienstleistungen, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketsendungen, national Los 1: Briefsendungen und Päckchen im
PLZ-Bereich 76… Los 2: Briefsendungen und Päckchen national ohne PLZ-Bereich 76… Los 3: Pakete national Ausführungszeitraum: 9. April 2013 bis 30. April 2014 Ablauf der Angebotsfrist: 31. Januar 2013 Zuschlagsfrist endet am: 8. April 2013 Ausgabe der Verdingungsunterlagen: Stadt Karlsruhe, Hauptamt, Rathaus Marktplatz, Zimmer A 013, Frau Weitz, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/133-1563, Fax 0721/1331569, E-Mail: birgit.weitz@ha.karlsruhe.de. Der Zuschlag wird nach § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung der in den Verdingungsunterlagen aufgeführten Kriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe.
Am 13. Dezember 2012 verstarb nach langer schwerer Krankheit unser Mitarbeiter
Harald Hurst im Alter von 58 Jahren. Herr Hurst wurde am 1. September 1969 bei den Stadtwerken Karlsruhe als Auszubildender eingestellt. Nach seiner Gesellenprüfung im ElektroinstallateurHandwerk wurde er als Elektromonteur eingesetzt, bis er 1995 in ein Angestelltenverhältnis übernommen wurde. Während seiner Tätigkeit als Technischer Angestellter war er bei der Abteilung Bau/Montage innerhalb der Hauptabteilung Netzbau eingesetzt. Wir verlieren mit Herrn Hurst einen fleißigen, zuverlässigen und hilfsbereiten Mitarbeiter, der von seinen Kolleginnen und Kollegen sehr geschätzt wurde. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Geschäftsleitung und Betriebsrat der Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Die Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche der Stadt Karlsruhe mit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen für ihr gemeinsames Anmeldesekretariat zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sekretärin / einen Sekretär in Voll- oder Teilzeit (Jobsharing). Aufgaben: – Annahme telefonischer und persönlicher Anmeldungen – Empfang der Klienten – Laufende statistische Erfassung der Klientendaten – Schreibarbeiten am PC nach Diktat – Erstellen von Vorlagen und Arbeitsunterlagen – Allgemeiner Telefondienst (Auskünfte/Vermittlungen) – Terminorganisation – Vorbereitung und Mithilfe bei Veranstaltungen – Vertretung für Personal- und Haushaltswesen Anforderungen: – abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte beziehungsweise Fachangestellter für Bürokommunikation oder eine vergleichbare Qualifikation – Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit – sicherer Umgang mit schwierigen Situationen am Telefon – Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten und – die nötige Flexibilität zur Zusammenarbeit im Team – Organisationsgeschick Die Stelle ist nach Entgeltgruppe E 06 TVöD bewertet. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Ziegler unter Telefon 0721/133-5369 gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte bis 4. Januar 2013 unter Kennziffer 500.6512 an: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Das Stadtamt Durlach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Durlacher Kindertagesstätten eine/ einen
Erzieherin/Erzieher
StadtZeitung Impressum Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe Leitung: Bernd Wnuck (-bw-) Stellv. Leitung: Helga Riedel (-rie-) Chef v. D. / Schlussred: Mathias Tröndle (-trö-) Redaktion: Andrea C. Altenburg (-cal-) Rainer Fischer (-fis-) Manuela Fretz (-maf-) Rüdiger Homberg (-erg-) Manfred Lädtke (-Lä-) Regina Schneider (-res-) Volontariat: Tina Döpfert (-döp-) Amtliche / Ute De Clemente Stellen: Nicole Völz
Stellenangebote
Redaktionssekretariat:
Jasmin Niedermayer Chantal Meckes
Fotos:
Roland Fränkle
Anschrift:
Stadt Karlsruhe 76124 Karlsruhe
Telefon:
07 21/1 33 -13 01 / -13 02
Telefax:
07 21/1 33 -13 09
Druck:
Badendruck GmbH Karlsruhe
Auflage:
140 000 Exemplare
StadtZeitung im Internet: 1. Mail: pia@karlsruhe.de 2. Internet: http://www.karlsruhe.de/Aktuell
Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung.
(staatliche Anerkennung) als Abrufkraft (Kennziffer 12.150.15) Sie übernehmen sämtliche Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers in einer Kindertagesstätte. Der Einsatz erfolgt nur bei Personalausfall in den Durlacher Kindertageseinrichtungen Ellmendinger Straße, Lußstraße und Dornwald. Wenn wir mit dieser Kurzfassung unserer Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt haben, können Sie den vollständigen Text im Internet unter www.karlsruhe.de/stellen lesen und sich bis spätestens
15. Januar 2013 bewerben. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Leiterin der Einrichtung, Frau Fritscher, Telefon 0721/133-1991, oder Frau Fody, Telefon 0721/1331908, gerne zur Verfügung. Stadtamt Durlach Pfinztalstraße 33 76227 Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Bei der Ortsverwaltung Grötzingen ist in der Kindertagesstätte Obere Setz für die Zeit vom 1. September 2013 bis 31. August 2014 die Stelle
eines Anerkennungspraktikanten / einer Anerkennungspraktikantin im Rahmen der Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher/ Erzieherin zu besetzen. In dieser Einrichtung werden Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in Verlängerter Öffnungszeit/ Ganztagesangebot betreut. Die Kindertagesstätte arbeitet nach dem Orientierungsplan und mit den Handlungsinstrumenten von Infans. Bewerbungsschluss ist der 18. Januar 2013. Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Dehm, Telefon 0721/ 94851-18. Ortsverwaltung Grötzingen Rathausplatz 1 76229 Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. In der Kindertagesstätte Obere Setz in Karlsruhe-Grötzingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als staatlich anerkannte/staatlich anerkannter
Erzieherin / Erzieher oder
Kinderpflegerin / Kinderpfleger mit Muttersprache Deutsch oder Englisch zu besetzen. Die Einstellung erfolgt mit 80 Prozent (31,20 Wochenstunden) für die Dauer einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung. Wenn wir mit dieser Kurzfassung unserer Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt haben, können Sie den vollständigen Text im Internet unter www.karlsruhe.de/stellen lesen. Bewerbungsschluss: 11. Januar 2013. Ortsverwaltung Grötzingen Rathausplatz 1 76229 Karlsruhe Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Dupps, Telefon 0721/ 94851-24. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit.
Kultur
Audioguide in der Städtischen Galerie:
Komisch und sehr gelb Schüler sprechen über Kunst / Führung zu 12 Stationen Wenn in der Städtischen Galerie erwachsene Besucher Erläuterungen in den Ausstellungen wünschen, können sie sich Führungen anschließen. Jugendliche dürfen von einem Audioguide „von Jugendlichen für Jugendliche“ begleitete eigene Wege im Museum gehen und zwölf Kunstwerke entdecken. 18 Schüler aus Rheinstetten haben in Zusammenarbeit mit Studenten ganz eigene Interpretationen auf die Sprachbox gesprochen. „Ich bin zwar der Krieg, aber die Menschen führen ihn. Würden die Menschen ihre Probleme mit Worten lösen, wäre ich überflüssig“, lassen sie den „Exoten“ von Georg Baselitz sagen. Ein anderes Baselitz-Bild zeigt einen auf den Kopf gestellten Menschen. Eine Begleitbroschüre fordert dazu auf, die Taste 8 des Audioguides zu drücken. „Sterben, Angst fühlen, schlafen“, spricht eine Kinderstimme, und: „Er macht einen Kopfstand, es sieht lustig aus. Es ist komisch, verwirrend und sehr gelb.“ Dass man Kunst mit eigenen Assoziationen begegnen kann, darf und soll, erfährt der Museums-Wanderer vor Sigmar Polkes Gemälde „Schnecken“. Knopf Nummer 9 startet eine „Rennreportage“ – mit „Speedys“ Sieg in der Galerie. Ermöglicht hat den akustischen Streifzug von Kunst zu Kunst das Landesministerium für Wissenschaft und Kunst mit dem Kulturamt der Stadt. Heiter, nachdenklich, ironisch oder prosaisch reagieren die jungen Kunstkritiker auf die gemalten Welten. Vor Corinne Wasmuths Großstadtszenerie „DFW-CDG“ hinterfragt der
Sprecher nicht den Titel-Code, sondern begibt sich hinein in das Bild, auf dem die Sonne „orange wie eine Apfelsine“ leuchtet. Er wandert über Rolltreppen von Geschäft zu Geschäft, riecht den Duft von Essen, beobachtet Menschen, hört den Lärm der Autos und wähnt sich in einer „verzauberten Welt“. Die letzte von 12 Kunststationen – Franz Ackermanns „Zu Hause mit Frontex“ mit DDR-Paddelboot, Palmenzweigen und Reisekatalogen – animiert den Moderator zu einem Tour-Bericht, den er aus einem fiktiven Tagebuch vorträgt. Für Besucher bis 17 Jahren ist der Eintritt frei. -Lä-
EIN AUDIOGUIDE von Schülern für junge Besucher. Foto: ONUK
Hinter den Kulissen Dreikönig: Am Tag der offenen Tür das ZKM erkunden Am Dreikönigstag (6. Januar) haben Kunstfreunde Gelegenheit, kostenfrei das Zentrum für Kunst und Medientechnologie zu besuchen. Der Tag der offenen Tür gibt den Blick hinter die Kulissen frei und lädt große und kleine Besucher zu Führungen ein. Wer das ZKM lieber auf eigene Faust erkunden möchte, sollte sich die Museumsrallye nicht entgehen lassen. Spezielle Rundgänge entführen Gäste in sonst für das Publikum verborgene Ecken des Medienzentrums: Unter anderem in die Presseabteilung, in die ZKM-Studios für Video, Musik und Akustik. Themenschwerpunkt ist die Installation „resonate“. Mit Konzerten und Workshops rund um die Funktionsweise ist die Ausstellung der Licht- und Klanginstallationen zum letzten Mal zu sehen. Als einen weiteren Höhepunkt kündigt das ZKM „Das Logbuch
der Gisela“ von Pia Matthes an. Dabei handelt es sich um ein überdimensionales Pop-up-Bilderbuch mit einer Piratengeschichte. Nebenan ist eine Arbeitsstation eingerichtet. Dort können kleine Besucher unter Anleitung ihre eigenen Pop-up-Kärtchen gestalten. Das „ima I kids“ Konzert „Königsgeschenke“ um 10.30 Uhr im Kubus richtet sich ebenfalls an das junge Publikum. Zum Abschluss um 17 Uhr findet eine Podiumsdiskussion statt. Dr. Albert Käuflein, Leiter des Roncalli-Forums, und Dr. Andreas Beitin, Chef des ZKMMuseums für Neue Kunst, moderieren den Talk „Lügen wie gedruckt? Wahrheit und Wirklichkeit in den Medien“. Die Gesprächsrunde nimmt unter anderem Bezug auf die Ausstellung „ART and PRESS – Kunst. Wahrheit. Wirklichkeit.“, die bis zum 10. März gezeigt wird. -red-/-Lä-
Kultur Kompakt Führungen durch die Sonder- Kinder ab sieben Jahren in einem ausstellung „Camille Corot“ in der winterlichen Film Schneemänner Staatlichen Kunsthalle finden am zum Leben erwecken können. Na23. sowie am 25. und 26. Dezem- türlich darf der Film mit nach Hauber jeweils um 15 Uhr statt. Die se genommen werden – also USBgroße Sonderschau ist noch bis Stick nicht vergessen! Die kleine Dreikönig, 6. Januar, zu sehen. Filmwerkstatt ist am Mittwoch, 2. An Heiligabend treten Wolfgang Januar, von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Abendschön und seine Akzente- Anmeldung: Telefon: 8100-1330. Band in der Stadtkirche am MarktDie Frau mit der Lupe heißt Helplatz auf. Mit Rock und Gospel fei- ga Siebert. In der Durlacher Orgelert die Formation ab 23 Uhr eine fabrik nimmt die Hamburger Kaökumenische Weihnachtsmeditati- barettistin bei ihrem Jahresrückon. Als Gäste treten der mongoli- blick auf 2012 den talentierten Ausche Pferdekopfgeigenspieler Epi ßenminister Westerwelle, die sich und die Tänzerin Oyuntuya auf. wieder erneuernde SPD, die auf Gespendete Gelder gehen in die- neuen Wegen wandelnden Grüsem Jahr an das „Hospiz Arista“ nen und die schwarze Madonna und an das Projekt „Andere Kir- der CDU ins Visier. Die Veranstalchentöne“. Für „Nacht der Lieder“ tung am Donnerstag, 3. Januar, beöffnet die Kirche um 22 Uhr. ginnt um 20.15 Uhr. -LäZum Jahresausklang tritt Peter Herrmann am Montag, 31. Dezember, um 21.15 Uhr in der Sandkorn-Galerie auf. Er zeigt Lieblingsszenen aus seinem Pantomime-Theater. „Schneegestöber“ nennt sich ein Trickfilm-Workshop COROT: Die Sonderschau in der Staatlichen Kunstim ZKM, in dem halle Karlsruhe läuft bis Dreikönig. Foto: Fränkle