Ö-Sport 02/2016

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02 2016

DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

GASTEXPERTISEN

AsylwerberInnen am Sportplatz – Haftungsrechtliche Herausforderungen für Sportvereine Hürdenlauf Website? Kauf von Waren in der EU: Was ist steuerlich zu beachten? Sport-Sondergerichtsbarkeit – ja oder nein? Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg – Teil 2: Gestalten mit Fotos

BSO in Gesprächen mit Minister Schelling und Stöger • Seite 20

Online-Voting für BSO Cristall Gala • Ö|SPORT Seite 27

Nachrichten aus den Verbänden • Seite 35

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SELECT SPORT IST OFFIZIELLER PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESSPORTORGANISATION


B S O -PRÄ SIDENT

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Meine Meinung

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports! Herbert Kocher

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ir können auf einen ereignisreichen Sommer zurückblicken, in dem vor allem drei Großereignisse im Mittelpunkt standen: Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich und die Olympischen bzw. Paralympischen Spiele in Rio. An dieser Stelle möchte ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ihren Leistungen gratulieren und höchsten Respekt zollen. In der medialen Debatte werden oftmals leider nur Medaillen als Erfolg gewertet und aktuell auch das Fördersystem in Frage gestellt. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass man im Zuge der nötigen Diskussion über Verbesserungen nicht alles schlecht redet. Unsere Athletinnen und Athleten bringen bei vielen internationalen Wettkämpfen auch abseits von Olympischen Spielen eine Menge herausragender Leistungen. Diese stehen aber oftmals nicht im Blickpunkt des medialen Interesses. Gerade die Breite und Vielfalt ist eine Stärke des österreichischen Sports. Als BSOPräsident wünsche ich mir Respekt

und Anerkennung für alle erbrachten Leistungen. Außerdem gab es in Rio neben der Bronzemedaille für das Nacra 17 Team viele Top-Ergebnisse, allein 17 Platzierungen in den Top 10 und bei den Paralympics konnten gleich neun Medaillen erobert werden! Natürlich sind bei Olympischen Spielen Medaillen das oberste Ziel, dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass es dazu immer auch das Quäntchen Glück braucht und das kann man selbst durch die beste Vorbereitung nicht planen. Mit dem Projekt Rio 2016 wurden nach London 2012 neue Wege der Förderung beschritten, die für optimale Voraussetzungen der Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu den Olympischen Spielen sorgen sollten. Nun gilt es, das Ergebnis zu analysieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Dazu gehört auch die Diskussion, wie sehr sich der Sport auf Spitzenleistungen und Medaillen konzentrieren soll und wie wichtig uns auf der anderen Seite die Bewegung und Gesundheit der Bevölkerung sind.

Ein zentrales Anliegen der BSO ist es, das Fördersystem zu vereinfachen. Der immense administrative Aufwand, mit dem die Verbände konfrontiert sind, muss drastisch reduziert werden. Aus meiner Sicht ist daher wichtig, im Bereich des Förderwesens für eine Verwaltungsvereinfachung bei den Verbänden und Sportlerinnen und Sportlern zu sorgen, damit sich diese bestmöglich auf den Sport konzentrieren können. Wie dies konkret aussieht, ob Förderstellen zusammengelegt werden oder Richtlinien nachgebessert werden, sodass weniger administrativer Aufwand entsteht, muss man nun diskutieren. In diesen Prozess bringen wir uns natürlich auch aktiv ein.

Euer

Herbert Kocher

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

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ED ITO RI A L

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ch hoffe, Sie haben einen erholsamen Sommer hinter sich und können voller Kraft in einen spannenden Herbst starten. Unsere aktuelle Ö-Sport Ausgabe konzentriert sich vor allem wieder auf Gastexpertisen zu zum Großteil rechtlichen Themen, mit denen Vereine und Verbände im Sport konfrontiert sind. So informieren wir im Artikel „AsylwerberInnen am Sportplatz – Haftungsrechtliche Herausforderungen für Sportvereine“ was im Zusammenhang mit der Aufnahme von AsylwerberInnen zu beachten ist. Der Beitrag „Hürdenlauf Website?“ soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für etliche digitale Medien geben und woran Sie auf jeden Fall denken sollten. Ein oftmals unbekanntes Problem kann der Kauf von Waren innerhalb der EU darstellen, nämlich dann, wenn dieser einen bestimmten Wert übersteigt. Die Expertise „Kauf von Waren in der EU – was ist steuerlich zu beachten?“ klärt darüber auf. Ein Artikel, der durchaus zum Nachdenken anregt, ist „Sport-Sondergerichtsbarkeit – ja oder nein?“. Hier wird erläutert

warum der Fall Claudia Pechstein für den Sport richtungsweisend sein kann. Schließlich runden wir unsere Expertisen-Rubrik mit einem nicht rechtlichen aber in der Kommunikation wichtigen Beitrag ab: „Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg – Teil 2: Gestalten mit Fotos“. Wie gewohnt finden Sie natürlich viele weitere Informationen in unserem Magazin. So dürfen wir Sie zum Beispiel zu unseren BSO-Fortbildungsveranstaltungen einladen oder auf das bevorstehende Online-Voting für die BSO Cristall Gala hinweisen. Weiters informieren wir unter anderem wie es in Sachen „Tägliche Turnstunde“ weitergeht oder über die wichtigen Gespräche von BSOVertreterInnen bei Finanzminister Schelling und Sozialminister Stöger. Ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung mit den folgenden Seiten.

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Liebe Leserin, lieber Leser!

Barbara Spindler-Oswald

Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA BSO-Geschäftsführerin

Gut zu wissen! BSO-Serviceplus: Kostenübernahme von Beratungsleistungen von ExpertInnen durch die BSO Die Rahmenbedingungen für den organisierten Sport werden immer komplexer und damit steigen auch die Anforderungen an FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Verbände und Vereine. Die Organisation von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für AkteurInnen des organisierten Sports ist eine der Kernaufgaben der BSO. Diese bilden eine wesentliche Grundlage für die österreichweite Vermittlung von sportrelevantem Knowhow für die Arbeit in den Verbänden und Vereinen. Um die ordentlichen Mitgliedsverbände der BSO in der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben noch besser hinsichtlich ihrer individuellen Anliegen unterstützen zu können, wurde „BSO-Serviceplus“, das neue, erweiterte Serviceangebot der BSO, geschaffen. Ein zentraler Inhalt von „BSO-Serviceplus“ ist die Übernahme von Kosten von Beratungsleistungen von RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen und MedienexpertInnen, welche die ordentlichen BSO-Mitglieder nach den Vorgaben der entsprechenden Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen auf www.bso.or.at/serviceplus 4

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INHALT

In diesem Heft © BSO/Hagen

BS O - P RÄSI DEN T

Herbert Kocher im O-Ton Seite 3

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BSO BEI FINANZMINISTER SCHELLING UND SOZIALMINISTER STÖGER: „RAHMENBEDINGUNGEN FÜR SPORT WEITER OPTIMIEREN!“

GASTBE IT R Ä GE

GASTBEITRÄGE: ASYLWERBER/INNEN AM SPORTPLATZ SPORT-SONDERGERICHTSBARKEIT HÜRDENLAUF WEBSITE KAUF VON WAREN IN DER EU GUTES DESIGN: GESTALTEN MIT FOTOS

Editorial Seite 4

AsylwerberInnen am Sportplatz – Haftungsrechtliche Herausforderungen für Sportvereine Seite 6

Aktuelles Seite 20

Sport-Sondergerichtsbarkeit – ja oder nein? Seite 9

Versicherungsservice Seite 30

Hürdenlauf Website? Seite 12

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AU SSER DEM I N DI ESEM HEFT

Kauf von Waren in der EU – was ist steuerlich zu beachten? Seite 14

Fortbildung Seite 28

Fit Sport Austria Seite 32 Aus den Verbänden Seite 35

Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 2: Gestalten mit Fotos Seite 16 TI TELSEI TE

Tanja Frank und Thomas Zajac eroberten bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio im Segeln in der Nacra17-Klasse die Bronzemedaille. (© Gepa-Pictures.com)

IMPRESSUM  Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: office@bso.or.at; ZVR 428560407; DVR 0737755; UID ATU71067659; Für den Inhalt verantwortlich: GF Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wiener Neudorf; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www.bso.or.at/disclaimer Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers und Verlages, die über das Maß des gesetzlich zulässigen Zitates gem. § 42f UrhG hinausgeht, stellt eine entgelt- und schadenersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar.

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AsylwerberInnen am Sportplatz – Haftungsrechtliche Herausforderungen für Sportvereine

Die große Zahl an Menschen, welche im letzten Jahr in Österreich um Asyl ansuchte, stellt unserer Gesellschaft vor eine Vielzahl an Herausforderungen, bei denen gerade auch die Sportvereine und -verbände als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft, aber auch als wichtiges Bindeglied zwischen Menschen unterschiedlicher sozialer Schichten und unterschiedlicher Kulturen, gefordert sind, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Lösung der existierenden Probleme beizutragen. Eine Möglichkeit, welche die Sportvereine hierbei bieten können, ist das zur Verfügung stellen ihrer Infrastruktur, insbesondere in der Form von Sporthallen und Sportplätzen, aber auch von Sportgeräten, sodass AsylwerberInnen, Asylberechtigte und auch subsidiär Schutzberechtigte1 Sport treiben können. Hierbei stellt sich jedoch eine Reihe von rechtlichen Fragen, insbesondere was mögliche Schäden am Eigentum des Vereins aber auch sonstige mögliche rechtliche Probleme für den Verein 1

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betrifft. Diese sollen im folgenden Artikel jeweils kurz dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt werden, wobei eine abschließende Lösung dieser Probleme den Rahmen dieses Artikels bei Weitem sprengen würde und daher in der Praxis auf den jeweiligen konkreten Einzelfall zugeschnitten gesucht werden muss. Die vermutlich drängendste und gleichzeitig am schwierigsten zu lösende Frage bei der Überlassung von Sportstätten oder Vereinseigentum an AsylwerberInnen, Asylberechtigte

und subsidiär Schutzberechtigte ist jene nach der Absicherung gegen eintretende, durch die genannten Personengruppen verursachte Schäden am Eigentum des Vereins. Hierbei stellt sich – im Gegensatz zu sonstigen vereinsfremden Personen, welche Vereinseigentum nutzen – einerseits das Problem, dass oftmals kein ausreichender Haftungsfonds vorhanden sein wird und andererseits in manchen Fällen hinsichtlich der Identität des Schädigers wie auch dessen weiteren Aufenthalts Ungewissheiten

Gem. § 2 Abs 1 Z 14 AsylG ist ein Asylwerber ein Fremder ab Einbringung eines Antrags auf internationalen Schutz bis zum rechtskräftigen Abschluss, zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens. Gem. § 2 Abs 1 Z 15 leg cit ist der Status des Asylberechtigten das zunächst befristete und schließlich dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht, das Österreich Fremden nach den Bestimmungen des AsylG gewährt. Gem. § 2 Abs 1 Z 16 leg cit ist der Status des subsidiär Schutzberechtigen das vorübergehende, verlängerbare Einreise- und Aufenthaltsrecht, das Österreich Fremden nach den Bestimmungen des AsylG gewährt. Letzterer kommt einer Person dann zu, wenn ihr Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber ihr Leben oder ihre Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird.

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bestehen können, welche die Durchsetzung einer Forderung des Sportvereins stark erschweren wenn nicht gar unmöglich machen können. Die Führung von obligatorischen Anwesenheitslisten oder Ausweiskontrollen für diejenigen Personen, welche Sportstätten oder Sportgerätschaften eines Vereins nutzen, um auf diese Weise deren Identität zu kennen und allenfalls gegen Schädiger vorgehen zu können, könnte die zuvor beschriebenen Probleme allenfalls nur abmildern, jedoch keinesfalls lösen. Es erscheint daher aus Sicht eines Sportvereins sinnvoll, sich hinsichtlich möglicher Schäden anstatt an die die Sportstätte und/oder Sportgeräte benutzenden Personen, an einen Dritten zu wenden. Hierbei kommen in erster Linie die Betreuungsorganisationen oder -vereine für AsylwerberInnen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, wie Caritas und Diakonie, aber auch diese allenfalls betreuende Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden, in Betracht, welche oftmals ein vitales Interesse daran haben, dass

AUTOREN: MAG. BURKHARD

DR. ANDREAS

GEORG MÖTZ

GRUNDEI

insbesondere AsylwerberInnen einer sportlichen Betätigung nachgehen können und ihnen dadurch eine aktive und sinnvolle Alltagsgestaltung zu Teil wird, um so den gerade in größeren Unterkünften sonst regelmäßig eintretenden Konflikten wegen Beschäftigungslosigkeit vorzubeugen. Naheliegend wäre hierbei ein Vertrag zwischen Sportverein und Betreuungsorganisation, in welchem zweitere die Haftung für die von ihr betreuten Personen verursachten Schäden am Eigentum des Vereins übernimmt (Haftungsübernahme). Dadurch 2

könnte sich der Sportverein, im Falle eines durch die sportausübenden Personen verursachten Schadens, an der besser greifbaren und finanziell liquideren Betreuungsorganisation regressieren. Natürlich müsste der Sportverein in solch einem Fall immer noch die Verursachung durch den/die SchädigerIn nachweisen. Um diesem Problem vorzubeugen, welches in vielen Fällen, insbesondere dann, wenn sich die möglichen SchädigerInnen untereinander decken und keine objektivierbaren Beweise vorhanden sind, dazu führen könnte, dass der Sportverein auch von der Betreuungsorganisation keinen Schadenersatz bekommt, wäre möglicherweise auch die Vereinbarung einer Kaution sinnvoll. Hierbei müsste jedoch sinnvollerweise sichergestellt sein, dass vor und nach der Benützung von Sportstätten bzw. -geräten deren Zustand von beiden Vertragsparteien kontrolliert und schriftlich festgehalten wird. Zusätzlich kann sich natürlich auch der Abschluss einer Versicherung, welche auch Schäden durch Vandalismus deckt, auszahlen, wobei dies auf Grund des damit verbundenen finanziellen Aufwandes für kleinere Vereine möglicherweise nicht in Betracht kommen wird. Generell ist anzumerken, dass aus rechtlicher Sicht jedenfalls eine Rahmenvereinbarung über die Benützung der Sportstätten und -geräte eines Sportvereines zwischen diesem und dem die AsylwerberInnen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte betreuenden Verein bzw. der diese betreuenden Organisation, Gebietskörperschaft usw. geschlossen werden sollte. Dies alleine schon um die Bedingungen für die Nutzung festzuhalten und Konflikte zu vermeiden, welche bspw. dadurch entstehen könnten, dass Vereinsmitglieder und AsylwerberInnen eine Sportstätte zeitgleich nutzen wollen. Auch wenn Sportausübung grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko von Verletzungen verbunden ist, in welches sich SportlerInnen auch einlassen und weswegen sie bis zu einem gewissen Grad auch auf eigene Gefahr handeln2, sind doch Konstellationen denkbar, in welchen den Sportverein

eine Haftung treffen kann, wenn sich AsylwerberInnen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte Verletzungen beim Sport auf der Sportstätte bzw. mit den Sportgeräten des Vereins zuziehen. Nur eines von vielen möglichen Szenarien wäre hier ein schlecht gewarteter Rasen, der dafür ursächlich ist, dass einer der SportlerInnen stolpert. Problematisch könnten unter Umständen auch Verletzungen der AsylwerberInnen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten beim Sport untereinander sein. Das vor allem dann, wenn ein/e SchiedsrichterIn des Sportvereins ein zu hartes Spiel zulässt. Die naheliegendste Variante zur Absicherung für solche Fälle ist jedenfalls der Abschluss einer passenden Haftpflichtversicherung für den Sportverein. Dies empfiehlt sich – auch von der gegenständlichen Problematik losgelöst – jedenfalls für den Verein, da auch bei jeder anderen Benutzung der Sportstätten oder -geräte des Vereins durch Fremde, aber auch durch Vereinsmitglieder, Haftungen entstehen können. Statt, optimaler Weise aber zusätzlich zu solch einer Versicherung, wäre für solche Fälle eine Vereinbarung zwischen den einzelnen sporttreibenden Personen und dem Verein zu schließen, in welcher vereinbart wird, dass erstere gegen zweiteren keine schadenersatzrechtlichen Ansprüche geltend machen werden (Haftungsausschluss, Freizeichnung). Eine solche würde nämlich – anders als eine Haftpflichtversicherung – dazu beitragen, dass Ansprüche gegen den Verein überhaupt nicht erhoben werden, statt nur die finanziellen Risiken einzudämmen, wie dies bei einer Versicherung der Fall wäre. Dass solch ein Vorgehen in der Praxis wohl nur schwer umzusetzen sein wird, weil hierzu jedes Mal, wenn Personen die Sportstätte oder -geräte benutzen, darauf geachtet werden müsste, dass jede dieser Personen zuvor eine solche Vereinbarung unterschrieben hat und diese überdies auch noch inhaltlich versteht, ist evident. Eine Lösung für diese Schwierigkeit wäre es, wenn in der oben bereits erwähnten Rahmenvereinbarung zwischen Sportverein und Betreuungsverein zwei-

vgl OGH RIS-Justiz RS0023400

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terer verpflichtet wird, jeden seiner Schützlinge eine Freizeichnung unterschreiben zu lassen, bevor dieser die Einrichtungen des Sportvereins nutzen darf. Generell ist zu solchen Freizeichnungserklärungen anzumerken, dass der Judikatur des OGH zu Folge Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung nur insoweit wirksam sind, als ihr Abschluss oder doch ihre Anwendung im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten verstoßt. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um einen Schaden aus den für das Rechtsverhältnis typischen oder wenigstens im Einzelfall nach dessen besonderen Verhältnissen voraussehbaren Gefahren handelt. Ansprüche, an welche die Parteien überhaupt nicht denken konnten, sei es, dass der Schaden aus einer nicht voraussehbaren Gefahrenquelle entstanden ist, sei es, dass der Schaden auf einem so krassen Verschulden beruht, dass gesagt werden muss, mit einem derartigen Verhalten könne nach den Erfahrungen des Lebens nicht gerechnet werden, fallen nicht unter derartige Vereinbarungen.3 Demnach könnte die Haftung für die meisten sporttypischen Verletzungen am Sportplatz bzw. mit Sportgeräten wohl rechtswirksam ausgeschlossen werden, wobei dies letztlich natürlich im Einzelfall zu beurteilen sein wird. Seine Beschränkung findet der Haftungsausschluss jedoch jedenfalls in der vorsätzlichen Schadenszufügung, hinsichtlich welcher ein solcher jedenfalls sittenwidrig und daher unbeachtlich ist. Die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für grobe Fahrlässigkeit ist nur insoweit zulässig, als sie nicht sittenwidrig ist. Sittenwidrigkeit ist dann anzunehmen, wenn die unterlaufene Fahrlässigkeit so krass ist, dass mit einem derartigen Verhalten nach der Erfahrungen des täglichen Lebens und nach redlicher Verkehrsübung nicht gerechnet werden kann, so dass, die grobe Fahrlässigkeit dem Vorsatz gleichzustellen, gerechtfertigt erscheint.4

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Freizeichnungserklärung nur für leichte Fahrlässigkeit und mindere Formen der groben Fahrlässigkeit und nur für „typische“ Schäden wirksam sein kann. Doch selbst mit dieser Einschränkung könnte die Erklärung eine Vielzahl an denkbaren Haftungen des Sportvereins gegenüber einem/einer Sportausübenden abwenden. Ein weiteres Problemfeld kann sich dann eröffnen, wenn AsylwerberInnen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte für (Hilfs-)Arbeiten vom Sportverein herangezogen werden (z. B. Pflege des Sportplatzes, Reinigungsarbeiten, usw.). Denn hierdurch könnte unter Umständen ein Arbeitsverhältnis begründet werden, was neben arbeitsrechtlichen sowohl ausländerbeschäftigungsrechtliche wie auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Rechtliche Schwierigkeiten können in diesem Zusammenhang jedenfalls in erster Linie dann entstehen, wenn die Arbeit nicht unentgeltlich bzw. ehrenamtlich, sondern gegen ein (möglicherweise auch nur sehr geringfügiges) Entgelt geleistet wird. Der Entgeltbegriff des ASVG umfasst dabei keineswegs nur Geld-, sondern auch Sachleistungen.5 Bis zu einem gewissen Grad können jedoch freiwillige soziale Zuwendungen von Seiten des Sportvereins an die AsylwerberInnen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten erfolgen, worunter insbesondere auch freie Mahlzeiten fallen, ohne dass hierdurch ein Entgelt gezahlt wird.6 In letzterem Fall ist allerdings zu beachten, dass solche freiwilligen sozialen Zuwendungen selbst dann, wenn sie nicht zu einer Sozialversicherungspflicht führen, unter Umständen dennoch ausreichen könnten, um ein ausländerbeschäftigungsrechtlich problematisches Arbeitsverhältnis zu begründen. Auf der sicheren Seite ist ein Sportverein rechtlich daher nur dann, wenn die Arbeit unentgeltlich bzw. ehrenamtlich erfolgt. Wenn nunmehr AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte und

OGH RIS-Justiz RS0038178 4 OGH RIS-Justiz RS0016582 5 § 49 ASVG 6 § 49 Abs 3 Z 11 ASVG

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§ 3 AuslBG; vgl auch § 7 GVG-B; 8 § 28 AuslBG 9 § 1 Abs 2 lit a AuslBG

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Asylberechtigte bei einem Sportverein beschäftigt werden sollen, ist Nachstehendes zu beachten: Für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Asylwerber ist grundsätzlich – von einigen in den verschiedenen Landesbetreuungsgesetzen sowie im GVG-B geregelten geringfügigen Ausnahmen abgesehen – eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich7, weshalb die Beschäftigung von AsylwerberInnen ohne Beschäftigungsbewilligung in den meisten Fällen einen Verstoß gegen das AuslBG darstellt, welche mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden kann8. Bei jeglicher Beschäftigung von AsylwerberInnen ist jedenfalls eine eingehende rechtliche Prüfung dringend zu empfehlen! Subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte benötigen hingegen keine Beschäftigungsbewilligung, können also uneingeschränkt beschäftigt werden9, bei diesen kann es allerdings zur Begründung einer Versicherungspflicht iSd ASVG kommen. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sich vor jeglicher wie auch immer gearteter – auch ehrenamtlicher – Beschäftigung von AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten der Abschluss einer Unfallversicherung für selbige zu überlegen ist. Die obigen Ausführungen zeigen deutlich, dass das zur Verfügung stellen von Sportstätten und -geräten von Sportvereinen an AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten ebenso wie der Einsatz letzterer zu Hilfsarbeiten für den Verein mit gewissen Risiken verbunden ist, von denen natürlich nur einige exemplarisch aufgeführt werden konnten. Diese können jedoch durch umsichtige Vereinbarungen und vorbeugende rechtliche Maßnahmen minimiert werden, weshalb jedenfalls eine Rechtsberatung vor der Verwirklichung eines solchen Vorhabens eingeholt werden sollte.

INFOBOX Grundei Rechtsanwalt Kohlmarkt 11/Top 5, 1010 Wien E-Mail: kanzlei@zandlgrundei.at Web: www.zandlgrundei.at


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Sport-Sondergerichtsbarkeit – ja oder nein?

Mit großer Spannung wurde sie erwartet – die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (BGH) vom 7. Juni dieses Jahres in der „Pechstein Causa“. Hatte sie doch das Potenzial, die Sport-Sondergerichtsbarkeit und damit die für die Aufrechterhaltung einer von staatlichen Einflüssen weitgehend freien, privatautonom im Rahmen der weltweiten Sportverbandshierachie global einheitlich (durch)gesetzten Sportrechtsordnung gehörig ins Wanken, wenn nicht sogar zu Fall, zu bringen. Dementsprechend groß war das Interesse in der relevanten Sportöffentlichkeit, nicht nur in Europa. Selbst mehrere Artikel in der New York Times widmeten sich diesem Thema. Sein oder nicht Sein Sport-Sondergerichtsbarkeit – ja oder nein, für manch SportlerInnen geht es dabei oft um Sein oder nicht Sein. So in dem erwähnten Verfahren für Claudia Pechstein, der bislang sportlich erfolgreichsten deutschen Winterolympionikin. Vorweg zum Verständnis dieses Beitrages eine grundsätzliche Bemerkung: Ohne in dieses, zum Teil unter Ausschluss einer brei-

teren Öffentlichkeit geführte Verfahren direkt involviert zu sein und damit letztlich nur „mediengebildet“ zu sein, erscheint uns eine seriöse Beurteilung und Bewertung des Verfahrensablaufes, insbesondere aus der subjektiven Warte der davon betroffenen Sportlerin, nicht angezeigt. Insoweit beschränkt sich dieser Beitrag – so weit möglich – ausschließlich auf eine objektive Betrachtung und

Analyse des dieser rechtlichen Auseinandersetzung zu Grunde liegenden Themas. Genesis der Causa Pechstein Für diejenigen unter den LeserInnen, die das sich nun doch schon seit vielen Jahren hinziehende Verfahren nicht immer im Detail mitverfolgt haben, kurz eine Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse: Im Sommer

Zusatzangebot: Fortbildungen zum Thema In Anlehnung an diese Gastexpertise bietet die BSO auch eine Informationsveranstaltung an: 10.11.2016 17-19 Uhr in Wien: AsylwerberInnen am Sportplatz – Haftungsrechtliche Herausforderungen für Sportvereine Anmeldungen zu BSO-Fortbildungsveranstaltungen auf www.bso.or.at

Die ARGE Sport und Integration (Sportministerium, ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION, BSO, BSFF, BMEIA, ÖIF, fairplay, IKEB) veranstaltet passend zum Beitrag Workshops mit dem Thema „Interkulturelle Kompetenz im Sport“. Im Workshop erhalten die TeilnehmerInnen praxisnahe Anregungen für ihre Tätigkeit in Sportvereinen und Trainingsgruppen. Weitere Informationen zu Terminen und Anmeldung: www.sportintegration.at

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2009 wurde Pechstein von der Internationalen Eislaufunion (ISU) wegen Blutdopings, angeblich erkennbar an ihren erhöhten Blutwerten, für zwei Jahre für Wettkämpfe gesperrt. An sich noch nichts Besonderes. Auch davor wurden schon andere AthletInnen wegen Blutdopings bestraft. Das Besondere an der Pechstein-Entscheidung war aber, dass die Sperre ohne einen konkreten Dopingnachweis und somit nur aufgrund von Indizien erging. Pechstein hatte damals ihre erhöhten Blutwerte mit einer vererbten Blutanomalie begründet, die durch medizinische Untersuchungen festgestellt wurde. Die Sportlerin wandte sich daraufhin an den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne/ Schweiz (CAS), um ihre Sperre zu bekämpfen. Der CAS war zuständig, weil Pechstein dessen abschließende und bindende Entscheidungsbefugnis in einer Wettkampfmeldung für die Eisschnelllauf-WM 2009 akzeptiert hatte. Der CAS urteilte gegen Pech-

AUTOREN: © Inge Prader für KSW

PROF. DR. THOMAS WALLENTIN (BILD), MAG. PATRICK KAINZ UND DR. PHILIPP

barung grundsätzlich für unwirksam (Urteil vom 26. Februar 2014 Az. 37 O 28331/12). Begründung: Die Schiedsvereinbarung wurde – infolge der Monopolstellung der Verbände – von ihr nicht freiwillig abgeschlossen. Vielmehr hatte die Sportlerin keine andere Wahl, wäre sie doch sonst nicht zu den für ihre Berufsausübung und weitere Karriere wichtigen Wettkämpfe zugelassen worden. 2015 bestätigte das Oberlandesgericht München (OLG) nach neuerlicher Berufung Pechsteins die Unwirksamkeit der getroffenen Schiedsvereinbarung und ließ demzufolge die Schadenersatzklage der Klägerin zu (Urteil vom 15. Jänner 2015 - U 1110/14). Auch das OLG München sah es als gegeben an, dass die überragende Marktmacht der Verbände es diesen erlaube, den AthletInnen schlechtere Vertragsbedingungen aufzuzwingen, wie z. B. sich der Schiedsgerichtsbarkeit des CAS, der den Verbänden näher sei, zu unterwerfen. Nun war es die ISU, die gegen das Berufungsurteil des OLG München Revision an den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) einbrachte. Als vorläufigen Schlusspunkt hob der BGH daraufhin die Entscheidung des OLG München mit dem eingangs erwähnten Urteil vom 7. Juni 2016 auf (GZ KZR 6/15).

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stein und bestätigte die Entscheidung der ISU. Pechstein hatte den Schiedsspruch des CAS anschließend durch das schweizerische Bundesgericht überprüfen lassen, das die Beschwerde von Pechstein abwies (Urteil vom 10. Februar 2010, 4A_612/2009). Ende 2012 klagte Pechstein dann vor dem Landgericht München die ISU und die Deutsche EisschnelllaufGemeinschaft (DESG) auf knapp 4 Mio. Euro Schadenersatz sowie auf Feststellung der Unwirksamkeit der zwischen ihr als Sportlerin und den Verbänden getroffenen Schiedsvereinbarung, derentwegen sie nicht die ordentlichen Gerichte, sondern ausschließlich den CAS als Schiedsgericht anrufen durfte. 2014 gab das Gericht ihrer Klage zwar nicht statt, erklärte jedoch die Schiedsverein10

Begründung des BGH Er stellte dabei fest, dass Pechstein die Schiedsvereinbarung freiwillig und rechtswirksam unterschrieben hatte. Dass sie bei Verweigerung der Unterschrift nicht an internationalen Wettbewerben teilnehmen hätte dürfen, ändere daran nichts. Der BGH konnte auch das vom OLG München festgestellte Ungleichgewicht, das die AthletInnen einseitig zugunsten der Verbände benachteilige, beim CAS nicht erkennen. Er stellte vielmehr fest, dass SportlerInnen und Verbände gleichlaufende Interessen verfolgen würden. Bei der Dopingbekämpfung sei das besonders klar erkennbar. Das Gericht betonte auch die mit der internationalen Sportsgerichtsbarkeit verbundenen Vorteile, von der SportlerInnen wie Verbände gleichermaßen profitieren würden. Pechstein war mit diesem Urteil jedoch wie nicht Ö|SPORT

anders zu vermuten keineswegs einverstanden: Sie kündigte umgehend an, nun vor das deutsche Bundesverfassungsgericht zu gehen. Der CAS – ein „echtes“ Schiedsgericht Die Causa Pechstein löste in der Öffentlichkeit eine mitunter auch sehr emotional geführte Debatte über das System der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit aus. Der CAS steht an der Spitze dieses Systems. Er ist die oberste Instanz der Sportschiedsgerichtsbarkeit und wird von den meisten Internationalen Sportverbänden und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als oberste Entscheidungsinstanz in (vereinfacht) sportrechtlichen Auseinandersetzungen anerkannt. Schiedsgerichte wie der CAS müssen – um den Voraussetzungen an ein fair trial im Sinne des Art 6 MRK zu genügen – gewisse Rahmenbedingungen gewährleisten und Voraussetzungen erfüllen, allen voran die Neutralität und Unabhängigkeit von Parteieninteressen. Der BGH war diesbezüglich der Ansicht, dass der CAS dies u. a. insofern hinreichend garantiere, als er nicht in einen bestimmten Sportverband oder -verein eingegliedert sei. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die SchiedsrichterInnen, welche die Parteien aus einer geschlossenen Liste von mindestens 150 Personen damals (als der CAS über Pechsteins Beschwerde verhandelte) wählen konnten, indirekt (nur) von den internationalen Sportverbänden vorgeschlagen wurden. Mittlerweile wurde die Verfahrensordnung des CAS in dem Punkt aber so geändert, dass den Sportverbänden nur noch ein geringerer Einfluss auf die Auswahl der SchiedsrichterInnen zukommt. Sachliche Rechtfertigung der globalen Sonderschiedsgerichtsbarkeit im Sport Objektiv gesehen führt wohl insgesamt betrachtet kein Weg an einer internationalen Sport-Sonderschiedsgerichtsbarkeit vorbei, um faire und sachgerechte, den Besonderheiten des Sportgeschehens Rechnung tragende, Entscheidungen über Auseinandersetzungen im Sport zu garantieren. Durch eine einheitliche


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destens einer der Tribunalsprachen Voraussetzung. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Schiedsverfahren in der Regel eine kürzere Dauer als ordentliche, staatliche Gerichtsverfahren, die sich meist auch über mehrere Instanzen ziehen, haben. Gerade diese schnelle Entscheidungsfindung liegt insbesondere im Interesse der SportlerInnen, deren Karrieren aufgrund der mit zunehmendem Alter abnehmenden v. a. physischen Leistungsfähigkeit ohnedies von begrenzter Dauer sind. Langjährige Gerichtsverfahren abwarten zu müssen, durch die sie termingebundene Sportgroßereignisse verpassen, kann für SportlerInnen das vorzeitige Karriereende bedeuten. Sturm im Wasserglas Das Urteil des BGH in der Causa Pechstein mag durchaus einzelne berechtigte Kritikpunkte an der (internationalen) Sportgerichtsbarkeit aufgezeigt haben. Diese müssen vom „System“ auch ernst genommen werden, um künftig unangreifbarer zu sein. Letztlich entpuppte sich die

Entscheidung aber als der berühmte Sturm im Wasserglas. Und eines darf nicht übersehen werden: Vor einem ist man auch im Rahmen der stattlichen Gerichtsbarkeit nicht gefeit: dem rechtskräftigen Fehlurteil.

INFOBOX Prof. Dr. Thomas Wallentin Partner der Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel.: +43 / 1 / 313 74-0 Fax: +43 / 1 / 313 74-80 E-Mail: thomas.wallentin@ksw.at Web: www.ksw.at

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Spruchpraxis spezialisierter Gerichte wird (weltweit) sichergestellt, dass mutmaßliche Verstöße gegen die im Sport geltenden (global gleichen) Regeln nach allgemeinen Maßstäben sowie unter Gleichbehandlung der Beteiligten geprüft und allenfalls (einheitlich) sanktioniert werden. Die Schiedssprüche eines echten Schiedsgerichtes (zu denen nach Ansicht des BGH der CAS zählt) genießen internationale Anerkennung und können erforderlichenfalls auch im Ausland vollstreckt werden. Ohne Zweifel ist es zielführend und notwendig, zur Entscheidungsfindung ausgewiesene ExpertInnen einzusetzen, die sich laufend mit einschlägigen, spezifischen sportrechtlichen Fragen beschäftigen und nicht erst anlassfallbezogen in die Materie „Sport“ einarbeiten müssen. Um diesen Qualitätsanforderungen zu entsprechen, sind für die Zulassung als SchiedsrichterInnen des CAS eine juristische Ausbildung, Erfahrung im Sport- oder internationalen Schiedsrecht, gute Sportkenntnisse im Allgemeinen und die Beherrschung min-

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet in Kürze über die Caus Pechstein.

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Hürdenlauf Website?

Ein gelungener Auftritt im Web stellt in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Nicht nur Design und Inhalt, auch rechtliche Aspekte sind dabei zu beachten. Die eigene Vereinswebsite einem kritischen Blick zu unterziehen, kann daher immer wieder ratsam sein. Dabei werfen vor allem die Themenbereiche • Impressum • Datenschutz und Rechtliche Hinweise • Cookies oft Fragen auf. Je nach Umfang und Inhalten auf einer Website sind unterschiedliche Rechtsvorschriften zu beachten. Als erste Frage ist zu überlegen, wofür eine Website genutzt wird und was dort passiert: • Nur Information über den Verein? • Öffentliche Meinungsbildung? • Versand eines Newsletters? • Daten von Mitgliedern und/oder Interessenten erfassen? • Verwendung von Fotos, Beiträgen, Links? 12

• Kommerzielle Zwecke, wie z. B. ein Webshop? Die nachstehende Checkliste soll daher eine Unterstützung bei der Klärung dieser Fragen darstellen. Impressum Ein Impressum muss jede Website im Netz aufweisen; wenn sie auch auf Social Media Kanälen wie facebook, twitter, o. ä. erscheint, dann auch dort. Das Impressum muss jedenfalls enthalten: • Name des Vereins • Sitz • ZVR Zahl • Anschrift und Kontaktdaten Diese Informationen sind auf der Website ständig und leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen. Das Impressum sollte daÖ|SPORT

her auf der Website auch unter einer eigenen Rubrik mit der Bezeichnung „Impressum“ aufscheinen und nicht mit anderen Informationen, etwa zum Datenschutz, vermengt werden. Allerdings können gemeinsam damit die Offenlegungspflichten nach dem § 25 Mediengesetz erfüllt werden. Werden auf der Website neben der Information, die über die Darstellung des Vereins selbst hinausgeht, noch weitergehende, allgemeine Informationen angeboten, die geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen („große Website“), dann ist auch eine sogenannte Blattlinie anzugeben. Diese wird sich meist aus den Aktivitäten und dem Zweck des Vereins ergeben, wie zum Beispiel „Informationen über den … -Sport


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und Vereinsaktivitäten“ oder ähnliches. Für große Websites sind daher ergänzend die folgenden Informationen anzugeben: • Blattlinie • Vereinszweck • Organe des Vereins

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Newsletter Ein Newsletter ist ein „wiederkehrendes elektronisches periodisches Medienwerk“, im Sinn des Mediengesetzes, wenn er zumindest 4-mal im Jahr erscheint. Im Newsletter sind dieselben Informationen wie im Impressum einer Website anzugeben sowie ergänzend dazu auch die Blattlinie, also eine Erklärung über die grundlegende Richtung des periodischen Medienwerks. Im Zusammenhang mit dem Versand von Newslettern ist zu beachten, dass eine Zusendung von elektronischer Post ohne vorherige

AUTORIN:

ablehnen kann und der/die EmpfängerIn nicht von vorneherein – durch Eintragung in die Robinson-Liste – den Erhalt der elektronischen Post abgelehnt hat. In Bezug auf die Möglichkeit, den Newsletter jederzeit einfach wieder abzulehnen, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden, dass ein Link „News abbestellen“ am Ende des Emails, mit dem er versandt wird, genügt. Zusammengefasst benötigt ein Newsletter auf jeden Fall: • Impressum • Blattlinie • Zustimmung zum Erhalt • Möglichkeit der Abbestellung Rechtliche Informationen – Links In der Rubrik „Rechtlichen Informationen“ können je nach Inhalt der Website zum Beispiel Hinweise auf Urheberrechte z. B. für verwendete Fotos platziert werden, Haftungsausschlüsse (disclaimer) für Beiträge von Dritten, für deren Inhalt und Richtigkeit keine Haftung übernommen wird, oder für Links auf andere Websites, für die nicht gehaftet wird, enthalten sein. • Urheberrechte • Haftungsausschlüsse

genutzt, auf denen auch ein Webshop eingerichtet sein kann, um die Informationen über aufgerufene Produkte zu speichern und individuell den NutzerInnen der Website beim nächsten Besuch wieder anzuzeigen. Ein bloßer Hinweis in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung von cookies wird nicht als ausreichend angesehen, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Es muss daher – am besten durch einen ausdrücklichen Hinweis auf die notwendige Zustimmung zur Verwendung von cookies auf der Startseite – klar und eindeutig eine Erklärung der NutzerInnen eingeholt werden. Die Anforderungen an die korrekte Gestaltung von Websites sind hoch und nicht immer einfach überschaubar. Zur Vermeidung von unangenehmen Folgen, einschließlich Verwaltungsstrafen, ist eine regelmäßige Überprüfung aber unumgänglich.

MAG. ANDREA ZINOBER, LL.M.

Zustimmung des/der EmpfängerIn unzulässig und ebenfalls verwaltungsrechtlich strafbar sein kann. Nach den derzeit aktuellen Informationen aus der Praxis liegen die Strafen bei Spamming zwischen EUR 50 bis EUR 7000, abhängig vom Einzelfall. Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht nur redaktionelle Inhalte, sondern auch Werbebotschaften in einem Newsletter enthalten sind. Eine Zustimmung ist nur dann nicht notwendig, wenn die Kontaktinformationen des/der EmpfängerIn aus dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung an den/die EmpfängerIn stammen und der Newsletter zur Direktwerbung für eigene oder ähnliche Produkte erfolgt und der/die EmpfängerIn den Newsletter jederzeit einfach und ohne Kosten

Datenschutzerklärung Wird eine Website „kommerziell“ betrieben, also etwa ein Online Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen angeboten, dann sind auch folgende Informationen anzugeben: • welche personenbezogenen Daten von NutzerInnen werden ermittelt, verarbeitet und an Dritte übermittelt (z. B. Name, Anschrift, etc.) • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Vertragserfüllung, Zustellung, o.ä.) • Zweck der Datenverarbeitung (Vertragserfüllung o. ä.) • Dauer der Speicherung Cookies Cookies, die personenbezogenen Daten speichern, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der NutzerInnen verwendet werden. Diese werden üblicherweise auf kommerziellen Seiten Ö|SPORT

INFOBOX Mag. Andrea Zinober, LL.M. ist selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkten im Datenschutzrecht, Urheberrecht und IP-LAW Tel.: +43/1/715 11 15 E-Mail: a.zinober@northcote.at Web: andreazinober.northcote.at 13


Kauf von Waren in der EU – was ist steuerlich zu beachten?

Der Erwerb von Waren aus anderen EU-Ländern kann für einen Sportverein steuerliche Auswirkungen haben. Entscheidend dabei ist das Einkaufsvolumen pro Jahr. Wird die sogenannte Erwerbsschwelle in Höhe von € 11.000,00 innerhalb eines Jahres überschritten, muss sich der Verein nicht nur um die Beantragung einer UID-Nummer kümmern, sondern hat auch die anfallende Erwerbsteuer abzuführen sowie eine Umsatzsteuervoranmeldung für den betreffenden Monat und in weiterer Folge eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Liebhabereivermutung bei gemeinnützigen Vereinen Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (wie z. B. der Förderung des Körpersports), kommt für die Zwecke der Umsatzsteuer die sogenannte Liebhabereivermutung zum Tragen. Als Liebhaberei gilt eine Tätigkeit, die dauerhaft zu keinen Gewinnen oder Einnahmenüberschüssen führt. Diese Einstufung hat zur Folge, dass die erwirtschafteten Einnahmen nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, gleichzeitig steht auch kein Vorsteuerabzug für die getätigten Ausgaben 14

(d. h. die Rückforderung der Umsatzsteuer, welche dem Verein bei Einkäufen in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt wurde) zu. Gemeinnützige Sportvereine Für gemeinnützige Sportvereine ist die eben beschriebene Liebhabereivermutung aber nur von untergeordneter Bedeutung, da Umsätze von Vereinigungen, deren Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, gemäß § 6 (1) Z 14 UStG ohnehin generell unecht steuerbefreit sind. Der gemeinnützige Sportverein hat somit keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und es steht ihm aufgrund der unechten SteuerbeÖ|SPORT

freiung auch kein Recht auf Vorsteuerabzug zu. Warenkauf aus anderen EU-Ländern Vorsicht geboten ist hingegen beim Bezug von Waren aus anderen EUMitgliedsstaaten. Hier ist auf die Erwerbsschwelle von € 11.000,00 pro Jahr zu achten. Das bedeutet, dass alle Wareneinkäufe aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die in Summe unterhalb dieser Erwerbsschwelle liegen, vom Lieferanten in seinem EU-Mitgliedsstaat (Ursprungsland) versteuert und vom Verein zum Bruttopreis bezogen werden. In diesem Fall bestehen für den Verein in Österreich keine umsatzsteuerlichen

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Verpflichtungen, es ist insbesondere keine Erwerbsteuer in Österreich zu entrichten. Wird die Erwerbsschwelle von € 11.000,00 jedoch im laufenden oder wurde sie im vorangegangenen Jahr überschritten, wird der Umsatz für den Lieferanten steuerfrei und der Verein hat in Österreich die Erwerbsteuer zu bezahlen. Damit der Lieferant seine Lieferung steuerfrei verrechnen kann, ist allerdings die Angabe der UID-Nummer des österreichischen Vereins erforderlich. Der Verein muss sich für diese Zwecke daher beim Finanzamt für eine UID-Nummer registrieren und ist ab diesem Zeitpunkt zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, in welchen diese Erwerbsteuer zu erklären ist, verpflichtet. Sobald zumindest eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben wird, ist für das betreffende Wirtschaftsjahr ebenso eine Jahresumsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund der unechten Steuerbefreiung bei Sportver-

© Deloitte

AUTOR: MMAG. DR.

Rechnung zu stellen, da die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro (noch) nicht überschritten wurde. Für den Verein belaufen sich die Kosten somit auf 12.500 Euro (10.000 Euro netto plus 2.500 Euro dänische Umsatzsteuer). Fall (b): Die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro wurde überschritten. Die Besteuerung ist jedenfalls in Österreich vorzunehmen. Der Verein muss den Erwerb in Höhe von 25.000 Euro in der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung melden und schließlich 5.000 Euro Erwerbsteuer an das österreichische Finanzamt abführen und zwar unabhängig, ob der dänische Lieferant eine Umsatzsteuer in Rechnung stellt oder nicht. Dänische Umsatzsteuer kann allerdings vermieden werden, wenn dem dänischen Lieferanten die österreichische UID-Nummer bekannt gegeben wird (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung). Praxistipp: Wenn Sie als Verein für die Beantragung der UID-Nummer erstmalig Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, sollten Sie sicherstellen, dass die Vereinsstatuten insbesondere die Anforderungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit erfüllen. Außerdem sollten Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nähere Informationen zu Ihrem Verein und seinen Tätigkeiten nachfragen kann.

CHRISTOPH HOFER, WP/STB

einen dennoch keine Vorsteuern in Abzug gebracht werden können. Die erklärte Erwerbsteuer ist daher auch an die Finanz abzuführen. Diese Situation kann anhand eines konkreten Beispiels illustriert werden (vgl. Vereins-RL RZ 549): Ein nicht umsatzsteuerpflichtiger gemeinnütziger Sportverein bezieht erstmalig eine Lieferung von Sportgeräten (zu Versorgung der Mitglieder zum Selbstkostenpreis) aus Dänemark – Steuersatz 25% - in Höhe von (a) 10.000 Euro, (b) 25.000 Euro netto. Bisher wurden noch keine innergemeinschaftlichen Erwerbe getätigt. Fall (a): Der Verkäufer hat dänische Umsatzsteuer in Höhe von 2.500 Euro in

Freiwilliger Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle Auf die Anwendung der Erwerbsschwelle kann mittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Finanzamt oder durch Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten verzichtet werden. Diese Option zur uneingeschränkten Erwerbsbesteuerung gilt dann für mindestens 2 Kalenderjahre und kann erst nach der zweijährigen Frist schriftlich gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden. Die Folgen für den Verein sind dann dieselben wie bei Überschreiten der Erwerbsschwelle: Die Waren werden zum Nettopreis im Zuge einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bezogen. Der Verein hat die Erwerbsteuer in Österreich selbst zu berechnen, in der Umsatzsteuervoranmeldung zu melden und zu bezahlen. Ö|SPORT

Ein freiwilliges Wegoptieren zur Erwerbsbesteuerung kann sich für den Verein dann als vorteilhaft erweisen, wenn er grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedsstaaten einkauft, deren Umsatzsteuer einen höheren Satz aufweist als der Umsatzsteuersatz in Österreich. Dies ist derzeit zum Beispiel in folgenden Ländern der Fall: Ungarn (27%), Dänemark (25%), Schweden (25%), Kroatien (25%), Finnland (24%), Irland (23%) und Polen (23%). Wird auf die Anwendung der Erwerbsschwelle beim Warenbezug aus einem Staat mit höherem Umsatzsteuersatz verzichtet, kann der Verein die Waren zum Nettopreis beziehen und führt die 20%ige Erwerbsteuer in Österreich ab. Die resultierende Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen der höheren ausländischen Umsatzsteuer und der in Österreich abgeführten Erwerbsteuer. Fazit Auch für unecht steuerbefreite Sportvereine, die über keine UID-Nummer verfügen, besteht bei Anschaffung von Waren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, deren Wert in Summe € 11.000,00 pro Jahr übersteigt, Handlungsbedarf. Denn die Überschreitung dieser Erwerbsschwelle sieht nicht nur die Abfuhr der Erwerbsteuer in Österreich vor, sondern auch die in diesem Zusammenhang erforderliche Registrierung beim Finanzamt zur Beantragung einer UID-Nummer. Außerdem sind in der Folge Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen zu erstellen und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

INFOBOX MMag. Dr. Christoph Hofer, WP/StB Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien Tel.: +43/1/537 00-6913 E-Mail: chhofer@deloitte.at Web: www.deloitte.at 15


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Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 2: Gestalten mit Fotos

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Keine Frage, Design ist längst im Sport angekommen. Aber warum ist es so wichtig, dass Sportvereine in Design investieren? Design ist eine visuelle Sprache, durch die ein System einzigartig wird. Und heutzutage wollen Menschen an etwas Einzigartigem teilhaben. Sie möchten Teil einer Gruppe sein, die sich durch ihre eigene visuelle Sprache definiert. Vereine können die Menschen begeistern, indem sie auch mit gutem Design zeigen wofür sie stehen. Worauf muss man achten?

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Gutes Design ist mehr als ein Logo Das sogenannte look and feel macht einen Vereinsauftritt sofort erkannbar. Es ist ein System aus Farbe, Schrift, Bildern und Komposition das alle Elemente des Erscheinungsbilds miteinander verbindet. Im besten Fall wird eine einheitliche Anmutung erschaffen, die aus dem üblichen Überangebot an Botschaften heraussticht.

AUTOR: MAG. JOCHEN ELIAS ELIAS & PARTNER

Es gibt drei Elemente, die für ein look and feel besonders bestimmend sind: • Farbe: Für einen einheitlichen Auftritt ist es wichtig, immer dieselben Farben zu verwenden. Beschränken Sie sich dabei nicht auf die Farben des Logos! Legen Sie eine umfangreichere Farbpalette

mit mindestens sechs Farben an; das erleichtert z. B. die Gestaltung von Websites. Bei der Zusammenstellung einer harmonischen Farbpalette können Sie sich auch von Online-Werkzeugen unterstützen lassen: https://color.adobe.com • Schrift: Wählen Sie die Schriften, die Sie verwenden möchten sorgfältig aus. Verzichten Sie auf exotische Schriften; Texte die immer sichtbar sind müssen leserlich sein. (Mehr Tipps zu Auswahl von Schriften finden Sie in Teil 1 dieser Artikelserie!) • Fotos: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.“ Legen Sie deshalb Wert auf gutes Bildmaterial! Der Fotostil, der Bildausschnitt und die Farben entscheiden darüber, welche Aufmerksamkeit das Foto erzielt – und welche Emotionen es auslöst. Ein richtig gutes Foto wird zur Ikone. Übrigens: Bilder werden für unsere Internet-Gesellschaft immer wichtiger. Studien haben gezeigt, dass für junge Menschen Bilder und Videos wichtiger sind als Text. Kein Wunder, denn 56 % der InternetnutzerInnen gehen mit ihrem Smartpho-

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Designorientierte Unternehmen: Apple, Coca-Cola, Ford, Herman-Miller, IBM, Intuit, Newell-Rubbermaid, Nike, Procter & Gamble, Starbucks, Starwood, Stanley Black & Decker, Steelcase, Target, Walt Disney, Whirlpool

ne oder Tablet ins Netz. Und auf kleinen Bildschirmen können Fotos und Videos eben einfacher konsumiert werden, als Texte. Farbe, Schriften und Fotos sind wichtige Elemente Ihrer visuellen Sprache. So wie Sie Ihre Muttersprache nicht täglich wechseln, müssen Sie auch Ihre visuelle Sprache beibehalten. Prüfen Sie es selber! Sie erkennen ein perfektes look and feel, wenn Sie das Logo abdecken und das Ergebnis trotzdem einer bestimmten Organisation zuordnen können. Sport + Design + x = Lebensgefühl Mit gutem Design vermitteln Sie auch ein bestimmtes Lebensgefühl. Menschen, die diesen Stil mit Ihnen teilen wollen bilden eine (virtuelle) Gemeinschaft. Sie teilen gemeinsame Werte, die weit über den einfachen Fitness-Gedanken hinausgehen. Heute, in einer Zeit von gundlegenden kulturellen Veränderungen, geht es also nicht mehr nur um Sport. Es geht vielmehr um ein besonderes Lebensgefühl, das ein Verein vermitteln muss damit er Menschen begeistern kann. Und Design ist ein wichtiger Schlüssel dazu.

Lohnt sich eine Investition in gutes Design? Das Design Management Institute hat in Kooperation mit Motive Strategies gemessen, wie hoch die Rentabilität des Kapitals ist, das in Design investiert wird. Gemessen wurde dort, wo man es zählen kann, nämlich bei den Börsekursen. Das Ergebnis ist überraschend deutlich: Wenn man im Jahr 2004 10.000 US$ in designorientierte Unternehmen investiert hätte, hätte man zehn Jahre später um 219 % mehr Kapital gehabt als bei einer Investition in „herkömmliche“ S&P 500-Unternehmen. www.dmi.org/?DesignValue Eines der designorientierten Unternehmen, das in die Stichprobe aufgenommen wurde ist übrigens der Sportartikelhersteller Nike. Was für die Großen gilt, gilt in diesem Fall auch für die Kleinen: Da die Entwicklung einer Brand Identity für KMU und NPO nicht so aufwändig ist, aber der gleiche Hebeleffekt gilt, ist der Effekt von gutem Design besonders wirkungsvoll.

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Kleine Tipps für großartige Fotos 1.

© Wolfgang Beyer, de.wikipedia

Harmonische Bildkomposition: Goldener Schnitt Sie kennen die Situation: Sie betrachten ein Bild und Sie empfinden es als besonders harmonisch, ohne dass Sie sagen könnten woran es liegt. Die Erklärung liegt im Goldenen Schnitt. Darunter versteht man ein besimmtes Teilungsverhältnis, das in Natur häufig vorkommt. Bilder, die mit dem goldenen Schnitt komponiert wurden, wirken auf uns besonders harmonisch. Die Bildkompisition vieler Künstler folgt deshalb dem Goldenen Schnitt. Diese Spirale lässt sich mittels rekursiver Teilung eines Goldenen Rechtecks in je ein Quadrat und ein weiteres, kleineres Goldenes Rechteck konstruieren. Die Viertelkreise in den Quadraten bilden die sog. Goldene Spirale.

Goldener Schnitt

Die Wirkung von Bildern Psychologen haben untersucht, welches Fotomotiv besonders starkt auf uns wirkt. Das Ergebnis liefert wichtige Erkenntnisse für die Gestaltung mit Bildern: • Fotos von Menschen, die den Betrachter direkt ansehen wirken stärker, als Fotos von Menschen, die an der Kamera vorbeiblicken. • Auch Fotos von freigestellten Objekten entwickeln eine hohe Wirkung. Vermutlich weil Objekte in unserer natürlichen Umgebung sich sehr selten vor einem neutralen Hintergrund befinden. Ein freigestelltes Objekt ist deshalb etwas Besonderes für uns. • Die stärkste Wirkung erzielt man demnach, wenn man eine Person, die direkt in die Kamera blickt, vor einem neutralen Hintergrund fotografiert. Dieser „Trick“ wurde schon in der Vergangenheit von KünstlerInnen angewandt. Auch das bekannte Plakat „Uncle Sam“ von James Montgomery Flagg funktioniert nach diesem Prinzip. 18

© Jochen Elias

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Drittel-Regel

Ein Foto (links) mit hoher Wirkung: Das Model sieht direkt in die Kamera und steht vor einem neutralen Hintergrund. Daneben das Plakat von J.M. Flagg, das dasselbe Prinzip verwendet.

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Harmonische Bildkomposition: Drittel-Regel Bei der Drittel-Regel wird das Bild gedanklich in neun Teile geschnitten. Man zieht zwei waagerechte und zwei senkrechte Linien, so dass alle neun Teile gleich groß sind. Das Motiv wird an einem der vier Schnittpunkte angelegt, man kann es aber auch längs einer Linie platzieren. Die Drittel-Regel ergibt ein ähnliches Ergebnis, wie der Goldene Schnitt. Am Besten, Sie achten bereits beim Fotografieren auf eine harmonische Bildkomposition! Oder Sie bearbeiten nachträglich den Bildausschnitt. (siehe Beispiel rechts)

Optimaler Ausschnitt

J.M. Flagg, gemeinfrei

Vorher

2.


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Gerader Horizont? Ja, aber nicht immer! Üblicherweise sollte der Horizont auf einem Foto immer gerade ausgerichtet sein. Schwierig, wenn man es eilig hat und ohne Stativ einfach „aus der Hüfte“ schießen muss. Richten Sie bei schiefen Bildern den Horizont nachträglich gerade aus. Das Bild wirkt natürlicher. Diese Regel bricht man bewusst, wenn man einem Motiv zusätzliche Dynamik verleihen möchte. Gerade Sportaufnahmen können viel gewinnen, wenn Sie das Bild drehen. Aber Achtung: Um eine positive Wirkung zu erzielen, sollte der Horizont immer von links unten nach rechts oben verlaufen.

Hier wurde der Horizont geineigt. Das Bild wirkt dynamischer.

© Jochen Elias

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Kostenlose Software – es muss nicht immer Photoshop sein. Professionelle Grafik DesignerInnen kommen um Adobe Photoshop nicht herum. Aber es muss ja nicht jede/r umfangreiche Bildmanipulationen durchführen. Für die hier besprochenen Optimierungen – Bildausschnitt defnieren, Horizont ausrichten, Bildgröße ändern, etc. – reichen auch kostenlose Open-Source-Programme. Testen Sie doch einmal das Programm GIMP. Es ist gratis. Es ist für viele Plattformen – Windows, MacOS, Linux – verfügbar. Und es wird vielen in lokalen Versionen, also auch auf Deutsch, angeboten. http://www.gimp.org GIMP ist sehr gut dokumentiert. Neben dem offiziellen Online-Handbuch (http://docs.gimp.org/2.8/de/) gibt es im

Gut zum Druck? So finden Sie es heraus. Wenn ein Foto gedruckt werden soll, muss es in der entsprechenden Qualität vorliegen. Aber wie können Sie feststellen, ob ein Foto „gut zum Druck“ ist? Nehmen Sie einfach die Pixelmaße des Fotos und dividieren Sie die Werte durch 100. Das Ergebnis sagt Ihnen, bis zu welcher Größe – in Zentimeter – das Foto in hoher Auflösung (300 dpi) gedruckt werden kann. Ein Beispiel: Dieses Foto ist 1.200 x 848 Pixel groß. Es kann also bis max. 12 x 8,5 cm mit 300 dpi gedruckt gedruckt werden.

Internet auch jede Menge Schulungsvideos für diese Software. Empfehlenswert sind die Videos von TutorialForAll von Youtuber Chris: https://youtu.be/ZPlzosi96kA?list=PL63A4D 2C1D58750C3

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Überlassen Sie gute Fotos nicht dem Zufall! Sie wundern sich, dass bei Ihren Schnappschüsse so wenige brauchbare Fotos dabei sind? Verzagen Sie nicht! Gute Fotos sind meistens inszeniert. Warten Sie also nicht auf den perfekten Schnappschuss, sondern helfen Sie nach. Dirigieren Sie die Personen, die Sie fotografieren wollen wie ein Regisseur. Wo soll sich jeder hinstellen? Wo sollen sie hinsehen? Sitzt die Kleidung so, wie sie soll? Soll man die Sonnenbrille nicht doch besser abnehmen? – Seien Sie nicht schüchtern und geben Sie INFOBOX deutliche Anweisungen! Ihre Mag. Jochen Elias ist Grafik Designer, Models werden Markenberater und Lektor für Mees Ihnen danken, dientechnologie an der FH St. Pölten. wenn sie die tolE-Mail: jochen.elias@eliaspartner.at len Fotos von Web: www.eliaspartner.at sich sehen.

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AKT UE L L E S

BSO bei Finanzminister Schelling und Sozialminister Stöger: „Rahmenbedingungen für Sport weiter optimieren!“ Hochrangige VertreterInnen der Österreichischen Bundes-Sportorganisation haben im Rahmen der „Initiative für den österreichischen Sport“ in Gesprächen mit Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling und Sozialminister Alois Stöger zentrale Anliegen des Sports dargelegt.

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BSO-Präsident Herbert Kocher: „Sport braucht geeignete Rahmenbedingungen!“ Bei Finanzminister Schelling bedankte sich BSO-Präsident Herbert Kocher für die Erleichterungen bei der Umsetzung der Registrierkassenpflicht für Vereine. Kocher: „Die österreichischen Sportvereine leisten nicht nur auf ihrem ureigensten Gebiet Hervorragendes, sondern sind auch für den Gesundheitsbereich, die Wirtschaft und die Gesellschaft im Gesamten von immenser Bedeutung. Um ihr Potenzial auf diesen Gebieten bestmöglich entfalten zu können, benötigen sie aber natürlich auch die erforderlichen Rahmenbedingungen.“ Diesbezüglich sieht der BSO-Präsident weiteren Optimierungsbedarf: „Es braucht die Unterstützung der politischen Entscheidungsträger, um den Rahmen zu schaffen, damit die Sportvereine ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft wahrnehmen können. Der Sport in seiner breiten Ausgestaltung hat viele Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Durch die überbordende Bürokratie wird es immer schwieriger, sich als Funktionär bzw. Funktionärin auf die wesentlichen Aufgaben im Verein konzentrieren zu können, nämlich den Sport in all seinen Facetten zu fördern.“

Hochrangige VertreterInnen der BSO (ÖSV-GS Leistner, ASKÖ-Präsident Krist, ÖFB-Präsident Windtner, BSO-Präsident Kocher und SPORTUNION-Vizepräsidentin Steinacker; v.l.n.r.) bei Finanzminister Schelling.

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Weniger administrativer Mehraufwand für Vereine durch breite Anwendbarkeit der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung Die breite Anwendbarkeit der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung ist aus Sicht der BSO dabei eines der vorrangigen Anliegen, die Minister Stöger von der BSODelegation vorgetragen wurden. Kocher: „Die Vereine benötigen dringend Rechtssicherheit, da die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung für sie eine Verminderung des administrativen Mehraufwands bedeutet. Es kann keine Differenzierung innerhalb des Sports geben – die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung muss für jegliche Form der Sportausübung gelten, ungeachtet, ob es sich um Wettkampf-, Spitzen-, Leistungs-, Gesundheits- oder Breitensport handelt!“ Generelle Einordnung der Schiedsrichter als Dienstnehmer hätte gravierende Auswirkungen auf den Sport Die VertreterInnen der BSO ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner, ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist, ASVÖ-GS Mag. Paul Nittnaus, AFBÖ-Präsident Michael Eschlböck, SPORTUNION-Vizepräsidentin Abg.z.NR Mag. Michaela Steinacker und ÖSV-GS Dr. Klaus Leistner brachten langjährige Forderungen des gemeinnützigen Sports, wie jene nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Sportvereine oder von Kinderbetreuungskosten im Rahmen von Sportvereinen, vor. Außerdem betonten sie weitere wichtige Regelungen, um in Österreich weiterhin Sportbetrieb zu ermöglichen. Dies betrifft vor allem die Beibehaltung der selbständigen Tätigkeit von Schiedsrichtern, da eine generelle Einordnung als Dienstnehmer für den gesamten österreichischen Sport gravierende Auswirkungen hätte und die Abwicklung des kompletten Sportbetriebes, von den Amateuren bis zu den Profis, gefährden würde. Änderung der Registrierkassenpflicht: Wesentliche Anliegen des österreichischen Sports umgesetzt Die von der BSO im Rahmen der „Initiative für den österreichischen Sport“ geforderte Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Vereinsfesten von 48 Stunden auf bis zu 72 Stunden, Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht im Kantinenbetrieb sowie die Möglichkeit der Kooperation zwischen Wirten und Vereinen, ohne dass

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AKT UELLES

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dadurch die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen, wurden bereits Anfang Juli im Parlament beschlossen. Die Österreichische Bundes-Sportorganisation fordert als Interessenvertretung des organisierten Sports in Österreich in einer Initiative, die Rahmenbedingungen zur Ausübung von Sport, zum Engagement im Sport und zur Möglichkeit der Angebote für Sport und Bewegung zu optimieren. Schließlich sorgen Sport und Bewegung in Österreich für eine jährliche Wertschöpfung von 17 Milliarden Euro (5,93% des BIP), sparen dem Staat jedes Jahr bis zu 530 Millionen Euro (0,2% des BIP) und sind für einen Gesamtbeschäftigungseffekt im Ausmaß von rund 333.000 Personen verantwortlich. BSO-Präsident Kocher brachte bei Sozialminister Stöger wichtige Anliegen des Sports vor.

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AKT UE L L E S

BSO und Sportministerium stellen Ombudsstelle Sport vor Die Österreichische Bundes-Sportorganisation präsentierte gemeinsam mit dem Sportministerium eine Beratungs-, Informations- und Ombudsstelle für Fragen des Sports.

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Die Ombudsstelle Sport, bestehend aus dem Sport-Ombudsmann sowie rechtskundigen Mitgliedern, hat als zentrale Aufgaben die Beratung, Information und Vermittlung in Fragen des Sports, insbesondere in Angelegenheiten von weitreichender Bedeutung. BSO-Präsident Herbert Kocher sieht in der Errichtung einer Ombudsstelle einen wichtigen Schritt für den Sport: „Die Ombudsstelle Sport dient als unabhängige und neutrale Einrichtung zur Beratung und Vermittlung von Angelegenheiten im Sport und ist somit ein weiteres Serviceangebot an die Sportverbände, -vereine und beteiligten Personen. Mit der Ombudsstelle Sport stehen hochqualifizierte Juristen zur Verfügung, welche auch in schwierigen Konfliktsituationen optimale Unterstützung bieten können.“ Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil: „Es freut mich, dass aufgrund der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundes-Sportorganisation und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport mit Dr. Gerhard Ofner der erste Sportombudsmann bestellt wurde. Mit dem Ombudsmann wurde ein unabhängiges Instrument für Beratung, Information und Vermittlung in Sportangelegenheiten installiert. Ich wünsche Dr. Ofner, seiner Kollegin und seinen Kollegen im Gremium für die kommenden Aufgaben alles Gute.“ Die neue Ombudsstelle Sport mit dem neuen SportOmbudsmann HR Dr. Gerhard Ofner wurde den Mitglieds-

verbänden der BSO am 3. Mai 2016 im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Ofner: „Die neue Ombudsstelle nimmt eine wichtige Funktion im österreichischen Sport ein und soll als neutrale Anlaufstelle für Akteurinnen und Akteure im Sport dienen. Ich bin überzeugt davon, dass wir eine gute Unterstützung anbieten können und freue mich auf meine neue Aufgabe als SportOmbudsmann.“ Die Mitglieder der Ombudsstelle sind Mag. Katja Bruzek, Mag. Georg Jelinek und Dr. Christian Müller. Die Ombudsstelle mit Sitz im Haus des Sports steht grundsätzlich SportlerInnen, FunktionärInnen, Betreuungspersonen und Sportvereinen/-verbänden offen, sofern Angelegenheiten von Sportvereinen/-verbänden, die einer Sportorganisation gesamtösterreichischer Bedeutung angehören, betroffen sind.

INFOBOX Ombudsstelle Sport Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Tel.: +43 / 1 / 501 99-5257 E-Mail: ombudsstelle@sport.gv.at Öffnungszeiten Sekretariat: Mo-Fr 8:00 bis 13:00 Uhr

BSO-Präsident Herbert Kocher, Sport-Ombudsmann HR Dr. Gerhard Ofner, Ombudsstellen-Mitglieder Dr. Christian Müller und Mag. Georg Jelinek (v.r.n.l.).

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AKT UELLES

Activity Square Europe Projektforum

BSO-Präsident Herbert Kocher sieht Projekte wie diese als bedeutende Maßnahmen: „Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass Sport und Bewegung in unserer Gesellschaft gefördert werden, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen können helfen, die von der BSO initiierte „Tägliche Bewegungseinheit“ an noch mehr Schulen umzusetzen! Umso wichtiger ist dabei auch der internationale Erfahrungsaustausch. Im Rahmen des Projektforums kommen Expertinnen und Experten aus

zehn Ländern zusammen, um Wege zu finden, 80 Millionen Kinder in Europa zu bewegen. Das ist eine tolle Aktion, auf die der österreichische Sport stolz sein darf.“ Nach dem Projektforum als Auftakt beginnt nun mit dem neuen Schuljahr die inhaltliche Arbeit in den Partnerländern. Anfang Oktober wird ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben, in welchem Partneruniversitäten und -schulen eingeladen werden, Ideen für innovative Ansätze im Bereich SchuleSportverein-Kooperationen zu liefern. Details: www.activity-square-europe.eu

© Jacqueline Godany

Unter dem Motto „Moving 80 Million Children in Europe“ trafen Anfang Juni in Wien beim von der Fit Sport Austria veranstalteten Forum des Projektes „Activity Square Europe“ internationale und lokale ExpertInnen zusammen, um sich zum Thema „Kooperationen zwischen Sportvereinen/-verbänden und Bildungseinrichtungen (Schulen/Kindergärten)“ auszutauschen.

BSO-Präsident Herbert Kocher, im Bild mit Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil (Mitte) und ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist (rechts) begrüßt das Projektforum „Activity Square Europe“.

Die Tägliche Bewegungseinheit wird im Burgenland Realität Seit Anfang Juni kommt Österreich einer von der BSO über Jahre geforderte „Täglichen Turnstunde“ bzw. Bewegungseinheit ein Stück näher: Das Sportministerium präsentierte das geplante Pilotprojekt zur Umsetzung der täglichen Sport- und Bewegungseinheit in der Modellregion Burgenland. Bereits im September 2016 starteten 181 Volksschulen und Neue Mittelschulen mit der Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit. Diese schnelle Realisierung ist möglich in Zusammenarbeit mit den Burgenländischen Dachverbänden und ihren Sportvereinen, die über den Sommer 21 Vollzeitäquivalente an interessierten und qualifizierten ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen gewinnen konnten, um ab Herbst in den Schulen zum Einsatz zu kommen. In einem Springer-System wird von diesen SportbertreuerInnen eine zusätzliche Stunde „Bewegung und Sport“ in den Klassen der teilnehmenden Schulen betreut. Daneben soll eine weitere Stunde auch im regulären Unterricht eines NichtSport-Gegenstandes von den Lehre-

rInnen bewegt durchgeführt werden – Möglichkeiten hierfür bieten Exkursionen und Wandertage sowie unterschiedliche Konzepte, Initiativen oder Bewegungsapps. Dieses Pilotprojekt ist in Partnerschaft und enger Abstimmung von Schulsektor und (organisiertem) Sport möglich. Die Zuteilung der ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen auf die Schulen erfolgt über den Landesschulrat, die ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen aus ASKÖ-, ASVÖund SPORTUNION-Vereinen erhalten eine Anstellung über die Dachverbände. Parallel zur Betreuung der Schulen besuchen die ÜbungsleiteÖ|SPORT

rInnen und TrainerInnen die Ausbildung zum/zur FreizeitpädagogIn mit Schwerpunkt Sport an der PH Burgenland. Dank der jahrelang erfolgreich durchgeführten Initiative „Kinder gesund bewegen“ haben die Sportvereine bereits Erfahrungen gesammelt, die sie nun einbringen können, um die Möglichkeit einer Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Sportvereinen und Schulen zu unterstützen. Auch dieses Pilotprojekt wird Erfahrungswerte für eine mögliche Ausrollung auf andere Bundesländer ab den kommenden Schuljahren liefern. 23


AKT UE L L E S

Tag des Sports 2016: Wiener Prater als perfekte Bühne Der Wiener Prater wurde bei seiner Tag des Sports-Premiere buchstäblich zum größten Sportplatz Europas. Knapp 300.000 BesucherInnen wurden auf den 150 Mitmach-Stationen in Bewegung gebracht. Erstmals fand Österreichs größtes Open-Air-Sportfestival nicht am Wiener Heldenplatz, sondern im Prater statt. Da der Heldenplatz aufgrund des provisorischen Parlamentsumzuges als Austragungsort nicht mehr zur Verfügung stand, ging der Tag des Sports gleichsam einen logischen Schritt weiter. Er übersiedelte in den Prater, in den bewegten Hotspot Wiens, dorthin wo 365 Tage im Jahr Sport stattfindet. Rund um das Happel-Stadion präsentierten sich am 24. September insgesamt 122 Sportverbände und -organisationen den knapp 300.000 BesucherInnen. Diese erwartete ein ganzer Tag voller Action auf mehr als 150 MitmachStationen sowie 390 SportlerInnen auf der Bühne und in den Autogrammzelten! Besonders beliebt waren neben dem klassischen Pagodendorf auch die Einbindung der Union Trendsportanlage, des ASKÖ Ballpark Spenadlwiese, des Vienna Cricket and Football Club, der Anlage des Wiener Leichtathletik-Verbandes sowie die Nutzung der Prater Hauptallee. Dort konnten Sportarten in ihrem natürlichen Umfeld live ausprobiert werden. 390 Sportlerinnen und Sportler wurden für Ihre Leistungen auf der Tag des Sport-Bühne unter anderem von Sportminister Hans Peter Doskozil, BSO-Präsident Herbert Kocher, ÖFB-Präsident Leo Windtner oder Sektionschef Samo Kobenter gewürdigt: Vom U19-Europameister im American Football, über Rio-MedaillengewinnerInnen

Tanja Frank und Thomas Zajac (bekamen den Military Sports Award als Team des Jahres), ParaMedaillengewinner Andreas Onea und Markus Swoboda oder Tischtennis-Team-Europameister Stefan Fegerl, Robert Gardos, Daniel Habesohn und Co., bis hin zu Riesenslalom-Weltcup-Gesamtsiegerin Eva-Maria Brem und 5-fach-Ski-Weltcup-Gesamtsieger Marcel Hirscher. Für BSO-Präsident Herbert Kocher war der diesjährige Tag des Sports ein toller Erfolg: „Mit dem Tag des Sports konnten wir einmal mehr zeigen, welche Vielfalt und Breite in Österreichs Sport steckt. Von den vielen Trend- und Fitsportarten, die man ausprobieren konnte, bis hin zum Treffen unserer Spitzensportlerinnen und -sportler, war für jeden etwas dabei. Auch der Umzug in den Prater war für mich der richtige Schritt, da der Prater mit seinen Sportstätten eine passende Umgebung darstellt und neue Möglichkeiten bietet.“ Veranstaltet wurde der Tag des Sports 2016 vom Sportministerium in Kooperation mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation.

BSO-Präsident Herbert Kocher, Marcel Hirscher, Eva-Maria Brem und Sportminister Hans Peter Doskozil auf der Tag des Sports-Bühne (vn.l.n.r.).

Vor allem für Kinder avanciert der Tag des Sports jedes Jahr zu einem großen Spielplatz der Bewegung.

© Sportministerium/Agentur Diener (5)

Weitere Informationen auf www.tagdessports.at

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AKT UE L L E S

Save the date: Jugendarbeit im Sportverein – Do it your way! Termin: 18.-19. November 2016 Veranstaltungsort: Wien

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf unserer Website unter www.bso.or.at/ jugendsportforum

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Jugendarbeit im Sportverein leistet einen wertvollen Beitrag: Junge Menschen finden oftmals kreative und innovative Wege, mit aktuellen Herausforderungen umzugehen, querzudenken und auch neue Wege einzuschlagen. In diesem Jugendsportforum setzen wir uns mit der Frage auseinander, wie junge Menschen diese Herausforderungen meistern und wie Aktivitäten, Aktionen und Projekte geplant und umgesetzt werden. Projekte und die Einbindung Jugendlicher in die Vereins-/Projektarbeit werden ebenso thematisiert wie aktuelle Trends und Zukunftsperspektiven.

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Ö|SPORT


AKTUELLES

Österreichisches

sportjah p2020Sportjahrbuch

Sportjahrbuch bu uch

© BSO

Das Sportjahr 2015/2016 im Rückblick

Es ist wieder soweit! Das neue BSO-Sportjahrbuch 2015/16 ist da. Dieses umfangreiche Nachschlagewerk der Sportverbände und -organisationen mit allen österreichischen StaatsmeisterInnen und den bedeutendsten internationalen Ergebnissen umfasst Daten, Es hat sich seit geraumer Zeit den Ruf als unverzichtbarer BegleiFakten und Ereignisse des Sportjahres 2015/2016. ter für alle SportlerInnen, Vereine und Sportinteressierte erworben. www.bso.or.at | office@bso.or.at ISBN 978-3-200-04688-7 Das offizielle Österreichische Sportjahrbuch dient als übersichtliche Darstellung der wichtigsten Organisationen und Institutionen im österreichischen Sport mit deren Kontaktdaten, Aufgabengebieten und Leistungen. Zudem werden die größten Erfolge und Leistungen der vergangenen Sportsaison abgebildet und die bedeutendsten Entwicklungen dokumentiert. Sie haben noch kein Exemplar? Dann bestellen Sie es am besten gleich auf www.bso.or.at/shop

2015/2016

Das offizielle österreichische

Österreichisches

BSO-Sportjahrbuch Sport Sportjahrbuch 2015/16 2015 2016

BSO Cristall Gala 2016: Wählen Sie Ihre FavoritInnen! Auch dieses Jahr wird die Österreichische Bundes-Sportorganisation am 4. November 2016 bei der Cristall Gala im Studio 44 – Haus der Lotterien jene Menschen, die ihre Zeit, ihr Engagement und ihre Kompetenz in den Dienst des Sports stellen, ehren. Mit Cristall-Trophäen aus dem Hause Swarovski werden der Top-Sportverein, das FrauenPower-Projekt, die Top-Funktionärin und der Top-Funktionär, der/die Top-TrainerIn sowie der/die SportbotschafterIn ausgezeichnet. Die geehrten Persönlichkeiten bzw. Institutionen dienen hinter den Kulissen als Motor des Sports – und auch sie sollten einmal am Siegerpodest stehen dürfen! Wählen Sie Ihre FavoritInnen und nehmen Sie an der Abstimmung auf unserer Website teil. Von 28. September bis 12. Oktober 2016 können Sie auf www.bso.or.at/cristallgala die diesjährigen Siegerinnen und Sieger mitbestimmen. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme am Voting. WEB: www.bso.or.at/cristallgala

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F ORT BI L D UN G

BSO-TrainerInnenfortbildung ganz im Zeichen der Praxis Der Klassiker unter den BSO-TrainerInnenfortbildungen in Schielleiten stand dieses Jahr ganz im Zeichen der Praxis: Zum Thema „ComplexCore – Rumpfstabilisation in Training und Therapie“ hatten über 100 TeilnehmerInnen die Chance, die Trainingsmethoden selbst zu testen. Von 10.-11. September fand die diesjährige BSO-TrainerInnenfortbildung im BSFZ Schloss Schielleiten statt. Das Thema „ComplexCore – Rumpfstabilisation in Training und Therapie (1,2 & 3)“ erwies sich als wahrer Publikumsmagnet, nicht zuletzt da dieses Mal fast ausschließlich Praxis auf dem Plan stand. ComplexCore hilft dabei, das persönliche Training zu planen und gezielt Übungen für Training und Therapie auszuwählen. Dazu bietet ComplexCore theoretische und praktische Inhalte. Der theoretische Teil enthält sowohl Grundlagen der funktionellen Anatomie sowie der Trainings- und Bewegungswissenschaften, als auch Screening- und sportmotorische Tests. Der praktische Teil gibt einen systematischen Überblick über 1000 Übungsvariationen. Die ComplexCore Level 1 Ausbildung vermittelt die wesentlichen Grundzüge und Systematik von ComplexCore und beschäftigt sich intensiv mit dem Rumpftraining in den Bereichen Mobilisation und Stabilisation. ComplexCore Level 2 und 3 bauen auf Level 1 auf und behandeln die obere und untere Extremität, vertiefend den Rumpf und die Kombination aller Bereiche. Über 100 TeilnehmerInnen ließen sich die Ausführungen

von Roman Jahoda und seinem Team nicht entgehen und erhielten nach bewegungsintensivem Wochenende das ComplexCore-Zertifikat.

Bild oben: ComplexCore – Roman Jahoda (rechts) mit Team. Bild unten: Die TeilnehmerInnen konnten das Wissen auch in die Praxis umsetzen.

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FO RT B I LDUNG

© BSO (3)

Jahoda erläuterte jede Übung und führte diese selbst vor.

BSO-Fortbildungen 2016 14.10.2016

Grundlagen Kommunikation & Rhetorik

Steiermark

14.10.2016

Bild-/Urheberrecht im Sportverein/-verband

Steiermark

20.10.2016

Sportverein & Steuerpflicht

Wien

21.10.2016

Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport

Burgenland

24.10.2016

TrainerInnenfortbildung „Flossing – Behandlungsmethode in Physiotherapie Steiermark und Rehabilitation“ (in Kooperation mit BSPA Graz)

28.10.2016

Jugendliche im Sportverein – rechtliche Rahmenbedingungen

10.11.2016

AsylwerberInnen am Sportplatz – Haftungsrechtliche Herausforderungen für Wien Sportvereine

18.11.2016

Konfliktmanagement

Niederösterreich

24.11.2016

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Oberösterreich

25.11.2016

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Salzburg

Oberösterreich

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um in Planung befindliche Workshops vorbehaltlich etwaiger Änderungen handelt. Details bzgl. ReferentInnen, Ort und Inhalt folgen. Die aktuellen Veranstaltungen und auch mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.bso.or.at/fortbildungskalender Ö|SPORT

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VERSI C HERUN G SS E RV I C E

Ein Sicherheitsnetz für den Sport: Die Österreichische Sportversicherung Vereine und Verbände gelten traditionsgemäß in Österreich als die Hauptträger des Sports. Die Österreichische Sportversicherung bietet hierzu ein sicheres Fundament für FunktionärInnen und SportlerInnen in der Ausübung ihrer Tätigkeiten. Das ist absolut notwendig, denn erneut zeigen Studien namhafter Versicherer: das höchste Unfallrisiko trägt der Sport. Stichwort Sportverletzung: „...ich stürzte ohne Fremdeinwirkung und fiel auf die Schulter...“ Die langjährige Erfahrung der Versicherungsberatung Held & Held zeigt deutlich: die meisten aller Sportunfälle ereignen sich nicht in extremen Situationen oder gar unter enormer Fremdeinwirkung. Sportverletzungen entstehen zum Großteil durch einfache und oftmals selbstverschuldete Versehen. Dennoch sind diese Verletzungen, zu denen häufig Bänderrisse oder Knochenabsplitterungen zählen, nicht nur schmerzhaft, sondern auch kostenintensiv, wenngleich die Krankenkassen ihren Anteil leisten und Teilbeträge der Therapien übernehmen. SportlerInnen, die sich bereits in solchen Situationen befanden, wissen jedoch: wer eine Rehabilitation wünscht, um möglichst schnell zu hundert Prozent aktiv zu sein, muss selbst in die Tasche greifen. Die durchschnittlichen Kosten hierfür belaufen sich zwischen 500 und 1000 Euro.

fache Nennung aller Vereinsmitglieder oder bestimmter Personengruppen entfällt die mühselige Erstellung sowie die Pflege von Namenslisten. Dadurch entfällt auch die Gefahr, dass bei Kaderänderungen oder neu gewonnenen Mitglieder kein Versicherungsschutz besteht. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Sportversicherung.

Grundabsicherung als Mitgliederservice der Verbände & Vereine „Wir sind uns dessen bewusst, dass vielen SportlerInnen die Information fehlt, welche Leistungen nach einem Unfall die gesetzliche Kranken- bzw. Unfallversicherung erbringt und für welche Leistungen sie selbst aufkommen müssen. Diese Informationen transparent zu machen ist ebenso eines unserer Ziele “, so Catarina Held der Versicherungsberatung Held & Held. „Der Versicherungsschutz im Rahmen der Österreichischen Sportversicherung bietet Verbänden & Vereinen die Möglichkeit eines umfangreichen Mitgliederservices, welches trotz seines geringen finanziellen Aufwands ein Basissicherheitsnetz für die Gesundheit der SportlerInnen sowie FunktionärInnen darstellt und zugleich die Leistungslücken der Sozialversicherung verringert.

Die Österreichische Sportversicherung umfasst insgesamt vier Komponenten: 1. die Verbands- und Vereins -Haftpflichtversicherung 2. die Verbands- und Vereins -Rechtsschutzversicherung 3. die Kollektiv Sportunfallversicherung 4. die Sport -Reisekrankenversicherung Der gesamte Versicherungsumfang ist abrufbar unter:

Wissensgebiet der nationalen und internationalen Wettbewerbe In der Regel gilt für private Unfallversicherungen, dass die Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen und Wettbewerben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Die Kollektivunfallversicherung der Österreichischen Sportversicherung bindet diese mit ein und gilt auch für BerufssportlerInnen. Durch die ein30

Ein Zuckerl für alle Neuzugänge Das Versicherungsjahr der Kollektiv-Sportunfallversicherung beginnt jeweils mit dem 1. Oktober des laufenden Jahres und endet mit dem 1. Oktober des Folgejahres. Die Jahresprämie für jedes erwachsene Mitglied beträgt € 6,60 und für Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 3,30. Für Neuzugänge der Kollektiv-Sportunfallversicherung gibt es aktuell die Möglichkeit, ohne zusätzlicher Kosten bereits mit dem Monat September den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.

www.diehelden.at/bso/

Neues Branding und klare Nachricht zum Jahreswechsel Worauf es der Versicherungsberatung Held & Held bereits vor zwanzig Jahren ankam steht durch die medienwirksamen Sportunfälle der vergangenen Jahre für die SportVersicherungsspezialisten umso verstärkter im Fokus ihrer Arbeit: Die Schaffung sicherer Rahmenbedingungen für den Sport. „Eines unserer Ziele für das nächste Jahr ist es, unter dem Titel der Österreichischen Sportversicherung eine Marke zu schaffen, die ganz klar signalisiert: Hier gibt es ein beachtlich hohes Risiko für SportlerInnen und FunktionärInnen, welches sehr einfach ausgelagert werden kann, um sich auf das Wesentliche, den Sport, zu konzentrieren. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation, vielen Verbänden und Sportinstitutionen ergibt sich eine Menge an gesammelter Erfahrung. Wir haben dadurch

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VE RS ICH E RU NG SSERVICE

Versicherungssummen & Jahresprämien 1. Haftpflichtversicherung: • € 2.000.000 für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden • € 100.000 für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes und RechnungsprüferInnen des Vereins • € 100.000 für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen • € 1500 für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen • € 400 für Schäden von Mitglieder am Verbands-/Vereinseigentum Auslandsdeckung für die gesamte Erde, ausgenommen USA, Kanada und Australien. Jahresprämie pro Verein bis 100 Mitglieder nur € 60. Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf € 0,60. 2. Rechtsschutzversicherung: Die Jahresprämie beträgt pro Verein bis zu 125 Mitglieder nur € 45. Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf € 0,36.

4. Die Sport-Reisekrankenversicherung: Die Reisekrankenversicherung ist seit vielen Jahren die ideale Versicherung für SportlerInnen, FunktionärInnen und ReisebegleiterInnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, für die Dauer eines Aufenthaltes im Ausland (weltweit) oder für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Österreich. Die Prämie hängt von der Dauer des Aufenthaltes ab.

INFOBOX Versicherungsberatung Held & Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel.: +43/2236/53 086-0 Fax: +43/2236/53 086-4 E-Mail: office@diehelden.at Web: www.diehelden.at

© iStockphoto/ kzenon

3. Kollektiv-Sportunfallversicherung: • € 3640 für den Todesfall • € 72.680 für dauernde Invalidität (ab 20 % Invaliditätsgrad) • € 1000 für Unfallkosten, Heilkosten, Bergungskosten (SB € 50) • € 10.000 für kosmetische Operationen • € 300 Rehab-Pauschale Die Jahresprämie pro Person beträgt € 6,60 die Prämie für Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres € 3,30.

© Versicherungsberatung Held & Held

jedoch auch festgestellt, dass ein gewaltiger Nachholbedarf hinsichtlich des Wissens über Sportversicherungen besteht.“, so Catarina Held.

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FIT SPORT AUSTRIA

Neuer Auftritt der drei starken Partner! Die Fit Sport Austria in neuem Gewand ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION starten mit ihrer Fit Sport Austria GmbH in neuem Gewand ins neue Sportjahr. „Miteinander mehr bewegen.“ Das ist das Motto der drei starken Partner des Sports. Vision, Ziel und Mission Statement zugleich. In Form der Fit Sport Austria hat dieses Miteinander in den letzten 2 ½ Jahren nun neue Konturen erhalten. Die mit einem Qualitätssiegel ausgezeichneten Bewegungsangebote rücken jetzt allerdings viel stärker in den Fokus. Den Vereinen und ihren Angeboten wird auf der neuen Website das Hauptaugenmerk geschenkt. Dazu wird es neue Suchfunktionen für InteressentInnen geben und für die Vereine neue Möglichkeiten der

tinnen wie Karin Albrecht aus der Schweiz oder Carrie Ekins mit Drums Alive®, die den Nimbus von Stars im einschlägigen Aus- und Fortbildungsbereich genießen, werden auch viele weitere Top-ReferentInnen erwartet. Als Hauptreferent konnte Mentalexperte, Trainer und Bestsellerautor Manuel Horeth gewonnen werden. Er wird Freitagabend den Jubiläumskongress mit seinem Vortrag eröffnen. Die größte Fortbildungsveranstaltung im Bereich gesundheitsorientierte Bewegung und Sport in Österreich hat heuer einen Ableger bekommen. Bereits im April (15./16. April) stand in Wiener Neustadt der 1. Kinder gesund bewegen-Kongress am Programm. Hauptzielgruppe waren die in der Initiative „Kinder gesund bewegen“ tätigen ÜbungsleiterInnen und Trai-

50 Tage Bewegung & Sport – die NEUE Herbstinitiative Die drei Breitensportverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION haben sich zum Ziel gesetzt mehr Menschen zu bewegen. 2014 initiierte auch die EU erstmals eine „Europäische Woche des Sports“, die unterstützend wirken sollte, die Menschen zu mehr körperlicher Aktivität zu animieren. Gemeinsam mit dem starken Partner Fonds Gesundes Österreich haben die drei Verbände und der Verband alpiner Vereine nun ein neues Konzept erarbeitet. Der seit 1971 zum „Fit-Feiertag“ erhobene 26. Oktober wird nicht mehr als alleinstehender Motivationstag promotet, sondern ist vielmehr Höhepunkt einer Periode von 50 Tagen. 50 Tage unter dem Motto: 150 Minuten Bewegung und Sport

Einbindung. Wir laden alle Vereine ein, ihre Angebote mit dem „Fit Sport Austria-Qualitätssiegel“ auszeichnen zu lassen. Gemeinsam können wir so ein starkes Bild in der Öffentlichkeit abgeben, das mithelfen kann, dem Sport die Bedeutung in der österreichischen Gesellschaft zu geben, den er eigentlich verdient.

nerInnen. Schon von der Grundstruktur war dieser Kongress etwas kleiner konzipiert. So gab es beispielsweise nur 52 Arbeitskreise von 26 ReferentInnen. Die Kongresszentrale wurde in der Schule des BG Zehnergasse aufgebaut. Die Organisation wurde mit SchülerInnen der Schule durchgeführt. 70 % der 285 TeilnehmerInnen sind als ÜbungsleiterInnen in der Initiative „Kinder gesund bewegen“ tätig. Prof. Dr. Renate Zimmer referierte in Ihrem Hauptvortrag zum Thema „Kinder stärken – Ressourcen wecken. Zur Bedeutung von Körper- und Bewegungserfahrungen für die kindliche Entwicklung“. Sie konnte ebenso wie Gastgeber Direktor Werner Schwarz die TeilnehmerInnen in ihren Bann ziehen. Dr. Schwarz zeigte mit dem Referat „Kognitives Grundlagentraining für erfolgreiches Lernen“ die Bedeutung körperlicher Aktivität fürs Lernen auf. Auch im Jahr 2017 soll es wieder einen Kinder gesund bewegenKongress geben. Termin: 21./22. April.

pro Woche. Von 7. September bis einschließlich 26. Oktober haben Vereine, Gemeinden, Unternehmen oder auch Schulen die Möglichkeit Veranstaltungen anzumelden und via Medienkooperationen zu promoten. Zur öffentlichkeitswirksamen Bewerbung ihrer Aktivitäten, vom Qualitätssiegel-Bewegungsangebot bis zur sportlichen Tanzparty oder einer FamilienWanderung. Punktgenau zum Start des Vereinsjahres. Mehr Infos dazu gibt es unter www.gemeinsambewegen.at

10. „Fit für Österreich“-Kongress Der 10. „Fit für Österreich“-Kongress findet vom 21.-23. Oktober 2016 in Saalfelden statt. Neben Referen32

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Kinder gesund bewegen – 350.000 Einheiten in Kindergärten und Volksschulen 150.000 Bewegungseinheiten im Schuljahr 2015/16. 350.000 seit 2009. Das sind die beeindruckenden Zahlen der Umsetzung der Initiative des Sportministeriums in den Kindergärten und Volksschulen in ganz Österreich. Mittlerweile sind mehr als 2300 ÜbungsleiterInnen in der Initiative tätig. Die erfolgreiche Umsetzung bildet auch die Basis für die Bestrebun-


FIT SPORT AUSTRIA

die Umsetzung auch von dieser Seite finanziell abzusichern. Auch die bundesweite Ausrollung wird dabei angedacht.

Screenshot der neuen Website der Fit Sport Austria GmbH: www.fitsportaustria.at

gen des Sportministers das Ziel der Umsetzung der täglichen Turnstunde in Form eines Pilotprojekts im Burgenland zu erreichen. Die Initiative „Kinder gesund bewegen“ wird es im Burgenland damit vorläufig nur noch für Kindergärten geben. Seitens Sportministerium laufen Gespräche mit dem Bildungsministerium um

Activity Square Europe – das EU-Projekt zum internationalen Austausch Mit Jänner 2016 startete die Fit Sport Austria und ihre Partner in das zweieinhalbjährige Abenteuer „EU-Projekt“, das im Bereich Erasmus+/Sport der EU angesiedelt ist. Das Projekt soll den internationalen Know HowAustausch im Bereich der Bewegungsförderung in Kindergarten und Schule und der Kooperation Schule-Verein vorantreiben. Am Ende sollen aber auch neue Konzepte und Entwicklungen stehen, die die beteiligten Fachleute gemeinsam erarbeiten wollen. Am 2. Juni 2016 fand im Wien eine öffentliche Veranstaltung zur Präsen-

tation im Rahmen des 1. Projekt-Forums statt. Bundesminister Doskozil hat diese Veranstaltung eröffnet und vor Ort erklärt, wie wichtig dieser internationale Austausch auch für die nationalen Entwicklungen ist. Das Projekt läuft noch bis Sommer 2018. Mehr dazu finden sie unter www.activity-square-europe.eu

INFOBOX Fit Sport Austria GmbH Waschhausgasse 2 / 2. OG 1020 Wien Tel.: +43/1/504 79 66 Fax: +43/1/504 79 66-900 E-Mail: office@fitsportaustria.at Web: www.fitsportaustria.at

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50 TAGE BEWEGUNG: 07.09. - 26.10.2016 Mal ehrlich, hast du dich heute schon bewegt? Mach mit bei unserer Initiative „50 Tage Bewegung“. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam fit. Beweg dich mit!“ können Kinder schon mit 60 Minuten Bewegung am Tag ihrer Gesundheit etwas Gutes tun!

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AU S DE N VE RBÄNDEN

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ASKÖ: Sport, Spaß und Action bei der 65. Ausgabe der ASKÖ Jugendsportwoche Rund 90 Jugendliche verbrachten sieben Tage im BSFZ Obertraun, in erster Linie natürlich, um in ihren Sportarten zu trainieren und neue Techniken zu verinnerlichen. Allerdings standen auch eine Menge Spaß, das Ausprobieren anderer Sportarten, Kennenlernen neuer Leute und vieles mehr auf der Tagesordnung. Gestärkt durch motivierende Worte vom stolzen Präsidenten Hermann Krist (der selbst übrigens einige Sportarten probierte) starteten die Teens in eine actiongeladene Woche mit Tischtennis, Judo, Leichtathletik, Handball und Sport & Action. Neben inten-

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natürlich nicht zufrieden. Wir gehörten nicht zum Favoritenkreis der Spieler, die in die K.o.-Runde aufsteigen. Wir wollten zumindest ein Spiel in der Gruppe gewinnen und falls sich die Chance ergibt, auch mehr. Das ist uns nicht gelungen. Ihre Leistungen waren phasenweise gut, aber nicht konstant genug. Elisabeth und David haben ihre Sache gut gemacht. Sie haben alles probiert“, sagte ÖBVNationaltrainer Manfred Ernst.

Bild 2: Ernst (links) beim Coaching von Baldauf.

Bogensport: EM 3D und WM Feld; Neuwahlen des Vorstands Rio: Unsere Olympiateilnehmerin Laurence Baldauff konnte den 33.Platz erzielen. Der EBHC (European Bowhunter Championchip) in Saalbach-Hinterklemm war durch seine perfekte Durchführung eine einmalige Werbung für den Bogensport und sorgte international für Anerkennung. Es wurden von den österr. TeilnehmerInnen insgesamt 42 Medaillen erzielt. Im 3D und Outdoor Bewerb stehen die Österreichischen Meister und Staatsmeister schon fest. Ausständig ist noch die Feld ÖSTM/ÖM. In nächster Zeit stehen für die AthletenInnen die Teilnahme der 3D EM in Mokri-

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(hier mit ASKÖ-Präsident Hermann Krist) strotzte nur so vor geballter Energie.

Badminton: Präsident Harald Starl: „Gute Leistung, auch wenn Spielgewinn fehlte“ In Rio konnte weder Elisabeth Baldauf noch David Obernosterer ein Spiel gewinnen. „Es war für den ÖBV eine tolle Leistung, dass sich Elisabeth und David qualifizieren konnten. Beide schafften dies über die Weltrangliste, nicht über Kontinentalquoten, Wildcards oder gesperrte andere Athleten. Leider konnte das intern gesteckte Ziel, zumindest ein Gruppenspiel zu gewinnen, nicht erreicht werden. Dies muss nun von unseren Fachleuten und den beiden Athleten analysiert werden, um Maßnahmen abzuleiten, durch die wir uns weiterentwickeln“, so ÖBV-Präsident Harald Starl. „Mit unserem Abschneiden sind wir hier

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siven Trainingseinheiten kam das Rahmenprogramm nicht zu kurz. Highlight war der Ausflug nach Hallstatt, wobei einige zu den „Five Fingers“ wanderten. Der Abschlusstag gestaltete sich besonders spaßig. Die Jugendlichen forderten das Trainerteam zu einem Fußballmatch heraus, das Tauziehen war dann wirklich der letzte gemeinsame Bewerb dieser Woche. Fotos und Videos zur ASKÖ Jugendsportwoche gibt es auf www.askoe.at / Bild 1: Die Judo-Gruppe

ce-Catez/SLO und die Feld WM Anfang Oktober in Dublin auf dem Programm. Nach langjähriger Tätigkeit (ca. 15 Jahre Vize-Präsidentin, ca. 15 Jahre Präsidentin) für den ÖBSV, scheidet Präsidentin Frau Trudy Medwed aus dem Vorstand aus und steht zur nächsten Wahl nicht mehr zur Verfügung. Am 30. Oktober wird im Rahmen der Generalversammlung die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt. Wir danken Frau Medwed für ihren sehr persönlichen Einsatz und ihre umfassende Tätigkeit imVerband. / Bild 3: Trudy Medwed bedankt sich beim Rio-Kader.

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AUS D EN V ERBÄ N DE N

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Castingsport weiter auf Erfolgskurs – 2x Gold für Österreich bei WM in Spanien Der Österreichische Castingverband konnte auch heuer wieder an die Erfolge des Vorjahres anknüpfen. Bei den eben stattgefundenen Weltmeisterschaften in Castellon (ESP) regnete es bei den Damen Edelmetall für Österreich. Alena Kläusler vom Casting Sportclub Wien holte Gold in der Eröffnungsdisziplin „Fliege-Ziel“ und verwies die Konkurrentinnen aus Tschechien und Deutschland auf die Plätze. Die routinierte Sportlerin errang am nächsten Tag erneut Gold in der Disziplin „Fliege-Weit“ und übernahm daraufhin die Führung in der 5-Kampf-Wertung. Damit

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Eishockey: Neues Präsidium und neuer Teamchef Seit Juli hat der Österreichische Eishockeyverband ein neues Präsidium. Bei der Abstimmung wurde Mag. Gernot Mittendorfer, bisheriger Vizepräsident und Vorstandsmitglied von Hauptsponsor Erste Bank, einstimmig von der Generalversammlung zum neuen Präsidenten gewählt. Die Vizepräsidenten Peter Schramm und Dr. Alexander Gruber verlängerten ihre Amtszeit, neu hinzu kam Dr. Philipp Hofer. „Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Verband, Ligen und Klubs, damit wir unseren Sport vorantreiben und mehr Kinder zum Eishockey bringen. Ohne Nachwuchs werden wir unsere Ziele nicht erreichen.

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ist Alena Kläusler 2016 als Doppelweltmeisterin erneut die erfolgreichste Sportlerin des Österreichischen Castingverbandes. Bei den Weltmeisterschaften hängen die Medaillen naturgemäß hoch. In den Finalkämpfen kommt es auf Schnelligkeit und die Kontrolle der mentalen und physischen Kräfte an. Unsere SportlerInnen waren nach einem umfangreichen Trainingsprogramm bestens auf die WM vorbereitet. Somit sind wir zuversichtlich, mit unseren SpitzensportlerInnen auch Medaillen im Weltcup 2016 erringen zu können. / Bild 1: Alena Kläusler (CS Wien)

Es sollen kreative Ideen entstehen, um Jugendliche zum Sport zu bewegen“, erklärte Mag. Mittendorfer bei seiner Antrittsansprache. Aufgrund des dichten Terminplans zu Saisonbeginn entschied sich das Präsidium des ÖEHV für eine interne Lösung in der Teamcheffrage. Sportdirektor Alpo Suhonen wird für die kommende Saison auch als Head Coach der Nationalmannschaft fungieren.

Bild 2: Das neue ÖEHV Präsidium: Christian Hartl, Dr. Alexander Gruber, Peter Schramm, Mag. Gernot Mittendorfer, Dr. Philipp Hofer.

Ultimate-Frisbee: Österreich Top 10 in der Weltrangliste Aufgrund der hervorragenden Ergebnisse bei den Ultimate Weltmeisterschaften in London nimmt Österreich in der aktuellen Weltrangliste den 9. Platz ein. Mit einem 9. Platz bei den Herren und bei den Damen sowie einem 13. Platz in der Mixed-Division bestätigten die österreichischen Ultimate-SportlerInnen das gute Ranking. Die Ergebnisse in den Nachwuchsklassen zeigen, dass sich die intensive Aufbauarbeit lohnt. Bei den U17 Europameisterschaften in Gent (Belgien) gewannen die U17 Damen Silber – die U20 Männer beendeten die U20 WM in Wroclaw (Polen)

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auf dem ausgezeichneten 4. Platz. Auch die österreichischen Disc Golf SportlerInnen erspielten sich bei den vergangenen internationalen Turnieren Topplatzierungen. Katharina Gusenbauer, Johannes Petz und Robin Binder sicherten sich bei den Örseg Open (Ungarn) in ihrer jeweiligen Division die Goldmedaille. Bei den Disc Golf Europameisterschaften in Oulu (Finnland) verpasste Otfried Derschmidt bei den Grandmaster nur knapp das Podest. / Bild 3: Österreich U20-GB U20: Jakob Petz (43) Backhandwurf gegen Benjamin Wilson (79).

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AU S DE N VE RBÄNDEN

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Fünfkampf: Schul-Biathle in Wr. Neustadt und Top-Leistungen von Gustav Gustenau Am 30. Juni 2016 fand das erste Mal ein Schul-Biathle Bewerb namens „Most talented pentathlete 2016“ im Akademiebad in Wr. Neustadt statt. 96 Schülerinnen und Schüler aus Wien und Niederösterreich gingen über die 50 m Schwimmen und 800 m Laufen an den Start. Die beste Athletin (Tatjana Waismayer/NSMS22) und der beste Athlet (Wilson Reiter/SMS Wr. Neustad), die keinem Fünfkampfkader angehören, qualifizierten sich für die Teilnahme an der Biathle Europameisterschaft in Setubal/POR von 14.17. Juli 2016. Zudem konnte unser junger Hoffnungsathlet

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Bild 4: Schwimmstart „Most talented pentathlete 2016“

Pferdesport: Medaillenregen für Österreich Großer Erfolg für Österreichs Pferdesportverband (OEPS) durch seine Westernreit- und Voltigier-Equipen bei den Welt- und Europameisterschaften im Sommer 2016: Das Reining-Team gewann in Givrins (Schweiz) 4 Medaillen! Die Senior-Equipe wurde bei der WM im Team-Bewerb Dritter. „Wir sind sehr zufrieden mit der Leistung. Obwohl uns ein Pferd ausgefallen ist, ist alles gut gelaufen“, freute sich Chef d‘Equipe Gerold Dautzenberg. Tina Künstner-Mantl holte im Einzel die Bronzemedaille. Celina Bachleitner ist neue Europameisterin der Juniors und Anna Lisec platzierte sich im EM-Finale der Young Riders

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Gustav Gustenau in diesem Jahr hervorragende Leistungen erzielen. Er schaffte bei der Senioren EM in Sofia den Finaleinzug und belegte Platz 30. Auch bei der Junioren EM in Drzonkow zeigte er sein Können bravourös. Mit einer fantastischen Schwimmzeit (Platz 2 – 2:01,62) erzielte er den 19. Platz

auf Rang 3. Die Voltigier-Equipe hat mit 5 Medaillen in Le Mans (FRA) den Erfolgslauf der vergangenen Jahre unter Equipe-Chef und OEPS Talente-Team-Koordinator Manfred Rebel fortgesetzt: Jasmin Lindner holte bei der WM Gold im Einzel und mit Lukas Wacha im Pas de Deux. Bronze gab es für die Gruppe Wildegg, den Club 43 (Junioren) sowie für Clara Köpke und Lara Maurer (Junioren Pas de Deux). Bild 5: Jasmin Lindner und Lukas Wacha freuen sich mit Longenführer Klaus Haidacher über ihr drittes WM-Gold in Folge.

Rodler starten in die WM-Saison Für die österreichischen Kunstbahnrodler rückt die Wintersaison 2016/17 mit ihrem Höhepunkt – der Heim-WM im Olympia-Eiskanal von Innsbruck-Igls – immer näher. Die Lokalmatadoren Wolfgang Kindl im Herren Einsitzer sowie Peter Penz und Georg Fischler im Doppelsitzer können dank WM-Edelmetall und Gesamtweltcup-Podestplätzen aus dem Vorjahr mit breiter Brust in eine neue Rennsaison starten. Im Moment steht allerdings noch der harte Trainingsalltag auf der Rollenrodel und in der Kraftkammer am Programm. Auch die Veranstalter der 47. FIL-

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WM stecken tief in den Vorbereitungen, schließlich sollen den Besuchern nicht nur packende Sportbewerbe geboten werden, sondern auch ein attraktives Rahmenprogramm mit emotionalen Zeremonien, Showeinlagen, Kinderbetreuungsstationen und Unterhaltung im Verpflegungsund Partyzelt. Ein Shuttleservice und die kostenlose Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln stehen ebenfalls im Fokus der Veranstalter. Alle Informationen zur WM finden Sie unter www.rodelwm17.at / Bild 6: Lokalmatador Wolfgang Kindl gilt auf seiner Heimbahn in Igls als Medaillenanwärter.

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Rollsport: Die Erfolgsbilanz der ÖRSV Athleten bei der EM 2016 in Heerde Die 5-fache Europameisterin von 2015, Vanessa Bittner, konnte sich bei der EM 2016 in Heerde auf der technisch sehr anspruchsvollen Bahn die Silbermedaille „erskaten“. Sie erreichte weiter Topplatzierungen mit den Rängen 4 und 5 über die 500 m bzw. 300 m. Im hochklassigen Teilnehmerfeld fehlten ihr in diesen Sprintdistanzen immer nur wenige Hundertstel zu einer weiteren Medaille. Jakob Ulreich war im Marathon stark und finishte mit Rang 7 sein bestes EM Ergebnis. Christian Kromoser erreichte im 10.000 m Punkterennen auf der Straße den sehr guten

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Rudern: Erfolgreiche Olympische Spiele für ÖRV in Rio Die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro waren für den ÖRV die erfolgreichsten seit 20 Jahren. Die kontinuierliche Aufbauarbeit der letzten Jahre hat bereits zu Erfolgen geführt. Erstmals seit den Olympischen Spielen 2004 in Athen (GRE) war Österreich wieder bei der olympischen Regatta vertreten. Magdalena Lobnig (Damen Einer) sowie Paul und Bernhard Sieber (Leichtgewichts-Doppelzweier) lösten Ende August 2015 das Olympia-Ticket. In Rio selbst, zeigten die ÖRV-Athleten mit Rang sechs und Rang zwölf großartige Leistungen. Der österreichische Rudersport präsentierte sich in Rio so erfolgreich wie in

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13.Rang, Thomas Petutschnigg im Sprint mit Rang 14. Jonny Hahnekamp war in den Sprintdistanzen auf den Rängen 20 zu finden und hat leider über die 100 m bei sehr guter Zeit die Linien übertreten und wurde disqualifiziert. Bei den Junioren war Christoph Amort mit Rang 13 in der Sprintdistanz über die Runde erfolgreich. Das ÖRSV Team mit Amort, Hahnekamp, Kromoser, Petutschnigg und Ulreich wurde auch zur Weltmeisterschaft in China (Nanjing) entsendet, die vom 11. bis 19. September 2016 in den Sportstätten der Olympischen Jugendspiele 2014 stattfand.

den letzten 20 Jahren nicht. Nur bei Olympia 1996 in Atlanta (USA) erreichten die ÖRV-Athleten mit zwei fünften Plätzen (Arnold Jonke/Christoph Zerbst im Doppelzweier und Walter Rantasa/Wolfgang Sigl im LG-Doppelzweier) bessere Platzierungen. ÖRV-Präsident Horst Nussbaumer zu den aktuellen tollen Ergebnissen: „Wir freuen uns über die guten Ergebnisse und haben alle sehr viele wertvolle Erfahrungen gesammelt, die wir bei den nächsten Olympischen Spielen in Tokyo umsetzen möchten.“

Rugby: Über den Schulsport zu den Olympischen Spielen Rugby feierte 2016 nach 92 Jahren ein erfolgreiches olympisches Comeback. In Rio de Janeiro kämpften in einem spektakulären Turnier je 12 Teams bei Frauen und Männern um die Medaillen, Gold holten sich Australien und Fidschi. Gespielt wurde dabei die temporeiche Rugby 7s Variante mit je 7 Spielern pro Team, deren Popularität auch in Österreich wächst und die mit der Austrian Sevens Rugby Series, einer Turnier-Serie in ganz Österreich, zusätzlich forciert wird. Noch sind Österreichs 7s Nationalteams von der Weltspitze zu weit entfernt für eine

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Olympia-Qualifikation, erreichten bei den Europameisterschaften im Juli aber gute Ergebnisse und zeigten eine positive Entwicklung. Um diesen Aufwärtstrend langfristig zu sichern, investiert der Österreichische Rugby Verband in die Umsetzung des internationalen Projekts „Get into Rugby“ mit dem Ziel, Rugby österreichweit als Schulsport zu etablieren. Der Schlüssel dazu liegt in einer qualifizierten Rugby-Ausbildung für SportpädagogInnen. Bild 3: Beim Wiener Rugby Schulcup 2016 traten 10 Schul-Teams an, knapp 150 Mädchen und Burschen waren im Einsatz.

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Schach: 17-jährige Tirolerin ist Staatsmeisterin Der 17-jährigen Anna-Lena Schnegg gelingt bei den Staatsmeisterschaften der endgültige Durchbruch an die Spitze. Die Tirolerin gewinnt ihren ersten Titel vor der Wienerin Katharina Newrkla und der Steirerin Reka Horvath. Schnegg ist seit Jahren das vielversprechendste Talent und wird Österreich bei den kommenden Olympischen Spielen in Baku mit dem Nationalteam vertreten. In der offenen Klasse kommt der Sieger ebenfalls aus dem Westen. Die Entscheidung fällt in der Schlussrunde. Georg Fröwis gewinnt in einem dramatischen Finale seinen zweiten Titel

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Sportschießen: Das waren die Olympischen Spiele in Rio 2016 Ein starkes ÖSB-Team präsentierte sich bereits in der Olympiavorbereitung und erzielte vier Olympiaquotenplätzen. Die Leistungsdichte wurde auch bei der Frage um die Besetzung deutlich: Nicht weniger als vier ÖSB-Frauen und sechs ÖSB-Männer kämpften in der internen Qualifikation um eines der vier Tickets nach Rio. Zieht man nach den fünf olympischen Bewerben mit ÖSB-Beteiligung Bilanz, haben sich die österreichischen Vier in Rio würdig geschlagen. Mit dem fünften Platz von Olivia Hofmann im KK-Dreistellungsmatch wurde das Finalziel erreicht und

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die Plätze zehn, ebenfalls von Hofmann mit dem Luftgewehr, 15 von Alexander Schmirl im Luftgewehrbewerb und 17 von Thomas Mathis im KK-Liegendmatch sowie Alexander Schmirl im KK-Dreistellungsmatch können sich durchaus sehen lassen. Im nationalen Sportartenvergleich dieser Spiele gehört das ÖSB-Team zu den erfolgreichsten, was für eine gute Arbeit in den vergangenen Jahren spricht. Das junge Team, allesamt Olympiadebütanten, hat in Rio sein Talent unter Beweis gestellt und einen Ausblick auf die kommenden Spiele in Tokio 2020 gegeben.

Schwimmen: Dario Taraboi ist neuer OSV-Sportdirektor Der Österreichische Schwimmerverband OSV hat seit 1. September 2016 einen neuen Sportdirektor. In einem mehrmonatigen und mehrstufigen Auswahlverfahren hat sich der OSV für den 49jährigen Südtiroler Dario Taraboi in dieser Schlüsselposition entschieden. Die Zusammenarbeit wurde vorerst auf vier Jahre bis zu den Olympischen Spielen 2020 in Tokyo abgeschlossen. OSV-Präsident Arno Pajek und der gesamte Vorstand sind von den Qualitäten von Taraboi überzeugt: „Wir glauben genau den richtigen Mann für unser Team gefunden zu haben. Er bringt außer-

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nach 2011. Mario Schachinger, er führte lange, rettet gerade noch die Silbermedaille, Peter Schreiner gewinnt Bronze. Am Ende haben sich die drei Favoriten die Medaillen gesichert. Alle Partien der Staatsmeisterschaften wurden live im Internet übertragen und täglich von rund 3000 Besuchern online verfolgt. Salzburgs Schachpräsident Rudolf Berti und Kassier Günter Vorreiter haben organisatorisch ganze Arbeit geleistet und im Kulturzentrum in St. Johann im Pongau allerbeste Spielbedingungen gewährleistet. / Bild 4: Schnegg und Fröwis.

ordentliche Erfahrung aus dem Schwimmland Italien mit und hat dort 22 Jahre einen großen Verein geleitet. Neben dieser Erfahrung konnte er uns in erster Linie mit seinen Ideen überzeugen. Der Vorstand ist überzeugt, dass Dario das fehlende Bindeglied zwischen den Leistungszentren, dem OSV und den Vereinen sein wird.“ Für Taraboi spricht auch die Absolvierung der aufbauenden Trainer-Diplome im italienischen Schwimmverband und die Belegung von diversen Kursen wie Führung, Verwaltung, Sicherheit und Vorbereitung von Athleten auf Großveranstaltungen.

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Special Olympics: Prominente Unterstützerriege für die Weltwinterspiele 2017 In nicht einmal 200 Tagen beginnen die Special Olympics World Winter Games 2017 für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Von 14. bis 25. März werden beim weltweit größten Sport- und Sozialevent über 3000 Athleten aus 110 Nationen an den Austragungsorten Graz, Schladming und Ramsau am Dachstein um Edelmetall kämpfen. Und immer mehr Prominenz stellt sich in den Dienst der Heimspiele 2017. So wurden Sportgrößen wie Ski-Kaiser Franz Klammer, Olympiasieger Fritz Strobl, Biathlet Daniel Mesotitsch, Radprofi Bernhard Eisel, Extremsport-

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SPORTUNION: Die U-TOUR bringt Schwung in die Schule Die U-Tour, eine neue Bewegungsinitiative der SPORTUNION, will Schulen und Vereine im Jahr 2016 zur sportlichen Zusammenarbeit ermutigen. SchülerInnen von 11 bis 19 Jahren bekommen einen neuen Zugang zum Sport und werden dafür begeistert, Unbekanntes auszuprobieren. Der Plan scheint aufzugehen: Nach intensiven Vorbereitungen wurden im Frühjahr österreichweit 45 Regionen fixiert, in denen Schulen den Kontakt zu mittlerweile 259 teilnehmenden Vereinen nützen. Im Rahmen von „U-TourStopps“ können die Schulen kostenlose Bewegungskon-

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ler Axel Naglich, Speed-Rennfahrerin Renate Götschl oder der ehemalige Biathlet Christoph Sumann offiziell zu neuen Special Olympics-Botschaftern ernannt. Aber auch ÖFB-Präsident Leo Windtner, Bundesliga-Präsident Hans Rinner und Ö3-Mann Philipp Hansa wollen mit ihrer Stimme das Motto der Spiele, „Heartbeat for the World“, in die Welt tragen. Als weitere Kooperationspartner konnten auch die drei österreichischen Bundesliga-Großklubs Rapid Wien, Austria Wien und SK Sturm Graz gewonnen werden. / Bild 1: Renate Götschl mit Special Olympics Athleten.

tingente in Anspruch nehmen. Jeder Standort erhält bis zu 60 Schnupperstunden gratis. Den Vereinen wiederum bietet sich mit diesem Projekt die Gelegenheit, ihr sportliches Angebot – egal, ob klassische „Olympiasportarten“ oder jungen Trendsport – zu bewerben, um in weiterer Folge für etwaigen Vereinsnachwuchs sorgen zu können. Die SPORTUNION fördert diese Win-win-Situation nicht nur mit organisatorischer, fachlicher und finanzieller Unterstützung, sondern auch mit kostenlosen Übungsleiterausbildungen im Jugendsport. Alle Infos auf www.u-tour.at

Tischtennis: Ergebnisse der Jugend-EM lassen auf erfolgreiche Zukunft hoffen Bei der Jugend-EM in Zagreb kamen die Nachwuchsasse des ÖTTV mit der Zeit immer besser in Schwung. Nach einem eher mittelmäßigen Abschneiden in den Mannschaftsbewerben fanden die Hoffnungsträger richtig gut ins Spiel und räumten bei den Individualbewerben kräftig ab. Mit dem zweitbesten Ergebnis aller Zeiten holten die jungen Österreicher damit ebenso viele Stockerlplätze wie die Topnationen Deutschland und Frankreich gemeinsam. Allen voran Maciej Kolodziejczyk, der mit dem Sieg im U15 Doppel männlich die erste Goldene seit 1999 nach

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Österreich holte. Zudem stellte er mit dem 3. Platz im U15 Mixed-Doppel sein Können neuerlich unter Beweis. Ein besonderes Kunststück gelang Andreas Levenko. Als erster Österreicher schaffte er es, dreimal in einem Einzelbewerb auf dem Jugend-EM-Treppchen stehen zu dürfen; heuer reichte es für Silber. Im U18 Doppel männlich gewann er zudem eine weitere Bronzemedaille. Als Dritte im U18 Mixed Doppel komplettierten Karoline Mischek und Thomas Grininger die starke Leistung der Österreicher. / Bild 3: Maciej Kolodziejczyk auf seinem Weg zu Gold.

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Triathlonfest bei Europameisterschaft am Walchsee in Tirol Bei traumhaftem Wetter und einer einzigartigen Kulisse am Fuße des Zahmen Kaisers fand am 4. September bei der Challenge Walchsee-Kaiserwinkl die Europameisterschaft im Triathlon auf der Mitteldistanz statt. Neben den europäischen Spitzenathleten auf dieser Distanz waren über 1800 Athleten aus ganz Europa vertreten, die sich dem anspruchsvollen Kurs stellten. Unter ihnen auch neun Elite- und zwei Para-Triathleten sowie über 230 Altersklassen-Athleten aus Österreich die über 1,9 km Schwimmen, 90 km Radfahren und 21,1 km Laufen um Gold, Silber und

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Volleyball: ÖVV-Nationalteam gewinnt historische Medaille Viel zu feiern gab es zuletzt für den ÖVV! So holte das Herren-Team mit einem 3:0 über Bulgarien den 3. Platz der European League und damit Österreichs erste Medaille im Hallen-Volleyball. Außerdem erreichte die Auswahl von Teamchef Michael Warm die 2. EM-Quali-Runde. Dort spielte auch das neue Damen-Nationalteam mit Neo-Teamchefin Svetlana Ilic! Auch in Rio sorgten ÖVV-Teams für Schlagzeilen: Clemens Doppler/Alexander Horst und Alexander Huber/Robin Seidl stießen beide ins Achtelfinale vor, wobei Doppler/Horst als einzige die späteren Olympiasieger Ali-

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Bronze kämpften. Mit Lisa Hütthaler und Thomas Steger konnten im Elitebewerb gleich zwei Österreicher die Bronzemedaille holen. Der Sieg ging an die Deutsche Julia Gaier und bei den Herren an den Italiener Giulio Molinari. Im Parabewerb sicherten sich Oliver Dreier und Martin Falch in ihren Klassen Silber und bei den Altersklassen-Athleten durften die heimischen Athleten über fünf Gold-, eine Silber- und zwei Bronzemedaillen jubeln.

son/Bruno (BRA) besiegen konnten. Darüber hinaus wurde in Rio auch verlautbart, dass die Beachvolleyball-WM 2017 in Wien stattfindet! Bei den Beachvolleyball-Staatsmeisterschaften in Litzlberg sicherten sich Florian Schnetzer und Peter Eglseer Gold! Bei den Damen ging der Titel an Stefanie Schwaiger und Barbara Hansel. Für Hansel war es das letzte Turnier. Gleichzeitig eroberten Moritz Bernd Pristauz-Telsnigg und Maximilian Trummer bei der U22-EM in Thessaloniki Silber! Auftakt zur DenizBank Volley League Men und zur AVL Women ist am 8.10.!

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Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Telefon: +43/1/504 44 55 • Fax: +43/1/504 44 55 66 E-Mail: office@bso.or.at • Internet: www.bso.or.at

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