Ö-Sport 03/2015

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03 2015

DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

TOP-THEMEN

BSO-Serviceplus: Das Vorteilsangebot der BSO Sonderbeilage: Rückblick auf die BSO Cristall Gala 2015 Gastexpertisen: Wartungserlass, Registrierkassenpflicht, Minderjährige im Vereinswesen, Webshop & Co

Erklärung gegen sexuelle Gewalt im Sport • Seite 24

Infobroschüre: Schutz vor Cybercrime • Ö|SPORT Seite 23

Nachrichten aus den Verbänden • Seite 30

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B S O -PRÄ SIDENT

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Meine Meinung

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports! Herbert Kocher

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ir haben ein weiteres bewegtes Jahr beinahe hinter uns und es ist Zeit, einen kurzen Rückblick auf das Erreichte und Geleistete zu werfen. Die BSO konnte den organisierten Sport in diesem Jahr wieder in unterschiedlichsten Bereichen vertreten und sich für ihn einsetzen. Sei es in Organen, Gremien, Arbeitsgruppen oder auch im unmittelbar operativen Bereich in der BSO-Geschäftsstelle – überall leisteten hauptamtlich tätige oder ehrenamtlich engagierte Personen wichtige Arbeit für den österreichischen Sport. Auf gesetzlicher Ebene konnten zum Beispiel wichtige Erfolge in Bezug auf die Senkung der Umsatzsteuer auf Eintrittskarten bei Sportveranstaltungen, in punkto mehr Bewegung an den Schulen durch die Novelle unter anderem des Schulunterrichtsund Schulorganisationsgesetzes oder in Zusammenhang mit den Rahmengesundheitszielen, wo die BSO die Interessen des organisierten Sports vertritt, erzielt werden.

Die Rahmenbedingungen für den organisierten Sport werden immer komplexer und damit steigen auch die Anforderungen an FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Verbände und Vereine. Um die ordentlichen BSO-Mitgliedsverbände in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, wurde „BSO-Serviceplus“ ins Leben gerufen, mit dem Hauptaugenmerk auf die Übernahme von Kosten von Beratungsleistungen von RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen und MedienexpertInnen. Besonders wichtig ist es, nie aus den Augen zu verlieren, dass Sport in Österreich nur mit Hilfe der unzähligen, zum großen Teil ehrenamtlich engagierten, Personen möglich ist, die unbezahlbare Arbeit vor allem hinter den Kulissen verrichten. Bei der BSO Cristall Gala werden stellvertretend für sie alle jedes Jahr Personen in den Vordergrund geholt und geehrt, die sich mit unendlichem Engagement Tag für Tag für den Sport einsetzen. Ihnen allen gebührt größter Dank und höchster Respekt – ich bin stolz

darauf, was Jahr für Jahr im österreichischen Sport vollbracht wird! Ich wünsche euch in diesem Sinne einen schönen Jahresausklang, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten und zumindest genauso erfolgreichen Start in das neue Jahr! Euer

Herbert Kocher

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

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ED ITO RI A L

Serviceplus“. Ein zentraler Inhalt dabei ist die Übernahme von Kosten von Beratungsleistungen von RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen und MedienexpertInnen, welche die ordentlichen BSO-Mitglieder nach den Vorgaben der entsprechenden Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen können. Als Sonderbeilage finden Sie in der letzten Ausgabe des Jahres wie gewohnt einen Rückblick auf die diesjährige BSO Cristall Gala mit allen Gewinnerinnen und Gewinnern und deren Projekte sowie Eindrücken der Veranstaltung. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie erholsame Feiertage!

Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA BSO-Geschäftsführerin

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation wünscht Ihnen allen frohe Weihnachten und viel Erfolg im neuen Jahr 2016!

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Barbara Spindler-Oswald

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in weiteres spannendes (Sport-)Jahr neigt sich dem Ende zu. Und auch in den vergangenen zwölf Monaten haben die BSO und die engagierten Vertreterinnen und Vertreter der Verbände in den Gremien und Organen viel geleistet. Allein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSO-Geschäftsstelle konnten wieder über 8000 Beratungsleistungen erbringen – eine Bilanz, auf die man stolz sein darf. In dieser Ausgabe von „Ö-Sport online“ erwarten Sie einige spannende Gastbeiträge, in denen Expertinnen und Experten vor allem rechtliche Themen wie den Wartungserlass 2015 der Vereinsrichtlinien 2001, die Registrierkassenpflicht, aber auch den Umgang mit Minderjährigen im Vereinswesen und die rechtliche relevanten Aspekte bei Webshops behandeln. Ein neues, innovatives Serviceangebot, das die BSO-Mitgliedsverbände bei ihrer Arbeit in einem Umfeld mit zunehmend komplexeren Rahmenbedingungen unterstützt, ist „BSO-

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Liebe Leserin, lieber Leser!


INHALT

In diesem Heft BS O - P RÄSI DEN T

Herbert Kocher im O-Ton Seite 3

AU SSER DEM I N DI ESEM HEFT

Editorial Seite 4

TO P -TH EMEN

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BSO-SERVICEPLUS – DAS VORTEILSANGEBOT DER BSO

BSO-Serviceplus – das Vorteilsangebot der BSO Seite 6 8 Seiten Rückblick auf die BSO Cristall-Gala 2015 Heftmitte

Fortbildung Seite 21 Kooperationen Seite 22 Aktuelles Seite 24

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GASTBEIT R Ä GE

Wartungserlass Vereinsrichtlinien: Grundlegende Änderungen im Profisport Seite 8

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GASTBEITRÄGE: WARTUNGSERLASS REGISTRIERKASSEN AUFSICHTSPFLICHT WEBSHOP

Registrierkassen und sonstige neue Pflichten für Sportvereine Seite 11 Jugendarbeit im Sport – rechtliche Rahmenbedingungen: Sonderfall Aufsichtspflicht Seite 14

Versicherungsservice Seite 27 Sporthilfe Seite 28 Fit Sport Austria Seite 29 Aus den Verbänden Seite 30

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TI TELSEI TE

Webshop & Co aus rechtlicher Sicht Seite 17 8 SEITEN RÜCKBLICK AUF DIE BSO CRISTALL-GALA 2015

Robert Gardos konnte bei der Tischtennis-EM in Jekaterinburg (Russland) mit dem Team historisches Gold und zusätzlich im Doppel Silber erkämpfen. (© Gepa pictures)

IMPRESSUM  Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: office@bso.or.at; ZVR 428560407; DVR: 0737755; Für den Inhalt verantwortlich: GF Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wiener Neudorf; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www.bso.or.at/disclaimer

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BSO-Serviceplus – das Vorteilsangebot der BSO Die Rahmenbedingungen für den organisierten Sport werden immer komplexer und damit steigen auch die Anforderungen an FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Verbände und Vereine. Die Organisation von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für AkteurInnen des organisierten Sports ist eine der Kernaufgaben der BSO. Diese bilden eine wesentliche Grundlage für die österreichweite Vermittlung von sportrelevantem Knowhow für die Arbeit in den Verbänden und Vereinen. Um die Mitgliedsvereine der BSO in der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben noch besser hinsichtlich ihrer individuellen Anliegen unterstützen zu können, wurde „BSOServiceplus“, das neue, erweiterte Serviceangebot der BSO geschaffen. Ein zentraler Inhalt von „BSO-Serviceplus“ ist die Übernahme von Kosten von Beratungsleistungen von RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen und MedienexpertInnen, welche die ordentlichen BSO-Mitglieder nach den Vorgaben der entsprechenden Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen können. „BSO-Serviceplus“ bietet die Kostenübernahme von Beratungsleistungen aus folgenden Bereichen: 1. Rechtsberatung und Mediation Umfasst sind Beratungsleistungen in Rechtsfragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. 2. Steuerberatung Umfasst sind Beratungsleistungen in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind.

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3. Medien- und PR-Beratung Umfasst sind Beratungsleistungen in Medienangelegenheiten, Pressearbeit und PR, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Jedem ordentlichen BSO-Mitglied stehen die für „BSOServiceplus“ vorgesehen Mittel zu jährlich jeweils gleichen Teilen zur Verfügung. Hat ein ordentliches Mitglied in einem Jahr seine ihm zugedachten Mittel nicht ausgeschöpft, so werden diese dem Mitglied zugeordnet und inhaltlich differenziert in das jeweils nächste Jahr mitgenommen. Ein Vorgriff auf Mittel, die im/in den Folgejahr(en) zur Verfügung stehen, ist nicht möglich. Die Mittel für die Kostenübernahme von Beratungsleistungen werden inhaltlich differenziert in einer jährlichen Maximalhöhe den drei Beratungsbereichen zugeordnet. Umschichtungen von inhaltlich zugeordneten Mitteln von einem Beratungsbereich auf einen anderen sind nicht möglich. Das Angebot der BSO, die Übernahme von Kosten für Beratungsleistungen aus „BSO-Serviceplus“ in Anspruch nehmen zu können, richtet sich ausschließlich an die ordentlichen Mitglieder der BSO. Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Bundesverband. Anspruchsberechtigungen können vom jeweiligen Bundesverband weder an seine Landesorganisationen, noch an seine Mitgliedsvereine, noch an andere Organisationen weitergegeben werden. Anspruchsberechtigungen können nicht von einem ordentlichen Mitglied an ein anderes ordentliches Mitglied weitergegeben werden.

Weitere Informationen auf www.bso.or.at/serviceplus

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T IT E LGTO E SP-THEMA CHICHTE

Die PartnerInnen im Rahmen von „BSO-Serviceplus“ sind:

Rechtsberatung und Mediation: • Sutterlüty Klagian Brändle Lercher Gisinger Rechtsanwälte GmbH • Hübel & Payer Rechtsanwälte • KORN Rechtsanwälte OG

Steuerberatung: • Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH • Schwarz Kallinger Zwettler Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH • Royal Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH

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Medien- und PR-Beratung: • Gerald Fuchs (sportlive.at) • LAOLA1 Multimedia GmbH • Mario Lug Media

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Wartungserlass Vereinsrichtlinien: Grundlegende Änderungen im Profisport

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Mit dem Wartungserlass 2015 der Vereinsrichtlinien kommt es zu grundlegenden Änderungen hinsichtlich der Besteuerung von Profisportvereinen. Vereine, die einen Profibetrieb unterhalten, verlieren in Zukunft ihre steuerliche Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Begünstigungen. Durch die rechtzeitige Ausgliederung des Profibetriebs kann die steuerliche Gemeinnützigkeit für den Verein allerdings erhalten bleiben. 1. Wartungserlass – Hintergründe Vorab ist festzuhalten, dass der Wartungserlass 2015 der Vereinsrichtlinien keine Gesetzesänderung darstellt. Die Vereinsrichtlinien sind lediglich die von der österreichischen Finanzverwaltung veröffentlichte Auslegung der bestehenden Gesetze. Gemäß den gesetzlichen Regelungen war schon bisher lediglich der Amateursport

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AUTOR: MMAG. DR. CHRISTOPH HOFER, WP/STB

steuerlich begünstigt. Die Förderung des Berufssports wurde nicht als Förderung der Allgemeinheit, sondern stattdessen als Förderung von wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personen (SportlerInnen und Vereine) gesehen und war daher steuerlich nicht gemeinnützig. Die Finanzverwaltung hat diese gesetzliche Regelung jedoch bislang sehr großzügig ausgelegt und ist solange von förderungswürdigen Amateursport ausgegangen, als zumindest die Hälfte der in allen Mannschaften eines Vereins (somit auch in den Nachwuchs- und Amateurmannschaften) eingesetzten Personen als Amateure angesehen werden konnte. Diese – vom Gesetz

nicht gedeckte – großzügige Auslegung wurde nunmehr geändert. Die Änderung der Ansicht der Finanzverwaltung resultiert aus einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber Österreich hinsichtlich einer nicht richtlinienkonformen Umsetzung der Mehrwertsteuerbefreiung für Sportvereine. 2. Definition ProfisportlerInnen Der Wartungserlass enthält erstmals eine Definition von ProfisportlerInnen. Dabei handelt es sich um Personen, die für ihre sportliche Tätigkeit für den Sportverein vom Sportverein oder einem Dritten Vergütungen oder andere Vorteile von mehr als € 21.000,- pro Spielsaison erhalten. Die Betragsgrenze ist dabei als Brutto-Grenze zu verstehen. Die im Sportbereich oft anzutreffenden Netto-Vereinbarungen mit SportlerInnen müssen daher entsprechend auf die Brutto-Bezüge hochgerechnet werden. In die Betragsgrenze fallen sowohl laufende Bezüge (monatliche Gehälter) wie auch sämtliche variable Vergütungen (Leistungsprämien, Punkteprämien, Siegprämien etc.). Ebenso sind sämtliche Sachbezüge (mit Ausnahme der Übernahme von Kosten für Trainingslager und Wettkämpfe) zu berücksichtigen. Dabei ist beispielsweise an die Zurverfügungstellung von Dienstwohnungen, PKW oder auch Sportausrüstung zu denken. Auch Vergütungen von Sponsoren und Ausrüstern sind in die Betragsgrenze mit einzurechnen, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ö|SPORT

sportlichen Tätigkeit für den Verein stehen. Erhält eine Sportlerin oder ein Sportler von einem Sponsor Zahlungen, die an die Tätigkeit in einem bestimmten Verein gebunden sind, so wären diese ebenso für die maßgebliche Grenze von € 21.000,- relevant. Die Spielsaison endet für steuerliche Zwecke mit Beginn der nächsten Saison und umfasst somit in der Praxis üblicherweise 12 Monate. Somit fallen auch sämtliche Zahlungen des Vereins nach Beendigung der regulären Spielsaison (in den spielfreien Monaten) unter die genannte Betragsgrenze. Im Bereich der Einzelsportarten hat die Qualifikation als ProfisportlerIn in der Regel nur Auswirkungen für die SportlerInnen selbst, nicht jedoch für den Verein. Zu den Einzelsportarten zählen gemäß dem Wartungserlass beispielsweise der gesamte Bereich der Leichtathletik, Tennis, Ski-Sport, Schwimmen, Segeln usw. Dies gilt auch für die Ausübung von Einzelsportarten in Doppel-, Formations- und Staffelform (beispielsweise Tennis-Doppel, Langlauf-Staffel etc.). Im Bereich der sogenannten Mannschaftsspielsportarten (Fußball, Handball, Basketball, Eishockey etc.) hat die Qualifikation als Profi jedoch auch Auswirkungen auf den Verein. 3. Profibetrieb Gemäß dem Wartungserlass liegt im Bereich der Mannschaftsspielsportarten seitens des Vereins dann ein Profibetrieb vor, wenn die Anzahl der einsetzbaren ProfispielerInnen, die in 9


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den Spielberichten von Pflichtspielen einer Spielsaison genannt werden, höher ist als die Hälfte der in diesen Spielberichten vorgesehenen Anzahl an einsetzbaren SpielerInnen. Sind daher mehr als die Hälfte der einsetzbaren SpielerInnen Profis, so liegt eine Profimannschaft vor. Dabei wird auf die Spielberichte für Pflichtspiele abgestellt, Freundschaftsspiele zählen bei der Berechnung somit nicht. Liegt ein derartiger Profibetrieb vor, so verliert der Verein grundsätzlich seine steuerliche Gemeinnützigkeit und ist somit steuerlich wie jedes andere Unternehmen zu behandeln. Der Verein würde in der Folge regulär der Umsatzsteuer sowie der Körperschaftsteuer auf entstandene Gewinne unterliegen. Gleichzeitig besteht für nicht gemeinnützige Vereine keine Möglichkeit, eine pauschale Reisekostenaufwandsentschädigung steuer- bzw. sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass Dachverbände und Verbände nur dann steuerlich gemeinnützig sind, wenn alle Unterverbände/Mitgliedervereine gemeinnützig sind. Verliert somit ein Mitgliedsverein den Status der steuerlichen Gemeinnützigkeit, so schadet dies auch der steuerlichen Gemeinnützigkeit des Verbands. Diese steuerliche Bestimmung galt jedoch auch schon vor dem Wartungserlass 2015. Mit der Möglichkeit des Verlusts der steuerlichen Gemeinnützigkeit durch das Vorliegen eines Profibetriebs bekommt diese Regelung jedoch eine wesentlich höhere Brisanz. 4. Ausgliederung des Profibetriebs Der Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit für den Verein kann durch die rechtzeitige Ausgliederung des Profibetriebs vermieden werden. Der Wartungserlass sieht dabei drei Möglichkeiten der Ausgliederung vor: • Bildung eines eigenen Rechnungskreises • Ausgliederung in einen Zweigverein • Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) Welche der Varianten gewählt werden kann, hängt vom Ressourceneinsatz (Größe und Verteilung des Vereins10

budgets auf den Profi- bzw. Amateurbereich, Umsatzrelation, Bindung von Humanressourcen) ab: Werden die Ressourcen überwiegend im Profibereich eingesetzt, ist eine zwingenden Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft notwendig. Werden die Ressourcen überwiegend im Jugend- und Amateurbereich eingesetzt, reicht ein eigener Rechnungskreis oder ein Zweigverein aus. Im Fall der Bildung eines eigenen Rechnungskreises erfolgt eine rein innerorganisatorische bzw. buchhalterische Trennung des Profibetriebs vom restlichen Verein. In den anderen beiden Fällen (Ausgliederung in einen Zweigverein bzw. in eine Kapitalgesellschaft) kommt es auch zur tatsächlichen Übertragung des Profibetriebs (inkl. sämtlicher damit zusammenhängender Anlagen, Ausrüstung, Verträge etc.). Die Ausgliederung selbst erfolgt steuerneutral, der ausgegliederte Profibetrieb ist jedoch in der Folge regulär steuerpflichtig. Gewinne des Profibetriebs unterliegen somit der 25 %-igen Körperschaftsteuer. Gleichzeitig muss der Profibetrieb sämtliche Umsätze gemäß den allgemeinen Regeln der Umsatzsteuer unterwerfen. Dazu zählen neben sämtlichen Sponsoring-Einnahmen auch die Verkäufe von Eintrittskarten zu Spielen der Profimannschaft. Diesbezüglich ist zu beachten, dass mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 13 % für Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen eingeführt wurde. Die steuerlichen Auswirkungen betreffen bei rechtzeitiger Ausgliederung allerdings nur den Profibetrieb, der restliche Verein behält somit die steuerliche Gemeinnützigkeit. 5. Rechtzeitige Ausgliederung Der Wartungserlass ist erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 anzuwenden. Für die Beurteilung, ob ein Profibetrieb vorliegt, ist daher nur der Teil der Saison ab dem 01.01.2016 heranzuziehen. Werden die Voraussetzungen erfüllt, so liegt der Profibetrieb für steuerliche Zwecke immer erst mit dem Beginn des folgenden Kalenderjahrs, somit frühestens ab 01.01.2017, vor. Bis dahin muss eine Ausgliederung eines Profibetriebs jedenfalls Ö|SPORT

abgeschlossen sein. Aufgrund der im Vereinsbereich oft langwierigen Entscheidungsfindung ist eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema und eine Klärung der notwendigen Schritte jedenfalls empfehlenswert. 6. Fazit Die Verwaltungspraxis hinsichtlich der Besteuerung des Profisports in Österreich wurde mit dem Wartungserlass auf völlig neue Beine gestellt. Bislang steuerbefreite gemeinnützige Vereine müssen sich nunmehr bei Vorliegen eines Profibetriebs auch mit steuerlichen Vorschriften auseinandersetzen. Gleichzeitig bietet eine Ausgliederung allerdings auch die Möglichkeit einer weiteren Professionalisierung des Profisports in Österreich. Die zusätzlichen steuerlichen Belastungen für die Profibetriebe (insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer) werden aller Voraussicht nach aber durchaus beachtlich sein.

INFOBOX MMag. Dr. Christoph Hofer, WP/StB Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien Tel.: +43/1/537 00-6913 E-Mail: chhofer@deloitte.at Web: www.deloitte.at


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Registrierkassen und sonstige neue Pflichten für Sportvereine

Um die gute Nachricht gleich einmal vorweg zu nehmen – wenn ein Verein nicht zumindest einen sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, ist für ihn die neue Registrierkassenpflicht jedenfalls kein Thema. Wenn er keine Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigt, muss er auch keine Belege über Bareinnahmen ausstellen. Wer also nur Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Einnahmen erzielt, denen keine Gegenleistung des Vereins zu Grunde liegt, ist von den neuen Vorschriften nicht betroffen. Der Leistungsaustausch macht es aus Interessant wird die Situation dann, wenn ein Verein Einnahmen erzielt, für die er eine Gegenleistung erbringen muss, es also zu einem sogenannten Leistungsaustausch kommt. Solche Einnahmen können im Wesentlichen drei unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden: • Einnahmen aus Vermögensverwaltung • Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb • Einnahmen aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Gewerbebetrieb

Eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit liegt vor, wenn Vermögen „passiv“ genutzt wird, also z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt wird (Sparbuch, Wertpapiere etc.) oder unbewegliches Vermögen (Grundvermögen inklusive Gebäude im weitesten Sinne) vermietet oder verpachtet wird, sofern mit dieser Vermietung keine Nebenleistungen verbunden sind. Beispiel: Der Tennisverein vermietet seine Anlage an einen Turnierveranstalter. Der Fußballverein verpachtet eine nicht genutzte Wiesenfläche an einen Bauern. Der Segelverein vermietet einen Bootsanlegeplatz. Ö|SPORT

Reine Vermögensverwaltung ist für einen gemeinnützigen Sportverein nicht schädlich, das heißt die abgabenrechtlichen Begünstigungen gehen durch eine solche Tätigkeit nicht verloren. Geht die Vermietung über die reine Vermögensverwaltung hinaus, weil auch gewisse Nebenleistungen erbracht werden oder ein besonderer Verwaltungsaufwand erforderlich wird, dann entsteht ein sogenannter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Beispiel: Der Tennisverein vermietet stundenweise seine Tennisplätze an Gäste. Der Fußballverein betreibt 11


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auf seiner Wiese einen Campingplatz. Der Segelverein übernimmt für die eingestellten Boote auch Service- und Wartungsleistungen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt bei einer selbständigen, nachhaltigen (also mit Wiederholungsabsicht) und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit vor, wenn dadurch Einnahmen oder andere wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden und der Umfang der reinen Vermögensverwaltung eben überschritten wird. Ein wirtschaftlicher

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AUTOR: MAG. HERBERT HOUF, WP/STB

Geschäftsbetrieb unterscheidet sich von einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb im Wesentlichen nur darin, dass die letzteren mit Gewinnabsicht betrieben werden. Gewinnbetriebe von gemeinnützigen Sportvereinen sind nicht anders zu behandeln wie jeder andere Gewinnbetrieb auch. Sie unterliegen daher nach den allgemeinen Regeln den neuen Aufzeichnungs- und Belegerteilungspflichten. Dass Gewinnbetriebe, die mehr als 40.000 Euro Jahresumsatz erzielen, jedenfalls dazu führen, dass der Verein die abgabenrechtlichen Begünstigungen, also „die Gemeinnützigkeit“ verliert, sei hier nur am Rande erwähnt. Spannend ist also in Wirklichkeit die Frage, wie mit sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben umzugehen ist. Dabei unterscheidet das Gesetz wiederum drei Kategorien: • den unentbehrlichen Hilfsbetrieb (§ 45 Abs 2 BAO) • den entbehrlichen Hilfsbetrieb (§ 45 Abs 1 BAO) • den begünstigungsschädlichen Hilfsbetrieb (§ 45 Abs 3 BAO) Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtausrichtung auf die Erfüllung des ge12

meinnützigen Zwecks eingestellt ist, die genannten Zwecke nicht anders als durch diesen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar sind und dieser in keinem vermeidbaren Wettbewerb zu abgabepflichtigen Betrieben steht. Unentbehrliche Hilfsbetriebe stellen keinerlei Gefahr für die Gemeinnützigkeit des Vereins dar und sind auch selbst nicht steuerpflichtig. Beispiel: Bei einem Wettbewerb werden von den SportlerInnen Startgelder, von den ZuschauerInnen Eintrittsgelder kassiert. Die Bekleidung wird von einem Sponsor beigestellt. Die Sportanlagen werden – wie oben beschrieben – mit Nebenleistungen an Gäste vermietet. Sind die Voraussetzungen für einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb nicht erfüllt, kann ein entbehrlicher Hilfsbetrieb vorliegen. Dieser muss dem begünstigten Zweck zumindest mittelbar dienen, also ein (wenn auch nicht zwingend notwendiges) Mittel zur Erreichung des gemeinnützigen Zwecks sein. Dazu gehört, dass im Statut oder in der Satzung des Vereins der jeweilige Betrieb als ein materielles Mittel zur Zweckerreichung genannt ist und die durch diesen Betrieb erzielten Überschüsse vom Verein auch ausschließlich zur Erreichung des gemeinnützigen Zwecks eingesetzt werden. Entbehrliche Hilfsbetriebe sind ebenfalls für die Gemeinnützigkeit des Vereins grundsätzlich unschädlich, sind jedoch für sich selbst gesehen steuerpflichtig, sofern sie nicht als Liebhaberei einzustufen sind. Beispiel: Flohmärkte, Merchandising, Inserate in der Vereinszeitung, Sportbetriebe (siehe oben), wenn sie doch im Wettbewerb mit steuerpflichtigen Betrieben stehen, kleine Vereinsfeste etc. In den sogenannten Vereinsrichtlinien (Erlass des BMF, unter https:// findok.bmf.gv.at/ abrufbar) sind zahlreiche weitere Informationen und Beispiele zur Abgrenzung der einzelnen Arten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben enthalten. Liegt weder ein unentbehrlicher noch ein entbehrlicher Hilfsbetrieb vor, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wie ein mit Gewinnabsicht betriebener Betrieb zu behandeln, d. h. der VerÖ|SPORT

ein verliert seine abgabenrechtliche Begünstigung und unterliegt der ganz normalen Besteuerung. Zu den neuen Aufzeichnungspflichten Betriebe sind ab 2016 verpflichtet, ihre Bareinnahmen zum Zwecke der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem zu erfassen, wenn die Umsätze insgesamt mindestens 15.000,- Euro betragen und davon die Barumsätze 7.500,- Euro übersteigen. Als Barumsatz gelten auch die Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder mit vergleichbaren elektronischen Zahlungsformen sowie die Zahlung mit Barscheck, Gutschein, Bon oder Geschenkmünzen. Diese Verpflichtung kann somit grundsätzlich nur wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sowie die Gewinnbetriebe von gemeinnützigen Vereinen treffen. Unentbehrliche Hilfsbetriebe sowie entbehrliche Hilfsbetriebe, soweit es sich um kleine Vereinsfeste handelt, sind jedoch durch die sogenannte Barumsatzverordnung von der Registrierkassenpflicht ausdrücklich ausgenommen. Dies gilt unabhängig von der Höhe des erzielten Umsatzes. Theoretisch kann für Sportvereine eine weitere Erleichterung zutreffen, nämlich die sogenannte „Kalte HandRegelung“. Gemäß der Barumsatzverordnung sind nämlich auch Umsätze, die von Haus zu Haus oder an öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten ausgeführt werden ebenfalls von der Registrierkassenpflicht ausgenommen, wenn der Betrieb insgesamt nicht mehr als 30.000,- Euro Umsatz erzielt und diese Umsätze nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden. Was bleibt daher für die Registrierkassenpflicht von gemeinnützigen Sportvereinen über: • entbehrliche Hilfsbetriebe, die nicht als kleines Vereinsfest zu beurteilen sind, theoretisch ohne Umsatzgrenze • Gewinnbetriebe und grundsätzlich begünstigungsschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht mehr als 40.000,- Euro Umsatz erzielen und nur deshalb nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen


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halb der Geschäftsräumlichkeiten (oder Vereinsräumlichkeiten) mitgenommen werden muss. Diese Belegerteilungspflicht besteht aber nicht erst bei Überschreiten der Schwellenwerte, sondern ungeachtet eines Mindestumsatzes. Das heißt, dass in einem entbehrlichen Hilfsbetrieb, der kein kleines Vereinsfest ist, jedenfalls eine Belegerteilungspflicht bei Barumsätzen gegeben ist.

zigkeit gefährden können, beurteilen zu können. Vielmehr werden auch bei gemeinnützigen Vereinen unter gewissen Umständen die Registrierkassenpflicht und die Belegerteilungspflicht zu beachten sein. Den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie auf

Zusammenfassung Vereine, die nicht nur Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, Subventionen und ähnliches vereinnahmen, sondern Einnahmen auch als direkte Gegenleistung für Leistungen des Vereins erzielen (Umsätze auf Grund eines Leistungsaustauschs), werden gut beraten sein, sich mit der Frage der richtigen steuerlichen Einordnung ihrer Einnahmen zu befassen. Das ist nicht nur wie bisher schon deswegen notwendig, um die Frage, ob diese Einnahmen die Gemeinnüt-

https://www.bmf.gv.at/steuern/

https://findok.bmf.gv.at/findok/ resources/pdf/8d72b5fc-b53c-43cc-8d11afafe956df84/71108.1.X.X.pdf

Zusätzliche

Informationen

auf

selbststaendige-unternehmer/ Registrierkassen.html

INFOBOX Mag. Herbert Houf, WP/StB Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH Tel.: +43 /1/269 83 71-0 Web: www.auditpartner.at

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Die Registrierkassenpflicht tritt mit 01.01.2016 in Kraft, wobei jedenfalls für die ersten drei Monate (mit ausreichender Begründung für bis zu sechs Monaten) eine Schonfrist eingeräumt wird und keine Strafen wegen Nichterfüllens dieser Verpflichtung verhängt werden. Ab 2017 müssen alle Kassen zusätzlich durch eine besondere technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt sein. Wie das genau funktionieren soll, ist einer eigenen Verordnung, der sogenannten Registrierkassensicherheitsverordnung, zu entnehmen. In jenen beiden oben dargestellten Fällen, in denen es bei Überschreiten der Schwellenwerte von 15.000,- Euro Gesamtumsatz bzw. 7.500,- Euro Barumsatz zu einer Registrierkassenpflicht kommt, besteht ab 2016 auch eine sogenannte Belegerteilungspflicht. Demjenigen, der eine Barzahlung leistet, muss demnach zwingend ein Beleg ausgestellt werden, der entgegengenommen und bis außer-

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Jugendarbeit im Sport – rechtliche Rahmenbedingungen: Sonderfall Aufsichtspflicht

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Festzuhalten ist, dass es sich beim Nachstehenden um einen Auszug aus einem Vortrag (9. BSO Jugendsportforum, 26.09.2015, Salzburg) handelt, wobei aufgrund des Umfanges der darzustellenden Rechtsgebiete diese aus Verständnisgründen teilweise gekürzt und zusammengefasst wurden, sodass keine Gewähr für eine Vollständigkeit übernommen wird. Bei Auftreten möglicherweise rechtlich relevanter Sachverhalte und Fragen wird die Beiziehung einer rechtlichen Beratung oder Vertretung zur Abklärung und Erörterung der weiteren Vorgangsweise empfohlen.

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Was ist eine minderjährige Person? Minderjährige sind Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; haben sie das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, so sind sie unmündig. Die Eltern als üblicherweise Obsorgeberechtigten haben im Rahmen der Obsorge das minderjährige Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermö-

AUTOR: RA MAG.

sofern die Zahlung sofort erfolgt). Nach erreichter Mündigkeit (14 Jahre) kann es jedoch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird (sohin beispielsweise auch Mitglied in einem Verein werden oder einen Kurs belegen, wobei es sich aber auch bei solchen Angelegenheiten immer empfiehlt, die Obsorgeberechtigten den Mitglieds-/Kursantrag (mit)unterschreiben zu lassen). Die Deliktsfähigkeit von minderjährigen Kindern beginnt grundsätzlich mit der Erreichung der Mündigkeit (14 Jahre).

GERNOT SCHAAR

gen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten. Unter Pflege fällt auch die unmittelbare Aufsicht (samt Bestimmung des Aufenthaltsortes), was für (allenfalls auch sportbedingte) Reisen grundsätzlich hinsichtlich einzuholender Zustimmungen bzw. allfälliger Änderungen von Reisezielen (samt neuerlicher Zustimmungspflicht) von Bedeutung ist. Grundsätzlich kann ein minderjähriges Kind ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seiner gesetzlichen VertreterInnen rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten (Ausnahme geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens,

Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, sowie Unmündige (bis 14 Jahre) können grundsätzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden, selbst wenn diese einem anderen einen Schaden zufügen (vgl. § 1308 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)). Grundsätzlich haben jedoch die jeweils Obsorgeberechtigten im Rahmen ihrer Obsorgepflicht u. a. auch die Pflicht zur Aufsicht. Diese Pflicht umfasst u. a. auch die Beaufsichtigung dieser Personen bzw. Unmündigen mit dem Ziel, Beschädigungen dritter Personen durch diese hintanzuhalten. Unter gewissen Umständen können sohin jene Personen, die zum Zeitpunkt eines Ö|SPORT

allfälligen Schadensfalles eine Aufsichtspflicht über diese Personen bzw. Unmündigen haben, zum Schadenersatz herangezogen werden, und zwar dann, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Obsorgeberechtigten können sich hinsichtlich der Aufsicht u. a. auch dritter Personen bedienen. Diese haben im Rahmen ihres vereinbarten Tätigkeitsumfanges sodann die Aufsicht wahrzunehmen und haften damit auch für allfällige Verletzungen ihrer Aufsichtspflicht. Diese Aufsichtspflicht kann nicht nur vertraglich, sondern auch aus „Gefälligkeit“ begründet werden (z. B. Großeltern, Nachbarn, Freunde). Inhalt/Umfang der Aufsichtspflicht sind u. a. • Erkundigungspflicht: Pflicht zur Erkundigung der Aufsichtspflichtigen/Aufsichtsübernehmenden über Krankheiten, Charakter, Leistungsfähigkeit der Minderjährigen, örtliche Gegebenheiten der beabsichtigten Tätigkeit, Kontaktmöglichkeiten mit Obsorgeberechtigten • Anleitungs- und Warnpflicht: Pflicht der Aufsichtspflichtigen/Aufsichtsübernehmenden über die beabsichtigte Tätigkeit oder Aufgabe altersgerecht mit ausreichender Erklärung anzuleiten • Kontrollpflicht: Pflicht der Aufsichtspflichtigen/Aufsichtsübernehmenden, die beabsichtigte Tätigkeit bei der Übungsdurchführung zu überwachen und zu kontrollieren (grundsätzlich abhängig von Gefah15


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ren bzw. Gefahrengeneigtheit der Tätigkeit und dem Alter bzw. der Anzahl der Minderjährigen) • Eingreifpflicht: Pflicht der Aufsichtspflichtigen/Aufsichtsübernehmenden, bei Erkennen von Missachtung/Gefahr zu reagieren, sei es durch Ermahnung, Einschreiten oder sogar Abbruch bzw. Ausschluss Das Maß der Aufsichtspflicht bestimmt sich stets nach dem, was angesichts des Alters, der Eigenschaften, der Entwicklung der Aufsichtsbedürftigen und der wirtschaftlichen Lage der Aufsichtspflichtigen/Aufsichtübernehmenden von diesem vernünftigerweise verlangt werden darf. Dabei ist auch auf die Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens der Aufsichtsbefohlenen und auf das Maß der von diesem ausgehenden, dritten Personen drohenden Gefahr Bedacht zu nehmen, wobei Maßstab im Wesentlichen das ist, was verständige Eltern nach vernünftiger Anforderungen im konkreten Fall unternehmen müssen, um die Schädigung von Dritten zu verhindern und welchen konkreten Anlass sie zu bestimmten Aufsichtsmaßnahmen hatten. Grundsätzlich darf die Aufsichtspflicht nicht überspannt werden, da man von Eltern nicht verlangen kann, dass sie ein Kind unter ständiger Kontrolle haben. Z. B. genügt die Beobachtbarkeit eines Kindes auf einem Spielplatz durch das Wohnungsfenster. Nicht genügt aber, wenn ein Kind auf einem Kinderfahrrad entlang einer Straße nur durch ein anderes Kind, nicht aber Erwachsene begleitet wird. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit in gewissen Fällen, dass die Aufsichtsbedürftigen dennoch haften, wenn ihnen die Einsicht in das unrechtmäßige Verhalten zuzumuten war (vgl. § 1310 ABGB), sohin sie in der Lage waren, das Schädliche und die Gefährlichkeit ihres Handelns zu erkennen (sogen. Diskretionsvermögen). Dies ist grundsätzlich ein subsidiärer Schadenersatzanspruch, nämlich dann, wenn eine Rechtswidrigkeit in diesem Verhalten liegt und eine Aufsichtsperson nicht haftet (bspw. da diesen kein Vorwurf eines Fehlverhaltens zu machen ist). Sohin können bspw. von 16

10-12-Jährigen Grundkenntnisse im Straßenverkehr vorausgesetzt werden oder ist vorauszusetzen, dass 7½-Jährige die Einsicht haben, dass ein Wurf eines harten Gegenstandes gegen das Gesicht anderer aus geringer Entfernung nicht nur eine gefährliche Handlung darstellt, sondern auch zu Verletzungen führen kann. Steht aber allenfalls fest, dass die Aufsichtspflichtigen kein Vermögen haben, können sich aber die Aufsichtsbedürftigen nicht mehr auf den Einwand der Subsidiarität berufen, sodass eine Solidarhaftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht einerseits und nach Billigkeit andererseits eintritt (vgl. § 1310 ABGB), insbesondere dann, wenn den Aufsichtsbedürftigen im konkreten Fall ein Schuldvorwurf gemacht werden kann oder aufgrund der Vermögensverhältnisse von Schädigern und Beschädigten Schadenersatz geleistet werden kann (bspw. da eine Versicherung in den Schaden eintritt (und damit ein Vermögen des grundsätzlich vermögenslosen Aufsichtsbedürftigen vorliegt). Festzuhalten ist aber, dass der Kauf einer Eintritts-/Benützungskarte (bspw. Schwimmbad, Rodelbahn) nicht zu einer Übertragung der Aufsichtspflicht führt, sondern diese bei den Obsorgeberechtigten (oder die von diesen Beauftragten (bspw. TrainerInnen, BetreuerInnen)) verbleibt und von diesen auszuüben ist. Aufsichtspflicht im Sportverein Beginn, Umfang und Ende der Aufsichtspflicht hängt zum wesentlichen Teil von der vertraglichen Verpflichtung ab, sodass es sich empfiehlt, in den Trainings-/Übungs-/Kursbedingungen genau festzulegen, ab wann und ab/von wo die Aufsicht des Vereins bzw. der jeweiligen TrainerInnen beginnt bzw. was im Falle von nichtvorhersehbaren Umständen und Situationen (Absage Training, Verletzung oder Ausschluss der Aufsichtsbefohlenen) mit den Aufsichtsbefohlenen gemacht werden soll (dürfen diese alleine nach Hause gehen?), da grundsätzlich während des Trainings/ der Übung/des Kurses die Aufsichtspflicht in dieser Zeit auf den Verein übergeht und sich die Obsorgeberechtigten auch darauf verlassen bzw. vertrauen können/dürfen, dass diese Ö|SPORT

Aufsichtspflicht auch wahrgenommen bzw. erfüllt wird, andernfalls diesbezüglich eine (allenfalls schadenersatzpflichtig machende) Vertragspflichtverletzung resultiert; sohin auch Pflicht zur Sicherstellung der Aufsicht, wenn das Training/der Kurs per se nicht stattfinden kann (bspw. durch Ausfall der TrainerInnen dann andere Aufsicht während der Trainingszeit, sofern Obsorgeberechtigte nicht erreicht werden können). Haftung der Aufsichtspflichtigen • Eintritt eines Schadens • schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflichtigen/Aufsichtsübernehmenden müssen ihre Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt haben • Verletzung war kausal für Schadenseintritt: Durch die Verletzung der Aufsichtspflicht muss auch der Schaden tatsächlich entstanden sein • keine schuldhafte Veranlassung durch die Geschädigten • kein Haftungsprivileg nach §§ 333, 335 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Damit besteht eine Haftung nur für vorsätzliches Handeln

INFOBOX RA Mag. Gernot Schaar Währingerstrasse 26, 1090 Wien Tel.: +43/1/319 97 00 E-Mail: g.schaar@eustacchio-schaar.com Web: www.eustacchio-schaar.com


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Webshop & Co aus rechtlicher Sicht

In unserem digitalen Zeitalter und der Ära von Amazon und eBay gehören Online-Vertriebsmöglichkeiten schon längst zum Standardrepertoire vieler Unternehmen. Kaum ein Unternehmen kann es sich leisten, ohne einen Webshop, der manchmal den einzigen Vertriebsweg, oft aber auch nur ein zusätzliches Service darstellt, seine Produkte zu vertreiben. Obwohl natürlich nach wie vor auch in dieser Branche schwarze Schafe tätig sind, ist die Akzeptanz der KundInnen von Online-Shops in den letzten Jahren immer größer geworden. Das liegt wohl auch an der größeren Sicherheit und Verlässlichkeit von Online-Shops und den verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen. So wurde erst im letzten Jahr das neue Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) beschlossen, das Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) als auch eine klarere Gestaltung des Rücktrittsrechtes von VerbraucherInnen mit sich gebracht hat.

Auch für Vereine kann es eine interessante Möglichkeit sein, unabhängig von den Öffnungszeiten des Verbandsbüros und ohne den Aufwand von Verkaufsräumlichkeiten vereinsspezifischen Waren über einen Online-Shop zu vertreiben. Auf welcher Grundlage kommt im Webshop ein Vertrag zustande? Ein Vertrag, der zwischen UnternehmerInnen und VerbraucherInnen über sogenannte „Fernkommunikationsmittel“ abgeschlossen wird, also über Telefon, E-Mail-Bestellung oder über eine als Webshop eingerichtete Website, ist ein Fernabsatzvertrag und unterliegt dem „Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz“. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Ö|SPORT

unter anderem geringwertige Waren von unter 50,- EUR oder auch Finanzdienstleistungen und Glückspiele, weil für letztere jeweils eigene Regelungen bestehen. Das FAGG enthält die Verpflichtung zu umfangreichen Informationen, die den VerbraucherInnen schon vor Abgabe ihrer verbindlichen Bestellung (über einen Button wie „jetzt kostenpflichtig bestellen“) erteilt werden müssen. Diese müssen sich auf … • Name bzw. Firma der UnternehmerInnen samt Anschrift und Kontaktdaten • die wesentlichen Eigenschaften der Ware • den Gesamtpreis inklusive Steuern, Liefer-,Versand- und sonstige Kosten 17


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• Zahlungs-, Liefer-und Leistungsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) • das gesetzlich geregelte Rücktrittsrecht • Hinweise auf das gesetzlich geregelte Gewährleistungsrecht • gegebenenfalls die Laufzeit von Abonnementverträgen … beziehen und den KundInnen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie die Informationen speichern und nachträglich ansehen können. EMails sind dafür unter anderem ein geeignetes Medium. Welches Rücktrittsrecht gilt beim Verkauf über einen Webshop? Auch das Rücktrittsrecht, das nach der aktuellen Rechtslage auch bei Online-Auktionen wie auf der Versteigerungsplattform eBay gelten soll, darf dabei nicht unterschätzt werden. Grund dafür ist, dass die KundeInnen mangels der Möglichkeit, die Waren tatsächlich zu begutachten, als besonders schutzwürdig angesehen werden. Daher haben VerbraucherInnen auch

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AUTORIN: MAG. ANDREA ZINOBER, LL.M.

keine Entschädigung für einen bloßen Test der Waren zu bezahlen, sofern dieser nicht über das erforderliche Maß hinausgeht und dadurch kein weiterer Wertverlust eintritt. Die VerbraucherInnen sollen alles tun können, was sie auch in einem Geschäft vor Ort tun könnten, wie z. B. ein Kleidungsstück oder Schuhe anprobieren, nicht jedoch mehr. Die Versiegelung eines digitalen Mediums (Video, CD, Computersoftware etc.) darf auch beim Online-Versand nicht entfernt werden, ohne das Rücktrittsrecht zu verwirken. Das Gesetz selbst enthält bereits ein Muster für eine solche Rücktrittserklärung, die VerbraucherInnen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss absenden können. Ein Rücktritt führt dabei zur Rück18

abwicklung des Vertrages, sodass die VerbraucherInnen die Ware zurücksenden können und die UnternehmerInnen ihnen allenfalls bereits bezahlte Beträge zurückerstatten müssen. Wenn Online-Shop-BetreiberInnen den KundInnen bereits vorab darüber informiert haben, dass die Kosten einer Rücksendung im Fall des Rücktrittes von den VerbraucherInnen zu tragen sind, ist das zulässig. Eine Bestellung, die die KundInnen zur Zahlung der Ware verpflichtet, muss nun auch unmissverständlich als solche bezeichnet werden. Das wird auch als die sogenannte „Button-Lösung“ bezeichnet. Am sinnvollsten lässt sich diese durch eine eigene Schaltfläche umsetzen, die mit „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kostenpflichtig kaufen“ oder einem anderen eindeutigen Hinweis gekennzeichnet ist. Dies ist insofern von Bedeutung, als die KundInnen anderenfalls nicht an ihre Vertragserklärung gebunden sind. Diese klare Regelung ist auch solchen zweifelhaft gestalteten Online-Shops zu verdanken, bei denen VerbraucherInnen unklar war, dass mit Bestellung der Waren ein Vertragsabschluss zustande kommt und nicht nur unverbindlich Waren zur Ansicht bestellt werden. Zu beachten ist auch, dass der Transparenz halber den VerbraucherInnen eine Bestellbestätigung samt aller oben angeführten vorvertraglichen Informationen auszustellen ist, die ihnen spätestens bei der Lieferung der Waren oder bereits bei Absendung der Bestellung übermittelt werden muss. Dies kann entweder in Papierform oder per E-Mail erfolgen. Gerade beim Versand von Waren darf auch das Transportrisiko nicht unterschätzt werden. Das Risiko für eine Beschädigung oder gar den Verlust der Ware haben nach dem Konsumentenschutzgesetz die UnternehmerInnen bis zu Ablieferung an die VerbraucherInnen zu tragen. Gerade weil es so ein Vielzahl an Regelungen gibt, die zu beachten sind, wird es in vielen Fällen ratsam sein, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für den konkreten Webshop bzw. dessen BetreiberInnen anwendbaren Bestimmungen zusammen zu fassen. Diese können neben den hier genannten auch noch weiteÖ|SPORT

re Regelungen enthalten, die je nach Einzelfall anzupassen sind. Ist die Ware jedoch sicher bei den VerbraucherInnen angekommen und besteht kein Grund für einen Rücktritt, so kann die Abwicklung von Geschäften über den sogenannten Fernabsatz durchaus eine Steigerung von Absatzmöglichkeiten für die UnternehmerInnen und eine einfache, bequeme und sichere Einkaufsmöglichkeit für VerbraucherInnen darstellen. Bei der Gestaltung von Online-Shops sollten diese Grundregeln jedenfalls beachtet werden. Daten der KundInnen unterliegen dem Datenschutzgesetz Im Zusammenhang mit Online-Shops sind aber naturgemäß auch die Bestimmungen des Datenschutzes (Datenschutzgesetz 2000, DSG) zu beachten, weil es sich bei Daten von KundInnen wie Name und Anschrift, die für die Abwicklung von OnlineGeschäften jedenfalls erforderlich sind, um „personenbezogene Daten“ im Sinn des DSG handelt. Diese personenbezogenen Daten müssen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden und je nach Gestaltung des Vertriebssystems auch an Dritte überlassen oder weitergegeben werden. Als Prinzipien des Datenschutzes sind neben dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Datenverwendung auch die Zweckgebundenheit, der Grundsatz der Richtigkeit und Aktualität der Daten, die Datenminimierung und die Datensicherheit zu beachten. So verletzt die Verwendung von Name und Anschrift der KundInnen durch einen Online-Versand nicht ihr gesetzlich gewährleistetes Recht auf Schutz ihrer Daten, weil die UnternehmerInnen ohne diese Daten ihre vertraglichen Pflichten (Vertragserfüllung durch Übersendung der bestellten Ware) gar nicht erfüllen könnten. Allerdings ist es für die Bestellung einer Kaffeemaschine nicht erforderlich, die Schuhgröße der KundInnen zu speichern. Diese unnötigen Daten wären von der Zweckgebundenheit eben nicht umfasst und deren Verwendung nicht zulässig. Solange sich die Arten von verwendeten Daten im Rahmen von üblichen sogenannten „Standardanwendungen“ halten, ist auch derzeit keine


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führung der Lieferung benötigen, dann liegt eine solche Überlassung vor. Diese ist nicht an die Zustimmung der betroffenen Personen gebunden, sehr wohl aber an die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzgesetzes, wozu auch der Abschluss eines Dienstleistervertrages zur Sicherung der Geheimhaltung und zur Einhaltung von Maßnahmen zur sicheren Verwendung der Daten gehört. Gibt ein Verein die Daten seiner Mitglieder oder derer, die im OnlineShop Bestellungen getätigt haben, an andere Vereine oder Dritte wie WerbekundInnen weiter, die andere Produkte oder Dienstleistungen in ähnlichen Sparten anbieten, muss dafür also eine ausdrückliche Zustimmungserklärung eingeholt werden. Allgemeine Angaben wie „Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten durch den Verein XY und der Weitergabe zu Werbezwecken zu“, sind dafür aber nach dem DSG und der strengen Judikatur des Obersten Gerichtshofes nicht ausreichend. Die bloße Verwendung der Daten zur Erfüllung des Vertrages bedarf keiner Zustimmung, für die Weitergabe der Daten aber ist diese Klausel zu ungenau. Die Betroffenen können nicht feststellen, wer konkret die EmpfängerInnen der Daten sind und auch der Begriff Werbezwecke wird als zu ungenau angesehen. Ein Eislaufverein und auch seine Mitglieder werden vielleicht ein Interesse an Zusendung von Werbematerial wie Prospekten eines Herstellers

von Eislaufschuhen haben, aber nicht an sämtlichen Waren eines großen Sportartikelhändlers, der Produktinformationen von Golfschlägern, Reitstiefeln und Schwimmbrillen übersenden will. Zu beachten ist auch, dass die Art der Kontaktaufnahme konkret zu bezeichnen ist, da Anrufe zu Werbezwecken oder SMS nicht von der Zustimmung zum Erhalt von Prospektmaterial umfasst sind. Zusammenfassung Schon an dieser überblicksartigen Zusammenfassung lässt sich erkennen, dass moderne und zeitgemäße Möglichkeiten wie Online-Shops durchaus positiv zu betrachten sind. Sie müssen jedoch in jedem Fall mit der nötigen Sorgfalt vorbereitet werden, um nicht eine rechtswidrige Vorgangsweise zu riskieren, die einerseits als nicht regelkonformes Verhalten im Sinn von „Compliance“ anzusehen wäre und andererseits auch zu unnötigen Verwaltungsstrafen, wie insbesondere im Bereich des Datenschutzes, führen kann. INFOBOX Mag. Andrea Zinober, LL.M. ist selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkten im Datenschutzrecht, Urheberrecht und IP-LAW Tel.: +43/1/715 11 15 E-Mail: a.zinober@northcote.at Web: andreazinober.northcote.at

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Meldung der Datenverarbeitung an das Datenverarbeitungsregister erforderlich. Gerade für Standardfälle wie die vor allem für Vereine relevante „Mitgliederverwaltung“ oder „Rechnungswesen und Logistik“ und „Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ dürfen die in den Standardanwendungen aufgezählten Datenarten ohne Meldepflicht verarbeitet werden. Werden Daten verarbeitet oder an Dritte, wie andere Vereine oder Kooperationspartner, weitergegeben, was für die Erfüllung vertraglicher Pflichten nicht erforderlich ist, dann ist dafür eine Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Diese Zustimmung muss nach dem DSG den Zweck der Weitergabe konkret bezeichnen, die EmpfängerInnen der übermittelten Daten eindeutig identifizieren und einen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs enthalten. Daten dürfen auch nicht unendlich lange gespeichert bleiben, sondern nur solange aufbewahrt werden, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Werden Daten nicht an Dritte mit der Erlaubnis weitergegeben, diese Daten für eigene Zwecke verwenden zu dürfen, sondern nur im Rahmen eines Auftragsverhältnisses, dann spricht das Datenschutzgesetz von einer Überlassung. Werden zum Beispiel Adressen von KundInnen an Dritte übergeben, die sie zur Durch-

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E X T R A B E IL A G E

M I T F R E U NDL I C H E R U NT E R ST Ü TZU NG DE R Ö ST E RRE ICH IS CH E N LOT T E RIE N BSO Cristall Gala 2015

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Strahlende Awards für strahlende Vorbilder – die 17. BSO Cristall Gala 2015

Veranstaltung ist all jenen, zum großen Teil freiwillig engagierten, Menschen im Sport gewidmet, die im Hintergrund arbeiten und die tollen Erfolge und den Sport im Allgemeinen erst möglich machen. Ein großes Dankeschön an die wertvolle Arbeit, die vor allem an der Basis in den Vereinen Tag für Tag geleistet wird!“ Rund 300 Gäste aus Sport, Wirtschaft, Medien, Politik und Gesellschaft, durch den Abend geführt von Moderator Michael Berger, ließen sich diese traditionelle Veranstaltung im österreichischen Sport nicht entgehen. Zusätzliches Highlight der 17. BSO Cristall Gala war der Auftritt von „Carl Avory & DJ The Smooth Operator“. Großes Foto: Alle SiegerInnen, LaudatorInnen und ehrende Personen der BSO Cristall Gala 2015.

© BSO/RGE (3)

Bereits seit 17 Jahren ehrt die Österreichische BundesSportorganisation, dieses Jahr am 6. November 2015, im Rahmen der BSO Cristall Gala im Studio 44 – Haus der Lotterien jene Menschen, die ihre Zeit, ihr Engagement und ihre Kompetenz überwiegend ehrenamtlich in den Dienst des Sports stellen. Mit Cristallen aus dem Hause Swarovski ausgezeichnet werden dabei jährlich die TopFunktionärin und der Top-Funktionär, der Top-Sportverein, der/die Top-TrainerIn, das Frauen-Power Projekt sowie der/die Top-SportbotschafterIn. Die geehrten Persönlichkeiten bzw. Institutionen dienen hinter den Kulissen als Motor des Sportes – auch sie sollen einmal am Siegerpodest stehen dürfen! Für BSO-Präsident Herbert Kocher ist die Cristall Gala eine Veranstaltung von besonderer Bedeutung: „Diese

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BSO Cristall Gala 2015


Die SiegerInnen im Detail

TOP-SPORTBOTSCHAFTER 2015: MARCEL KOLLER Zum österreichischen Sportbotschafter 2015 wurde dieses Jahr ein Schweizer, der für eine ungeahnte Begeisterung unter den österreichischen Sportfans gesorgt hat, gekürt. Marcel Koller, seit Ende 2011 Trainer des Herren-Nationalteams im Fußball, leistete mit der souveränen Qualifikation für die Fußball-EM 2016 Unglaubliches. Er steht als Gesicht für die sukzessive Entwicklung der letzten Jahre und hat maßgeblichen Anteil daran, dass es dem Nationalteam gelungen ist, sich erstmals in der Geschichte sportlich für eine EM-Endrunde zu qualifizieren. Mit Ehrgeiz und unbeschreiblich großem Engagement sorgte Marcel Koller in den letzten Jahren für eine kontinuierliche Leistungssteigerung der ÖFB-Elf, was nicht zuletzt durch eine Serie von neun ungeschlagenen Pflichtspielen in Folge und damit ÖFB-Rekord zum Ausdruck kommt. BSO-Präsident Herbert Kocher, früher selbst aktiver Fußballer, erfreut: „Marcel Koller hat großen Anteil an den tollen Erfolgen unseres Fußball-Nationalteams. Ich habe bei den Spielen selbst mitgefiebert und kann nur höchsten Respekt für die Leistung und Entwicklung, die Marcel Koller bewirkt hat, zollen. Er hat damit ein ganzes Land in Euphorie versetzt und ist somit ein VorzeigeSportbotschafter.“

Foto links oben: Über den Titel „Sportbotschafter 2015“ durfte sich Fußball-Teamchef Marcel Koller freuen. Die Laudatio für ihn hielt ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner persönlich, SPORTUNION-Präsident Hartwig Löger und Hans-Peter Hofmann, Marketing Manager Szigeti, überreichten den Preis. Foto rechts oben: Zum Top-Trainer 2015 wurde Beach Volleyball-Talenteschmied Stefan Hömberg gekürt. Laudatorin Roswitha Stadlober und American Football-Präsident Michael Eschlböck gratulierten auf der Bühne.

TOP-TRAINER 2015: STEFAN HÖMBERG Stefan Hömberg, der seit 2001 für den Österreichischen Volleyball Verband in leitender Funktion im Beach Volleyball Nachwuchsbereich tätig ist, durfte sich über den Titel „Top-Trainer 2015“ freuen. Seit 2005 konzentriert sich seine Arbeit besonders auf die Ausbildung von Beach Volleyball Talenten im Österreichischen Nachwuchssport und die systematische Nachwuchsförderung im Bereich Beach Volleyball. Auch die Europameisterinnen 2013, Doris Schwaiger-Robl und Stefanie Schwaiger, wurden als ÖVV NachwuchsspielerInnen von ihm betreut. Als Verbandstrainer gelang es Stefan Hömberg mit den Beach Volleyball Nachwuchsnationalteams nach den beachtlichen Erfolgen aus den vergangenen Jahren (2011 U20 EMGold, U19 WM-Silber, 2012 U20 EM-Gold, 2013 U20 EMBronze, U21 WM-Bronze, U23 WM-Bronze, U18 EM-Silber, Top-6 welt- und europaweit in allen Alterskategorien, 2014 U20 EM-Silber, U22-EM Bronze, YOG 5. Platz Damen) in der Saison 2015 wieder eine Medaille zu erkämpfen. Damit reiht sich Österreich im Nachwuchs unter die bedeutendsten Beach Volleyball-Nationen Europas ein. Stefan Hömberg vereint in seiner Person fachliche Expertise mit pädagogischer Kompetenz. Er setzt sich mit vollem Engagement und Herzblut für den Beach Volleyballsport ein, begeistert junge Menschen für den Leistungssport und unterstützt sie kompetent in ihrer Entwicklung. Die nachhaltige Ausbildung zu internationalen SpitzenspielerInnen der Allgemeinen Klasse ist Hömbergs vorrangiges Ziel – aus seiner Talenteschmiede kommen auch zahlreiche SpielerInnen, die beim FIVB Grand Slam Turnier in Klagenfurt starten und bereits bei internationalen Turnieren beachtliche Erfolge einfahren konnten. Für BSO-Präsident Herbert Kocher ist Stefan Hömberg ein verdienter „Top-Trainer 2015“: „Ich gratuliere Stefan Hömberg zu dieser Auszeichnung ganz herzlich. Einer der wichtigsten Aspekte im Sport ist der Nachwuchs und die Findung und Formung der Talente zu Spitzensportlerinnen und -sportler von morgen. Stefan Hömberg stellt diese Gabe als Trainer bereits seit vielen Jahren unter Beweis und kann auf große Erfolge seiner Schützlinge zurückblicken – ein wahrer Top-Trainer.“

BSO Cristall Gala 2015

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© BSO/RGE (4)

Die SiegerInnen im Detail

Die Top-Funktionärin 2015 Silvia Atteneder erzählt ihre Erfolgsgeschichte.

Die Top3-Funktionäre 2015. Tischtennisspielerin Doris Mader verlas die Laudatio, Dr. Harald Sippl, Geschäftsführer des Bundesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln, übergab den Cristall.

TOP-FUNKTIONÄRIN 2015: SILVIA ATTENEDER Silvia Atteneders Vision ist das Projekt „Volleyball im Waldviertel“. Als Gründerin des „Volleyballteams Waldviertel“, wo derzeit 150 Kinder trainiert werden, ist sie glühende Funktionärin für Sport und Bewegung im Kinder- und Jugendbereich und nicht zuletzt deshalb in ihrer Funktion als Obfrau der Union Volleyball Raiffeisen Waldviertel. Unermüdlich verfolgt sie das Bestreben, dem Sport in der Gesellschaft den ihm gebührenden Stellenwert zu geben. Zusätzlich hat Silvia Atteneder von 1990-2006 acht Jugendmannschaften, zwei Damenmannschaften und eine Herrenmannschaft in der höchsten Spielklasse Österreichs (aon Volley League) aufgebaut.

TOP-FUNKTIONÄR 2015: HARALD WESTREICHER Harald Westreicher, Vizepräsident des Salzburger Tennisverbandes, ist seit 22 Jahren als Organisator und Turnierleiter von Tennisturnieren in Salzburg und in ganz Österreich unermüdlich im Einsatz. Besonders seit seiner Pensionierung im Jahr 2003 hat er sein ehrenamtliches Engagement nochmals intensiviert und ausgeweitet. Seine besondere Aufmerksamkeit gehört der Jugend und den Nachwuchstalenten. Westreicher baute seit 1993 das Turnierwesen in Salzburg zur vollen Blüte auf. In allen Kategorien, Jugend, Allgemeine Klasse, Seniorinnen und Senioren, Breiten- und Spitzensport, leistete er allen Turnierveranstaltern im Land wertvolle Hilfe und unterstützte sie bei der Organisation und Abwicklung. Höhepunkte seiner Tätigkeit waren die Organisation von 125.000 $ Challenger Herren-Turnieren in Salzburg Bergheim sowie die maßgebliche Mitwirkung an zwei FED-Cup-Veranstaltungen in Salzburg: 1996 gegen die USA in Salzburg Hellbrunn und 1998 gegen Polen in Bergheim. Auch für den Österreichischen Tennisverband ist Westreicher seit vielen Jahren als Turnierleiter und Betreuer von Turnierserien im Einsatz.

PLATZ 2: KARIN WALKNER PLATZ 3: MONIKA REIS

PLATZ 2: THOMAS HNILICA PLATZ 3: ROLAND POIGER

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BSO Cristall Gala 2015


Die Top3-Sportvereine 2015 im Bild mit Laudator und Boxer Marcos Nader und Mag. Norbert Preiser, Business Support Manager Swarovski.

Die Top3-Frauen-Power Projekte 2015. Die Laudatio hielt Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Vorstandsdirektorin Österreichische Lotterien, den Preis überreichte ASVÖ-Präsident Kons. Direktor Siegfried Robatscher.

TOP-SPORTVEREIN 2015: ASKÖ HENNDORF ORIENTEERING Von der ursprünglich ausschließlichen Jugendarbeit hat sich der ASKÖ Henndorf zu einem umfassenden Verein für alle Generationen entwickelt. Keimzelle war Christian Breitschädls eigene Familie, seine Kinder und deren Freunde und die Hauptschule in Henndorf, an der der Lehrer Christian Breitschädel eine eigene Neigungsgruppe für Orientierungslauf führte. Die sportlichen Erfolge können sich sehen lassen: Unzählige regionale Meistertitel, über 60 Staatsmeistertitel, 3 Europameistertitel, 2 Junioren Europacup-Titel und 4 WM-Titel, um nur einige zu nennen. Innovative Konzepte bzw. Projekte und Jugendarbeit kommen durch die enge Zusammenarbeit mit Schulen, HS/NMS, HAK, BG, HTL, HBLA aber auch PH und UNI im ganzen Land Salzburg ebenfalls nicht zu kurz. Der Verein wurde fünfmal für die beste Jugendarbeit, dreimal für die besten Veranstaltungen ausgezeichnet und viermal zum besten Verein gekürt. Auch als Veranstalter hat er einen großen Namen: Welt- und Europameisterschaften wurden ebenso zur vollen Zufriedenheit organisiert, wie auch Staatsmeisterschaften, ASKÖ Bundesmeisterschaften, Austria Cup-Bewerbe und Mehrtageveranstaltungen sowie über 60 Trainingslager im In- und Ausland.

FRAUEN-POWER PROJEKT 2015: WOMAN GOES TRI Um mehr Frauen für den Sport Triathlon zu begeistern, wurde die Initiative „woman goes tri“ ins Leben gerufen. Seit 2013 werden jährlich 14 Frauen und Mädchen zwischen 17 und 50 Jahren im Team aufgenommen und trainieren das ganze Jahr über die triathlonspezifischen Sportarten mit den beiden Instruktorinnen in unterschiedlichen Leistungsgruppen. Betreut werden die Teilnehmerinnen von Ärztinnen, Trainerinnen und PhysiotherpeutInnen. Der Nachhaltigkeitsaspekt wird insofern erfüllt, als dass Teilnehmerinnen des Vorjahres im nächsten Jahr ihre Erfahrungen einbringen und in das Training der neuen Teilnehmerinnen miteingebunden werden. Wertschätzendes Miteinander und starker Teamgeist zeichnen das Projekt aus und auch die sportlichen Leistungen können sich durchaus sehen lassen: Zahlreiche Podestplätze bei Bewerben in ganz Österreich sowie die Teilnahme von 13 Athletinnen aus dem „woman goes tri“-Team bei der Triathlon EM Sprintdistanz in Kitzbühel 2014. Seit 2013 wurden 42 Athletinnen von den beiden Instruktorinnen betreut. Aus dieser Initiative ist somit das größte Frauentriathlonteam in Österreich hervorgegangen. Das Engagement der Projektbetreuerinnen erfolgt auf ehrenamtlicher Basis mit finanzieller Unterstützung von Sponsoren in Bezug auf Bekleidung und Startgelder für die Athletinnen. Für 2016 wurde bereits ein neues Ziel definiert: Einen internationalen Triathlon im Ausland mit den Teilnehmerinnen zu bestreiten.

PLATZ 2: UNION EISENSTADT-TURNEN PLATZ 3: TAE-KIBO KAMPFSPORTVEREIN

PLATZ 2: BEWEGTES FRAUENHAUS ASKÖ PLATZ 3: FLAG FOOTBALL DAMEN NATIONALTEAM

BSO Cristall Gala 2015

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© BSO/RGE (11)

Impressionen

SPORTUNION-Präsident Hartwig Löger und American FootballPräsident Michael Eschlböck freuen sich auf einen unterhaltsamen Abend.

BSO-Präsident Herbert Kocher mit Laudatorin Roswitha Stadlober und Laudator Marcos Nader.

Unterstützung des Sports seit vielen Jahren: Mag. Bettina GlatzKremsner, Vorstandsdirektorin der Österreichischen Lotterien, sowie ÖOC-Präsident, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Lotterien und Generaldirektor der Casinos Austria Dr. Karl Stoss, im Bild mit BSO-Geschäftsführerin Mag. Barbara Spindler-Oswald.

Für Stimmung sorgte der Auftritt von Carl Avory, unterstütz vom DJ „The Smooth Operator“.

Ein erfolgreiches Team: ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner, ÖFB-Generaldirektor Alfred Ludwig und Nationaltrainer Marcel Koller.

BSO-Präsident Herbert Kocher, flankiert von ÖOC-Präsident Dr. Karl Stoss und ÖOC-Generalsekreter Dr. Peter Mennel.

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BSO Cristall Gala 2015


ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist und ASKÖ-Generalsekretär Michael Maurer gratulieren Mag. Thomas Hnilica zum zweiten Platz in der Kategorie Top-Funktionär 2015.

ASVÖ-Präsident Kons. Siegfried Robatscher und ASVÖ-Generalsekretär Mag. Paul Nittnaus.

American Football-Generalsekretär Mag. Fouad Lilabadi (links) mit Mag. Gernot Uhlir, Vorstandsassistent der Österreichischen Lotterien.

Leichtathletik-Vizepräsidentin Mag. Sonja Spendelhofer (links) und -Präsident Dr. Ralph Vallon beglückwünschen Karin Walkner zum zweiten Platz in der Kategorie Top-Funktionärin 2015.

Und darum ging es bei dieser Gala: Der BSO Cristall

© Swarovski

ÖBSV-Präsidentin Abg.z.NR KR Brigitte Jank und Christine Marek, MiA-Präsidentin und Sts a.D.

BSO Cristall Gala 2015

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WI R BEDA N K E N U N S B E I U NS E R E N PART NE RN FÜ R DIE FRE U NDLICH E U NT E RST Ü TZUNG.

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BSO Cristall Gala 2015


FO RT B I LDUNG

BSO-Fortbildungskalender 2016 Für den erfolgreich gestarteten, neu aufgesetzten, SportvereinManagement Zertifikatskurs stehen die Pflichtmodule für 2016 bereits fest. Wahlmodule sowie TrainerInnenfortbildungen und Informationsveranstaltungen werden 2016 ebenfalls wie gewohnt angeboten. Informationen dazu folgen auf unserer Website. Fr., 22.1.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Wien

Fr., 29.1.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Eisenstadt

Sa., 30.1.2016

09:00 - 13:00 Uhr

Präsentationstechniken

Linz

Sa., 30.1.2016

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Sportsponsoring

Linz

Sa., 13.2.2016

09:00 - 13:00 Uhr

Grundlagen Kommunikation & Rhetorik

St. Pölten

Sa., 13.2.2016

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

St. Pölten

Fr., 19.2.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

Salzburg

Do., 3.3.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Wien

Do., 10.3.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Innsbruck

Fr., 11.3.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Innsbruck

Fr., 18.3.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Kärnten

Fr., 8.4.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein

Steiermark

Do., 14.4.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Präsentationstechniken

Vorarlberb

Fr., 15.4.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Kommunikation & Rhetorik

Tirol

Fr., 22.4.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Gesellschaftspolitische & Soziale Aspekte im Sport

Oberösterreich

Do., 12.5.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Grundlagen Sportsponsoring

Burgenland

Fr., 3.6.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Salzburg

Fr., 10.6.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

St. Pölten

Do., 16.6.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

Graz

Fr., 17.6.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

Klagenfurt

Do., 21.7.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Gesellschaftspolitische & Soziale Aspekte im Sport

Bregenz

Fr., 22.7.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein

Innsbruck

Fr., 2.9.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Graz

Do., 8. 9. 2016

17:00 - 21:00 Uhr

Vereins-/Haftungsrecht i. Sportverein

St. Pölten

Fr., 9.9.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Klagenfurt

Fr., 23.9.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Präsentationstechniken

Eistenstadt

Do., 6.10.2016

17:00 - 21:00 Uhr

Grundlagen Sportsponsoring

Bregenz

Fr., 7.10.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

Innsbruck

Fr., 14.10.2016

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Kommunikation & Rhetorik

Graz

Do., 20.10.2016 17:00 - 21:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

Wien

Fr., 21.10.2016

Gesellschaftspolitische & Soziale Aspekte im Sport

Eisenstadt

Do., 24. 11.2016 17:00 - 21:00 Uhr

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Linz

Fr., 25.11.2016

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Salzburg

13:00 - 17:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um in Planung befindliche Workshops vorbehaltlich etwaiger Änderungen handelt. Details bzgl. ReferentInnen, Ort und Inhalt folgen. Die aktuellen Veranstaltungen und auch mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.bso.or.at/fortbildungskalender Ö|SPORT

21


KOO P ERAT I ON E N

Jugend als Nachwuchs für den organisierten Sport

Großes Bild: Die TeilnehmerInnen des 9. BSO Jugendsportforums engagieren sich für die Zukunft des Sports. Kleines Bild: Gruppenarbeiten und Diskussionen standen beim Jugendsportforum im Fokus.

22

Ö|SPORT

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Gernot Schaar zu rechtlichen Rahmenbedingungen im Jugendsport. Zum Abschluss besuchte Julia Rainer, die UNO Jugenddelegierte 2015, das BSO-Jugendsportforum. Vor allem die Schnittstellen zwischen Sport und den Aktivitäten der UNO standen dabei im Mittelpunkt. Besonders die friedensstiftende Wirkung des sportlichen Miteinanders und des Fair Plays wurden betont. Basierend auf den Diskussionen, Gesprächen und dem Input der beiden Vortragenden und setzten sich die TeilnehmerInnen mit der Frage „Was wünscht du dir für das Jahr 2030?“ auseinander. Dabei waren neben dem Sport auch viele gesellschaftliche Themen ein besonderes Anliegen der jungen Menschen.

© BSO

Am 25./26. September 2015 fand das diesjährige und insgesamt 9. BSO Jugendsportforum in Salzburg statt. 30 Jugend- und Nachwuchssportverantwortliche folgten der Einladung der BSO und ließen sich auf eine spannende Auseinandersetzung zum Thema Beziehungen ein. Dass Jugendarbeit einen wertvollen Beitrag im Sportverein leistet wurde bereits im letzten Jahr beim Jugendsportforum in Niederöblarn hervorgehoben. Oft ergeben sich aber Unsicherheiten oder offene Fragen, sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene, die mit Jugendlichen arbeiten: Was kann ich? Was darf ich? Was soll ich? Was muss ich? Im diesjährigen Jugendsportforum wurden vielfältige Beziehungen in Sportvereinen und -verbänden beleuchtet sowie rechtliche Aspekte in Fachvorträgen thematisiert. Die TeilnehmerInnen hatten die Gelegenheit, sich in Murmelgruppen und Diskussionsrunden auszutauschen und eigene Erfahrungen und Erlebnisse einzubringen. Unterstützt wurde die Auseinandersetzung durch die Inputs von Gerald Koller zu den Grundlagen der Beziehungsbildung von Mag.

© Stefan Mayr

Jugendarbeit im Sportverein: Im Spannungsfeld zwischenmenschlicher Beziehungen und rechtlicher Rahmenbedingungen


KO O PE RATIONEN

Sicherheit für Sportvereine und AthletInnen: Wie schützt man sich am besten vor Cybercrime und Co.? ger vom Büro für Betrugs-, Fälschungs- und Wirtschaftsdelikte des BK informierten über häufige Cybercrime- und Betrugsmethoden, mögliche P räve n t iv m a ß n a h m e n und gaben Aufschluss darüber, wie Sie sich, Ihren Verband/Verein und Ihre SportlerInnen adäquat davor schützen können. © BSO

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation lud in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BK) zur Informationsveranstaltung „Sicherheit für Sportvereine und AthletInnen – wie schützt man sich am besten vor Cybercrime und Co.?“ ein. Computer und Internet sind aus der täglichen Arbeit von Sportorganisationen und dem privaten Umfeld nicht mehr wegzudenken. Moderne Kommunikationsmittel erschließen allerdings auch ein weitläufiges Betätigungsfeld für Kriminelle. Diese Informationsveranstaltung informiert über aktuelle und weit verbreitete Bedrohungen im Internet, beispielsweise Hackingangriffe, Phishing Mails oder Datendiebstahl, aber auch über herkömmliche Betrugsarten. Die Experten Obstlt. Manfred Riegler vom CybercrimeCompetence-Center – C4 und Chefinsp. Christoph Heichin-

Die Informationsbroschüre dazu finden Sie hier

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Ö|SPORT

23 Instagram.com/Vienna_Marriott_Hotel


AKT UE L L E S

Gender Equality im Sport nen Gleichstellung von ehrenamtlichen und bezahlten TrainerInnen sowie von TrainerInnen in Nationalteams. Weiters soll Wissen über Gender Mainstreaming in die Ausbildung fließen. • Ausgewogenen Sportgremienbesetzung: Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Thema „Geschlechterbezogen ausgewogene Besetzung der Vorstands- und Managementpositionen in bundesweiten Sportinstitutionen“. • Kampf gegen sexuelle Gewalt: Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Entwicklung von Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt im Sport. • Kampf gegen Stereotyping: Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Rolle der Medien und einer fairen Berichterstattung über Frauen und Männer in den Sportmedien.

Der organisierte Sport setzt ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt im Sport. Die VertreterInnen im Bild: ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist, Judo-Olympionikin Sabrina Filzmoser, ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner, 100% Sport-Präsidentin Christa Prets, BSO-Präsident Herbert Kocher, Sportminister Mag. Gerald Klug, ASVÖ-Präsident Kons. Siegfried Robatscher, ÖPC-Präsidentin BM a.D. Maria Rauch-Kallat, BeachvolleyballAss Clemens Doppler und SPORTUNION-Präsident Hartwig Löger (v.l.n.r.).

24

Ö|SPORT

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Im Rahmen der 46. Sportversammlung unterzeichneten die BSO und ihre Mitgliedsverbände eine Erklärung, in welcher sie sich gegen sexuelle Übergriffe im Sport und für eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns aussprachen, um ein offenes, intaktes und sicheres Sportumfeld zu schaffen: „Gemeinsam gegen sexuelle Übergriffe und für Respekt und Sicherheit im Sport“.

© HBF/Pusch

Frauen sind im Verhältnis zu Männern im Sport unterrepräsentiert, sowohl als TrainerInnen und InstruktorInnen, als auch auf Ebene der FunktionärInnen und als aktive SportlerInnen. Eine Studie der SportsEconAustria zeigt, dass das freiwillige Engagement von Frauen im Sport im Vergleich zu den Männern bei etwa einem Drittel liegt und dass in jungen Jahren bei Frauen eine geringere Bindung an den Sport stattfindet als bei Männern. Die von Sportminister Klug initiierte Offensive soll basierend auf den Empfehlungen der EU Kommission eine Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport erarbeiten. Zahlreiche österreichische Sportorganisationen sowie viele VertreterInnen der BSO unterstützen diesen Prozess, der von „100% Sport“ begleitet wird. Mit dieser Initiative sollen einerseits Anreize geschaffen werden, um Frauen den Einstieg in den Sport zu erleichtern, andererseits Maßnahmen entwickelt werden, um ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen im Sport zu schaffen. In vier Arbeitsgruppen wurden im Jahr 2015 Ziele und Maßnahmen formuliert, die der Strategiegruppe unter Vorsitz von BM Mag. Gerald Klug vorgelegt wurden: • Geschlechtergleichstellung im Coaching: Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der geschlechterbezoge-


AKT UELLES

Selbstorganisationen von MigrantInnen im Sport Im Vorfeld zur Preisverleihung des Integrationspreis Sports findet am 30. November 2015 von 15:30-17:00 Uhr im Haus des Sports eine Podiumsdiskussion zum Thema Selbstorganisation von MigrantInnen im Sport statt. In Österreich lebende MigrantInnen sind in vielen Sportbereichen tätig. Bereits vor über 100 Jahren gab es eigene Sportvereine, die von Zuwanderern gegründet wurden. Vor 50 Jahren entstand mit der „Jugo-Liga“ sogar eine eigene Liga von Migranten im Fußballsport. Auch andere Zuwanderergruppen haben in diversen Sportarten eigene Ligen gegründet, sei es im Basketball oder Volleyball. Die Gründe und die Ausgestaltung dieser Formen der Selbstorganisation sind vielfältig und haben sich im Lauf der Geschichte mitunter aufgrund des gesellschafts-politischen Wandels in Österreich und den Herkunftsländern sowie durch die europäische Integration verändert. Bei der Podiumsdiskussion werden VertreterInnen unterschiedlicher Communities über Selbstorganisationen von MigrantIn-

nen in verschiedenen Sportbereichen berichten. Gründe für ihre Entstehung und Entwicklung, ihre Auswirkungen hinsichtlich Identität, Selbstbestimmung und Integration sowie der gegenwärtige Handlungsbedarf, um Vereinen von Migrantinnen und Migranten im Bereich des organisierten Sports zu unterstützen, sollen dabei beleuchtet werden.

Information/Anmeldung Podiumsdiskussion „Selbstorganisation von MigrantInnen im Sport“ 30.11.2015, 15:30-17:00 Uhr Haus des Sports, Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Organisation: Initiative Minderheiten Web: www.initiative.minderheiten.at

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Ö|SPORT

25


AKT UE L L E S

BSO-Jahresbericht Der Tätigkeitsbericht der BSO bietet einen kompakten Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte der Österreichischen Bundes-Sportorganisation des vergangenen Jahres 2015. Ein Jahr, in dem die BSO wieder viel für den Sport geleistet hat, das unterstreichen allein über 8000 persönliche Beratungsleistungen der MitarbeiterInnen der BSOGeschäftsstelle. Von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, Serviceleistungen für die Verbände, bewährten gesellschaftspolitischen Partnerschaften und Veranstal-

tungen wie die Cristall Gala bis hin zur intensiven Einbindung und zu maßgeblichem Mitwirken auf politischer Ebene, kann die BSO auf ein bewegtes Jahr zurückblicken. Abgerundet wird das Publikat mit allen wichtigen Basisinformationen zur BSO und zum organisierten Sport in Österreich. Erhältlich ist der Jahresbericht kostenlos in der BSOGeschäftsstelle oder online abrufbar auf: www.bso.or.at/ jahresbericht FORT- UND WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN

kleinen Gruppen soll den TeilnehmerInnen wichtiges Wissen praxisnah vermittelt werden. Der Fokus wird dabei bewusst auf die Qualität der Veranstaltungen gelegt und die Anzahl der TeilnehmerInnen daher oft-

Die BSO sieht es daher als ihre wesentliche Aufgabe,

mals begrenzt. Die große Nachfrage an BSO-Fortbil-

den Mitgliedsverbänden und ihren MitarbeiterInnen,

dungen und das begeisterte Feedback der Besuche-

TrainerInnen und FunktionärInnen Fortbildungen zu

rInnen spiegelt den hohen Qualitätsstandard wider.

unterschiedlichen Themenbereichen anzubieten. Das

2015 konnten die BSO-Fortbildungsveranstaltun-

Angebot unterteilt sich dabei in die Kategorien

gen einen Anmelderekord verzeichnen: 1300 Per-

„Sportverein-Management“, „TrainerInnenfortbil-

sonen interessierten sich für die Weiterbildungsange-

dung“ und „Informationsveranstaltungen“.

bote der BSO. Insgesamt bot die BSO in diesem Jahr

Neu aufgesetzt wurde dabei der Sportverein-

auf alle neun Bundesländer verteilt 42 Veranstal-

Management Zertifikatskurs, der im Herbst 2015

tungen an – ebenfalls eine neue Höchstmarke, was

gemeinsam mit den Bundes- und Landesdachver-

einer Steigerung um 45 % im Vergleich zum Vorjahr

bänden von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION ge-

entspricht. 87 % aller TeilnehmerInnen würden die

startet wurde. Sowohl hauptamtlich tätige als auch

Fortbildungen der BSO weiterempfehlen und 90 %

ehrenamtlich engagierte Personen in Sportverbänden

waren mit dem Angebot zufrieden oder sehr

und -vereinen können mit diesem neuen, kostenlo-

zufrieden.

sen Fortbildungsangebot Know-how für die komplexen Anforderungen in der Vereinsführung erwer-

konnte durch die nach den Veranstaltungen ausgeschickten Feedback-Emails und darauf basierend

Durch

ein

flexibles

Modulsystem

mit

40 % SEHR ZUFRIEDEN

90 % WEITEREMPFEHLEN

57 % SEHR ZUFRIEDEN

87 % WEITEREMPFEHLEN

50 % SEHR ZUFRIEDEN

9 % VIELLEICHT WEITEREMPFEHLEN

50 % ZUFRIEDEN

9 % VIELLEICHT WEITEREMPFEHLEN

36 % ZUFRIEDEN

Die BSO und die drei Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION möchten hauptamtlichen

lich; maximal können, wenn nicht anders angege-

10 % VIELLEICHT WEITEREMPFEHLEN

40 % ZUFRIEDEN

MitarbeiterInnen und ehrenamtlichen FunktionärInnen

ben, 25 Personen an einem Workshop teilnehmen.

2 % NICHT WEITEREMPFEHLEN

7 % GLEICHGÜLTIG

tenlosen Zugang zu sportvereinsspezifischen Fortbil-

PFLICHTMODULE: Die Pflichtmodule decken die

1 % NICHT WEITEREMPFEHLEN

4 % GLEICHGÜLTIG

dungen ermöglichen. Durch ein neues System auf

wichtigsten Inhalte für FunktionärInnen und Mitar-

2 % NICHT WEITEREMPFEHLEN

7 % GLEICHGÜLTIG

Pflicht- und Wahlmodulen werden eine freie

regelmäßige Anpassung an die Bedürfnisse der Mit-

Zeiteinteilung sowie eine Spezialisierung nach per-

glieder und inhaltliche und organisatorische Weiter-

sönlichen Interessen ermöglicht. Workshops finden in

entwicklung der Workshops und Veranstaltungen

jedem Bundesland Österreichs statt.

erreicht werden.

U

m eine Sportorganisation (Verein/Verband) langfristig erfolgreich führen zu können, ist es

3 % UNZUFRIEDEN 0 % SEHR UNZUFRIEDEN 1 % SEHR UNZUFRIEDEN 0 % SEHR UNZUFRIEDEN

2014

2015

2013

2014

2015

Anzahl der Veranstaltungen der letzten 3 Jahre im Vergleich Statements:

29 25

Mich würde es freuen, wenn es künftig häufiger sol-

Danke für die sehr gute Organisation und die Einla-

che Veranstaltungen geben würde, wo echte Fach-

dung von Top- Referenten!

leute Theorie und Praxis am selben Tag miteinander

20

verbinden und den Teilnehmern nahebringen!

Bitte macht so weiter und bietet ein breites Angebot

Die Qualität der Fortbildung war ausgezeichnet. Der

die für die eigene Sportart relevanten Fortbildungen

Wunsch für die Zukunft sollte sein, diesen Standard

auswählen kann.

an interessanten Trainerfortbildungen an damit man

16

2013 2014

4

Gesamtzahl

3 verschiedenen Bundesländern angeboten. Es wird jedes Jahr rotiert, so dass zumindest alle drei

ment Zertifikatskurs die Möglichkeit der Spezialisie-

Jahre jedes Pflichtmodul in jedem Bundesland

rung auf persönliche Interessen- bzw. Arbeits- und

angeboten wird. TeilnehmerInnen können die Pflicht-

Aufgabengebiete. Dabei stehen den TeilnehmerInnen

module auch in anderen Bundesländern besuchen.

bekannte ExpertInnen aus den Verbänden und exter-

Die Pflichtmodule haben einen Umfang von 4 Stun-

ne Fachleute mit Rat und Tat zur Seite.

den und werden mit dem neuen Sportverein-Ma-

Der BSO Sportverein-Management Zertifi-

nagement Logo gekennzeichnet. Für eine Zertifizie-

katskurs steht allen Personen offen, die in Sportver-

rung müssen insgesamt 9 Pflichtmodule absolviert

einen oder -verbänden, die direkt oder über Lan-

werden. Dabei ist darauf zu achten, dass aus den

des- bzw. Bundes-Dach- und Fachverbände in der

unterschiedlichen Themenblöcken eine bestimmte

BSO organisiert sind, hauptamtlich tätig oder ehren-

Anzahl an Workshops besucht werden muss.

Folgende Workshops wurden 2015 angeboten: Vereinsrichtlinien 2001 - Wartungserlass 2015 Profisport

Die BSO bietet gemeinsam mit den Bundes- und

WAHLMODULE: Die Wahlmodule ermöglichen den

Bild- & Urheberrecht im Sportverein/-verband

Landesdachverbänden von ASKÖ, ASVÖ und

TeilnehmerInnen eine Spezialisierung nach per-

Grundlagen Grafik & Design

SPORTUNION ein gemeinsames, österreichweites,

sönlichem Interesse bzw. Aufgabengebieten/Ar-

Gezielte Vermarktung von (Staats-)Meisterschaften

Vorarlberg, Kärnten und OÖ Wien Salzburg, Steiermark und Wien Wien und Salzburg

kostenloses Fortbildungsangebot auf Workshop-

beitsschwerpunkten. Das Angebot der Wahlmodu-

Sponsoring 1

Basis, mit der Möglichkeit zur Zertifizierung im Be-

le und deren Inhalte und Themenschwerpunkte wird

Green Events Management im Sportverein

Wien und Salzburg Steiermark und Wien

reich Sportverein-Management, an. Um sich zertifi-

von Jahr zu Jahr wechseln. Die Workshops der

Compliance Regelungen im Sport

zieren

Wahlmodule werden zumindest 2 Mal pro Jahr in

Sponsoring 2

lassen

zu

können,

müssen

die

TeilnehmerInnen insgesamt 11 Workshops, davon 9

2 unterschiedlichen Bundesländern angeboten.

Pflichtmodule und 2 Wahlmodule, absolvieren. Da-

Für eine Zertifizierung müssen insgesamt 2 Wahl-

bei ist darauf zu achten, dass aus den unterschiedli-

module absolviert werden.

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Wien

Wien

t

Managemen

SportvereinWahlmodul

Niederösterreich

Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein

Salzburg

Grundlagen Sportsponsoring

Wien

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Tirol

chen Themenblöcken eine bestimmte Anzahl an Workshops besucht werden muss. Nach Vorlage

Grundlagen Pressearbeit

Vorarlberg

aller notwendigen Teilnahmebestätigungen (insge-

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Steiermark

samt 11 Bestätigungen) wird das Abschlusszertifi-

Grundlagen Kommunikation & Rhetorik

Oberösterreich

kat durch die BSO ausgestellt und an die Absolven-

Konfliktmanagement

tInnen übermittelt. Alle 11 Workshops, die für eine

Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport

Sportver Pflichtm ein-Managemen odul t

Mag. Barbara

Spindler-Oswald,

MBA

BSO-Geschäftsführerin

Herbert Kocher

Sportverein-Manage Abschlusszertifikat ment Herbert

Kocher

BSO-Präsident

Spindler-Oswald,

BSO-Geschäftsführerin

Oberösterreich Burgenland

dungen, immer super Themen und Vortragende.

Zertifizierung notwendig sind, müssen innerhalb von

Sportverein & Steuerpflicht

Burgenland

Danke den Verantwortlichen der BSO für die Be-

5 Jahren absolviert werden. Sollte dieser Zeitraum

Präsentationstechniken

Kärnten

Herbert Kocher BSO-Präsident

Mag. Barbara Spindler-Oswald, BSO-Geschäftsführerin

MBA

mühungen bei den Fortbildungen.

18

19

20

Denk weiter. Falls es im Leben einmal anders kommt … … ist Ihre Unfallversicherung schon da. Über 80 % der Unfälle passieren zu Hause und in der Freizeit. Über die gesetzliche Sozialversicherung erhalten Sie nur nach einem Arbeitsunfall finanzielle Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, sich privat zu schützen, damit Sie auch bei einem Freizeitunfall bestens umsorgt sind.

Maximale Auszahlung wenn es wirklich drauf ankommt. Ein Unfall kann dauerhafte Folgen hinterlassen und die Lebensqualität beeinträchtigen. Die Höhe der Leistung aus Ihrer Unfallversicherung richtet sich danach, wie schwer die dauerhaften Folgen sind. Je schwerwiegender, desto mehr Leistung bekommen Sie ausbezahlt – bis zu 600 % der gewählten Versicherungssumme. Je nachdem welche Variante unserer Unfallversicherung Sie wählen. 26

beiterInnen im organisierten Sport ab. Jedes Pflichtmodul wird zumindest 3 Mal pro Jahr in

gen werden. Neben der nun wesentlich flexibleren Zeiteinteilung bietet der neue Sportverein-Manage-

Mag. Barbara

Ich bitte nur wieder um die Information zu FortbilDanke für die Organisation der Mitfahrgelegenheit!

2015 TrainerInnenfortbildungen

Workshop-Basis kann nun noch besser auf die Bedürfnisse der einzelnen TeilnehmerInnen eingegan-

BSO-Präsident

zu halten.

8 4

Workshops und Informationsveranstaltungen

ähnlichen bzw. inhaltsverwandten externen AusbilZustandekommen eines Workshops ist eine MindestteilnehmerInnenzahl von 5 Personen erforder-

amtlich engagiert sind.

42

34

möglich. Eine Anrechnung bzw. Anerkennung von dungen und Fortbildungen ist nicht möglich. Für das

von Sportvereinen/-verbänden in Österreich den kos-

2 % UNZUFRIEDEN

2013

überschritten werden, ist keine Zertifizierung mehr

wichtig, eine breite Basis an wirtschaftlichem, rechtlichem, sozialem und medialem Know-how zur Verfügung zu haben.

3 % UNZUFRIEDEN

Eine fortlaufende Steigerung der Zufriedenheit

ben.

Neu: Sportverein-Management Zertifikatskurs

89 % WEITEREMPFEHLEN

THEMENSCHWERPUNKTE

2015

Durch kompakte 4-5-Stunden-Workshops in

sches und ein sich ständig veränderndes Um-

ehrenamtlich engagierte FunktionärInnen mit hoch komplexen Aufgabenstellungen konfrontiert werden.

FORT- UND WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN

Ö|SPORT

21

MBA

© BSO (3)

JAHRESBERICHT

ine wesentliche Sportlandschaft ist ein dynami-

feld, in dem hauptamtlich tätige MitarbeiterInnen und

Wie zufrieden sind Sie mit den Veranstaltungen?

Fotocredits: © BSO

E

Würden Sie die Veranstaltungen weiterempfehlen?

FORT- UND WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN

Nachfrage und Feedback bestätigen Wichtigkeit von BSO-Fortbildungs- und Informationsmaßnahmen


VE RS ICH E RU NG SSERVICE

Vier Sportversicherungen für Ihren Schutz In den vergangenen Monaten haben zwei Unfälle mit schwersten Verletzungen sowohl die österreichische, als auch die internationale Sportwelt erschüttert. Nach solchen dramatischen Ereignissen stehen für die verletzten Personen, für die Verbands- und VereinsfunktionärInnen und auch die anteilnehmende österreichische Sportwelt unweigerlich folgende Fragen zur Beantwortung: „ Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Bestehen Versicherungen, um eine optimale medizinische Versorgung/ Betreuung zu gewährleisten? Haben wir als Verband, als Verein oder als SportlerIn eine finanziell leistbare Vorsorge getroffen?“ Viel zu oft stellt sich leider im Nachhinein heraus, dass entweder überhaupt kein oder oft nur ein mangelhafter, unzulänglicher Versicherungsschutz besteht. Das muss nicht sein! Die Verbandsversicherungen bieten allen im Verband tätigen Personen sowie den KadersportlerInnen einen sehr umfassenden und auch äußerst prämiengünstigen Versicherungsschutz. Ein solcher ist auf das Verbandsgeschehen genauestens zugeschnitten. Über 200 österreichische Sport-Fachverbände bzw. deren Landesverbände sowie zahlreiche Vereine in Österreich verwenden bereits diesen besonderen Versicherungsschutz. Die Sportversicherungen sind: 1. Die Kollektiv-Sportunfallversicherung Sportunfälle und daraus resultierende Verletzungen sind sehr oft leider nicht zu verhindern. Negative finanzielle Folgen einer Verletzung können sehr wohl geglättet werden und das zu einer für alle Vereine leistbaren Jahresprämie. Da Personengruppen (alle Mitglieder, Kader, FunktionärInnen etc.) angemeldet werden können, muss nicht eigens eine Namensliste erstellt werden. Für alle Sportarten (ausgenommen Flugsportvereine sowie Fußballvereine der 1. und 2. Division) ist die Prämie gleich und sogar der Berufs- und Spitzensport sind mitversichert.

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Versicherungssummen: € 3.640,- für den Todesfall € 72.680,- für dauernde Invalidität (ab 20 % Invaliditätsgrad) € 1.000,- für Unfallkosten, Heilkosten, Bergungskosten (SB € 50,-) € 10.000,- für kosmetische Operationen € 300,- Rehab Pauschale Die Jahresprämie pro Person beträgt € 6,60, die Prämie für Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres € 3,30. 2. Die Verbands-Haftpflichtversicherung (inkl. Veranstalter-Haftpflicht- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) Wie wichtig eine Vereins-Haftpflichtversicherung mit entsprechend großem Versicherungsschutz ist, merkt man

erst dann, wenn eine Forderung oder Klage eines Geschädigten am Tisch liegt. Versicherungssummen: € 2.000.000,- für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden (laut Pkt. A.5.d) € 100.000,- für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes und Rechnungsprüfer des Vereins (laut Punkt B sowie H999 2012) € 100.000,- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. A.5.e) € 1.500,- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. A.5.e) € 400,- für Schäden von Verbands- / Vereinsmitglieder am Verbands- / Vereinseigentum Örtlicher Geltungsbereich: Auslandsdeckung für die gesamte Erde, ausgenommen USA, Kanada und Australien Die Jahresprämie beträgt pro Verein (bis zu 100 Mitglieder) nur € 60,-. Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf € 0,60. 3. Die Verbands-Rechtsschutzversicherung Mögliche hohe finanzielle Belastungen kommen auf den Verein, FunktionärInnen, TrainerInnen oder SportlerInnen zu, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird oder wenn es um die Durchsetzung von eigenen Forderungen geht. Hiefür bietet die Vereins-Rechtsschutzversicherung umfassende Sicherheit für alle im Verein tätigen Personen. Die Jahresprämie beträgt pro Verein (bis zu 125 Mitglieder) nur € 45,-. Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf € 0,36. 4. Die Reisekrankenversicherung Die Reisekrankenversicherung ist seit vielen Jahren die ideale Versicherung für SportlerInnen, FunktionäreInnen und ReisebegleiterInnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, für die Dauer eines Aufenthaltes im Ausland (weltweit) oder für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Österreich.

Information/Anmeldung Versicherungsberatung Held & Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel.: +43/2236/53 086-0 Fax: +43/2236/53 086-4 E-Mail: office@diehelden.at Web: www.diehelden.at

Ö|SPORT

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SPO RT HI L F E

Fenninger und Hirscher sind Österreichs Sportler des Jahres 2015 Glanzvolle Ehrung im Rahmen der 19. LOTTERIEN-GALA „Nacht des Sports“ im Austria Center Vienna Die Titel der Sportler des Jahres gehen ins Skilager: Anna Fenninger holte sich ihre dritte Trophäe der Sportlerin des Jahres in Folge, für Marcel Hirscher ist es die insgesamt zweite Auszeichnung. Diesmal war die Entscheidung klar: Mit 1.272 Punkten verwies der GesamtWeltcupsieger Fußball-Star David Alaba (861 Punkte) auf Platz zwei. „Sportler mit Herz“ Zum dritten Mal vergaben die Österreichischen Lotterien den Preis „Sportler mit Herz“. Ausgezeichnet wurde das Charity-Projekt „Laufen für Kira“. Stellvertretend für Initiator Wilhelm Lilge nahm Leichtathlet Andreas Vojta den Scheck über 5.000 Euro, übergeben von Vorstandsdirektorin Mag. Bettina Glatz-Kremsner, entgegen. Für Kira Grünberg war der Besuch der LOTTERIEN-GALA „Nacht des Sports“ der erste öffentliche Auftritt nach ihrem schweren Unfall. Mit Standing Ovations wurde die junge Tirolerin

empfangen und beeindruckte einmal mehr mit ihrer Lebensfreude und positiven Einstellung. Nacht der Sport-Heroes Mit seinem Siegerlied „Heroes“ gab Songcontest-Sieger Måns Zelmerlöw das Motto für die rauschende Galanacht vor. Rund 1600 Gäste aus Sport, Wirtschaft, Kultur und Society waren gekommen, um Österreichs Sporthelden zu feiern. Der ORF übertrug die von Mirjam Weichselbraun und Rainer Pariasek moderierte Gala live in die Wohnzimmer Österreichs und sorgte dabei wieder für Top-Quoten. Veranstaltet von der Österreichischen Sporthilfe ist die LOTTERIEN-GALA „Nacht des Sports“ die wichtigste Sportehrung in Österreich und die bedeutendste BenefizVeranstaltung für die Sporthilfe. Der Reinerlös von 110.000 Euro kommt der Förderung Österreichs Nachwuchs- und Spitzensportlern mit und ohne Behinderung zugute.

Die Sportler des Jahres 2015 • Sportlerin: Anna Fenninger, Ski Alpin • Sportler: Marcel Hirscher, Ski Alpin • Behindertensportlerin: Claudia Lösch, Ski Alpin • Behindertensportler: Patrick Mayrhofer, Snowboard • Special Olympics: Jochen Hugmann, Tischtennis • Mannschaft: Fußball-Nationalteam • Aufsteiger des Jahres: Stefan Kraft, Skispringen • Special Award: Teamchef Marcel Koller • Sportler mit Herz: Charity Projekt „Laufen für Kira“

© Sporthilfe GEPA (3)

Bild links: Sportler des Jahres Marcel Hirscher mit Kira Grünberg. / Bild unten links: Zum 5. Mal Behindertensportlerin des Jahres: Claudia Lösch mit Behindertensportler des Jahres Patrick Mayrhofer / Bild unten rechts: Bei der 19. LOTTERIEN-GALA „Nacht des Sports“ wurden Österreichs Sport-Heroes des Jahres ausgezeichnet.

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Ö|SPORT


FIT SPORT AUSTRIA

Ein Plädoyer für mehr Bewegung & Sport Der 9. "Fit für Österreich"-Kongress bestätigt Vorteile von gesundheitssportlicher Bewegung.

bis hin zu Trends wie Tabata, Warrior Fitness oder deepWORK® und vieles mehr. Inhalte für alle Zielgruppen, vom Kleinkind bis zum Senior sind Jahr für Jahr Garant für die Begeisterung der TeilnehmerInnen und auch der MitarbeiterInnen. Apropos Senior, im Rahmen des samstäglichen Abendprogramms wurde der älteste Teilnehmer des Kongresses anlässlich seines 86. Geburtstages geehrt, besungen und betanzt. Wir gratulieren noch einmal dem rüstigen und immer gut gelaunten Rudi Satran aus Wien, der auch bei seinem dritten Kongress wieder eine heiße Sohle aufs Parkett legte. Der „Fit für Österreich“-Kongress wird organisiert und durchgeführt von der Fit Sport Austria gemeinsam mit den MitarbeiterInnen der drei Partner ASKÖ, ASVÖ und SPORT– UNION und ist nicht zuletzt aufgrund dieser Zusammenarbeit eine hochkarätige und qualitativ hochwertige Veranstaltung. Davon konnten sich

auch Mag. (FH) Corina Korner vom Büro des Bundesministers und Ing. Wolfgang Gotschke, Geschäftsführer des Bundes-Sportförderungsfonds, vor Ort überzeugt. Die Eröffnung nahmen Bürgermeister Erich Rohrmoser gemeinsam mit ASKÖ-Präsident Hermann Krist vor. Durch das Programm führte einmal mehr ein stets gut gelaunter und vom brüderlichen Schmäh getragener Peter Resetarits, der mittlerweile zu dieser größten Fortbildungsveranstaltung ihrer Art dazu gehört, wie rutschfeste Airex-Matten zu fast jedem Arbeitskreis (!). Der Kongress fand vom 16. bis 18. Oktober 2015 in Saalfelden/Salzburg statt. FIT SPORT AUSTRIA GmbH Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien Tel.: +43 1 504 79 66 Fax: +43 1 504 79 66-900 E-Mail: office@fitsportaustria.at Web: www.fitsportaustria.at

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Eine tolle und überaus positive, vor allem aber sehr unterhaltsame Bilanz des 9. „Fit für Österreich“-Kongresses zog bereits Samstagabend vor Ort im wunderschönen Congressaal Saalfelden Kabarettist, Rettungsfahrer und Diplomsozialarbeiter (DSA) Ingo Vogl nach seinen Recherchen direkt in den Workshops. Sein Programm begeisterte Samstagabend die TeilnehmerInnen, ReferentInnen und MitarbeiterInnen gleichermaßen. Teils unglaubliche und zum Teil frivole Geschichten aus dem Alltag des Rettungsfahrers fügten sich fast nahtlos an das Hauptreferat vom Eröffnungstag. Mag. Romeo Bissuti, Leiter des Männergesundheitszentrums in Wien, referierte zu psychologischen Aspekten und der Praxis der Verhaltensänderung und brachte sein im Grunde schweres Thema leichtfüßig auf die Bühne des Congresscentrums Saalfelden und bewies einmal mehr, dass die Selbstbestimmung wohl der wichtigste zu beachtende Aspekt bei Verhaltensänderungen bleibt. 82 praxisorientierte Arbeitskreise, vorgetragen von 40 hochqualifizierten Fachleuten, standen im Angebot für die mehr als 500 TeilnehmerInnen, die zu einem hohen Prozentsatz Vereins-ÜbungsleiterInnen mit einer „Fit für Österreich“-QualitätssiegelAuszeichnung waren. Vom Beckenbodentraining für Männer, über Rückenschule, Tanz, Parkour & Freerunning

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American Football: Erfolge in Europa und Aufstockung der Bundesliga Zum dritten Mal in Folge nach Sevilla 2011 und Köln 2013 kürte sich Österreichs Football Junioren-Nationalteam zum Europameister. Am 27. Juni schlug die AFBÖ-Auswahl in Dresden Gastgeber Deutschland mit 30:22. Bei der Flagfootball-EM in Madrid räumten die beiden AFBÖ-Teams im September Edelmetall ab. Österreichs Damen setzten sich im Finale gegen Frankreich mit 45:15 durch. Es ist der vierte EM-Titel in Serie für das Team. Die Herren erreichten mit Silber das beste Ergebnis seit 2011.

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Bild 1: Österreichs Junioren besiegten Deutschland im Finale und kürten sich zum dritten Mal in Folge zum Europameister.

ASKÖ: Auszeichnung für Bewegungsfreundlichkeit Seit 2014 werden in allen Bundesländern bewegungsfreundliche Kindergärten und Volksschulen vom ASKÖ FIT-Frosch Hopsi Hopper ausgezeichnet. Sechs Kriterien sind zu erfüllen, um das Prädikat „bewegungsfreundlich“ zu erhalten. Es sollte eine mindestens dreijährige Beziehung zur ASKÖ FIT-Aktion „Hopsi Hopper“ (1) sowie die Absicht bestehen, die Kooperation nachhaltig zu vertiefen (2). Beim Vermitteln und Erleben von Bewegung und Sport wird besonders darauf geachtet, dass möglichst von allen Kindern positive Gefühle erlebt werden. Sie sollen sich auf ein nächstes Mal freuen (3). Das Umfeld und die Räum-

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Die Austrian Football League (AFL) wird 2016 auf acht Teilnehmer vergrößert. Die beiden Finalisten 2015 der Division 1, Hohenems und die Mödling, sowie das slowenische Top-Team Ljubljana ergänzen das Teilnehmerfeld bestehend aus den Raiders Tirol, Vienna Vikings, Prag Black Panthers, Danube Dragons und Graz Giants. Damit steigt die Gesamtzahl der Bundesligaspiele von zuletzt 23 auf insgesamt 45 an. Alle Infos unter www.football.at

lichkeiten samt Zusammensetzung des Inventars werden nach Maßgabe der Möglichkeiten bewegungsfreundlich gestaltet (4). Die Leitung des Kindergartens/der Volksschule kennt das Hopsi Hopper Land (5), zudem wird die „Tägliche Bewegungseinheit“ als wichtig anerkannt und die Verwirklichung angestrebt (6). Haben Sie Interesse an der Auszeichnung Ihres bewegungsfreundlichen Kindergartens/Ihrer bewegungsfreundlichen Volkschule? www.hopsihopper.at / Bild 2: Bewegungsfreundliche Institutionen

werden ausgezeichnet.

Badminton-Asse mit wertvollen Ergebnissen und Karriere-Hochs auf dem Weg nach Rio Österreichs Olympia-KandidatInnen Elisabeth Baldauf, Luka Wraber und David Obernosterer erreichten dank wertvoller Ergebnisse in den letzten Monaten ihr jeweiliges erstes Karriere-Hoch. Baldauf, die am 15.10. als 70. so hoch wie nie zuvor in der BWF-Weltrangliste stand, gewann im Oktober das Finale der IV Argentina International 2015 und holte ihren insgesamt vierten Einzeltitel auf der BWF-Tour. Im September wurde die 25-jährige Eggerin Dritte in Guatemala. David Obernosterer lag in der Weltrangliste vom 1.10. an der 57. Stelle und schaffte es im

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Oktober in Argentinien bis ins Halbfinale. Zudem konnte er im September in Prag im Achtelfinale ebenfalls einen tollen Erfolg verbuchen: Der 26-Jährige bezwang den diesjährigen European Games-Sieger, Pablo Abian aus Spanien (BWF 38). Wraber, am 3.9. die Nummer 52, musste sich im Oktober in Nigeria erst im Finale geschlagen geben. Bei den Ethiopia International im September erreichte er ebenfalls den 2. Platz. / Bild 3: Elisabeth Baldauf gewann im Oktober die IV Argentina International, ihren insgesamt vierten Einzeltitel auf der BWF-Tour

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Basketball: Österreichs Spieler sind im Ausland zunehmend gefragt Spieler des Österr. Basketball Verbandes (ÖBV) sind im Ausland zunehmend gefragt. Teamkapitän Thomas Schreiner ist mit Andorra in die 2. Saison in der ACB gegangen. Er gilt als Leistungsträger seiner Mannschaft in der stärksten Liga Europas. Für Rasid Mahalbasic ist Nizhny Novgorod die bereits 9. Auslandsstation der Karriere. Der ÖBVCenter tritt nicht nur in der osteuropäischen VTB United League, sondern auch im EC an. Den Weg nach Belgien hat Enis Murati gefunden. Der ÖBV-Internationale ist von den Swans Gmunden zu den Leuven Bears gewechselt und hat

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ÖBV-Legionäre: Thomas Schreiner (#5), neben ihm Enis Murati und Rasid Mahalbasic (#24). College-Spieler Jakob Pöltl (ganz rechts) gilt als große NBA-Hoffnung.

Billard: Platz 5 für Österreich beim „World Cup of Pool“ Österreichs Pool Billard Nationalteam, bestehend aus dem 25-jährigen Kärntner Albin Ouschan, aktuell Nummer 5 der Weltrangliste, und dem 22-jährigen Vorarlberger Mario He (WRL 54.), hat bei der 10. Auflage des „World Cup of Pool“ unter 32 Teams aus aller Welt den 5. Platz belegt. Team Austria startete in den in der Londoner York Hall ausgetragenen Bewerb mit einem knappen 7:5 Sieg gegen Peru. Im Achtelfinale wurde die Equipe aus Frankreich klar mit 7:2 abgefertigt. Die anschließende ViertelfinalPartie gegen Turniermitfavorit Taiwan verlief dann jedoch von Beginn an alles andere als nach Wunsch. Nicht weni-

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sich rasch ins Rampenlicht gespielt. Mit Anton Maresch (Burgos) und Max Hopfgartner (Cambados) stehen zwei weitere ÖBV-Spieler in Spaniens zweiter bzw. dritter Liga unter Vertrag. Nicht zuletzt gibt es mit Jakob Pöltl (University of Utah) die große heimische NBA-Hoffnung. Der 20-Jährige steht hoch im Kurs, nach dieser Saison in die nordamerikanische Basketball-Profiliga wechseln. / Bild 4:

ger als sechs Mal fiel bei Ouschan und He durch einen unglücklichen Ballverlauf die weiße Spielkugel und ihre Gegner konnten davon profitieren. Am Ende stand eine 5:9 Niederlage für das im Vorjahr drittplatzierte Team zu Buche. Taiwan schaffte den Durchmarsch bis ins Finale und bezwang dort in einem spannenden Endspiel Gastgeber England mit 10:8. / Bild 5: Mario He (li.) und Albin Ouschan (re.) im „World Cup of Pool“ Viertelfinale.

Bogensport: Nico Wiener erkämpft Gold bei der WM der 3D Bogenschützen Nico Wiener hat schon im Grunddurchgang mit einem hervorragenden Schnitt 10,34 (Max. 11) gezeigt, dass er in Topform ist. In der zweiten Eliminationsrunde legte er mit 10,63 nochmals zu, ehe es im Halbfinale noch einmal knapp wurde: Er begann gut mit 10, 10, schoss jedoch ein hohe 8 und neuerlich 10. Somit gab es einen Gleichstand mit seinem Kollegen aus Frankreich und ein Shoot-off musste die Entscheidung bringen. Wieners Pfeil war eine 10, jedoch um 2 cm näher dem Zentrum, somit qualifizierte er für das Goldfinale – unglaublich dieser Bursche mit

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18 Jahren. Er brannte förmlich auf die Entscheidung und konnte kaum erwarten, dass es endlich losging. Spannung pur: Nico Wiener schoss 11,10,11,11 = 43 (ein Ring unter Maximum), das war zu viel für den starken Finnen, der den Wettkampf mit 40 Punkten und der Silber-Medaille beendete. Nico Wiener holt im jungen Alter die erste WM Goldene! Wir werden noch viel von ihm sehen.

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Eishockey: Spezialkurs für zukünftige Trainer Die Bundessportakademie Wien und der Österreichische Eishockeyverband führen ab 2016 einen Trainerspezialkurs (A- und B-Lizenz) ein. Zielgruppe des Kurses sind Eishockeyspieler, die noch in der höchsten österreichischen Spielklasse aktiv sind oder vor kurzem ihre Karriere beendet haben und eine Trainerlaufbahn im Hochleistungsbereich anstreben. „Die landläufige Meinung, dass Eishockey ein kanadischer Sport sei, wollen wir endgültig aufbrechen und zeigen, dass Eishockey auch ein österreichischer Sport sein kann“, meint ÖEHV-Sportdirektor

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trainer// Bild 1: Ehemaligen Bundesligaspielern möchte der ÖEHV

eine Trainerlaufbahn ermöglichen.

Faustball: Überraschungen in Herbstmeisterschaft Die Herbstmeisterschaft der Männer wurde erstmals in Turnierform im Viertelfinalmodus ausgetragen. Überraschend war die Dominanz von Meister Freistadt: Nach 3 Turniersiegen standen die Mühlviertler schon vor dem Abschlussturnier als Herbstmeister fest. Auf Platz 2 folgt Kremsmünster vor den wieder erstarkten Grieskirchnern, danach Vize-Meister Urfahr vor Wels und Vöcklabruck. Nicht im Meister-Play-Off: Laakirchen und Bozen. Bei den Frauen sicherte sich das junge Überraschungsteam aus Nußbach ungeschlagen die Herbstkrone klar vor Meister Urfahr und Vize-Meister Wels. Hinter dem viertplatzierten

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Alpo Suhonen. „Unsere Kinder und Jugendlichen, die Eishockey erlernen wollen, brauchen österreichische Trainer. Mit unserem neuen Programm haben wir in 15 Monaten 15 neue österreichische Trainer.“ Der Instruktorkurs startet am 1. Mai 2016, im Anschluss findet der Trainerkurs statt, der im Herbst 2017 abgeschlossen wird (maximal 15 Teilnehmer). Mehr Informationen zum neuen Ausbildungsangebot unter www.eishockey.at/aus-und-fortbildung/ausbildung/

Arnreit folgen punktegleich VÖEST, Freistadt und Höhnhart. Neusiedl, dritter in der letzten Saison, kam in diesem Herbst nicht auf Touren und muss gemeinsam mit Laakirchen ins Aufstiegs-Play-Off. Die ersten 6 (Männer) bzw. 7 (Frauen) Teams qualifizieren sich für das Meister-Play-Off, je nach Herbst-Platzierung nehmen sie Bonuspunkte in den Meisterkampf mit. Die letzten beiden Teams spielen gegen die Top-Teams aus der 2. Liga um den Bundesligaverbleib. / Bild 2: Thomas Leitner, Herbstmeister mit Freistadt.

Frisbee: Österreich fordert Europa Im September stand mit der Österreichischen Staatsmeisterschaft der nationale Höhepunkt der Ultimate Open und Women Division an. Die Innsiders Kundl nutzten den Heimvorteil und sicherten sich im Finale der Herren gegen TheBigEz Wien die Goldmedaille. Die Titelverteidiger von Forward Wien wurden diesmal auf den dritten Platz verwiesen. Auf dem dritten Platz der Damen strahlten mit Styrian Sunrise ganz neue Gesichter. Im Finale verteidigte Box Wien gegen Mantis Wien erneut den Titel. Beide Teams hatten sich zuvor auch schon für die Finalrunde der

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europäischen Klubsaison im Oktober qualifiziert. Dort holte sich dann allerdings Mantis Wien mit Rang 4 das beste österreichische Ergebnis. Bei den Herren waren gar vier Teams im polnischen Wroclaw vertreten. Catchup Graz erspielte dabei Rang 11. Zwischen diesen beiden Highlights feierte Ende September auch die Beach Ultimate Mixed Division ihre Österreichische Staatsmeisterschaft. Dort gelang es Disc Fiction Klagenfurt den ersten Titel ins Bundesland Kärnten zu holen. Am Podest folgten ihnen Winona Raiders Mödling und Chuck Bronson Wien.

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Kanuverband veranstaltet Wildwasser WM in Wien auf der Donauinsel Der Österr. Kanuverband zeigt im Juni 2015 erneut Profil als Veranstalter einer internationalen Großveranstaltung. Nach der erfolgreichen Wildwasserslalom EM und dem Weltcupfinale der Wildwassersprinter 2014, wurden heuer auf der VERBUND-Wasserarena auf der Donauinsel/Steinspornbrücke die ersten Weltmeistertitel in der schnellsten Wildwasserdisziplin vergeben. 156 AthletenInnen aus 21 Nationen sprinteten im 250 m langen künstlichen Kanal von Wien, welcher erst 2013 in Betrieb genommen wurde, um Gold, Silber und Bronze. Österreichs Canadier- Zweier

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Karate: Sensation bei Austrian Open 2015 Beim heurigen Stopp der Karate 1 Premiere League Serie in Salzburg konnte sich Luca Rettenbacher mit einer grandiosen Leistung ins Rampenlicht kämpfen und die Gewichtsklasse bis 67 kg gewinnen. Erstmals bei diesem Großevent dabei – 59 Nationen aus allen Erdteilen entsandten über 800 Sportlerinnen und Sportler – wuchs der Salzburger Nachwuchskämpfer über sich hinaus und konnte auf seinem Weg zum Sieg in 5 spannenden Begegnungen auch nicht von Welt- und Europameistern gestoppt werden. Thomas Kaserer schrammte in dieser Kategorie nach 4 Siegen und zwei Niederlagen nur haar-

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Mannschaften mit Draxl/Filzwieser, Schmid/Schmid und Brodicky/Bosina verpassen mit Platz 4 denkbar knapp eine österreichische Medaille bei der Heim-WM. Wildwasser auf Knopfdruck wissen zwischenzeitlich nicht nur mehr die besten KanutenInnen der Welt, sondern auch Freizeitsportler (ab 14 Jahren) sehr zu schätzen. Mehr Information auf www.kanuverband.at

scharf an einer Medaille vorbei. Mit einer Bronzemedaille im Kata-Teambewerb konnte das Herren-Team bestehend aus Lukas Buchinger, Christoph Buchinger und Vincent Forster ebenfalls groß aufzeigen. Die junge österreichische Mannschaft musste sich nach einem klaren Sieg über Italien zwar den späteren Finalisten aus Hong Kong beugen, mit einer tollen Leistung im kleinen Finale gegen das Team aus Ungarn konnte aber der dritte Platz erkämpft werden. / Bild 5: Luca Rettenbacher

Moderner Fünfkampf: Masters EM, Biathle/ Triathle WM und Laser Run WM Masters EM, Györ 24.-26.09.15: Michael Wachsmann belegte den hervorragenden 3. Platz in der Altersklasse 50+. Mit dem Sieg im Fechtbewerb und sehr guten Leistungen in den anderen 4 Disziplinen holte sich der Niederösterreicher die sichere Bronzemedaille. – Biathle/Triathle WM, Georgien 18.-20.09.15: Nina Waldner wurde 3. in der Allg. Klasse im Triathle sowie im Mixed-Staffelbewerb mit ihrem Vater Manfred Waldner. Hierbei mussten je 2x5 Treffer geschossen, 2x100 m geschwommen und 2x800 m gelaufen werden. Katharina Eberhard (HSV Graz) Jugend C-Triath-

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le: 4. Platz, Anja Schrettner (ATUS Knittelfeld) Jugend BTriathle: 15. Platz und Biathle 18. Platz, Manfred Waldner (HSV Graz) Masters-Triathle 6. Platz und Biathle 8. Platz. – Laser Run WM, Frankreich 26.-27.09.15: Beim Laser-Run werden zwei Disziplinen des Modernen Fünfkampfes herausgenommen, nämlich Laufen und Schießen (= Combined) und als eigenständiger Wettbewerb durchgeführt. Simone Seidl und Christoph Grillitsch, beide vom Verein Kolland TopSport, starteten in der Altersklasse Jugend B sowie Manfred Waldner (HSV-Graz) bei den Masters 40+.

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Rudern: Erfolgreiche Neustrukturierung des Verbandes Im Jahr 2013 wurde der Leistungssport im Österreichischen Ruderverband komplett neu strukturiert, um wieder den Anschluss an die internationale Weltklasse zu schaffen. Das Ziel des ÖRV ist eine konsequente Aufbauarbeit für Olympia 2016 und 2020, um bereits in Rio 2016 aussichtsreiche Teilnehmer an den Start zu bringen. Kern der Struktur des ÖRV war die Installation eines international erfahrenen Nationaltrainers, der gemeinsam mit drei Stützpunkttrainern (Wien, Linz/Ottensheim und Völkermarkt) die Qualität der Trainerarbeit in Österreich erhö-

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Rugby: Spektakulärer Herbst mit Höhen und Tiefen Die Herbstsaison des österr. Rugbysports begann auswärts mit einem fulminanten Bonuspunktesieg für das österr. Nationalteam gegen Dänemark (25:31) und endete nach einer bitteren Heim-Niederlage gegen Luxemburg (6:34) mit dem 3. Tabellenplatz der Gruppe 2C im European Nationscup. Währenddessen brach in Österreich das RugbyWorld-Cup-Fieber aus. Wie die Großen, so wollten auch die Kleinen WM-Luft schnuppern. Bei der „Get into Rugby“Mini-WM weihten rund 100 Kinder den neuen Platz des Rugby Austria Bundesleistungszentrums auf der ASKÖSportanlage ein. „Neben dem Rasenplatz haben wir nun

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hen konnte. Mit Hilfe dieses flächendeckenden Systems wurde es möglich, sämtliche in Österreich verfügbaren Athleten und deren Trainer zu sichten und in das Leistungssportsystem des ÖRV zu integrieren. Erste Erfolge stellten sich rasch ein. Zeitgleich mit der Einführung der neuen Trainerstruktur wurden auch die wichtigsten Funktionäre des Ruderverbandes neu gewählt. Das neu gewählte Team steht mit aller Kraft dem Sport zur Verfügung und wird den österreichischen Rudersport national und international beflügeln.

den modernsten Rugby-Matchplatz aus Kunstrasen, auf dem auch internationale Spiele ausgetragen werden können.“, so Präsident Andreas Schwab über die neue Heimstätte des Österr. Rugby Verbands. Auf dem Platz trainiert nicht nur der älteste Rugbyverein Österreichs, Vienna Celtic RFC, sondern er ist auch Spiel- und Ausbildungsort sowie Trainingszentrum für Damen, Herren und Jugend Mannschaften. / Bild 2: Früh fängt sich an. Kinder beim RugbySpielen auf dem neuen Kunstrasen-Platz.

Schach: Staatsmeister 2015 David Shengelia gewinnt mit einer Weltklasseleistung die Staatsmeisterschaft im Standardschach in Pinkafeld überlegen mit 8,5 Punkten aus neun Partien und zwei Punkten Vorsprung auf Titelverteidiger Mario Schachinger und den jungen Wiener Christoph Menezes. Menezes holt neben der Bronzemedaille auch seine erste Norm für den Titel eines Internationalen Meisters. Im Frauenbewerb sichert sich Katharina Newrkla ihren ersten Staatsmeistertitel vor Veronika Exler und der jugendlichen Tirolerin Anna-Lena Schnegg. Knapp davor bringen die Staatsmeisterschaften

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im Blitz- und Schnellschach in Obertraun mit Markus Ragger und Annika Fröwis zwei Doppelsieger. Ragger ist eine Klasse für sich und gewinnt im Schnellschach vor Mario Schachinger und Andreas Diermair sowie im Blitzschach vor Diermair und Florian Schwabeneder. Die Vorarlbergerin Annika Fröwis siegt im Schnellschach vor Barbara Teuschler und Reka Horvath und verweist im Blitz Reka Horvath und Chiara Polterauer auf die Plätze. / Bild 3: David Shengelia

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Sportschießen: Sechsmal Edelmetall für Österreich bei Armbrust-WM Mit hohen Erwartungen und großen Zielen trat das ÖSBArmbrustteam die Reise ins südöstliche Sibirien an. Von 21. bis 24. August war die IAU-Weltmeisterschaft in Ulan Ude (RUS) Treffpunkt der weltbesten Armbrustschützinnen und -schützen. Mit der 30 m-Matcharmbrust ging Thomas Kostenzer in der Klasse U23 an den Start – und dies äußerst erfolgreich. Im Kniendbewerb gewann er Bronze und in der Kombination holte sich der 20-Jährige den Vize-Weltmeistertitel. In den Bewerben mit der 10 mMatcharmbrust durften sich die österreichischen Frauen

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Kostenzer mit Joel Bruschweiler (SUI) und Michael Gerber (SUI).

Schwimmen: Amadeus-Kür für Vanessa Sahinovic Bei der Eröffnung des 10. PARKTHERME 24-StundenSchwimmens in Bad Radkersburg wurde die ursprünglich für die Europäischen Jugendspiele in Baku geplant gewesene „Amadeus Kür“ des Österreichischen Synchronschwimm-Jugendkaders gezeigt. Gewidmet war die Kür Vanessa Sahinovic, die seit ihrem Unfall im Vorfeld der Europaspiele querschnittsgelähmt ist. Heuer konnten bei dem Benefiz-Event zu Gunsten von „Licht ins Dunkel“ 9.200 Euro erschwommen werden. Der OSV (Österreichischer Schwimmverband) war in diesem Jahr Kooperationspart-

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in der Teamwertung über die Silbermedaille freuen. Im Finale der U23-Schützen mit der 10 m-Armbrust erreichte Christoph Stocker (ST) den ausgezeichneten dritten Platz. Zusammen mit Thomas Kostenzer und Michael Kleemann wurde das österreichische Team Vizeweltmeister hinter Deutschland. Die 20-jährige Tirolerin, Sonja Strillinger, erzielte im 30 m-Stehendbewerb mit der Match-Armbrust 272 Ringe und sicherte sich damit Bronze hinter den Deutschen Gebhard Fürst und Norbert Ettner. / Bild 4: Thomas

ner und hatte in Verbindung damit einen Projektantrag bei „Licht ins Dunkel“ gestellt. Ein Teil des erschwommenen Geldes kommt im Namen des „Licht ins DunkelSoforthilfefonds“ Vanessa noch in diesem Jahr zugute. „Es ist schön, dass die Amadeus-Kür in diesem Rahmen als Premiere aufgeführt werden konnte. Neben diesem Projektantrag gibt es noch mehrere Aktionen, über die der OSV versucht, Vanessa zu unterstützen. Mit den Spenden soll das Wohnhaus der Familie Sahinovic rollstuhlgerecht umgebaut werden“, so OSV- Vizepräsident Gerd Lang.

Segeln: Neue Bundesliga Premiere im heimischen Segelsport Inspiriert von der deutschen Segelbundesliga, die heuer erfolgreich die 3. Saison absolvierte, hat auch der Österr. Segelverband den Trend aufgegriffen, eine Segel-Bundesliga (sponsored by SAP) in heimischen Gewässern auszutragen. 15 Clubs aus sieben Bundesländern segelten bei der Premiere 2015 in zwei Events um den Titel. Mitte September fand bereits die Qualifikation für drei weitere Plätze für die Saison 2016 statt. Den Premierentitel sicherte sich der Yacht Club Bregenz um Skipper Max Trippolt, der Burgenländische Yacht Club aus Rust holte am Ende Rang

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zwei. „Der Start in dieses neue Segelformat war sensationell. Wir sind jetzt schon voll in den Vorbereitungen auf die kommende Saison und versuchen dabei den richtigen Mix zwischen europäischen Trends und heimischen Besonderheiten hinzubekommen“, erklärt Wolfgang Schreder, Obmann der Österreichischen Segel-Bundesliga. Der Modus für 2016 bleibt dabei unverändert und folgt dem Grundgedanken, dass jeder Verein möglichst oft gegen jeden in möglichst vielen Kombinationen segelt. Geplant sind vier Regatten zwischen Neusiedler See und Bodensee.

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Special Olympics: Prominente Botschafter für die Weltwinterspiele 2017 Die Pre-Games werfen ihren Schatten voraus. Vom 10. bis 15. Jänner 2016 steigt die große Generalprobe für die Special Olympics World Winter Games, die im März 2017 stattfinden werden. In allen drei Austragungsorten werden im Jänner die sportlichen Bewerbe durchgeführt: In Schladming Ski Alpin und Snowboard, in der Ramsau Ski Nordisch und Schneeschuhlauf. In Graz finden Eiskunstlauf und Eisschnellauf (Eishalle Liebenau), Stockschießen (Helmut List Halle) sowie Floorball (HIB Liebenau) statt. „Für uns sind die Pre-Games eine ideale Möglichkeit, um

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res“ auf einem Bild: Marcel Hirscher und Jochen Hugmann.

Wir bewegen Menschen – 70 Jahre SPORTUNION Buchvorstellung Im Rahmen der 70-Jahr Jubiläumsfeier am 11. September präsentierte die SPORTUNION Österreich gemeinsam mit Autor Ingolf Wöll das Buch „WIR BEWEGEN MENSCHEN. 70 Jahre SPORTUNION. Geschichte(n) der christlichen Turn- und Sportbewegung Österreichs. Band 2 – 1945 bis 2015“. Das 256 Seiten umfassende Werk zeigt die Entwicklung des Sportverbands nach dem 2. Weltkrieg, hinterlegt mit rund 400 Bildern aus allen Jahrzehnten. Die sinnvolle Ergänzung stellt das E-Book „FRISCH FROMM FRÖHLICH FREI. Geschichte(n) der christlichen

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zu sehen, in welchen Bereichen es schon gut läuft und wo noch Verbesserungen notwendig sind“, meinen dazu die Geschäftsführer Marc Angelini und Markus Pichler. Bereits jetzt haben sich schon einige prominente Botschafter bereit erklärt, die World Winter Games 2017 zu unterstützen – so etwa die Skilegenden Hans Knauss und Michael Tritscher oder Schauspieler August Schmölzer. Mit Marcel Hirscher konnte sogar Österreichs „Sportler des Jahres 2015“ dafür gewonnen werden. / Bild 1: Zwei „Sportler des Jah-

Turn- und Sportbewegung Österreichs. Band 1 – von den Anfängen bis 1938“ dar. Ingolf Wöll skizziert ein Gesamtbild der verschiedenen Turnbewegungen in Österreich, um aufzuzeigen, warum es ab dem späten 19. Jahrhundert zu christlichen Turn- und Sportbewegungen im katholischen Österreich kommen musste. Die Printausgabe (€ 20,-) sowie das E-Book sind über den Residenz Verlag erhältlich.

Triathlon: Erneutes Rekordjahr – Boom hält an Erstmals in der 28-jährigen Verbandsgeschichte konnten über 40.000 Teilnehmer bei insgesamt 105 Veranstaltungen im Triathlon und seinen artverwandten Disziplinen Duathlon, Wintertriathlon, Aquathlon und Crosstriathlon verzeichnet werden. Konnten im Gründungsjahr des Verbandes (1987) rund 3.500 Teilnehmer erfasst werden, so entwickelte sich diese Zahl auf 40.361 Teilnehmer in der heurigen Saison. Auch die Zahl der Lizenznehmer hat sich weiter erhöht. Waren es im Vorjahr noch 1.895, so kratzt der ÖTRV mit 1.950 Lizenznehmern heuer schon relativ

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knapp an der 2.000er-Marke und hofft diese im Olympiajahr 2016 erstmals zu überbieten. „Die positive Entwicklung der Teilnehmerzahlen, der Lizenznehmer und der Vereine (Anm.: Die Vereinszahl hat sich in den letzten zehn Jahren von 139 auf 285 Vereine mehr als verdoppelt) zeigt sehr anschaulich, dass der Triathlonsport allseits beliebt ist und sich mittlerweile stark etabliert hat“, freuen sich ÖTRV Präsident Walter Zettinig und Generalsekretär Herwig Grabner über die positiven Statistiken des abgelaufenen Jahres.

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Volleyball: Beach-Highlights, eine spannende Hallen-Saison & ein neues CEV-Oberhaupt Was vom Sommer 2015 bleibt? Beste Erinnerungen an Beachvolleyball-Highlights! So gewannen Katharina Schützenhöfer/Lena Plesiutschnig bei den Europaspielen in Baku sensationell die Silbermedaille, während Clemens Doppler/ Alexander Horst beim FIVB Grand Slam in Yokohama über Bronze jubeln durften und Laura Ludwig/Kira Walkenhorst (GER) sowie Aleksandrs Samoilovs/Janis Šmedinš (LET) Gold bei der einmal mehr toll organisierten Europameisterschaft in Klagenfurt erobern konnten! Aber auch die HallenSaison verspricht heiße Partien. Beim völlig neu gestalteten

MEVZA-Cup geht es seit 9. Oktober um den MitteleuropaTitel. National sind Österreichs AVL-Klubs seit 16. Oktober wieder am Ball. Und Meister Hypo Tirol vertritt Rotweißrot seit dem Auftakt am 5. November in der Innsbrucker Olympiahalle gegen Titelverteidiger Zenit Kazan (RUS) einmal mehr in der Königsklasse, sprich der Champions-League. Ein neues Oberhaupt hat die CEV: Der Serbe Aleksandar Boricic löste den Luxemburger André Meyer als Präsident ab. ÖVV-Präsident Peter Kleinmann wurde wieder in den Vorstand des Europaverbandes gewählt.

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© Hypo Tirol VT: Forcher

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Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Telefon: +43/1/504 44 55 • Fax: +43/1/504 44 55 66 E-Mail: office@bso.or.at • Internet: www.bso.or.at

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