30. AUGUST 2013
AMTSBLATT DER STADT KARLSRUHE
67. JAHRGANG
RATHAUSFASSADE Das Rathaus bekommt einen neuen Anstrich in erdfarbenem Rot. Seite 2
KLANGSKULPTUR Auf ein interaktives Soundsystem trifft das Publikum vor dem ZKM. Seite 2
NUMMER 35 BADEN-MARATHON Das 31. Lauf-Event steigt mit vielen Extras am 21. und 22. September. Seite 3
Tag des offenen Denkmals:
Unbequemes und „Normales“
Mit 48 Veranstaltungen in Karlsruhe wiederum ein ziemlich umfangreiches Programm Der Sonntag, 8. September, ist der Tag des offenen Denkmals. Das Motto, das die Deutsche Stiftung Denkmalschutz dieses Mal ausgegeben hat, lautet: „jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?“ Sie lässt den lokalen Veranstaltern viel Platz für Interpretation, weil das Motto auf nahezu jedes Denkmal anwendbar ist. Denn es stellt sich nicht selten die Frage, ob ein Gebäude oder ein sonstiges Denkmal wirklich schützens- und erhaltenswert ist. Die Beantwortung macht viele Denkmale in der Tat unbequem. Unbequeme Denkmale sind aber auch beispielsweise solche Bauten, die von ihrer Architektur oder sonstigen Gestaltung erhalten werden müssen, aber deren Nutzung eine eher unangenehme ist.
Daher haben die Programmgestalter des Karlsruher Denkmalstags auch einige Gebäude ins wiederum sehr umfangreiche Angebot aufgenommen, in denen man sich nicht so gerne aufhält. GEFÄNGNIS VON JOSEF DURM Das gilt etwa für das Gefängnis an der Riefstahlstraße, das 1894 bis 1897 Josef Durm, der historistisch orientierten Leiter der großherzoglichen Bauverwaltung errichtete. Es war seinerzeit nicht unumstritten, wurde es doch in ein Stadtviertel hineingelegt, das als gutbürgerlich galt. Durm hat daher die Erscheinungsform der Umgebung angepasst, ohne die Notwendigkeiten eines Gefängnisses außer Acht zu lassen. Führungen zur Außenfassade des Gefängnisses sind am Denkmalstag um 10
und um 11.30 Uhr vorgesehen. Nach innen kommen die Gäste verständlicherweise nicht. Ein anderes Beispiel für ein „unbequemes“ Denkmal ist das Bürklin’sche Mausoleum auf dem Hauptfriedhof. Auch dieses Gebäude errichtete ab 1911 Durm. Die Familie des Reichstagsabgeordneten und Intendanten des Hoftheaters, Dr. Albert Bürklin, sollte dort ihre letzten Ruhestätten finden. Durm der sich der italienischen Renaissance verpflichtet gefühlt hatte, nahm sich das einige Jahre zuvor von ihm erforschte Theoderich-Grabmal in Ravenna zum Vorbild für seine Arbeit. Vor genau 100 Jahren wurde das Bürklin’sche Mausoleum fertig. Heute bietet es auf zwei Etagen Platz für die Urnen „normaler“ Sterblicher. Um 11 und 14 Uhr führt die Leiterin des Info-Centers am Hauptfriedhof, Christiane Dietz, durch das interessante Gebäude. RP VON HEINRICH HÜBSCH
DAS AMTSGEFÄNGNIS in der Riefstahlstraße ist ebenfalls ein Bau von Josef Durm. Es wird selbstverständlich nur von außen gezeigt.
Rodung im Technologiepark In der nächsten Woche beginnen auf einem zur Bebauung anstehenden Grundstück im Technologiepark vorbereitende Arbeiten. Ab November wird dort ein weiteres Bürogebäude errichtet. Als Artenschutzmaßnahme wird zunächst im Westen des Grundstücks an der Grenze des vorgesehenen Grünzugs ein Ersatzbiotop für Mauereidechsen hergerichtet. Anschließend wird der Bewuchs des Areals – vor allem Brombeeren – in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung entfernt. Diese Arbeiten starten im Osten, wodurch die Eidechsen nach Westen ausweichen können. Die Bäume müssen derzeit noch nicht gerodet werden.
Heinrich Hübsch, der Nachfolger Friedrich Weinbrenners, war Baumeister der großherzoglichen Finanzkanzlei am Schlossplatz. Er ließ sie von 1829 bis 1833 errichten. Bis 1945 diente das Gebäude als Sitz des Badischen Finanzministeriums. Heute beheimatet es das Regierungspräsidium Karlsruhe. Um 14 Uhr ist der Haupteingang Treffpunkt für eine Führung durch das Haus der Behörde. In seiner Art „unbequem“ ist sicherlich auch das Revolutionsdenkmal am Kaiserplatz, das einen Kontrapunkt zum Reiterstandbild von Kaiser Wilhelm I liefert. Er hatte als preußischer Kron-
Faire Chancen für alle Programmheft zur Fairen Woche ist jetzt verfügbar
Für die Faire Woche hat die Fairtrade-Stadt Karlsruhe unter dem Motto „Fairer Handel. Faire Chancen für alle“ ein informatives Programmheft aufgelegt. Dort finden sich neben Einzelterminen ein Schwerpunkt zu fair gehandelten Textilien sowie Gastronomieadressen. Zu haben ist es im Weltladen, dem Rathaus und in Bürgerbüros, sowie unter www.agenda21-karlsruhe.de/projekte/faire-woche. Stadtführungen, Filme, Probieraktionen und Gottesdienste zeigen die hiesige Vielfalt fairen Engagements zwischen dem 13. und 27. September. Highlights sind eine Buchausstellung in der Stadtbiblio-
thek und die Schau „Im Fadenkreuz – Hintergründe der Bekleidungsindustrie“. Auf dem FaireWoche-Markt am 21. September auf dem Kirchplatz St. Stephan gibt es von 10 bis 14 Uhr Info- und Verkaufsstände, Live-Musik, Mitmach- und Spielaktionen sowie ein Freiluftcafé. Ziel der fairen Woche ist die Stärkung des fairen Handels vor Ort und in den Erzeugerländern. Hierfür engagieren sich Akteure wie Weltläden, Aktionsgruppen, Kirchengemeinden, Schulen und Kommunen. Die fünfte Faire Woche in Karlsruhe organisiert der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz mit dem Weltladen. -red-
BÜRKLIN’SCHES MAUSOLEUM: Dem Theoderich-Grabmal in Ravenna hat Josef Durm das Haus auf dem Hauptfriedhof nachempfunden. Heute bietet es auf zwei Etagen Platz für Urnen. Fotos (4): Bastian prinz die Koalitionstruppen angeführt, die 1849 die badische Revolution endgültig niederschlugen. 27 Granitplatten vor dem kaiserlichen Pferd mit den Namen standrechtlich nach der Revolution Erschossener hindern Wilhelm symbolisch daran, in die Stadt einzureiten. Um 10.45 und 12.45 Uhr gibt es Erläuterungen. Aber auch zahlreiche „normale“ Denkmale öffnen sich am Sonntag, 8. September, Neugierigen. Über die ganze Stadt verteilt, gibt es an diesem Sonntag bei freiem Eintritt 48 Veranstaltungsorte. Das gesamte Programm des Karlsruher Tags des offenen Denkmals gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de/denkmaltag. Dort kann auch ein Link für mobile Anwendungen abgerufen werden. -erg-
Obst in die Schultüten Damit die ABC-Schützen fit in das neue Schuljahr starten können, füllen Beschicker der Wochenmärkte in Neureut und Rüppurr mit dem städtischen Marktamt Tüten der Schulanfänger mit Früchten. Die Debütanten sind für Freitag, 6. September, in Neureut und am Samstag, 7. September, in Rüppurr auf den Wochenmarkt eingeladen. Jeweils zwischen 9 und 12.30 Uhr erhalten sie dort Obst und kleine nützliche Überraschungen. Wohnumfeldberater begleiten die Kinder über die Märkte. Am Freitag um 11 Uhr begrüßt Bürgermeister Klaus Stapf in Neureut auf dem Neureuter Platz Eltern und hilft beim Füllen der Schultüten.
DER BRUNNEN auf dem Stephanplatz von Hermann Billing samt seiner Interna ist am Tag des Denkmals um 10 und 12 Uhr Thema.
Seniorennachmittag
Vereine bieten Unterhaltungsprogramm in Daxlanden Der Bürgerverein Daxlanden und das Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe laden für Samstag, 21. September, um 14.30 Uhr zum „Seniorennachmittag für alle Junggebliebenen“ in die Rheinstrandhalle ein. Für ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm sorgen verschiedene Karlsruher Vereine: Die Europafanfare Karlsruhe, der Kinderchor der Adam-RemmeleSchule, die KGD-Frösche mit einem Gardetanz, die GehörlosenTanzgruppe, der Liederkranz Daxlanden mit Liedern aus verschiedenen Musicals und das Männerballett der Strabaka. Die Mühlburger Harmonika Senioren begleiten alle
Akteure durch das Programm, für das leibliche Wohl sorgt der Fußballverein Daxlanden. Der Eintritt ist frei und wer „Grundsicherung im Alter“ bezieht, erhält zudem einen Gutschein für Kaffee und Kuchen. Die Gutscheine können bis Donnerstag, 19. September, im städtischen Seniorenbüro in der Markgrafenstraße 14 oder am 21. September eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung in der Rheinstrandhalle bei den Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros abgeholt werden. Gäste im Rollstuhl werden gebeten, sich aus organisatorischen Gründen unter der Telefon 133-5086 anzumelden. -red-
Astgabel mit Ausblick bevorzugt
Lebensraum „Bergwelt Himalaya“: Neue Anlage für die seltenen Katzenbären
EIN PUTZIGER GESELLE: Akuti soll mit ihrem Partner Amod in ein, zwei Jahren für Nachwuchs sorgen. Für das Publikum gibt je es einen steileren und flacheren Zuweg in die Himalaya-Bergwelt.
Hallo, hier bin ich. Akuti, zu Deutsch Prinzessin, ist zwar scheu, aber neugierig, weshalb sie vergangenen Freitag mit ihren kleinen Knopfaugen jede Bewegung der Premieren-Gäste verfolgte. Um sich diesen dann mit ihrem rotbunten dichten Fell, dem langen buschigen Schwanz und dem spitzen, markant gezeichneten Gesichtchen auf dem Klettergerüst in voller Schönheit zu zeigen. Mit Partner Amod (deutsch: Freude) lebt sie in der rund 800 Quadratmeter großen, dem natürlichen Lebensraum nachempfundene Panda-Anlage des Lebensraums „Bergwelt Himalaya“ am östlichen Lauterberg. Im Frühjahr sind die beiden einjährigen auch Roter Panda oder Katzenbär genannten Tiere nach Karlsruhe gekommen. „In der Quarantänezeit haben wir auch
Futter getestet“, so Zoochefin Dr. Gisela von Hegel. Die Nahrungsspezialisten sind Raubtiere mit Vorliebe für Bambus. So frisst Amod auch ausgesprochen gerne Bambus, und hier bitteschön am liebsten den feingliedrigen. Seine Partnerin bevorzugt dagegen „Obstplatte mit Getreide“. Zu den eher nachmittags und abends aktiven Kletterkünstlern sollen sich später noch Chinesische Muntjaks, eine kleine Hirschart, gesellen. Neben der Panda- sowie SchneeleopardenAnlagen sieht das Zookonzept für „Bergwelt Himalaya“ eine weitere Anlage für Wildschafe vor. Sie sei auf Eis gelegt, so Bürgermeister Michael Obert. Aus Tierschutzgründen, denn die Panda-Nachbarn, die Kropfgazellen, hätten sich nicht umsiedeln lassen, weshalb sie bleiben dürfen. -rie-
Zuchtprogramm für Roten Panda Mit dem Roten Panda nimmt der Zoo am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP) teil. Ziel ist, für die vom Aussterben bedrohten Tiere einen stabilen Bestand in geeigneten Lebensräumen zu erhalten. Die Zucht aller in europäischen Zoos gehaltenen Tiere organisiert ein Koordinator. Vorgabe ist, dass sich die Zoos aktiv an Projekten beteiligen. Mit Hilfe der Zoofreunde (Spende über 20000 Euro) beteiligt sich Karlsruhe seit 2009 an Artenschutzprogrammen in Nepal und Indien für die rund 10000 wildlebenden Tiere. -rie-
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| Stadt Kultur
NR. 35 · FREITAG, 30. AUGUST 2013
Neuer Rathaus-Anstrich:
Im Sinne Weinbrenners
Fassade künftig in erdfarbenem Rot zum Stadtgeburtstag
Der Grund: Fassade und Dach des Weinbrennerbaus werden für Karlsruhes 300. Stadtgeburtstag 2015 saniert, dessen Außenhaut wird neu getüncht. Dabei löst südländisch anmutendes erdfarbenes Rot den fliederfarbenen Ton der frühen 1980er Jahre ab. Der Anstrich ist dann nahezu einheitlich. Sockel, Rahmen und Gesimse sind nicht länger farblich akzentuiert, sondern nur in leichten Nuancen abgesetzt. Welche Farbe der große Baumeister (1766 – 1826) letztlich für eines seiner Hauptwerke gewählt hatte, lässt sich heute nicht mehr belegen. Weil es keine gesicherten Aufzeichnungen gebe, seien die Ableitungen aus historischen Quellen „sehr vage“ und nur indirekt auf das Rathaus zu beziehen, erläuterte Dr. Ulrich Maximilian Schumann von der WeinbrennerGesellschaft bei der Vorstellung der Fassendenfarbe gemeinsam
mit Bürgermeister Michael Obert. Seiner Schätzung nach habe es sich bei der Originalfarbe um einen Rot-Ton gehandelt. Bei der künftigen Tönung orientiert man sich nun an der Farbe des Sandsteins, aus dem der Sockel und der seit dem späten 19. Jahrhundert unverputzte Turm des Rathauses errichtet worden waren. Die bisherige Zweifarbigkeit jedenfalls passt nach Meinung der über das Problem entscheidenden Fachleute nicht in die Welt des berühmten badischen Baumeisters. Denn für Weinbrenner durfte die Form des Baukörpers nicht zerrissen werden, seine Architektur sollte einheitlich, klar lesbar und geschlossen wirken. Anne Sick, Leiterin des städtischen Hochbauamts ist zufrieden. Für sie fügt sich die mit der Denkmalpflege des Regierungspräsidiums abgestimmte „legitime Neuinterpretation“ harmonisch in die Umgebung ein. Eine solche Entscheidung werde „immer strittig“ sein, war Bürgermeister Michael Obert auf Kritik gefasst. Diskutiert werden dürfe gerne, „aber auf einem gewissen Niveau“. -maf-
Auf Stephanplatz Spendenmarathon
Mühlburg und Hagsfeld feiern
Zugunsten des Kinder- und Jugendhilfezentrums der Heimstiftung Karlsruhe beginnt am morgigen Samstag, 31. August, der dritte Spendenmarathon. Auf dem Stephanplatz gibt es zum Auftakt von 10 bis 18 Uhr ein buntes Programm mit einem musikalischen Mix aus Blues, Soul, Rock, Pop und Schlagern sowie Jonglage und Akrobatik. Simone Mangiapane stellt sein neues Album vor. Dazu kommen Info-Stände, ein Feuerwehrfahrzeug und Gastronomie. Der Spendenmarathon wird am 26. Oktober mit einer großen Spendengala im Badischen Brauhaus fortgesetzt. Veranstalter Marco Koch hatte in den vergangenen zwei Jahren bereits erfolgreich Spendenmarathons organisiert. Deren Erlöse gingen an den Förderverein der onkologischen Abteilung der Kinderklinik.
In der nächsten Woche feiern zwei Stadtteile ihre Kerwe. Am Freitag, 6. September, eröffnet Bürgermeister Klaus Stapf im Festzelt auf dem Fliederplatz die vier Tage dauernde 37. Mühlburger Kerwe. Einen verkaufsoffenen Sonntag gibt es in diesem Jahr nicht, dafür veranstaltet der Bürgerverein Mühlburg am Kerwesonntag neben dem Jugendzentrum einen bunten Flohmarkt. Zum 30. Mal wird in Hagsfeld Kerwe gefeiert. Neben einem kleinen Vergnügungspark bieten die Hagsfelder Vereine drei Tage lang auf dem Festplatz in der Brückenstraße viele kulinarische Köstlichkeiten an. Bürgermeister Michael Obert eröffnet mit einem Fassanstich das Kerwetreiben offiziell am Samstag, 7. September. Um 17 Uhr ist er am Stand des Gesangvereins Hagsfeld zu finden.
Fast könnte man meinen, Christo sei am Werk, denn das Rathaus am Marktplatz ist seit geraumer Zeit nicht nur eingerüstet, sondern seine Fassade auch verhüllt.
VOR DER MUSTERFLÄCHE: Dr. Ulrich Schumann, Michael Obert, Anne Sick und Dr. Claudia Baer-Schneider (v. l. n. r.). Foto: Müller-Gmelin
Unermüdlicher Einsatz
Hohenwettersbach: Rolf Klipfel feierte 65. Geburtstag Seinen 65. Geburtstag feierte Hohenwettersbachs früherer Ortsvorsteher Rolf Klipfel am vergangenen Samstag (24. August). Glückwünsche erreichten den Jubilar auch aus dem Karlsruher Rathaus. OB Dr. Frank Mentrup würdigte vor allem Klipfels Engagement für das Baugebiet Fünfzig Morgen, das betreute Altenwohnen sowie den Jugendtreff. „Unermüdlich setzten Sie sich für die Weiterentwicklung
Terminkalender „Vom Privilegienbrief zum Europäischen Stadtbrief: Menschenrechte und Demokratie“ heißt am Sonntag, 1. September, 15 Uhr, die Führung durch das Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10 mit Hildegard Schmid. Der Durlacher Altstadtrundgang – Brunnen und Denkmäler findet ebenfalls am Sonntag statt. Um 11 Uhr erwartet Sigrid Malz vom historischen Verein Durlach (Freundeskreis Pfinzgaumuseum) Interessierte am Marktplatzbrunnen zu der kostenlosen Führung. Für Sportschwimmer bietet der Förderverein Schwimmregion Karlsruhe ab Samstag, 7. September, erstmals am Wochenende Kurse im 50-Meter-Becken des Sonnenbads an. Sie umfassen je fünf Einheiten von 45 Minuten und kosten 45 Euro. Info und Anmeldung: www.aquakurse-karlsruhe.de.
Hohenwettersbachs ein und hatten stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner“ des Höhenstadtteils, schrieb Mentrup. Gleichzeitig sei Klipfel dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung stets ein „kompetenter Partner“ gewesen. Bevor Rolf Klipfel (Foto: pr) 1999 Ortsvorsteher wurde, war er bereits zehn Jahre Mitglied des Ortschaftsrats. 2004 wurde er in seinem Amt bestätigt.
Sounds im Vorbeigehen Neue Klangskulptur / Festakt auf dem ZKM-Vorplatz
Spaziergänger auf dem ZKMVorplatz werden bereits seit Wochen nicht nur morgens von der Installation „The Morning Line“ von Matthew Ritchie und Aranda Lasch akustisch begrüßt. „Man könnte sagen, ‚The Morning Line‘ ist die erste Linie, die am Anfang eines Tages gezogen wird“, beschreibt die Architektin die Koproduktion. Am 15. September um 17 Uhr wird Francesca von Habsburg (Stiftung Thyssen-Bornemisza Art Contemporary) den Klangpavillon dem ZKM zum Geschenk machen. Mit dem interaktiven Soundsystem werden zeitgenössische, elektro-akustische Kompositionen gesteuert. Je nach Anforderung einer Komposition kann das Klangvolumen während der Bespielung variiert werden, teilt das ZKM mit. Die Installation reagiere jedoch
nicht nur auf Anweisungen. Eine mit Sensoren und Videokameras verknüpfte Software, registriere auch Veränderungen im Besucherstrom und nehme Einfluss auf die Klänge. Der aus 46 Lautsprechern und 12 Subwoofern bestehende Klang-Pavillon stand nach Sevilla und Istanbul zuletzt auf dem Wiener Schwarzenbergplatz. Wie das ZKM weiter mitteilt, sind weitere interdisziplinäre Soundexperimente und Kooperationsprojekte zwischen dem Zentrum und der Thyssen-Bornemisza Art Contemporary in Planung. Im Verlauf der Musikgeschichte des 20. Jahrhunderts seien laut ZKM-Chef Peter Weibel immer wieder spezielle Architekturen für Raumkompositionen entworfen worden. „The Morning Line“ sei ein „Bayreuth für elektronische Musik“. -red/Lä-
Theater machen und Filme drehen Sich mitnehmen lassen
Das neue Jahresprogramm der Jugendkunstschule ist da / Kursermäßigung mit Pass Das Buch zur Literatur im Land zwischen 1970 und 2012 Im September beginnen die ersten Kurse des Schuljahres 2013/14 an der Jugendkunstschule (Juks). Im soeben erschienenen Programm werden 200 Kurse, Projekte und Workshops für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien angeboten. Wer einen Karlsruher Pass oder Kinderpass besitzt, zahlt nur 20 Prozent der fälligen Kursgebühr. Das Spektrum reicht von A wie Akademievorbereitung über M wie Mode bis Z wie Zeichnen. Teilnehmen können Kinder bereits ab eineinhalb Jahren mit ihren Eltern in einer Eltern-KindWerkstatt. Neben Angeboten wie Kinderwerkstatt und Ballett wurde das Eltern-Kind-Angebot mit „Tanzzeit“ für junge Teilnehmer ab 1,5 Jahren und „Akrobatik“ ab acht Jahren ergänzt. Erstmals bie-
tet die Juks auch einen „Streetdance-Tanzmix“ für Zehn- bis 14Jährige an. Zu den neuen Workshops gehört unter anderem die Trickfilmwerkstatt „Meine Welt“. In den Herbst- und Weihnachtsferien können Kinder ab vier Jahren zu „Reisen ins Winterwunderland“ aufbrechen. In den Ateliers, Tanzstudios oder auf der Bühne gibt es auch für Jugendliche neue Möglichkeiten künstlerisch aktiv zu sein. Zum Beispiel im „Zeichenatelier Fantasy“, im Atelier für Keramik oder bei „Lets move – Modern Dance“. Bühnenfans können in der Jungen Theaterakademie ein eigenes Stück auf die Bühne bringen oder beim „Kamera-Training“ erste Erfahrungen am Filmset sammeln. Ein weiterer Schwerpunkt sind Mappenkurse und andere Ange-
bote, die auf einen künstlerischen Beruf vorbereiten. Kinderwerkstätten und Kurse jenseits der Kaiserallee 12e für Drei- bis Zehnjährige finden zudem in Durlach statt. Workshops am Wochenende für die „Kreative Familie“ sowie für Kinder ab vier Jahren ergänzen das Programm. Auch, wer einen kompletten Workshop für einen kreativen Geburtstag oder für Kindergärten und Schulen buchen möchte, erhält unter der Juks-Telefonnummer 831230 Auskunft. Nach dem Unterricht stellt die Jugendkunstschule ein Zertifikat aus. Das komplette Programm der Jugendkunstschule liegt in Rathäusern und in den Ortsverwaltungen aus oder kann in der Geschäftsstelle angefordert werden. Informationen gibt es im Internet: www.juks-Karlsruhe.de. -red / Lä-
Haltet den Tortendieb
takt zu den Pflegefamilien ist dem Jugendamt wichtig. Deshalb versuchen der Leiter des Pflegekinderdiensts, Joachim Heger, und seine Kolleginnen Barbara MüllerLeopold und Marisa Held jedes Jahr ein Projekt auf die Beine zu stellen und dabei die Talente der Kinder gezielt zu fördern. Rund 120 Karlsruher Kinder leben für gewisse Zeit oder auf Dauer bei neuen Eltern. Wer sich die anspruchsvolle Aufgabe zutraut, kann sich unter der Telefonnummer 133-5115 informieren – Bedarf an Pflegeeltern gibt es immer. „Mir kam eine spontan eine unglaubliche Herzlichkeit entgegen“ schwärmte Kristian Wacker von der Atmosphäre. Die Kinder seien beim Puppenspiel förmlich über sich hinausgewachsen, die Ideen nur so aus ihnen herausgesprudelt.
„Wartet nicht auf bessre Zeiten“. Literatur in Baden-Württemberg, der jüngst erschienene Katalog liefert nicht nur einen fundierten Überblick über die Situation der Literaturszene zwischen 1970 und 2012. Gleichzeitig ist er auf 192 Seiten ein spannendes Geschichtsbuch, das Lesende regelrecht zum Innehalten und Nachdenken über die eigene wie gesellschaftliche Situation verführt. Die letztes Jahr im Prinz-MaxPalais zum 60-jährigen Landesjubiläum gezeigte, bis 2010 reichende Ausstellung ergänzt der ausführlichere Band noch um die Ereignisse der Jahre 2011 und 2012. Damit knüpft er an die von der Literarischen Gesellschaft herausgegebene Veröffentlichung „Ein Bild der Zeit“ an. Sie galt der Entwicklung zwischen 1952 und 1970. Die
Neuveröffentlichung stellt Schriftsteller mit biografischem Bezug zum Land vor, ergänzt von historischen Zeitleisten und gefolgt von einem Anhang mit den zahlreichen, hierzulande vergebenen Literaturpreise und Stipendien, Forschungsstätten sowie der SWRBestenliste. Themen sind ausgehend von der 1968er Studentenbewegung unter anderem Macht und Politik, die Frauenbewegung, väterliche Schuld im Nationalsozialismus, Postmoderne, Heimat in verschiedenen Facetten und der Einfluss von Migration. Das lesenswerte Begleitbuch, herausgegeben von Professor Dr. Hansgeorg Schmidt-Bergmann und erarbeitet von Ina GohnKreuz und Björn Hayer ist zum Preis von 14,95 Euro im Mitteldeutschen Verlag erschienen.-cal-
Kultur Kompakt
Foto-Ausstellung über Theaterstück von Pflegekindern Das Handpuppenspiel will gelernt sein. Wie man die Puppen richtig führt, in deren Rolle schlüpft und ausdrucksvoll spricht, vermittelte Spielpädagogin Kristine Wacker vom Marotte Figurentheater im März sechs Pflegekindern. An drei Freitagnachmittagen hatten die Mädchen und Jungen Gelegenheit, sich eine zu ihrem Charakter passende Puppe auszusuchen und gemeinsam ein kleines Theaterstück zu entwickeln. „Dornröschen und der Tortendieb“ führten sie dann im Kreise von Pflege- und Herkunftsfamilien sowie Freunden auf. Mit wie viel Spaß alle bei der Sache waren, dokumentiert bis Oktober eine Ausstellung in Form eines bebilderten Tagebuchs im Rathaus West, die Jugendamtsleiterin Dr. Susanne Heynen jetzt eröffnete. Der Kon-
GESCHENK VON FRANCESCA VON HABSBURG FÜR DAS ZKM: Elektro-akustische Vorplatz-Installation „The Morning Line“.
ZEIGT HER EURE HANDPUPPEN: Riesenspaß hatten die Pflegekinder beim Märchen „Dornröschen und der Tortendieb“. Fotos (2): Bastian Der zehnjährige Yassin etwa hat den Kasper gewählt, „weil der so oft in lustigen Geschichten vorkommt“. Für ihn wie für Lea, Sarah, Haiko, Michelle und Toufik
waren die Tage „etwas ganz Besonderes“. Die positive Grundstimmung wirkt sich auch auf das Ende ihres Stücks aus, denn „am Schluss tanzen alle und lachen“. -maf-
Durch die Sonderschau „Sekt für alle“ bietet die Städtische Galerie am 1. September, um 15 Uhr sowie am 4. September um 18 Uhr Führungen an. Weitere Rundgänge stehen am 5. September um 12.15 Uhr und am 6. September um 16 Uhr auf dem Programm. Gezeigt werden Malerei, Fotografien und Skulpturen aus der Kölner Privatsammlung Garnatz. Dem Leben der Römer am Oberrhein kommen Besucher bei einer Kostümführung am 1. September im Badischen Landesmuseum auf die Spur. Dort berichtet die „Römerin Helena“ ihren Gästen ab 11 Uhr, wie das Leben in einer Villa Rustica organisiert war und zuging. Das Tollhaus eröffnet seine Programmsaison am Samstag, 7. September, um 20 Uhr mit einer GalaShow des 23. pyramidalen Jonglier- und Kleinkunstfestivals 2013.
Die erste Karlsruhe Theaternacht findet ebenfalls zu Saisonbeginn am 7. September ab 18 Uhr statt. Acht Theater und der Werkraum Karlsruhe stellen bis 23 Uhr in Blöcken von 20 Minuten Auszüge aus ihrem neuen Programm vor. Die Staatliche Kunsthalle lädt am Tag des offenen Denkmals, 8. September, 11 Uhr, zur Führung „Unbequeme Denkmale“ ein. Dabei geht es um „Malerei jenseits des Guten und Schönen“. Eine Führung für Senioren gibt es am 12. September um 10.30 Uhr zum Thema „Eine Weibsperson und andere böse Geister“ im Gemälde „Versuchung des heiligen Antonius“ (1650) von Joos van Craesbeeck. Anmeldungen für eine Schreibwerkstatt am 28. September zum Beschreiben von Bildern nimmt die Kunsthalle bis 21. September unter Telefon 926-3370 entgegen. -Lä-
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NR. 35 · FREITAG, 30. AUGUST 2013
Großes Samstagsprogramm beim 31. Fiducia Baden-Marathon:
Lauf durch die „Klotze“ zum Büfett
Ein neues Angebot über 4,2 Kilometer für Genussläufer ohne Blick auf die Stoppuhr Über 10000 Läuferinnen und Läufer werden zum 31. Fiducia BadenMarathon am 21. und 22. September erwartet. Neben dem Sonntagsprogramm mit den Hauptläufen über die Marathon- und Halbmarathondistanz wird das Sportangebot am Samstag immer weiter zum „Marathon-Wochenende“ ausgebaut. Neu in diesem Jahr ist der „Bleifrei-Genuss Walk & Run“. „Das Laufen für sich ist ja schon ein Genuss“, findet Bürgermeister Klaus Stapf den Bleifrei-Lauf eine „wunderschöne Idee, um Laufen mit Kulinarischem zu verbinden“. Damit biete der Fiducia BadenMarathon die passenden Angebote sowohl für leistungsorientierte Sportler, Gesundheits- und eben auch Genussläufer. Neben älteren, oder nicht in Bestform befindlichen Läuferinnen und Läufern sieht Marathon-Geschäftsführer Fried Jürgen Bachl, das neue Laufangebot aber auch als Lockmittel „um möglichst viele Leute in Bewegung zu bringen“ und vielleicht Appetit auf mehr sportliche Betätigung zu wecken. Der Bleifrei-Lauf wird im Beiertheimer Stadion am Samstag um 13 Uhr gestartet und führt dann über 4,2
Kilometer ohne Zeitmessung durch das Albgrün der GünterKlotz-Anlage und dann wieder zurück ins Stadion. Dort werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit alkoholfreiem Bier mit isotonischer Wirkung und einem Büfett belohnt. Neben Bayerischen Weißwürsten mit Laugenbrötchen reicht der Verein „Tischlein Deck Dich“, der sich für gesundes Essen an Schulen engagiert, vegetarische Pasten zu frischem Brot. Das Startgeld beträgt zehn Euro inklusive einer Spende von einem Euro für die Aktion „Laufen mit Herz“. Dafür erhalten die Aktiven neben dem Genuss- und Verpflegungsbüfett einen Schulterrucksack, einen Schlüsselanhänger und Überraschungen. Anmeldungen sind noch bis zum Dienstag, 17. September, online unter www.laufbleifrei.de möglich. Im Anschluss an diese Lauf-Premiere steht im Beiertheimer Stadion ab 14 Uhr der 13. SparkassenMini-Marathon auf dem Programm, bei dem unter drei Laufangeboten ausgewählt werden kann. Für Kinder zwischen zehn und 15 Jahren geht es auf die 4,2 Kilometer lange Strecke des Bleifrei-Laufs in der „Klotze“. Um 14.45 Uhr folgt
der 2,4 Kilometer lange Halbmarathon, der für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren empfohlen wird, und zum Abschluss drehen ab 15.30 Uhr zwischen drei und sechs Jahre alte „Bambinis“ eine Runde auf der 333 Meter langen Bahn im Beiertheimer Stadion. Die Teilnahme kostet drei Euro, wovon wiederum ein Euro an „Laufen mit Herz“ geht. Geöffnet ist am Samstag auch bereits die MarathonMesse in der Europahalle. Von 12 bis 20 Uhr (am Sonntag von 7 bis 16 Uhr) gibt es hier einen Marktplatz mit einem vielseitigen Angebot zu den Themen Fitness, Training, Gesundheit und Ernährung für Laufund Ausdauersportler. Das Samstagsprogramm beschließt ein ökumenischer Gospelgottesdienst in der Markuskirche in der Weststadt um 19 Uhr. Nachdem die Anmeldefrist für den Marathon-Sonntag in dieser Woche endete, und die Vorbereitungen der Aktiven auf Hochtouren laufen, bieten der Lauftreff Südwest Karlsruhe am 1. September, 9 Uhr, und die Turnerschaft Durlach, am 8. September, 9 Uhr, noch Vorbereitungläufe an. Infos dazu und zum gesamten Marathon-Wochenende unter www. badenmarathon.de. -fis-
STIMMUNGSVOLLE ZIELEINLÄUFE im Beiertheimer Stadion gibt es bereits am Marathon-Samstag für die Teilnehmer am Bleifrei-Lauf und beim Sparkassen-Mini-Marathon. Fotos (2): Fränkle
Ohne Hilfe in Kapelle
Ein neuer Aufzug auf dem Karlsruher Hauptfriedhof
GETESTET UND FÜR GUT BEFUNDEN wurde der neue Aufzug an der Westseite der großen Kapelle auf dem Hauptfriedhof. Foto: Bastian
Amtliche Bekanntmachungen Inkraftsetzung des Teilumlegungsplans 6 Umlegung „Im Lohfeld“ in Karlsruhe-Oststadt
Der Teilumlegungsplan 6 der Umlegung „Im Lohfeld“, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses am 5. Juni 2013 aufgestellt wurde, ist am 26. Juli 2013 für die Grundstücke der Gemarkung Karlsruhe Flurstücke Nummern 1970 (davon eine südliche Teilfläche Flurstück Nr. 1970/105 mit 23 m²), 2385/2, 2556 und 2562 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
beim Bürgermeisteramt Karlsruhe, Umlegungsausschuss: Liegenschaftsamt, Lammstraße 7 a (Rathauspassage), 76133 Karlsruhe, 4. Obergeschoss, Zimmer E 417, gestellt werden. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der genannten Frist beim Bürgermeisteramt eingeht. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für sämtliche weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache muss sich der Antragsteller dann aber eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen (§ 222 Absatz 3 BauGB).
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Karlsruhe, 30. August 2013 Liegenschaftsamt Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH Information über die „Ergänzenden Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)“
Zum 1. September 2013 treten im Netzgebiet der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH neue Ergänzende Anschlussbedingungen der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH als Erläuterungen zur TAB 2007 in der Fassung vom Juli 2007 (Ausgabe 2011), in Kraft. Die TAB 2007 inklusive der Erläuterungen (gültig ab 1. September 2013) sind im Internet auf der Homepage der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH (www.stadtwerke-karlsruhe-netze.de) veröffentlicht. Diese Mitteilung erfolgt aufgrund § 4 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH
Jahresabschluss liegt aus Jahresabschluss der AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Karlsruhe für das Wirtschaftsjahr 2012
Gemäß § 105 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt BadenWürttemberg Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (Gesetzblatt Baden-Württemberg Seite 65) wird bekannt gegeben, dass die Gesellschafterversammlung der AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Karlsruhe am 24. Juli 2013 den Jahresabschluss der AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH für das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresfehlbetrag von 126281,29 Euro festgestellt hat. Der Jahresfehlbetrag wird wie folgt behandelt: zu tilgen aus dem Gewinnvortrag. Das mit der Jahresabschlussprüfung beauftragte Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe hat für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 werden für die Dauer von sieben Werktagen – beginnend mit dem Tage nach dieser Veröffentlichung – in den Geschäftsräumen der AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH, Daimlerstraße 8, 76185 Karlsruhe, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr öffentlich ausgelegt. Die Geschäftsführerin
Die große Kapelle auf dem Karlsruher Hauptfriedhof hat nun einen behindertengerechten Aufzug. Gehbehinderte Menschen und solche, die auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, können nun ohne fremde Hilfe die Höhendifferenz von 1,50 Meter überwinden und in den Innenraum des Gebäudes gelangen. Über die 110000 Euro teure Maßnahme informierten Bürgermeister Klaus Stapf und der Leiter des Friedhofs- und Bestattungsamts, Mathäus Vogel, jetzt die Öffentlichkeit. Angeregt hatte das Vorhaben eine Bürgerin. Bereits in den 1970er Jahren gab es Überlegungen, die große Kapelle auf dem Karlsruher Hauptfriedhof mittels einer Rampe behinderten-
gerecht auszubauen, allerdings legte der Denkmalschutz sein Veto ein. Als Übergangslösung wurde ein Rollstuhl-Lift angebracht, der laut Klaus Stapf jedoch „300 von 360 Tagen pro Jahr außer Betrieb war“ und den auch die Betroffenen nicht so recht nutzen wollten. Denn die Plattform erforderte die Mithilfe von Bediensteten, die per Klingel gerufen werden mussten. Der neue Aufzug sei funktionell und technisch zeitgemäß und sehe aus, „wie schon immer dagewesen“, war Matthäus Vogel ebenso zufrieden wie Manfred Weber vom Behindertenbeirat. Allerdings wünschte sich dieser noch eine entsprechende Beschilderung und ein weiteres Bedienelement. -maf-
Welchen Pass nehmen?
Optionskinder: Wählen zwischen Staatsangehörigkeiten Viele Jugendliche mit Migrationshintergrund müssen sich in diesem Jahr entscheiden: Wollen sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten? Wer sich in dieser Frage nicht meldet, verliert nach Mitteilung des Ordnungs- und Bürgeramts die deutsche Staatsbürgerschaft. Seit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Eltern zusätzlich zu ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil lange genug in Deutschland lebt und ein festes Aufenthaltsrecht hat. Mit 18 Jahren müssen sich die Jugendlichen jedoch entscheiden. Wer sich nicht entscheidet, verliert mit dem 23. Geburtstag automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer sich für die deutsche entscheidet, muss alle anderen aufgeben. Wer seine ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben will, verliert automatisch die deutsche. NEUREGELUNG AB 2013 Seit Januar 2013 sind so genannte Optionskinder des Geburtenjahrgangs 1990 von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. Sie verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit mit ihrem 23. Geburtstag in diesem Jahr, wenn sie sich nicht zuvor entschieden und ihre ausländische aufgegeben haben. Staatsbürger aus Ländern der EU und der Schweiz können auf Antrag neben der deutschen ihre EU-Staatsbürgerschaft behalten. Dazu muss in jedem Fall vor dem 21. Lebensjahr ein Beibehaltungsantrag gestellt werden. Dies gilt auch für Länder, die ihre Staatsangehörigen nicht aus ihrem Staatsverband entlassen, etwa Iran oder Afghanistan. Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Ordnungs- und Bürgeramts schreibt die in Karlsruhe le-
benden Betroffenen ab ihrem 18. Lebensjahr an und weist sie auf die Möglichkeiten und die Fristen hin. Leider reagieren sehr viele junge Erwachsene auf diese Schreiben nicht und unterschätzen dessen Tragweite. Wer die Entscheidung zu lange aufschiebt, riskiert mit 23 Jahren den Entzug des deutschen Passes und muss sich dann um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Wer seinen deutschen Pass behalten oder sich eingehender informieren will, sollte mit der Staatsangehörigkeitsbehörde Kontakt aufnehmen (Telefonnummer 1333389, E-Mail an: einbuergerung@oa.karlsruhe.de). Beratung erhalten Betroffene auch beim Büro für Integration unter Telefonnummer 133-57 64.
Architektenblick auf IWKA-Areal
Schadstoffmobil in fünf Stadtteilen
Der Südweststadt widmen sich das Stadtplanungsamt und die Architektenkammer Karlsruhe beim nächsten Architekturspaziergang am Donnerstag, 12. September. Treffpunkt für den Rundgang durch das IWKA-Areal und seine Umgebung ist um 17 Uhr in der Brauerstraße am Eingang des ZKM – Hallenbau A. Wie immer stellen Fachleute aktuelle Architektur vor. Darüber hinaus möchten sie über anstehende Vorhaben mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren. Vertreterinnen und Vertreter der Bauherren und Architekturbüros erläutern ihre Projekte. Für die Stadt nehmen Bürgermeister Michael Obert sowie Experten aus dem Stadtplanungsamt am Architekturspaziergang teil.
Das Schadstoffmobil macht am 3. September von 15 bis 16 Uhr auf dem Gottesauer Platz in der Oststadt sowie von 17 bis 18 Uhr auf dem Werderplatz in der Südstadt Station. In die Waldstadt kommen die städtischen Experten am 5. September von 15.30 bis 16 Uhr an die Kolberger Straße/Glogauer Straße und anschließend nach Neureut auf den Festplatz von 17 bis 18 Uhr. In Mühlburg vor der Post können schadstoffhaltige Haushaltsabfälle am 7. September von 9 bis 10 Uhr und in der Waldstadt „Am Sportpark“ von 11 bis 12 Uhr abgegeben werden. Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet das Amt für Abfallwirtschaft unter den Telefonnummern 133-7041 oder 49 54 41.
Freier Eintritt zum Schwimmen
Pilotprojekt im Hallenbad Grötzingen startet ab 9. September
Besonders bei Vereinen, Schulklassen und bei Schwimmkursteilnehmern erfreut sich das Hallenbad in Grötzingen mit seinem 25-Meter-Becken großer Beliebtheit. Damit erfüllt es seine Funktion als Gruppenbad vollauf, die es mit der Umsetzung des Karlsruher Bäderkonzeptes übernommen hat. Als einziges Bad in der Fächerstadt gibt es hier auch eine reine Frauenbadezeit (montags von 14 bis 15 Uhr). Weil durch diese Nutzungen die Öffnungszeiten für den allgemeinen Badebetrieb eingeschränkt werden mussten und die Zahl der Badegäste zurückging, hat der Karlsruher Gemeinderat sich zu einem bundesweit einmaligen Projekt entschlossen: Ab dem 9. September wird drei Monate
lang kein Eintrittsgeld von den Besucherinnen und Besuchern erhoben, dann entscheidet der Gemeinderat, wie es künftig weitergehen wird. Kostenlos ist das Hallenbad Grötzingen montags weiterhin von 14 bis 15 Uhr nur für Frauen und danach von 15 bis 17 Uhr für den allgemeinen Badebetrieb geöffnet. Mittwochs kann von 16 bis 20 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 11 Uhr geschwommen werden. Zusätzlich gibt es donnerstags ab 9 Uhr gratis Wassergymnastik. Sonntags ist das Bad von 9 bis 12 Uhr zum DLRG-Mitgliederschwimmen geöffnet, zu dem auch Nichtmitglieder willkommen sind. Weitere Infos unter www.ka-baeder.de sowie unter Telefon 133-5222. -fis-
Aktionstag der Jobcenter Unter dem Motto „Einstellungssache! Jobs für Eltern“ schließt sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe am 3. und 4. September dem bundesweiten Aktionstag der Jobcenter an. Angestellte besuchen an diesem Tag Betriebe im Stadtgebiet, um für die Potenziale von arbeitslosen Menschen mit Kindern aus der Grundsicherung zu werben, so Hans-Peter Kölmel vom Jobcenter Stadt Karlsruhe. Das Center will Karlsruher Arbeitgebern hoch motivierte Eltern als künftige Mitarbeiter vorschlagen. Wichtig ist der Arbeitsvermittlung, dass diese Menschen, die oft das Zeug als zuverlässige und erfolgreiche Mitarbeiter haben, eine berufliche Perspektive bekommen. Besonders für Alleinerziehende ist es schwierig, eine Anstellung zu finden, bei der die Anforderungen von Beruf und Familie vereinbar sind. Für Arbeitgeber lohnt es sich, ihre Ansprüche an Bewerber zu überdenken.
KOSTENLOSES SCHWIMM-VERGNÜGEN: Am 9. September beginnt im Hallenbad Grötzingen ein dreimonatiges Pilotprojekt.
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NR. 35 · FREITAG, 30. AUGUST 2013
Amtliche Bekanntmachungen
Satzung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), des § 7 Absatz 10 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen vom 11. März 2004 (GBl. S. 99), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), sowie des § 10 Absatz 7 des Gesetzes über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern vom 22. August 2000 (GBl. S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), i. V. m. § 4 Absatz 3 Landesgebührengesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313), sowie §§ 2 und 13 Kommunalabgabengesetz vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 23.07.2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Rechtsform und Zweckbestimmung (1) Die Stadt Karlsruhe betreibt die Unterkünfte für Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als öffentliche Einrichtung. (2) Unterkünfte für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind die von der Stadt Karlsruhe zur Unterbringung von Personen nach § 6 Eingliederungsgesetz bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (3) Unterkünfte für Flüchtlinge sind die von der Stadt Karlsruhe zur Unterbringung von Personen nach § 11 Flüchtlingsaufnahmegesetz bestimmten Gebäuden, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und der vorübergehenden Unterbringung von Personen, soweit diese über keinen eigenen Wohnraum verfügen, zu der die Stadt Karlsruhe nach § 8 Eingliederungsgesetz oder nach § 13 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet ist, und der Aufnahme von sonstigen Flüchtlingen, die über keine eigenen Wohnraum verfügen und die erkennbar nicht in der Lage sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen. §2 Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öffentlichrechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. §3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die nutzende Person die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Stadt Karlsruhe. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Unterkunft. Das Nutzungsverhältnis endet auch mit dem tatsächlichen Auszug.
(3) Gründe für die Beendigung des Benutzungsverhältnisses sind insbesondere, dass 1. die nutzende Person zum Personenkreis des § 6 Eingliederungsgesetz gehört und die Voraussetzungen des § 10 Absatz 3, 4 bzw. 5 Eingliederungsgesetz vorliegen; 2. die Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsarbeiten geräumt werden muss; 3. bei angemieteter Unterkunft das Mietverhältnis zwischen der Stadt Karlsruhe und der dritten Person beendet wird; 4. die nutzende Person die Unterkunft nicht mehr selbst bewohnt, sie ohne schriftliche Zustimmung nicht mehr ausschließlich als Wohnung benutzt oder sie nur zur Aufbewahrung seines Hausrats verwendet; 5. die nutzende Person Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und/oder Nachbarn führen und die Konflikte nicht auf andere Weise beseitigt werden können. §4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Es ist insbesondere untersagt 1. um Geld oder Geldwert zu spielen, 2 sich gewerblich zu betätigen oder Waren zum Verkauf oder Tausch anzubieten 3. für wirtschaftliche, politische oder weltanschauliche Zwecke zu werben. (2) Die nutzenden Personen sind verpflichtet, Änderungen der Anzahl der Haushaltsangehörigen der Stadt Karlsruhe unverzüglich mitzuteilen. (3) Die nutzende Person der Unterkunft ist verpflichtet, die zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und von der nutzenden Person zu unterschreiben. (4) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Karlsruhe vorgenommen werden. Die nutzende Person ist im Übrigen verpflichtet, die Stadt Karlsruhe unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (5) Die nutzende Person bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Stadt
Karlsruhe, wenn sie 1. in der Unterkunft gastweise eine weitere Person aufnehmen will, 2. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 3. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park- , Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will oder 4. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (6) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn die nutzende Person eine Erklärung abgibt, dass sie die Haftung für Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Ziffer 4 und 5 verursacht werden, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden übernimmt und die Stadt Karlsruhe insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (7) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (8) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohnerinnen, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (9) Bei von der nutzenden Person ohne Zustimmung der Stadt Karlsruhe vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Stadt Karlsruhe diese auf deren Kosten beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (10) Das Hausrecht übt die Leitung der Koordinierungsstelle für Aussiedler und Flüchtlinge aus. Diese kann dieses Recht auf Mitarbeitende und Beauftragte der Stadt Karlsruhe übertragen. Das Hausrecht erstreckt sich auf die Gemeinschaftsräume und auf die jeweilige Unterkunft der nutzenden Person. Die Beauftragten der Stadt Karlsruhe sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu betreten. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. §5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Die nutzende Person verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Belüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstückes gegen eine nicht vorhersehbare
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Gefahr erforderlich, so hat die nutzende Person dies der Stadt Karlsruhe unverzüglich mitzuteilen. Die nutzende Person haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihr obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet sie auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die ich mit ihrem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die die nutzende Person haftet, kann die Stadt Karlsruhe auf deren Kosten beseitigen lassen. Die Stadt Karlsruhe wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Die nutzende Person ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Stadt Karlsruhe zu beseitigen. Insoweit entstandene Kosten trägt die nutzende Person selbst. §6 Hausordnungen Die nutzenden Personen sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung eine Hausordnung erlassen, in der insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume geregelt wird. Sofern eine solche Hausordnung erlassen ist, ist diese von den nutzenden Personen zu beachten. §7 Rückgabe der Unterkunft Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat die nutzende Person die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die von der nutzenden Person selbst nachgemachten, sind der Stadt Karlsruhe bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Die nutzende Person haftet für alle Schäden, die der Stadt Karlsruhe oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. Von den nutzenden Personen oder ihren Erben nach Auszug oder Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassene Sachen können von der Stadt Karlsruhe auf deren Kosten geräumt und in Verwahrung genommen werden. Bei Sachen, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses abgeholt werden, wird vermutet, dass die bisher nutzende Person oder ihre Erben das Eigentum daran aufgegeben haben und die Stadt Karlsruhe darüber verfügen kann. §8 Haftung und Haftungsausschluss Die nutzende Person der Unterkunft haftet für jeden von ihr vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
Öffentliche Ausschreibungen Gartenbauamt Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/133-6714 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ID: 13 35 67 01 Friedhof Oberreut, Erweiterung – Bauabschnitt 2A (Landschaftsbauarbeiten DIN 18 320) Boden abtragen, einbauen ca. 320 m³ Oberbodenab- und auftrag ca. 320 m³ Oberbodenlieferung ca. 500 m³ Leitungsgraben ca. 130 m³ Bitum. Tragdeckschicht ca. 880 m² Wassergeb. Decke ca. 680 m² Pflasterflächen aus Großpflaster ca. 100 m² Einfassung aus Großpflaster ca. 1 100 m Einfassung aus Stahlprofil ca. 120 m Rasenflächen ca. 6 600 m² Pflanzflächen ca. 250 m² Bäume ca. 25 St Heckenpflanzung ca. 210 m Einbau bauseitiger Ausstattung ca. 4 Stück Ausführungszeit: 11. November 2013 bis 30. April 2014 Submission: 24. September 2013, 11 Uhr Ende Zuschlagsfrist: 5. November 2013 Unkostenbeitrag: 20 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Portozuschlag bei Postversand Jede Ausschreibung (Projekt) ist mit einem separaten Verrechnungsscheck anzufordern. Die Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage oder Übersendung eine Verrechnungsschecks (keine Barzahlung möglich) in der Zeit vom 30. August bis 6. September 2013 beim Gartenbauamt, Lammstraße 7a, 1. OG, Zimmer E 125, abgegeben oder übersandt. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen nachzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 16 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 – 3, 76247 Karlsruhe.
Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/1 33-26 56 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ID: 13 35 88 01 Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee 27 b, 76137 Karlsruhe Instandsetzung und Modernisierung der Seebühne Raumlufttechnische Anlagen – 1 Stück RLT-Anlage, 1 970 cbm/h
bensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je 80,00 € 3. für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie sich noch in Schulausbildung nach § 4 Schulgesetz befinden, je 80,00 € (3) Die Summe der Gebühren nach Ziffer 2 (Familiengebühr) beträgt: 1. für gemeinsam sorgeberechtigte Eltern mit mehr als zwei Kindern im Sinne von Ziffer 2.2 zusammen höchstens 480,00 € 2. für allein Sorgeberechtigte mit mehr als zwei Kindern im Sinne von Ziffer 2.2 zusammen höchstens 320,00 € (4) Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres sind von der Gebührenpflicht befreit. § 13 Gästegebühren Bei gastweiser Unterbringung sind die Gebührensätze des § 12 Absatz 2 zu erheben. § 14 Entstehung, Fälligkeit (1) Die Unterbringungsdauer beginnt mit dem erstmaligen Einzug in eine Einrichtung. Einrichtungswechsel haben auf die Unterbringungsdauer keinen Einfluss. (2) Die Gebührenpflicht entsteht am Tag des Einzugs. Sie endet am Tag des Auszugs oder der Räumung. Für die Bemessung der Familiengebühr ist der Einzug der zuerst untergebrachten volljährigen Person maßgebend. (3) Bei einem von der Eingliederungsverwaltung veranlassten Einrichtungswechsel entsteht die Gebührenpflicht am Tag des Wechsels nur einmal. Bei vorübergehender Abwesenheit bleibt sie bestehen, solange in der Einrichtung ein Platz freigehalten wird. (4) Soweit sich im Einzelfall die Bemessungsgrundlage für die Gebührenhöhe ändert, ist der neue Betrag von dem Kalendermonat an zu erheben, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für die Änderung erfüllt sind. (5) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten. Sie werden am letzten Kalendertag des Monats fällig. Abweichend hiervon werden sie im Falle des Auszugs am letzten Werktag vor dem Auszug fällig. (6) Bei der Berechnung anteiliger Gebühren ist für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages zu erheben. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Unterhaltung von Unterkünften für Spätaussiedler vom 24. Oktober 2006, bekanntgemacht am 24. November 2006, außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den 7. August 2013 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde | Pflegekinderdienst
Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung Ausschreibungsservice im Internet unter www.karlsruhe.de/ausschreibungen – 1 Stück RLT-Anlage, 640 cbm/h – ca. 180 qm Lüftungskanäle und Formteile – ca. 100 m Wickelfalzrohr, DN 100 – 280 – ca. 60 Stück Luftaus-/Lufteinlässe Ausführungszeit: 21. Oktober 2013 bis 18. April 2014 Eröffnungstermin: Mittwoch, 2. Oktober 2013, 9.30 Uhr Zuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013 Unkostenbeitrag: 30 Euro – nur per Verrechnungsscheck – ID: 13 35 88 02 Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee 27 b, 76137 Karlsruhe Instandsetzung und Modernisierung der Seebühne Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – ca. 175 m Trinkwasserrohrleitung, Edelstahl DN 12 - 40 – ca. 20 m Abwasserleitung Guss DN 50 – 150 – ca. 100 m Abwasserleitung HT-PP DN 50 – 100 – 43 Stück Einrichtungsgegenstände – 2 Stück Fäkalienhebeanlagen – 3 Stück Abwasserhebeanlagen Ausführungszeit: 21. Oktober 2013 bis 18. April 2014 Eröffnungstermin: Mittwoch, 2. Oktober 2013, 10.30 Uhr Zuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013 Unkostenbeitrag: 30 Euro – nur per Verrechnungsscheck – ID: 13 35 88 03 Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee 27 b, 76137 Karlsruhe Instandsetzung und Modernisierung der Seebühne Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV – 4 Stück Standverteiler – 3 Stück Wandverteiler – versch. Demontagearbeiten – ca. 4 000 m Kabel/Medienkabel – ca. 90 Stück Leuchten – ca. 70 m LED Lichtleiste – 1 Stück EDV Verteiler – KNX Anlage mit Touchpanel Ausführungszeit: 21. Oktober 2013 bis 18. April 2014 Eröffnungstermin: Mittwoch, 2. Oktober 2013, 11.30 Uhr Zuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013 Unkostenbeitrag: 30 Euro – nur per Verrechnungsscheck – Die Bewerbungsfrist endet am 7. September 2013. Die gewünschten Verdingungsunterlagen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, –Vergabestelle–, Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe, anzufordern. Der Anforderung ist der angegebene Unkostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen nur per Verrechnungsscheck beizufügen. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet! Die Verdingungsunterlagen
(2) Die Haftung der Stadt Karlsruhe, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber der nutzenden Person und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die nutzende Person einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Stadt Karlsruhe keine Haftung. §9 Personenmehrheit als Benutzerin und Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so müssen Erklärungen, deren Wirkung eine solche Personenmehrheit berühren, von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (2) Jede nutzende Person muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten einer Haushaltsangehörigen, eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, die oder der sich mit ihrem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 10 Verwaltungszwang (1) Zur Erfüllung des Einrichtungszwecks kann die Stadt Karlsruhe Umsetzungen in eine andere Unterkunft verfügen. (2) Räumt eine nutzende Person ihre Unterkunft nicht, obwohl gegen sie eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 des Landesverwaltungs-Vollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). § 11 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Unterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben. Mit den Gebühren sind die Aufwendungen für die Bereitstellung der Räume sowie die laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten gedeckt. (2) Gebührenschuldner ist die Person, die in der Unterkunft untergebracht ist, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreterin oder Vertreter. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner, soweit sie sich die Unterkunft nicht nur im Rahmen einer Zweckgemeinschaft bzw. Wohngemeinschaft teilen. § 12 Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist der dem Benutzer überlassene Platz. (2) Die Benutzungsgebühr für die Unterkunft beträgt je Platz und Kalendermonat: 1. für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres je 160,00 € 2. für Kinder ab Vollendung des 2. Le-
Pflegefamilie gesucht
werden dem Bewerber nach Ende der Bewerbungsfrist zugesandt. Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 sind auf Verlangen vorzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 16 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wie z. B. Qualität, Preis, Ausführungsfrist, Betriebs- und Folgekosten, Gestaltung, Rentabilität, technischen Wert, etc. als das wirtschaftlichste erscheint. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe.
Stadtwerke Karlsruhe GmbH Öffentliche Ausschreibung vergeben nach VOB Anfrage-Nr. 2013 – 0435 Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Tief- und Rohrbauarbeiten zur Verlegung einer neuen Wasserleitung inklusive Wiederherstellung der aufgebrochenen Straßen und Gehwege in der Daxlander Straße, Karlsruhe. Betriebsfertig verlegen von: Wasserversorgungsleitung DN 250 GGG 410 m Wasserversorgungsleitung 180 × 16,4 PEHD 15 m Wasserversorgungsleitung 90 × 8,2 PEHD 50 m Wasserversorgungsleitung DN 150 GGG 10 m AW 63 × 5,8 PEHD –erneuern– 2 Stück AW 50 × 4,6 PEHD –erneuern– 2 Stück AW 63 × 5,8 PEHD –fassen– 1 Stück AW 50 × 4,6 PEHD –fassen– 8 Stück AW 90 × 8,2 PEHD –fassen– 1 Stück AW 75 × 6,9 PEHD –fassen– 1 Stück AG 40 × 3,7 PEHD –erneuern– 1 Stück Mitverlegung Niederspannungskabel 1KV 500 m Niederspannungskabel 1KV – im Einzelgraben (Schlagfeldweg) 120 m Verlegen von Hausanschlüsse fürs Erdkabel 1KV 65 Stück Qualifikationskriterium / Nachweis der Fachkunde Zum Nachweis der Fachkunde verlangt der Auftraggeber vom auszuführenden Tiefund Rohrleitungsbauunternehmen den Besitz der Zertifizierungsgruppe W3 nach dem DVGW-Arbeitsbaltt GW 301. Der Bieter hat daher – falls nicht schon vorhanden – eine entsprechende gültige Zertifizierung oder einen vergleichbaren Nachweis der Fachkunde mit dem Angebot beziehungsweise der Bewerbung vorzulegen. Baubeginn: 7. Oktober 2013 Bauende: 30. April 2013 Angebotseröffnung: 26. September 2013, 10.30 Uhr Zuschlagsfrist/Bindefrist: 28. Oktober 2013 Angebotsabgabestelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Postfach 76127 , Karlsruhe Daxlander Straße 72, 76185 Karlsruhe Abteilung K-MM, Herr Volker Wendel Telefon: 0721/599-1928 Die Unterlagen können kostenlos im subreport ELVIS (www.subreport.de) unter der ID-Nummer E.69544369 heruntergeladen werden.
Personal- und Organisationsamt Zähringerstraße 76, 76133 Karlsruhe Telefon 0721/133-1731 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Lieferung und Implementierung einer arbeitsmedizinischen Software für den Ärztlichen Dienst der Stadt Karlsruhe Der Ärztliche Dienst der Stadt Karlsruhe betreut mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Karlsruhe, der Stadtwerke Karlsruhe und des städtischen Klinikums Karlsruhe rund 14000 Personen. Zur Führung der Probandenakte samt Anbindung der technischen Geräte, zur Terminverwaltung und sonstigen administrativen Tätigkeiten soll nun die seit dem Jahre 2003 im Einsatz befindliche Lösung durch eine Software ersetzt werden, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zusätzlich zur Softwarelieferung soll durch den Auftragnehmer auch die Installation und Parametrierung in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie eine Einweisung in das System erfolgen. Verschiedene Daten aus dem Altsystem müssen übernommen werden. Ort der Leistungserbringung: Karlsruhe Mengengerüst/Lizenzierung: 11 Arbeitsplätze sind mit der Software auszustatten. Die Implementierung, Parametrierung, Migration, Dokumentation und Systemeinweisung sind als pauschaler Dienstleistungsaufwand anzubieten. Eine Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen, die Angebote sind schriftlich einzureichen. Die gewünschten Vergabeunterlagen sind per Fax: 0721/133-1709 oder E-Mail: vergabe@poa.karlsruhe.de, bis 13. September 2013 beim Personal- und Organisationsamt anzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich per E-Mail als elektronisches Dokument im PDF-Format versandt. Ablauf der Angebotsfrist: 7. Oktober 2013 Zuschlags- und Bindefrist: 10. Januar 2014 Ausführungs-/Lieferzeitraum: 10. Januar bis 28. Februar 2014 Systemabnahme: 28. Februar 2014 Zahlungsbedingungen: innerhalb 30 Tagen netto nach Systemabnahme Die zu erbringenden Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Referenzen, Vereinbarung zu Vertraulichkeit und Datenschutzvereinbarung, etc.) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sarah ist ein 8 Wochen altes, gesundes Mädchen und lebt im Moment in einer Bereitschaftspflegefamilie in Karlsruhe. Sarah wird gerne getragen, liebt es viel Körperkontakt zu haben und zu kuscheln. Sie hat einen guten Wach-Schlafrhythmus und trinkt gut. Ihre leiblichen Eltern können im ersten Lebensjahr nicht selbst für sie sorgen. In diesem Zeitrahmen muss sich zeigen, ob sie die Voraussetzungen für die Versorgung und Erziehung ihrer Tochter schaffen können. Deshalb suchen wir eine liebevolle Pflegefamilie für Sarah im Raum Karlsruhe, die die Beziehung zu ihren Eltern unterstützt und fördert und sowohl für eine zeitliche Befristung als auch für eine dauerhafte Vollzeitpflege offen sein kann. Wir bieten an: – ortsübliches Pflegegeld 759 Euro plus anteiliges Kindergeld – einmalige Beihilfen und Zuschüsse – kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen – Austausch mit anderen Pflegefamilien Weitere Infos gibt Frau Buckmaier, Telefon 0721/133-5118
Stellenangebote Das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Karlsruhe sucht zum 1. November 2013 im Bereich „Stadt- und Regionalentwicklung“ in Voll- oder Teilzeit eine/ einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter zur Entwicklung und Umsetzung eines Bürgerzentrenkonzepts. Sie erheben und bewerten den Bestand von bereits vorhandenen Aktivitäten und Räumlichkeiten in Bezug auf Bürgerzentren in allen 27 Stadtteilen der Stadt Karlsruhe. Sie haben ein abgeschlossenes Studium, eine gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude am Kontakt mit Menschen, eine hohe Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick. Sie bringen ein hohes Maß an Organisationskompetenz mit, arbeiten eigenverantwortlich und sind zu flexiblen Arbeitszeiten bereit. Wenn wir mit dieser Kurzfassung unserer Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt haben, können Sie den vollständigen Text im Internet unter http://www.karlsruhe.de/stellen lesen. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung 76124 Karlsruhe
Öffentliche Zustellung Gemäß § 15 Verwaltungszustellungsgesetz Baden-Württemberg vom 30. Juni 1958 (GBL S. 165) in der derzeit gültigen Fassung wir hiermit bekannt gegeben, dass die an Herrn Jörn Feuerherd, zuletzt wohnhaft Rhode-Island-Allee 33, 76149 Karlsruhe, gerichtete Verfügung der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Bußgeldstelle, vom 25. Juli 2013, Az: 505.04.063 856.8 öffentlich zugestellt wird. Die genannte Verfügung kann bei der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Bußgeldstelle, Steinhäuserstr. 22, während den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Ordnungs- und Bürgeramt
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