Garten und Landschaft 11 2012

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November 2012

Garten+

Landschaft Zeitschrift f체r Landschaftsarchitektur

Biodiversit채t, Energie, Landschaft


Inhalt 11/2012

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Energie aus Biomasse, Sonnenkraft, Wind und Wasser ist auf dem Vormarsch. Bei der Planung der erforder­lichen Infrastruktur gibt es aber einige Hindernisse zu bewältigen.

Editorial

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Biotopholz und Ameisengängigkeit Robert Schäfer

Journal

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Nachhaltige Stadtentwicklung ist eine Frage des Bewusstseins Thomas Jakob Interview mit Freiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon

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Von Gartenlabyrinthen und Gemeinschaftsgärten Christine Schatz Auszeichnung „best private plots – Die besten Gärten 2012“

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Topologie: Die Wiederentdeckung der Landschaft Robert Schäfer Symposium an der ETH Zürich vom 11. bis 13. Oktober

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Rosa-Barba-Preis für Sanierungsprojekt am Cap de Creus Peter Zöch Die Landschaftsbiennale in Barcelona und die Verleihung der Topos Awards

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Naturschutz im Gartenkunstwerk Ingo Kowarik Gemeinsame Ziele von Naturschutz und Denkmalpflege

125 Jahre DGGL – eine Standortbestimmung Robert Schäfer Ein Buch, eine Ausstellung, zwei Festakte, etliche Veranstaltungen

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Netzausbau und Landschaft Uwe Herrmann Transparente Planung beim Ausbau von Leitungstrassen

Mitmachen in der Münchner Mischung Gesa Loschwitz-Himmel

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Biologische Vielfalt in der Stadt Michael Gödde Biodiversität als Baustein nachhaltiger Stadtenentwicklung in Berlin

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Bild: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

Biodiversität, Energie, Landschaft

BDLA-Planerforum in München, 12. bis 14. Oktober

Verlag: Callwey Verlag Streitfeldstraße 35 D-81673 München Fon +49 89 /43 60 05-0 Fax +49 89/43 60 05-113 www.garten-landschaft.de

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Ein Verfechter architektonischer Ordnungsstrukturen Günter Mader Nachruf auf Gunnar Martinsson

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Neue Energie(n) für die Landschaft Stephan A. Lütgert Wege zur qualitätvollen Erneuerung der Kulturlandschaft

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Die Leere zelebrieren Thomas Jakob Deutscher Städtebaupreis für Staßfurts Neue Mitte

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Für ein gutes Miteinander Bernhard Gillich Naturschutzplanung als Element guter Infrastrukturprojekte

7 Mit dem Begriff Topologie soll ein neuer Blick auf Landschaft gewonnen werden, der Ästhetik mit einschließt.

8 Bei der Landschaftsbiennale in Barcelona wurden zwei Topos Jubiläumsawards verliehen. Einer ging an die Norwegischen Landschaftsrouten. Im Bild: Trollstigen.

14 Ein gemeinsames Anliegen von Naturschützern und Denkmalpflegern ist es, Bäume in historischen Parks in Ruhe sterben zu lassen.

19 Die Planung von Stromtrassen durch die Landschaft erfordert transparente Planungsprozesse und Bürgerbeteiligung.

24 Wie in Berlin tragen Gewässer zu einer großen Artenvielfalt in der Stadt bei. Am meisten profitiert der Mensch von der Biodiversität in seinem Lebensraum.

Urban Design GaLaBau Praxis

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125 Jahre DGGL Nachrichten Campus Wettbewerbe DGGL Nachrichten Autoren, Vorschau, Impressum

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28 Bei der Standortwahl der Infrastruktur für Erneuerbare Energien muss die Gestaltung viel mehr Gewicht bekommen.

Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V. (DGGL) Wartburgstraße 42 10823 Berlin www.dggl.org 122. Jahrgang

Bilder: Christophe Girot, Per Kollstad, Ingo Kowarik, BHF, Dirk Lauber, Stephan A. Lütgert Titel: Weizenernte zwischen Pappelhybriden, Christian Dupraz/INRA

Für die Zukunft gestalten. 2

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Naturschutz im Gartenkunstwerk

Naturschutz und Denkmalpflege verfolgen scheinbar konkurrierende Ziele. Schaut man aber genauer hin, bieten denkmalgeschützte Anlagen wertvolle Refugien für artenreiche Gesellschaften der Tier- und Pflanzenwelt. Von einer verstärkten Zusammenarbeit profitieren beide Disziplinen – vor allem, um gemeinsame Absichten

Ingo Kowarik (8)

durchzusetzen.

Naturschutzfachlich wünschens­ wert, doch bedenklich aus Sicht der Verkehrssicherung: sterbende Bäu­ me als Biotopholz im Park Babels­ berg und im Schlosspark Putbus.

Ingo Kowarik Naturschutz im Gartenkunstwerk: Das riecht nach einem Paradoxon. Sind „Natur“ und „Kunst“ nicht unvereinbare Gegensätze, die zwangsläufig Konflikte zwischen Natur­ schützern und Denkmalpflegern auslösen? Diese Sicht der Dinge herrschte wohl im ver­ gangenen Jahrhundert vor. Nun scheint sich der Pulverdampf im Duell dieser beiden Dis­ ziplinen langsam zu lichten. Der Blick fällt verstärkt auf die gemeinsamen Wurzeln in der Heimatschutzbewegung des 19. Jahr­ hunderts – und auf verbindende Ziele. Die kulturelle Dimension des Naturschut­ zes, nach 1945 lange verdrängt, wird ­wieder ernst genommen. Integrative ­Naturschutz-Ansätze, die Biodiversität in ­allen Flächennutzungen fördern wollen – soweit es mit deren Bestimmungszweck vereinbar ist – werden immer wichtiger. ­Damit steht die Frage nach dem Spielraum des Naturschutzes im Gartenkunstwerk, nach Synergien mit dem Denkmalschutz. Das Natur- und Denkmalschutzrecht gilt 14

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gleichermaßen in historischen Gärten. Juristische Antworten alleine helfen bei Zielkonflikten jedoch oft nicht weiter. Viel­ mehr sollten sich alle Akteure an einen Tisch ­begeben und den Blick auf gemein­ same Ziele schärfen. Dabei hilft ein (selbst)­ kritischer Blick auf tradierte Rollenbilder und die eigenen Ziele sowie ein offenes Ohr für die anderen. Das verschafft „Beinfrei­ heit“ für Schritte aufeinander zu und ist ein ­Gebot der Vernunft in einer Zeit, in der ­Natur- und Denkmalschutz gleichermaßen mehr Partner als Gegner brauchen. Historische Gärten sind oft wahre Hotspots der Biodiversität. Das liegt einerseits an der Verarmung ihrer Umgebung. Intensivierte Landnutzungen haben vielerorts zu einem erheblichen Artenrückgang geführt. In histo­ rischen Gärten dagegen nicht, denn dort ­gewährleistet eine denkmalgemäße – und daher kleinräumig häufig stark differenzierte – Nutzung und Pflege eine hohe Kontinuität. Artenreichtum resultiert auch aus der inne­

ren Ordnung der Gärten. Bei der Arche ­Noah bestimmte die Funktion die Form. ­Damals wurde ein Schiff gebraucht, um ­viele Arten, also Biodiversität zu retten. Auf den ersten Blick ist es in historischen Gärten anders. Dort scheint die künstlerisch moti­ vierte Form vorzugeben, wie sich pflanz­ liches und tierisches Leben entwickeln kann. Mauern, Grotten, Rasen, Wiesen, Einzel­ bäume, Alleen, Haine, Wälder, Gewässer: Der Strukturreichtum historischer Anlagen eröffnet auf kleinstem Raum ein weites Feld ökologischer Nischen. In Berlin ist zu sehen, dass auch selten ge­ wordene Insekten, Spechte, Fledermäuse und viele andere Arten in historischen Parks überleben. Das liegt am hohen Bestand gro­ ßer Bäume, die in vielen Parks, anders als im genutzten Wald, in Ruhe ­altern dürfen. Ge­ legentlich müssen Naturschützer d ­ aran erin­ nert werden, dass solche Biodiversitätsfunk­ tionen der Form des ­Gartendenkmals zu verdanken sind; und ­damit auch denjeni­

Artenreiche Wiesen, die im Som­ mer üppig blühen, gibt es vor ­allem in den denkmalgeschützten Landschaftsgärten wie dem Park Babelsberg.

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Dirk Lauber

Biologische Vielfalt in der Stadt Biodiversität oder biologische Vielfalt ist eines der wesentlichen Ziele im Naturschutz. Dabei steht nicht im Vordergrund, einzelne Arten als wertvoll zu gewichten oder zu retten. Es geht um das große Ganze aus der Sicht des Menschen. Wie in Berlin zählen dazu städtische Landwirtschaft, die Verantwortung für kommende Generationen und die Lebensqualität.

Michael Gödde Seit der Umweltkonferenz in Rio de Janei­ro 1992 hat der Begriff Biodiversität die ­Debatte im Naturschutz bereichert. Standen über 100 Jahre Naturdenkmale, Artenschutz, Flächensicherung, Rote Listen und Pflegepläne im Zentrum, so sorgt seitdem die Sinnfrage im globalen Kontext von Wildnis bis Kulturlandschaft, Akzeptanz und Beteiligung verstärkt für Aufmerksamkeit. Die Ausrichtung auf Tier- und Pflanzenarten, die Genressourcen und die Ökosysteme hat nicht den Anspruch, einen bestimmten Prozentsatz von Arten, Sorten, Lebensraumtypen oder nur die bedrohten dauerhaft zu erhalten, sondern die gesamte biologische Vielfalt auf der Erde. Daher ist die Frage: „Wie viele werden neu entdeckt und wie viele sterben aus?“ nicht zielführend. Es geht tatsächlich um das Ganze und es gibt keine Gewichtung zwischen seltenen oder vom Aussterben bedrohten Arten und den anderen. Die Europäische Union hat das Netz Natura 2000 mit der FFH- und ­Vogelschutzrichtlinie zu ihrem Instrument für den Erhalt der Biologischen Vielfalt ­erklärt, dabei aber leider

bei der Dynamik und dem Erhalt alter Kultursorten und ­-rassen zu kurz gegriffen. Was hat das mit Berlin zu tun und welche Bedeutung hat biologische Vielfalt in Städten? Mittlerweile lebt jeder zweite Mensch in der Stadt, in vielen Ländern sogar deutlich mehr. Die Weichen zum Erhalt der biologischen Vielfalt werden in Städten gestellt: Dort treffen sich die Entscheidungsträger, dort wohnt die Mehrheit, die erreicht werden muss und die Verbraucher, die durch ihr Konsumverhalten den Lauf der Welt beeinflussen. Selbstverpflichtung und Zielvereinbarungen Die Städte werden ihrer Rolle gerecht: Vor allem die Kommunikationsformen sind ­beachtlich. Bei ICLEI, dem Internationalen Städtebündnis, gibt es ein Netzwerk „Biologische Vielfalt“, ebenso wie beim deutschen Bündnis „Kommunen für den Erhalt der Biologischen Vielfalt“. Von großer ­Bedeutung sind Selbstverpflichtungen von Politik und Verwaltung und Zielverein­barungen, die dann in Maßnahmenpläne münden und mittels Indikatoren

messbar gemacht werden. Die Ansätze sind mal mehr und mal weniger detail­liert, dekla­ratorisch oder verbindlich. Die biologische Vielfalt Berlins ist gut untersucht, mit über 20 000 Tier- und Pflanzen­ arten zählt Berlin zu den artenreichsten Kommunen der gemäßigten Breiten. Die Ausstattung mit Arten, Sorten, Rassen und Lebensräumen hängt unmittelbar damit ­zusammen, dass Berlin eine sehr grüne ­Metropole ist. 18 Prozent der Stadt sind mit Wald bedeckt, 6,7 Prozent nehmen Gewässer, Seen und Flüsse wie Spree und Havel ein, daneben gibt es zahlreiche historische und moderne Grünanlagen wie den Großen Tiergarten oder das Tempelhofer Feld. 44 Prozent der Berliner Landesfläche von 892 Quadratkilometern sind Freiräume. Interessant ist, dass die Bandbreite der Habitate von Relikten landwirtschaftlicher Nutzungsformen, naturnahen Laubmischwäldern und Parkanlagen, über Still- und Fließwasser­ biotope bis hin zu ruderalen Standorten ­ auf alten Industrieanlagen, Brachen, Bahnrändern oder in Häfen reicht. Letztere sind Einwanderungsorte für neue Arten aus Literatur:

Konrad Zwingmann

In der Ausstellung „Natürlich Berlin“ im Berliner Hauptbahnhof konnten sich die Menschen einen Eindruck von der natürlichen Vielfalt ihrer Stadt machen.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.) 2012: Berlins Biologische Vielfalt – Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Begründung, Themenfelder und strategische Ziele. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.) 2011: Strategie Stadtlandschaft – natürlich – urban – produktiv

Gewässer wie die Spree tragen viel zum Artenreichtum Berlins bei. ­ 20 000 verschiedene Pflanzen- und Tierarten leben in der Stadt.

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Für ein gutes Miteinander Erst wenn auf informeller Ebene alle Probleme ausgeräumt sind, sollte das formelle Planungsverfahren für große Infrastrukturprojekte beginnen. Begleitende Naturschutzplanungen sollten genutzt werden, um neue Entwicklungen auf regionaler Ebene anzustoßen. Für ein neues Pumpspeicherkraftwerk bei Trier müssen ein Oberund ein Unterbecken angelegt werden. Wichtig bei solchen Eingriffen ist es, die Menschen frühzeitig einzubeziehen.

Bernhard Gillich

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Netz eingespeist werden. Das geplante Pumpspeicherkraftwerk mit einer Leistung von 300 Megawatt liegt an der Mosel, etwa zehn Kilometer nordöstlich von Trier. Voraussetzung sind große Ober- und Unterbecken mit je sechs Millionen Kubikmeter Fassungsvermögen. Der nutzbare Höhenunterschied zwischen den Becken beträgt 200 Meter. Die für die Pumpen beziehungsweise für die Stromerzeugung notwendigen Maschinen werden in einer unterirdischen Kaverne unterhalb des Oberbeckens untergebracht. Die Verbindung wird durch unterirdisch verlaufende Stollen und Schächte hergestellt. Im Landschaftsbild sichtbar sind lediglich begrünte Erdwälle und Dämme sowie die Betriebsgebäude. Für das Projekt werden inklusive wasserwirtschaftlicher, naturschutz- und forstrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen 300 Hektar Fläche benötigt. Derzeit läuft das Raumordnungsverfahren. Ende 2013 soll die Plan­feststellung beantragt werden, 2020 das Pumpspeicherkraftwerk in Betrieb gehen. Beitrag integrierter regionaler Entwicklung Unser Trierer Büro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH war von Anfang an in das Projekt einbezogen. In den ersten Gesprächen konnten wir die Stadtwerke Trier davon überzeugen, sich parallel zur Prüfung einer technischen Machbarkeit mit drei Fragen auseinanderzusetzen: Welche Probleme treten mit dem Projekt auf und wie kann eine Lösung aussehen? Welche anderen Probleme lassen sich im Zusammenhang mit dem Projekt lösen? Wie profitieren möglichst viele von dem Vorhaben? Wir haben das Pumpspeicherkraftwerk also nicht vorrangig als technisches Projekt verstanden, sondern als Beitrag zu einer inte­ grierten regionalen Entwicklung. Aus der Auseinandersetzung mit diesen Fragen entstanden viele Handlungsstränge. Um das Pumpspeicherkraftwerk im vorgegebenen Zeitraum zu bauen, muss man von Anfang an mit allen Beteiligten offen reden. Das Motto lautet: „Wir weichen keinem

BGHplan Umweltplanung (3)

Vor 25 Jahren waren Landschaftsplaner noch stolz, die Eingriffsregelung bei Infrastrukturprojekten überhaupt bearbeiten zu dürfen. Die Aufgaben und der moralische Ansatz waren klar verteilt: Dort der böse Infrastrukturplaner, der die Natur schädigte, hier der gute Landschaftsplaner, der die Schäden wieder zu reparieren versuchte. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, wie sie in den vergangenen drei Jahrzehnten überwiegend angewandt wurde, bedeutete: irgendwo irgendetwas für den Naturschutz zu tun, Hauptsache die formalen Anforderungen sind erfüllt. Heraus kamen besonders bei großen Infrastrukturprojekten Pläne, bei denen die naturschutzrechtlichen Maßnahmen wie mit dem Schrotgewehr über den Plan verteilt wurden. Man setzte sich weder mit den Nutzern noch mit anderen Anforderungen an die Landschaft auseinander, das überließen die Planer den Genehmigungs­ behörden. Die Folge: Es kam zu Konflikten mit den Interessen der Kommunen und vor allem der Landwirte. Die Eingriffsregelung galt in erster Linie als konfliktbeladenes Instrument. Kein Wunder also, dass sich der Gesetzgeber in der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2010 zumindest der landwirtschaftlichen Belange angenommen hat und die Verursacher eines Eingriffs und deren Planer dazu verpflichtet hat, unter anderem agrarstrukturelle Belange im Zuge der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung zu berücksichtigen. Heute müssen Planer die Eingriffsregelung anders angehen, wenn ein Großprojekt in einem überschaubaren Zeitraum umgesetzt werden soll. Das zeigt etwa unser Vorgehen bei der Planung eines Pumpspeicherkraftwerks bei Trier. Die Stadtwerke Trier als regionales Versorgungsunternehmen wollen mit dem Pumpspeicherkraftwerk den Stromverbrauch der Region Trier regulieren. So soll möglichst viel Überschussenergie aus Windkraft und Photovoltaik direkt und ohne lange Leitungs­ wege gespeichert und bei Bedarf wieder ins

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