B12
BAU ME ISTER
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Dezember
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Mittendrin
D A,L I CH 16 € 18 € 19,90 € 24 SFR
ARCHITEKTUR FÜR OBDACHLOSE
RALPH BOCHN
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BALKRISHNA DOSHI
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HOFFM ANN FONTANA ARCHITE K TURE N
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KHBT / OTTMAR HÖRL
Das ArchitekturMagazin
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SCHULZ UND SCHULZ
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VECTOR ARCHITECTS
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MICHEL MÜLLER / STUDIO MC; HKS ARCHITEKTEN
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PETER BARBER ARCHITECTS
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Peter Barber
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Ralph Boch
20 Hoffnungshäuser in Esslingen
2 30 Holmes Road + Mount Pleasant in London
3 Sozial bauen
42 Notunterkunft in Frankfurt am Main
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B12 Mittendrin Architektur für Obdachlose Obdachlosigkeit ist ein Problem, dem sich die Stadtplanung stellen muss. Deshalb gilt es, architektonische Lösungen zu finden, die den Menschen eine Präsenz in der Stadt geben. Und damit Selbstvertrauen.
4 52 Crest-Apartments in Los Angeles
5 62
„Fogo“ in Zürich
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Fragen:
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72 Wo beginnt Obdach? 82 Welche juristischen Leitplanken gelten bei BIM?
88 Fassade und Dach 94 Qualitätsschmiede 96 Fenster und Türen
Gast-Arbeiter
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Sein Architekturstudium hat Christian Schönwetter an der Universität Karlsruhe (heute KIT) abgeschlossen und sich schon dort für den Sonderforschungsbereich „Erhalten historisch bedeutsamer Bauwerke“ begeistert. So wurde er später Gründer und Chefredakteur der Zeitschrift „Metamorphose – Bauen im Bestand“. Heute arbeitet er als freier Journalist auf diesem Spezialgebiet.
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RUBRIKEN 6 EIN BILD 28 SONDERFÜHRUNG 50 KLEINE WERKE 60 UNTERWEGS 80 LIVE: NXT A 82 ARCHITE K TUR + M ANAGE ME NT 84 N E W M O N DAY: E I N B L I C K I N . . . 103 IMPRE SSUM + VORSCHAU 104 PORTFOLIO: BAD 11 4 KOLUMNE
Jonas Malzahn hat an der Bauhaus-Universität Weimar und dem Washington Alexandria Architecture Center Architektur studiert und danach in Büros in Dänemark, Österreich und Deutschland gearbeitet. Er ist sowohl Mitbegründer des Lucia-Verlags Weimar als auch des Magazins „Horizonte – Zeitschrift für Architekturdiskurs“. Seit Oktober 2018 arbeitet er als wissenschaftlicher Volontär am Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am Main.
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Eine englische Kasbah Der britische Architekt Peter Barber baut seit Ende der 1980er-Jahre Wohnungen für Menschen, die am unteren Ende der sozialen Leiter stehen. Dabei nimmt er vor allem Bezug auf Typologien aus der Vergangenheit – von marokkanischen Hofhäusern bis zu den Armenhäusern des Mittelalters. Text Anna Schabel
FOTO: PBA
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IE A Der Besprechungsraum im Büro von Peter Barber Architects
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Soziales Labor Die Hans-Sauer-Stiftung engagiert sich im Rahmen sozialer Design- und Bauprojekte. Wir sprachen mit Vorstand Ralph Boch über aktuelle Projekte und die Philosophie der Stiftung. M ZU
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Interview Mark Kammerbauer
FOTO: HANS-SAUE R-STIF TUNG/DANIE L GEORGE
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Ralph Boch leitet die Hans-Sauer-Stiftung zusammen mit einem Kuratorium, dem auch Ursula Sauer, die Tochter des Gründers, angehört.
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Das Hoffnungshaus am Rohrackerweg in Esslingen bringt Menschen mit und ohne Fluchterfahrung zusammen.
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Die neue Notunterkunft im Ostpark in Frankfurt am Main
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Wo beginnt Obdach ?
Bei einer Asienreise dokumentieren Myrzik+Jarisch die RĂźckzugsorte von Obdachlosen. Sie zeigen, wie stark Architektur im kollektiven Bewusstsein verankert ist, und werfen Fragen auf: Wo beginnt Architektur? Was gilt als Obdach? Und ab wann ist man obdachlos?
Fragen
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Als die beiden Fotografen Ulrike Myrzik und Manfred Jarisch Tokio und Osaka besuchen, sind sie von der Präsenz der Obdachlosigkeit überrascht. Noch Jahre nach einer geplatzten Immobilienblase ist Wohnraum kaum bezahlbar. Innerhalb einer kurzen Zeitspanne mussten viele Menschen ihre Wohnungen verlassen. Sie gehören dem Mittelstand an und gehen immer noch einer geregelten Arbeit nach – leben aber auf der Straße und müssen sich an die neue Situation anpassen. So entstehen an abgelegenen Plätzen wie unter Brücken und Autobahnen Ansammlungen aus temporären Behausungen, die in ihrer Konformität Schrebergartensiedlungen ähneln.
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Fotos Myrzik und Jarisch Text Vera Baeriswyl
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Architektur und Management
Welche
Hinsichtlich BIM und Recht haben sich drei Themen herauskristallisiert, die hier kurz aufgegriffen werden. Eine ausführliche Darstellung finden Sie unter www.newmonday.de/ Vertragsgestaltung
juristischen Leitplanken
gelten bei BIM ?
Bei der Vertragsgestaltung bringt BIM neue Aspekte hinsichtlich der Beschreibung des Leistungs-Solls mit sich. In der Leistungsbeschreibung sollten zumindest die Art der Daten, deren Detailtiefe und der jeweilige Lieferzeitpunkt festgelegt werden. Dies geschieht durch die Festlegung der jeweiligen Level of Detail (LOD) und Level of Information (LOI) 4. Ferner ist der Umfang der Tätigkeit zu definieren, ob also etwa Kollisionsprüfungen, Massenermittlungen zu erbringen sind. Zur Ausgestaltung der BIM-Standards gibt es zwei Modelle: Gleichlautende BIM-Vertragsbedingungen können bilateral oder durch Abschluss eines Mehrparteienvertrags vereinbart werden. Letzterer schafft zwar größere Übereinstimmung, muss aber das jeweilige Leistungssoll abgrenzen. Welche Vertragsart sich für BIM durchsetzt, bleibt abzuwarten. Vergütung
Die Einführung von Building Information Modeling wurde in der juristischen Welt zunächst kritisch beäugt. So war die Rede davon, dass die Digitalisierung nunmehr die Baubranche erreicht habe.1 Dies greift zu kurz, weil hier seit Jahrzehnten mit digitalen Werkzeugen gearbeitet wird. Auch die Verschärfung der Architektenhaftung geriet in den Fokus, weil es wegen einer stärkeren kooperativen Zusammenarbeit zu Schwierigkeiten bei der Haftung kommen könne. Neue Haftungspotenziale seien aus dem stärkeren Einsatz von IT zu erwarten und eine Ausweitung der gesamtschuldnerischen Haftung nicht auszuschließen. 2 Positiv ist, dass die Möglichkeit, das
Geplante tiefer als bisher miteinander zu verzahnen und eine vielschichtige Planung in digitalen Simulationen durchzuspielen, dabei hilft, Fehler, Irrtümer oder Fehlendes zu erkennen. Dies ermöglicht frühzeitige Korrekturen, die Zeit, Geld und Ressourcen schonen. Der Einsatz von BIM ist aber kein Allheilmittel und kann den schöpferischen Akt der Planung wie das Klären der baulichen Aufgaben, das Ermitteln des Bedarfs oder eines vorhandenen Bestands sowie Abstimmung und Koordination verschiedener Planungsbeiträge nicht ersetzen. 3 Diese Themen müssen, ebenso wie die Termin- und Ressourcenplanung, gestaltet werden und leben vom Input des Planers.
Text
Der EuGH hat entschieden, dass die HOAI hinsichtlich der Mindest- und Höchstsätze nicht europarechtskonform ist, weil sie gegen die Richtlinie 2006/123/EG verstößt. 5 Zwingendes Preisrecht gibt es nicht mehr. BIM-Leistungen sind daher frei zu vereinbaren. Bezieht man sich auf HOAI-Leistungsbilder, muss beim Vorziehen von Leistungen in frühere Leistungsphasen auch die Vergütung synchronisiert werden, weil sonst Honorare nicht auskömmlich sind. Haftung BIM kann erheblich zur Vermeidung von Haftungsfällen beitragen, weil durch eine
Erik Becker
vorverlagerte Planung sowie Simulationen und Kollisionsprüfungen Mängel rechtzeitig erkannt, vermieden und mit geringem Aufwand beseitigt werden können. Dies hat gegenüber später entdeckten Mängeln hinsichtlich Kosten, Leistung und Zeit den Vorteil, dass Mängel nicht in voller Breite durchschlagen. Allerdings spielt die Gesamtschuld bei der Haftung eine bedeutende Rolle. Hierbei kann sich der Auftraggeber aussuchen, wen er in Anspruch nimmt, wenn mehrere einen Mangel zu verantworten haben. Bezogen auf BIM stehen drei Fragen im Raum: Zum einen ist zu klären, wie das Verhältnis des Architekten zum neu hinzutretenden BIM-Manager ist. Hier gilt, dass Fehler im Planungsprozess des jeweils anderen haftungsmindernd einzuwenden sein können, wenn beide Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sind. Wegen der durch BIM gewollten engeren kooperativen Zusammenarbeit können aber Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Mängeln auftreten. Daher ist genau festzulegen, wer welche Leistungen erbringt. Noch wichtiger wird es, Schnittstellen frühzeitig zu identifizieren und deren verantwortliches Management durch vertragliche Regelungen konkret zuzuordnen. Ist dies nicht möglich, sollte zumindest die Pflicht zur fortlaufenden Schnittstellenabstimmung aufgenommen werden. Ein weiterer Haftungsaspekt ergibt sich daraus, inwieweit der Architekt verpflichtet ist, Beiträge Dritter zu überprüfen. Hier sind Ursachen aus der IT-Welt beziehungsweise deren Interoperabilität und Automatisierung zu berücksichtigen.6 Setzt der Architekt eigene Software zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein, muss diese funktionieren. Er wird aber nicht in der Lage sein, etwa die Ursachen von Fehlern bei der Übertragung im IFC-Datenformat zu überprüfen, und wird sich auf eine Ergebniskontrolle
beschränken müssen. Ist der Einsatz bestimmter Software vorgeschrieben, ist es dem Architekten nicht möglich, diese zu prüfen. Zu prüfen ist aber, ob die Leistung überhaupt erbracht und ob Vorgaben eingehalten sind.7 Er ist außerdem verpflichtet, offensichtliche Fehler und Unvollständigkeiten zu erkennen. 8 Interne Datenverarbeitungsabläufe beim IFC-Verfahren oder bei automatisierten Prozessen wie bei der Kollisions- und Regel prüfung können nicht überprüft werden. Beim Versicherungsschutz ist zu beachten, dass für Verstöße bei Tätigkeiten, die nicht zum Berufsbild des Architekten gehören, kein Versicherungsschutz besteht. Bezogen auf BIM heißt dies, dass der Architekt hinsichtlich der Übernahme solcher Leistungen mit dem Versicherer klären sollte, ob Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Für Leistungen, die Leistungsbildern der HOAI entsprechen und lediglich mit BIMMethoden erbracht werden, ist dies unproblematisch. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Auftraggeber und Architekt trotz mit BIM verbundener Chancen gut daran tun, für die oben genannten Aspekte sensibilisiert zu sein und möglichst bereits bei der Vertragsgestaltung aktiv zu werden. Die zunehmende Nutzung von BIM wird sich auch im Rechtsbereich niederschlagen. Obwohl auch BIM und Recht noch am Anfang einer Entwicklung stehen, ist der Autor zuversichtlich, dass sich die anstehenden Herausforderungen im Sinne der Bauvertragsparteien meistern lassen. Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Punkte Vertragsgestaltung, Vergütung und Haftung finden Sie unter www.new-Monday.de/bim
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Die kluge Fuge.
Werner-Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage, Köln 2016, Randnr. 860 2 Bodden, BIM mit Recht einsetzen, Deutsches Architektenblatt 2016, S. 36 3 Hanke-Jordan, INGservice Nr.1/2017, BIM-Building Information Modeling https://www.hdi.de/ freiberufler/service/ ingservice/feb2017/bim 4 Bodden, a.a.O. 5 EuGH, Urteil vom 04.07.2019, C-377/17; Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Abl.2006, L 376, S.36) 6 Hanke, Jordan, a.a.O. 7 OLG Düsseldorf, a.a.O. 8 OLG Köln, IBR 2011, 704
Schlüter®-ARCLINE Design und Funktionalität in einer einzigartigen Form: Mit Schlüter-ARCLINE bietet Schlüter-Systems ein neuartiges Produktsystem aus Aufnahmeprofilen und passenden Accessoires an. Nach dem Motto „Klicken statt Bohren“ bleiben beim Einsatz von ARCLINE sowohl die Fliesen als auch die dahinter liegende Abdichtung unberührt.
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Erik Becker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Leiter Recht bei der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH (www.gebag.de)
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