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Sonderregelungen bei andauernder Corona-Pandemie
from Club Report 01.2022
by CfBrH e.V.
Liebe Mitglieder,
die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen schränken uns auch im Jahr 2022 weiterhin im Clubleben ein. Bereits zur Jahreswende mussten die ersten Ausstellungen abgesagt werden und wir müssen mit weiteren Einschränkungen rechnen. Die bisherigen Sonderregelungen unseres Clubs bezüglich Körungen und Zuchtzulassungen, sowie im Ausstellungswesen haben sich bewährt. Somit werden wir diese Sonderregelungen auch, soweit notwendig, in diesem Jahr weiterführen und ausschließlich für unsere Mitglieder anbieten.
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Die Wurf- und Zuchtstättenabnahmen finden als Präsenzbesuche ggf. unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln statt.
Sonderregelung für „vorläufige Einzelkörungen“ ohne, bzw. mit nur einer Ausstellungsbewertung während der Corona-Pandemie
Wir wollen selbstverständlich den Nachwuchshunden ermöglichen, ordnungskonform in die Zucht zu gelangen, ohne Abstriche am Qualitätsstandard akzeptieren zu müssen. Einzelkörungen sollten aber auch weiterhin die unausweichliche Ausnahme sein.
Wir bieten weiterhin folgende Sonderregelung für „vorläufigen Einzelkörung“ an: • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos (max. je 1MB) des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen, Susanne Langhorst-de Haan • Diese prüft und teilt bei Freigabe dem Antragsteller einen Körmeister unter regionaler Berücksichtigung mit. • Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Körmeister zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung. • Der zu körende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen und Auswertungen zum
Zeitpunkt der Antragstellung vorweisen. • Die vorläufige Einzelkörung findet in der Regel bei dem Körmeister unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt. • Die vorläufige Einzelkörung unter Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz. Für Rüden besteht die Möglichkeit, eine weitere Zuchtverwendung bei der Leiterin Zuchtrichterwesen zu beantragen. • Die fehlenden Ausstellungsbewertungen sowie die Verhaltensüberprüfung sind für Hündinnen bis spätestens 31.12.2023 und für Rüden bis 31.12.2022 nachzuholen. • Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 50.- € erhoben, die in bar bei dem Körmeister zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. Einzelkörungen durchgeführt. Sonderregelung für „vorläufige Körungen“ mit nur einem Ausstellungsergebnis auf Körveranstaltungen des CfBrH
Bis auf Widerruf ist für eine „vorläufige Körung“ nach der Corona-Sonderregelung eine Ausstellungsbewertung mit der Formwertnote „vorzüglich“ bzw. „sehr gut“ als Eingangsvoraussetzung notwendig. Die vorläufige Körung gilt nur für einen Zuchteinsatz. Die zweite Ausstellung ist bis spätestens 31.12.2022 für Rüden und bis 31.12.2023 für Hündinnen nachzuholen, andernfalls erlischt die Körung und ein weiterer Zuchteinsatz ist nicht legitim.
Diese Regelung kann nur von Mitgliedern des CfBrH in Anspruch genommen werden. Diese verpflichten sich zur Einhaltung dieser Sonderregelung, die zweite Ausstellung nachzuholen und unaufgefordert an die Leiterin Zuchtrichterwesen, Frau Susanne Langhorstde Haan, Winnekendonker Str.53, 47627 Kevelaer, E-Mail: richterwesen@cfbrh, Tel. 02832-899897 zu senden.
Sonderregelungen für Champion-Anwartschaften des Clubs für Britische Hütehunde e.V. während der Corona-Pandemie
Deutscher Jugendchampion (Club) Bislang galt die Sonderregelung, dass für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club), eine der drei erforderlichen Anwartschaften auch durch Altersüberschreitung in der nächsthöheren Klasse (Zwischenklasse) erworben werden konnte. Diese verwendete Anwartschaft hätte dann allerdings nicht mehr für die Erringung des Titels Deutscher Champion (Club) zur Verfügung gestanden.
Neuregelung seit dem 01.01.2021 Eine in der nächsthöheren Klasse erworbene Anwartschaft, die für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club) eingesetzt wurde, bleibt zusätzlich auch für den Titel Deutscher Champion (Club) erhalten. Diese Regelung gilt auch für bereits ernannte Deutsche Jugendchampion Club, sofern die Anwartschaften im CfBrH erworben wurden. Außerdem kann eine Reserveanwartschaft (Res.-CAC-J) für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club) als volle Anwartschaft aufgewertet werden, sofern die Anwartschaften auf Ausstellungen des Clubs für Britische Hütehunde e. V. erworben wurden.
Zusätzliches CAC bzw. CAC-J oder CAC-Vet. für BOB und BOS Für Ausstellungen des Clubs für Britische Hütehunde e.V. seit 2020 wird für BOB und BOS jeweils ein zusätzliches CAC bzw. CAC-J oder CAC-Vet. vergeben. Somit erhält ein damit ausgezeichneter Hund mit einer Ausstellung zwei Anwartschaften auf den Champion-Titel. Diese Sonderregelungen sind vorerst bis zum 30.06.2022 befristet und sollen die weniger gewordenen Ausstellungen unseres Clubs aufwerten und einen Ausgleich schaffen.