Thomas Egger Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)
Zweitwohnungsinitiative: Wo steht das Oberwallis? Susten, 5.03.2015 eine Partnerschaft der Walliser Kantonalbank und der HES‐SO Valais‐Wallis
Zweitwohnungsinitiative: Wirtschaftliche Auswirkungen und zuk端nftige wirtschaftliche Herausforderungen
Thomas Egger Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft f端r die Berggebiete (SAB) Seilerstrasse 4, 3001 Bern
11. M채rz 2012
Der 11. März 2012 – ein vielschichtiges Bild!
Konfliktlinien: Stadt – Land Schutz – Nutzen Bürgerlich – Links/Grün FeWo-Besitzer Indirekter Gegenvorschlag zu spät Hausaufgaben vernachlässigt „Signal setzen“ Brisanz durch Medien und Politik unterschätzt (...)
Zweitwohnungsinitiative - betroffene Gemeinden
Problemerfassung in drei Kreisen
Stellenwert Berggebiete Flankierende Massnahmen Umsetzung Initiative: Verordnung und Gesetz
Umsetzung der Verfassungsbestimmung
Gesetz: • Einsitznahme in Arbeitsgruppe Bund • Podiumsgespräch in Glarus • Tagung mit Grischconsulta • Beratung via Allianz in den Alpen
Verordnung: Einsitznahme in Arbeitsgruppe Bund • Besitzstandsgarantie (auch für Rustici) • Definition Zweitwohnung • Erfassung Zweitwohnungsbestand • Zeitpunkt Inkrafttreten -> Schlanke, einfache Verordnung ohne Eingriffe in andere verfassungsrechtliche Grundsätze
Umsetzung Initiative: Verordnung und Gesetz
1. Teilrevision RPG: Volksabstimmung vom 2. März 2013 -> Siedlungsentwicklung nach innen
Basis = Verordnung + Erweiterter Besitzstand in Zukunft + Umnutzung in Ortskernen + Querfinanzierung und Marktaustritt von Hotels + Bau neuer, bewirtschafteter Zweitwohnungen -> Alle Forderungen der SAB erfüllt.
Flankierende Massnahmen
Flankierende Massnahmen
Tourismus: Vorstösse aus SAB-Kreisen: - Motion Hassler: Aufstockung InnoTour - Motion Fournier: Tätigkeit SGH - Postulat Baumann / Hassler: Tourismusbank - „Road Map Tourismus“ der SAB -> Tourismusbericht Bundesrat Juni 2013: • Ausweitung SGH • 10 Mio. für Innotour • 200 Mio. aus NRP
Regionalpolitik: Vorstösse aus SAB-Kreisen: - Motion Fournier: Auswirkungen prüfen - Motion Amherd: Mittel aus NRP - Motion Candinas/Imoberdorf: Energetische Sanierung Zweitwohnungen - Reformvorschläge SAB zur NRP -> Tourismusbericht Bundesrat Juni 2013: • 200 Mio. aus NRP -> Mehrjahresprogramm NRP 2016-23
Stellung Berggebiete Motion Maissen: Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume
Auftrag Legislaturplanung: Umfassende Politik für die ländlichen Räume
• Vorgehensvorschlag und Einsitznahme in Arbeitsgruppe mit Bund • Fachtagung SAB vom 30.08.2013
• Einsitznahme in Arbeitsgruppe mit Bund
-> Vorgaben für NRP, Tourismuspolitik u.a.
-> Pendant zur Agglomerationspolitik -> Stadt – Land – Thematik auf gleicher Augenhöhe diskutieren.
Stellenwert der Berggebiete
Neuausrichtung Politik SAB: • Stärker Wirtschaftsorientiert • Abbau von Hemmnissen. • Image Berggebiete korrigieren -> Vgl. Artikel NZZ und TA/BZ
Auswirkungen - Beteuerungen der Initianten
„Bestehende Wohnungen nicht tangiert Heute existieren rund 500 000 Zweitwohnungen in der Schweiz. Keine von diesen wäre von einer Annahme der Initiative betroffen. Das Gesetz wird den Begriff der Zweitwohnungen präzise zu definieren haben; dort wird auch Platz sein, um besondere Fälle zu regeln, beispielsweise, wenn es um Erbschaften verstorbener Verwandter geht. Ebenfalls nicht tangiert von der Initiative werden Hotels und vermietete Zweitwohnungen. Die Initiative sieht lediglich vor, den Bau von neuen Zweitwohnungen zu unterbinden, und auch das nur in Gemeinden, in denen deren Anteil bereits 20 Prozent am gesamten Wohnungsbestand übersteigt.“ Philippe Roch, NZZ vom 27. Februar 2012
„Der Tourismus (Tourismusunternehmen, Hotellerie, Parahotellerie und Gastronomie) profitieren von der Annahme der Initiative. Der Bau von Erstwohnungen (für Einheimische), Ferienwohnungen (Parahotellerie) oder von touristischen Anlagen ist aber weiterhin möglich. Ebenso sind Renovationsarbeiten an Erst- und Zweitwohnungen weiterhin gefragt.“ Medienrohstoff Helvetia Nostra vom 27. Januar 2012
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt Eigentumswohnungen – Panikreaktion bei Baugesuchen
Quelle: WKB und Walliser Immobilienkammer Der Walliser Immobilienmarkt 2014
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt Eigentumswohnungen – Bautätigkeit und Preise
Quelle: WKB und Walliser Immobilienkammer Der Walliser Immobilienmarkt 2014
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt Faktoren für die weitere Entwicklung: Altrechtliche Erst- und Zweitwohnungen dürfen in der Fassung des Bundesrates nicht erweitert werden (resp. nur mit Nutzungsauflage) -> Wertverlust Neurechtliche Wohnungen werden in jedem Fall mit einer Nutzungsauflage versehen. Möglichkeit zur Sistierung der Nutzungsauflage in begründeten Fällen. -> Rückläufige Investitionen in strukturschwachen Regionen und sinkendes Preisniveau, weitere Bevölkerungskonzentration in regionalen Zentren, die von der Initiative nicht betroffen sind. Schützens- und erhaltenswerte Gebäude in der Bauzone können zu Zweitwohnungen umgenutzt werden (auch „kalte Betten“). -> Potenzial für Baugewerbe, Siedlungsentwicklung nach innen lenken. Anhaltende Rechtsunsicherheit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. -> Zurückhaltende Investitionsentscheide.
-> Ausgestaltung Zweitwohnungsgesetz ist entscheidend!
Auswirkungen auf die Hotellerie
Auswirkungen auf die Hotellerie Bsp. Hotel Saratz**** in Pontresina Erneuerung dank Verkauf von Zweitwohnungen -> Querfinanzierung weiterhin zulassen (Art. 9) -> Erneuerung Hotellerie
Bsp. Hotel Forni in Airolo (fiktiv) - Neue Investitionen? - Umwandlung in Zweitwohnungen? -Abbruch? -> Marktaustritt ermรถglichen (Art. 9)
Auswirkungen auf den Zweitwohnungsmarkt
Abrupter Baustopp per 11. März 2012 resp. 31. Dezember 2012
Möglichkeit, neue bewirtschaftete Zweitwohnungen zu erstellen, falls Zweitwohnungsgesetz wie im Moment beraten in Kraft gesetzt werden kann.
Neue touristisch bewirtschaftete Wohnungen nur noch in Gebieten, die vom Kanton im Rahmen der Richtplanung und eines touristischen Entwicklungskonzeptes bezeichnet werden.
Nutzungsauflage mit Eintrag im Grundbuch. Benutzungsverbot und Vermietungszwang durch Gemeinde bei unzweckgemässer Nutzung.
Chance für neue hybride Beherbergungsformen.
Auswirkungen auf den alpinen Tourismus
Der alpine Tourismus steckt seit l채ngerem in tief greifenden strukturellen Problemen Diese werden versch채rft durch drei externe Schocks in rascher Folge: - Zweitwohnungsinitiative - Masseneinwanderungsinitiative - Aufhebung Euro-Mindestkurs
Der Alpine Tourismus muss neu positioniert werden. Massnahmen m체ssen bei den Strukturen ansetzen.
Zweitwohnungsgesetz - flankierende Massnahmen Tourismusbericht Bundesrat Juni 2013 / Botschaft Standortförderung 2016 - 19: -> 200 Mio. zur Begleitung des Strukturwandels aus NRP -> 10 Mio. für neue Geschäftsmodelle via Innotour -> Ausweitung Tätigkeitsfeld SGH: - Förderung hybrider Beherbergungsformen - Verlängerung Zusatzdarlehen des Bundes von 100 Mio. Fr. bis 2019 - Maximales Darlehensvolumen steigt von 2 auf 6 Mio. Fr.
Zweitwohnungsgesetz: -> Monitoring der Auswirkungen
Politik des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume -> Neupositionierung Berggebiete -> stärkere Kohärenz unter den Bundespolitiken
Welcher Stellenwert f端r die Berggebiete?
Wieviele Schutzgebiete braucht es noch?
BLN, Auenschutzgebiete, Hochmoore, Wasserreservate, Waldreservate, Nationalpark
Das Korsett ist zu eng geschnürt
Diese Berggemeinde möchte zur Energiewende beitragen und Arbeitsplätze schaffen, doch sie darf nicht...
Das Korsett lockern Systematischer Abbau bestehender (Über-)Regulierungen und Verzicht auf neue Einschränkungen für die Wirtschaft in den Berggebieten: •Verzicht auf Verteuerungen des Strassenverkehrs. •Berggebietsverträgliche Ausgestaltung des Zweitwohnungsgesetzes. •Lockerung der Bestimmungen zum Gewässerraum. •Verzicht auf die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. •Verzicht auf nachteilige Regulierungen im Grundversorgungsbereich, dafür forcierter Ausbau der Hochbreitbandnetze. •Verzicht auf die „Grüne Wirtschaft“. •Umsetzung der Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Treibstoffsteuer wie vom Parlament beschlossen ohne einschränkende Auflagen. •Lockerung der Bestimmungen für paralandwirtschaftliche Tätigkeiten. •Abbau der bürokratischen Auflagen in der Agrargesetzgebung. •Verzicht auf die Ausscheidung weiterer Waldreservate und dafür verstärkte Erschliessung der Gebirgswälder zwecks Förderung der Holznutzung. •Verzicht auf den Aktionsplan Biodiversität. •(...)
Strategie des Bundes für die Berggebiete (2015)
Vision für eine nachhaltige Entwicklung der Berggebiete und ländlichen Räume der Schweiz Die Berggebiete und ländlichen Räume leisten in ihrer Vielfalt und mit ihren spezifischen Potenzialen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Schweiz. Für Wohn- und Arbeitsstandorte bestehen langfristige Entwicklungs-perspektiven und eine gesicherte Qualität der Erholungsgebiete und Naturräumen bei gleichzeitiger produktiver Nutzung der funktionalen Beziehungen mit den Agglomerationen. Innovative und unternehmerische Akteure sind in der Lage, auf kommunaler und regionaler Ebene zusammen mit Bund und Kantonen und im internationalen Austausch zukunftsorientierte Antworten auf die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Herausforderungen zu entwickeln. Gemeinsam mit den urbanen Räumen prägen die Berggebiete und ländlichen Räume die Identität, das Image und damit die Entwicklung der Schweiz.
Zweitwohnungsgesetz aktueller Stand Verordnung
Bundesrat
Ständerat
Nationalrat
Altrechtliche Erstund Zweitwohnungen: - Umnutzung - Erweiterung
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Neurechtliche Erstwohn. - Umnutzung (restriktiv)
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Ställe ausserhalb BZ Umnutzung (RPG)
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Ställe innerhalb BZ Umnutzung (ZWG)
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Hotels Querfinanzierung Marktaustritt
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Tour. Bewirtschaftete Wohn. - Strukturierte Beherberg. - Einliegerwohnungen - Plattformwohnungen
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Zusammenfassung und Fazit
Politik des Bundes für Berggebiete und ländliche Räume verabschiedet. Umsetzungsmassnahmen müssen folgen. Stellenwert Berggebiete
Umsetzung Initiative: Verordnung und Gesetz Flankierende Massnahmen
Botschaft Standortförderung 2016 – 19 als flankierende Massnahme (reicht aber nicht mehr aus, um auf alle Herausforderungen zu reagieren).
Zweitwohnungsgesetz muss verabschiedet werden, wie vom Parlament beraten. Allfällige Referendumsabstimmung muss unbedingt gewonnen werden.