Sport Austria Magazin 02/2018

Page 1

DAS NEUE MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION • AUSGABE 2/2018

Neue Erkenntnisse: Erstmals Mikrozensusbefragung zu Sportvereinsmitgliedschaft

© iStockphoto/arthobbit

Datenschutzgrundverordnung: Fragen & Antworten und neue Vorlagen Sport Austria Summit: ExpertInnentagung und Sommerfest Interessenvertretung: BSO bei Finanzminister Löger Seite 9

BSO-Formularservice: Kassabuch und Anlagenverzeichnis Seite 16

Respekt und Sicherheit: Überarbeitete Handreichung Seite 25

1


2

Anzeige


B SO -PR Ä SIDEN T

© Robert Polster

Meine Meinung Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports! Rudolf Hundstorfer

W

ie bereits in der ersten Ausgabe dieses Jahres berichtet, wurden im Regierungsprogramm viele Forderungen des Sports aufgegriffen. Nun geht es darum, davon auch möglichst viel umzusetzen. Ein erster wichtiger Schritt dazu war der Besuch einer BSO-Delegation bei Finanzminister Hartwig Löger im April. Dort konnten zentrale Anliegen des Sports, wie zum Beispiel zusätzliche Finanzierungsquellen und steuerliche Entlastungsmöglichkeiten wie die Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Sportvereine, steuerliche Anreizmodelle für die Freiwilligentätigkeit oder berufsspezifische Besonderheiten des Sports, eingefordert werden. Ebenso haben wir die Valorisierungsbestimmung des § 20 des Glückspielgesetzes sowie die Einbeziehung der SportwettenAnbieter in das Glückspielgesetz behandelt. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit der Politik gute Lösungen für den Sport erarbeiten werden. Besonders freut es mich, dass wir gemeinsam mit dem Sportministerium im Zuge der letzten Mikrozensusbefragung der Statistik Austria Fragestellungen zur

Sportvereinsmitgliedschaft an die Bevölkerung richten konnten. Solche konkreten und validen Zahlen sind ein Novum für den Sport und geben erstmals repräsentativ für die österreichische Bevölkerung Auskunft über die Anzahl der Vereinsmitglieder sowie deren Alters-, Geschlechtsstruktur, lokale Verteilung und Migrationshintergrund. Zudem wissen wir nun auch wie viele Funktionärinnen und Funktionäre wir im österreichischen Sport haben. Diese Zahlen sind einerseits entscheidend für die Dokumentation der Leistungen, die die Vereine des Organisierten Sports bereits erbringen, und andererseits können zukünftige strategische Entscheidungen auf Basis dieser Daten getroffen werden. Im aktuellen „Sport Austria Magazin“ können Sie die interessanten Details nachlesen. Bedanken möchte ich mich bei allen Funktionärinnen und Funktionären im Sport, die das erste Arbeitshalbjahr gemeinsam mit uns bei der Sport Austria Summit ExpertInnentagung abgeschlossen haben. Als Plattform der strategischen Planung und Positionierung ist diese Veranstaltung der BSO 2018 neu im

Jahresprogramm und soll in Zukunft einen fixen Bestandteil darstellen. In diesem Jahr haben wir uns den zwei Kernfragen der österreichischen Sportentwicklung „Bündelung der Kräfte des organisierten Sports und der Nutzung der Stärken von Fach- und Dachverbänden für die Sportvereine und Sportlerinnen und Sportler“ sowie „Finanzierung des Sports neben den tendenziell zurückgehenden öffentlichen Förderungen“ gewidmet. Den Ausklang fand dieser intensive Arbeitstag im Sport Austria Summit Sommerfest, zu dem die BSO am Abend in das Palais Schönburg einlud. Es freut mich, dass viele Entscheidungsträgerinnen und -träger aus den Bereichen Sport, Politik und Wirtschaft der Einladung zum Netzwerken gefolgt sind. Ihr

Rudolf Hundstorfer BSO-Präsident

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

3


EDI TO R IAL

D

ie zweite Ausgabe des Sport Austria Magazins 2018 beinhaltet wieder einiges an Serviceleistungen für unsere Sportvereine und -verbände. Neben dem Bericht vom Treffen mit Finanzminister Hartwig Löger und den Ergebnissen der ExpertInnentagung „Sport Austria Summit“ stellen wir die Ergebnisse der Mikrozensusbefragung der Statistik Austria zur Sportvereinsmitgliedschaft vor – Zahlen, die in dieser Form und Qualität bis dato im österreichischen Sport noch nicht vorhanden waren. Als neues Mitgliederservice bietet die BSO seit kurzem zwei neue Formulare, ein Kassabuch und ein Anlageverzeichnis inkl. Ausfüllhilfen für das Rechnungswesen kleiner Vereine. Außerdem informieren wir über neue Vorlagen die Datenschutzgrundverordnung betreffend und haben auch die häufigsten Fragen dazu zusammengetragen und beantwortet. Eine Vorstellung wert ist das OnlineSpendenportal „Stifter helfen“, bei dem

Non-Profit-Organisationen bis zu 80 % billiger Software und Hardware beziehen können. Weiters weisen wir auf die neue, überarbeitete Handreichung zur Prävention Sexualisierter Gewalt im Sport hin und stellen die Möglichkeiten zur medialen Darstellung im ORF vor. Über den Sport betreffende gesetzliche Neuerungen wie im Tabakgesetz, das Wirtschaftlichen Eigentümer Registriergesetz oder das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz informieren wir ebenfalls. Abgerundet wird diese Ausgabe mit Eindrücken von unserem Sport Austria Summit Sommerfest – mit diesem Stichwort wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen erholsamen Sommer!

Mag. Rainer Rößlhuber BSO-Geschäftsführer

Immer alle wichtigen Informationen mit dem Sport Austria Newsletter der BSO Sie erhalten den monatlichen Sport Austria Newsletter noch nicht? Dann melden Sie sich gleich an und empfehlen Sie ihn weiter. Denn mit dem Newsletter der BSO sind Sie immer am aktuellsten Stand und verpassen keine wichtigen Informationen, Termine und Unterlagen. Anmeldung sowie Archiv auf www.bso.or.at/newsletter

4

© privat

Liebe Leserin, lieber Leser!

Rainer Rößlhuber


IN HALT

B SO -PR Ä SIDEN T

1

Seite 4 EDI TO R IAL O R G ANISIER T ER SPO R T Seite 6 Neue Erkenntnisse: Erstmals Mikrozensusbefragung zu Sportvereinsmitgliedschaft Seite 8 Sportpolitik: Die Strategie der kleinen Schritte

2

Seite 9 BSO-Präsident Hundstorfer nach Treffen mit Finanzminister Löger: „Arbeiten gemeinsam an guten Lösungen für den Sport“ Seite 10

Sport Austria Summit: BSO lud zur Tagung der Spitzenkräfte mit anschließendem Sommerfest

Seite 12

T ER M INE U ND PER SO NEN

B SO -M I TGLIEDER SER V ICE Seite 13 Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Datenschutzgrundverordnung und erweitern unser Angebot an Vorlagen Seite 18 Neues BSO-Formularservice für kleine Vereine Seite 20 Wirtschaftliches Eigentümer Registergesetz kann auch Vereine betreffen Seite 20 Stifter helfen: Software und Hardware um bis zu 80 % billiger 3

1: © Stockphoto/arthobbit / 2: ©BSO/RGE-Media Production / 3: © iStockphoto/andresr

Seite 3 „Meine Meinung“ von Rudolf Hundstorfer

Seite 21

Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz: Dienstverhältnis oder Werkvertrag – Ungewissheit kann jetzt ein Ende haben

Seite 21 Verschärfung Nichtraucherschutz im Sportverein Seite 22

Mehr Regionalsport in ORF2 –Chance für Vereine

Seite 22

Vertreter des organisierten Sports mit Beiträgen in der ORFSchrift „Texte 21 - Sport in öffentlich-rechtlichen Medien“

Seite 23

BSO-Versicherungsservice Teil 2: Vereins-Rechtsschutzversicherung

V ER ANSTALT U NGEN

Seite 24

BSO als Partner von SPORT & MARKE – dem Sportbusiness-Treff des Jahres

Seite 24 Europäische Woche des Sports GE SELL SCHAF T SPO LI T IK Seite 25 Integrationspreis Sport 2017 vergeben Seite 25

Für Respekt und Sicherheit – Prävention sexualisierter Gewalt

Seite 26

F I T SPO R T AUST R IA

Seite 27 AUS DEN V ER B ÄNDEN IMPRESSUM  Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: office@bso.or.at; ZVR 428560407; DVR: 0737755; UID: ATU71067659; Für den Inhalt verantwortlich: GF Mag. Rainer Rößlhuber; Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wien; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www.bso.or.at/disclaimer Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers und Verlages, die über das Maß des gesetzlich zulässigen Zitates gem. § 42f UrhG hinausgeht, stellt eine entgelt- und schadenersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar.

5


OR G AN ISIER TER SPO R T

Neue Erkenntnisse: Erstmals Mikrozensusbefragung zu Sportvereinsmitgliedschaft

I

m Rahmen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2017 wurde einer repräsentativen Stichprobe Fragen zur Sportvereinsmitgliedschaft, Häufigkeit der Nutzung des Sportangebots im Sportverein sowie Funktionen und Tätigkeiten im Sportverein gestellt. Dadurch liegen das erste Mal repräsentative Daten über die österreichische Bevölkerung vor. Besonders interessant ist dabei, dass im Rahmen der Mikrozensus-Befragungen eine Vielzahl begleitender Informationen, wie z. B. Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Bundesland, Urbanisierungsgrad des Wohnortes, höchste abgeschlossene Ausbildung, mitabgefragt werden. Auf Basis dieser lässt sich u. a. ablesen, welche Faktoren eine Vereinsmitgliedschaft begünstigen. Im folgenden Beitrag sind Ergebnisse der Befragung exemplarisch dargestellt. Einen Gesamtüberblick über die Frage der Sportvereinsmitgliedschaft gibt Tabelle 1. Die dargestellten Daten basieren auf einer Hochrechnung. Zur besseren Lesbarkeit wurden die dargestellten Werte gerundet. Österreich „Land der Sportvereinsmitglieder“ Die Hochrechnung der Befragung ergab, dass rund ein Viertel der Menschen in

Österreich, das sind 2,1 Millionen, Mitglied in einem Sportverein sind. Der Anteil der Männer liegt dabei mit 31 % über dem der Frauen (18 %). Regelmäßig, d. h. mindestens einmal pro Woche, nutzen 62 % das Sportangebot im Verein. Dies gilt gleichermaßen für Männer wie für Frauen. Auch der Anteil an Personen, die das Angebot gar nicht nutzen (10 %) ist zwischen den Geschlechtern sehr ähnlich (Männer: 11 % vs. Frauen: 9 %). Sportmitgliedschaft, ein Phänomen der Jugend? Der Anteil der Menschen, die Mitglied im Sportverein sind, verändert sich mit dem Alter. Wie in Abbildung 1 ersichtlich ist der höchste Anteil in der Alterskategorie „1016 Jahre“. Ab Ende der Schulpflicht nimmt der Anteil stetig ab, um sich ab einem Alter von 30-40 Jahren bei rund 22 % einzupendeln. Mit dem Ende des Erwerbslebens, bei Männern zwischen 60 und 70 Jahren sowie bei Frauen zwischen 50 und 60 Jahren, kommt es nochmals zu einem leichten Anstieg. Der Geschlechtsunterschied Ebenfalls ist in Abbildung 1 deutlich ersichtlich, dass über sämtliche Altersklas-

Anteil der Sportmitgliedschaften (in Prozent) im Altersverlauf (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Zusatzfragen zur Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, 2. und 3. Quartal 2017)

6

sen der Anteil der Männer höher als der der Frauen liegt. Dieser Geschlechtsunterschied, der in der Gesamtbevölkerung bei 13 % liegt, nimmt bis zur Altersklasse 20-30 Jahre mit steigendem Alter auf 18 % zu. Ab 30-40 Jahre liegt der Unterschied zwischen 8 und 13 %. Migration und ihre Auswirkungen Im Gegensatz zu Menschen ohne Migrationshintergrund, von denen 28 % Sportvereinsmitglieder sind, liegt der Anteil bei Migrationshintergrund (d. h. beide Elternteile wurden im Ausland geboren) bei 14 %. Der in der Gesamtbevölkerung bestehende Geschlechtsunterschied ist auch bei Personen mit Migrationshintergrund deutlich ersichtlich. So liegt der Anteil bei 19 % bei den Männern und 8 % bei den Frauen. Lokale Unterschiede Der Prozentsatz an Sportvereinsmitgliedern variiert unter den Bundesländern deutlich. Spitzenreiter ist Tirol mit 35 %, Schlusslicht ist Wien mit 14 %. Gemessen an der absoluten Zahl der Mitglieder führt Niederösterreich mit 413.000 Sportvereinsmitgliedern das Ranking an. Tirol schafft es auf den 4. Platz mit 259.000 Mitgliedern, fast gleichauf mit Wien (262.000). Im Gegensatz zum Anteil der Sportvereinsmitgliedschaft, liegt Wien bei der Häufigkeit der Nutzung des Sportangebots bei den stärksten Bundesländern. So nehmen 68 % der Mitglieder in Wien das Angebot im Sportverein mindestens einmal pro Woche in Anspruch, im Gegensatz dazu in Tirol „nur“ 47 %. Dieser Vergleich zeigt, dass die Interpretation eines Wertes der erhobenen Statistik zu falschen Schlüssen führen kann. Denn schlussendlich liegt Wien mit 178.000 Mitgliedern, die mindestens einmal pro Woche im Sportverein aktiv sind, vor Tirol mit 121.000. Stadt vs. Land Wie schon der Vergleich der Bundesländer gezeigt hat, sind weder Sportvereinsmitgliedschaft noch die Häufigkeit der Nutzung der Sportangebote im Sportverein gleichmäßig verteilt. Die Unterschiede sind auch bei der Bevölkerungsdichte


O R G ANISIER TER SP OR T

Mitgliedschaft in Sportvereinen (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Zusatzfragen zur Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, 2. und 3. Quartal 2017. Werte mit geringen Fallzahlen sind mit einer hohen statistischen Schwankungsbreite behaftet und daher statistisch nur schwer zu interpretieren.)

zu beobachten. So fällt der Anteil der Sportvereinsmitgliedschaft mit der Höhe der Bevölkerungsdichte (niedrige Dichte: 29 %, mittlere Dichte: 26 %, hohe Dichte: 17 %). Umgekehrt steigt die Häufigkeit der regelmäßigen Nutzung (mind. einmal pro Woche) mit der Dichte an (niedrige Dichte: 56 %, mittlere Dichte: 65 %, hohe Dichte: 69 %).

9 % der Sportvereinsmitglieder sind als FunktionärInnen tätig, wobei die FunktionärInnenkarrieren erst ab der Altersgruppe 20-30 Jahre beginnen. Dabei ist der Anteil der Männer leicht über dem der Frauen. Deutlich geringer ist der Anteil der Sportvereinsmitglieder, die als SchiedsrichterInnen tätig sind (1 %). Diese Gruppe ist stark männlich dominiert.

Funktionen im Verein Ein funktionierendes Vereinsleben wäre ohne FunktionärInnen undenkbar. Dies spiegelt sich auch in der Befragung wider.

Fazit Durch die im Rahmen der MikrozensusArbeitskräfteerhebung 2017 gewonnenen Daten über die Sportvereinsmitgliedschaft,

die Häufigkeit der Nutzung des Sportangebots im Sportverein sowie Funktionen und Tätigkeiten im Sportverein können das erste Mal allgemein gültige Aussagen für die österreichische Bevölkerung getroffen werden. Diese sind einerseits entscheidend für die Dokumentation der Leistungen, die die Vereine des Organisierten Sports bereits erbringen – ein Viertel der österreichischen Bevölkerung ist Sportvereinsmitglied. Andererseits können zukünftige strategische Entscheidungen, wie z. B. das Ansprechen neuer Mitgliedsgruppen, auf Basis dieser Daten getroffen werden. 7


OR G AN ISIER TER SPO R T

Sportpolitik: Die Strategie der kleinen Schritte

E

ine umfassende SPORT AUSTRIA STRATEGIE wird im Programm der aktuellen Bundesregierung angekündigt. Im Unterschied zu den Reformen der letzten zehn Jahre soll diese Strategie Aufgaben- und Kompetenzverteilung auch zwischen den Gebietskörperschaften und innerhalb des Sports zwischen den Dach-, Fachverbänden und Verbänden mit besonderer Aufgabenstellung neu regeln und nicht nur den Einsatz der BundesSportförderungsmittel behandeln. Jedem, der die Komplexität des österreichischen Sportsystems auch nur annähernd kennt, ist klar, dass ein solches Vorhaben vielschichtig und politisch höchstbrisant ist. Es braucht daher Zeit und viel Überzeugungsarbeit bei allen betroffenen Playern im Sport. Die Ankündigungen des neuen Sportministers Vizekanzler Strache im Frühjahr, dass die Strategie bis zum Sommer vorliegen wird, sind daher wohl nur so zu verstehen, dass der Prozess aufgesetzt und der Startschuss erfolgt ist. Tatsächlich wurden seitens der Bundesregierung im Juni sieben inhaltliche Cluster für den Strategieprozess definiert und es werden über den Sommer dazu Arbeitsgruppen und Zielsetzungen entwickelt. Die Themen „Spitzensport“, „Breitensport“, „Sport und Bildung“, „Innovation, Forschung und Sportwissenschaft“, „Sport und Gesellschaft“, „Sportinfrastruktur und Großveranstaltungen“ sowie „Rahmenbedingungen für den Sport“ dürften zumindest kaum thematische Lücken übriglassen. Da es sich bislang um einen Prozess der Bundesregierung handelt, in dem der

8

Organisierte Sport hinsichtlich Auftrag und Steuerung noch nicht eingebunden ist, fällt eine Beurteilung derzeit schwer. Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich jedenfalls sagen, dass ein erfolgreicher Prozess wohl nur in Abstimmung mit den Betroffenen machbar sein wird. Es ist davon auszugehen, dass die Einbindung der SportvertreterInnen in den kommenden Monaten erfolgen wird. Bereits kurzfristig führen aber die Notwendigkeiten des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 dazu, dass gewisse strategische Weichenstellungen auch ohne vorliegende Strategie erfolgen. Der Auftrag an die Bundes-Sport GmbH, eine systematische Reihung der Bundes-Sportfachverbände für die Fördervergabe zu erstellen, hat entsprechende Festlegungen nötig gemacht. In der im Mai von der Bundes-Sport GmbH präsentierten Systematik ist eine Schwerpunktsetzung auf olympische Sportarten mit österreichischen Medaillenchancen erkennbar. Man könnte durchaus von einer Einführung der seit Jahren diskutierten „Prime Sportarten“ über die Hintertür sprechen. Noch ist nicht bekannt, welche finanziellen Auswirkungen das auf die Förderhöhen der einzelnen Fachverbände haben wird. Auf Basis der bis zum Sommer eingeholten Verbandskonzepte der Fachverbände wird das neue Beurteilungssystem von der Bundes-Sport GmbH mit den Informationen befüllt und werden die Ergebnisse im September als resultierende Förderhöhe bekanntgegeben. Die Fachverbände

können dann zur individuellen Förderhöhe entsprechende Anträge stellen. Durch die Festlegung der Förderperioden auf vier Jahre ab 2019 für alle olympischen Wintersportarten und alle nicht-olympischen Verbände entfaltet dieses neue System gleich mehrjährige Folgen. Maßgeblich für die Akzeptanz, aber auch für den Erfolg dieser neuen Systematik, wird daher sein, welche Förderbeträge zur Vergabe zur Verfügung stehen. Wenn es dem Sportminister und der Bundes-Sport GmbH nicht gelingt, die Förderbasis für die Vergabe gegenüber der derzeitigen Prognose deutlich zu erhöhen, wird es wenige Verbände geben, die die Förderhöhe der letzten Jahre halten können und die überwiegende Mehrzahl der Verbände wird als Verlierer dastehen. Wir fordern daher, dass es auch für die nicht-olympischen Verbände eine zusätzliche athletenspezifische Spitzensportförderung geben soll. Förderkürzungen würden gerade die vielen kleinen Fachverbände mit jährlichen Bundes-Sportförderungen von unter 300.000 Euro in ihrer Existenz und Entwicklung gefährden und gleichzeitig würden daraus aber keine relevanten Zusatzbudgets für olympische Verbände mit Medaillenchancen lukriert. Der gestartete Strategieprozess birgt daher zumindest die Chance, strategische Weichenstellungen in der Erfolgsförderung grundlegender anzudenken, als durch kurzfristige Förderprogramm-Festlegungen wie diese.


O R G ANISIER TER SP OR T

BSO-Präsident Hundstorfer nach Treffen mit Finanzminister Löger: „Arbeiten gemeinsam an guten Lösungen für den Sport“ zifische Besonderheiten des Sports mit der Notwendigkeit einer vom sonstigen Arbeitsrecht abweichenden gesetzlichen Grundlage (z. B. Sportarbeitszeiten, Dienstnehmereigenschaften, etc.), die Klarstellung der Valorisierungsbestimmung des § 20 des Glückspielgesetzes sowie die Einbeziehung der Sportwetten-Anbieter (Online Sportwetten) in das Glückspielgesetz (samt Zweckwidmung für den Sport) sind behandelt worden. Zum Thema der unverbrauchten Mittel der Sportförderung ist festgehalten worden, dass rund 78 Mio. Euro an Rücklagen für den Sport im Bundeshaushalt ausgewiesen sind. BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer: „Als die Stimme des österreichischen Sports ist es uns in unserer Interessenvertretung ein

Anliegen, möglichst optimale Rahmenbedingungen für den Sport zu schaffen. Dazu brauchen wir die Politik. Mit Hartwig Löger haben wir einen Finanzminister, der über die Wichtigkeit des österreichischen Sports – aus eigener Erfahrung in Funktionen des Sports, aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht – bestens Bescheid weiß und viel Verständnis für den Sport mitbringt. Wir haben in diesem ersten Arbeitsgespräch gemeinsame Zielsetzungen getroffen, um das Umfeld für den Sport zu optimieren. Ich möchte mich daher für den positiven Termin und sein Engagement bedanken und bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam gute Lösungen erarbeiten werden.“

© BMF/Hradil

B

SO-Präsident Rudolf Hundstorfer, BSO-Finanzausschuss-Vorsitzender Herbert Houf und BSO-Geschäftsführer Rainer Rößlhuber haben mit Finanzminister Hartwig Löger Ende April wichtige Anliegen des Sports besprochen. Dabei handelte es sich vorwiegend um jene Punkte, die auch im Regierungsprogramm aufscheinen, und von der BSO bereits im Vorfeld der Regierungsbildung gefordert worden sind. So wurden vor allem zusätzliche Finanzierungsquellen für den Sport und steuerliche Entlastungsmöglichkeiten besprochen: Die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Sportvereine, steuerliche Anreizmodelle für die Freiwilligentätigkeit, berufsspe-

BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer, BSO-Finanzausschuss-Vorsitzender Herbert Houf (links) und BSO-Geschäftsführer Rainer Rößlhuber (rechts) beim Treffen mit Finanzminister Hartwig Löger.

9


OR G AN ISIER TER SPO R T

Sport Austria Summit: BSO lud zur Tagung der Spitzenkräfte mit anschließendem Sommerfest

A

ls Plattform der strategischen Planung und Positionierung ist der Sport Austria Summit 2018 von der Österreichischen Bundes-Sportorganisation in diesem Jahr erstmals als neues inhaltliches Gipfeltreffen des heimischen Sports organisiert worden. Die Arbeitstagung war zwei Kernfragen der österreichischen Sportentwicklung gewidmet: Einerseits der Bündelung der Kräfte des organisierten Sports und des Einsatzes der Stärken von Fach- und Dachverbänden zum Nutzen der Sportvereine und Sportlerinnen und Sportler, andererseits den Herausforderungen in der Finanzierung des Sports bei tendenziell zurückgehenden öffentlichen Förderungen. Gerade im Hinblick auf die von Sportminister HeinzChristian Strache angekündigte Sportstrategie ist es gelungen, gemeinsame Positionen zur Weiterentwicklung und Steigerung des Stellenwerts des Sports zu erarbeiten. Dazu wurden vier Workshops gebildet: Workshop „Vereinsförderung im österreichischen Sport“ Anhand von regionalen Beispielen aus den Bundesländern wurde aufgezeigt, wie Vereine im Bereich der Nachwuchsförderung im Wettkampfsport Unterstützung bekommen. Dazu wurden die Nachwuchsleistungssportkonzepte aus der Sportstrategie 2020 des Landes Niederösterreich 1

10

und die entsprechenden Förderungen für Nachwuchssport in den Vereinen der Dachverbände vorgestellt. Im Anschluss diskutierten die WorkshopteilnehmerInnen über zielführende Ansätze der Vereinsförderung im Nachwuchsleistungssport und richtige Aufgaben- und Rollenverteilung. Die Ergebnisse der Diskussion werden in den Prozess der Sport Strategie Austria eingebracht. Workshop „Kooperationsprojekte Dachverbände/Fachverbände“ Die Abstimmung zwischen der Arbeit der Dach- und Fachverbände ist mit dem BSFG 2013 zu einer zentralen Aufgabe geworden. Im Workshop wurden die entsprechenden Pflichten und die gesetzten Maßnahmen eingangs dargestellt. Als konkretes Ergebnis dieser Zusammenarbeit in den letzten Jahren liegt eine Zusammenfassung der Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten in den verschiedenen Entwicklungsstufen des Sports vor. In Form von zwei Beispielen wurde die geteilte Verantwortung von Dach- und Fachverbänden in der Entwicklung von Nachwuchsleistungssport aufgezeigt und diskutiert. Workshop „Private Finanzierung von Kinderbewegung in der digitalen Welt des 21. Jahrhunderts – Motion4Kids“ Stets wachsende Anforderungen im Sport und stagnierende bzw. zurückgehende 2

Sportförderungen machen alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den Sport immer wichtiger. Interessant für den Sport sind innovative Finanzierungen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung. In diesem Workshop wurde „motion4kids“ vorgestellt, eine Marke unter der „Wirbewegen-unsere-Zukunft-Bildungsstiftung“ von der Innovationsstiftung für Bildung und der Casinos Austria Gruppe. Mit den TeilnehmerInnen wurde die ersten Ausschreibungsphase diskutiert, wo 100.000 Euro für Projekte zur Bewegungs- und Bildungsförderung von Kindern zur Verfügung stehen. Workshop „So funktioniert Crowdfunding – I believe in you (Projektentwicklung & Umsetzung)“ Crowdfunding als alternative Finanzierungsform ist im Moment in aller Munde. In diesem Workshop wurde informiert, wie Crowdfunding sowohl zu Finanzierung, wie auch zur Vermarktung der eigenen Sportart genutzt werden kann und wie Projekte auch zur erfolgreichen Finanzierung gebracht werden können. Die TeilnehmerInnen wurden eingeladen, Ideen aus ihrer Sportart einzubringen, die das Potential für eine Finanzierung durch eine „crowd“ an Unterstützerinnen haben. Gemeinsam mit den Projektexperten von „I believe in you“ wurden die Ideen dann aufgegriffen und weiterentwickelt.


O R G ANISIER TER SP OR T

Nach einem intensiven Arbeitstag (siehe Beitrag links) und um den Stellenwert des Sports auch nach außen hin zu signalisieren, lud die BSO am Abend des 21. Junis viele EntscheidungsträgerInnen aus den Bereichen Sport, Politik und Wirtschaft zum Sport Austria Summit Sommerfest zum Netzwerken ein. Im Palais Schönburg wurde den 350 Gästen, darunter u. a. Sportminister Heinz-Christian Strache sowie die SportlerInnen Nicol Ruprecht, Mirnesa und Mirneta Becirovic, Beate Schrott, Andreas Onea und Lukas Weißhaidinger, die Leistungen des Sports in Österreich eindrucksvoll vor Augen geführt. Denn Sport Austria bedeutet: • Sport Austria = Herzensangelegenheit: 2,1 Millionen Menschen sind in Österreich Mitglied in einem Sportverein, das entspricht rund 24 %. • Sport Austria = Gesundheitseffekt: Die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein hat positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit. • Sport Austria = Ehrensache: Im Sport wird am meisten von allen Gesellschaftsbereichen – 2,2 Millionen Arbeitsstunden pro Woche – von 500.000 Freiwilligen gearbeitet. • Sport Austria = Zukunftsinvestition: 1 Euro Investition in den Sport kommt 5-fach zurück! • Sport Austria = Arbeitsmarkt: Im weiteren Sinn beschäftigt der Sport 334.000 Menschen (8,72 %). • Sport Austria = Wirtschaftsfaktor: Die Bruttowertschöpfung des österreichischen Sports im weiteren Sinn beträgt € 16,4 Mrd. – dies entspricht 7,49 % der Bruttowertschöpfung. • Sport Austria = Bewegungs-Schule: Der Sport führte 2016/17 in Österreich 170.000 Bewegungseinheiten in Schulen und Kindergärten durch! • Sport Austria = Erfolgsgarant: 727 Österreichische Medaillen bei Welt- und Europameisterschaften erkämpften österreichische SportlerInnen 2017!

4

5

Bild 1: Sport Austria bedeutet auch Zusammenhalt: Hier im Bild BSOPräsident Rudolf Hundstorfer mit Turnerin Nicol Ruprecht, den LeichtathletInnen Lukas Weißhaidinger und Beate Schrott sowie Sportminister Heinz-Christian Strache (v.l.n.r.). • Bild 2: Perfekte Stimmung zum Netzwerken im Palais Schönburg. • Bild 3: BSO-Geschäftsführer Rainer Rößlhuber im Gespräch mit Turnerin Nicol Ruprecht und Para-Schwimmer Andreas Onea. • Bild 4: Das Sommerfest bot auch Aktivitäten: BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer verfeinert seine Technik. • Bild 5: BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer begrüßte auch ÖPC-Präsidentin Maria RauchKallat und ORF-Sportchef Hans Peter Trost. • Bild 6: Vielleicht Österreichs bekannteste Zwillinge: das Jiu Jitsu-Duo Mirnesa und Mirneta Becirovic.

6

© BSO/RGE-Media Production (6)

3

11


TER MIN E U N D PER SO N EN

Wichtige Termine und Fristen 22/08/18 + 26/09/18  BSO Jour-Fixe

Die nächsten gemeinsamen Termine mit allen ordentlichen BSOMitgliedern, die dazu eine gesonderte Einladung erhalten werden, finden am 22.8.2018 und 26.9.2018 um 15:00 Uhr im Spiegelsaal des Haus des Sports in Wien statt.

22/09/18  Tag des Sports 2018

Der Tag des Sports findet in diesem Jahr am 22.9.2018 statt. Hier wird auch der Startschuss für die Europäische Woche des Sports (23.-30.9.2018) gegeben.

Aktuelle Personalia Bundes-Sport GmbH

Christian Wiesinger, Bakk. verstärkt als Assistent die Geschäftsstelle der Bundes-Sport GmbH in der Abteilung Leistungs- und Spitzensport.

ASKÖ

ÖVP

Seit 21. Juni fungiert die Salzburgerin Tanja Graf als neue Sportsprecherin der Österreichischen Volkspartei (ÖVP).

Sportkegeln und Bowling

Abg.z.NR Hermann Krist wurde am 14.4.2018 als ASKÖ-Präsident wiedergewählt.

Am 21.4.2018 wurde Komm.Rat. Wilhelm Binder zum neuen Präsidenten des Österreichischer Sportkegel- und Bowlingverband gewählt.

Rodeln

Tennis

Markus Prock wurde am 10.6.2018 zum neuen Präsidenten des Österreichischen Rodelverbandes gewählt.

Mag. Werner Klausner ist seit 18.3.2018 neuer Präsident des Österreichischen Tennisverbandes.

BSO-Fortbildungsangebot: Ausblick auf Start nach Sommerpause

12

Melden Sie sich hier an: www.bso.or.at/fortbildungskalender

INF OBOX Ihr Ansprechpartner in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. Martin Domes Tel.: 01/504 44 55-18 E-Mail: m.domes@bso.or.at

© www.polsterpics.com

Das gewohnt dicht gefüllte BSO-Fortbildungsangebot geht mit Juli in die Sommerpause. Der Start in die zweite Jahreshälfte erfolgt dann gleich mit einem Klassiker in der Steiermark: Von 1. bis 2. September findet im BSFZ Schielleiten die TrainerInnenfortbildung mit dem Titel „Langhanteltraining“ statt. Wie üblich erwarten Sie eine gute Mischung aus Theorie und Praxis. Für TeilnehmerInnen an der TrainerInnenfortbildung könnte sich auch ein Abstecher zum Workshop „Grundlagen Grafik & Design“am Tag davor, 31. August, in Graz lohnen.


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel um eine stark verkürzte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und ersetzt eine Auseinandersetzung der Verantwortlichen mit der Datenschutzgrundverordnung nicht! Die Rechtsauskünfte dienen ausschließlich der Information des Adressaten. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die BSO kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Datenschutzgrundverordnung – und erweitern unser Angebot an Vorlagen In den vergangenen Monaten hat die BSO die häufigsten Fragen der Vereine und Verbände rund um das Thema Datenschutz gesammelt und beantwortet. Die Ausarbeitung stellen wir Ihnen nun hier sowie auf unserer Website www.bso.or.at/datenschutz zur Verfügung. Zudem haben wir weitere Vorlagen entwickelt. Auf www.bso.or.at/datenschutz finden Sie nun ein Muster, wie Sie einen Datenschutzhinweis in Ihr Statut implementieren sowie Datenschutzerklärungen und Einwilligung bzw. Information für DienstnehmerInnen und FunktionärInnen in Vereinen und Verbänden. Wann sind Daten personenbezogen und wann sprechen wir von Verarbeitung? Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschluss auf eine Person zulassen bzw. diese identifizieren. Das kann ein Name, eine Emailadresse, ein Foto uvm. sein. Das betrifft sowohl private als auch berufliche Daten. Auch öffentlich zugängliche Daten (z. B. auf Websites veröffentliche Kontaktdaten) dürfen nur unter den Voraussetzungen der DSGVO verarbeitet werden. Verarbeitung im Sinne der DSGVO bedeutet jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren (also auch „OfflineSysteme“ wie Aktenordner) ausgeführter Vorgang wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten. Muss ich irgendetwas an irgendeine Behörde melden (Stichwort Datenverarbeitungsregister)? Nach der DSGVO hat jeder Verein/Verband ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, das

zunächst allerdings nur internen Zwecken dient und nicht der Behörde übermittelt werden muss. Erst wenn die Datenschutzbehörde aktiv auf den Verein zukommt, ist dieses Verzeichnis vorzulegen. Eine proaktive Meldung an die Behörde hat aber dann zu erfolgen, wenn es z. B. zu einer Datenschutzverletzung kommt und diese auch Folgen für die Rechte jener Personen haben kann, deren Daten betroffen sind. Ein entsprechendes Formular für die Behördenmeldung finden Sie unter www.bso. or.at/datenschutz im Dokument Behördenmeldung. Das bisher zu führende Datenverarbeitungsregister ist mit Inkrafttreten der DSGVO hinfällig. Gehört eine Datenschutzerklärung in mein Statut? Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Verpflichtung, Datenschutzbestimmungen in das Statut aufzunehmen. Im Sinne der Transparenz und des Bekenntnisses zum Datenschutz kann dies aber durchaus sinnvoll sein. Zu beachten ist jedoch, dass eine Implementierung von Datenschutzbestimmungen im Statut nicht von den Informationspflichten nach der der DSGVO entbindet. Es handelt sich dabei vielmehr um eine allgemeine Information

an die Mitglieder und die Schaffung einer möglichen Rechtsgrundlage in Zusammenhang mit dem Vereinszweck. Die betroffenen Personen müssen immer dort über den Zweck und das Ausmaß der Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, wo ihre Daten erhoben werden (z. B. auf einem Beitrittsformular, Anmeldungsformular für Veranstaltung, etc.). Ein Verweis auf die Datenschutzbestimmungen im Statut ist nicht ausreichend. Zudem können sich Datenanwendungen, Zwecke oder Empfänger von Daten schnell ändern und es ist dementsprechend auch die Informationspflicht anzupassen. Hier jedes Mal das Statut abzuändern mit all den Vorlauffristen und verpflichtenden Prozessen ist in der Praxis nicht sinnvoll. Eine entsprechende Vorlage zur Datenschutzerklärung im Statut finden Sie auf www.bso.or.at/datenschutz im Dokument Statuthinweis. Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Ein Datenschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zur Kernaufgabe des Vereins zählen. Sensible Daten sind dabei solche, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische 13


B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Sportvereine und -verbände werden in der Regel keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, sofern die Verarbeitung medizinischer (oder sonstiger sensibler) Daten keine Kerntätigkeit darstellt.

Wann und in welcher Form ist eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen? Nach der DSGVO gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten, personenbezogene Daten rechtmäßig zu verarbeiten, ohne dass dafür eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist: 1. Ich habe eine vertragliche Grundlage (bei Vereinen insbesondere das Mitgliedschaftsverhältnis, das über das Statut geregelt ist) 2. Ich habe eine gesetzliche Grundlage (z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etc.) 3. Ich habe ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der personenbezogenen Daten (z. B. Information der Mitglieder über rein vereinsinterne Angelegenheiten hinaus) Erst wenn keine dieser drei Grundlagen zur Datenverarbeitung vorliegt, brauche ich eine Einwilligung. Daher sollte die Einwilligung die letzte Instanz sein. Beispielsweise ist immer dann, wenn sensible (z. B. medizinische) Daten verarbeitet werden

eine Einwilligung sehr wohl erforderlich. Eine Einwilligung zum Newsletterempfang ist hingegen nur dann erforderlich, wenn es sich um eine vereinsfremde Person handelt. Vereinsmitglieder dürfen vom Verein nämlich aufgrund des berechtigten Interesses (siehe Punkt 3 oben) auch ohne deren ausdrückliche Einwilligung per Newsletter informiert werden. Wichtig ist nur, dass der Newsletterempfänger jederzeit die Möglichkeit hat, sich vom Newsletter abzumelden. Generell befinden wir uns als Sportvereine in der glücklichen Lage mit der Vereinsmitgliedschaft ein Vertragsverhältnis zu haben, das uns eine umfassende Möglichkeit zur Kommunikation mit unseren Vereinsmitgliedern auch ohne ausdrückliche Einwilligung ermöglicht. Sollte Sie dennoch eine Einwilligung einholen müssen, finden Sie eine entsprechende Vorlage unter www.bso.or.at/ datenschutz im Dokument Einwilligung +Informationspflicht. Wann und in welcher Form ist die Informationspflicht notwendig? Eines der Grundprinzipien der DSGVO ist die Informationspflicht. Immer dort, wo

Anzeige

Brauche ich eine Datenschutzfolgeabschätzung? Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist immer dann erforderlich, wenn mit der Datenverarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen einhergeht. Das wird insbesondere dann angenommen, wenn umfangreiche technische Maßnahmen (Profiling, Videoüberwachung, etc.) zur Datenverarbeitung eingesetzt bzw. sensible Daten im großen Ausmaß verarbeitet werden. Sportvereine und -verbände

werden in der Regel keine Datenschutzfolgeabschätzung benötigen.

14


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

personenbezogene Daten erhoben werden, ist die betroffene Person darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck wie lange verarbeitet und allenfalls auch an wen sie weitergegeben werden. Dies ganz unabhängig davon, ob die Daten aufgrund eines Vertragsverhältnisses, einer gesetzlichen Grundlage oder einer Einwilligung verarbeitet werden. Daher reicht es nicht aus, allgemeine Datenschutzinformationen in das Statut aufzunehmen. Das Mitglied ist bei der Aufnahme nochmals konkret darüber zu informieren. Selbst wenn die Daten bereits rechtmäßig verarbeitet werden (z. B. bei bestehenden Mitgliedern) kann eine erneute Informationspflicht entstehen, wenn sich z. B. der Zweck, der Umfang der Verarbeitung oder die Datenweitergabe ändern. Eine entsprechende Vorlage zur Informationspflicht finden Sie auf www. bso.or.at/datenschutz im Dokument Einwilligung+Informationspflicht.

Müssen Betroffene vorhandener Daten informiert werden über die Datenverwendung? Personen, deren Daten schon vor Inkrafttreten der DSGVO aufgrund eines Vertragsverhältnisses oder einer gesetzlichen Grundlage erhoben und verarbeitet wurden, sind nachträglich darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck wie lange verarbeitet werden und ob die Daten allenfalls weitergegeben werden. Dies sollte bei der nächsten Gelegenheit erfolgen (z. B. bei der nächsten Mitgliederversammlung, Mitgliedsbeitragsvorschreibung, etc.). Eine entsprechende Vorlage zur nachträglichen Informationspflicht finden Sie auf www.bso.or.at/datenschutz im Dokument Informationspflicht nachträglich. Werden die Daten aufgrund einer vor Inkrafttreten der DSGVO eingeholten Einwilligung verarbeitet, so ist davon auszugehen, dass eine neuerliche Einwilligung einzuholen ist. Solche Daten dürfen nach der DSGVO nämlich nur dann weiterhin verarbeitet werden, wenn bereits bei der Einholung der Daten die nunmehr geltenden Kriterien (samt Informationspflichten) eingehalten wurden. Wie lange muss ich (Mitglieder-)Daten aufbewahren? Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, sobald sie nicht mehr für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden,

© iStockphoto/andresr

Habe ich auch eine Informationspflicht bei ausdrücklicher Einwilligung? Ja.

verarbeitet werden. Grundsätzlich sind also beispielsweise bei Austritt eines Mitglieds aus dem Verein, dessen Daten zu löschen. Allerdings treffen Vereine auch gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. nach dem UGB 7 Jahre, für Fördermittelkontrollen 7 Jahre, etc.). So lange diese Aufbewahrungspflichten gelten, dürfen die Daten nicht gelöscht werden. Darüber ist auf Verlangen das austretende Mitglied auch zu informieren. Jene Daten, die zur Erfüllung der Nachweispflichten nicht erforderlich sind, müssen jedoch gelöscht werden (Datenminimierungspflicht). Davon zu unterscheiden sind Daten über Sportergebnisse. Diese dürfen nach Rechtsmeinung der BSO aufgrund von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken sowie aufgrund der berechtigten Interessen der Vereine

bzw. Verbände gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht werden, auch über die Dauer der Mitgliedschaft hinaus. Was ist zu beachten, wenn Verbände Lizenzen ausstellen – dürfen diese Daten für immer aufbewahrt werden? Bei Befähigungsnachweisen (z. B. Segelschein) ist eine dauerhafte Speicherung der relevanten personenbezogenen Daten zulässig, da es sich beim Verantwortlichen um eine Art Kontrollorgan handelt. Im Falle von Lizenzen für AthletInnen, die lediglich für eine befristete Dauer erteilt werden, sind die Daten nach Ablauf der Frist zu löschen, soweit es sich nicht um Ergebnisdaten handelt, die für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke sowie aufgrund der berechtigten Interessen 15


B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

der Vereine bzw. Verbände gespeichert und veröffentlicht werden dürfen. Muss ich Daten auf Aufforderung eines Betroffenen löschen? Zunächst wird empfohlen, bei mündlichen Auskunfts- oder Löschbegehren eine schriftliche Anfrage einzufordern. Im nächsten Schritt ist auch eine Überprüfung der Identität des Anfragenden durchzuführen. Danach ist das Löschbegehren dahingehend zu prüfen, ob nicht vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen bzw. berechtigte Interessen einer Löschung der jeweiligen Daten entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, so sind die Daten zu löschen. In vielen Fällen wird zumindest ein Teil der Daten aufgrund der Aufbewahrungsfrist für Fördermittelkontrollen sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Auch Sportergebnisse, die für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke sowie aufgrund der berechtigten Interessen der Vereine bzw. Verbände gespeichert und veröffentlicht werden dürfen, sind nicht zu löschen. Wer kann aller Auftragsverarbeiter sein und wann ist der Dritte ein Verantwortlicher? Die DSGVO unterscheidet zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Dabei ist Auftragsverarbeiter jeder Dritte, dem der Verantwortliche Daten zur Verarbeitung übermittelt, z. B. externe Buchhaltung, externe IT-Firma, Logistik-Firma, Cloud-Anbieter, externes Newsletter- oder Formular-Tool. Der Verantwortliche, also im Konkreten der Sportverein oder -verband, hat mit diesen Dritten jeweils Auftragsverarbeitervereinbarungen abzuschließen und sich dadurch abzusichern, dass die Auftragsverarbeiter die weitergeleiteten Daten ausschließlich im Sinne der DSGVO verarbeiten. Davon zu unterscheiden ist die Datenweitergabe an Verantwortliche. Hierzu zählen beispielsweise Reiseveranstalter, die wiederum eigenverantwortlich die Verarbeitung personenbezogener Daten durchführen. Hier ist keine Auftragsverarbeitervereinbarung erforderlich, die betroffenen Personen sind aber über die Datenweitergabe zu informieren. Bei Datenweitergaben zwischen Vereinen und Verbänden ist in der Regel ebenso von einer Übermittlung zwischen jeweils eigenständig Verantwortlichen auszugehen, womit keine Auftragsverarbeitervereinbarung abzuschließen ist. Wie ist mit Datenübermittlung im Verbandskonstrukt (Verein-LandesverbandBundesverband) umzugehen? 16

Der Österreichische Sport ist im Wesentlichen so organisiert, das jedes Vereinsmitglied mittelbar oder unmittelbar auch Mitglied in einem Landes- und Bundesfach- und/oder -dachverband ist.Es besteht nun einerseits die Möglichkeit diese Kette ausdrücklich im jeweiligen Statut bzw. in der Beitragserklärung zu regeln. Dann liegt zwischen allen Beteiligten eine Vertragsbeziehung vor, die die Datenverarbeitung gerechtfertigt. Ist eine direkte Mitgliedschaft einzelner Mitglieder bei den Verbänden nicht vorgesehen, so sind im Falle der Weitergabe der Daten die Mitglieder ausdrücklich darüber zu informieren. Die Weitergabe von Daten zwischen Verein und Verband ist in der Regel (abhängig von den Datenanwendungen) aber jedenfalls eine Übermittlung zwischen Verantwortlichen, womit kein gesonderter Auftragsverarbeitervertrag zwischen Verein und Verband abzuschließen ist. Wichtig: Die Datenweitergabe muss immer einen bestimmten vom Statut gedeckten Zweck betreffen und die Betroffenen sind von der Weitergabe zu informieren. Eine allgemeine Rechtsgrundlage zur Weitergabe aller Daten zwischen Verein und Verband liegt nicht vor. Wie ist mit Datenübermittlung an internationale Verbände umzugehen? Ähnlich wie bei der Übermittlung von Daten zwischen Verein und Verband, sind die betroffenen Personen im Vorfeld darüber zu informieren. Befindet sich der internationale Verband innerhalb der EU und ist er deshalb auch an die Vorgaben der DSGVO gebunden, wird die Informationspflicht an die Betroffenen ausreichen. Befindet sich der Verband außerhalb der EU, so hat der Verantwortliche immer zu prüfen, ob das jeweilige Land geeignete Garantien zum Datenschutz bereitstellt. Unabhängig davon sind die betroffenen Personen auch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Daten ins EU-Ausland weitergeleitet werden. Die Weitergabe von Daten an internationale Verbände gilt in der Regel (abhängig von den Datenanwendungen) als Übermittlung zwischen Verantwortlichen, womit kein eigener Auftragsverarbeitervertrag abzuschließen ist. Wie ist mit sportmedizinischen Daten umzugehen? Da es sich bei sportmedizinischen Daten um Gesundheitsdaten handelt, die nach der DSGVO als sensible Daten gelten, wird empfohlen für deren Verarbeitung immer eine Einwilligung einzuholen bzw. vertrag-

lich zu regeln (je nach Konstrukt sowohl mit SportlerInnen als auch ÄrztInnen). Was muss ich zur DSGVO auf der Website beachten? Zunächst ist auf der Website eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Darin sind die Website-User, wie auch an anderen Stellen, darüber zu informieren, welche Daten durch Zugriff auf die Seite erhoben und verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Cookies oder Tracking Tools wie Google Analytics eingesetzt werden. Hier ist es außerdem mittlerweile Stand der Technik, die Website-Besucher beim ersten Aufruf der Seite durch eine Pop-Up ausdrücklich über die Nutzung dieser Dienste zu informieren. Darüber hinaus ist auch überall dort, wo Formulare eingebunden sind (z. B. Newsletter-Anmeldung, Webshop, Kontaktformular) die Informationspflicht einzuhalten bzw. sofern erforderlich eine ausdrückliche Einwilligung (z. B. durch Setzen eines Häkchens) einzuholen. Was ist bei Fotos und Videos zu beachten? Die Nutzung von Fotos und Videos ist einerseits ein datenschutzrechtliches Thema, weil es sich bei Fotos und Videos natürlich um personenbezogene Daten handelt. Aber es ist auch ein Thema, das nach dem Urheberrechtsgesetz zu beurteilen ist. Hier ist neben dem Recht des Urhebers (also das Recht des Fotografen/Kameramanns) auch das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person zu berücksichtigen: Generell dürfen nach § 78 Urheberrechtsgesetz nämlich Bildnisse von Personen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch „berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden“. Dies lässt viel Spielraum offen und es ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht seriös eine allgemeingültige Antwort zu geben. An folgenden Grundsätzen können Sie sich aber orientieren: • Werden Fotos/Videos einzelner Personen veröffentlicht (Website/Social Media), so ist eine ausdrückliche Einwilligung der Person einzuholen • Werden Fotos/Videos im Rahmen von Veranstaltungen (insbesondere Sportveranstaltungen) aufgenommen, und werden die TeilnehmerInnen und BesucherInnen im Vorfeld darüber informiert, so dürfen diese Aufnahmen aufgrund des berechtigten Interesses des Veranstalters/ Vereins für Zwecke der Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit auch ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet werden (solange die Beab-


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

Wie gehe ich mit Verbandsdaten auf privaten Endgeräten um? Unabhängig davon, ob personenbezogene Daten auf vereinseigenen Geräten oder privaten Geräten der FunktionärInnen verarbeitet werden, nach der DSGVO sind die Daten so gut wie möglich zu schützen. Dabei sind sogenannte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen. Dazu zählen: passwortgeschützter Zugang zum Gerät, Virenschutz, regelmäßige Backups, Verschlüsselung von Festplatten, etc. Organisatorisch können beispielsweise konkrete Zugriffsberechtigungen definiert werden.

Wie ist mit dem Einholen von Strafregisterbescheinigungen umzugehen? Die BSO empfiehlt Sportvereinen, von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine Strafregister-

bescheinigungen „Kinder- und Jugendfürsorge“ einzuholen. Dies insbesondere im Sinne der Ausübung gesetzlicher Sorgfaltspflichten und zur Wahrung der berechtigten Interessen der Kinder zum Schutz ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung. Um gleichzeitig die Verarbeitung von Strafregisterbescheinigungen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Personen auf ein Mindestmaß zu beschränken, empfiehlt die BSO die Vorlage des Strafregisterauszugs durch einen Vermerk eines Vereinsfunktionärs festzuhalten, und das Dokument im Anschluss der betroffenen Person wieder zu retournieren. Eine entsprechende Vorlage für den Vermerk zur Strafregisterbescheinigung finden Sie auf www.bso.or.at/ datenschutz im Dokument Strafregisterbescheinigung.

INF OBOX Ihr Ansprechpartner in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila Tel.: 01/504 44 55-18 E-Mail: g.hoefner@bso.or.at

Anzeige

Wie ist mit Sportergebnissen umzugehen? Sportergebnisse dürfen nach Rechtsansicht der BSO jedenfalls für im öffentlichen

Interesse liegende Dokumentations- und Archivzwecke sowie aufgrund der berechtigten Interessen der Vereine bzw. Verbände gespeichert und veröffentlicht werden. Dafür bedarf es auch keiner Einwilligung der betroffenen Personen, diese sind lediglich darüber zu informieren. Dementsprechend sind betroffene Personen auch bei einem Löschbegehren darüber aufzuklären, dass Ergebnisdaten nicht gelöscht werden. Eine entsprechende Vorlage zur Informationspflicht finden Sie auf www.bso.or.at/ datenschutz im Dokument Informationspflicht.

© www.polsterpics.com

sichtigung der Dokumentation der Veranstaltung im Fokus steht und nicht das Fotografieren einzelner Personen). • Bei Fotos von Kindern empfehlen wir uneingeschränkt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Vorfeld einzuholen. Die BSO wird hierzu noch eine gesonderte Empfehlung erarbeiten.

17


B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

Neues BSO-Formularservice für kleine Vereine Seit kurzem werden auf der Website der Österreichischen Bundes-Sportorganisation zwei neue Formulare1, ein Kassabuch und ein Anlageverzeichnis inkl. Ausfüllhilfen für das Rechnungswesen kleiner Vereine, zur Verfügung gestellt. Diese neu erstellten Formulare entsprechen den Vorgaben der Abrechnungsrichtlinien (Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7 bis 19 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013) und dienen kleinen Vereinen zur Dokumentation der Verwendung von Fördermitteln. Für bilanzierungspflichtige mittelgroße und große Vereine nach § 22 VerG ergibt sich schon immer aus den unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung die Pflicht zur Führung eines Kassabuches und eines Anlageverzeichnisses. Nachfolgend werden der Zweck und die Notwendigkeit der Verwendung der Formulare erläutert. 1. Rechnungslegung kleiner Vereine gemäß § 21 VerG Kleine Vereine, deren gewöhnliche Einnahmen bzw. Ausgaben maximal EUR 1 Mio. pro Jahr betragen, haben gem § 21 (1) VerG ein den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen einzurichten. Das Leitungsorgan hat insbesondere für die laufenden Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Zum Ende des Rechnungsjahres hat ein kleiner Verein eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen. In dieser Vermögensübersicht sind die wichtigsten Positionen des Vereinsvermö-

http://www.bso.or.at/de/schwerpunkte/ mitgliederservice/information-und-download/ abrechnung/ 2 Materialien zu § 21 VerG/ME, XXI. GP RV 990 3 Höhne/Jöchl/Lummerstorfer, Das Recht der Vereine5, S 623 1

18

gens anzuführen. Die Vermögensübersicht besteht in aller Regel auch aus einem Anlageverzeichnis der vorhandenen Vermögensgegenstände2. Weiters ist in die Vermögensübersicht auch eine Aufstellung der liquiden Mittel, Bankguthaben, Forderungen, Bankverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten aufzunehmen. 2. Kassabuch Aufgrund des Vereinsgesetzes sind kleine Vereine primär nicht zur Führung eines Kassabuches verpflichtet3. Die Verpflichtung zur Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem § 21 VerG bedeutet, dass nur die Geldflüsse laufend aufgezeichnet und in die Jahresrechnung aufgenommen werden müssen. Doch schreiben die Abrechnungsrichtlinien die Dokumentation von Barauszahlungen in einem Kassabuch vor. Daraus ergibt sich letztlich auch für kleine Vereine, welche Bundes-Sportförderungsmittel erhalten, die Pflicht zur Führung eines Kassabuches. Dabei dient das Kassabuch auch der Dokumentation der Zahlungsflüsse von Barmitteln bis zum Letztempfänger. Das neue Formular „Kassabuch“ unterstützt kleine Vereine die Vorgaben der Abrechnungsrichtlinien korrekt umzusetzen. Im Kassabuch sind alle Bareingänge und Barausgänge fortlaufend nummeriert mit Verweis auf die zu Grunde liegenden Belege aufzuzeichnen. Das Kassabuch muss taggenau geführt werden, wobei auf eine zeitlich geordnete Eintragung der Ein- und Auszahlungen zu achten ist, sodass zu keinem Zeitpunkt ein Kassaminusstand entsteht. Minusstände entstehen vor allem dann, wenn der Kassier eigenes Bargeld für den Verein vorstreckt, um eine bestimmte Ausgabe tätigen zu können und sich den Betrag aus späteren Einnahmen des Vereins zurückholt. Diese Vorgehensweise ent-

spricht nicht der ordnungsgemäßen Vereinsgebarung und ist jedenfalls zu vermeiden. In einem solchen Fall sind vorerst Barmittel durch Behebung vom Bankkonto in die Kassa einzulegen, um anschießend Auszahlungen aus der Kassa tätigen zu können. Um die administrative Tätigkeit der Kassabuchführung gering zu halten, ist nach Möglichkeit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen, um den Zahlungsfluss von Vereinsmitteln nachvollziehbar darstellen zu können. Zudem empfehlen auch die Abrechnungsrichtlinien bei Weitergabe von Fördermitteln nach Möglichkeit den bargeldlosen Zahlungsverkehr vorzuziehen, um dadurch den Zahlungsfluss von Fördermitteln an den Letztverbraucher transparent nachweisen zu können. 3. Anlageverzeichnis Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, umfasst eine von einem kleinen Verein aufzustellende Vermögensübersicht auch ein Anlageverzeichnis. In das Anlageverzeichnis sind alle jene Vermögensgegenstände aufzunehmen, die im Besitz des Vereins sind und dazu bestimmt sind, diesem langfristig (d. h. länger als ein Jahr) zu dienen. Entsprechend der Abrechnungsrichtlinien sind Immobilien und langlebige Wirtschaftsgüter (Sachgüter mit einem Anschaffungswert von mehr als EUR 400), die aus Bundes-Sportförderungsmitteln (mit-)finanziert wurden, in das Anlageverzeichnis aufzunehmen. Durch das ordnungsgemäße Führen des neuen Formulars „Anlageverzeichnis“ erfüllen Vereine somit die Vorgaben der Abrechnungsrichtlinien für Bundes-Sportförderungsmittel. Zu den in ein Anlageverzeichnis aufzunehmenden Immobilien und langlebigen Wirtschaftsgütern zählen insbesondere:


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

Beispiel Anlageverzeichnis

Anlageverzeichnis

Verbands-/Vereinsname: SC Währing Jahr: 2018 Inventar AnschafBezeichnung Nr. fungsdatum 1

01.03.2016 Zeitmessanlage

2

01.05.2017 PC, HP Think Center

3

01.02.2018 Akku-Rasenmäher Bosch

4

08.10.2018 PC, HP Think Center

Belegsnummer Name, Anschrift (optional) Lieferant

Nutzungs- Anschaffungskosten AbgangsAbgangsBuchwert 1.1. JahresBuchwert 31.12. dauer in /Herstellungskosten /Verkaufsdatum /Verkaufsbetrag abschreibung Jahren 24 Conrad Electronic GmbH 8 € 1.600,00 15.12.2018 € 1.000,00 € 1.200,00 € 200,00 € 0,00 & Co KG Gewerbeparkstraße 12 1220 Wien 36 Elektro Meier, 3 € 900,00 € 600,00 € 300,00 € 300,00 Mariahilferstraße 37 1060 Wien 12 Baumarkt Müller, 9 € 450,00 € 0,00 € 50,00 € 400,00 Hütteldorferstraße 213, 1140 Wien 96 Elektro Meier, 3 € 900,00 € 0,00 € 150,00 € 750,00 Mariahilferstraße 37 1060 Wien

Erläuterungen: Inventarnummer: ist laufend zu führen, so dass eine Nummer nur einmal existiert Anschaffungsdatum: Tag der Anschaffung Bezeichnung: aussagekräftige Beschreibung der Anschaffung Belegsnummer: Nummer der Rechnung in der Buchhaltung (ist optional) Name und Anschrift des Lieferanten: Name und Anschrift des Lieferanten, bei dem die Anschaffung erfolgte Nutzungsdauer: Anzahl von Jahren, die ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann; zu ermitteln durch Schätzung bzw. anhand von Erfahrungswerten; amtliche Afa-Tabellen aus Deutschland können verwendet werden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/afatabellen.html) Disclaimer: Dieses Dokument enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Dokument sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollten sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie eine/n qualifizierte/n, professionelle/n BeraterIn konsultieren.

www.bso.or.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/information-und-download/abrechnung/

nungsrichtlinien grundsätzlich durch den Fördernehmer zu schätzen. Eine Hilfestellung bietet der Link in der Ausfüllhilfe. Die Verzeichnisführung sowie die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist vor allem für die aus Bundes-Sportfördermitteln finanzierten Wirtschaftsgüter bedeutsam, da bei einer Veräußerung innerhalb der Nutzungsdauer die Fördermittel anteilig in Eingang zu stellen sind. Für aus Bundes-Sportfördermitteln in Höhe von mindestens EUR 5.000 (mit-) finanzierten Immobilien ist der Zuschuss bei einer Veräußerung innerhalb von zehn Jahren anteilsmäßig in Zehntel-Beträgen in Eingang zu stellen. Mit Hilfe der Informationen aus dem Anlageverzeichnis kann überprüft werden, ob aufgrund einer Veräußerung eines Wirtschaftsgutes bzw.

einer Immobilie innerhalb der Nutzungsdauer Fördermittel in Eingang zu stellen sind. Fazit Die Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens liegt in der Verantwortung des Leitungsorgans. Die Führung eines Kassabuches sowie eines Anlageverzeichnisses tragen zusätzlich zu der laufenden Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben wesentlich zur Erhöhung der Transparenz und Kontrolle der Vereinsgebarung bei. Darüber hinaus sind Vereine, die BundesSportfördermittel erhalten und einsetzen bzw. mit diesen Immobilien bzw. langlebige Wirtschaftsgüter finanzieren, zur Führung eines Kassabuches bzw. Anlagenverzeichnisses verpflichtet.

I NF O B OX Autorin: Mag. Barbara Fahringer-Postl, Steuerberaterin BDO Austria GmbH, QBC 4 – Am Belvedere 4, Eingang Karl-Popper-Str. 4, 1100 Wien Tel.: 01/ 537 37–381, E-Mail: barbara.fahringer-postl@bdo.at Web: www.bdo.at

© BDO/Karl Michalski

• Grundstücke • Wohnungen, Häuser oder sonstige Immobilien • Sportstätten • unbewegliches Anlagevermögen (z. B. Tennishallen, Hallen) • Grundstückseinrichtungen (z. B. Parkplätze, Umzäunungen, Brücken, Grünanlagen) • Betriebsanlagen allgemeiner Art • Betriebs- und Geschäftsausstattungen (z. B. Büroeinrichtung, PC, EDV-Systeme) • Maschinen, Geräte • Fahrzeuge Weiters hat das Anlageverzeichnis folgende Angaben zu enthalten: • Tag der Anschaffung • genaue Bezeichnung jedes einzelnen Anlagegutes • Name und Anschrift des Lieferanten • voraussichtliche Nutzungsdauer • Anschaffungs- oder Herstellungskosten • den Betrag der Jahresabschreibung • den Buchwert zum Beginn und am Ende des Rechnungsjahres Die Nutzungsdauer von langlebigen Wirtschaftsgütern ist laut den Abrech-

19


B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

Wirtschaftliches Eigentümer Registergesetz kann auch Vereine betreffen

Ausnahme Wenn eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung des Vereins ausübt, dann hat der Verein eine Meldung vorzunehmen! Das bedeutet, dass in Fällen, in denen die im Vereinsregister ausgewiesenen Mitglieder des Leitungsorgans des Vereins in der operativen Führung der Geschäfte des

© iStockphoto/phototechno

Mit 15.01.2018 trat das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft, welches die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts regelt. Davon betroffen sind auch Vereine gemäß § 1 Vereinsgesetz! Die meisten Vereine sind jedoch laut § 6 Abs. 5 von der Meldung befreit, da die im Vereinsregister eingetragenen organschaftlichen VertreterInnen des Vereins automatisiert von der Bundesanstalt Statistik Österreich als wirtschaftliche Eigentümer übernommen werden.

Vereins durch statutarische oder rechtsgeschäftliche Bestimmungen von anderen Personen maßgeblich beeinflusst werden, diese Personen an das Register zu melden sind. Nähere Informationen zum Inhalt und zur Vorgangsweise finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/WiEReG.html

Stifter helfen: Software und Hardware um bis zu 80 % billiger „Stifter helfen“ ist das Online-Spendenportal für IT-Spenden in Deutschland, Österreich und in der Schweiz mit der Zielgruppe Non-Profit-Organisationen, also auch Sportverbände und Vereine, um diese in ihrer Arbeit zu unterstützen. Mit jedem neuen Vereinsmitglied wächst das Team, der Zusammenhalt, die Begeisterung – aber auch die Anforderungen an die Verwaltung. Neben Sportgeräten werden auch Computer und EDV immer mehr zu unentbehrlichen Anschaffungen: egal ob es um die Mitgliederverwaltung in einer Datenbank, Ergebnistabellen, das Aussenden von Newslettern oder die Buchhaltung geht. Hier kommt „Stifter helfen“ ins Spiel, wo Einsparungen um bis zu 80 % auf Soft- und Hardware möglich sind. Sportverbände und -vereine entrichten lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr, die die Betriebskosten des Online-Portals decken. Neben Microsoft, das fast die gesamte Produktpalette als Spende zur Verfügung stellt, sind die Softwarefirmen Adobe, Symantec, Altruja, InLoox und SAP auf www.stifter-helfen.at vertreten. Außerdem sind gebrauchte runderneuerte Hardwareprodukte wie PC-Komplettsysteme oder Laptops zu günstigen Konditionen erhältlich. Ab sofort hinzu kommt mit CleverReach ein Newsletter-Tool, mit dem 20

man online professionelle E-Mails erstellen und zielgerichtet an Mitglieder und Verbandskontakte versenden kann. Registrierung Die Registrierung auf Stifter-helfen.at ist sehr einfach. Trotzdem haben wir hier einige Tipps, wie Sie Ihre Sportorganisation noch schneller registrieren können: 1. Für eine erfolgreiche Registrierung wird benötigt: • das Statut in der aktuellsten Version • einen aktuellen Vereinsregisterauszug • die ZVR-Zahl • eine nicht personalisierte E-Mail-Adresse (z. B.: info@verein.at) 2. Für die Verbindung unter Aktivitätsfeld in der Rubrik „Aktivitäten im Bereich Sport u. Freizeit“ jene Aktivität wählen, die dem Sportverein entspricht bzw. „Andere sportliche Aktivitäten“ 3. Als Förderzweck „Körpersport“ wählen 4. ACHTUNG: Sportverbände wählen unter Aktivitätsfeld in der Rubrik „Aktivitäten und deren Zwecke“ die Aktivität „Nichtfinanzielle Dienstleistungen von Einrichtungen an andere Organisationen (z. B. Verbände) Allgemeiner Code 19“


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz: Dienstverhältnis oder Werkvertrag – Ungewissheit kann jetzt ein Ende haben Mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz wurde im vergangenen Jahr von Bundesregierung und Parlament auf die Beschwerden der BürgerInnen reagiert. Das österreichische Sozialversicherungssystem kennt verschiedenste Merkmale von Beschäftigungs- und Beauftragungsverhältnissen, die es für den jeweiligen Dienstgeber schwierig machen, zwischen einem ordentlichen Dienstverhältnis, einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag zu unterscheiden. Von der Entscheidung hängt aber dann die Sozialversicherungspflicht und die Zuordnung zu Gebietskrankenkasse (GKK) oder Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Bauern (SVA) ab. Zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen im Nachhinein bei Prüfungen der Steuer- und Abgabenbehörden kann ein Dienstgeber oder auch die betroffene Person selbst seit 2017 bei der jeweils örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) eine Prüfung des geplanten Beschäftigungs-/Auftragsverhältnisses veranlassen (§ 412e ASVG). Die GKK und die SVA prüfen dabei

jeweils ihre Zuständigkeit auf Basis der Auskünfte des Anstellers im Rahmen eines Fragebogens. Kommen sie zu einem übereinstimmenden Ergebnis, besteht in der Folge eine Bindungswirkung der betroffenen Kassen an dieses Prüfergebnis. Bei unterschiedlichen Zuständigkeitsauffassungen wird von der GKK ein Bescheid erlassen, der die eigene Zuständigkeit zum Inhalt hat und auf die Gegenargumente der SVA eingeht. Wenn dieser Bescheid rechtskräftig wird, besteht ebenso eine Bindungswirkung für die Folge. Auch bereits bestehende Versicherungsverhältnisse bei der SVA können nach diesem Muster geprüft werden. Eine Einschätzung ermöglichen die Fragenbögen der SVA unter https://www.svagw. at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.782806&viewmode= content

Damit können auch potentielle Dienstgeber im Sport für geplante, nicht eindeutige Anstellungs- bzw. Auftragsverhältnisse Klarheit erlangen.

Verschärfung Nichtraucherschutz im Sportverein

© iStockphoto/Moussa81

In § 12 Abs. 3 des Tabakgesetzes wird nun klargestellt, dass sich das Rauchverbot auch auf Vereinslokale erstreckt, sofern in diesen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden (z. B. Chor- oder Musikproben, Sportvereinstreffen, etc.). Gleiches gilt, wenn es sich um Veranstaltungen handelt (davon zu unterscheiden sind vereinsinterne Tätigkeiten wie z. B. des Zigarrenklubs, Bridge- oder Schachklubs, usw.), unabhängig davon, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist oder nicht, d. h. es sind auch karitative Veranstaltungen erfasst. Da der gesetzliche Schutz vor unfreiwilliger Passivrauchexposition ganz besonders auf Kinder und Jugendliche abzielt, ist vom Verein in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass es zu keiner Umgehung der Nichtraucherschutzbestimmungen in Räumen öffentlicher Orte kommt, z. B. als Umgehung der strengen Bestimmungen für Gastronomiebetriebe. Bestehende Rauchverbote dürfen durch die Gründung bzw. Tätigkeit eines Vereins nicht umgangen werden. Weitere Informationen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/ XXV/I/I_00672/fname_422731.pdf

21


B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

Große nationale Sportereignisse sind sehr wichtig für Österreich und den ORF. Aktuell sind populäre Publikumssportarten wie Fußball und Formel 1, bei denen Leistungssport im Mittelpunkt steht, vor allem in ORF1 zu finden. Breitensport wird hingegen vor allem in der regionalen Berichterstattung in den Bundesländern berücksichtigt. Das soll sich künftig ändern, denn in ORF2 soll auch dem Breiten- und Regionalsport mehr Bühne in ganz Österreich geboten werden. Dabei geht es um Veranstaltungen und Wettbewerbe, die in den Bundesländern stattfinden. Ein mögliches Sendeformat ist unter anderem „Guten Morgen Österreich“. Vereine und Verbände, die Events veranstalten oder „Rising Stars“ in ihren Reihen haben, haben die Möglichkeit sich an die AnsprechpartnerInnen in den ORF-Landesstudios zu wenden. Die Kontakte finden Sie unter http://www.bso.or.at/de/schwerpunkte/ mitgliederservice/arbeitsgruppe-medien/

Es gibt zwar keine garantierte Berichterstattung, aber ein Anruf oder E-Mail bei den ORF-Landesstudios ist jede Geschichte wert.

Vertreter des organisierten Sports mit Beiträgen in der ORF-Schrift „Texte 21 - Sport in öffentlich-rechtlichen Medien“ „TEXTE – öffentlich-rechtliche Qualität im Diskurs“ ist eine ORFSchriftenreihe, die der externen Expertise und wissenschaftlichen Reflexion gewidmet ist. In der aktuellen Ausgabe sind aus dem Sportbereich BSO-Geschäftsführer Mag. Rainer Rößlhuber mit „Zündfunke für Neues“ und Behindertensport-Generalsekretär Mag. Matthias Bogner mit „Mut zur Neuinterpretation“ zu finden. Die Beiträge finden Sie unter http://zukunft.orf.at/show_content. php?sid=147&pvi_id=1836&pvi_medientyp=t&oti_tag=Texte

22

© iStockphoto/microgen

Mehr Regionalsport in ORF2 – Chance für Vereine


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

BSO-Versicherungsservice Teil 2: Vereins-Rechtsschutzversicherung Weitere wichtige BSO-Sportversicherungen: • BSO Kollektiv-Sportunfallversicherung • BSO Reise-Krankenversicherung • BSO Vereins-Haftpflichtversicherung

INF OBOX Versicherungsberatung Held & Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel.: 02236/53 086-0 Fax: 02236/53 086-4 E-Mail: sportversicherungen@diehelden.at Web: www.diehelden.at/bso

Anzeige

Grundsätzlich gilt, dass die Vereins-Rechtsschutzversicherung zwei wesentliche Funktionen hat: Einerseits geht es um die rechtliche Durchsetzung eigener Ansprüche. Hierbei übernimmt die Rechtsschutzversicherung – bei vorliegender Deckung – die anfallenden Kosten für RechtsanwältInnen, Sachverständige, Zeugen- & Dolmetsch-Gebühren als auch die Gerichtsgebühren. Zugleich trägt die Rechtsschutzversicherung das Prozessrisiko, denn wichtig zu wissen ist: im Zivilverfahren muss die unterlegene Partei auch die Kosten der Gegenseite übernehmen. Zum Zweiten ist im Strafverfahren ebenso die Verteidigung von Rechten des Versicherungsnehmers Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Die Vereins-Rechtsschutzversicherung umfasst die für Sportvereine wesentlichen Rechtsschutzbausteine mit einer Versicherungssumme von 120.000,- Euro pro Schadenfall, versichert zu einer Jahresprämie von 45,- Euro (bis zu 125 Mitglieder, jedes weitere 0,36,- Euro). Die Vereins-Rechtsschutzversicherung ist die notwendige und sinnvolle Ergänzung zur Vereins-Haftpflichtversicherung für alle FunktionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen des versicherten Vereins.

23


VER ANSTALT U N GEN

BSO als Partner von SPORT & MARKE – dem Sportbusiness-Treff des Jahres Als Siegerpaar wurden tipp3 und der ÖFB auf die Bühne gebeten. In Diskussionsrunden mit ÖFB-Präsident Leo Windtner, ÖFBL-Vorstand Christian Ebenbauer, Christine Scheil, der Geschäftsführerin von Sky Österreich sowie den FußballExperten Andreas Herzog, Alfred Tatar und Manuel Ortlechner drehte sich alles rund ums runde Leder. Das Thema eSport wurde unter anderem von Mag. Rainer Rößlhuber (Geschäftsführer der Österreichischen Bundes-Sportorganisation), Oliver Wolf (VP Marketing pasafecard) und Stefan Baloh (Präsident eSport Verband Österreich) unter die Lupe genommen. Auch die Skeleton-Pilotin Janine Flock, Mr. Million

Armin Assinger, Mountainbike-Profi Fabio Wibmer und Handball-Manager Conny Wilczynski ließen sich das hochkarätige Treffen nicht entgehen.

© GEPA pictures

Für FußballspielerInnen lautet die Devise, der Ball muss ins Netz. Für ManagerInnen gilt, der/die SportlerIn muss ins richtige Netzwerk, denn Erfolg ist kein Zufall. Wie wichtig diese besondere Teamarbeit von Sport und Wirtschaft ist, das zeigte sich kürzlich bei Österreichs größtem Branchentreff „SPORT & MARKE“ in Wien. Über 300 TeilnehmerInnen kamen zum sportlichen Wissenstransfer, um über die Trends der Branche zu diskutieren. Weil erfolgreiche Partnerschaften eine Bühne verdienen, wurde in diesem Rahmen erstmals der „SPORT & MARKE AWARD 2018“ für besondere Teamleistungen zwischen SportlerIn und Sponsor verliehen.

BSO-Geschäftsführer Rainer Rößlhuber als Redner bei „SPORT & MARKE“.

Europäische Woche des Sports Die Europäische Woche des Sports ist eine Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung des Sports und der körperlichen Betätigung. Es soll alle ermutigen, während der Woche aktiv zu sein und darüber hinaus das ganze Jahr über aktiv zu bleiben. Die Bewegung wurde 2015 ins Leben gerufen und bewegt mittlerweile Menschen in 38 Ländern. Im Sinne des Kampagnen-Themas „#BeActive“ finden auch in Österreich im Jahr 2018 zahlreiche Initiativen statt, die die ÖsterreicherInnen einladen, aktiv zu sein und sich zu bewegen. Bewegt im Park Mehr als 450 Bewegungskurse locken auch heuer wieder von Juni bis September zu Qigong, Yoga, Fußball und Co. in Parks, Fußgängerzonen und an weitere öffentliche Plätze. (Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Sportministerium mit ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION) Initiative „50 Tage Bewegung“ Unter dem Motto „Gemeinsam fit. Beweg dich mit!“ werden die Menschen in Öster24

reich zu mehr Bewegung aktiviert. Von 7. September bis 26. Oktober finden Angebote in ganz Österreich statt. (Fonds Gesundes Österreich, Fit Sport Austria mit ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION und VAVÖ) #beactive Schnupperwoche Schnupperangebote während der Europäischen Woche des Sports laden zu Qualitätssiegel-Angeboten der Sportvereine ein. (Fit Sport Austria, Österreichische Lotterien mit ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION)

Europäisches Dorf am Tag des Sports Am 22. September starten wir am Tag des Sports in die Europäische Woche des Sports. In einem eigenen Europäischen Dorf können die BesucherInnen aktiv werden, sich über Bewegungsangebote informieren und auch Europäische Initiativen kennenlernen. (Sportministerium, BSO mit zahlreichen Partnern aus Österreich und Europa)

Eine Initiative der Europäischen Kommission

Am 1. Juli übernimmt Österreich die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union von Bulgarien und gibt den Vorsitz am 31. Dezember 2018 an Rumänien weiter. Im zweiten Halbjahr werden daher in Österreich auch im Sport Veranstaltungen stattfinden, wie z. B. das Opening zur Europäischen Woche des Sports, zu welchem u. a. auch der EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport Tibor Navracsics erwartet wird. Sollten Sie Veranstaltungen im Zeitraum 23. bis 30. September haben, die Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Inaktive, aber auch Aktive einladen, sich im Sinne von #beactive zu bewegen und aktiv zu sein, teilen wir dies gerne auf der Österreichischen Website zur Europäischen Woche des Sports www.beactive-austria.at Bitte senden Sie die Informationen hierfür an a.wiesner@bso.or.at


GE SELL SCHAF T SP OLI TIK

Integrationspreis Sport 2017 vergeben Für den vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) 2017 zum zehnten Mal ausgeschriebenen Wettbewerb für integrative Sportprojekte wurden 87 Initiativen und Projekte eingereicht und von einer Jury begutachtet. Mit dem Preis werden nachhaltige und innovative Projekte im Bereich Sport geehrt, die aktiv die Integration von MigrantInnen in die österreichische Gesellschaft fördern. Die BSO sowie die drei Breitensportverbände unterstützen den vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) koordinierten Preis, in Kooperation mit dem Integrationsministerium (BMEIA) und dem Sportministerium (BMLVS bzw. BMÖDS), Coca-Cola unterstützt den Preis als Sponsor. Weitere Informationen: www.sportpreis.at Die PreisträgerInnen des „Integrationspreis Sport“ 2017 wurden im ersten Halbjahr diesen Jahres ausgezeichnet: • Hauptpreis: „All inklusive“ für bedürftige Kinder, Judoverein Multikraft Wels • 2. Platz: Let´s break the ice!, Projekt SIQ+, Caritas der Diözese Graz Seckau

Anerkennungspreise: • Das Lachen von Kindern und Jugendlichen ist international, American Football Club Junior Tigers • Dribble Kids, Vienna D.C. Timberwolves • Integration im Nachwuchsturnen, Landesfachverband für Turnen in Tirol • Integration von Flüchtlingen durch Volleyball, Volleyboi Zell am See • Mamanet – das interkulturelle Bewegungsangebot für Mütter, Frauen und deren Kinder, Mamanet Austria • Not in God’s Name – „Fight“ against radicalism, Wien • Skaid – Sport verbindet, Skaid e.V. Tirol • Tennis als kultureller Brückenbauer, Tennis4everyone Wien • Tischstockspielkurs-/Tischstockspielabende für Jugendliche, USG Grambach • Wir erleben Freude an Sport und Bewegung in einer internationalen Mädchengruppe, Privatinitiative Vorarlberg

Für Respekt und Sicherheit – Prävention sexualisierter Gewalt

Ziel: 100 geschulte Ansprechpersonen im Sport bis Mitte 2018. Stand: 85 Personen sind bereits geschult, im Herbst werden zwei weitere Schulungen für MultiplikatorInnen angeboten. Ziel: 67 Aufklärungs- und Infotermine in den Vorstandssitzungen der Bundesverbände bis Mitte 2018. Stand: Bis Mitte 2018 finden 44 Termine statt, für Herbst 2018 sind 11 Termine geplant. Ziel: Einholung von Strafregisterbescheinigungen für SportbetreuerInnen. Stand: Die Empfehlung wurde im Sinne der DSGVO ausgearbeitet und der organisierte Sport informiert – einige Verbände haben dieses Vorgehen bereits implementiert. Ziel: Fortbildungsprogramm für die Vereinsebene in jedem Bundesland. Stand: Die BSO bietet im Jahr 2018 insgesamt 7 Workshops für Sport-FunktionärInnen an. Ziel: Vernetzung mit externen Opferschutz-ExpertInnen. Stand: Eine Kooperation mit „die möwe“ wurde geschlossen. Am 20. März fand das bereits 2. Round-Table-Gespräch mit Opferschutzorganisationen statt.

Handreichung „Für Respekt und Sicherheit“ überarbeitet Die erste Auflage der Handreichung „Für Respekt und Sicherheit. Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport“ von Februar 2017 mit 22.000 Stück ist aufgrund der großen Nachfrage und des intensiven Informationsund Schulungsangebots in den letzten Monaten vergriffen. Für die zweite Auflage wurde die Handreichung überarbeitet und um zusätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen erweitert: • Rechtliche Hinweise: Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) • Kinderschutzrichtlinien • Plakat-Sujets • Checklisten, Vorlagen, Handlungsempfehlungen Die Handreichung, Folder und Plakate können bei 100% Sport bestellt werden: office@100sport.at Weitere Informationen: www.100sport.at; www.bso.or.at/praevention INF OBOX Ihre Ansprechpartnerin in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. Anna-Maria Wiesner Tel.: 01/504 44 55-12 E-Mail: a.wiesner@bso.or.at

© www.polsterpics.com

Kampf gegen Missbrauch im Sport: 5-Punkte-Programm der BSO in Umsetzungsphase Die von der BSO im November 2017 ausgearbeiteten und im Jänner 2018 vertieften und beschlossenen Maßnahmen im Kampf gegen jede Form von Missbrauch im Sport haben rasch den Weg in die Umsetzungsphase gefunden:

25


F I T SPO R T AUSTR IA

Fit Sport Austria – Activity Square Europe – zunkunftsweisendes EU-Projekt geht zu Ende

3. Kinder gesund bewegen-Kongress 300 TeilnehmerInnen waren auch dieses Jahr im April in Wr. Neustadt wieder mit dabei. Themen wie Gewandtheit, Zirkusspiele, Kinball, Tamburello oder Mermaidschwimmen waren beliebte Inhalte aus den 62 Arbeitskreisen. 12. Fit Sport Austria-Kongress vom 19. bis 21. Oktober 2018 Der 12. Kongress bietet wieder viel Neues, die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie unter www.fitsportaustria.at/go/ kongress2018

Die Österreichischen Lotterien laden zur #beactive Schnupperwoche Zwischen 23. und 30. September 2018 – der Europäischen Woche des Sports – sollen kostenlose Bewegungs-Schnupperangebote

26

der Vereine neue Mitglieder anziehen. Anreiz: Der Gewinn einer von 100 JahresVereinsmitgliedschaften! ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION Vereine können sich beteiligen, indem sie ihre Bewegungsangebote mit dem Fit Sport Austria Qualitätssiegel zertifizieren lassen und Gratis-Schnupperangebote in der #beactive Schnupperwoche anbieten. Unter den teilnehmenden Vereinen werden hochwertige Preise verlost! Automatisch ist jedes Schnupperangebot auch Teil der Initiative „50 Tage Bewegung“. #beactive Joker: Sollte es sich um ein völlig neues Bewegungsangebot handeln, hat der Verein zusätzlich die Chance, einen von 300 Gutscheinen für Sportmaterialien zu gewinnen. Infos unter www.fitsportaustria.at

„50 Tage Bewegung“ Vereine und Gemeinden sind aufgerufen zwischen 7. September und 26. Oktober ihre Veranstaltungen zur Förderung von Bewegung und Sport auf www. gemeinsambewegen.at anzumelden und damit Teil der größten Bewegungsinitiative des Landes zu sein.

© Fit Sport Austria (3)

Das Projekt Activity Square Europe, gefördert durch das Erasmus+ Sport Programm der EU, geht ins Finale. 2,5 Jahre haben die 13 Partner aus neun Nationen diesen internationalen Know-How Austausch im Bereich der Bewegungsförderung in Kindergärten und Schulen vorangetrieben. Im Mai 2018 fand die letzte gemeinsame Veranstaltung in Budapest statt. Die letzten Arbeitspakete wurden zu Ende gebracht. Ein Benchmark-Tool bietet ProjektkoordinatorInnen im Bereich Kooperation Schule-Verein Unterstützung. Die Prämierungen der beiden internationalen Wettbewerbe – ideas competition & school cooperation award – waren ebenso Teil der öffentlichen Veranstaltung, die im Rahmen des dreitägigen Events stattfand, wie die Präsentation der Ergebnisse des Projekts sowie der Key Note zu aktuellen Trends der HEALTH BEHAVIOUR IN SCHOOL-AGED CHILDREN (HBSC) Studie vom tschechischen Co-Autor Zdenek Hamrik. Das Projekt zeigte eindrucksvoll wie wichtig der internationale Erfahrungsaustausch ist. Weitere Infos finden Sie unter www.school-sport-cooperation.eu

Kinder gesund bewegen 2.0 Die erfolgreichste Initiative des Österreichischen Sports wird fortgesetzt. Das Konzept 2.0 wird noch im Herbst präsentiert. Erfahrungswerte aus Kinder gesund bewegen sowie der Täglichen Bewegungsund Sporteinheit fließen in diese Konzeption ein. Im Schuljahr 2019/20 soll die neue Initiative gestartet werden. Das Schuljahr 2018/19 wird als Übergangsjahr geführt.

INFOBOX

Fit Sport Austria GmbH Waschhausgasse 2 / 2. OG 1020 Wien Tel.: 01/504 79 66 Fax: 01/504 79 66-900 E-Mail: office@fitsportaustria.at Web: www.fitsportaustria.at


AUS DEN V ER B ÄN DEN

1

American Football: Spannender Sommer 2018 Während es für viele Athletinnen und Athleten im Sommer in die Pause geht, wird es für viele FootballerInnen ab Juli immer erst so richtig ernst. In diesem Jahr stehen gleich mehrere wichtige Spiele und Turniere an. Den Anfang macht die Austrian Bowl XXXIV am 21. Juli in der NV Arena in St. Pölten. Das alljährliche Endspiel um den Staatsmeistertitel stellt auch heuer wieder ein Highlight der Österreichischen Footballszene dar. Am selben Tag wird außerdem noch die Silver Bowl XXI ausgetragen. Die Austrian Football League ist damit zwar für 2018 beendet, doch Zeit zum Ausruhen bleibt nicht wirklich. Für das Football Herren

2

ASKÖ: Hermann Krist als Präsident wiedergewählt Beim 32. Ordentlichen Bundestag der ASKÖ in St. Veit/Glan nahmen 200 Delegierte und Ehrengäste einen eindrucksvollen Vier-Jahres-Bericht des Vorstandes unter Präsident Hermann Krist entgegen. Die Veranstaltung wurde mit Grußworten von Kärntens LH Peter Kaiser eröffnet, der die Bedeutung der Dachverbände herausstrich und mit Beispielen begründete. Dabei nahm er auch Bezug auf den erstmals aufgelegten ASKÖ Leistungsbericht 2017, der anschließend im Zentrum der Ausführungen von Hermann Krist stand. Dieser erläuterte zahlreiche Arbeitsthemen, die in der abgelaufenen Periode zu bewältigen waren. „Vieles haben wir

3

Nationalteam startet nämlich am 28. Juli die Reise zur Europameisterschaft nach Finnland, wo man als amtierender VizeMeister qualifiziert ist und diesmal mit Gold nach Hause kommen möchte. Beendet wird die Saison mit der Flag Football Weltmeisterschaft von 9. bis 12. August in Panama. Sowohl die Herren als auch die Damen gehen als amtierende Europameister in diese Weltmeisterschaft und haben sich hohe Ziele gesteckt. Österreich ist weiterhin eine bekannte, erfolgreiche und international sehr geschätzte Football-Nation.

erreicht, einiges ist noch im Laufen, anderes muss angegangen werden“, resümierte der Vorsitzende. An der Spitze der ASKÖ wird auch in den kommenden 4 Jahren der Vorstand mit Präsident Hermann Krist, den Vizepräsidenten Petra Huber (Fit), Christian Hinterberger (Sport), Gerhard Widmann (Finanzen), Christoph Schuh (Marketing) und beratend Michael Maurer (Generalsekretär) stehen. Das Präsidium mit den Landespräsidenten und weiteren Mitgliedern wurde ebenfalls bestätigt. / Bild 2: Der wieder gewählte Vorstand mit Christoph Schuh, Christian Hinterberger, Petra Huber, Hermann Krist, Gerhard Widmann und Michael Maurer (v.l.).

Baseball: Österreichs Herren spielen um Olympia Qualifikation und Bundesliga im zweiten Jahr nach der Ligareform Das Herren Baseball Nationalteam konnte erstmals das Finale der B-Pool EM in Belgrad gewinnen und hat sich in der Weltrangliste der WBSC auf Platz 24 und auf Platz 7 in Europa verbessern können. Österreich steht damit im Playoff um den Aufstieg in die A-Gruppe gegen Litauen. Der Baseball Weltverband hat als Austragungsort dafür Wr. Neustadt auserkoren, das ihren Ruf als „Baseball City“ festigen will. Vor kurzem wurde auf der Anlage ein neues Klubhaus eröffnet, für das EM-Spektakel wird Wr. Neustadt nun auch eine neue Flutlichtanlage mitfinanzieren. Die A-Europameisterschaft wird 2019 in Solingen und Bonn (GER) 2

spielen um die Qualifikation für die EM 2019.

3

Anzeige

1

stattfinden und gleichzeitig das Qualifikationsturnier für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio sein. Die Reform der Baseball Bundesliga im vergangen Jahr und die damit einher gegangene Aufstockung auf 10 Mannschaften erweist sich als voller Erfolg. Die Aufsteiger können im zweiten Jahr in der höchsten Liga Fuß fassen. Eventuell wird man heuer bereits einen der Aufsteiger in den Playoffs der Baseball League Austria wiedersehen, die in der ersten Septemberwoche beginnen. Mehr dazu auf www.baseballaustria.com / Bild 3: Österreichs Baseball Herren

© Andreas Bischof

© GEPA pictures

© Joe Yun

27


AUS DEN V ER B ÄN D EN

1

Behindertensport bewegt Österreich – der ÖBSV auf „Behindertensport bewegt!“-Tour Der Österreichische Behindertensportverband startete am 22. März gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die „Behindertensport bewegt!“-Tour, um möglichst viele Menschen mit Behinderung für regelmäßige Bewegung und Sport zu gewinnen sowie möglichst viele Menschen für die positive Bedeutung des Behindertensports zu sensibilisieren. Bis dato wurden an folgenden Standorten bereits 5 Bundesländer besucht: Para School Games in Wien (22.03.), Sportpark Klagenfurt in Kärnten (14.04.), Messe Integra® in Wels (25.-27.04.), Klinik Judendorf-Straßengel in der Steiermark (05.05.) sowie

2

Bogensport: Zwei Athleten unter den Top 50 der Welt und erfolgreiche Jugend-Coach-Ausbildung Die ersten beiden Outdoor World Cups in Shanghai und Antalya sind vorüber. Zum ersten Mal haben sich zwei Athleten in der Weltrangliste unter die Top 50 gesetzt. Andreas Gstöttner 43. Im Recurvebogen und Nico Wiener 46. im Compoundbogen. Großereignis ist die Europameisterschaft in Legnica/Polen, gleichzeitig die erste Qualifikationsmöglichkeit für die Europäischen Spiele. In Griechenland geht es bei der Jugend EM Ende Juni um die Quotenplätze für die Youth Olympic Games. Die Outdoor Meisterschaft/Staatsmeisterschaft wird im neuen Format ausgetragen. Die Teilung findet in Visier- und nicht Visier-Bogenklassen statt. Jugend:

3

Landessportzentrum VIVA Steinbrunn (30.05.). „Behindertensport bewegt!“ mit seinen Bewegungs- und Informationstagen für Menschen mit Behinderung in ganz Österreich hat immer eine duale Ausrichtung. Trainer und Fachleute informieren an allen Standorten in Theorieeinheiten über die Wichtigkeit von Bewegung und Sport besonders bei behinderten Menschen als auch über aktuelle Angebote in den Bundesländern. In Praxiseinheiten können Kinder, Jugendliche und Erwachsene regionalspezifische Sportangebote in Mitmachstationen ausprobieren.

Die Teilnahme beim Donaupokal ist wieder ein Fixpunkt. Dieser findet am 21.7. in Lassee statt. In den Disziplinen Feld und 3D stehen heuer die Feld-WM in Coritna d’Ampezzo/Italien und die 3D-EM in Göteborg/Schweden an. Im Bereich Jugend fand eine Jugend-Coaching Ausbildung in Tirol statt. Die 20 TeilnehmerInnen wurden punkto Recht und sportlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, im sportpsychologischen Bereich und vertiefend in den Bogensport geschult. Der geplante Archery Coaches Day musste verschoben werden. Bild 2: Die neuen Jugend-Coaches – Gratulation.

Bowling: Jaqueline WITURA holt 3 Medaillen bei EYC2018 Gold, Silber und Bronze bei der Jugend-EM in Aalborg – diese sensationellen 3 Medaillen für Jaqueline Witura reihen sich als vorläufige Krönung in ihre bisherigen Erfolge ein. Auch viele nationale Titel und Medaillen hat sie bereits erreicht. 2017 war sie Österreichs jüngste Staatsmeisterin im Einzel und somit Starterin im European Champions Cup, der von Ankara nach Wien verlegt worden war. Darüber gab es auch einen Bericht des ORF, wo auch schon ein Clip über ihr Training – u. a. mit Teamcoach Thomas Tybl – lief. Nächster Fix-Termin ist die Damen-EM – Österreichs Team hat MedaillenChancen – im Juni in Brüssel. Im August geht sich dann ein Trai2

1

© Sergiu Borcuta

28

ningslager im Bowling-Mekka USA (Lake Wales, Florida) aus. Im September spielt Witura bei der Promotiontour von QubicaAMF (je 20 Damen und Herren sind eingeladen) einige TV-Termine in Frankreich. Ziel dieser Tour ist, den Bowlingsport olympisch zu machen. Natürlich ist bei all dem Aufwand wichtig, dass die berufliche Ausbildung nicht zu kurz kommt. Nach erfolgreicher Matura will Jaqueline in den USA zu studieren und dort auch Mitglied in der PWBA werden, in der die Bowlingelite des Globus spielt.

3

© ÖBSV

© ÖSKB


AUS DEN V ER B ÄN DEN

4

Casting: Neuer Teilnehmer-Rekord beim Weltcup-Turnier in Lenzing, Alena Kläusler holt Gold im Gesamtweltcup 2017 Nach ihrer Goldmedaille bei den letzen Weltmeisterschaften in Polen sicherte sich Alena Kläusler (CS Wien) mit dem 2. Rang im letzten Weltcup-Turnier in Tschechien auch noch den Sieg im Gesamtweltcup 2017. Christian Zinner vom Castingsportklub Wien erreichte bei der WM in Polen Silber im Bewerb Fliege-Ziel und im Gesamtweltcup der Herren den hervorragenden 5. Rang. Somit endete das vergangene Jahr wieder mit großen Erfolgen für den österreichischen Castingsport. Diese Erfolgsserie setzt sich auch 2018 fort. Beim Weltcupturnier in Lenzing waren 89 SportlerInnen aus 9 Nationen am Start. Fast die Hälfte davon

5

Bild 4: Christian Zinner beim Zielwurf.

Eisstocksport: JESZ CUP 2017/18 Der Bund Österreichischer Eis- und Stocksportler (BÖE) hat 2013 begonnen, flächendeckend in ganz Österreich Jugend-Eisstocksport-Zentren (kurz JESZ) zu installieren. In den JESZ werden die Stocksporttalente der jeweiligen Region zusammengefasst und von speziell ausgebildeten Trainern für nationale und internationale Wettkämpfe vorbereitet. In zwei Altersklassen (U14 und U16) wird mehrmals in der Woche trainiert. Unterjährig wurden in zwei regional geteilte Gruppen (Ost- und Westösterreich) Wettkämpfe der JESZ gegeneinander durchgeführt. Als Höhepunkt gab es Mitte Mai in Bad Mitterndorf das JESZ CUP FINALE 2017/18

6

waren Jugendliche, die sich Punkte im vom Weltverband neu geschaffenen Jungend-Weltcup sicherten. Dieser neue Teilnehmerrekord war eine große Herausforderung für den Veranstalter ATSV Lenzing-Modal. In der Damenwertung liegt Alena Kläusler nach 2 Wettkämpfen in Führung. Die Weltmeisterschaften im Herbst in Schweden stellen heuer das sportliche Highlight dar und werfen ihre Schatten voraus. In der Qualifikation liegen bei Damen und Herren die Favoriten voran, doch auch Spezialisten und Quereinsteiger haben noch eine reelle Chance auf Teilnahme.

mit den besten Mannschaften. Die dreifache Weltmeisterin im Eisstocksport Simone Steiner ist als Nachwuchskoordinatorin des BÖE dabei, diese Zentren weiter auszubauen und die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Gemeinsam mit den BÖE-Funktionären konnte sie sich vor Ort von der Qualität der Wettkämpfe überzeugen und zeigte sich beeindruckt.

Frisbee Sport: Vorbereitung auf Welt- und Europameisterschaft Von 26.-27.5. nahmen 28 Teams mit über 450 AthletInnen an der zweiten Ausgabe des „Vienna Spring Break“ in Schwechat teil. Zahlreiche europäische Spitzenteams, darunter auch die österreichischen Ultimate Teams „forward“, „thebigEZ“ und „Mantis“, bereiten sich auf die im Juli stattfindende Ultimate Club-Weltmeisterschaft in Cincinnati vor. Damit war sportlicher Genuss auf höchstem Niveau garantiert. Die Faszination des Sports wurde neben und auf den Spielfeldern hochgehalten, wo bei vollem körperlichen Einsatz absolutes Fair Play durch die eigenverantwortliche Einhaltung der Regeln seitens der SportlerInnen gilt. Das Finale gewann „CUSB

4

5

© ÖTCV

– La Fotta“ (Italien) bei den Herren und „Brilliance“ (Russland) bei den Damen. Bei den von 15.-18.8. in Kroatien stattfindenden Disc Golf Europameisterschaften wird Österreich mit neun AthletInnen in fünf Divisionen antreten. Größte Medaillenhoffnung ist der in der Jugendwertung antretende Laurenz Schaurhofer. Die ersten Disc Golf Turniere der Austro-Hungaro-Tour sowie regionale Meisterschaften wurden bereits absolviert und brachten zum Teil überraschende SiegerInnen. Infos unter www.discgolf.at Bild 6: David Schönbauer (23, thebigEZ) fängt in der Endzone.

6

© BÖE

© ÖFSV/EÖFC; H.-P. Zerlauth, 2018

29


AUS DEN V ER B ÄN D EN

1

Golf: Österreich wieder im EM Fieber Und neu: der ÖGV Performer of the Year Award Österreich hat sich in den letzten Jahren einen hervorragenden Ruf als Austragungsort für Mannschafts- und Einzeleuropameisterschaften aller Altersklassen errungen. 2018 findet die Damen Mannschafts-EM vom 10. bis 14. Juli wieder am GC Murhof, Steiermark, statt. Die Senioren Herren Mannschafts-EM werden von 4. bis 9. September im Diamond Country Club in Atzenbrugg stattfinden. Eine tolle Neuheit hat der ÖGV zusammen mit Österreichs Nummer 1 Bernd Wiesberger entwickelt. Heuer wird erstmals der „Performer of the Year Award“ vergeben. Dieser Award geht an

2

Handball: Richtig bitter – Österreich verpasst EURO um ein Tor Die Hoffnungen, sich endlich nach 2009 wieder für eine Endrunde zu qualifizieren, waren groß. Dank des Sensationserfolgs des Frauen Nationalteams über Olympiasieger Russland im September 2017 standen die Chancen gut, sich als bester Dritter aller Qualigruppen für die EURO 2018 in Frankreich zu qualifizieren. Nach den Siegen über Portugal im März 2018 war man zum Abschluss nochmals gegen Rumänien, WM-Dritter von 2015, und Russland gefordert. Gegen beide Favoriten fehlte nur wenig zu einer weiteren Sensation. 25:28 verlor man gegen Rumänien in Innsbruck, Russland musste man sich überhaupt nur mit 25:26 geschlagen geben. Ein

3

ein Nachwuchs-Golftalent (männlich oder weiblich), welches im Jahr 2018 durch eine professionelle Turnierplanung und -vorbereitung sowie besondere golferische Leistungen hervorsticht. Auf die Gewinnerin bzw. den Gewinner wartet ein Package an sensationellen Preisen. Der Award geht an eine Spielerin oder einen Spieler, die oder der nicht älter als 16 Jahre alt ist und in keinem ÖGV Nationalkader aufscheint. Nennschluss ist der 17. Juli 2018! Mehr Infos unter www.golf.at

Punkt aus diesen beiden Spielen hätte gereicht, um sich aus eigener Kraft zu qualifizieren. Der Blick richtete sich nach den Niederlagen auf die restlichen Qualigruppen, wo beinahe alles für Österreich lief. Aber eben nur beinahe. Im allerletzten Spiel zwischen Tschechien und Slowenien trennten sich die beiden Teams 30:30 Unentschieden. Genau jenes Ergebnis, das Österreich den Platz bei der EM in Frankreich kostete. Slowenien hatte im Vergleich das bessere Torverhältnis als Österreich und sicherte sich als bester Gruppendritter das letzte Ticket für die EURO 2018. Bild 2: Petra Blazek

Karate: Stefan Pokorny darf über erste EM-Medaille jubeln – WM-Dritte Bettina Plank holt sensationell Silber „Endlich!“, jubelte Stefan Pokorny nach 67kg-EM-Bronze in Novi Sad (SRB) und dem 4:3 gegen Tural Aghalarzade (AZE). „Ich war taktisch perfekt eingestellt, wusste, dass Tural im Normalfall im Mittelteil die Treffer sucht.“ Und so stand es 54 Sekunden vor Schluss 1:0, dann 3:0. Doch danach wurde ein Schienbeintreffer von Aghalarzade fälschlich mit Ippon bewertet – 3:3. „Ich dachte schon, sie nehmen mir die Medaille wieder weg, scorte aber im Gegenzug.“ „Die erste Männermedaille seit 2009 – das Ende einer langen Durststrecke“, freute sich Karate Austria-Generalsekretär Ewald Roth und feierte dann mit Bettina Plank. Im 50kg-Finale 2

1

© GEPA pictures

30

konnte die Karate-do Wels-Athletin gegen die Nummer 1 der Welt, Serap Özcelik, zwar nie die Lücke finden, landete beim einzigen Gegentreffer den Konter – 1:1, aber die Kampfrichter sahen die Türkin aktiver. „Silber ist toll – vor allem der Halbfinalsieg gegen Weltmeisterin Alexandra Recchia war nach meiner Verletzung wunderbar“, so Plank. Weltmeisterin Alisa Buchinger kam bei ihrem 61kg-Kampfdebüt nach vier Monaten Pause ins Achtelfinale, Kristin Wieninger und Lora Ziller belegten Platz 7. Bild 3: Bettina Plank und Stefan Pokorny jubeln über EM-Silber und Bronze.

3

© ÖHB/Gruber

@ Ewald Roth/Karate Austria


AUS DEN V ER B ÄN DEN

4

Klettern: Innsbruck Tirol freut sich auf die größte WM bisher 25 Jahre nach der zweiten WM in der Geschichte des Sportkletterns wird es dieses Jahr wieder so weit sein: Innsbruck ist Austragungsort der Weltmeisterschaften im Sportklettern. Vom 06.09. bis 16.09.2018 werden über 700 AthletInnen im Kletterzentrum Innsbruck und in der Olympiaworld mit der Unterstützung von 150 Volunteers, 300 Offiziellen und über 30.000 Fans um die Medaillen im Lead, Bouldern, Speed und dem olympischen Kombinationsformat kämpfen. Parallel dazu finden die Titelkämpfe im Paraclimbing an den gleichen Venues statt. Im Sportklettern hat sich einiges getan seit Innsbruck 1993 zum letzten Mal WM-Aus-

5

Kombination: Jakob Schubert

Moderner Fünfkampf: Gustav Gustenau siegt in Prag Gustav Gustenau startete am 29.04.2018 beim Juniorenturnier Milan Kadlec in Prag. Dieser Wettkampf war hochrangig besetzt. Das langjährige konsequente Training wurde nun mit dem Sieg belohnt. Gustav (HSV Wr. Neustadt) wurde mit 250 Punkten 3. im Fechtbewerb. Der 2. Platz im Schwimmen (1:56,99) brachte ihn nach 2 Disziplinen an die 2. Stelle, lediglich zehn Sekunden hinter dem führenden Franzosen. Mit Startnummer 2 ging er daher in den Laser Run Bewerb. Er hatte bis auf die 2. Schießserie eine sehr gute Schussleistung und verbesserte sich durch eine ausgezeichnete Laufleistung auf den 1. Platz. In der letzten Runde

6

tragungsort war. Der Klettersport geht mit großen Schritten auf die Olympischen Spiele zu. Das Kombinationsfinale, das 2020 in Tokio zur Austragung kommt, wird am 16. September zum ersten Mal bei einer WM zur Austragung kommen. Die WM 2018 ist mit einer Dauer von 10 Tagen die längste Kletter-WM aller Zeiten. Damit wollen die Veranstalter dem Wunsch der AthletInnen nachkommen, in allen Disziplinen antreten zu können, ohne dass sich dies wegen eines zu dichten Programms negativ auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkt. / Bild 4: Die Österreichische Medaillenhoffnung in der

hängte er noch den Franzosen Singh um exakt 11 Sekunden ab und konnte sich dadurch einen kleinen Vorsprung für den abschließenden Reitbewerb erarbeiten. Gustenau behielt die Nerven und konnte in einem sehr selektiven Parcours mit nur zwei Abwürfen seinen 1. Platz halten. Gustenau siegte mit 1.467 Punkten vor dem Franzosen Singh und dem Tschechen Grycz. Gratulation an den Sieger! Peter Spannagl von der Sportunion Krems wurde 41. Bei den Damen ging die Grazerin Alina Mikosch an den Start. Sie belegte Rang 20 von 31 Athletinnen. Bild 5: Gustav Gustenau

ÖOC: Lionel Messi Botschafter der 3. Olympischen Sommer-Jugendspiele in Buenos Aires (6.-18. Oktober 2018) Im Oktober ist es wieder soweit – kommt es zum Stelldichein der besten jugendlichen SportlerInnen aus aller Welt. Die III. Auflage der Olympischen Jugend-Sommerspiele findet von 6.-18.10.2018 statt, Ausrichter ist Buenos Aires (ARG). In der argentinischen Hauptstadt werden fast 4.000 AthletInnen zwischen 15 und 18 Jahren in 28 Sportarten und 185 Wettbewerben um Medaillen kämpfen. Für prominente Unterstützung ist gesorgt. Der argentinische Fußball-Star & Olympiasieger Lionel Messi ist Botschafter der Spiele. „Die Nachhaltigkeit steht im Mittelpunkt, die Nachnutzung der Sportstätten und der Infrastruktur ist allesamt gesichert“,

4

5

© KVÖ/Wilhelm

waren ÖOC-Generalsekretär Dr. Peter Mennel und Chef-de-Mission Christoph Sieber nach dem Lokalaugenschein im Mai angetan. Die Jugendspiele bilden die erste Olympische Veranstaltung mit Gender Equality – es nehmen gleich viele Mädchen wie Burschen (je 1.999) teil. Österreich rechnet mit maximal 50 NachwuchsAthletInnen. Die Qualifikationsfrist endet im Juli. Detail am Rande: alleine zur Eröffnungsfeier werden 250.000 Besucher erwartet. Bild 6: ÖOC-GS Dr. Peter Mennel, Chef-de-Mission Christoph Sieber und Ingemar Mayer (Abteilung Games Preparation) beim Lokalaugenschein im Olympischern Dorf.

6

© ÖVMF

© ÖOC

31


AUS DEN V ER B ÄN D EN

1

ÖPC: Besondere Premiere: Empfang des Paralympic Team Austria in der Wiener Hofburg Anfang Mai wurde dem Österreichischen Paralympischen Committee eine besondere Ehre zuteil. 51 Tage nach der Schlussfeier der XII. Winter-Paralympics in PyeongChang wurde das Paralympic Team Austria in der Wiener Hofburg von Bundespräsident Alexander Van der Bellen empfangen und geehrt. „Gratulation an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bereits das Antreten bei den Spielen ist großartig. Ihre Leistung geht aber weit über die Paralympics hinaus. Sie sind Inspiration für viele Menschen, geben Mut und Zuversicht. Sie geben sehr vielen Leuten etwas Bedeutsames weiter, dafür möchte ich Ihnen allen danken“, so der Bun-

2

Orientierungslauf: Die erfolgreichsten Europameisterschaften in der Geschichte Die EM Elite der Orientierungsläufer fand vom 6.-13.5.2018 im Tessin (Schweiz) statt. Österreich nahm mit fünf Damen und vier Herren an den Titelkämpfen teil. Bereits bei den Auftakt-Bewerben über die Sprint- und Mitteldistanz konnte das österreichische Team mit drei Top15 sowie einem Top 20 Platz überzeugen. Hochmotiviert startete das vierköpfige Team, bestehend aus zwei Damen und zwei Herren bei der Mixed-Sprint-Staffel. Mit dem 5. Platz gelang ein weiterer Schritt nach oben in der Resultatliste. Zwei solide Teamleistungen bei den Staffelläufen der Damen bzw. Herren resultieren in einem historischen Endergebnis. Erstmals belegen die

3

despräsident. ÖPC-Präsidentin Maria Rauch-Kallat bedankte sich für die Einladung und überreichte Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine eigens für das ÖPC geschaffene Augarten-Schale: „Obwohl wir immer den Empfang am Flughafen erhalten, sind wir zum ersten Mal in der Hofburg. Es ist eine Ehre und Freude, hier sein zu dürfen.“ Am selben Tag durften sich auch die MedaillengewinnerInnen von PyeongChang über ihre Prämien freuen. Insgesamt schüttete das ÖPC 32.000 Euro in bar an Claudia Lösch, Markus Salcher, Carina Edlinger (mit Guide Julian Edlinger), Patrick Mayrhofer und Heike Eder aus.

Damen (8. Rang) wie auch die Herren (9. Rang) eine Platzierung unter den Top 9 in der Nationenwertung. Kaum jemand wagte zu Träumen, dass es noch besser kommen sollte… bis Gernot Kerschbaumer Bronze über die Langdistanz gewinnt! Nach vielen Jahren harter Arbeit holte sich Gernot Kerschbaumer nach einem starken Finish den sensationellen dritten Platz, nur knapp hinter dem vierfachen EM-Medaillengewinner Matthias Kyburz (SUI) und dem Langdistanz-Dominator Olav Lundanes (NOR). Bild 2: Das österreichische OL-Team freut sich über die erfolgreichste EM der Geschichte.

Radsport: Jubiläumsrundfahrt als Paradies für Kletterer – erstmals alle Etappen im Live-Stream Die Jubiläumstour von 7. bis 14. Juli 2018 wird zu einem Eldorado für Berggämse! Auf 8 Etappen warten bei einer Gesamtlänge von 1.162,7 Kilometern gleich 6 Bergankünfte. Ein perfektes Terrain für die Toursieger Stefan Denifl und Riccardo Zoidl, aber auch für den kletterstarken Hermann Pernsteiner. Die Österreich Rundfahrt feiert heuer ihr 70. Jubiläum. „Dafür haben wir uns etwas ganz Besonderes einfallen lassen und eine Strecke für unsere bergstarken Österreicher entworfen“, sagt Tourdirektor Franz Steinberger, der auch weitere Neuerungen anspricht: Erstmals erstrahlt der Tour-Gesamtführende nicht im gelben, sondern im 2

1

© GEPA pictures

32

roten Trikot, präsentiert von Flyeralarm. Bei der 70. Ö-Tour gibt es auch eine Premiere für alle Fans: Erstmals werden, produziert von Alpentour.tv, alle Etappen live auf Laptops, Tablets oder Handys gestreamed. Zudem sind täglich halbstündige Magazine auf ORF eins und ORF Sport Plus zu sehen. Auch ein Live-Ticker in Kooperation mit radsport-news.com garantiert, dass die Radsportfans immer am Laufenden bleiben! www.oesterreich-rundfahrt.at Bild 3: Stefan Denifl (links neben Pernsteiner) will auch bei der Jubiläumstour um den Sieg mitfahren.

3

© Rolf Gemperle

© Expa Pictures


AUS DEN V ER B ÄN DEN

4

Ringen: Martina Kuenz gewinnt die Bronzemedaille bei der EM in Kaspiisk/Russland Mit einem 2:1-Punktesieg gegen die Litauerin Danute Domikaityte konnte Martina Kuenz vom RSC Inzing ihre erste Medaille bei einer EM in der Allgemeinen Klasse holen. Nach den guten Ergebnissen in den Vorrunden durfte man schon auf Edelmetall hoffen. Die 23-jährige Polizeisportlerin krönte ihr Können, das sie in den letzten fünf Jahren schon mit Medaillengewinnen in allen Altersklassen (Kadettinnen, Juniorinnen und U23) bewiesen hat, nun mit dem ersten Edelmetall in der Allgemeinen Klasse. Bundestrainer Benedikt Ernst war begeistert über den Auftritt der jungen Tirolerin, die damit wieder einen Meilenstein in der öster-

5

Bild 4: Die ÖRSV-Mannschaft in Kaspiisk/Russland (v.l. Helmdach Jörg/ Sportdirektor; Lins Stefan/Kampfrichter; Kogut Oleksandra/Sportlerin; Kuenz Martina/Sportlerin; Ernst Benedikt/Bundestrainer Frauen; Halbig Christian/Physiotherapeut).

Rollsport/Inline-Skaterhockey: Starke Platzierungen der österreichischen Teams am Heim-Europapokal Zwölf Teams aus fünf Nationen kämpften vom 11.-13.5.2018 in Ternitz (NÖ) um den European Cup Winners Cup im Inline-Skaterhockey. Einige der besten Teams Europas fanden dabei den Weg nach Niederösterreich! Diese sorgten bei dieser jungen Hockey-Disziplin, welche mit Inline-Skates und einem Ball ausgetragen wird, für beste Unterhaltung. Auch die österreichischen Teams wussten dabei gegen die starke internationale Konkurrenz zu überzeugen: Österreichs Staatsmeister Tigers Stegersbach (5. Platz im Endklassement), Gastgeber HC Mad Dogs Wiener Neustadt (6. Platz) und Union Red Dragons Altenberg (8. Platz) schafften allesamt den Einzug in das

6

reichischen Ringsportgeschichte setzen konnte. Sportdirektor Jörg Helmdach war nach dem holprigen Auftakt im Gr.-Röm.-Bereich, wo man vom Kampfgericht sehr benachteiligt wurde, erfreut. Der Österreichische Ringsportverband gratuliert Martina Kuenz zur Medaille und hofft, dass noch einige hinzukommen werden.

Viertelfinale. Einzig die Swinging Monkeys Stockerau (11.) schafften trotz einiger starker Vorstellungen nicht den Einzug unter die besten Acht. Um Podiumsplätze in der „Europa League“ spielten letztendlich die großen Favoriten aus Deutschland und der Schweiz. Die SHC Rockets Essen (D) bezwangen im Finale den IHC Rothrist (Schweiz) mit 7:3 und sicherten sich somit den dritten European Cup Winners Cup-Titel in Folge.

Bild 5: Tigers Stegersbach, hier im Spiel gegen IHC Rothrist (Schweiz)

Rugby: Erfolgreiche 15s Saison Mit dem Staatsmeisterschafts-Finale der Herren fand die Saison im klassischen 15s Rugby ihren Abschluss. Den Titel sicherte sich erneut Serien-Meister RU Donau Wien, die in einem spannenden Spiel vor 800 Zuschauern am Wiener Sportclub-Platz den Vienna Celtic RFC mit 24:17 bezwingen konnte. Auch in der Alpine Rugby Competition, einem in drei Ligen ausgetragenen Bewerb mit Teams aus Österreich, Slowenien, Slowakei, Kroatien und Tschechien, konnten sich die „Piraten“ der RU Donau Wien erneut den Titel holen. Das Herren 15s Nationalteam hat ebenfalls ein erfolgreiches Frühjahr hinter sich mit Siegen in der Rugby Europe Conference 2

4

5

© ÖRSV

über die Slowakei (56:0) und Slowenien (22:18) – damit verpasste Österreich nur um einen Punkt den Aufstieg in die Conference 1. Nun startet in Europa die Saison für das olympische 7s Rugby – eine österreichweite Turnier-Serie, Staatsmeisterschaften und EM für Frauen und Männer sowie zahlreiche Jugend-Turniere und Schulcups stehen auf dem dicht gefüllten Programm. Eine interessante Aufgabe wartet auf das Frauen 7s Nationalteam, das sich nach dem sensationellen Aufstieg im Vorjahr heuer in der Rugby Europe Trophy gegen europäische Top-Teams beweisen darf. Bild 6: RU Donau jubelt über die ÖSTM.

6

© ÖRSV

© Barbara Alexandra Lichtblau-Zakrzanska

33


AUS DEN V ER B ÄN D EN

1

Schach: Neue Meister dank gezielter Sportförderung Den April und Mai 2018 wird der österreichische Schachsport so schnell nicht vergessen. Innerhalb von zwei Monaten erreichen Andreas Diermair und Valentin Dragnev den Titel eines Großmeisters und die Jungstars Felix Blohberger und Dominik Horvath den Titel eines Internationalen Meisters. Diermair fixiert seinen GM-Titel bei der Europameisterschaft in Batumi, Dragnev in der deutschen Bundesliga. Blohberger gelingt seine finale Norm in der österreichischen Bundesliga, Horvath in Budapest. Die letzten Wochen waren die erfolgreichsten der ÖSB Geschichte. Das ist für Spieler und Trainer der Lohn einer harten Arbeit

2

Bild 1: Blohberger

Sportschießen: ÖSB setzt Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt Im Rahmen der Sitzung des Bundesschützenrates wurde zum Thema Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt im Sport ein umfangreicher Maßnahmenkatalog festgelegt. Der BSR bestellt Mag. Martina Chamson und Dr. Andreas Auprich als Vertrauenspersonen. Neben SportlerInnen und FunktionärInnen stehen diese auch den Landesverbänden und Vereinen für Informationen zur Verfügung. Im Zuge des Kadereingangslehrganges werden Schulungen für AthletInnen und BetreuerInnen angeboten. Der ausgearbeitete ÖSB-Ehrenkodex wird eingeführt und alle regelmäßig für den ÖSB tätigen BetreuerInnen und MitarbeiterInnen werden zur Einholung einer „Strafre-

3

in den langfristigen Projekten „Batumi 2018“ und „Meister von morgen“, die dank der finanziellen Unterstützung durch die Bundes-Sportförderung möglich sind. Das „Batumi-Projekt“ sollte bis zur Schach-Olympiade 2018 in Batumi, Georgien, neue Großmeister für das Nationalteam bringen. Im Projekt „Meister von morgen“ führt der ÖSB seine Talente an das Nationalteam heran. Dank der errungenen Titel sind beide Projekte schon jetzt erfolgreich umgesetzt.

gisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ aufgefordert. Den Landesverbänden wird empfohlen, entsprechende Schulungen in Verband und Vereinen umzusetzen und Präventivmaßnahmen zu setzen. Eine Aufnahme der Thematik in das ÖSB-Statut ist für 2019 geplant. Weitere Schritte zur Prävention werden in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Vertrauenspersonen ausgearbeitet. ÖSB-Generalsekretär Mag. Florian Neururer: „Dieses Thema ist für den ÖSB-Vorstand sehr wichtig, und es ist uns ein großes Anliegen, unsere SportlerInnen, BetreuerInnen und FunktionärInnen durch Präventivmaßnahmen bestmöglich zu schützen.“

Segeln: Vom Spitzensport zu Spitzennachwuchs durch neue Strukturen im Österreichischen Segel-Verband Der Österreichische Segel-Verband arbeitet intensiv daran, eine neue, moderne ineinandergreifende Verbandsstruktur zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf einem jungen und sporterfahrenen Team. Spitzensport, Breitensport sowie Administration werden zukünftig von ehemaligen SpitzenseglerInnen übernommen. Der dreifache Olympiateilnehmer Matthias Schmid wächst nach seiner aktiven Karriere, begleitet von Sportdirektor Georg Fundak, in die Leitung des Spitzensports hinein. Für diese Phase nimmt sich das Team lange Zeit, um alle Facetten im internationalen Umfeld optimal kennenzulernen. Für den Breitensport hat Eva-Maria Schi2

1

© ÖSB

mak, Olympiateilnehmerin in London 2012, das Ruder übernommen. Der langjährige 470er-Segler und Bundesliga-Meister Stefan Glanz-Michaelis wird sich in Zukunft um die Administration des Verbandes kümmern. Ein besonderer Fokus des neu aufgestellten Teams liegt im Know-How Transfer aus dem Spitzensport in die Jugendausbildung. Angefangen von der Begeisterung für den Segelsport bis zur Vorbereitung für einen schnellen Anschluss an die Weltspitze werden die Jugendlichen von gut ausgebildeten Coaches betreut. / Bild 3: Das österreichische Nationalteam rund um Georg Fundak (r.) und Matthias Schmid (2.v.l.).

3

© GEPA pictures/Matthias Mandl

34


AUS DEN V ER B ÄN DEN

4

SPORTUNION: Ehrenkodex implementiert Die SPORTUNION nimmt ihre Verantwortung für den Schutz der Menschen, besonders jenen von Kindern und Jugendlichen, in den Sportvereinen ernst. Um den über 924.000 Mitgliedern in rund 4.370 SPORTUNION Vereinen ein sicheres Umfeld und ein Klima des Respekts zu schaffen und sie vor Übergriffen und Missbrauch zu schützen, ist das Thema „Für Respekt und Sicherheit“ ein wichtiger Schwerpunkt der SPORTUNION. Mit dem EU-Projekt „Sport respects your rights“ in den Jahren 2013-2015 begann eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik im Verband. Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe gegen sexualisierte Gewalt im Sport und die Aus-

5

Bild 4: SPORTUNION Präsidium mit Ehrenkodex

Tennis: Weltklasse in Graz – die Daviscup-Tickets sind via Ö-Ticket erhältlich Das Tennis-Highlight in Graz rückt näher. Nach dem souveränen 5:0 gegen Weißrussland in St. Pölten und dem überraschenden 3:1 gegen Russland in Moskau empfängt das österreichische Daviscup-Team von 14. bis 16. September 2018 in der Relegation zur Weltgruppe die Nationalmannschaft aus Australien. Auf dem Grazer Messegelände wird ein Stadion für 5.800 Zuschauer errichtet, gespielt wird im Freien auf Sand. Gewinnt das Team von Kapitän Stefan Koubek gegen Australien, würde man 2019 seit langem wieder einmal in der Weltgruppe antreten und damit zu den besten 16 Tennisnationen der Welt gehören. Die Chancen dazu

6

bildung von 11 SPORTUNION MultiplikatorInnen, die seit Dezember 2017 als AnprechpartnerInnen für Prävention von sexualisierten Übergriffen in Vereinen zur Verfügung stehen, machen deutlich, dass der Verband seine Aufgabe ernst nimmt. Mit Implementierung des SPORTUNION Ehrenkodex in das Statut der SPORTUNION wurde ein weiterer, wichtiger Meilenstein umgesetzt. Die im Jahr 2017 öffentlich breit diskutierten Fälle von erwiesenem und möglichem Missbrauch zeigen deutlich, dass die in den letzten Jahren gesetzten Maßnahmen äußerst notwendig waren.

stehen gut. Gespielt wird im traditionellen Daviscup-Format: Am 14. September machen zwei Single-Matches den Auftakt, am 15. wird das Doppel ausgetragen, am 16. stehen weitere zwei Einzel auf dem Programm. Karten sind online via www.oeticket.com erhältlich. Jedes Ticket gilt zwei Stunden vor Spielbeginn und zwei Stunden nach Spielende als Gratis-Fahrschein für den Verkehrsverbund 201 in Graz. Anfragen und Reservierungen bezüglich Logen und VIP-Tickets werden unter ticketing@emotion.at entgegengenommen.

Tischtennis: Wonnemonat Mai – Stefan Fegerl gewinnt Triple, Sofia Polcanova Superliga und Robert Gardos erreicht Europacup-Finale Genialer Wonnemonat Mai für den ÖTTV: Stefan Fegerl jubelte nach dem Champions League-Sieg mit Borussia Düsseldorf: „Das ist einfach grandios, alles unbeschreiblich!“ Der Waldviertler sorgte im Endspiel bei Orenburg (Rus) für das wichtige 1:0, schlug sensationell Jun Mizutani (Jap) mit 3:1. Danach gewann er mit Klubkollege Timo Boll auch noch den Bundesliga-Titel, holte nach dem Pokalsieg das Triple. Aber das war noch lange nicht alles: Robert Gardos kam mit Chartres (Fra) ins ETTU-Cup-Finale, wurde Zweiter, Sofia Polacnova führt erstmals die europäische Rangliste an und gewann mit ihrem Klub Linz AG Froschberg durch ein

4

5

© SPORTUNION

6:1 und 6:4 im Finale gegen Zagreb die Superliga. „Nebenbei“ erreichte Österreich bei der Weltmeisterschaft in Halmstad (Swe) zweimal Rang fünf. Die Herren besiegten im Achtelfinale Portugal, drehten im Krimi ein 0:2 in ein 3:2. Die Damen schlugen in einem dramatischen Match Deutschland mit 3:2 – beide Teams hatten dann Lospech und verloren jeweils gegen Weltmeister China. In der Bundesliga holte Wels den Männer-Titel durch ein 3:2 gegen Cupsieger Kapfenberg, bei den Frauen siegte Serienchampion Linz AG Froschberg. / Bild 6: Stefan Fegerl jubelt mit Timo Boll über den Champions League Titel.

6

© privat

35


© iStockphoto/Bergmannstudio

Österreichische Post AG MZ 18Z041299 M Österr. Bundes-Sportorganisation, Prinz-Eugen-Str. 12, 1040 Wien

Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Telefon: 01/504 44 55 • Fax: 01/504 44 55 66 E-Mail: office@bso.or.at • Internet: www.bso.or.at

36


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.