Struktur und XXX Organisation
Die Struktur und Organisation des Sports in Österreich
A
ngelegenheiten des Sports fallen in die verfas-
Bildung, Wissenschaft und Forschung für die ver-
sungsrechtliche Kompetenz der Bundesländer.
schiedenen Aufgabenbereiche des Sports zuständig.
Der Bund nimmt in erster Linie eine Förderkompetenz
Darüber hinaus können einzelne sportspezifische
wahr, welche sich auf Artikel 17 des Bundesverfas-
Bereiche auch in den Kompetenzbereich anderer
sungsgesetzes („Privatwirtschaftsverwaltung“) stützt.
Bundesministerien fallen.
Die einfachgesetzliche Grundlage der Sportförde-
Da gemäß Artikel 15 B-VG Agenden des Sports in
rung durch den Bund bildet ab 1.1.2018 das Bundes-
den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich der
Sportförderungsgesetz 2017 sowie das Glücksspiel-
Bundesländer fallen, sind darüber hinaus neun
gesetz in der geltenden Fassung.
Landessportorganisationen eingerichtet.
In Österreich sind einerseits staatliche Institutionen
Mit
für Agenden des Sports zuständig, die wiederum auf
(BSFG) wurde die Bundes-Sport GmbH (BSG) als
Bundes- sowie auf Länderebene agieren, und ande-
Förderstelle, die im Eigentum des Bundes steht,
rerseits nicht-staatliche Organisationen, wie zum Bei-
gegründet. Hauptaufgabe der Gesellschaft ist die
spiel Sport Austria, das Österreichische Olympische
Vergabe, Abwicklung und Kontrolle von Förderungen
Comité (ÖOC) oder die Sportvereine und -verbände.
nach dem Gesetz.
Im staatlichen Bereich sind auf Bundesebene vor
Im nicht-staatlichen Bereich ist Sport Austria die
allem das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öf-
Dachorganisation des österreichischen Sports und
fentlichen Dienst und Sport, das Bundesministe-
koordiniert Angelegenheiten des Sports mit den
rium für Landesverteidigung, das Bundesministe-
dafür zuständigen staatlichen Stellen.
dem
Bundes-Sportförderungsgesetz
2017
Fotocredits: links © Sport Austria/Leo Hagen, rechts: © Sport Austria
rium für Inneres sowie das Bundesministerium für
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