ALTE REGELUNG
NEUE REGELUNG
Die derzeitige Höhe der steuerpflichtigen Diät beträgt
Die neue Höhe der steuerpflichtigen Diät
5212,54 EURO brutto.
beträgt
5212,54 EURO
brutto
Die Diäten werden jährlich an die
Die Diäten werden jährlich an die
Einkommensentwicklung im Freistaat angepasst.
Einkommensentwicklung im Freistaat angepasst.
ALTE REGELUNG
NEUE REGELUNG
Jedes Mitglied des Landtages erhält für die
Die Pauschale wird auf das 1,5-fache erhöht, um
Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
den Erwartungen an die Bürgerbüro-Arbeit zu
eine Pauschale entsprechend der Eingruppierung E11
entsprechen.
Stufe 3 des öffentlichen Dienstes
Die neue Höhe der Pauschale beträgt dann
(derzeit 3464,39
EURO brutto).
5196,59 EURO.
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NEUE REGELUNG
Zum Unterhalt von Büros und für Kosten, die durch
Die Pauschale wird um ca. 1000 Euro erhöht.
die Abgeordnetentätigkeit entstehen, erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Pauschale in Höhe von
2135 EURO.
Sie beträgt dann
3135 EURO.
Je nach Entfernung erhöht sich diese dann entsprechend:
Je nach Entfernung von Dresden erhöht sich diese: bis
bis 50 km auf 3640 EURO
50 km 2640 EURO
51 bis 100 km 3869 EURO
51 bis 100 km 2869 EURO
über 100 km 4099 EURO
über 100 km 3099 EURO
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NEUE REGELUNG
Neu gewählte Mitglieder des Landtages erhalten
Im Jahr 2006 wurde durch ein Gutachten festgestellt,
auf Nachweis zur Einrichtung eines Büros einmalig
dass für 10 Jahre Ausstattungskosten in Höhe von
2863,23 EURO.
9000 Euro anfallen. Daraus ergibt sich, preisbereinigt, eine erhöhte Pauschale in Höhe von
5124 EURO.
Auch dieser Betrag wird künftig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
ALTE REGELUNGEN
NEUE REGELUNG
Aus den vergangenen fünf Legislaturperioden
Auch weiterhin muss man mindestens 10 Jahre
existierten höchst unterschiedliche Regelungen.
dem Landtag angehören. Für jeden Monat der
Abgeordnete der ersten vier Legislaturperioden haben
Mitgliedschaft ab der 6. Legislaturperiode beträgt
einen Anspruch auf Altersentschädigung zwischen 53
die Altersentschädigung ab dem 67. Lebensjahr 0,3
(1. Legislatur) und 58 Jahren
Prozent der Grunddiät, nach 10 Jahren also 36 Prozent.
(4. Legislatur) mit einem Höchstsatz zwischen 70
Maximal sind es 70 Prozent. Mit jedem Jahr vom 12.
(4. Legislatur) und 75 Prozent (1. Legislatur). Ab der
bis zum 15. Jahr der Mitgliedschaft im Landtag
fünften Legislaturperiode bestand ein Anspruch ab 67
entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein
Jahren mit einem Höchstsatz von 63 Prozent.
Lebensjahr früher.
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NEUE REGELUNG
Jedes Mitglied des Landtages muss seine Nebentätigkeiten angeben. Der Nebenverdienst wird dabei in drei Stufen veröffentlicht:
Es erfolgt eine Erweiterung auf 10 Stufen – wie beim Deutschen Bundestag. Damit wird die Transparenz bei höheren Nebeneinkünften erhöht.
Stufe 1: 1.000 BIS 3.500 EURO pro Monat Stufe 2: BIS 7.000 EURO pro Monat Stufe 3: AB 7.000 EURO pro Monat
Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Stufe 5: Stufe 6: Stufe 7: Stufe 8: Stufe 9: Stufe 10:
1.000 BIS 3.500 EURO pro Monat BIS 7.000 EURO pro Monat BIS 15.000 EURO pro Monat BIS 30.000 EURO pro Monat BIS 50.000 EURO pro Monat BIS 75.000 EURO pro Monat BIS 100.000 EURO pro Monat BIS 150.000 EURO pro Monat BIS 250.000 EURO pro Monat AB 250.000 EURO pro Monat
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NEUE REGELUNG
Für Besuchergruppen erhält jeder Abgeordnete ein
Dieses Budget wird auf
Budget von 750
EURO PRO JAHR.
1500 EURO PRO JAHR
erhöht, um so mehr
Menschen die Möglichkeit zu geben, die politische Arbeit des Landtages hautnah zu erleben.