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Struktur und Organisation des Sports in Österreich
Die Struktur und Organisation des Sports in Österreich
Angelegenheiten des Sports fallen in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Bundesländer. Der Bund nimmt in erster Linie eine Förderkompetenz wahr, welche sich auf Artikel 17 des Bundesverfassungsgesetzes („Privatwirtschaftsverwaltung“) stützt. Die einfachgesetzliche Grundlage der Sportförderung durch den Bund bildet ab 1.1.2018 das BundesSportförderungsgesetz 2017 sowie das Glücksspielgesetz in der geltenden Fassung. In Österreich sind einerseits staatliche Institutionen für Agenden des Sports zuständig, die wiederum auf Bundes- sowie auf Länderebene agieren, und andererseits nicht-staatliche Organisationen, wie zum Beispiel Sport Austria, das Österreichische Olympische Comité (ÖOC) oder die Sportvereine und -verbände. Im staatlichen Bereich sind auf Bundesebene vor allem das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die verschiedenen Aufgabenbereiche des Sports zuständig. Darüber hinaus können einzelne sportspezifische Bereiche auch in den Kompetenzbereich anderer Bundesministerien fallen. Da gemäß Artikel 15 B-VG Agenden des Sports in den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich der Bundesländer fallen, sind darüber hinaus neun Landessportorganisationen eingerichtet. Mit dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG) wurde die Bundes-Sport GmbH (BSG) als Förderstelle, die im Eigentum des Bundes steht, gegründet. Hauptaufgabe der Gesellschaft ist die Vergabe, Abwicklung und Kontrolle von Förderungen nach dem Gesetz. Im nicht-staatlichen Bereich ist Sport Austria die Dachorganisation des österreichischen Sports und koordiniert Angelegenheiten des Sports mit den dafür zuständigen staatlichen Stellen.
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