Ö-Sport 01/2016

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01 2016

DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

TOP-THEMA

BSO präsentiert Studie: Sport und Bewegung bieten noch viel Potenzial GASTEXPERTISEN

Veröffentlichung von Sportergebnissen versus Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen bei Public Viewing Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg: Teil 1

Neuer Partner für BSOTrainingsanzüge • Seite 23

BSO-Fortbildungen 2016 • Seite 24 Ö|SPORT

Nachrichten aus den Verbänden • Seite 28

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SELECT SPORT IST OFFIZIELLER PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESSPORTORGANISATION


B S O -PRÄ SIDENT

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Meine Meinung

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports! Herbert Kocher

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ie BSO ist schwungvoll in das neue Jahr gestartet. Im Februar wurden im Rahmen einer Presskonferenz die Ergebnisse der Studie zum volkswirtschaftlichen Nutzen von Sport und Bewegung präsentiert. Dabei zeigte der organisierte Sport auf, wieviel Potenzial in Sport und Bewegung stecken und wo Chancen und Herausforderungen liegen. Der Sport wird immer noch zu wenig gehört, obwohl er sich als Querschnittsmaterie auf viele verschiedene Bereiche wie Gesundheit, Wirtschaft oder auch Integration positiv auswirkt. Er ist für Österreich von großer Bedeutung, wird aber oft unterschätzt und zu wenig beachtet. Wir fordern daher, die Rahmenbedingungen zur Ausübung von Sport, zum Engagement im Sport und zur Möglichkeit der Angebote für Sport und Bewegung zu optimieren, denn der Sport kann viel mehr, wenn man ihn lässt. Als erster Schritt wurde ein Gesprächstermin mit Sportminister

Hans Peter Doskozil vereinbart, dem wir in diesem Rahmen ein Papier mit den zentralen Anliegen des Sports, die vor allem die Stärkung des Ehrenamts und des Vereinssports sowie die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den organisierten Sport in Österreich betreffen, überreicht haben. Der Bundesminister hat dabei gezeigt, dass ihm der Sport am Herzen liegt und ihm unsere Anliegen wichtig sind. Ich bin daher zuversichtlich, dass einer guten Zusammenarbeit nichts im Wege steht. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, die Möglichkeiten des Sports aufzuzeigen. So sehe ich ihn zum Beispiel als Integrationsfaktor, der in der aktuellen Flüchtlingsproblematik eine Rolle spielt. Die österreichischen Sportvereine mit ihren vielfältigen Angeboten, lokalen Initiativen oder bundesweit organisierten Projekten bringen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammen. Sport alleine kann die aktuelle Flüchtlingssituation nicht lösen oder

allen Menschen bei der Integration helfen. Sport kann allerdings unterstützend wirken! In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein bewegtes und erfolgreiches Jahr 2016, in dem der Sport wieder viel bewirken kann!

Euer

Herbert Kocher

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

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ED ITO RI A L

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n der ersten Ausgabe von Ö-Sport online 2016 bieten wir Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, wieder jede Menge spannende und informative Inhalte. Das Top-Thema, das uns bereits im ersten Quartal dieses Jahres begleitet hat, ist die Studie zum volkswirtschaftlichen Nutzen von Sport und Bewegung, die die BSO gemeinsam mit den drei Breitensportverbänden ASVÖ, ASKÖ und SPORTUNION in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse dieser Studie, die im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurden, attestieren dem Sport ein riesiges Potenzial. Für Sie haben wir die wichtigsten Aussagen und Eindrücke der Pressekonferenz noch einmal zum Nachlesen zusammengefasst. In dieser Zeitschrift finden Sie drei Gastexpertisen, die Sie über die rechtlichen Bereiche „Veröffentlichung von Sportergebnissen versus

Datenschutz“ und „Rechtliche Rahmenbedingungen beim Public Viewing“ sowie das in Hinblick auf die Kommunikation spannende Thema „Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg“ informieren. Neben unseren Standardkategorien wie „News aus den Verbänden“ sowie Inhalten zu aktuellen Geschehnissen im Sport, dürfen wir Ihnen auch unseren neuen Partner „Derbystar“ für BSO-Trainingsanzüge vorstellen, die Sie ab sofort in der BSO-Geschäftsstelle bestellen können. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Schmökern und bereits jetzt einen erfolgreichen (Früh-)Sommer!

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Liebe Leserin, lieber Leser!

Barbara Spindler-Oswald

Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA BSO-Geschäftsführerin

Gut zu wissen! Die BSO bietet als Service für ihre Mitglieder Informationen zur Registrierkassenpflicht sowie Allergeninformationsverordnung. Auf www.bso.or.at/oe-sport3-15 finden Sie eine Gastexpertise zur Registrierkassenpflicht und wie sich diese auf Sportvereine auswirken kann, auf www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Vereine_Registrierkassenpflicht_2016.pdf einen Folder des BMF speziell für Vereine. Zudem bietet die BSO Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an. Die BSO stellt ihren Mitgliedern Informationsmaterialien zur Allergeninformationsverordnung zur Verfügung (Folder, Allergenplakate im Format A4, A3 und A2). Zur kostenlosen Bestellung kontaktieren Sie bitte die BSO-Geschäftsstelle unter office@bso.or.at oder 01/504 44 55. Informationen und Downloads finden Sie auch auf www.bso.or.at/allergene

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INHALT

© Martin Steiger

In diesem Heft BS O - P RÄSI DEN T

Herbert Kocher im O-Ton Seite 3

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BSO PRÄSENTIERT STUDIE: SPORT UND BEWEGUNG BIETEN NOCH VIEL POTENZIAL

AU SSER DEM I N DI ESEM HEFT

Editorial Seite 4

TO P -TH EMA

BSO präsentiert Studie: Sport und Bewegung bieten noch viel Potenzial Seite 6

Aktuelles Seite 18 Kooperationen Seite 23

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GASTBEIT R Ä GE

Public Viewing zur EURO 2016 – Rechtlich richtig Fußballschauen Seite 8

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GASTBEITRÄGE: PUBLIC VIEWING DATENSCHUTZ SPORTERGEBNISSE ERFOLGSFAKTOR DESIGN

Veröffentlichung von Sportergebnissen versus Datenschutz? Seite 10 Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 1: Gestalten mit Schrift Seite 14

Fortbildung Seite 24 Versicherungsservice Seite 26 Fit Sport Austria Seite 27 Aus den Verbänden Seite 28 Sporthilfe Seite 35

TI TELSEI TE

Janine Flock gewann neben Bronze im Teambewerb auch Silber bei der Bob+Skeleton-WM 2016 in Innsbruck. (© Gepa-Pictures.com)

IMPRESSUM  Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: office@bso.or.at; ZVR 428560407; DVR: 0737755; Für den Inhalt verantwortlich: GF Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wiener Neudorf; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www.bso.or.at/disclaimer Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers und Verlages, die über das Maß des gesetzlich zulässigen Zitates gem. § 42f UrhG hinausgeht, stellt eine entgelt- und schadenersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar.

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TOP-T HE M A

BSO präsentiert Studie: Sport und Bewegung bieten noch viel Potenzial

sparungen bis zu weiteren 117 Mio. Euro möglich – würde sich die gesamte Bevölkerung regelmäßig bewegen sogar 1,15 Mrd. Euro! „Österreich muss weg von einer Reparaturmedizin, hin zu mehr Prävention, um Folgekosten zu sparen“, erklärte Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger in der Wiener Zeitung vom 15.12.2015. Tatsächlich kostet Inaktivität den österreichischen Staat jährlich bis zu 2,4 Mrd. Euro (5,5% der Gesundheitskosten)! Geld, das in wirtschaftlich angespannten Zeiten dringend benötigt wird. BSO-Präsident Herbert Kocher sieht daher vor allem die Politik gefordert: „Sport wirkt sich als Querschnittsmaterie auf viele verschiedene Bereiche wie Gesundheit, Wirtschaft oder auch Integration positiv aus. Er ist für Ös-

© Martin Steiger

Dass Sport und Bewegung einen enormen gesellschaftlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nutzen haben, unterstrich die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) bereits mit der Initiative zur „Tägliche Turnstunde“, die eine Gesetzesänderung und mehr Sport und Bewegung in Österreichs Schulen zur Folge hatte. Sport und Bewegung sorgen in Österreich für eine jährliche Wertschöpfung von 17 Milliarden Euro, werden aber weiterhin viel zu oft unterschätzt und vernachlässigt! Immerhin spart körperliche Aktivität dem Staat jedes Jahr bis zu 530 Mio. Euro (0,2% des BIP) – und hierbei sind bereits durch Sport entstandene Unfallkosten berücksichtigt! Könnte die Anzahl der Menschen, die sich ausreichend bewegen, um nur 10 % gesteigert werden, wären Ein-

PodiumsteilnehmerInnen: Gerald Fuchs, Dr. Anna Kleissner, GD Hartwig Löger, Benjamin Raich, Herbert Kocher, Dr. Leo Windtner, Abg.z.NR Hermann Krist und Ing. Robert Zsifkovits (v.l.n.r.).

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Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte die BSO am 09.02.2016 in Wien eine Studie, die den volkswirtschaftlichen Nutzen und das noch nicht ausgeschöpfte Potenzial von Sport und Bewegung aufzeigt.

BSO-Präsident Herbert Kocher und Olympiasieger Benjamin Raich zeigen das Potenzial von Sport und Bewegung auf.

terreich von großer Bedeutung, wird aber oft unterschätzt und zu wenig beachtet. Die BSO fordert daher, die Rahmenbedingungen zur Ausübung von Sport, zum Engagement im Sport und zur Möglichkeit der Angebote für Sport und Bewegung zu optimieren, denn der Sport kann viel mehr, wenn man ihn lässt.“ Bei der Pressekonferenz, die auf ORF Sport+ live übertragen wurde, standen u. a. BSO-Präsident Herbert Kocher, ÖFB-Präsident und Vertreter der Fachverbände Dr. Leo Windtner, ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist, ASVÖ Burgenland-Präsident Ing. Robert Zsifkovits, SPORTUNION-Präsident und UNIQA Österreich CEO Hartwig Löger, Olympiasieger Benjamin Raich sowie Dr. Anna Kleissner, Verantwortliche für die Studie und stv. Geschäftsführerin von SportsEconAustria, als GesprächspartnerInnen zur Verfügung. Weitere Informationen sowie Downloads und Fotos auf www.bso.or.at/ wirtschaftsstudie


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T IT E LGTO E SP-THEMA CHICHTE

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Public Viewing zur EURO 2016 – Rechtlich richtig Fußballschauen

Mit großer Spannung wird sie bereits erwartet – die EURO 2016. Nicht alle von uns haben die gewünschten Tickets ergattert, um live in Frankreich dabei sein zu können. Das Spektakel alleine zu Hause vorm Fernseher zu verfolgen ist aber meist auch keine Option. Fußballplätze, Vereinslokale oder öffentliche Plätze bieten sich für sogenannte Public Viewings (oder Public Screenings, wie sie die UEFA nennt), also die öffentliche Wiedergabe der im TV übertragenen Spiele, an. Nichts einfacher, als eine Leinwand aufzustellen, die Kühlschränke mit ausreichend Bier zu füllen und den Grill anzuwerfen. Beim öffentlichen gemeinsamen Fußballschauen sind aber auch einige gesetzliche Regelungen zu beachten, um nicht in die Rechtsfalle zu tappen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten. Brauche ich eine Bewilligung für meine Veranstaltung? Das Veranstaltungswesen ist in Österreich Ländersache, die Bewilligungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Ziel soll aber immer sein, die BesucherInnen oder TeilnehmerInnen bzw. die AnrainerInnen vor den Gefahren, die von Veranstaltungen ausgehen können, zu schützen. In nahezu allen Bundesländern gilt: Wird ein Public Viewing in einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsstätte durchgeführt 8

und werden die Spiele über ein genehmigtes Wiedergabegerät übertragen, ist in der Regel keine gesonderte Anmeldung nach dem Veranstaltungsgesetz erforderlich. Änderungen von vorübergehender Dauer (max. vier Wochen), die zum Zwecke eines Public Viewings durchgeführt werden, sind zudem von einer gewerberechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine allgemein gültige Regel für Public Viewings außerhalb solcher Betriebsstätten gibt es nicht. Von Bewilligungsfreiheit über Anzeige- bis Ö|SPORT

hin zur Anmeldepflicht sehen die Veranstaltungsgesetze der Länder völlig unterschiedliche Regelungen vor. Teilweise hängen diese auch davon ab, wer als Veranstalter des Public Viewings auftritt. Es kann also nur dazu geraten werden, rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Veranstaltungsbehörde (die Gemeinde, die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Magistrat) aufzunehmen und die Voraussetzungen abzuklären, damit man als Veranstalter am 10. Juni nicht plötzlich von Auflagen der Behörde überrascht wird.

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© mandatum

In manchen Fällen wird auch eine Veranstaltungsstättenbewilligung einzuholen sein. Sollte das Public Viewing auf Straßen oder Plätzen mit öffentlichem Verkehr stattfinden, ist eine Genehmigung zur Nutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken (§ 82 StVO) sowie die entsprechende Verordnung zur Sperre der Verkehrsfläche (§ 44a StVO) zu beantragen. Zudem sind vor allem bei großen Public Viewings sicherheitspolizeiliche Vorgaben sowie Jugend- und Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Einschlägige Punkte werden als Auflage im Genehmigungsbescheid der Behörde festgeschrieben, andere Vorgaben ergeben sich aus den verschiedenen Materiengesetzen. Nicht unwahrscheinlich ist es übrigens, dass die Veranstaltungsbehörde bei einer Vorort-Prüfung die Einhaltung des Gesetzes bzw. der Auflagen überprüft und gegebenenfalls Nachbesserungen anordnet. Sind die je nach Umfang und Größe behördlichen Voraussetzungen geklärt, sind auch noch die UEFA-Lizenzbestimmungen zu prüfen.

AUTORIN: MMAG. CHRISTINA TOTH, MSC

Wann brauche ich (k)eine UEFA-Lizenz? Um die Spiele der EURO 2016 öffentlich übertragen zu dürfen, hat der Veranstalter in der Regel eine UEFALizenz einzuholen. Kommerzielle Veranstaltungen – sprich Public Viewings, die durch Sponsoring, Eintrittsgelder oder den Verkauf von Speisen und Getränken Gewinn bringen sollen – sind jedenfalls lizenzpflichtig. Aber es gibt auch Ausnahmen. Keine Lizenz ist erforderlich bei: • Veranstaltungen in Bars/Restaurants/Hotels, wenn diese bereits über genehmigte Fernsehgeräte verfügen und relevante TV-Abos für den kommerziellen Bereich be-

sitzen. Wichtig dabei ist, dass kein Eintrittsgeld verlangt und die Veranstaltung auch nicht von einem Sponsor unterstützt wird. • Kleinen Veranstaltungen, das sind Veranstaltungen bei denen maximal 300 Personen teilnehmen können. Dabei kommt es auf die Kapazität und nicht die tatsächliche Anzahl an Personen an. Auch diese Veranstaltungen sind nur dann lizenzfrei, wenn keine Sponsorenoder Eintrittsgelder eingehoben werden. Wo bekomme ich eine UEFA-Lizenz und ist sie kostenpflichtig? Wer eine lizenzpflichtige Public Viewing-Veranstaltung plant, hat diese Lizenz beim ORF zu beantragen. Bis zum 6. Mai 2016 ist es noch – ohne großen Aufwand – möglich, auf https:// der.orf.at/kontakt/publicviewing102.html

eine UEFA-Lizenz durch Angabe weniger Informationen online einzuholen. Bislang wurden Medienberichten zufolge österreichweit über 130 solcher Lizenzen beantragt. Sollte Ihre Veranstaltung nicht lizenzfrei sein, so ist sie trotzdem nur dann kostenpflichtig, wenn sie auch kommerziell ist. Je nach BesucherInnenkapazität betragen die Kosten für die UEFALizenz ab 500 EUR. Was muss ich im Hinblick auf Sponsoring und Marketing beachten? Die Durchführung eines größeren Public Viewings ist in Wahrheit ohne Sponsoren kaum mehr möglich. Allerdings sind bei der EURO 2016 im Hinblick auf das Sponsoring und auch das Marketing einige Regeln zu beachten. Diese sind ausführlich im Public Screening Programm (http://www.uefa.com/

auch nicht als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2016 beworben werden. • Das TV-Signal des ORF darf durch sonstige Grafiken am Bildschirm nicht verändert werden. • Im Umkreis von drei Metern rund um den Bildschirm bzw. der Leinwand darf keine Werbung angebracht werden. Muss ich AKM zahlen? Lizenzpflichtige, kommerzielle Public Viewings sind auch bei der AKM anzumelden und betragen 0,03 EUR pro BesucherIn bzw. 0,06 EUR, wenn neben der Fernsehübertragung auch Live- oder Hintergrundmusik zum Einsatz kommt. Eine entsprechende Meldung hat spätestens drei Tage im Voraus bei der AKM einzutreffen. Fazit Die rechtlichen Anforderungen für die Veranstaltung eines Public Viewings sind vielfältig, umfangreich und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die tatsächlichen Anzeige-, Anmelde- oder Bewilligungspflichten sind daher rechtzeitig mit der zuständigen Behörde abzuklären, um Verwaltungsstrafen oder gar eine Untersagung der Veranstaltung zu vermeiden. Sollten Sie ein Public Viewing mit einer voraussichtlichen BesucherInnenanzahl von über 300 Personen planen, so benötigen Sie dafür auch eine UEFA-Lizenz, die Sie noch bis zum 6. Mai beim ORF beantragen können. Auch an die AKM sollten Sie in diesem Fall denken und rechtzeitig einen entsprechenden Lizenzantrag stellen.

MultimediaFiles/Download/competitions/ General/02/26/91/65/2269165_ DOWNLOAD.pdf)

der UEFA angeführt. Darin schreibt die UEFA unter anderem vor: • Unternehmen, die direkt oder indirekt mit den offiziellen Partnern der EURO 2016 in Konkurrenz stehen, dürfen nicht als Sponsoren auftreten. • Die Logos der UEFA oder UEFA EURO 2016 dürfen nicht zur Bewerbung der Veranstaltung verwendet werden. Das Public Viewing darf Ö|SPORT

INFOBOX MMag. Christina Toth, MSc Telefon: +43/1/944 66 13 E-Mail: office@christinatoth.at Web: www.lawmeetssports.at Christina Toth ist Rechtsanwältin für Sportrecht in Wien und Initiatorin von LAW MEETS SPORTS – dem Portal zum Recht im Sport. 9


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© Getty Images/ Gennaro Leonardi

Veröffentlichung von Sportergebnissen versus Datenschutz?

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In der nachstehenden Expertise wird der Fragestellung zur rechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung von Sportergebnissen und den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Implikationen nachgegangen - ein für Sportveranstaltungen oft wichtiges Thema.

© Zinober

1. Berechtigt die Organisation einer öffentlichen Sportveranstaltung den jeweiligen Verband/Organisator zur Publikation der Ergebnisse, Fotos in Medien und damit auch im Internet? Ob die Veröffentlichung von Sportergebnissen im Rahmen einer öffentlichen Sportveranstaltung rechtmäßig erfolgt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, ist anhand der nachstehenden Grundlagen zu beurteilen. Eine gefestigte Judikatur, etwa durch Entscheidungen der Datenschutzbehörde oder des Verwaltungsgerichtshofes, ist zum Thema der Veröffentlichung von Sportergebnissen – soweit ersichtlich – jedoch noch nicht vorhanden. Nach der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs. 1 DSG hat jedermann Anspruch, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Familienund Privatlebens, auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.

AUTORIN: MAG. ANDREA ZINOBER, LL.M.

Als Daten werden im § 1 Z 1 DSG sogenannte „personenbezogenen Daten“ verstanden. Personenbezogene Daten sind Angaben über „Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist“, anonyme Daten sind nicht mehr auf eine bestimmte Person zurückführbar. Zu den personenbezogenen Daten gehören jedenfalls die Namen der SpielerInnen, anhand derer sie als Person identifizierbar sind, aber auch Bild- und Tondokumente oder Standortdaten. Daher sind auch Ergebnisse eines Wettkampfes als solche Angaben im Sinn des DSG zu verstehen. Als besondere Daten sind sensible Daten definiert, die sich auf

die ethnische oder rassische Herkunft von Personen, ihre politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben beziehen. Für diese gelten strengere Regeln als für die Verwendung von „normalen“ personenbezogenen Daten. Gesundheitsdaten könnten in manchen Fällen, je nach Inhalt der Anmeldung zu einer Sportveranstaltung, erfasst werden. Diese werden im Rahmen dieser Ausführungen jedoch nicht behandelt und müssten daher gegebenenfalls einer gesonderten Prüfung unterzogen werden. Als „Verwenden von Daten“ wird im DSG jede Art der Handhabung von Daten, also sowohl das Verarbeiten als auch das Ermitteln, Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen, Verändern, Verknüpfen, Vervielfältigen, Abfragen, Ausgeben, Benützen, Überlassen, Sperren, Löschen, Vernichten oder jede andere Art der Handhabung außer dem Übermitteln gezählt. Als Übermitteln wird ausdrücklich definiert, dass damit die Weitergabe von Daten an andere Empfänger als die/den Betroffene/n, den Auftragsgeber oder einen Dienstleister, insbesondere auch das Veröffentlichen von Daten zu verstehen ist. Das Datenschutzgesetz legt in seinen Grundsätzen in § 6 Abs. 1 DSG fest, dass Daten nur nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise, für festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke ermittelt werden dürfen. Sie dürfen nur für den jeweiligen Zweck, für den sie wesentlich sind, verwendet werden, sie dürfen nur so verwendet werden, dass sie in Hinblick auf den Verwendungszweck sachlich richtig sind und schließlich dürfen sie nur solange in personenbezogener Form aufbewahrt werden, als es für die Erreichung der Zwecke erforderlich ist. Die Verwendung der Daten beziehungsweise deren Verarbeitung muss gemäß § 7 DSG weiters von der gesetzlichen Zuständigkeit oder den rechtlichen Befugnissen des Auftraggebers Ö|SPORT

gedeckt sein und darf die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzen. Die rechtliche Befugnis eines Vereins ergibt sich aus dem Vereinsgesetz und jeweils aus den konkreten Statuten des Vereines. Informationen, die in der als Verordnung kundgemachten Standardanwendung „Mitgliederverwaltung“ (SA003) genannt sind, wie etwa „Auszeichnungen und Ehrungen“ sowie „Vereinszweckrelevante Aktivitäten, insbesondere Teilnahme an Veranstaltungen“ können daher zulässig verwendet werden. Damit ist das Speichern und Verwalten von diesbezüglichen Daten über Mitglieder jedenfalls für den Verein zulässig. Wie oben dargestellt, ist das Veröffentlichen von Daten, auch im Internet, das quasi eine uneingeschränkte Öffentlichkeit der Daten bewirkt, datenschutzrechtlich als Übermitteln anzusehen. Ein Übermitteln der Daten und daher deren Publikation im Internet ist nach § 7 (2) DSG nur zulässig, wenn die Daten • aus einer zulässigen Datenanwendung stammen und • der/die EmpfängerIn seine/ihre ausreichende gesetzliche Zuständigkeit oder rechtliche Befugnis glaubhaft gemacht hat und • durch Zweck und Inhalt der Übermittlung schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der/des Betroffenen nicht verletzt werden. Bevor die Zulässigkeit der Publikation der Daten geprüft wird, muss also überprüft werden, ob die Daten, die veröffentlicht werden sollen, überhaupt aus einer zulässigen Datenanwendung stammen und ob derjenige, der die Daten veröffentlicht, dafür eine rechtliche Befugnis aufweist. Erst im letzten Schritt kann geprüft werden, ob die persönlichen Interessen der Betroffenen einer Publikation im Wege stehen. Gemäß § 8 Abs. 1 DSG sind schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung von nicht sensiblen Daten unter anderem dann nicht verletzt wenn: • der/die Betroffene der Verwendung 11


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seiner/ihrer Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten wirkt oder • überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern. Liegt also eine wirksame Zustimmungserklärung der jeweils Betroffenen zur Veröffentlichung vor, sind deren schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen durch eine Publikation von Ergebnissen im Internet auch nicht verletzt. Eine solche wirksame Zustimmung könnte entweder bereits im Zuge des Eintritts in den Verein auf den jeweiligen Beitrittserklärungen oder in den Teilnahmebedingungen für den konkreten Wettbewerb enthalten sein. Natürlich sollten Beitrittserklärungen und Teilnahmebedingungen vor Unterzeichnung auch gelesen werden, es ist aber durchaus nicht ungewöhnlich, dass das nicht der Fall ist und daher nicht immer im Bewusstsein der TeilnehmerInnen verankert ist, mit welchen Rechtsfolgen eine Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Sportveranstaltung verbunden ist. Enthalten weder Vereinsbestimmungen wie Satzungen oder Statuen noch Teilnahmebedingungen eine Zustimmungserklärung, ist zu klären, ob die Veröffentlichung der Ergebnisse auch ohne Zustimmungserklärung datenschutzrechtlich zulässig ist, weil das Interesse das Auftraggebers an der Veröffentlichung die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen überwiegt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass eine Datenverarbeitung dann zulässig ist, wenn sie zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen Betroffenen und Auftraggeber erforderlich ist. Darunter werden Situationen wie die Bestellung einer Ware und deren Zustellung, die nicht ohne Verarbeitung der Kundendaten möglich ist oder die Annahme eines Fahrzeuges zur Reparatur und die Information an die KundInnen über notwendige Arbeiten und auch die Information darüber, dass das Fahrzeug zur Abholung bereit ist, verstanden. Das ist jedoch bei der Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf in Bezug auf die Ergebnisse nicht der Fall. 12

Für die Organisation erforderlich sind persönliche Daten der TeilnehmerInnen, die für die Einhebung von Teilnahmegebühren, die Ausgabe von Startnummern oder ähnlichem benötigt werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse muss davon aber nicht notwendigerweise umfasst werden. Es muss daher zur Beurteilung der Frage, ob durch Zweck und Inhalt der Übermittlung schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen verletzt werden, eine Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen auf Wahrung ihrer Privat- und Familienleben sowie Geheimhaltung der persönlichen Daten einerseits und dem berechtigten Interesse des Veranstalters an der Veröffentlichung der jeweiligen Ergebnisse andererseits vorgenommen werden. Nur wenn dessen berechtigte Interessen überwiegen, ist eine Veröffentlichung zulässig. Eine solche Abwägung muss immer anhand der konkreten Situation vorgenommen werden, was eine pauschale Beurteilung vorab nicht immer erlaubt. Dazu könnte argumentiert werden, dass bei einer öffentlichen Sportveranstaltung, bei der – je nach Austragungsort – auch für eine breite Öffentlichkeit ersichtlich ist, wer daran teilnimmt, kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse der TeilnehmerInnen besteht. Gerade weil im Datenschutzrecht aber eine enge Definition des Zwecks der Datenanwendung vorzunehmen ist, muss die Tatsache der Teilnahme nicht zwangsweise auch die erzielten Ergebnisse umfassen. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein/e TeilnehmerIn damit einverstanden ist, dass er/sie als TeilnehmerIn eines Wettkampfes aufscheint, aber gleichzeitig einen Anspruch darauf hat, dass nicht alle seine/ihre KollegInnen, Nachbarn, Verwandten etc. auch sehen, welches Ergebnis er/sie erzielt hat, wie schnell er/sie gelaufen ist oder wie erfolgreich er/sie gespielt hat. Andererseits kann die Veröffentlichung der Ergebnisse ein berechtigtes Interesse des Veranstalters darstellen, wenn es etwa um einen Vergleich mit anderen Vereinen, den Leistungen der Mitglieder und deren Erfolgen geht. Gerade die Publikation im Internet bedeutet aber eine Ö|SPORT

nahezu grenzenlose Öffentlichkeit, die durch den bloßen Aushang von Ergebnissen in einem Vereinslokal oder ein Veröffentlichung anhand von für Außenstehende nicht mehr rückführbaren Teilnehmernummer oder nur für TeilnehmerInnen einsehbare Ergebnisse nicht erreicht wäre. Die Abwägung der jeweiligen Interessen ist also nicht immer leicht vorzunehmen und führt nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen. Ein eindeutiges Überwiegen der rechtlichen Interessen des Veranstalters lässt sich jedenfalls nicht automatisch feststellen, sodass nach der derzeitigen Rechtslage eher die Einholung der Zustimmung zur Veröffentlichung empfehlenswert ist. 2. Sind dafür entsprechende Informationen in die Ausschreibungen und Wettkampfordnungen zu übernehmen? Wenn ja, welche? Datenschutzrechtliche Informationspflichten sind bereits zu erfüllen, bevor eine Publikation von Ergebnissen überhaupt in Frage kommt. Gemäß § 24 DSG „Informationspflicht des Auftraggebers“ hat der Auftraggeber bereits aus Anlass der Ermittlung von Daten die Betroffenen in geeigneter Weise über den Zweck, für die die Daten ermittelt werden, und über Namen und Adresse des Auftraggebers zu informieren. Bereits bei der Aufnahme von Vereinsmitgliedern kommt es daher zur Ermittlung von Daten. Es werden die persönlichen Informationen wie Name, Anschrift, etc. erfasst und somit im Sinn von § 4 Zif 9 DSG („Verarbeiten von Daten“) mit dem Ermitteln und Erfassen von Daten begonnen. Gerade bei Sportveranstaltungen, die nicht nur Vereinsmitgliedern offen stehen, ist zu beachten, dass die ersten Schritte der Datenerfassung und Datenverarbeitung meist bei Anmeldung für einen Wettkampf stattfindet. Solange die dabei erfassten Daten sowie Zweck und Inhalt der damit verbundene Verwendung von den rechtlichen Befugnissen des Vereins umfasst sind und keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen verletzt werden, ist auch keine weitere Zustimmung der Vereinsmitglieder oder TeilnehmerInnen zur Datenverwendung erforderlich.


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Es genügt damit der Hinweis auf den Anmeldeformularen darüber, dass die personenbezogenen Daten für die Durchführung der Sportveranstaltung erfasst und verarbeitet werden. Da, wie oben ausgeführt, die Weitergabe von Daten an Dritte ebenfalls als Übermittlung angesehen wird, müssen auch dafür die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Weitergabe von Daten durch einen Verein an einen übergeordneten nationalen oder internationalen Verband ist daher ebenfalls nur zulässig, wenn der Zweck für die Übermittlung feststeht, der Empfänger der Daten, also der übergeordnete Verband selbst, die rechtliche Befugnis besitzt, diese Daten zu verwenden und er dies dem Übermittler glaubhaft macht. Das sollte üblicherweise bei der Weitergabe von Daten von einem Verein an einen Verband, dem er angehört, in dem oben beschriebenen Rahmen, vorauszusetzen sein. TeilnehmerInnen, die keinem Verein angehören, sind davon nicht erfasst, sodass für deren Datenweitergabe eine Zustimmungserklärung erforderlich ist. Damit ist aber noch nicht automatisch auch die Geltung von Wettkampfordnungen oder anderen Regeln eines Vereins oder internationalen Verbandes verbunden. Damit diese Regeln auch für das einzelne Vereinsmitglied oder andere TeilnehmerInnen wirksam sind, müssen sie entweder durch lückenlose sogenannte satzungsmäßige „Verweisungsketten“ gedeckt sein oder durch Einzelvereinbarung mit dem Mitglied oder dem/der TeilnehmerIn in Kraft treten. Enthält ein Verein bereits in seinen Statuten, die das Vereinsmitglied bei Eintritt in den Verein durch seine Unterschrift akzeptiert, einen Verweis auf die Geltung von bestimmten Wettkampfordnungen, gelten diese also auch für das einzelne Mitglied. Anderenfalls muss das einzelne Vereinsmitglied oder ein/e TeilnehmerIn, der/die keinem Verein angehört, sich bei Teilnahme an einem solchen Wettkampf dieser Wettkampfordnung unterwerfen, zum Beispiel indem er/sie schriftlich die Geltung dieser Wettkampfordnung anerkennt und bestätigt.

3. Welche Vorschriften sind bei LiveÜbertragungen im Internet zu beachten? Persönlichkeitsrechte und Interessenabwägungen sind aber auch bei Filmaufnahmen und Live-Übertragungen zu beachten. Die Frage nach dem Schutzbedürfnis der abgebildeten Personen ist dabei von besonderer Bedeutung. Dieses wird ergänzend zum Datenschutzgesetz auch im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Nach § 78 UrhG, der als „Bildnisschutz“ betitelt ist, dürfen Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch sonst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Auch hier ist also die Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre der TeilnehmerInnen einerseits und den Interessen Dritter an der Veröffentlichung einer Sportveranstaltung andererseits vorzunehmen. Geschützt werden soll jedermann dagegen, dass seine/ihre Abbildung in der Öffentlichkeit missbräuchlich verwendet wird, dass er/sie bloßgestellt wird, sein/ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder die Art der Darstellung entwürdigend, herabsetzend oder zu Missdeutungen Anlass gibt. Besondere Regeln gelten dabei für Personen des öffentlichen Lebens, denen ein gewisser Bekanntheitsgrad zukommt. Die Verbreitung von Bildnissen allgemein bekannter Personen ist an sich unproblematisch, solange nicht ein besonderer Grund, wie eben eine Herabsetzung o. ä., hinzukommt. Verletzungen berechtigter Interessen sind aber dann ausgeschlossen, wenn es sich um die Veröffentlichung der Bildnisse von Personen handelt, die an allgemein zugänglichen Orten oder an Orten aktuellen Geschehens aufgenommen wurden. Das Zentrum einer Hauptstadt oder Landeshauptstadt, durch die zum Beispiel ein Laufwettbewerb führt, ist wohl als ein solcher allgemein zugänglicher Ort anzusehen. TeilnehmerInnen, die bei deren Teilnahme gefilmt werden, können sich daher kaum auf einer Verletzung ihrer Geheimhaltungsinteressen berufen. Sicherlich sind aber auch Situationen denkbar, Ö|SPORT

in denen eine Sportveranstaltung nicht an einem derartigen allgemein zugänglichen Ort stattfindet. Schon die Tatsache, welchen Sport eine Person ausübt, kann durchaus als Teil ihres Privatlebens angesehen werden und eine Live-Übertragung im Internet, die eine grenzenlose Öffentlichkeit erreicht, könnte daher auch als eine Preisgabe ihres Privatlebens angesehen werden. Ergänzend kommt hinzu, dass eine Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken immer einer Zustimmung bedarf. Dem gegenüber sind die Interessen der Veranstalter an der Veröffentlichung abzuwägen. Die Information der Öffentlichkeit über eine erfolgreiche Sportveranstaltung kann natürlich im Interesse der jeweiligen Vereine liegen. Kann ein Verein als Organisator ein solches Interesse an der Veröffentlichung darlegen, kann die Interessenabwägung durchaus auch zu dessen Gunsten ausgehen, sodass eine Übertragung der Sportveranstaltung im Rundfunk, Fernsehen oder Internet auch ohne Zustimmung der einzelnen SportlerInnen nicht automatisch deren Recht auf Bildnisschutz verletzt. 4. Resümee Für die Veröffentlichung von Ergebnissen einer Sportveranstaltung sollte die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden, jedenfalls dann, wenn diese nicht einem Verein angehören. Die Geltung von Wettkampfordnungen kann entweder durch lückenlose Verweise in Vereinsstatuten oder durch Aufnahme in Teilnahmebedingungen sichergestellt werden. Die Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen von Sportveranstaltungen bedarf einer Zustimmung der TeilnehmerInnen, die ebenfalls in den jeweiligen Anmeldebedingungen enthalten sein sollte. INFOBOX Mag. Andrea Zinober, LL.M. ist selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkten im Datenschutzrecht, Urheberrecht und IP-LAW Tel.: +43/1/715 11 15 E-Mail: a.zinober@northcote.at Web: andreazinober.northcote.at 13


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Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 1: Gestalten mit Schrift

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Pro Tag stehen uns durchschnittlich dreieinhalb Stunden Zeit für Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Dieses knappe Zeitbudget nutzen wir für Sport, Kultur und unser soziales Leben. Das Angebot dafür ist riesig. Für Sportvereine und -verbände wird es immer schwieriger, die Menschen für das eigene Angebot zu begeistern – und sie zu halten. Die Entwicklung einer starken Marke ist eine geeignete Strategie, um sich Aufmerksamkeit zu sichern und die Kundenloyalität zu erhöhen. Design ist dabei ein wichtiges Werkzeug zur Markenbildung.

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Wozu eine starke Marke? Weil es immer mehr Angebot und eine immer größere Auswahl gibt, wünschen sich Organisationen eine emotionale Beziehung zu ihrer Zielgruppe. Denn je stärker die Verbindung ist, desto unersetzlicher wird die Organisation für ihre KlientInnen. Im Idealfall entsteht eine lebenslange Verbindung. Als strategisches Werkzeug für den Aufbau der emotiona-

AUTOR: MAG. JOCHEN ELIAS ELIAS & PARTNER

len Beziehung wird die Marke (engl. brand) verwendet. Marken sind inzwischen zur weltweiten Währung für Erfolg geworden. Auch oder gerade im Sport; denn es gibt kaum ein emotionaleres Thema. Warum sollte man in eine Marke investieren? Eine starke Marke hebt sich von anderen Angeboten ab. Die Menschen lieben sie, sie vertrauen ihr und sind von ihrer Überlegenheit überzeugt. Organisationen sind deshalb nur so stark wie ihre Marke. Keine andere Investition bietet eine stärkere Hebelwirkung, wenn es darum geht Aufmerksamkeit zu gewinnen und

Menschen dauerhaft an die Organisation zu binden. Kein Nachteil für Sportvereine und -verbände, die mit knappen Budgets die Menschen für ihre Ziele begeistern möchten, oder? Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg Starke Marken zeichnen sich immer durch eine Leidenschaft für Ästhetik aus. Warum? Ästhetik ist die Sprache der Gefühle. Und in einer Gesellschaft, die unter Informationsflut und unter Zeitmangel leidet, wird Emotion über Information gestellt. Emotion erzeugt man mit Ästhetik, also mit Design. Dieses Konzept ist so kraftvoll, dass damit sogar einfache Dinge zu Premium-Produkten werden. (Denken Sie nur an Salz oder Kaffee!) Davon profitieren auch NonProfit-Organisationen. Gutes Design ist also der Schlüssel zum Erfolg für den erfolgreichen Markenaufbau. Umgekehrt kann man die beste Idee durch schlechtes Design kaputt machen. Denken Sie nur an die Flyer von Restaurants mit Lieferservice. Wenn Sie darin Rechtschreibfehler finden und ein langweiliges Layout sehen, wird Ihre Erwartungshaltung negativ beeinflusst. Das Essen könnte noch so gut sein, durch das mangelhafte Erscheinungsbild ist das Image bereits beschädigt. Investieren Sie also in Ihr Erscheinungsbild! Beim Markenaufbau gestalten wir alle Berührungspunkte (engl. touchpoint), an denen ein/e (potentielle/r) KlientIn mit der Organisation in Kontakt kommt. Also Flyer, Plakate, Broschüren, Websites, Sportstätten, Bekleidung, Fahrzeuge und vieles Ö|SPORT

mehr. Das macht die Markenidentität greifbar und spricht die Sinne an. Sie können die Marke sehen, berühren, halten, hören und sie in Bewegung erleben. Wenn sie auf diese Weise mit der Marke in Kontakt kommen, machen Ihre KlientInnen eine besondere Erfahrung. Das ist dann der Moment der Wahrheit. Wenn es Ihnen gelungen ist positive Emotionen zu wecken, haben Sie vielleicht eine/n FreundIn für‘s Leben gefunden. Gestalten mit Schrift Damit es Ihnen noch besser gelingt durch gutes Design zu überzeugen, gebe ich Ihnen auf der nächsten Seite zehn Profi-Tipps für die Gestaltung mit Schrift. Sie können damit die Touchpoints Ihres Vereins/Verbands optimieren.

Wertvolle Sportmarken Der Wert einer Marke kann übrigens berechnet werden. Interbrand gibt jährlich ein Ranking der 100 wertvollsten Marken der Welt heraus. Darunter befinden sich auch zwei Sportartikelhersteller: Nike belegte 2015 Rang 17 der wertvollsten Marken; Adidas den 62. Platz. Unter den Top-Marken befinden sich viele, die dem Sport als Sponsoren nahestehen und mit ihm werben. Zum Beispiel Coca-Cola (Rang 3), Mercedes Benz (Rang 12), Audi (Rang 44) und Heineken (Rang 89). Details im Web: interbrand.com 15


G AST BEI T RAG

1.

Achten Sie auf gute Mustererkennung! Wir haben in unserem Gedächtnis nicht die verschiedenen Versionen des Buchstaben A gespeichert, sondern ein Muster, das die Form A beschreibt. Wenn es einen Konflikt bei der Mustererkennung gibt, erschwert das Leserlichkeit eines Textes. Achten Sie also auf gute Leserlichkeit und verzichten Sie auf Experimente mit ungewöhnlichen oder übermäßig verschnörkelten Schriften!

2.

Die Schrift beeinflusst die Textaussage Bei einem Test wurde festgestellt, dass den ProbandInnen der Zeitaufwand für eine Turnübung höher erschien, wenn die Anweisung dazu in einer verschnörkelten Schrift gesetzt wurde. Dadurch sank auch die Bereitschaft, die Übung in das eigene Trainingsprogramm aufzunehmen. Fazit: Wenn eine Schrift schlecht entziffert werden kann, überträgt sich diese Schwierigkeit auf den Textinhalt.

Verzichten Sie auf Experimente mit schlecht lesbaren Schriften!

Verzichten Sie auf Experimente mit verschnorkelten Schriften!

Ziehen Sie Ihr Kinn auf die Brust, dann heben Sie es so weit wie möglich an. 6-10 Wiederholungen. Ziehen Sie Ihr Kinn auf die Brust, dann heben Sie es so weit wie möglich an. 6-10 Wiederholungen. Zitiert nach „100 Dinge die jeder Designer über Menschen wissen muss“ von Susan M. Weinschenk

3.

Wir erkennen Bilder, nicht Buchstaben Geübte LeserInnen sehen nicht mehr den einzelnen Buchstaben, sondern ganze Buchstabenkombinationen – sog. Wortbilder. Das Auge bewegt sich dabei in Sprüngen (Sakkaden) vorwärts. Durch einen höheren Zeilenabstand erleichtert man das Erfassen der Wortbilder.

4.

Bevorzugen Sie Schriften mit einer großen x-Höhe! Lesetests haben gezeigt, dass die LeserInnen ein Wort auch dann erkennen, wenn die untere Hälfte der Buchstaben verdeckt ist. Wir lesen also nur den oberen Teil der Buchstaben. Das bedeutet, dass Schriften mit einer großen x-Höhe die Leserlichkeit erhöhen.

5.

72 Zeichen pro Zeile sind lang genug Längere Zeilen werden schneller gelesen als kurze. Hinsichtlich der Lesegeschwindigkeit sind 100 Zeichen pro Zeile ideal. Allerdings bevorzugen wir kurze Zeilen mit 45 bis 72 Zeichen pro Zeile. Allgemein gilt: Mit steigender Zeilenlänge sollte der Zeilenabstand erhöht werden. 16

Die x-Höhe einer Schrift wird durch die Höhe des kleinen X definiert.

Der Zeilenabstand wurde bei diesem Text von den üblichen120 % auf 150 % erhöht, um die Leserlichkeit zu erhöhen. Bei einer Schriftgröße von 12 Punkt beträgt der Zeilenabstand jetzt 18 Punkt bei einer Zeilenlänge von rund 45 Zeichen.

Ö|SPORT


G AST BEITR AG

6.

Gute Mischungen Mischen Sie Serifenschriften (Antiqua) und serifenlose Schriften (Grotesk) mit gleichen Stil-Merkmalen! Mischen Sie verschiedene Schnitte aus einer Schriftfamilie (bold,italic, condensed etc.)! Mischen Sie innerhalb einer Schriftsippe!

7.

Das sind 12 Punkt

Mischen Sie Schriften mit hohem Kontrast! Welche Schriftarten passen zusammen? Ein Problem, das sich auch für Profis häufig stellt. Mischen Sie Schriften, deren Stil sich deutlich voneinander unterscheidet! Zum Beispiel Grotesk- und Serifenschriften.

Verwenden Sie Schriftgrößen, die man lesen kann! Ab 40 Jahren steigt die Altersweitsichtigkeit soweit, dass man eine Lesebrille benötigt. (Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich spreche.) Da der Bevölkerungsanteil über 40 Jahre immer größer wird, sollte man bei der Gestaltung von Texten auf die Schriftgröße achten. Schriften mit mindestens 8 Punkt sind ohne Anstrengung lesbar.

Das sind 11 Punkt.

8.

BLINDTEXT BLINDTEXT

Wörter in Großbuchstaben werden immer gesperrt Die Leserlichkeit von Wörter in Großbuchstaben wird verbessert, wenn man den Zeichenabstand vergrößert.

Das sind 10 Punkt. Das sind 9 Punkt. Das sind 8 Punkt. Und das ist schon zu klein. Wenn es schon 7 Punkt sein müssen, dann machen Sie den Text fett. Er wird dadurch leichter lesbar.

9.

Sparen Sie Geld mit Open Source-Software! Es muss nicht immer Adobe InDesign sein, es gibt auch kostenlose Software, die für die Gestaltung von Layouts interessant ist. Testen Sie doch mal das Programm „Scribus“. Es ist für Windows und Mac verfügbar und bietet die Möglichkeit druckfertige pdf-Files auszugeben. Sie können es kostenlos herunterladen: www.scribus.net

10.

INFOBOX

Seien Sie sparsam mit Schriftgrößen! Je mehr Schriftarten und -größen Sie auf einer Seite verwenden, desto unruhiger wird das Layout. Allgemein gilt: Verwenden Sie nicht mehr als fünf Schriftarten, -größen und -auszeichnungen auf einer Seite! Durch diese 5er-Regel wirkt das Schriftbild immer harmonisch und ruhig. Ö|SPORT

Mag. Jochen Elias ist Grafik Designer, Markenberater und Lektor an der FH St. Pölten. E-Mail: jochen.elias@eliaspartner.at Web: www.eliaspartner.at 17


AKT UE L L E S

Sport hilft bei Integration Am 20. Jänner haben sich VertreterInnen der Bundesländer und der Bundesregierung zu einem Asylgipfel getroffen, um über Lösungsmöglichkeiten der Flüchtlingsproblematik zu beraten. Bei der Integration spielt auch Österreichs organisierter Sport eine wichtige Rolle. BSO-Präsident Herbert Kocher: „Sportvereine übernehmen wichtige Funktionen im Integrationsprozess!“ Die österreichischen Sportvereine mit ihren vielfältigen Angeboten, lokalen Initiativen oder bundesweit organisierten Projekten bringen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammen; Sportvereine sind Orte der Begegnung, bieten vor allem jungen Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, soziale Kontakte und helfen so bei der Integration. Diese Vielfalt als Chance zu begreifen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu gelungener Integration. Herbert Kocher fasst zusammen: „Sport alleine kann die aktuelle Flüchtlingssituation nicht lösen oder allen Menschen bei der Integration helfen. Sport kann allerdings unterstützend wirken! Sportvereine können bestimmte Funktionen im Integrationsprozess übernehmen. Auf dem Spielfeld sind alle gleich, alle müssen sich an dieselben Regeln halten. So gesehen ist der Sport eine gute Basis für eine gelungene Integration.“

Links • Informationen und Kontakte zu Angeboten und Aktionen im Sportfeld finden Sie auf der Website von FairPlay am Wiener Institut für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC): www.fairplay.or.at/angebot/ refugees-welcome

• Auf der Plattform „Wir sind dabei“ des ÖIF werden unterschiedliche Angebote gesammelt, die von Deutschkursen über Kulturangebote bis hin zu sportlichen Aktivitäten reichen: www.wirsinddabei.at

© Gepa-Pictures.com

Initiativen des Sports für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund • „Sport verbindet uns!“ (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION) Hauptziel des Projekts ist die Organisation von Sportund Bewegungsangeboten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber auch junge Erwachsene, Kinder oder Familien, in Erstaufnahmezentren sowie in ausgewählten Betreuungszentren unter Einbindung regionaler Sportvereine. Zusätzlich werden ÜbungsleiterInnen-

ausbildungen für ORS MitarbeiterInnen, Asylwerber oder bereits bestehende ÜbungsleiterInnen mit besonderem Fokus der Interkulturalität angeboten. • Kleinprojekte zur Förderung von Integration im Breitensport (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION in Kooperation mit IKEB) Mit einer Kleinprojekteförderung können die Mitgliedsvereine motiviert werden, im Bereich Integration Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen. Die drei Dachverbände rufen dazu in einem Projekt-Call auf, KoordinatorInnen beraten und begleiten die Vereine, die Zusammenarbeit mit Expertenstellen im Bereich Integration bzw. einem/einer Integrationsexperten/in ist erwünscht. Das IKEB (Institut für Kinderrechte und Elternbildung) begleitet dieses Projekt.

Flüchtlinge beim Graz Marathon.

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AKT UELLES

AnsprechpartnerInnen im Büro des Sportministers Mit dem Amtsantritt von Mag. Hans Peter Doskozil als Minister für Landesverteidigung und Sport am 26. Jänner wurde auch das Büro des Sportministers neu besetzt sowie die Aufgabenverteilung und Struktur neu geordnet. Die AnsprechpartnerInnen mit den entsprechenden Zuständigkeiten: • Mag. Nikolaus Schermann: Breitensportangelegenheiten • Mag. (FH) Corina Korner: Gesellschaft und Sport • Mag. (FH) Elisabeth Habeler: Spitzensportangelegenheiten • Michael Schmickl: Infrastruktur • Gerald Pangl: Medienanfragen und Öffentlichkeitsarbeit • Ulrike Toifl: Administration, Termin- und Kommunikationsmanagement

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AKT UE L L E S

BSO und Sportminister Doskozil wollen Rahmenbedingungen für Sport verbessern Im Rahmen eines Gespräches mit Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil haben Vertreter der BSO am 29. Februar die Anliegen des organisierten Sports dargelegt. Initiativen und Projekte. Ziel muss es sein, diese zukünftig in eine geeignete Struktur zu bringen und zu institutionalisieren. Die BSO ist für mich ein wichtiger Partner bei der Umsetzung dieser Vorhaben. Ich bin überzeugt, dass uns das gemeinsam gelingen wird und freue mich auf die Zusammenarbeit.“ BSO-Präsident Herbert Kocher überreichte Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil gemeinsam mit den BSOVizepräsidenten Kons. Siegfried Robatscher, Michael Eschlböck und GD Hartwig Löger im Rahmen des Treffens ein Papier mit den zentralen Anliegen des Sports, die vor allem die Stärkung des Ehrenamts und des Vereinssports sowie die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den organisierten Sport in Österreich betreffen.

© BSO/Hagen

BSO-Präsident Herbert Kocher sieht den ersten offiziellen Termin bei Sportminister Doskozil als wichtigen Schritt: „Ich möchte mich beim Minister für das Gespräch bedanken. Als Interessenvertretung des organisierten Sports in Österreich wollen wir als Partner auftreten, Herausforderungen und Chancen aufzeigen und gemeinsam Lösungen finden. Der Bundesminister hat gezeigt, dass ihm der Sport am Herzen liegt und ihm unsere Anliegen wichtig sind. Ich bin daher zuversichtlich, dass einer guten Zusammenarbeit nichts im Wege steht.“ Nachsatz: „Damit der Sport für Österreich sein enormes Potenzial entfalten kann, muss jedenfalls noch an vielen Schrauben gedreht werden!“ Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil zeigt sich zuversichtlich: „Es gibt im Österreichischen Sport viele gute

BSO-Präsident Herbert Kocher überreichte Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil gemeinsam mit den BSO-Vizepräsidenten Kons. Siegfried Robatscher (links) und GD Hartwig Löger (rechts) im Rahmen des Treffens ein Papier mit den zentralen Anliegen des organisierten Sport in Österreich.

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AKT UELLES

BSO-Initiative „Tägliche Turnstunde“ als Vorbild für Bayern Bayrischer Landes-Sportverband und Deutscher Sportlehrerverband zu Gast bei der BSO: Initiative „Tägliche Turnstunde“ ist Vorbild Initiative der BSO dient dabei als Vorbild für ein mögliches ähnliches Vorhaben in Bayern. Für BSO-Präsident Herbert Kocher ist der Besuch aus Bayern eine Ehre: „Ich freue mich sehr, dass unsere Arbeit auch außerhalb Österreichs auf Interesse und positives Feedback stößt. Wir sind natürlich gerne bereit, die Kolleginnen und Kollegen aus Bayern mit unseren Erfahrungen und unserem Wissen zu unterstützen. Unseren Kindern und Jugendlichen täglich Bewegung zu bieten, ist mir ein besonders großes Anliegen. Mit der Gesetzesnovelle und der Verankerung der täglichen Bewegungseinheit in Ganztagesschulen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gelungen.“

© BSO

Die Initiative „Tägliche Turnstunde“, die 2012 von der BSO gestartet wurde, sorgte für großes Medienecho und viele UnterstützerInnen. Über 150.000 gesammelte Unterschriften sowie großes persönliches Engagement unterschiedlicher Personen und Institutionen führten im Jahr 2015 zu einer Gesetzesnovelle und der Verankerung der täglichen Bewegungseinheit in Ganztagesschulen. Dass die erfolgreiche Kampagne auch über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen sorgte, zeigt das Interesse einer Bayrischen Delegation von VertreterInnen des Bayrischen Landes-Sportverbandes und des Deutschen Sportlehrerverbandes, die am 23. Februar die BSO besuchten, um mehr über die Unterschriftenaktion zu erfahren. Die

V.l.n.r.: Günther Lommer (Präsident Bayerischer Landes-Sportverband), Barbara Roth (Präsidentin Deutscher Sportlehrerverband – Landesverband Bayern), Herbert Kocher (Präsident BSO), Richard Ebert (Präsidiumsmitglied Deutscher Sportlehrerverband - Landesverband Bayern), Rainer Rößlhuber (Generalsekretär SPORTUNION Österreich).

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AKT UE L L E S

Beitritt Österreichs zur Europaratskonvention gegen Wettbetrug ist Meilenstein im Kampf gegen Spielmanipulationen Die BSO begrüßt den am 26. Jänner 2016 im Ministerrat beschlossenen Beitritt Österreichs zur Europaratskonvention gegen Wettbetrug. Sports zu bewahren, um dem positiven Image des Sports aber auch seinem wirtschaftlichen Nutzen nicht zu schaden.“ Ziel der Europaratskonvention ist die Verhinderung, Ermittlung und Bekämpfung von Spielabsprachen und Spielmanipulationen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Sportwettanbietern und Sportverbänden zu ergreifen und die Regulierungsbehörden für Sportwetten zu einer stärkeren Bekämpfung von Betrug und illegalen Sportwetten anzuhalten.

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Österreich befindet sich mit dem Verein zur Wahrung der Integrität, bei dem auch die BSO Mitglied ist, bereits auf einem sehr guten Weg und nimmt eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung von Spielabsprachen und -manipulationen ein. Für BSO-Präsident Herbert Kocher ist die Wahrung der Integrität im Sport auch eine Herzensangelegenheit: „Der Sport muss sauber bleiben, sonst ist er ernsthaft bedroht! So wie sich die Bundes-Sportorganisation auch im Kampf gegen Doping engagiert, ist es genauso wichtig, alles zu unternehmen, um die Integrität und Glaubwürdigkeit des

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KO O PE RATIONEN

BSO: Partner des Forums „Alternative Finanzierung“ beim Kongress „SPORT & MARKE“ Die Österreichische Bundes-Sportorganisation leitete beim „SPORT & MARKE Kongress“ 2016 den Arbeitskreis zum Thema Alternative Finanzierungsformen. Beim jährlichen „SPORT & MARKE Kongress“ der Europäischen Sponsoring Börse (ESB) am 4. April 2016 in Wien widmete sich die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) als Interessenvertretung des organisierten Sports in Österreich dem wichtigen Thema „Alternative Finanzierung“. BSO-Präsident Herbert Kocher sieht in dieser Finanzierungsform eine Chance für Sportverbände und

-vereine: „Eine zentrale Aufgabe der BSO ist die Weiterentwicklung und Förderung des Sports. Brandaktuell sind in diesem Zusammenhang Themen, die dabei helfen, eine Basis und Grundversorgung für Vereine, Sportlerinnen und Sportler sowie Verbände zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung sieht in verschiedenen Sportarten sehr unterschiedlich aus und bei vielen klafft zwischen sportlichem Leistungsgrad und finanzieller

Versorgung eine große Lücke. Hier sehen wir in den alternativen Finanzierungsformen eine neuartige Möglichkeit, die viel Potenzial bietet.“ Als erfolgreiche Beispiele, die in dem von der BSO moderierten Forum im Rahmen des Kongresses präsentiert wurden, sind zum Beispiel „Rapid InvesTOR – Mit Fan-Investment erfolgreich zum neuen Stadion“ oder die Crowdfunding-Plattform „I believe in you“.

BSO präsentiert neuen Partner für Trainingsanzüge Die BSO bietet ihren Mitgliedern ab sofort das neue BSO-Trainingsanzugsmodell „Select“ der Firma Derbystar zu Sonderkonditionen. Derbystar ist der neue Partner der BSO in Sachen Trainingsanzüge für BSO-Mitglieder. Wie gewohnt können diese über die BSO-Website bestellt werden. Zusätzlich zu den BSO-Repräsentationsanzügen erhalten BSO-Mitglieder einen Preisnachlass in Höhe von 35 % vom jeweiligen aktuellen Katalogpreis auf das Sortiment von Derbystar! Bestellung sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf www.bso.or.at/trainingsanzug

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F ORT BI L D UN G

Nach nur kurzer Zeit restlos ausgebucht war die erste TrainerInnenfortbildung in diesem Jahr am 02.04.2016 in Wien. Grund dafür: Gemeinsam mit der Bundessportakademie Wien konnte der Top-Konditionstrainer von Tennis-Ass Novak Djokovic, Dr. Gebhard Gritsch, als Vortragender gewonnen werden. Dieser referierte über das Thema „Zielsetzungen im Leistungssport – die strategische Planung einer professionellen Sportkarriere“. Denn die Optimierung des Trainings- und Entwicklungsprozesses unterstützt die SportlerInnen dabei, ihr volles Potential zu entwickeln. Nur eine systematische und qualitative Planung, die sich an „richtigen und wichtigen“ strategischen und operativen Zielsetzungen orientiert, erlaubt eine systematische Optimierung des Coachings und Entwicklungsprozesses. Zielsetzung dieses Seminars war die Diskussion und Erarbeitung dieser „wichtigen und richtigen“ strategischen Planungsziele als Grundlage einer optimierten sportlichen Entwicklung. Die Fortbildung konnte mit spannenden Einblicken und interessanten Analysen aufwarten. Die TeilnehmerInnen kamen dabei voll auf ihre Kosten – dies zeigte auch die angeregte Diskussion und das überaus positive Feedback.

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Erste BSO-TrainerInnenfortbildung 2016 ein voller Erfolg!

V.l.n.r.: Mag. Hermann Wallner (Direktor BSPA), Top-Trainer Dr. Gebhard Gritsch und Mag. Martin Domes (BSO).

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Workshops 2016 22.04.2016

Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport

Oberösterreich

12.05.2016

Grundlagen Sportsponsoring

Burgenland

20.05.2016

Jugendliche im Sportverein - rechtliche Rahmenbedingungen

Wien

03.06.2016

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Salzburg

03.06.2016

Datenschutz im Sportverein/-verband

Salzburg

10.06.2016

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Niederösterreich

16.06.2016

Grundlagen Pressearbeit

Steiermark

17.06.2016

Sportverein & Steuerpflicht

Kärnten

21.07.2016

Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport

Vorarlberg

22.07.2016

Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein

Tirol

02.09.2016

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

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08.09.2016

Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein

Niederösterreich

09.09.2016

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Kärnten

16.09.2016

Datenschutz im Sportverein/-verband

Niederösterreich

23.09.2016

Präsentationstechniken

Burgenland

30.09.2016

Jugendliche im Sportverein - rechtliche Rahmenbedingungen

Oberösterreich

06.10.2016

Grundlagen Sportsponsoring

Vorarlberg

07.10.2016

Grundlagen Pressearbeit

Tirol

14.10.2016

Grundlagen Kommunikation & Rhetorik

Steiermark

14.10.2016

Bild-/Urheberrecht im Sportverein/-verband

Steiermark

20.10.2016

Sportverein & Steuerpflicht

Wien

21.10.2016

Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport

Burgenland

18.11.2016

Konfliktmanagement

Niederösterreich

24.11.2016

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Oberösterreich

25.11.2016

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Salzburg

TrainerInnenfortbildung 2016 30.04.2016

Systematische Entwicklung sportpsychologischer Kompetenzen in der Sportkar- Niederösterreich riere – Sportpsychologie vom Nachwuchssportler zum Spitzensportler

21.05.2016

Die körperliche Leistungsfähigkeit – ein Grundkonzept für Verletzungspräventi- Tirol on und sportlichen Erfolg

04.06.2016

Sportkinesiologie – Methoden zu Erhöhung des Energielevels bei Leistungs- Salzburg sportlerInnen

24.06.2016

Leistungsoptimierung durch gezielte Nahrungsmittelaufnahme

Oberösterreich

10.09.2016

ComplexCore – Rumpfstabilisation in Training und Therapie (1&2)

Steiermark

01.10.2016

Behindertenleistungssport – Chance und Herausforderung für Trainerinnen und Wien Trainer

24.10.2016

TF BSO – BSPA Graz

Steiermark

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um in Planung befindliche Workshops vorbehaltlich etwaiger Änderungen handelt. Details bzgl. ReferentInnen, Ort und Inhalt folgen. Die aktuellen Veranstaltungen und auch mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.bso.or.at/fortbildungskalender Ö|SPORT

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VERSI C HERUN G SS E RV I C E

Jetzt „Sinnvoll versichern“ Die Verbands-/Vereins-Haftpflichtversicherung Eine Übernahme von Ämtern in einem Sportverband oder Verein ist mit einer großen Verantwortung und mit entsprechenden Pflichten verbunden. Auch das Verwalten von Vereinsgeldern birgt entsprechende Haftungsrisiken für die handelnden Verbands- oder Vereinsorgane. Mit der Vereinsgesetz-Novelle vom 1.1.2012 wurde zwar die Verantwortung der FunktionärInnen etwas entschärft, aber trotzdem birgt die Übernahme eines Amtes in einem Verband oder Verein weiterhin Risiken. Die Verbands-/Vereins-Haftpflichtversicherung, der sich in Österreich bereits 70 % aller Sportfachverbände und zahlreiche Vereine angeschlossen haben, bietet den FunktionärInnen, TrainerInnen, SchiedsrichterInnen, BetreuerInnen und allen VereinssportlerInnen einen hohen und sehr umfassenden, für das Verbands-/Vereinsgeschehen maßgeschneiderten und dazu noch äußerst prämiengünstigen Versicherungsschutz. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht auch eine VeranstalterHaftpflichtversicherung (für sämtliche Verbands-/Vereinsveranstaltungen sowie für sämtliche Turniere) sowie seit 1.1.2012 (Novelle zum Vereinsgesetz) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für FunktionärInnen und RechnungsprüferInnen (Versicherungssumme € 1.000.000,-). Haftpflicht-Versicherungssummen: • € 2.000.000,- für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden (laut Pkt. A.5.d) • € 100.000,- für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes und RechnungsprüferInnen des Vereins (laut Punkt B sowie H999 2012) • € 100.000,- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. A.5.e) • € 1500,- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. A.5.e) • € 400,- für Schäden von Verbands- /Vereinsmitgliedern am Verbands-/Vereinseigentum Örtlicher Geltungsbereich: Auslandsdeckung für die gesamte Erde (ausgenommen USA, Kanada und Australien). Die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung für einen Verein (bis zu 100 Mitglieder) beträgt € 60,-, für jedes weitere Mitglied € 0,60 (die Verbandsprämie auf Anfrage). Die Verbands-/Vereins-Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung ist eigentlich eine „MussVersicherung“ für einen Verband/Verein. Große finanzielle Belastungen können auf den Verband/Verein, die FunktionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen zukommen, wenn wegen eines Personenschadens ein Strafverfahren eingeleitet wird oder wenn die Durchsetzung von eigenen Forderungen nur durch die Klage vor einem Zivilgericht möglich ist. Bestandteile der Verbands-/Vereins-Rechtsschutzversicherung sind Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Arbeitsgerichtsrechtsschutz, Sozialversicherungsrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz. Die Jahresprämie der Vereins-Rechtsschutzversicherung für einen Verein beträgt für bis zu 125 Mitglieder € 45,-, für jedes weitere Mitglied € 0,36 (die Verbandsprämie auf Anfrage). 26

Die Sport-Kollektiv-Unfallversicherung Die ideale und leistbare Unfallversicherung für die Verbandskader sowie für alle Vereinsmitglieder. Keine namentliche Meldung: Gemeldet zur Kollektiv-Unfallversicherung werden bestimmte definierbare Personengruppen des Verbandes (z. B. der gesamte Herren- oder Damen- oder Jugendkader, alle FunktionärInnen, alle TrainerInnen usw.) oder alle Mitglieder des Vereines. Das Versicherungsjahr der Kollektiv-Unfallversicherung beginnt jeweils mit dem 1.10. Anmeldungen zur Unfallversicherung sind jederzeit möglich, ab 1.4. des laufenden Versicherungsjahres wird die Erwachsenenprämie um 50 % d. h. auf € 3,30 reduziert. Die „Standard-Versicherungssummen“ der Sport-Kollektiv-Unfallversicherung: • Tod durch Unfall € 3.640,• dauernde Invalidität bis € 72.680,- Eine Versicherungsleistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20 % erreicht oder übersteigt. Für Invaliditätsgrade unter 20 % wird keine Leistung erbracht. Bei Invaliditätsgraden von 20 % und darüber entspricht die Versicherungsleistung dem Invaliditätsgrad in Prozent der Versicherungssumme (Lineare Leistung 1:1). • Heil-, Bergungs- und Rückholkosten € 1.000,- (Selbstbehalt € 50,- pro Schadenfall) • Kosmetische Operation (ausgenommen Zahnersatz) € 10.000,• Rehab-Pauschale € 300,Für Mitglieder von Sportvereinen erstreckt sich die Versicherung auch auf Unfälle • bei der berufsmäßigen oder entgeltlichen Ausübung des versicherten Sports • bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- und internationalen Wettbewerben • bei der Ausübung des Vereinssportes außerhalb des Vereins • auf Vollkontakt-Sportarten Beginn des Versicherungsschutzes: Bei Einlangen eines Antrages, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Kollektiv-Unfallversicherung (per Mail, Fax oder Post) bei der Versicherungsberatung Held & Held beginnt der aufrechte Versicherungsschutz.

Information/Anmeldung Versicherungsberatung Held & Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel.: +43/2236/53 086-0 Fax: +43/2236/53 086-4 E-Mail: office@diehelden.at Web: www.diehelden.at

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FIT SPORT AUSTRIA

Fit Sport Austria startet 2016 durch! Die Highlights: 10. „Fit für Österreich“-Kongress, 1. Kinder gesund bewegen-Kongress, Activity Square Europe – das EU-Projekt zur Initiative Kinder gesund bewegen, 50 Tage – die Herbstinitiative

© Fit Sport Austria (2)

Kongresse 2016 Die größte Fortbildungsveranstaltung im Bereich gesundheitsorientierte Bewegung und Sport in Österreich bekommt einen Ableger. Bereits im April (15./16. April) steht in Wiener Neustadt der 1. Kinder gesund bewegen-Kongress am Programm der Fit Sport Austria und ihrer Eigentümer ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Die Veranstaltung bietet neben einer hochwertigen Fortbildung auch die Möglichkeit zum Austausch der in der Initiative Kinder gesund bewegen tätigen ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen. Hauptreferentin ist Prof. Dr. Renate Zimmer. Sie gilt als Expertin für frühkindliche Entwicklung im Bereich Körper- und Bewegungserfahrungen. Aber auch der Gastgeber im BG Zehnergasse Wr. Neustadt, Direktor Mag. Dr. Werner Schwarz, wird einen Beitrag leisten, in dem er über die Vorteile von ausreichender Bewegung auf das sich entwickelnde Gehirn referieren wird. Zum kleineren Ableger des großen Kongresses werden rund 300 TeilnehmerInnen erwartet.

Der 10. „Fit für Österreich“-Kongress findet traditionsgemäß wieder im Herbst statt. Vom 21.-23. Oktober 2016 wird Saalfelden wieder zum Nabel des Breiten- und Gesundheitssports in Österreich. Mit topaktuellen Trends, einem Top-Hauptreferenten und einem dem Anlass des Jubiläums entsprechenden Abendprogramm am Samstag ist auch die zehnte Auflage dieser zentralen Fortbildungsveranstaltung einer der Eckpfeiler im Rahmen der Qualitätssiegel-Initiative der Breitensportverbände.

50 Tage … Bewegung & Sport – Die NEUE Herbstinitiative Die drei Breitensportverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION haben sich zum Ziel gesetzt mehr Menschen zu bewegen. 2014 initiierte auch die EU erstmals eine „Europäische Woche des Sports“, die unterstützend wirken sollte, die Menschen zu mehr körperlicher Aktivität zu animieren. Gemeinsam mit dem starken Partner Fonds Gesundes Österreich haben die drei Breitensportverbände nun ein neues Konzept erarbeitet. Der seit 1971 zum „Fit-Feiertag“ erhobene 26. Oktober wird nicht mehr als alleinstehender Motivationstag promotet, sondern ist vielmehr Höhepunkt einer Periode von 50 Tagen. 50 Tage unter dem Motto: 150 Minuten Bewegung und Sport pro Woche. Von 7. September bis einschließlich 26. Oktober haben Vereine, Gemeinden, Unternehmen oder auch Schulen die Möglichkeit, Veranstaltungen anzumelden und via Medienkooperationen zu promoten. Zur öffentlichkeitswirksamen Bewerbung ihrer Aktivitäten, vom QualitätssiegelBewegungsangebot bis zur sportlichen Tanzparty oder einer Familien-Wanderung. Genau zum Start des Vereinsjahres. Mehr Infos dazu gibt es ab Juni auf www.fitsportaustria.at und allen Plattformen der Breitensportverbände. Kinder gesund bewegen – 50.000 Einheiten Diese Initiative ist eine echte Erfolgsgeschichte: Seit dem Start im September 2009 wurden bislang mehr als 250.000 Einheiten in den Kindergärten und Volksschulen in Österreich umgesetzt. Seitens des Sportministers wurden die finanziellen Mittel aufgestockt und die Förderung vorerst bis zum Schuljahr 2018/19 zugesagt. Das Konzept wurde überarbeitet und für die Umsetzer vereinfacht. Pro Gruppe bzw. Klasse steht ein maximales Fixbudget zur Verfügung, dafür müssen zumindest 15 polysportive Einheiten geleistet werden. Ö|SPORT

TeilnehmerInnen des EU-Projekt Activity Square Europe beim Kick Off am 3./4. März.

Activity Square Europe – EU-Pro­jekt zum Thema Schule/Verein Mit Jänner 2016 startete die Fit Sport Austria in das zweieinhalbjährige Abenteuer „EU-Projekt“, das im Bereich Erasmus+/Sport der EU angesiedelt ist. Neun Nationen und die drei Partner ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION wollen diese Plattform zu einem internationalen Know How-Austausch im Bereich der Bewegungsförderung in Kindergarten und Schule und der Kooperation Schule-Verein nutzen. Am Ende sollen aber auch neue Konzepte und Entwicklungen stehen, die die beteiligten Fachleute gemeinsam erarbeiten wollen. Die Kickoff-Veranstaltung mit den Projektverantwortlichen der Partnerländer fand Anfang März in Wien statt. Die Projektleitung liegt bei der Fit Sport Austria. Die Partnerländer sind neben den drei österreichischen Breitensportverbänden Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Holland, Großbritannien, Deutschland (Saarland), Ungarn und Slowenien. Eine erste öffentliche Veranstaltung wird am 2. Juni 2016 von 9-13 Uhr im Impact Hub Vienna, 1070 Wien, Lindengasse 56, im Rahmen eines Projekt-Forums stattfinden.

FIT SPORT AUSTRIA GmbH Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien Tel.: +43/1/504 79 66 Fax: +43/1/504 79 66-900 E-Mail: office@fitsportaustria.at Web: www.fitsportaustria.at 27


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ASKÖ Ehrenamtspreis „move“ erstmals im Burgenland vergeben Den ASKÖ Ehrenamtspreis „move“ erhalten ausgewählte Personen, die das Vereinsleben aufrechterhalten und ankurbeln. Sie erhalten dadurch stellvertretend für viele ehrenamtlich Aktive öffentliche Wertschätzung, Anerkennung und Dank. Im Rahmen des ASKÖ-Präsidiums im Viva Steinbrunn wurden Karin Lehner und Erich Schwentenwein in die Riege der Ausgezeichneten aufgenommen. Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil, ASKÖ Präsident Hermann Krist und ASKÖ Burgenland-Präsident Christian Illedits nahmen die Ehrungen vor. „Mit unserem ASKÖ

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Bild 1: ASKÖ Präsident Hermann Krist, Sportmister Mag. Hans Peter Doskozil, Karin Lehner, Erich Schwentenwein, ASKÖ Burgenland Präsident Christian Illedits und Laudatorin Christa Prets.

Badminton: Neue StaatsmeisterInnen, Austrian Open und Olympia-Quali Bereits vor den 59. ÖSTM stand fest, dass es neue SiegerInnen geben wird, da die Triple-Gewinnerin 2015 Elisabeth Baldauf (int. Turniereinsatz) und der Titelverteidiger im Herren-Einzel Matthias Almer (Verletzung) nicht am Start waren. Es siegten Luka Wraber (Herren-Einzel), Katrin Neudolt (Damen-Einzel), Jürgen Koch/Peter Zauner (Herren-Doppel), Anna Demmelmayer/Jenny Ertl (DamenDoppel) und Roman Zirnwald/Sonja Langthaler (MixedDoppel). Bei den Austrian Open im Februar in Wien starteten 248 SpielerInnen aus 44 Nationen. David Obernosterer und Jürgen Koch/Peter Zauner verpassten jeweils den

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Ehrenamtspreis zeigen wir, dass das Thema Ehrenamtlichkeit nicht nebensächlich, sondern enorm wichtig ist“, so ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist. Der „move“ wird jeweils einem Mann und einer Frau verliehen, sowohl aus dem Bereich Sport also auch aus dem Bereich Fitness und Gesundheitsförderung. Diesmal wurde er bereits zum vierten Mal vergeben – das erste Mal im Burgenland.

Einzug ins Viertelfinale. Bei den Austrian Open fand das erste Para-Badminton-Länderspiel zwischen Österreich und Deutschland statt. Innerhalb der noch bis 30.04.2016 dauernden Olympia-Quali gab es im März nochmals beachtenswerte Turnierergebnisse. Elisabeth Baldauf gewann in Havanna, David Obernosterer unterlag in Kingston/JAM erst im Finale und Luka Wraber stand im Lima-Halbfinale. Der Kampf um den einen HE-Startplatz geht in die letzte Phase. Bild 2: Para-Badminton bei den Austrian Open.

Umstrukturierung im Bahnengolfverband Der österreichische Bahnengolfverband befindet sich seit 2016 in einer Neustrukturierung, da der langjährige Präsident Leo Moik im November 2015 zurückgetreten ist. Eine positive Entwicklung in der Funktionärsebene ist ersichtlich und die Aufgabe des Verbandes ist eine komplette Neustrukturierung des Spitzensport und des Breitensports. Im Februar 2016 wurde der neue Vorstand Christian Gobetz als Präsident und Johanna Knotzer als Vizepräsidentin gewählt. Auch die Verbandsadresse hat sich im Zuge der Umstrukturierung geändert: Adresse: Li-

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lienthalgasse 28, 8020 Graz, Telefon: 0650/829 15 74. Die sportlichen Saisonhöhepunkt 2016 sind die Jugend WM in Bischofshofen im August sowie Europameisterschaften in Finnland und Portugal, wo die Nationalteams um Medaillen kämpfen.

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Basketball: Kemzura will ÖBV-Herren zur Europameisterschaft 2017 führen Kestutis Kemzura hat sein Amt als neuer Teamchef der ÖBV-Herren mit einem klaren Ziel angetreten. Der 45-jährige Litauer will Österreich zur EM (EuroBasket) 2017 führen. Die Qualifikation gegen Deutschland, die Niederlande und Dänemark wird laut Kemzura, der u. a. mit seinem Heimatland 2010 WM-Bronze geholt hat, „eine große Herausforderung. Ich bin hier, um den Schritt zur EM zu gehen“, sagte der Neo-Teamchef bei seiner Präsentation. „Wir glauben an den Erfolg. Wir müssen daran glauben, sonst brauchen wir gar nicht zu beginnen.“ Ziel ist es, „die

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Bild 4: Kestutis Kemzura will mit Österreich zur EM.

Billard: Arnim Kahofer/Andreas Efler sensationell zu Team-WM Bronze im Dreiband Riesenerfolg für Österreichs Dreiband Nationalmannschaft bei der Team Weltmeisterschaft in Viersen/Deutschland. Das Duo Arnim Kahofer und Andreas Efler sorgte mit Platz 3 für den ersten Medaillengewinn bei Dreiband Weltmeisterschaften für Rot-Weiß-Rot seit 1997. Nach einem Auftaktsieg gegen Gastgeber Deutschland reichte ein Remis gegen Mitfavorit Spanien für den Aufstieg ins Viertelfinale. Dort wurde Griechenland nach dramatischem Spielverlauf in der „Scotch Double“ Verlängerung mit 15-10 niedergerungen. Im Halbfinale mussten sich Österreichs Carambol Billard Asse dann aber dem regieren-

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bestmöglichen verfügbaren Spieler zum Nationalteam zu bringen.“ Die Qualifikation zu schaffen, ist für ÖBV-Präsident Hubert Schreiner „der wichtigste und entscheidende Schwerpunkt“ des Verbandes in diesem Jahr. „Wir sind bereit, nach 40 Jahren wieder in die Eliteliga aufzusteigen.“ Für ÖBV-Sportdirektor Michael Schrittwieser ist Kemzura „ein Mann, der schon dort war (u. a. EM 2009 und 2011), wo wir hinwollen“.

den Europameister Holland nach hartem Kampf beugen. „Schade, da wäre für uns durchaus noch mehr drinnen gewesen. Trotzdem können wir mit unserer Leistung mehr als zufrieden sein“, so Andreas Efler, der seine bereits 4. Medaille bei Dreiband Welt- und Europameisterschaften holte. Für Teamkollegen Arnim Kahofer war es das erstes Dreiband Edelmetall in der Allgemeinen Klasse. Die Niederländer setzten ihren Siegeszug im Endspiel fort und kürten sich mit einem klaren Erfolg gegen die Türkei zum neuen Weltmeister.

Bogensport: Teilnahme bei den Olympischen Spielen Rio und EBHC 2015 war ein erfolgreiches Jahr: Nico Wiener wurde Weltmeister bei der 3D WM in Terni. Dominik Irrasch, Stefan Heincz und Thomas Weber sicherten sich im Team bei der Junioren EM/Feld in Rzesow den Europameistertitel. Die Recurveschützin Laurence Baldauff holte mit ihrem 2. Platz beim Qualiturnier im Rahmen der WM in Kopenhagen einen Quotenplatz für Rio, wo Österreich seit 32 Jahren wieder im Bogensport vertreten sein wird. Die Herren haben noch gute Chancen bei der EM/Nottingham und beim World Cup/Antalya einen Quotenplatz zu erzie-

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len. Auch 2016 wird spannend: Der ÖBSV und der UBSV Glemmtal veranstalten von 24.06.-02.07.2016 die IFAA European Bowhunter Championships (EBHC), die bislang größte europäische Bogensportveranstaltung. Saalbach Hinterklemm wird den idealen Rahmen für die 1680 SchützenInnen in 14 verschiedenen Bogenklassen und diversen Altersklassen bieten. Bild 6: Rio-Kader: Dominik Irrasch, Max Lang, Laurence Baldauff, Andreas Gstöttner und Alexander Bertschler.

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© Pictorial/Michael Filippovits

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Eisstocksport: Der Fluch ist beendet – Österreich räumt bei WM ab Die Österr. Bundeshymne wurde bei der WM 2016 im Eisstocksport ein Dauerbrenner. Von 8 möglichen Goldentscheidungen in Ritten/ITA, erklang sie 6 Mal bei den Siegerehrungen. Erfolgreichster Sportler dieser WM wurde Matthias Taxacher, der mit 2 x Gold (Mannschaftsspiel, Ziel-Mannschaft) und 1 x Silber (Ziel-Einzel) im Gepäck die Heimreise antreten konnte. Einen Premierensieg feierte René Genser, der nach zahlreichen WM-Medaillen im Weitenwettbewerb nun sein erstes WM-Einzelgold gewann. Manfred Guttmann feierte bei seinem Comback seinen ins-

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Hobl, Marktl, Taxacher, Brantner, Kaufmann (v.l.n.r.).

Faustball: Premieren-Titel in der Hallenmeisterschaft Knapp 1000 Zuseher an zwei Tagen sorgen für tolle Stimmung beim Final3-Finalturnier der österreichischen Faustball-Hallenbundesliga in Freistadt. Dort jubeln sowohl die Frauen des FSC Wels 08 als auch die Männer von Union Compact Freistadt über ihre Premieren-Titel. Nach gewonnenem Grunddurchgang stehen die Messestädterinnen bereits fix im Finale. Dort lassen sie Titelverteidiger Union Raiffeisen Dialog Telekom Arnreit (4:0 im Halbfinale Union Raiffeisen Haidlmair Nußbach) keine Chance. Der Hallentitel 2016 ist gleichzeitig der erste Meistertitel in der Vereinsgeschichte. Bei den Männern ziehen die Gast-

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gesamt 3. WM Einzeltitel im Zielwettbewerb. Besonders erfreulich war für die Eisstock-Nation Österreich die lang ersehnte Goldmedaille im Mannschaftsspiel der Herren. Wie verhext lief es seit dem letzten Titel 1987, nun wurde der Fluch aber gebrochen. In der Königsdisziplin musste Österreich 29 Jahre lang warten, um endlich wieder als Weltmeister vom Platz zu gehen. Mit insgesamt 6 Gold- und 3 Silbermedaillen war die WM 2016 die erfolgreichste in der Geschichte für Österreich. / Bild 1: Gold im Mannschaftsspiel:

geber von Union Compact Freistadt mit einem 4:0 gegen den FBC ABAU Linz Urfahr ins Finale ein und treffen in der Neuauflage des Vorjahresfinales auf den amtierenden Champion TuS Raiffeisen Kremsmünster. In einem hochklassigen Finalspiel gelingt den Mühlviertlern die Revange für die Vorjahresniederlage, der Feldmeister sichert sich zum ersten Mal auch die Hallenkrone.

Bild 2: Zum ersten Mal Hallenmeister: FSC Wels 08 und Union Compact Freistadt.

Frisbee: Wachstum und neue Herausforderungen Das gefeierte Wachstum der Ultimate-Szene bringt gerade im ersten Quartal auch neue Herausforderungen bei der Suche nach ausreichend großen Locations für die nationalen Showdowns mit sich. An den 37. Österreichischen Staatsmeisterschaften der Ultimate Mixed Division von 8.7.-10.7. werden 16 bis 20 Teams teilnehmen, an jenen der Ultimate Open und Women Division von 9.9.-11.9. ebenfalls etwa 20 Teams. Entsprechende Stadien und Trainingszentren sind daher herzlich eingeladen, sich beim Österreichischen Frisbee-Sport Verband unter vorstand@fris-

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beeverband.at als Veranstaltungsort zu bewerben. Auch im heimischen Disc Golf Sport stehen nationale Großereignisse am Programm: Von 7.5.-8.5. werden die 25. Österreichischen Staatsmeisterschaften in den Divisionen Open Women und Open Men sowie die 25. Österreichischen Meisterschaften in den Divisionen Juniors Women und Juniors Men in Eisenstadt ausgetragen. Ebenso in Eisenstadt finden am 6.5. die Disc Golf Doubles Meisterschaften statt. / Bild 3: Finale der Staatsmeisterschaft 2015 in der Open Division: Innsiders Kundl (Tirol) gegen TheBigEz (Wien).

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Handball: Männer-Team testet gegen Europameister Deutschland Österreichs Handball-Nationalteam bestreitet in der ersten Aprilwoche spannende Testspiele als Vorbereitung auf das WM-Play-Off: Am 3. April geht es gegen Europameister Deutschland, danach zwei Mal gegen die Tschechische Republik – am 7. April in der Sporthalle.Krems. ORF Sport Plus überträgt die Testspiele live. In der WM-Qualifikation musste die Mannschaft noch auf zahlreiche verletzte Spieler verzichten, jetzt hofft das Team auf die Rückkehr von Robert Weber, Viktor Szilagyi, Max Hermann oder Romas Kirveliavicius. Patrekur Jóhannesson: „Die April Woche

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Österreichs KanutenInnen im Riofieber Der Österr. Kanuverband ist in der glücklichen Lage im Wildwasserslalom bereits seit 2015 zwei Nationenplätze (Damen und Herren) bei der WM in London geholt zu haben, doch darf laut dem internationalen Reglement nur eine der vier Weltklassekanutinnen (Oblinger-Peters, Kuhnle, Wolffhardt oder Leitner L.) für Österreich an den Start gehen. Mario Leitner, Felix Oschmautz oder Andreas Langer sind die aussichtsreichsten Kandidaten bei den Herren. Im Flachwassersprint besteht nach wie vor die Möglichkeit weitere zwei Boote nach Rio zu bringen. Yvonne Schuring (K1) und Viktoria Schwarz/Ana Roxana

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ist sehr wichtig für uns, weil wir im Juni, wenn wir unsere Qualispiele gegen Dänemark haben, nur wenige Tage zusammen sind und keine Vorbereitungsspiele mehr für unsere Aufgabe haben. Wir werden die Spiele gegen Deutschland und Tschechien so nehmen wie Qualispiele, denn sonst bringt es nicht viel!“

Lehaci (K2) nützen Mitte Mai die zweite Chance, sich beim European Qualifier ihre Startplätze für Rio zu sichern. Bereits Anfang März gingen die Pumpen in der VERBUNDWasserarena in Betrieb, um den österr. KanutenInnen die bestmögliche Vorbereitung auf die Olympiasaison zu bieten und dabei nichts dem Zufall zu überlassen. Mehr Information auf www.kanuverband.at

Karate: 2x Gold und 2x Bronze bei Karate Worldcup in Laško/Slowenien Rot-weiß-rote Kaderathletinnen und -athleten messen sich in Laško am 12. und 13. März mit der Weltelite. Alisa Buchinger, ihres Zeichens amtierende Europameisterin der Gewichtsklasse -68 kg, ließ die starke internationale Konkurrenz hinter sich. Die Salzburgerin stieß beinahe mühelos ins Finale vor und holte anschließend Gold gegen die Serbin Ivana Comagic. Stefan Pokorny gelang es, am 2. Wettkampftag, seine Schnelligkeit und große Routine auszuspielen und in der Gewichtsklasse -67 kg ebenfalls Gold zu erkämpfen. Ein wichtiger Schritt für Pokorny auf die

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laufende Qualifikation für die EM im Mai. Mit einer tollen Leistung schloss auch Bettina Plank, regierende Europameisterin der Kategorie -50 kg, ihren ersten Saisonwettkampf ab. Plank gewann hochverdient die Trostrunde und erreichte somit den 3. Platz. Im Kumite-Teambewerb der Damen erkämpften sich Buchinger, Plank, Kaup und Reiter abschließend noch die zweite Bronzemedaille.

Bild 6: Bettina Plank, amtierende Europameisterin.

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Pferdesport: Max-Theurer in Olympia-Form, Kühner beeindruckt im Weltcupfinale Max Kühner legte am Osterwochenende im Weltcupfinale der Springreiter in Göteborg mit Chardonnay eine beeindruckende Aufholjagd von Platz 33 auf 14 hin. Während Victoria Max-Theurer mit ihrer Stute Blind Date mit zwei Siegen beim internationalen Dressur-Turnier im oberösterreichischen Stadl-Paura perfekt in die Olympiasaison startete. „Chardonnay hat bewiesen, dass er auf diesem Top-Level mithalten kann“, lobte Max Kühner seinen Schimmelhengst – mit 9 Jahren das jüngste Pferd des Weltcupfinales – der bei 3 Auftritten in den Parcours bis 1,60

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Bild 1: So jubelte Max Kühner im Weltcupfinale in Göteborg.

Rodeln: Ein gelungener Schritt auf dem Weg Richtung Heim-WM Es war einer der erfolgreichsten Winter für das österreichische Nationalteam. Wolfgang Kindl (Bild 2) und der Doppelsitzer Penz/Fischler demonstrierten eindrucksvoll, dass sie als Medaillenanwärter bei der Heim-WM kommendes Jahr in Innsbruck gelten. Wolfgang Kindl sicherte sich in Königssee zum zweiten Mal WM Bronze und musste im Gesamtweltcup lediglich Weltcup-Dominator Felix Loch aus Deutschland den Vortritt lassen. Peter Penz und Georg Fischler holten ebenfalls zum zweiten Mal in ihrer Karriere WM Silber und belegten im Gesamtweltcup Rang drei. Mit U23-Medaillen und Top-Weltcup-Platzierungen von

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Meter Höhe nur zwei Abwürfe kassierte. Der Weltcupsieg ging an Titelverteidiger und Olympiasieger Steve Guerdat. 130 Tage vor der Olympia-Eröffnung in Rio zeigten Victoria Max-Theurer und Blind Date beim CDI3* in Stadl-Paura ihre Form! Ihre rockige Kür zu klingenden Falco-Hits wurde mit 76,75 Prozent bewertet. Wie im Grand Prix gab es einen österreichischen Dreifachsieg, diesmal mit Belinda Weinbauer (72,9 mit Don Walesko) vor Christian Schumach (71,45 mit Auheim’s Picardo) auf den Plätzen.

David Gleirscher und Armin Frauscher erwies sich auch die Nachwuchsarbeit im ÖRV einmal mehr als erfolgreich. Somit steht der kommenden Saison mit dem Höhepunkt von 26.-29. Januar 2017 in Innsbruck aus österreichischer Sicht nichts mehr im Weg – die Heim-WM kann kommen!

Rudern: Junge Athleten hungrig auf Erfolg Der Countdown zu den Olympischen Spielen in Rio läuft, auch für den ÖRV. Denn in Rio werden bei der olympischen Ruder-Regatta auch wieder ÖRV-Boote am Start sein. Mit Magdalena Lobnig (Damen Einer) und Paul und Bernhard Sieber (Herren Leichtgewichts-Doppelzweier) haben bereits zwei Boote das Olympia-Ticket fix. Der ÖRV blickt aber bereits jetzt zu den Olympischen Spielen 2020 in Tokio/Japan. Junge Athleten mit viel Potential befinden sich im Aufbau. „Die Anpassungen unserer Strukturen und der enorme Einsatz aller beteiligten Trainer,

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Athleten und Funktionäre haben sich ausgezahlt, um den österreichischen Rudersport wieder an die Weltspitze zu führen. Wir wollen mit gleichem Schwung und Elan weiterarbeiten und planen bereits für 2020 und 2024“, sagt Horst Nussbaumer, Präsident des ÖRV. Die Strukturen des ÖRV sind auf langfristige Erfolge ausgelegt, haben bereits erste Erfolge gebracht und werden den österreichischen Rudersport national und international beflügeln. Bild 3: Magdalena Lobnig hat das Olympia-Ticket fix.

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Schach EM: Historischer Top-10 Platz Einen historischen Erfolg feiern Österreichs Schach-Frauen bei der Team-EM in Island. Ein 2:2 in der Schlussrunde gegen Favoriten Georgien sichert erstmals einen Platz in den Top-10. Das Herrenteam landet angeführt von Markus Ragger im Rahmen der Erwartungen am 28. Platz. Österreichs Frauen sind als Nummer 19 von 30 Mannschaften nur als Außenseiterinnen in die EM gestartet. Nach einer Auftaktniederlage gegen Polen läuft das Team zu großer Form auf. Höhepunkte sind der 2,5:1,5 Sieg gegen Armenien und eine 2:2 Punkteteilung gegen die top gesetzten

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Beste Mannschaft mit dem Luftgewehr waren die drei Finalisten Thomas Kostenzer, Hannes Patka und Georg Zott. Die klare Favoritin mit der Luftpistole war Sylvia Steiner (S). Sie wurde ihrer Rolle gerecht und gewann klar die Goldmedaille. Den Staatsmeistertitel mit der Mannschaft sicherten sich die Niederösterreicherinnen Sandra Weitersberger, Iryna Skluzak und Sonja Jammerbund. Bei den Männern schoss sich Wolfgang Psenner zum Sieg. Gemeinsam mit seinen Vorarlberger Kollegen Manfred Bechter und Sladjan Zoran holte Psenner auch den Mannschaftstitel.

Special Olympics zu Gast am Wiener Eistraum Noch ein Jahr bis zu den Special Olympics World Winter Games 2017: Mehr als 3000 Athleten aus über 100 Nationen werden im März 2017 bei den Weltwinterspielen in Graz, Schladming und Ramsau um Medaillen kämpfen. Sozusagen als Auftakt zum Ein-Jahres-Countdown lud CocaCola Österreich gemeinsam mit der Stadt Wien mehr als 150 Special-Olympics-Sportler zum Wiener Eistraum ein. Auch einige prominente Persönlichkeiten wie Olympiasiegerin Trixi Schuba, Olympia-Medaillengewinner Michael Hadschieff sowie die Fußballstars Andreas Herzog und Jo-

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Bild 4: ÖSB Frauenteam mit Coach Harald Schneider-Zinner.

Sportschießen: Österr. Staatsmeisterschaften für Luftdruckwaffen in Kufstein Als würdiger Austragungsort der diesjährigen ÖSTM & ÖM für Luftdruckwaffen präsentierte sich die Arena Kufstein, in der dem Publikum Ende März Schießsport auf höchstem Niveau geboten wurde. Zur Staatsmeisterin 2016 mit dem Luftgewehr kürte sich Vorjahressiegerin und Olympiakandidatin Olivia Hofmann (T). Bei den Herren setzte sich Bernhard Pickl (NÖ) (Bild 5) gegen die starke heimische Konkurrenz durch. Den Teamtitel holten bei den Frauen die Tirolerinnen Franziska Peer, Olivia Hofmann und Lisa Ungerank. Bei den Männern ging der Sieg ebenfalls nach Tirol:

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Frauen aus Georgien. Unter dem Strich holt das Team in der Besetzung Regina Theissl-Pokorna, Katharina Newrkla, Veronika Exler, Anna-Christina Kopinits und AnnaLena Schnegg 11 Punkte und beendet das Turnier am 9. Platz, punktegleich mit den viertplatzierten Polinnen. Es ist der erste Top-10 Platz Österreichs seit Bestehen des Bewerbes. Die dominierende Nation der EM ist Russland: Die Herren gewinnen klar vor Armenien und Ungarn, die Frauen vor der Ukraine und Georgien.

sef Hickersberger ließen sich diesen Event nicht entgehen. Nach einem kurzen gemeinsamen Aufwärmen starteten die Special-Olympics-Athleten Vorführungen im Synchroneislaufen, Paarlaufen und in der Einzelkür. Zum Abschluss bildeten alle Anwesenden gemeinsam nach dem Slogan der Special Olympics World Winter Games 2017 „Heartbeat for the World“ auf der Eisfläche vor dem Wiener Rathaus ein großes Herz. Bild 6: Gute Laune war am Wiener Eistraum garantiert – auch bei den Sportstars Andi Herzog, Michael Hadschieff oder Trixi Schuba.

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SPORTUNION: Sport verbindet – Flüchtlinge im Sportverein aktiv integrieren Seit 2015 stehen Europa und insbesondere auch Österreich vor einer neuen Herausforderung, der Bewältigung eines hohen Zustroms an Flüchtlingen. Bei der Integration dieser Menschen kann der in rund 15.000 Vereinen organisierte Sport als wichtige Säule unserer Zivilgesellschaft eine maßgebliche Rolle spielen: Das gemeinorientierte Angebot eines Sportvereins bietet optimale Rahmenbedingungen für eine Kontaktaufnahme sowie gegenseitiges Kennenlernen und schafft damit die Grundlage für Integration. Das von der SPORTUNION initiierte und von al-

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Volleyball: Olympia-Vorgeschmack, Action in Baden, Klagenfurt und in der Liga Starke Fünfte wurden Doppler/Horst (Bild 2) beim FIVB Grand Slam in Rio. Coach Nowotny: „Das war eine gute Olympia-Generalprobe!“ In Österreich geht es u. a. im Juni und Juli zur Sache: Vom 8. bis 12. Juni steigt das Satellite Baden presented by SPORT.LAND.NÖ. Die größte Beach-Party folgt von 26. bis 31. Juli mit dem A1 Major in Klagenfurt. Gute ÖVV-Leistungen auch auf Schnee: Schnetzer/Leeb gewannen das zur CEV Snow-VolleyballTour zählende Turnier in Wagrain. In der Halle gehen die Meisterschaften in ihre entscheidenden Phasen. In der

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len 3 Sport-Dachverbänden durchgeführte Projekt „Sport verbindet uns!“ hat zum Ziel, an ausgewählten Standorten Sporteinheiten für Flüchtlinge anzubieten und durch eine aktive Freizeitgestaltung zur Betreuungsqualität beizutragen. Der Fokus liegt dabei auf männlichen, unbegleiteten Minderjährigen. Ein Programm mit dieser Zielgruppe und in dieser Dimension wird im organisierten Sport zum 1. Mal umgesetzt. Als Pilotprojekt wird es Lösungsansätze und Ergebnisse für weitere Projekte liefern. Für nähere Infos: Mag.ª Anita Steinberger, a.steinberger@sportunion.at

AVL Men bestritten Tirol gegen Waldviertel und Aich/Dob gegen Cupsieger Amstetten die „Best-of-5“-Halbfinalserien. Die „Best-of-3“-Halbfinalpaarungen der Damen (ab 9. April): SVS Post SV – Graz bzw. Klagenfurt – VC Tirol. Gute Leistungen bot Hypo Tirol in der DenizBank Champions League. Im Poll D wurde man hinter Kazan und Ankara sowie vor Budva Dritter. Das Final Four findet im April in Krakau statt. Für die ÖVV-Nationalteams startet im April die Vorbereitung auf die diesjährigen Herausforderungen (EM-Qualifikationen und CEV European League).

Kletterweltcup 2016: Innsbruck lädt zum Boulder-Showdown in die Olympiaworld Tausende Kletterfans dürfen sich vom 19. bis 21. Mai 2016 auf ein Kletterfest der Superlative in der Innsbrucker Olympiaworld auf und abseits der Wand freuen: Rund 200 Athletinnen und Athleten aus 35 Nationen werden zur Weltcup-Punktejagd erwartet. Neben den sportlichen Höchstleistungen der Boulder-Weltelite, allen voran Österreichs Aushängeschilder Anna Stöhr, Jakob Schubert, Katharina Saurwein und Shooting-Star Jessica Pilz, kommt auch der Breitensport zum Zug. Der Blocmaster Boulder Jam lädt zum Szene-Come-Together. Der Startschuss für

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alle Freizeitkletterer fällt bereits am Donnerstag, 19. Mai, bevor anschließend die Profis am Zug sind: Am Freitag (Qualifikation) und Samstagnachmittag (Halbfinale) gilt es für die Weltcup-AthletInnen, die begehrten Finaltickets für den großen Showdown zu sichern. Im Weltcupfinale der Damen und Herren am Samstag, 21. Mai, kämpfen die Größen der Boulderszene ab 20:30 Uhr um Gold, Silber und Bronze! Infos auf www.boulderworldcup-innsbruck.com Bild 3: Jakob Schubert freut sich auf den Heimweltcup in Innsbruck.

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30. Juni // Wien // UniCredit Center Am Kaiserwasser

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KEYNOTE - Mit Rückgrat zurück ins Leben Thomas Geierspichler liefert Motivation und Inspiration für Führungskräfte

on Keynote v s a Thom ler Geierspich • ger und 300 Mana m Start Sportler a • Viewing c EM Publi

Der Salzburger beschreibt den Weg vom Sieg über sich selbst bis hin zum zweifachen ParalympicsSieg. Er erzählt, wie er es nach einer Querschnittslähmung wieder in ein erfülltes Leben geschafft hat.

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Allen, die vor persönlichen und beruflichen Herausforderungen stehen, liefert der Ausnahmeathlet eine geballte Ladung an Hoffnung, Tipps und Motivation.

MANAGER RUN

PROGRAMM Vitaminempfang Keynote Startnummernausgabe Warm up Start Manager Run After Run Party EM Public Viewing Siegerehrung

17:30 Uhr 18:00 Uhr laufend 19:30 Uhr 19:45 Uhr 20:30 Uhr 21:00 Uhr 21:45 Uhr

Danach geht es auf die Laufstrecke. Die Strecke im Ausmaß von 7,2 km führt rund um den wunderschönen Bereich der unteren Alten Donau. Dabei gehen zahlreiche Topmanager und Spitzensportler an den Start.

Nähere Infos auf www.managerrun.at oder unter +43 (0) 1 799 40 80 – 8410

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© iStock/BERGMANNSTUDIO

Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Telefon: +43/1/504 44 55 • Fax: +43/1/504 44 55 66 E-Mail: office@bso.or.at • Internet: www.bso.or.at

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