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Fluch und Segen für die Geburtshilfen

Über die Vor- und Nachteile der Gesundheitsreform

Am 10. Juli ging es durch die Medien: Nach langen, zähen Verhandlungen sind die Eckpfeiler des Gesetzesentwurfs für die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ausgearbeitete

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Gesundheitsreform gesetzt. Details sollen nach der Sommerpause folgen.

Die wichtigsten Neuerungen: Anstelle der bislang üblichen Vergütung nach Fallpauschalen für in Anspruch genommene Leistungen sollen Kliniken künftig für die Zur-Verfügung-Stellung ihrer Angebote bezahlt werden, also nach Vorhaltepauschalen. Um mehr Transparenz zu schaffen, soll es bundeseinheitlich drei Versorgungsstufen geben, die für alle öffentlich gemacht werden: Grundversorger, Fachkliniken und Maximalversorger. Eine Einteilung in Leistungsgruppen und nach Qualitätsstandards sowie die Veröffentlichung von Behandlungszahlen sollen für noch mehr Transparenz und damit Vergleichbarkeit sorgen. So sollen die Kliniken entlastet und auf ihre jeweiligen Stärken konzentriert werden, die Öffentlichkeit sich aber zugleich besser orientieren können. Und was die Entbindungskliniken betrifft, können auch einige Änderungen auf die Geburtshilfe und Neonatologie zukommen.

Während im Hintergrund noch diskutiert wird, schrillen in vielen Kliniken bereits die Alarmglocken: Welche Konsequenzen sehen die regionalen Kliniken auf sich zukommen – im Positiven wie im Negativen? Welche Chancen, aber auch Risiken wie beispielsweise Umstellungen, Verluste oder Zugewinne von Versorgungsstufen und Qualitätsstandards bis hin zu Schließungen könnten sich für die Geburtshilfen und Notfall-Einrichtungen ergeben? Wie beurteilen Fachärzte und Stationsleitungen die finanziellen und oder personellen Folgen der Vorhalte- gegenüber der Fallpauschale? 4family hat für an ausgewählten Standorten bei Chefärzten und Chefärztinnen nachgefragt.

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