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Editorial

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Deckrüden

Deckrüden

Liebe Mitglieder und Freunde der Britischen Hütehunde,

die neuesten Entwicklungen bezüglich der Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung machen uns als Rassehundezuchtverein und unseren Mitgliedern das Leben in diesem Staat als Hundeliebhabern sehr schwer und gerade das scheint auch so gewollt zu sein. Vor dem Hintergrund des Tierschutzes wird unterstellt, dass alle Rassehunde krank sind und Qualen durch die Teilnahme am täglichen Leben erleiden müssen. Dass das nicht der Fall ist, muss für jeden einzelnen Hund, der an einer Hundeausstellung, Sport- oder Zuchtveranstaltung (Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.) teilnehmen soll, individuell durch umfangreiche klinische Untersuchungen nachgewiesen werden. Begründet wird dass mit der generellen Auffassung, dass alle Hunde irgendwo sichtbare oder nicht sichtbare Mängel haben, die ihnen das Leben zur Qual machen. Das hört sich im ersten Augenblick vielleicht sinnvoll und logisch an, weil der normal denkende Mensch sicherlich das eine oder andere Bild vor Augen hat, wo bestimmte Übertreibungen der Rassemerkmale sichtlich oder hörbar zu erkennen sind. Da sollte man auch sicher ansetzen, im Tierschutz. Aber nach deutscher Gründlichkeit und unübertroffenem Bürokratismus wird mit einem Generalverdacht, dass alle Hunde krank sind und leiden, dem Eigentümer durch klinische Untersuchungen auferlegt zu beweisen, dass sein Hund nicht krank ist, aber auch keine genetische Disposition hat, aus der möglicherweise eine Behinderung (z.B. Seh- oder Hörfähigkeit) in weiteren Generationen auftreten könnten. Spätestens jetzt wird wohl jedem klar, was hier passiert. Abgesehen davon, dass unter solchen Bedingungen die Menschheit aussterben würde, ohne Krieg und Epidemien. Das Schlimmste daran ist, dass sich die Veterinärämter genau mit diesen unhaltbaren Forderungen und Überprüfungen an die transparente und reglementierte Hundewelt unter dem Dach des VDHs und seiner Mitgliedsvereine hält. Warum, könnte man sich fragen. Ich habe keine Erklärung, die nur halbwegs einen Sinn ergibt. Außerdem wissen wir alle, dass 90% der Hundezucht außerhalb der VDH Vereine z.T. unkontrolliert von dubiosen Verehrern aus dem Inn- und Ausland hier auf den Markt kommen. Was können wir tun? Können wir diese Behördenwillkür überhaupt aufhalten? Können wir als Verein Rechtsmittel gegen diese Art der Umkehr der Beweislast einlegen?

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Vor einigen Tagen hätte ich noch ohne Zögern geantwortet „na selbstverständlich“. Die Gespräche mit etlichen Rechtsanwaltskanzleien haben uns da ernüchtert. Wir müssen zum einen als Verein von diesen Maßnahmen direkt betroffen sein und wir müssen einen juristischen Klageadressaten haben. Das ganze auf der Ebene des Verwaltungsrechts macht die Lage nicht besser. Somit versuchen wir natürlich, uns überall Gehör zu verschaffen, um die wahre Situation klar zu stellen. Auch haben wir lernen müssen, dass uns unsere offene, transparente Haltung auch zum Nachteil gereichen kann.

Wir sehen auch diesbezüglich schweren Zeiten entgegen und sollten aufpassen, dass wir im Schatten von Corona, Krieg und Inflation nicht lautlos überrollt werden. Was wir am wenigsten brauchen können, sind jetzt womöglich noch Heckenschützen aus den eigenen Reihen, die schon immer auf ihre Gelegenheit gewartet haben. Nur gemeinsam können wir uns dieser Willkür entgegenstellen. Wir stehen auch mit dem VDH und allen Mitgliedsvereinen zusammen, um das ungerechtfertigte Behördenvorgehen zu stoppen, aber wir werden in erster Linie unsere Rassen und Mitglieder versuchen zu schützen und dafür brauchen wir Euch alle, denn nur gemeinsam können wir Schlimmeres verhindern.

Präsident

IhrClaus-Peter Fricke

Inhalt

2 Adressen,≠ Präsidium, Bankverbindung des Clubs 2 Impressum 2 Termine Clubreport

Aus dem Club

3 Editorial 5 Neue Mitglieder 6 Neue Champion 7 Leiterin Zuchtwesen 7 Leiterin Zuchtrichterwesen 7 Neuzüchterseminare

Rassebetreuer

8 Bearded Collie 8 Border Collie 11 Collie Kurzhaar 11 Collie Langhaar 12 Sheltie 12 Welsh Corgi Pembroke 15 Ihre Ansprechpartner

Hauptartikel

19 Kontrollierte Rassehundezucht ist Tierschutz 21 Erfurt extrem 23 Vom Wolf zum Hund

Landesgruppen

26 LG Baden Pfalz 27 LG Bayern-Nord 28 LG Bayern-Süd 29 LG Berlin 33 LG Brandenburg 34 LG Hamburg 34 LG Hessen 35 LG Mecklenburg-Vorpommern 36 LG Niedersachsen 37 LG Rheinland 38 LG Saar 38 LG Sachsen 40 LG Sachsen-Anhalt 42 LG Schleswig-Holstein 43 LG Thüringen 44 LG Weser-Ems 45 LG Westfalen 48 LG Württemberg

Terminkalender

64 Ausstellungen

Anzeigenverzeichnis

Gewerblich: 14 Agria U4 Happy Dog Privat: 16 Kontrollierte Rassehundezucht 50 Züchterliste 51 Deckrüden 63 Lucky Border‘s

Termine für den Clubreport

Heft 4 - August 2022 ......... Redaktionsschluss 30. Juni 2022 Heft 5 - Oktober 2022........ Redaktionsschluss 31. August 2022

Impressum

Mitteilungen für die Freunde Britischer Hütehunde. Der Club-Report ist das offizielle Organ des Clubs für Britische Hütehunde e.V. Amtsgericht Hildesheim, VR 200008. ST.Nr 38/204/00399 Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Präsident Claus-Peter Fricke Anschrift der Redaktion: Sarah Boyd, Hohemarkstrasse 112f, 61440 Oberursel E-Mail: redaktion@cfbrh.de Layout, Satz & Repro, Druck und Versand: Druckerei schwarz auf weiss Litho & Druck GmbH, Freiburg Copyright 2014 für alle Beiträge beim Club für Britische Hütehunde vorhanden. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und unter Quellenangabe gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel so wie Anzeigen erscheinen außerhalb der Verantwortung des Herausgebers bzw. der Redaktion und müssen auch nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Die Redaktion behält sich Abänderungen und/oder Kürzungen ohne Sinnveränderung der eingesandten Beiträge und Manuskripte vor. Für die Richtigkeit der Angaben zu den abgebildeten Hunden und in den Anzeigen wird seitens des Herausgebers keine Garantie übernommen. Da sich Fehler seitens der Redaktion bzw. der Autoren in den Beiträgen und/oder Anzeigen einschleichen können, wird die Zeitschrift nur unter der Voraussetzung vertrieben, daß weder der Herausgeber noch die Redaktion rechtlich für die Richtigkeit irgendwelcher Angaben zur Verantwortung gezogen werden können, sollten sich irgendwelche Konsequenzen aus Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ergeben. Die zu den jeweiligen Artikeln und Reportagen eingereichten Fotos gehen in das Eigentum des Clubs für Britische Hütehunde e.V. über. Dieser hat das Recht, die Bilder zu veröffentlichen (z. B. auf der clubeigenen Homepage, auf clubeigenen Infoständen, Ausstellungen und eigenen Publikationen). Alle eingereichten Fotos dürfen vom Club für Britische Hütehunde e.V. kostenlos für redaktionelle Berichterstattung und im Rahmen der Werbung für den Club genutzt werden. Hierfür räumt der jeweilige Fotograf/Einsender dem CfßrH ein kostenfreies einfaches Nutzungsrecht an den Fotos ein, einschließlich des Rechts der Veränderung und Bearbeitung. Jeder Einsender von Fotos versichert, dass er alleiniger Urheber der eingereichten Fotos ist, dass er über die Fotos frei verfügen darf und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind.

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