Erbschaften und Schenkungen_august 2017

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n e t f a h c s b r E

und Schenkungen „Ich weiß was ich nach meinem Tod für ihn tun werde“


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ERBSCHAFTEN UND SCHENKUNGEN LEGS ET DONATIONS


Caritas Luxemburg steht Ihnen zur Verfügung und begleitet Sie Regelmäßig kontaktieren mich Menschen, um sich zu informieren wie ihr humanitäres Engagement über ihr Leben hinaus weitergeführt werden kann. Sollten Sie einen Ratschlag, eine Information oder ­irgendwelche Hilfe in Ihren Überlegungen ­brauchen, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Sie vertraulich und ohne Verpflichtung Ihrerseits zu begleiten. Die vorliegende Broschüre wendet sich an ­Personen, die Caritas Luxemburg eine Schenkung während ihrer Lebenszeit (Seite 9) zukommen lassen oder in ihrem Testament bedenken wollen (Seite 4), um damit über ihr Leben hinaus etwas Bleibendes zu hinterlassen. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen.

Caroline Theves Tél.: +352 40 21 31 – 260 caroline.theves@caritas.lu

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1.

„ICH MÖCHTE MENSCHEN IN NOT IN MEINEM TESTAMENT BEDENKEN”

Sie möchten viel bewegen für die, die nichts haben? Sie haben keine direkten Erben, und Sie möchten nicht dass ein Großteil Ihres Vermögens an den Staat geht? Sie haben direkte Erben, aber Sie möchten auch eine Geste für Menschen in Not machen? Halten Sie in Ihrem Testament fest, was nach ihrem Tod mit Ihrem Erbe geschieht. Was ist eine Erbschaft? Eine Erbschaft ist die Übertragung eines oder mehrerer Güter oder einer Geldsumme nach Ihrem Tod an eine Person oder an eine Vereinigung. Verfassen Sie Ihr Testament, um Verfügungen über Ihr Hab und Gut zu treffen. Lassen Sie sich dabei von einem Notar oder einem spezialisierten Anwalt beraten, um Fehler zu vermeiden, welche die Ungültigkeit Ihres Testamentes nach sich ziehen würde. Das Bedenken einer Vereinigung in Ihrem Testament ist eine Geste der Güte, der Liebe und der Hoffnung mit einer außerordentlichen Tragweite, sozusagen Ihre Lebenssignatur. Eine Erbschaft an eine Vereinigung

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erlaubt es Ihnen, über Ihr Leben hinaus Gutes zu tun und sorgt dafür, dass Ihr humanitäres Engagement zu Lebzeiten mit Ihrem Tod kein abruptes Ende erfährt. Im Übrigen sieht das Gesetz vor, dass Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen wie die Stiftung Caritas Luxemburg in den Genuss reduzierter Erbschaftssteuer kommen. Diese sind für Summen über 10 000€ auf 4% reduziert.


Was können Sie vererben? Man unterscheidet zwischen drei Arten von Nachlässen.

DER DER MITERBE UNIVERSALERBE Sie vererben einen Mit dieser Entscheidung bekommt eine Person oder eine Vereinigung Ihr gesamtes Vermögen. Ihr gesamtes Erbe geht an diesen Gesamterben unter der Bedingung, dass Sie keine Erben mit Pflichtteil haben.*

Anteil (ein Viertel, die Hälfte) Ihres Vermögens oder eine bestimmte Art von Gütern (zum Beispiel alle Immobilien, alle beweglichen Güter). Mehrere Erben erhalten somit einen definierten Teil (einen Prozentsatz oder eine Kategorie von Gütern) des Erbes.

DER LEGATAR ODER VERMÄCHT­NISNEHMER Es handelt sich hier um die übliche Art und Weise mit der Sie bestimmten Personen oder Vereinigungen bestimmte Güter, mit Präzision definiert, zuwenden: eine Summe Geld, Wertpapiere, eine Wohnung, eine Wertsache….

* Im Falle der Präsenz von Pflichterben ist die verfügbare Quantität durch das Gesetz geregelt. Bei einem Kind kann ich über die Hälfte meines Erbes gegenüber Dritten frei verfügen; bei zwei Kindern kann ich ein Drittel meines Vermögens vererben und bei drei oder mehr Kindern kann ich ein Viertel meines Vermögens einer dritten Person hinterlassen.

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Wie an eine Vereinigung vererben? Um einen Teil Ihres Vermögens an eine Vereinigung wie die Stiftung ­ Caritas Luxemburg zu vererben, müssen Sie Ihr Testament verfassen und die ­Vereinigung in Ihrem Testament bedenken. Man unterscheidet zwischen drei Arten von Testamenten.

DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT Sie verfassen selbst handschriftlich Ihren letzten Willen. Um gültig zu sein, muss das ­handschriftliche Testament drei Bedingungen erfüllen: › Es muss integral handschriftlich geschrieben sein. › Es muss unterschrieben sein. › Es muss datiert sein. Es gibt keine anderen Bedingungen zur Gültigkeit, aber es ist wichtig, dass Ihr Wille deutlich, präzise und ohne Widersprüche ausgedrückt ist.

DAS NOTARIELLE ODER ÖFFENTLICHE ­TESTAMENT Sie diktieren Ihren Willen einem Notar im Beisein von zwei Zeugen oder eines zweiten Notars. Das Testament wird anschließend vom Notar niedergeschrieben. Dann liest der Notar Ihnen das Testament vor in Präsenz der Zeugen. Nach dem Vorlesen wird das Testament von Ihnen, dem Notar und den zwei Zeugen unterschrieben.

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DAS GEHEIME TESTAMENT Sie schreiben und unterschreiben Ihr Testament, das Sie danach verschlossen und versiegelt einem Notar übergeben. Dieser wird dies dann, im Beisein von zwei Zeugen, über eine authentische Urkunde belegen. Über diesen Weg bleibt Ihr letzter Wille bis nach Ihrem Tode geheim. Dieses Testament können Sie auch durch eine dritte Person abfassen lassen unter der Bedingung, dass Sie selbst unterschreiben.

Um jeden Fehler oder Auslassung zu vermeiden, die die Nichtigkeit Ihres Testamentes mit sich ziehen würde, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch einen Notar oder einen spezialisierten Anwalt bei der Niederschrift Ihres Testamentes. Es ist angeraten, das Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Dieser wird es im “Registre Central des Testaments” eintragen lassen. So geht das Testament nicht verloren, und Ihr Wille wird respektiert. Ihr Testament kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden, egal welche Form es hat.


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„ICH MÖCHTE ZU LEBZEITEN EINE SCHENKUNG ZUGUNSTEN VON MENSCHEN IN NOT MACHEN“

Sie möchten während Sie noch leben einen Teil Ihres Vermögens an diejenigen weitergeben, die sich in Not befinden? Sie möchten sofort handeln? Machen Sie eine Schenkung!

Was ist eine Schenkung? Die Schenkung ist eine notarielle Urkunde, anhand derer Sie Zeit Ihres Lebens und sofort einen Wert oder ein Anrecht unwiderruflich ­weitergeben. Die Schenkung kann an Bedingungen geknüpft sein. Bei ­sogenannten manuellen Spenden ist keine Urkunde gefordert; zum Beispiel: einem Mobiliar oder einer Geldsumme. Zur Schenkung einer Immobilie oder immobiliarer Rechte ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Schenkungen in Form von Bargeld sind außerdem steuerlich absetzbar. Die maximale Abschreibungssumme darf 20% des Nettojahreseinkommens des Steuerzahlers oder die Summe von 1 000 000 € nicht überschreiten. Schenkungen oberhalb dieser beiden Grenzen können auf die beiden folgenden Steuerjahre übertragen werden.

Was können Sie verschenken? Jedes Eigentum kann Objekt einer Schenkung werden: Geld,

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­ ewegliche oder unbewegliche Güter, b ­Wertpapiere, finanzielle Forderungen… Man unterscheidet zwei Arten von Schenkungen: 1. Die Schenkung des vollen Eigentums: Sie entscheiden sich, Ihr Eigentum voll und exklusiv zu übergeben. 2. Die Schenkung des bloßen ­Eigentums (nue-propriété): Sie verschenken das Eigentum, behalten aber das Nutz- oder Nießrecht davon für sich oder für eine designierte dritte Person (Nutznießer). Diese Formel wird öfters bei Immobilien genutzt: Sie können zum Beispiel ein Haus verschenken und zeitlebens weiter darin wohnen. Wenn Sie Erben mit Pflichtteil haben, ­vergewissern Sie sich, dass Sie deren Pflichtteilrechte nicht verletzen.

Wie geht die Schenkung konkret vonstatten? Im Falle wo Sie sich für eine Schenkung zugunsten von Caritas Luxemburg entschieden haben, schlagen wir Ihnen vor, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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CARITAS LUXEMBURG Caritas, aus dem Lateinischen 체bersetzt bedeutet Liebe zum N채chsten. Diese Liebe, Ausdruck der menschlichen W체rde, verbindet alle Menschen und ruft sie auf zur Handlung immer dann, wenn ein Mensch sich in Not befindet. Caritas Luxemburg setzt sich seit 1932 f체r Menschen in Not ein.

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UNSERE PROJEKTE IN LUXEMBURG Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen. Caritas ­Luxemburg setzt sich ein für diese Menschen und kämpft gegen jede Form von Ausgrenzung. Eine spezielle Aufmerksamkeit wird Alleinerziehenden, Kindern, Jugendlichen, Migranten und Flüchtlingen zugedacht, sowie Menschen, die vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden. Die Frage des Wohnens in Würde ist ein Anliegen von Caritas Luxemburg, das immer wichtiger wird.

UNSERE PROJEKTE WELTWEIT Die Aktivitäten von Caritas Luxemburg weltweit umfassen die humanitäre Nothilfe nach einer Katastrophe (Lebensmittelhilfe, Trinkwasser, Medikamente…), den Wiederaufbau (Häuser, Schulen, andere Gemeinschaftsinfrastrukturen…) sowie die Entwicklungszusammenarbeit (Landwirtschaft, Erziehung, Gesundheit, integrale Entwicklung, Frauenförderung…). Caritas Luxemburg arbeitet derzeit in 20 Ländern weltweit.

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3.

WARUM EINEN TEIL IHRES VERMÖGENS AN CARITAS LUXEMBURG VERERBEN?

Caritas Luxemburg braucht Ihre Hilfe Caritas Luxemburg kann sich dank des Einsatzes zahlreicher Spenderinnen und Spender für die Bedürftigsten in Luxemburg und in der Welt einsetzen. Die Aktivitäten von Caritas Luxemburg werden zu einem Teil über Kofinanzierungsmodelle des Luxemburger Staates und der Europäischen Union finanziert. Doch damit sind nicht alle Kosten gedeckt. Caritas Luxemburg braucht die Unterstützung privater Spenderinnen und Spender, zB über Schenkungen und Erbschaften, auch um neue soziale Herausforderungen rasch angehen zu können. Schenkungen und Erbschaften helfen Caritas Luxemburg, sich langfristig für Menschen in Not in Luxemburg und weltweit einzusetzen. Elend und Ausgrenzung zu mindern erfordert langen Atem und viel Engagement.

Sie helfen den Menschen in Not konkret Sich zu entscheiden, Caritas Luxemburg zeitlebens oder danach (nach dem Tode) Güter zu übertragen,

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heißt Werte der Liebe und Solidarität nachhaltig fortzuführen. Mit Ihrer Schenkung oder Erbschaft ermöglichen Sie Caritas Luxemburg, denen konkret zu helfen, die in Not sind und ihnen somit Würde und Hoffnung zurückzugeben.

„ Die Güte ist weder überlebt noch anachronistisch. Sie ist voll im Trend der Zeit. Sie hat Vorhutcharakter um Sozialgesetze der Zukunft vorzubereiten “ Mgr Jean Rodhain, Gründer des Secours Catholique, Caritas Frankreich.

Der Staat unterstützt Schenkungen und Erbschaften an Vereinigungen wie die Stiftung Caritas Luxemburg indem die Übertragung des Eigentums von einem vorteilhaften Steuerrecht begünstigt wird, sowohl was die Einkommenssteuer wie auch die Enregistrement-Gebühren bei ­Erbschaften betreffen.

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EINIGE BEISPIELE

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Frau S. starb im Alter von 80 Jahren. Ihr Wunsch war es, durch einen Teil ihres Erbes beizutragen, die Lebensbedingungen von Frauen in Entwicklungsländern zu verbessern. Ihr Erbe hat so Frauengruppen in Bangladesch unterstützt. Dank Frau S. konnten zahlreiche Frauen ausgebildet werden. Sie lernten Viehzucht und taten sich in Selbsthilfegruppen zusammen. Somit können sie ihre Kinder besser ernähren und so wurden sie Entscheidungs­ trägerinnen ihres Lebens.

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Dank der Schenkung A. konnte Caritas Luxemburg durch den jahrelangen Krieg traumatisierte Familien in der Demokratischen Republik Kongo unterstützen. Familien und insbesondere Frauen wurden in ihre fundamentalen Rechte und die Gesetze ihres Landes eingeführt. Lokale Gemeinschaften lernten, wie Konflikte friedfertig gelöst werden können.

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Das Legat von Pfarrer F.M. ermöglichte benachteiligten Familien in Würde zu wohnen. Das Gebäude mit sechs Wohnungen in Luxemburg wurde teilweise durch diese Erbschaft finanziert. Es beherbergt insgesamt 19 Personen, aufgenommen anhand sozialer Kriterien.

Nach dem tragischen Tod ihres Sohnes A. entschlossen sich dessen Eltern, sein Erspartes an Caritas Luxemburg weiterzugeben. A. war ein begeisterter Anhänger des Landes Vietnam. Deshalb verfügte seine Familie, dass sein Vermögen für dieses Land genutzt würde. Dank der Ersparnisse in Höhe von 50 000 € konnte eine neue Grundschule in dem kleinen Dorf Dong Chiem gebaut werden. A. trug damit dazu bei, 320 Kindern Zugang zu einer verbesserten Schulbildung zu bieten.

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Impressum Herausgeber: Fondation Caritas Luxembourg 29, rue Michel Welter L-2730 Luxemburg Tel.: +352 40 21 31–1 www.caritas.lu RCS Luxembourg G38 Layout: Bakform Druck: Reka Fotos: iStock, Pierre Levy, Caritas Suisse, Georg Hofer (Caritas Südtirol), Aleksandra Pawloff (Caritas Österreich), Klaus Fischer Gedruckt auf 100% recyliertem Papier Auflage: 300 Exemplare

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Caritas Luxembourg 29, rue Michel Welter L-2730 Luxemburg

Tél. : +352 40 21 31 - 1 www.caritas.lu CCPL IBAN LU34 1111 0000 2020 0000


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