Im Januar wieder neue Internet-Kurse
Stadt Zeitung D FI EL AS IT
Die Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus setzt ihre Reihe „Internetschulungen für Einsteiger“ auch im neuen Jahr fort. Zur Auswahl stehen Termine an den Donnerstagen, 13. und 20. Januar, jeweils von 10 bis 13 Uhr, sowie am Dienstag, 25. Januar, von 15.30 bis 18.30 Uhr. Bis zu sechs „Neulinge“ pro Gruppe lernen dabei das Medium Internet kennen, suchen gezielt nach Infos im weltweiten Netz und erkunden das Umfeld der E-Mail. Internet-Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, allerdings setzt Kursleiterin Sabine Mager den Umgang mit dem Computer sowie das Beherrschen von Maus und Tastatur voraus. Wer dabei sein möchte, kann sich unter Telefon 133-42 13 anmelden. Die Teilnahme kostet – einschließlich der Unterlagen – 15 Euro.
Amtsblatt der Stadt Karlsruhe 64. Jahrgang · Nr. 52
30. Dezember 2010
Pfinzgau-West ist Natura-Thema 2011 Der Raum Pfinzgau-West rund um Grötzingen ist Thema für das Natura2000-Programm der Dienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz (UA). Bei Führungen können Interessierte Fledermäuse, Nachtinsekten oder Vögel beobachten, seltene Pflanzen oder Ackerterrassen erkunden, sich an einer Streuobstaktion oder einem Pflegetag beteiligen. Zu allen Veranstaltungen ist der Eintritt frei. Die Auftaktveranstaltung findet am Mittwoch, 23. März, 17.30 Uhr, in der Begegnungsstätte Grötzingen statt. Seit 2006 stellen UA und Verbände in dem bis zum Stadtjubiläum 2015 laufenden Projekt alle 13 Karlsruher Schutzgebiete von europäischem Rang vor und bieten dazu alljährlich ein Programm an, das im Internet unter www.karlsruhe.de zu finden ist.
Städtischer Winterdienst an Weihnachten:
Dauereinsatz über die Feiertage Zwei-Schicht-Betrieb / Mangel an Streusalz / Viele Schlaglöcher Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Winterdienstes konnten sich nicht über geruhsame Weihnachtstage freuen. Mit Einsetzen der heftigsten Schneefälle seit Jahrzehnten an Heiligabend waren sie im Zwei-Schicht-Betrieb im Dauereinsatz. Alle mit Winteraufgaben betrauten Dienststellen und die stadtnahen Unternehmen, wie die Verkehrsbetriebe, haben Als problematisch erwies es sich, dass die Schneefälle über viele Stunden nicht aufhören wollten. Straßen, die gerade erst geräumt worden waren, hatten wenig später erneut einen weißen Mantel übergezogen. Zu Lieferengpässen kommt es freilich beim Auftausalz. Die Stadt Karls-
ihr Bestes gegeben, damit sich Bürgerinnen und Bürger möglichst ohne Gefährdung durch die Stadt bewegen können. Rund 500 Beschäftigte mit etwa 200 Fahrzeugen bemühten sich über die gesamten Feiertage, Straßen und Radwege soweit wie irgend möglich von Schnee und Eis zu befreien. Auch für Silvester und Neujahr steht der Winterdienst bereit.
ruhe hat in diesem Winter bereits etwa 2 500 Tonnen aufgebracht, auch an Heiligabend und einen Tag nach Weihnachten sind Lieferungen eingetroffen. Allerdings waren die Mengen nicht ausreichend. Daher ging und geht man weiterhin äußerst sparsam mit dem Streusalz
DAUEREINSATZ IM ZWEI-SCHICHT-BETRIEB: Der städtische Winterdienst gibt sein Bestes. Allerdings ist das Streusalz äußerst knapp. Fotos (3): Fränkle
um, auch um für weitere Einsätze noch gerüstet zu sein. Bürgermeister Klaus Stapf appelliert an die Verkehrsteilnehmer, sich nur mit wintertauglichen Autos oder Fahrrädern auf den Weg zu machen. Über Probleme klagt an manchen Stellen der Stadt die Müllabfuhr. Wegen der Straßenverhältnisse und nicht geräumter Standplätze kommt es zu Verzögerungen. Der Appell: Wo Bereitstellungspflicht ist, sollten die Tonnen herausgestellt bleiben. Die Hinterlassenschaften an den Straßen werden erst nach der Schneeschmelze sichtbar. Dann sind laut dem Chef des Tiefbauamtes (TBA), Martin Kirsch, rund 900 Kilometer Straße zu verarzten. Zunächst füllt die Stadt kleinere Risse und Löcher provisorisch aber sofort mit Kaltasphalt auf, denn: Oberstes Gebot ist ein verkehrssicherer Zustand. Erst wenn die Witterung es zulässt, werden tückische Krater und ausgefranste Asphaltschluchten mit 180 Grad heißem Asphalt gefüllt. Der Stadt kosten kurz- und langfristige Ausbesserungen Geld, den Autofahrern Nerven. Allein für die Erstversorgung eines kleinen Schlaglochs seien rund 50 Euro Materialkosten fällig, sagt Werner Ludwig (TBA). Um alle Spuren von Väterchen Frost zu beseitigen, müsse wohl mehr Geld ausgegeben werden als die zwei Millionen Euro von 2009. Probleme bereite jetzt schon das viele Wasser im Asphalt. Im TBA sei man aber vorbereitet und habe sich bereits zu einem ersten „Schlagloch-Gipfel“ getroffen. -erg/Lä/rie-
Einen seiner beliebtesten Termine hat Oberbürgermeister Heinz Fenrich stets „zwischen den Jahren“. Dann kommen zuerst die Vertreter des Lebensmittelhandwerks, bedanken sich für die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im zurückliegenden Jahr und wünschen dem OB und allen bei der Stadtverwaltung Beschäftigten alles Gute fürs Neue Jahr. Direkt anschließend kommen Sternsinger aus einigen katholischen Gemeinden und beginnen ihre Sammelaktion mit dem Rathausbesuch. Am Dienstag war es wieder einmal so weit. Die Innungsobermeister der Bäcker, Karl-Heinz Jooß, der Konditoren, Reinhold Bock, und der Metzger, Heinz
Für das Jahr 2011 Marzipan und Segen Kunzmann, übergaben dem Stadtoberhaupt Köstlichkeiten ihrer Handwerke (unser Foto). Die Neujahrsbrezel, der Baumkuchen, die bunten Marzipanschweinchen und die Fleisch- und Wurstwaren gingen anschließend an den Tagestreff „Tür“ für Wohnsitzlose in der Kriegsstraße. Denn, so OB Heinz Fenrich, auch Menschen „auf der Schattenseite“ sollen von den Festtagen profitieren. Das diesjährige Motto der Sternsingeraktion, „Kinder zeigen Stärke“, gefällt dem Stadtoberhaupt und auch der mit
ihm begrüßenden Stadträtin Bettina Meier-Augenstein besonders gut. Stellvertretend für alle Karlsruher Sternsinger waren Mädchen und Jungen der Pfarreien St. Cyriakus (Bulach), St. Michael (Beiertheim), St. Hedwig und Kunigunde (Neureut) und St. Franziskus (Dammerstock) gekommen und haben nach Liedern und Segenswünschen Spenden für die in diesem Jahr bedachten Hilfsaktionen in Kambodscha entgegen genommen. Dort unterstützen die jungen Katholiken aus allen deutschen Diözesen Kinderprojekte. Sie hoffen auf ähnlich gute Erlöse wie 2010, als immerhin rund 40 Millionen Euro zusammenkamen. -erg-
Vorsicht beim Böllern
Sicher mit dem Rad über Eis und Schnee
Etwas lernen bei den Nachbarn
Ordnungsamt warnt vor illegalem Feuerwerk
Wer in diesen Tagen trotz Schneedecke in die Pedale treten möchte, kann sein Fahrrad mit wenigen Handgriffen an die rutschigen Straßenverhältnisse anpassen. So können Radfahrer beispielsweise den Sattel leicht absenken, damit sie schneller mit den Füßen auf den Boden kommen. Außerdem sollte der Luftdruck des Reifens auf den Mindestdruck, der auf der Reifenflanke angegeben ist, gesenkt werden. Dann liegt der Reifen mit einer größeren Fläche auf der Fahrbahn. Zusätzlichen Halt bieten spezielle Winterreifen mit tiefem Profil, einer rauhen Lauffläche oder Spikes. Sie sind ab etwa 30 Euro im Handel erhältlich. Aber auch die eigene Fahrweise gilt es an die Witterung anzupassen. „Abstand halten, Tempo reduzieren und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen“, empfiehlt Wilhelm Hörmann, Verkehrsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, und „auf Glatteis sollte man möglichst nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen“. -nil-
Neues Programm der Pamina VHS mit vielen Sprachkursen und Exkursionen
Viele Karlsruher feiern den Jahreswechsel traditionell mit Feuerwerk. Weil das Abbrennen von Krachern, Böllern und Raketen nicht nur Spaß, sondern auch einige Risiken mit sich bringt, rät das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) zum vorsichtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und weist auf die vielen Verletzungen hin, die jedes Jahr durch einen unsachgemäßen Umgang entstehen. „Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Nicht nur gesundheitliche Schäden sind zu beklagen, auch kranke und ältere Menschen haben unter dem Lärm zu leiden. Sogar Brände mit hohen Sachschäden, die durch Feuerwerkskörper ausgelöst werden, sind nicht selten“, erklärt Dr. Björn Weiße, Leiter des OA. So dürfen gemäß der Sprengstoffverordnung Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. „Gefahren
gehen aber nicht immer vom Verhalten des Verbrauchers aus, sondern häufig von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“, sagt Weiße. Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. In Deutschland dürfen ausschließlich von der BAM zugelassene und entsprechend gekennzeichnete pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller, Fontänen und Raketen, die zur Pyrotechnik der Kategorie 2 gehören, dürfen ab dem 18. Lebensjahr gekauft, allerdings nur am Freitag, 31. Dezember 2010, und am Samstag, 1. Januar 2011, abgebrannt werden. Informationen gibt es im Internet unter www.bam.de. -nil-
Das Programmheft der Pamina-Volkshochschule für das erste Halbjahr 2011 ist erschienen. Das neue Semester startet mit einer Reihe von Französischkursen, die sich sowohl an Anfänger wie Fortgeschrittene richten: Abendkurse, Samstagskurse, Wochenendseminare und Wochenkurse sind darunter. Wegen der erfahrungsgemäß hohen Nachfrage ist eine rasche Anmeldung zu empfehlen. Am Sitz der Pamina VHS in Weißenburg werden besonders Kreativ-Workshops angeboten: Beim gemeinsamen Singen (26. März) und Tanzen (10. April), Schreiben (2. April) und Malen (7. Mai), Fotografieren (14. Mai) und Trommeln (26. Juni) kommen sich deutsche und französische Teilnehmer rasch näher. Zahlreiche Koch- und Backkurse laden dazu ein, die Küche des Nachbarn kennen zu lernen. Da die Pamina VHS sich jedoch dem ganzen Pamina-Raum verpflichtet fühlt, werden Entdeckungstou-
ren in alle drei Teilregionen angeboten: Freunde der Pfalz können Kochkurse in Bad Bergzabern (14. Mai und 9. Juli), ein Flugseminar in Schweighofen (18. Juni), einen Kletterkurs im Dahner Felsenland (3. Juli) und eine Grenzwanderung bei Nothweiler (10. Juli) buchen. Auf badischer Seite werden angeboten: Eine Wanderung durch die Rheinauen (20. März), eine Tour über die badische Revolution in Rastatt (17. April), eine Begegnung mit berühmten Musikern in Baden-Baden (7. Mai), eine Entdeckungsreise ins Murgtal (16. Juli) und mehrere Touren durch Karlsruhe (kommentierte Rundfahrt mit einem historischen Tramwagen am 3. April, Künstlerspaziergang am 2. Juli, literarischer Spaziergang am 17. Juli). Der Programmschwerpunkt liegt auf dem Elsass: Hier können Teilnehmer Orte moderner Kunst (12. März) entdecken, in Straßburg auf den Spuren Goethes (9. April) und René Schickeles (1. Mai) wandeln,
ein buddhistisches Kloster in den Vogesen besuchen (28. Mai) oder an einer Gourmet-Tour teilnehmen (23. Juli). Für sportlich Interessierte stehen Reitseminare in den Vogesen (ab 15. Mai) und eine Kanutour auf dem Programm (26. Juni). Daneben bietet die Pamina VHS auch Ausflüge zu weiter entfernten Zielen an: Auf Spuren von Kohle und Stahl geht es ins Saarland (25. März.), auf Spuren des Astronomen Kepler nach Schwaben (21. Mai) und im Rahmen einer 5-tägigen Studienreise ins deutsch-polnische Grenzland (22. bis 26. Juni). Ausflüge nach Lothringen führen ins Bitscher Land (2. April), in die Jugendstil-Metropole Nancy (4. Juni), zu blühenden Gärten (19. Juni) und nach Verdun (3. Juli). Infos zum Gesamtprogramm sind bei der Pamina VHS in Weißenburg erhältlich. E-Mail: info@uppamina-vhs.org; Internet: www.up-pamina-vhs.org. Telefon: 0033/ 388 94 95 64, Fax 0033/388 94 95 70. -red-
„Mutter Beimer“ zu Gast Weitere Spenden für die Unicef-Kinderstadt 2010
BÜHNE FREI FÜR UNICEF: Zehn Euro pro Eintrittskarte flossen bei der weihnachtlichen Ballett-Gala „Der Nussknacker“ an die Kinderstadt 2010. EB Margret Mergen und Schauspielerin Marie Luise Marjan nahmen den Scheck entgegen. Foto: pr
Auch „Mutter Beimer“ aus der „Lindenstraße“ hat ein Herz für Kinder. Als Unicef-Botschafterin kam Schauspielerin Marie Luise Marjan nach Karlsruhe, um im Einkaufszentrum Ettlinger Tor mit Mädchen und Jungen Plätzchen zu backen und Autogramme zu geben. Am Abend besuchte sie an alter Wirkungsstätte, dem Badischen Staatstheater, die Unicef-Ballettgala „Der Nussknacker – eine Weihnachtsgeschichte“ in der Inszenierung von Yuri Vamos und nahm gemeinsam mit Erster Bürgermeisterin Margret Mergen vor Vorstellungsbeginn 15 000 Euro für Karlsruhe als Unicef-Kinderstadt 2010 entgegen. Das Haus war ausverkauft. Zehn Euro Aufpreis pro Eintrittskarte hatte die großzügige Spende ermöglicht. Einige Tage später war es wieder Margret Mergen, die in Sachen Unicef „eine frohe Kunde“ zu vermelden hatte. Gabriele Kellermann vom Vorstand der Karlsruher BBBank kam ins Rathaus
und ließ mit ihrem Scheck den Spendentopf um weitere 10 000 Euro für die gute Sache anwachsen. „Relativ nah dran“ sei Karlsruhe nun an der selbst gesetzten Marke von 300 000 Euro scheute sich die Erste Bürgermeisterin, eine genaue Summe zu nennen. „Ich druckse ein bisschen herum“, erklärte sie ihr Zögern damit, dass zwischen der Ankündigung von Geldern und deren tatsächlichem Eingang auf dem Konto oft etwas Zeit verstreiche. Was eine abstrakte Summe von 10 000 Euro tatsächlich bewirke, erläuterte bei dem Termin Ursula Grass von der Karlsruher Unicef-AG. Davon könnten zum Beispiel zwei Millionen Tabletten zur Wasseraufbereitung finanziert werden. Jede Tablette reinige fünf Liter Wasser von Keimen und verhindere die Ausbreitung von Seuchen. Das Geld reiche auch, um 5 000 Mädchen und Jungen gegen die sechs wichtigsten Kinderkrankheiten zu impfen. -maf-
SPENDE DER BBBANK: EB Mergen und Gabriele Kellermann mit Scheck.
II
StadtZeitung
64. Jahrgang · Nr. 52 · 30. Dezember 2010
TERMINKALENDER Zu einer Zooführung laden die Karlsruher Zoofreunde für Donnerstag, 6. Januar, ein. Jürgen Giese nimmt Interessierte mit auf einen eineinhalbstündigen Rundgang. Treffpunkt für die Führung unter dem Motto „Von der Wiege bis zur Bahre – Aus dem Lebenszyklus der Zootiere“ ist um 11 Uhr an der Kasse am Hauptbahnhof. ★★★ Kindgerecht und unterhaltsam sind die Rundgänge mit Mädchen und Jungen, die Familien und Altersgenossen unter dem Motto „Wir zeigen’s euch“ kostenlos durch das Badische Landesmuseum führen. Zum nächsten Termin treffen sich Interessierte am Freitag, 7. Januar, um 15 Uhr im Foyer. Auf dem Programm stehen Teile der Ausstellung „Schloss und Hof“. ★★★ Der Bürgerverein Bulach führt am Freitag, 7. Januar, um 19 Uhr seine alljährliche Mitgliederversammlung im Gasthaus Traube durch. Eingeladen sind alle Mitglieder und auch Freunde des Vereins. ★★★ Mit dem Vortrag „Karlsruhe im Spannungsfeld europäischer Architektur“ startet das Sonntagscafé ins Jahr 2011. Am 16. Januar nimmt die Kunsthistorikerin Elke Schneider Interessierte mit auf eine architektonische Spurensuche. Ab 11 Uhr geht sie im Großen Saal des Internationalen Begegnungszentrums, Kaiserallee 12 d, auf europäische Vorbilder ein, die stilbildend für bedeutende Bauwerke in Karlsruhe wurden. Sie begibt sich gedanklich mit Baumeistern wie Weinbrenner oder auch Hübsch auf eine Reise zu den damaligen Studienorten in Italien, Griechenland und anderen Städten in Europa.
Bruchsaler Experience Crew siegt Erster Kulturpreis der TechnologieRegion Karlsruhe geht an Break-Dancer
DEN KULTURPREIS der TechnologieRegion Karlsruhe übergab Landrat Dr. Christoph Schnaudigel (r.) an die Break-Dancer „Experience Crew“ aus Bruchsal. Foto: Heinzen Rund einhundert Gäste überzeugten sich in der letzten Woche bei der erstmaligen Verleihung des Kulturpreises der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) in der Aula der Balthasar-Neumann-Schule in Bruchsal davon, welches Talentpotential in der TRK steckt. Unter dem Motto „Kultur macht Schule“ waren Projekte und Initiativen gesucht worden, die den
regionalen Gedanken fördern und die regionale Zusammengehörigkeit stärken. Alle fünfzehn TRK-Gesellschafter konnten bis zu zwei Bewerberprojekte einreichen, von denen drei für die Abschlusspräsentation in Bruchsal ausgewählt wurden. Die Gewinnergruppe sorgte im wahrsten Sinne des Wortes für viel Wirbel auf der Bühne. In einer ausgefeilten
Break-Dance-Show zeigten die Jugendlichen der „Experience Crew“ aus Bruchsal, wie sie ihre Erfahrungen und Probleme im Alltag in kreativer Weise ausdrücken und verarbeiten. Was als Projekt der integrativen Kulturarbeit begann, hat nun „Schule gemacht“ und zahlreiche Anhänger gefunden. Einen großen Freundeskreis hat inzwischen auch der Circus Odini aus der Kraichgaugemeinde Odenheim. In dieser als Verein organisierten Zirkusschule lernen Kinder und Jugendliche, wie man balanciert, jongliert, oder auf dem Einrad fährt. Für ihre Kostprobe ernteten sie reichlich Szenenapplaus. Für Begeisterung sorgte auch der Ettlinger „Bandcontest“, genauer die musikalische Einlage einer der Gewinnerbands. Mit dieser ebenfalls mit einem Zweiten Preis ausgezeichneten Initiative bietet die Stadt Ettlingen Schülerbands eine Bühne, auf der sie ihr Können vor bis zu 2 000 Besuchern unter Beweis stellen können. Die Vorauswahl der Bewerbungen trafen die Mitglieder des Arbeitskreises Kultur der TRK, die auch das Konzept für den Kulturpreis entwickelten. „Wir waren von der Qualität und Originalität der Projekte und Initiativen begeistert“, sagte der für den Kulturbereich zuständige TRK-Geschäftsführer Gerd Hager. „Wir werden deshalb alle Bewerberporträts in einer Broschüre veröffentlichen“. Beim TRKKulturpreis stehe weniger das Preisgeld als die öffentliche Auszeichnung im Vordergrund, so Hager. Außerdem sollen die Preisträger weitere Auftrittsmöglichkeiten in der Region bekommen. -red-
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN · Satzungsänderung Satzung der Heimstiftung Karlsruhe Artikel 1 Die Satzung der Heimstiftung Karlsruhe vom 7. Juli 1994, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderats am 14. Mai 2002, wird wie folgt geändert: 1. Prolog 1.1 Der Prolog: „Auf Grund von § 6 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1977 (Gesetzblatt Seite 408) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung der Heimstiftung Karlsruhe beschlossen:” wird gestrichen. Begründung: Anregung der Stiftungsaufsicht, da § 6 Absatz 2 des Stiftungsgesetztes nicht mehr aktuell. 2. § 2 „Zweck der Stiftung” 2.1 Absatz 1, Satz 1: Der Satz „Zweck der Stiftung sind die Errichtung und der Betrieb von Kinderheimen, Altenwohn-, Alten- und Altenpflegeheimen, betreuten Altenwohnungen und stationären, teilstationären sowie ambulanten Einrichtungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe.” wird wie folgt geändert: „Zweck der Stiftung sind die Errichtung und der Betrieb von Kinder- und Jugendheimen, Altenund Pflegeheimen, betreuten Seniorenwohnungen sowie stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe”. Begründung: Vervollständigung des Dienstleistungsangebotes und Anpassung an die aktuelle Sprachregelung. 2.2 Absatz 2, Satz 3: Der Satz „Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.” wird wie folgt geändert: „Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.“ 2.3 Es werden die neuen Sätze 4 und 5 wie folgt aufgenommen: „Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu”. Begründung: Anpassung an geänderte Vorgaben der Abgabenordnung (AO). 2.4 Absatz 3: Der erste Halbsatz „Die Stiftung hat insbesondere alte oder pflegebedürftige Menschen in ihren Alten- und Pflegeheimen und Kinder im Kinderheim in Notsituationen dann aufzunehmen und zu betreuen, …” wird wie folgt geändert: „Die Stiftung hat insbesondere alte oder pflegebedürftige Menschen sowie Kinder und Jugendliche in ihren Einrichtungen in Notsituationen dann aufzunehmen und zu betreuen, …”. Begründung: Die Mehrzahl der Aufnahmen im Kinderheim sind Jugendliche, so dass dies auch in der Satzung ihren Niederschlag haben soll. Ferner werden die verschiedenen Heime unter den Begriff „Einrichtungen” zusammengefasst. 2.5 Absatz 4: Die in Klammer gesetzte Erläuterung „zum Beispiel allein stehende und/oder allein erziehende Frauen/Männer, Wohnungslose” wird ersetzt durch „zum Beispiel allein Stehende und/ oder allein Erziehende, Wohnungslose”. Begründung: Anpassung der Formulierung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 3. § 3 „Vermögen der Stiftung” 3.1 Absatz 1, Satz 2: Der Satz „Diese Vermögenswerte sind der Stiftung zum 1. Januar 1995 zu übertragen.” wird wie folgt geändert: „Diese Vermögenswerte wurden der Stiftung zum 1. Januar 1995 übertragen”. Begründung: Die Heimstiftung besteht seit 1. Januar 1995. Die Übertragung der Vermögenswerte ist erfolgt. 3.2 Es wird ein neuer Absatz 2 aufgenommen: „Zuwendungen der Stifterin oder Dritter zum Vermögen nach Absatz 1 (Zustiftungen) sind zulässig.” Begründung: Zur Stärkung der Kapitalausstattung und zum Vermögenserhalt wird die Zulässigkeit von Zuwendungen der Stifterin oder Dritten (Zustiftungen) aufgenommen. Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, nicht zeitnah zu verwenden, sondern werden dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt. Es können höhere Erträge erzielt und somit der Stiftungszweck nachhaltiger verfolgt werden. 3.3 Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 4. § 4 „Organe der Stiftung” 4.1 Die Bezeichnung „der Oberbürgermeister” wird ergänzt durch „bzw. die Oberbürgermeisterin”. Begründung: Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 5. § 6 „Stiftungsrat” 5.1 Absatz 1, Satz 1: Der erste Halbsatz „Der Stiftungsrat besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und acht weiteren Mitgliedern….“, wird wie folgt geändert: „Der Stiftungsrat besteht aus dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin der Stadt Karlsruhe oder der/dem von ihm/ihr beauftragten, für das Sozialwesen zuständige Beigeordneten und acht weiteren Mitgliedern…”. Begründung: In die Satzung ist aufzunehmen, dass die/der für das Sozialwesen zuständigen Beigeordnete aufgrund Beauftragung durch den Oberbürgermeister Mitglied des Stiftungsrates ist. Außerdem erfolgt eine Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”.
5.2 Absatz 1, Satz 2: Der Satz „Außerdem gehören der Ortsvorsteher der Ortschaft Durlach und der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe dem Stiftungsrat als beratende Mitglieder an.” wird wie folgt geändert: „Außerdem gehören die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher der Ortschaft Durlach, die Leitung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe sowie eine beauftragte Person des städtischen Beteiligungscontrollings dem Stiftungsrat als beratende Mitglieder an.”. Begründung: Die Erweiterung des Stiftungsrates durch eine Person des Beteiligungscontrollings der Stadtkämmerei erfolgt im Rahmen der Begleitung des Konsolidierungsprozesses der Heimstiftung Karlsruhe und soll im Sinne laufender Beratungen beibehalten werden. Außerdem erfolgt eine Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. Absatz 2: „Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe oder – wenn von diesem festgelegt – der nach dem Dezernatsverteilungsplan für das Sozialwesen zuständige Bürgermeister. Führt der Oberbürgermeister den Vorsitz des Stiftungsrates, ist der für das Sozialwesen zuständige Bürgermeister beratendes Mitglied des Stiftungsrates.” wird wie folgt geändert: „Vorsitzender bzw. Vorsitzende des Stiftungsrates ist der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin der Stadt Karlsruhe oder die/der von ihm/ihr nach Absatz 1 beauftragte Beigeordnete. Eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter kann aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder des Stiftungsrates mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt werden. Führt der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin den Vorsitz des Stiftungsrates, ist die/der für das Sozialwesen zuständige Beigeordnete beratendes Mitglied des Stiftungsrates.”. Begründung: Bisher gab es keine Stellvertreterregelung des/der Stiftungsratsvorsitzenden. Ebenso erfolgt eine Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 5.4 Es wird Absatz 3 neu eingefügt: „Für die acht aus der Mitte des Gemeinderats gewählten Mitglieder werden für den Verhinderungsfall stellvertretende Mitglieder gewählt.”. Begründung: Die Vertretung der Mitglieder des Stiftungsrates war bisher nicht in der Satzung geregelt. 5.5 Der bisherige § 6 Absatz 3 wird § 6 Absatz 4. 5.6 Demzufolge wird § 6 Absatz 4 zu § 6 Absatz 5, der wie folgt geändert wird: Es wird der Satz „Für die Teilnahme an den Sitzungen wird ein Sitzungsgeld gezahlt.” gestrichen und ersetzt durch: „Den Mitgliedern des Stiftungsrats werden Auslagen und Aufwendungen erstattet. Die Zahlung einer angemessenen pauschalen Aufwandsentschädigung und einer angemessenen pauschalen Auslagenerstattung sind zulässig.”. Begründung: Die Regelung ist aufgrund der Änderung der Abgabenordnung neu zu fassen. Die Änderung wurde mit dem Finanzamt Karlsruhe abgestimmt. 6. § 7 „Aufgaben des Stiftungsrats” 6.1 Absatz 2: In Satz 1 wird „Der Geschäftsführer” geändert in „Die Geschäftsführung”. In Satz 2 wird „Er” durch „Sie” ersetzt. Begründung: Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 6.2 Absatz 3: Die Sätze „An Beratungen des Stiftungsrates über den Stellenplan und andere alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffenden Angelegenheiten kann der Vorsitzende des Personalrates der Stiftung teilnehmen. Der Vorsitzende des Personalrates kann zu diesen Beratungsgegenständen Stellung nehmen.” werden wie folgt geändert: „An Beratungen des Stiftungsrates über den Stellenplan und andere alle Beschäftigten oder Gruppen von Beschäftigten betreffenden Angelegenheiten kann das vorsitzende Mitglied des Personalrates der Stiftung teilnehmen und zu diesen Beratungsgegenständen Stellung nehmen.”. Begründung: Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 6.3 Absatz 4: In Ziffer 5 wird „der Leiter” durch „der Leitung” ersetzt. Begründung: Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 6.4 Absatz 6: Im Satz 1 werden in der Formulierung „In der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung ...” die Worte „für die Geschäftsführung” gestrichen. Begründung: Redaktionelle Änderung 7. § 8 „Stellung des Oberbürgermeisters” 7.1 Die Überschrift wird geändert in „Stellung des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin”. 7.2 Satz 1 wird um die Worte „bzw. die Oberbürgermeisterin” ergänzt. 7.3 Satz 2: „Er ist Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung.” wird geändert in „Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin ist Vorgesetzter bzw. Vorgesetzte der Beschäftigten der Stiftung.”. 7.4 Satz 3: „Der Oberbürgermeister kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung mit seiner Vertretung beauftragen …” wird wie folgt geändert: „Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin kann Beschäftigte der Stiftung mit seiner bzw. ihrer Vertretung beauftragen …”.
7.5 Satz 4: „Er wird insoweit nach Maßgabe der Gemeindeordnung durch den für das Sozialwesen zuständigen Bürgermeister vertreten.” wird ersetzt durch „Die/Der für das Sozialwesen zuständige Beigeordnete vertritt den Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin nach Maßgabe der Gemeindeordnung.”. Begründung: Anpassung im Sinne einer geschlechtergerechten Formulierung nach dem „Gender Mainstreaming”. 8. § 9 a „Dienstsiegel” 9.1 Der bisherige § 9 a wird § 10. Begründung: Wiederherstellung der durchlaufenden Nummerierung der Satzung. 9. § 10 „Vermögensanfall“ 9.1 Der bisherige § 10 „Vermögensanfall” mit der Formulierung: „Beim Erlöschen der Stiftung fällt deren Vermögen der Stadt Karlsruhe zu. Es ist von dieser gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Stiftungszweckes oder anderen gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung zuzuführen.” erhält als § 11 folgenden Wortlaut: 9.2 § 11 „Zweckänderung, Zusammenlegung und Aufhebung der Stiftung” 9.3 Absatz 1: Beschlüsse über die Änderung des Stiftungszwecks sowie über die Zusammenlegung oder Aufhebung der Stiftung sind nur zulässig, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll erscheint. 9.4 Absatz 2: Im Falle der Zweckänderung muss der neue Zweck ebenfalls steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sein und dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommen. 9.5 Absatz 3: Im Falle der Zusammenlegung der Stiftung muss das Vermögen bei der neuen oder aufnehmenden Stiftung ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden und dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommen. 9.6 Absatz 4: Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Karlsruhe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Begründung: Anpassung an geänderte Vorgaben der Abgabenordnung 10. § 11 „Bekanntmachungen” Der bisherige § 11 wird § 12. Begründung: Wiederherstellung der durchlaufenden Nummerierung der Satzung. Artikel 2 Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Heinz Fenrich Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf der Gemeindeordnung beruhen, zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies trifft nicht zu, wenn – die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, – der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Vereinfachte Umlegung „Pionierstraße“ in Karlsruhe-Knielingen Inkraftsetzung Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Pionierstraße“, bestehend aus den Karten zur vereinfachten Umlegung alter und neuer Bestand und dem Verzeichnis, der am 17. Dezember 2010 vom Umlegungsausschuss gefasst wurde, ist am 21. Dezember 2010 für die Grundstücke, Flurstücke Nummern 30718 (davon eine südöstliche Teilfläche, Flurstück Nr. 30718/107 mit 677 m²), 30727/12, 30727/31 und 30727/32, der Gemarkung Karlsruhe unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Bürgermeisteramt Karlsruhe, Umlegungsausschuss – Liegenschaftsamt –, Lammstraße 7 a (Rathauspassage), 76133 Karlsruhe , 4. OG, Zimmer E 415, gestellt werden.
KULTURKOMPAKT · KULTURKOMPAKT Geschichten vom Oberrhein erzählt Harald Schwiers in seiner ersten Hörstunde im neuen Jahr. Von der einst kriegerisch gebeutelten Genussregion berichtet Schwiers am 6. Januar, 20.30 Uhr, im Figurentheater „marotte“. An sechs Tagen haben Kunstfreunde bis 6. Januar 2011 Gelegenheit, sich Führungen durch die Ausstellung mit Venedig-Bildern in der Städtischen Galerie anzuschließen. Am 30. Dezember steht ein Rundgang um 12.15 Uhr und am 1. und 2. Januar um 15 Uhr auf dem Programm. Die Kinderwerkstatt ist Sonntag von 15 bis 16.30 Uhr geöffnet. Weitere Führungen beginnen am 5. Januar um 15 Uhr sowie am 6. Januar um 11 Uhr. Am Dreikönigstag veranstaltet die Galerie von 10 bis 18 Uhr einen Tag der offenen Tür und bietet Rundgänge zu den Venedig-Bildern auch um 14, 15 und 16 Uhr an. Zu Führungen zu Werken von Franziska Degendorfer treffen sich Teilnehmer um 12 und 17 Uhr, und die Kinderwerkstatt hat um 11 und 15 Uhr Venedig zum Thema. Eine Gastspiel-Koproduktion kommt am 7. Januar im Sandkorn-Theater auf die Bühne: Ab 21 Uhr schwimmt das Duo rastetter & wacker in seiner neuen Kabarett-Show mit Finanzhaien im globalen Wirtschaftsteich. Als Special Guest ist Boris F. Ott dabei. Die Jazzformation Johnny La Marama Bicycle Revolution gastiert am 13. Januar im Jazzclub. Die Jazzer, deren Sound Kenner irgendwo zwischen Tom Waits, Sun Ra und Spaghetti Western ansiedeln, treten ab 20.30 Uhr auf.
Dass der Ball rund ist, manchmal aber auch Ecken hat, ist einem Fußballmonolog von Chris Chibnall zu entnehmen. Zu einem „Seitenwechsel“, der mitten ins Herz einer Welt trifft, in der man das Wort „schwul“ nur als Beschimpfung gegnerischer Fans in den Mund nimmt, betritt Thomas Fritsche am 19. Januar um 19 Uhr das „Spielfeld“ im Kammertheater. Ein „Deutsch-Französischer Tag“ findet am 20. Januar von 10 bis 16 Uhr im Regierungspräsidium am Rondellplatz statt. Das Centre Culturel FrancoAllemand Karlsruhe feiert den Tag mit Veranstaltungen zur französischen Sprache und Kultur, lädt zu Vorträgen und Workshops ein. -Lä
DAS MUSEUM FÜR NEUE KUNST im ZKM zeigt bis 9. Januar „Aquarelle zum Tanz“ von Emil Wachter. Foto: Fränkle
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Mitteilung an unsere Kunden Anhebung der Tarifpreise für Trinkwasser ab 1. Januar 2011 Die Stadtwerke Karlsruhe haben die Preise für Trinkwasser seit 3 Jahren stabil halten können. Die Kosten für die Trinkwasserversorgung sind jedoch kontinuierlich weiter gestiegen. Die wesentliche Ursache dafür sind umfangreiche Investitionen und Unterhaltsaufwendungen insbesondere in die Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen sowie die Trinkwasserbehälter und die erforderlichen Druckerhöhungsanlagen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das hohe Qualitätsniveau des Karlsruher Trinkwassers weiterhin gewährleistet werden kann. Der Verbrauchspreis steigt ab 1. Januar 2011 um netto 10 Cent je Kubikmeter (1.000 Liter). Auch nach dieser Erhöhung sind die Stadtwerke Karlsruhe weiterhin einer der günstigsten Trinkwasserversorger in Deutschland. Die ab 1. Januar 2011 geltenden Trinkwassertarife der Stadtwerke Karlsruhe GmbH lauten: 1
Allgemeiner Trinkwassertarif
1.1
Verbrauchspreis je m³ bei Großabnahme: für die ersten 50 000 m³ je m³/Jahr für alle weiteren m³/Jahr 1.2 Verrechnungspreise je Monat 1.2.1 für jeden Haus- bzw. Großwasserzähler nach Zählergröße: Qn 2,5 Qn 6 Qn 10 Qn 15 Qn 40 Qn 60 Qn 150 1.2.2 für jeden Verbundwasserzähler (Haupt- + Nebenzähler) nach Zählergröße: Qn 15 Qn 40 Qn 60
netto Euro 1,77
brutto Euro 1,89
1,77 1,67
1,89 1,79
3,20 4,00 5,00 9,00 11,00 13,00 16,00
3,42 4,28 5,35 9,63 11,77 13,91 17,12
24,00 29,00 36,00
25,68 31,03 38,52
netto Euro
brutto Euro
1.2.3 für jedes Standrohr Miete inkl. Verrechnungspreis: bis maximal 1 Woche 8,00 8,56 bis maximal 2 Wochen 16,00 17,12 ab 3. Woche/monatlich 24,00 25,68 1.3 Kaution je Standrohr 233,64 250,00 2 Reserve- und Löschwasserversorgung 2.1 Bereitstellungspreis Monatlicher Teilbetrag des Jahresbereitstellungspreises je m³ pro Stunde 4,69 5,02 2.2 Verbrauchs- und Verrechnungspreise nach Ziffer 1 Wasserpfennig In den Verbrauchspreisen ist das gesetzlich vorgeschriebene Entnahmeentgelt („Wasserpfennig“) von 5,113 Cent je gefördertem Kubikmeter Wasser enthalten, das die Stadtwerke Karlsruhe GmbH in voller Höhe an das Land Baden-Württemberg abführen muss.
Die Endpreise brutto (gerundet) ergeben sich aus den Nettopreisen zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 7 %). Aufteilung des Verbrauchs Da der Wasserverbrauch nur einmal jährlich abgelesen und abgerechnet wird, werden wir eine Aufteilung Ihres Verbrauches zum 1. Januar 2011 vornehmen. Falls Sie wünschen, dass bei der Abrechnung Ihre individuellen Verbrauchsverhältnisse berücksichtigt werden, können Sie Ihren aktuellen Zählerstand selbst ablesen und ihn uns unter Angabe Ihrer Kunden- und Zählernummer bis zum 14. Januar 2011 online, schriftlich oder telefonisch mitteilen. Beratung Wenn Sie Fragen zu unseren Tarifen haben, können Sie uns von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-200 300 6 erreichen. Schriftlich erreichen Sie uns unter:
Karlsruhe, 30. Dezember 2010 Ihre
Stadtwerke Karlsruhe GmbH 76127 Karlsruhe Telefax: 07 21/59 08 96 E-Mail: postbox@stadtwerke.karlsruhe.de Internet: www.stadtwerke-karlsruhe.de Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der genannten Frist beim Bürgermeisteramt eingeht. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für sämtliche weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache muss sich der Antragsteller dann aber eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen (§ 222 Absatz 3 BauGB).
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Absatz 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung unserer Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswir-
kungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die der Beurteilung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde, Rathaus am Marktplatz, Zimmer C 317, zugänglich. Zentraler Juristischer Dienst Wasserbehörde
Karlsruhe, den 30. Dezember 2010 Liegenschaftsamt Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Feststellung der UVP-Pflicht Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntgabe gemäß § 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG Dem Städtischen Klinikum Karlsruhe wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme auf dem Grundstück Moltkestraße 90 in Karlsruhe für die Verwendung zu Kühlzwecken und zur Versickerung von unverschmutztem Kühlwasser in den Untergrund erteilt. Es dürfen jährlich bis zu 750 00 m³ Grundwasser entnommen werden. Zur Erneuerung der technischen Infrastruktur sind umfangreiche bauliche Veränderungen auf dem Klinikgelände erforderlich. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen hat die Brunnenbetreiberin die Erteilung der Erlaubnis für eine erhöhte Grundwasserentnahme- und Versickerungsmenge von 1,5 Mio. m³/a beantragt.
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